VeranstaltungsPLANER - Kultur Service Gesellschaft Steiermark
VeranstaltungsPLANER - Kultur Service Gesellschaft Steiermark
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<strong>VeranstaltungsPLANER</strong><br />
der <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong>
INHALTSVERZEICHNIS <strong>VeranstaltungsPLANER</strong><br />
o EINLEITUNG 6<br />
VERANSTALTUNGSORGANISATION BASISGUIDE 7<br />
o VERANSTALTUNGSVORBEREITUNG 8<br />
o Was ist der Zweck meiner Veranstaltung? 9<br />
o Welches Zielpublikum möchte ich ansprechen? 9<br />
o Örtlichkeit der Veranstaltung 11<br />
o Technik und Infrastruktur (Reinigung, Transport, Equipment…) 11<br />
o Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des Ortes 11<br />
o Mit wem arbeite ich zusammen 13<br />
o Kooperationen und Partner 13<br />
o Team/MitarbeiterInnen 13<br />
o VIPs und Honoratioren (Rangordnung bei Eröffnungsreden…) 14<br />
o Internationale Veranstaltungsplanung 16<br />
o Sprachbarrieren und Übersetzerservice 16<br />
o <strong>Kultur</strong>foren und <strong>Kultur</strong>institute ausländischer Vertretungen 16<br />
o Veranstaltungen für Menschen unterschiedlicher ethnischer<br />
oder religiöser Zugehörigkeit 18<br />
o Gendergerechte Veranstaltungsplanung 19<br />
o Gender Mainstreaming 19<br />
o Veranstaltungsplanung für Menschen mit Behinderungen 20<br />
o Menschen mit Behinderungen 20<br />
o Mobilitätsbeeinträchtigung und Barrierefreiheit 20<br />
o Finanzierung 21<br />
o Budgetplan und Controlling 21<br />
o Steuern und Abgaben 21<br />
o Sponsoring 22<br />
o<br />
Subventionen und Förderungen (Gemeinde/Stadt, Land,<br />
Bund, EU) 22<br />
o Ticketing 25<br />
o Ticketpreise 25<br />
o Was muss auf der Eintrittskarte stehen 26<br />
o Vorverkauf 26<br />
o Eintrittskarten und Sponsoring / Förderungen 26<br />
o Versicherungen/Haftung 27<br />
o Catering und Verpflegung 28<br />
o Unterbringung 29<br />
o Rahmenprogramm 29<br />
o Planung und Koordination des Auf- und Abbaus 30<br />
o Marketing und PR 31<br />
o Werbemittel 31<br />
o Impressumpflicht 32<br />
o Presse / Pressekonferenz, Presseaussendung 32<br />
o Allgemein gültige Bestimmungen: gesetzliche Grundlagen<br />
in der <strong>Steiermark</strong> 33<br />
o Wer ist VeranstalterIn und was sind<br />
seine/ihre Verantwortungsbereiche 33<br />
o Veranstaltungsformen 34<br />
2
o Genehmigungen und Behördenzuständigkeiten 35<br />
o Betriebsstättengenehmigung 37<br />
o Haftung und Versicherung 38<br />
o Sicherheit 39<br />
o Brandschutz 39<br />
o Ambulanz und Erste Hilfe 39<br />
o Überwachung 40<br />
o Veranstaltungsort und gesetzliche Bedingungen 41<br />
o Veranstaltungsanmeldung 44<br />
o Bewilligung der Veranstaltung 46<br />
o Finanzielles 48<br />
o Steuern und Abgaben 48<br />
o Lustbarkeitssteuer 48<br />
o Umsatzsteuer 48<br />
o Werbeabgabe 48<br />
o Urheberrecht 49<br />
o AKM (Musik, Literatur) 49<br />
o VBK (Verwertungsgesellschaft Bildender Künstler) 50<br />
o VERANSTALTUNGSDURCHFÜHRUNG 51<br />
o Checkliste 51<br />
o Telefonliste und Kontaktdatenübersicht 51<br />
o Ansprechpersonen und Aufteilung der Zuständigkeiten im Team 51<br />
o Zeit- und Ablaufplan 51<br />
o KünstlerInnenbetreuung 51<br />
o Betreuung von VertreterInnen von Sponsoren und<br />
Förderern der Veranstaltung 52<br />
o Presse 52<br />
o VERANSTALTUNGSNACHBEREITUNG 53<br />
o Abrechnung 53<br />
o Teambesprechung 53<br />
o Nachberichterstattung 53<br />
o Press Clipping 54<br />
o Dokumentation 54<br />
o Dankesschreiben 54<br />
Tipps und Hinweise nach Veranstaltungsart 55<br />
AUSSTELLUNGEN 56<br />
o Ausstellungsort 56<br />
o Haftung 56<br />
o Versicherung 56<br />
o Aufsicht und Sicherheit 56<br />
o Transport von Ausstellungsobjekten 57<br />
o Auslandstransporte - Carnet ATA 57<br />
o Werbung und PR 58<br />
3
o Vernissage 58<br />
o Umgang mit Sponsoren und Förderern 59<br />
o Verkauf von Ausstellungsobjekten 59<br />
o KultRent – Verleihung von Ausstellungshilfen (Rahmen etc.) 59<br />
MUSIKVERANSTALTUNGEN 60<br />
o Wahl des Veranstaltungsortes 60<br />
o Equipment 60<br />
o Strom- und Lichtanforderungen 60<br />
o Infrastruktur 61<br />
o Tanzfläche 61<br />
o KünstlerInnen 61<br />
o Verträge und Vereinbarungen 61<br />
o Künstlerbetreuung 62<br />
o Technikanforderungen und Instrumente 62<br />
o AKM Anmeldung und Abgaben 62<br />
o Sicherheit und Security 63<br />
o Lautstärke 63<br />
o Klima und Belüftung 64<br />
THEATER- / BÜHNENVERANSTALTUNGEN / LESUNGEN 65<br />
o Regie 65<br />
o Bühne und Bühnenbild 65<br />
o Choreografie 66<br />
o Ensemble 66<br />
o Gastspielvertrag 66<br />
o Gage und Vertrag 66<br />
o Tontechnik 66<br />
o Licht- und Stromanforderungen 67<br />
o Infrastruktur 68<br />
o Temporäre Architektur – Zelt 68<br />
o StageRent – Plattform für Bühnentechnik 69<br />
o Garderobe 69<br />
o Werbung 69<br />
o Kartenvertrieb 70<br />
o Urheberrecht 70<br />
o Aufführungsrechte 70<br />
o AKM (Literatur) 71<br />
KINDER- & JUGENDVERANSTALTUNGEN 72<br />
o Jugendschutz 72<br />
o Veranstaltungsort 73<br />
o Spezielle Örtlichkeiten und Kinder- & Jugend-spezifische<br />
Veranstalter in der <strong>Steiermark</strong> 74<br />
o Rahmenbedingungen 76<br />
o Ticketpreise 76<br />
o Pause, Catering und Verpflegung 76<br />
o Security 77<br />
4
o Equipment 77<br />
o PR und Marketing 78<br />
o Vernetzung und Ankündigungen auf speziellen Portalen 78<br />
o Adäquate Betreuung der Kinder während der Veranstaltung 78<br />
o KünstlerInnen als <strong>Kultur</strong>vermittler: Spezifische Anforderungen<br />
und pädagogische und kommunikative Aspekte 78<br />
o Kooperation mit Vereinen/ExpertInnen 78<br />
o Kooperationen mit Schulen 79<br />
o Genehmigung der/des Direktors/Direktorin 79<br />
o Anmeldungsfrist 79<br />
o Kommunikation: Rückfragen und Anmeldung 79<br />
Do’s & Dont’s im Überblick 81<br />
Büchertipps 82<br />
Links 84<br />
5
EINLEITUNG<br />
Dieser <strong>VeranstaltungsPLANER</strong> der <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong> bietet<br />
Informationen und Tipps für <strong>Kultur</strong>veranstalterInnen in der <strong>Steiermark</strong>.<br />
Da es sehr weitreichende und komplexe Bestimmungen gibt und man auch von<br />
Erfahrungen anderer profitieren kann - mehrere Akteure aus allen <strong>Kultur</strong>sparten<br />
haben ihre Erfahrungen und Tipps in unseren <strong>VeranstaltungsPLANER</strong> einfließen<br />
lassen – werden Sie hier jede Menge an nützlichen Hinweisen finden!<br />
Dieser steirische <strong>VeranstaltungsPLANER</strong> bietet einerseits allgemein gültige Basisinformationen<br />
für die Durchführung von Veranstaltungen und gültige gesetzliche<br />
Bestimmungen in übersichtlicher Form und informiert über erforderliche<br />
Meldepflichten und Genehmigungen. Andererseits soll dieses Tool organisatorische<br />
Hinweise und spezifische, nützliche Tipps in übersichtlicher und chronologischer<br />
Form für unterschiedliche Veranstaltungskategorien (Ausstellungen, Konzerte,<br />
Theater- & Bühnenveranstaltungen, Kinderveranstaltungen) auflisten und für<br />
OrganisatorInnen von <strong>Kultur</strong>veranstaltungen in der gesamten <strong>Steiermark</strong> gültig und<br />
nützlich sein.<br />
Bezüglich der Planung von Projekten in Graz verweisen wir auf den Veranstaltungsleitfaden<br />
der Landeshauptstadt Graz (http://www.kulturserver-graz.at/kulturamt/134).<br />
Unser <strong>VeranstaltungsPLANER</strong> wird laufend aktualisiert und weiterentwickelt. Dabei<br />
werden wir konstruktive Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge gerne<br />
berücksichtigen, um die Nutzerfreundlichkeit permanent zu erhöhen.<br />
Der <strong>VeranstaltungsPLANER</strong> entstand in Kooperation mit der <strong>Kultur</strong>vermittlung<br />
<strong>Steiermark</strong>.<br />
Wir hoffen, dass dieses <strong>Service</strong> intensiv genutzt wird und wir wünschen allen<br />
<strong>Kultur</strong>veranstalterInnen in der <strong>Steiermark</strong> viel Erfolg!<br />
Mag. Angelika Vauti-Scheucher<br />
Geschäftsführerin<br />
<strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong><br />
8010 Graz, Glacisstraße 69<br />
Tel: 0316 / 877-2434<br />
Fax: 0316 / 877-2477<br />
E-Mail: office@kulturservice.steiermark.at<br />
Internet: www.kulturservice.steiermark.at<br />
Haftungsausschluss<br />
Der VeranstaltungPLANER ist ein freiwilliges und unentgeltliches <strong>Service</strong> der <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong><br />
<strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong>. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationsinhalte wird<br />
von der <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong> keine Haftung übernommen. Dies gilt<br />
insbesondere für Folgeschäden. Die detaillierten gesetzlichen Bestimmungen finden sich in<br />
den jeweiligen Veranstaltungsgesetzen. Wir empfehlen, bei konkreten Fragen Einsicht in die<br />
diversen Gesetzestexte zu nehmen (vor allem das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz -<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html) sowie<br />
die zuständigen Behörden zu konsultieren.<br />
Die folgend angeführten Informationen beziehen sich auf Veranstaltungen in der <strong>Steiermark</strong>.<br />
6
<strong>VeranstaltungsPLANER</strong> - Übersicht<br />
Dieser <strong>VeranstaltungsPLANER</strong> der <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong> bietet<br />
Informationen und Tipps für <strong>Kultur</strong>veranstalterInnen in der <strong>Steiermark</strong>.<br />
Er gliedert sich in zwei große Teile: einen Basisguide als allgemein gültige<br />
Grundinformation für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von<br />
<strong>Kultur</strong>veranstaltungen, und einen zweiten Teil mit Tipps und Hinweisen für<br />
unterschiedliche Veranstaltungskategorien (Ausstellungen, Konzerte, Theater- &<br />
Bühnenveranstaltungen, Kinder- & Jugendveranstaltungen).<br />
Veranstaltungsorganisation Basisguide<br />
o Veranstaltungsvorbereitung 8<br />
o Veranstaltungsdurchführung 51<br />
o Veranstaltungsnachbereitung 53<br />
Tipps und Hinweise nach Veranstaltungsart<br />
o Ausstellungen 56<br />
o Musikveranstaltungen 60<br />
o Theater- & Bühnenveranstaltungen und Lesungen 65<br />
o Kinder- & Jugendveranstaltungen 72<br />
Do’s & Dont’s im Überblick 81<br />
Büchertipps 82<br />
Links 84<br />
7
VERANSTALTUNGSVORBEREITUNG - Übersicht<br />
o Zweck und Ziel meiner Veranstaltung 9<br />
o Ort, Technik, Infrastruktur 11<br />
o Teams und Kooperationen 13<br />
o VIPs und Honoratioren 14<br />
o Internationale Veranstaltungsplanung 16<br />
o Veranstaltungen für Menschen unterschiedlicher ethnischer<br />
oder religiöser Zugehörigkeit 18<br />
o Gendergerechte Veranstaltungsplanung 19<br />
o Veranstaltungsplanung für Menschen mit Behinderungen 20<br />
o Finanzierung und Budget 21<br />
o Ticketing 25<br />
o Versicherungen und Haftung 27<br />
o Catering und Rahmenprogramm 28<br />
o Auf- und Abbau 30<br />
o Marketing und PR, Presse 31<br />
o Gesetzliche Grundlagen 34<br />
8
○ Was ist der Zweck meiner Veranstaltung?<br />
Um die Idee der Veranstaltung erfolgreich umzusetzen ist es ratsam, sich bereits am<br />
Beginn mit grundlegenden Aspekten auseinander zu setzen. Je nachdem, was mit<br />
einer Veranstaltung erreicht werden soll, ändert sich die Herangehensweise und<br />
Planung. Wenn die Ziele fixiert sind, kann genau festgelegt werden, welche Bereiche<br />
für die Verwirklichung besonders wichtig sind.<br />
Überlegen Sie daher, was die Ziele der Veranstaltung sind: z.B. plane ich eine<br />
Veranstaltung, um mich oder andere KünstlerInnen vorzustellen, ist es mein Ziel, mit<br />
der Veranstaltung Geld einzunehmen, oder haben andere Punkte wie<br />
Selbstmarketing, Erweiterung des Bekanntheitsgrades o.Ä. Vorrang.<br />
Folgende Fragestellungen und Tipps sollen Ihnen bei der Klarwerdung der<br />
Eckpunkte helfen:<br />
‣ Welches Ziel/welche Ziele verfolge ich mit der Veranstaltung?<br />
‣ Formulieren Sie die Ziele aus und halten Sie sie schriftlich fest, um nach der<br />
Veranstaltung zu überprüfen inwieweit die Ziele erfüllt wurden.<br />
‣ Wenn Sie mit Partnern gemeinsam veranstalten, so sollten die Ziele<br />
gemeinsam besprochen werden. Es kann durchaus sein, dass bei der<br />
gleichen Veranstaltung die unterschiedlichen TeamkollegInnen/PartnerInnen<br />
auch unterschiedliche Ziele verfolgen.<br />
‣ Falls es unterschiedliche Zielvorstellungen gibt, sind diese miteinander<br />
vereinbar?<br />
Tipp: Auch Förderer und Sponsoren Ihrer Veranstaltung haben Ziele und erwarten<br />
sich die Erfüllung dieser Ziele. Deshalb: unbedingt vor der Veranstaltung überlegen<br />
welche Ziele erreichbar sind und erreicht werden sollen und auch ob und in welcher<br />
Form dies für Förderer/Sponsoren dokumentiert werden soll.<br />
○ Welches Zielpublikum möchte ich ansprechen?<br />
Je nachdem, welches Zielpublikum angesprochen werden soll, werden sich auch<br />
Punkte wie das künstlerische Programm, inhaltliche Themen, Uhrzeit, Ort der<br />
Veranstaltung und Werbestrategien ändern. Daher ist es ratsam, sich am Beginn der<br />
Planung über diese grundlegenden Punkte Gedanken zu machen und die weiteren<br />
Details daran zu orientieren.<br />
Beispiel: Wenn mein Zielpublikum Jugendliche oder Kinder sind, so werde ich mich<br />
mit Uhrzeit, Örtlichkeit, Ticketpreis darauf einstellen. Wenn ich erwachsenes<br />
Publikum erwarte, so kann die Veranstaltung auch spät stattfinden, ohne dass es<br />
dem Zielpublikum Probleme bereitet. Auch der Ausschank von Alkohol wäre somit<br />
erlaubt. Örtlichkeit und Erreichbarkeit der Veranstaltung muss auf den<br />
angesprochenen Personenkreis abgestimmt werden.<br />
Beachten Sie folgende Fragen:<br />
‣ Welches Zielpublikum möchte ich ansprechen und wie viele Personen?<br />
9
‣ Kann mein Zielpublikum um diese Zeit zu diesem Ort kommen und ist die<br />
Örtlichkeit für die Personenzahl geeignet?<br />
‣ Wenn nein, was kann getan werden, um dieses Problem zu beseitigen?<br />
‣ Welche Kartenpreise sind für das Publikum und das geplante Programm<br />
passend?<br />
‣ Welche Rahmenprogramme/Verpflegung werden erwartet, oder bin ich als<br />
VeranstalterIn diesbezüglich ganz frei?<br />
Tipp: Viele dieser grundlegenden Punkte sind einfacher zu erarbeiten, wenn man<br />
sich im Team darüber Gedanken macht. Oft hat man als VeranstalterIn bereits zu<br />
Beginn ein fixes Bild von der Veranstaltung im Kopf, von dem man so begeistert ist,<br />
dass dabei Details leicht übersehen werden. Wenn Sie alleine die Veranstaltung<br />
planen, dann bitten Sie gute FreundInnen oder Familienmitglieder um ihre Meinung<br />
und ein Feedback zu Ihren Ideen.<br />
10
○ Örtlichkeit der Veranstaltung<br />
Die Örtlichkeit der Veranstaltung sollte so gewählt werden, dass das Zielpublikum<br />
diese erreichen kann und auch gesetzlich betreten darf (für Kinder und Jugendliche<br />
ist zum Beispiel der Besuch von Nachtclubs und Wettkaffees verboten bzw.<br />
eingeschränkt). Des Weiteren muss die Örtlichkeit die Anzahl der BesucherInnen<br />
fassen können und Fluchtwege müssen für etwaige Notfälle vorhanden sein. Auch<br />
die Atmosphäre des Ortes sollte zum Veranstaltungsinhalt passen und die Örtlichkeit<br />
sollte über geeignete Bestuhlung, Sanitäranlagen etc. verfügen.<br />
Planen Sie im Voraus! Nicht immer sind Veranstaltungsorte zum gewünschten<br />
Zeitpunkt noch verfügbar. Klären Sie daher unbedingt früh genug die Details ab und<br />
mieten Sie die Örtlichkeiten an oder reservieren Sie diese.<br />
○ Technik und Infrastruktur<br />
Wenn ein Veranstaltungsort ausgewählt wurde, muss abgeklärt werden, welche<br />
Technik und Infrastruktur diese Örtlichkeit aufweist und ermöglicht:<br />
Hat das Veranstaltungshaus selbst Technikzubehör? Wenn ja, ist dies kostenlos<br />
oder muss vieles zusätzlich von anderen Anbietern gemietet werden?<br />
Überlegen Sie, ob es notwendig ist, eine Garderobe anzubieten. Diese Entscheidung<br />
ist natürlich von der Jahreszeit und der Art der Veranstaltung abhängig. Im Fall einer<br />
Garderobe sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass keine Haftung für<br />
Wertgegenstände übernommen wird.<br />
○ Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des Ortes<br />
Überprüfen Sie die Erreichbarkeit des Ortes. Folgende Fragen können dabei helfen:<br />
Kann mein Publikum mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß kommen?<br />
Sind Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich? Gibt es einen<br />
Taxistand in unmittelbarer Nähe des Ortes?<br />
Beachten Sie, dass die Erreichbarkeit nicht nur für das Publikum wichtig ist, sondern<br />
auch für den etwaigen An- und Abtransport von Equipment, Instrumenten,<br />
Bühnenausstattung und Verpflegung.<br />
○ Equipment<br />
Es muss überlegt werden welches Equipment benötigt wird, was davon am<br />
Veranstaltungsort zur Verfügung steht und zu welchen Konditionen. Diese Punkte<br />
sollten schriftlich abgeklärt werden. Es ist unbedingt ratsam, die TechnikerInnen im<br />
Team, die mit den Geräten bei der Veranstaltung arbeiten müssen, dabei<br />
einzubeziehen.<br />
Planen Sie im Voraus! Nicht immer sind alle Geräte und auch Veranstaltungsorte<br />
zum gewünschten Zeitpunkt noch verfügbar. Daher unbedingt früh genug die Details<br />
11
abklären und Geräte/Örtlichkeiten und bei Bedarf auch ExpertInnen zur Betreuung<br />
des Equipments reservieren oder buchen.<br />
Kalkulieren Sie etwaige Betriebskosten und Reinigungskosten des<br />
Veranstaltungsortes mit ein. Der/die VeranstalterIn hat im Normalfall auch Kosten für<br />
Strom und Reinigung zu tragen. Sprechen Sie diesbezüglich mit der zuständigen<br />
Person des Veranstaltungsortes.<br />
○ Raucher- und Nichtraucherveranstaltung<br />
Grundsätzlich kann der/die VeranstalterIn darüber entscheiden, ob bei der<br />
Veranstaltung geraucht werden darf, oder ob es sich um eine<br />
Nichtraucherveranstaltung handelt. Im entsprechenden Fall muss er/sie sich dabei<br />
um die Aufstellung von Aschenbechern kümmern und Brandschutzordnungen<br />
einhalten. Bei einer Nichtraucherveranstaltung ist es ratsam, das Rauchverbot dem<br />
Publikum mitzuteilen, z.B. durch das Aufstellen von Rauchverbotschildern auf den<br />
Tischen, durch sprachliche Ankündigung in der Moderation, oder Ähnlichem. Bei<br />
Nichtraucherveranstaltungen sollten selbstverständlich keine Aschenbecher auf den<br />
Tischen stehen. Die Aufstellung von Aschenbechern vor dem<br />
Veranstaltungsgebäude ist jedoch sinnvoll, um dort konzentrierte Anhäufung von<br />
Zigarettenstummeln am Boden zu vermeiden.<br />
12
○ Mit wem arbeite ich zusammen<br />
Wenn Sie alleine eine Veranstaltung planen und durchführen möchten, überlegen<br />
Sie gut, ob dies möglich ist: Ist der Arbeitsumfang von einer Person zu meistern?<br />
Sind Sie in allen gefragten Bereichen der Veranstaltungsorganisation und<br />
Durchführung bewandert und haben genügend Vorkenntnisse? Falls dem nicht so<br />
ist, überlegen Sie Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit anderen.<br />
○<br />
Kooperationen<br />
Oft wird mit Hilfe von Kooperationen (Zusammenarbeit mit Individuen oder<br />
Unternehmen) die Veranstaltungsdurchführung ermöglicht. Dabei bringt jede/r<br />
KooperationspartnerIn unterschiedliche und vorzugsweise schriftlich festgelegte<br />
Bereiche in die Veranstaltung ein.<br />
Überlegen Sie sich, ob in Ihrem Fall eine Kooperation sinnvoll oder sogar notwendig<br />
ist, um die Veranstaltung zu realisieren. Eine Kooperation kann durchaus<br />
Unterstützung auf finanzieller, organisatorischer, inhaltlicher Ebene mit sich führen.<br />
○ Team und MitarbeiterInnen<br />
Überlegen Sie sich, mit wem zusammengearbeitet wird und warum. Wenn Sie sich<br />
für eine Arbeit im Team entscheiden, ist es notwendig, eine genaue Aufteilung der<br />
Arbeiten und Zuständigkeitsbereiche zu erarbeiten und umzusetzen. Klären Sie ab,<br />
wer welche Aufgaben am besten übernehmen kann und zu welchen Konditionen die<br />
Mitarbeit erfolgt. Diese Vereinbarungen sollten Sie schriftlich treffen.<br />
Kommunikation innerhalb des Teams ist wichtig, daher in regelmäßigen Abständen<br />
Teambesprechungen vereinbaren, in denen alle Beteiligten über den Verlauf der<br />
Dinge informiert werden oder Probleme, die alle betreffen, besprochen werden<br />
können. Innerhalb des Teams müssen die Zuständigkeiten, Verantwortungen und<br />
Entscheidungsgewalten klar eingeteilt und definiert sein.<br />
13
○ VIPs und Honoratioren (Protokoll, Rangordnung bei Eröffnungsreden, u.<br />
dgl.)<br />
Veranstaltungen mit Ehrengästen erfordern die Einhaltung eines bestimmten<br />
protokollarischen Ablaufes und vor allem die Einhaltung einer Rangordnung von<br />
Eröffnungsreden durch Honoratioren.<br />
Protokollarischer Ablauf einer Veranstaltung:<br />
1) Sammeln der Gäste am Veranstaltungsort<br />
2) Musik zum Beginn der Veranstaltung bzw. zum Einzug der Ehrengäste<br />
3) Begrüßung durch den Hausherren bzw. durch die Dame des Hauses<br />
4) Allfällige Grußworte durch anwesende Gäste in aufsteigender Reihenfolge,<br />
d.h. der rangmäßig höchste spricht zuletzt<br />
5) Reden und Referate in aufsteigender Reihenfolge, d.h. die rangmäßig<br />
höchste Person spricht zuletzt<br />
6) Formelle Eröffnung (z.B. einer Ausstellung); bei manchen Veranstaltungen<br />
allenfalls vorher mit Segnung<br />
Protokollarische Rangfolge:<br />
Es ist bei allen Veranstaltungen die folgende protokollarische Rangfolge einzuhalten<br />
(der rangmäßig Höchste spricht zuletzt!):<br />
Bundespräsident<br />
Kardinal<br />
Bundeskanzler<br />
Präsident des Nationalrats<br />
Vizekanzler<br />
Bundesminister<br />
Präsident des Bundesrates<br />
Landeshauptmann<br />
Präsident des Landtages<br />
Diözesanbischof<br />
Landeshauptmannstellvertreter<br />
Staatssekretär<br />
Landesrat<br />
2. und 3. Landtagspräsident<br />
Bürgermeister der Landeshauptstadt<br />
Superintendent (evangel. Kirche)<br />
Klubobmann Landtag (nach Fraktionsstärke)<br />
Bgm. Stv. der Landeshauptstadt<br />
Stadtrat der Landeshauptstadt<br />
Landesamtsdirektor Dkl. IX<br />
Abgeordneter zum Nationalrat<br />
Präsident Landeskammer<br />
Abt<br />
Abgeordneter zum Bundesrat<br />
Abgeordneter zum Landtag<br />
Behördenleiter <strong>Steiermark</strong> (Militärkommandant)<br />
14
Behördenleiter Teilbereich <strong>Steiermark</strong> (Bezirkshauptmann, Polizeidirektor)<br />
Dienststellenleiter Dkl. VII <strong>Steiermark</strong> (Landespolizeikommandant)<br />
Bürgermeister von Städten außer Graz<br />
Dienststellenleiter Dkl. VIII (Abteilungsleiter, Amt d. Steierm. LR, auch<br />
Landesfeuerwehrkommandant, Landespräsident Rotes Kreuz)<br />
Stadträte von Städten außer Graz<br />
Bürgermeister<br />
Honorarkonsul<br />
Vizebürgermeister/Gemeinderat<br />
Beamte Dkl. VII (Bezirksschulinspektor)<br />
Bezirkskommandant Feuerwehr, Rotes Kreuz)<br />
Schuldirektor vglb. Dkl. VIII (höhere Schule)<br />
Pfarrer<br />
Gemeindebeamte Dkl. VII<br />
Schuldirektor vglb. Dkl. VII<br />
In Österreich verfügen sowohl der Bund als auch die Bundesländer über eine<br />
Vielzahl von Amtstiteln und Verwendungsbezeichnungen.<br />
Der Beamte ist berechtigt, den ihm zustehenden Amtstitel zu führen. Beamtinnen<br />
führen die Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen, soweit dies sprachlich möglich<br />
ist, in der weiblichen Form.<br />
Der Beamte im Ruhestand ist berechtigt, den Amtstitel oder die Verwendungsbezeichnung<br />
zu führen, zu dessen oder deren Führung er zum Zeitpunkt der<br />
Versetzung oder des Übertrittes in den Ruhestand berechtigt war. Er hat dabei dem<br />
Amtstitel den Zusatz „im Ruhestand" (abgekürzt: „i.R.") hinzuzufügen.<br />
ACHTUNG: Der gern benutzte Zusatz „i.R." steht nicht für "in Ruhe" sondern für „im<br />
Ruhestand".<br />
Bei Berufstitel kommt niemals der Zusatz „i.R.“. Hier ist allerdings eine genaue<br />
Differenzierung zwischen Berufstitel und Amtstitel zu treffen. Als klassisches Beispiel<br />
sei hier der „Hofrat" erwähnt. Nach dem Übertritt in den Ruhestand bleibt der<br />
Berufstitel ohne Zusatz, der Amtstitel bekommt jedoch den Zusatz „i.R.". Allerdings<br />
niemals: Regierungsrat i.R. Bei Schuldirektoren, politischen Funktionen etc., sollten<br />
Sie immer den Zusatz „a.D." wählen, da dies eine Funktionsbezeichnung betrifft.<br />
Bei Abkürzungen kann eine ungenau gewählte Bezeichnung oftmals für Verwirrung<br />
sorgen: Die Abkürzung „SR" kann für „Schulrat" stehen ebenso wie für „Senatsrat"<br />
oder „Sanitätsrat". Besser wäre: SchR (Schulrat), SR (Senatsrat), SanR<br />
(Sanitätsrat).<br />
Auskünfte zu diesem und ähnlichen Themen erhalten Sie auch beim Referat für<br />
protokollarische Angelegenheiten des Landes <strong>Steiermark</strong> (Staatsbesuche, offizielle<br />
Empfänge, Besuche hochrangiger Persönlichkeiten, Sitzordnungen, Rangfolgen,<br />
Auszeichnungs-Wesen, wie z.B. Landesauszeichnungen, Bundesauszeichnungen,<br />
Berufstitel, Recht zur Führung bzw. Verwendung des steirischen Landeswappens).<br />
Rückfragen und Broschüren:<br />
Referat für Protokoll, Veranstaltungen und Auszeichnungen<br />
Hofgasse 15, 8011 Graz-Burg<br />
Telefon: 0316 / 877-2507, Fax: 0316 / 877-4272<br />
E-Mail: protokoll@stmk.gv.at<br />
Repräsentationsräume für Empfänge durch das Land <strong>Steiermark</strong>:<br />
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/5105765/DE<br />
15
o<br />
o<br />
Internationale Veranstaltungsplanung<br />
Sprachbarrieren und Übersetzerservice<br />
Für Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung (Akteuren oder Publikum) bedarf<br />
es meistens der Unterstützung professioneller Übersetzerdienste.<br />
Bei größeren Kongressen, Seminaren oder Workshops etwa wird in der Regel<br />
simultan gedolmetscht, d.h. es sind geeignete Dolmetschkabinen bereitzustellen.<br />
Falls die Veranstaltung nicht in einem Kongresszentrum mit eingebauten<br />
Dolmetschkabinen stattfindet, müssen diese von außen gemietet werden.<br />
ACHTUNG: Dolmetschkabinen unbedingt sehr frühzeitig reservieren!<br />
Bei kleineren Veranstaltungen, wie Lesungen oder Diskussionen mit internationaler<br />
Beteiligung, kann man sich zwischen Simultan- und Konsekutivübersetzung<br />
entscheiden. Zu beachten ist hier vor allem der Zeitfaktor: bei<br />
Konsekutivübersetzung bei Lesungen, Konferenzen, Workshops oder Diskussionen<br />
ist die doppelte Zeit einzuplanen, was für das Publikum mitunter auch ermüdend sein<br />
kann!<br />
o<br />
<strong>Kultur</strong>foren und <strong>Kultur</strong>institute ausländischer Vertretungen in Österreich<br />
<strong>Kultur</strong>foren sind Partner für österreichische KünstlerInnen und<br />
<strong>Kultur</strong>veranstalterInnen, die Projekte im Ausland planen.<br />
<strong>Kultur</strong>institute ausländischer Vertretungen in Österreich sind zuständig für<br />
Partnerschaften bei Projekten, bei denen ausländische KünstlerInnen bei<br />
Veranstaltungen oder Projekten in Österreich involviert sind.<br />
Wenn Sie beabsichtigen, bei Ihrer <strong>Kultur</strong>veranstaltung in Österreich KünstlerInnen<br />
oder andere Akteure aus dem Ausland einzubeziehen, sollten Sie also das<br />
<strong>Kultur</strong>institut der ausländischen Vertretung in Österreich für das entsprechende Land<br />
kontaktieren. Adressen finden Sie auf der Webseite des Außenministeriums:<br />
http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/auslaendischevertretungen-in-oesterreich.html<br />
Für österreichische Projekte im Ausland ist es empfehlenswert, das <strong>Kultur</strong>forum für<br />
das entsprechende Land zu kontaktieren. Informationen finden Sie ebenfalls auf der<br />
Webseite des Außenministeriums:<br />
http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/aussenpolitik/auslandskultur/kulturforen.html<br />
Tipp: Beachten Sie auch die gesetzlichen Regelungen für die internationale<br />
Besteuerung („Auslandssteuer“), wenn Sie ausländische KünstlerInnen engagieren<br />
und Gagen bzw. Honorare bezahlen. Informationen dazu erhalten Sie beim<br />
zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.<br />
Steirische Finanzämter:<br />
http://www.steuerverein.at/finanzamt/finanzamt_steiermark.htm<br />
16
Weitere Links:<br />
- Cultural Contact Point Austria (CCP Austria) :<br />
http://www.bmukk.gv.at/europa/ccp.xml<br />
Für Auskünfte über EU-<strong>Kultur</strong>programme steht der Cultural Contact Point<br />
Austria (CCP Austria) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und <strong>Kultur</strong><br />
zur Verfügung:<br />
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und <strong>Kultur</strong><br />
Cultural Contact Point Austria<br />
Concordiaplatz 2, 1014 Wien<br />
Mag. Elisabeth Pacher<br />
T +43 1 53120 7692<br />
F +43 1 53120 81 7692<br />
elisabeth.pacher@bmukk.gv.at<br />
- Europäische <strong>Kultur</strong>hauptstädte:<br />
http://www.bmukk.gv.at/europa/kulturhauptstaedte.xml<br />
- EU <strong>Kultur</strong>portal:<br />
- http://ec.europa.eu/culture/index_de.htm<br />
17
o<br />
o<br />
Veranstaltungen für Menschen unterschiedlicher ethnischer<br />
oder religiöser Zugehörigkeit<br />
Interkulturelle Sensibilität<br />
Um bei Ihrer Veranstaltung peinliche Fehltritte im Umgang mit Menschen<br />
unterschiedlichen Migrationshintergrundes zu vermeiden, bedarf es einer<br />
interkulturellen Sensibilität. Dies ist die Fähigkeit, mit Menschen anderer <strong>Kultur</strong>kreise<br />
erfolgreich zu agieren, im engeren Sinne die Fähigkeit zum beidseitig zufrieden<br />
stellenden Umgang mit Menschen aus anderen <strong>Kultur</strong>en. Diese Fähigkeit kann<br />
schon in jungen Jahren vorhanden sein, aber auch entwickelt und gefördert werden.<br />
Dies bezeichnet man als interkulturelles Lernen. Die Basis für erfolgreiche<br />
interkulturelle Kommunikation ist emotionale Kompetenz und kulturelle Sensibilität.<br />
Interkulturelle Kompetenz in Ihrer Veranstaltungsplanung beweisen Sie dann, wenn<br />
Sie die spezifischen Bedürfnisse oder Gefühle von Menschen mit unterschiedlichem<br />
Migrationshintergrund bewusst aufgreifen und berücksichtigen.<br />
o<br />
Sensibilität für unterschiedliche Glaubensgemeinschaften<br />
Ähnlich wie bei der Sensibilität für Menschen mit unterschiedlichem<br />
Migrationshintergrund sollte man sich in der Veranstaltungsplanung auch Gedanken<br />
über einen sensiblen Umgang mit Angehörigen unterschiedlicher<br />
Glaubensgemeinschaften machen. Dazu gehört natürlich auch, dass man sich über<br />
bestimmte Gepflogenheiten oder grundsätzliche Verhaltensregeln informiert, um zu<br />
vermeiden, dass es zur Verletzung religiöser Gefühle kommen kann. Natürlich stellt<br />
sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie weit hier die künstlerische Freiheit<br />
gehen darf.<br />
Unbedingt zu beachten ist jedenfalls auch, dass man etwa Essens- oder<br />
Trinkgewohnheiten unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften in der Auswahl der<br />
Speisen und der Getränke beim Buffet oder bei Empfängen entsprechend<br />
berücksichtigt.<br />
18
o<br />
Gendergerechte Veranstaltungsplanung<br />
○ Gender Mainstreaming<br />
Gender Mainstreaming versucht eine Gleichstellung der Geschlechter in allen<br />
Bereichen und auf allen Ebenen zu erreichen. Eine gendersensible Gestaltung von<br />
Veranstaltungen sollte bereits in der Konzeptionsphase berücksichtigt werden. Vor<br />
allem bei Diskussionsforen und Vortragsreihen sollte eine Mischung der<br />
Geschlechter berücksichtigt werden, anstatt nur ein Geschlecht einzubeziehen.<br />
Natürlich müssen Details an die Ziele und Inhalte der Veranstaltung angepasst<br />
werden und auch auf das Zielpublikum abgestimmt werden.<br />
Anbei finden Sie einige Hauptfragen zur Berücksichtigung von Gender<br />
Mainstreaming im Überblick, wie sie von ExpertInnen vorgeschlagen werden:<br />
‣ Wer ist mein Zielpublikum? Setzt es sich geschlechterspezifisch<br />
zusammen? Wenn ja, wie hoch ist der jeweilige Anteil der Geschlechter?<br />
‣ Wie verhält sich der Anteil an ExpertInnen im Vergleich zum Publikum?<br />
‣ Wie kann die Veranstaltung gestaltet werden, um die inhaltlichen Fragen<br />
ausgewogen zu berücksichtigen?<br />
‣ Wie setzt sich das Arbeitsteam geschlechterspezifisch zusammen?<br />
‣ Wer moderiert die Veranstaltung (Mann, Frau, oder Co-Moderation<br />
beider)? Welche Gründe gibt es für die jeweilige Besetzung?<br />
‣ Wie setzen sich das Team der Vortragenden, des Diskussionsforums und<br />
die geladenen Gäste zusammen? Welche Gründe gibt es für die jeweilige<br />
Besetzung?<br />
‣ Sind die Einladungen und das Werbematerial gendersensibel gestaltet?<br />
Wenn nein, warum nicht?<br />
‣ Wird während der Veranstaltung eine Betreuung für Kinder angeboten?<br />
‣ Ist die Örtlichkeit barrierefrei (z.B. mit Kinderwagen) begehbar?<br />
Ein detaillierter Leitfaden für Gender Mainstreaming im Bereich<br />
Veranstaltungsorganisation kann unter www.bmvit.gv.at oder www.femtech.at<br />
heruntergeladen werden („Leitfaden zur gendersensiblen Durchführung von<br />
Veranstaltungen und Workshops“).<br />
19
o<br />
o<br />
Veranstaltungsplanung für Menschen mit Behinderungen<br />
Menschen mit Behinderungen<br />
Um Menschen mit Behinderungen nicht von kulturellen Veranstaltungen<br />
auszuschließen, ist es sehr wichtig, geeignete Maßnahmen für deren Teilnahme zu<br />
setzen. Essentiell ist etwa die Bereitstellung von behindertengerechten<br />
Sanitäranlagen (WCs), die für Personen im Rollstuhl geeignet sind. Zu beachten ist<br />
auch, dass Plätze in vorderen Reihen für Menschen im Rollstuhl reserviert werden.<br />
Menschen mit Behinderungen sind eine sehr heterogene Gruppe, sie berücksichtigt<br />
Menschen mit körperlichen Behinderungen, mit Sinnesbehinderung, mit<br />
intellektueller Behinderung, genauso wie Menschen mit komplexen und mehrfachen<br />
Behinderungen.<br />
o<br />
Mobilitätsbeeinträchtigung und Barrierefreiheit<br />
Die besondere Herausforderung ist es, die Bedürfnisse für Menschen mit<br />
Mobilitätsbeeinträchtigungen in der Veranstaltungsplanung zu berücksichtigen. Somit<br />
kann man auch bei der Organisation von kulturellen Veranstaltungen die Mitwirkung<br />
und Unabhängigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen fördern. Dies beginnt<br />
bereits beim Zugang zum Veranstaltungsort, der unbedingt barrierefrei sein sollte.<br />
Barrierefreiheit lässt sich in den meisten Fällen leichter umsetzen als man denkt. Es<br />
geht nicht nur um Auffahrtsrampen für Rollstühle oder andere bauliche Maßnahmen.<br />
Barrierefreiheit beginnt bereits dort, wo das Augenmerk auf die Fähigkeiten der<br />
beteiligten Personen gelegt wird und Behinderungen in den Hintergrund gerückt<br />
werden.<br />
Anwaltschaft des Landes <strong>Steiermark</strong> für Menschen mit Behinderung<br />
Hofgasse 12, Erdgeschoß, 8010 Graz<br />
Tel: 0316 / 877-2518<br />
Fax: 0316 / 877-5505<br />
E-Mail: amb@stmk.gv.at<br />
Richtlinien und Tipps im Bereich Barrierefreiheit:<br />
easy entrance<br />
<strong>Service</strong>stelle für eine barrierefreie Wirtschaft und Arbeitswelt<br />
Wielandgasse 14-16/13/V, 8010 Graz<br />
Tel: 0316 / 22 52 06<br />
E-Mail: office@easyentrance.at<br />
www.easyentrance.at<br />
20
○ Finanzierung<br />
Die Finanzierung der Veranstaltung ist ein wichtiger Bestandteil der<br />
Veranstaltungsplanung. Ohne eine entsprechende Finanzierung kann die beste Idee<br />
nicht umgesetzt werden. Daher muss bereits am Beginn der Planung eine genaue<br />
Aufstellung des verfügbaren Budgets erarbeitet und die geplanten Ausgabenpunkte<br />
präzise aufgelistet werden. Dabei muss im Vorfeld festgestellt werden, ob die<br />
Veranstaltung durchführbar ist und wie viel Budget zur Verfügung steht.<br />
Tipp: Kalkulieren Sie immer einen Posten für unvorhergesehene Ausgaben mit ein.<br />
Es kommen meistens Kosten im Laufe der Organisationsarbeit hinzu mit denen man<br />
ursprünglich nicht gerechnet hat.<br />
○ Budgetplan und Controlling<br />
Ein Budgetplan gibt Übersicht über das vorhandene Geld sowie über die nötigen<br />
Ausgaben für die Veranstaltung und ist daher ein Muss für jede/n VeranstalterIn.<br />
Dieser Plan muss laufend überarbeitet werden und es muss im Laufe der Planung<br />
kontrolliert werden, ob der Budgetplan eingehalten werden kann und auch<br />
eingehalten wird. Der/die Verantwortliche muss Entscheidungen in der Organisation<br />
treffen, die eine Überschreitung der Kosten bestmöglich einschränken.<br />
ACHTUNG: Denken Sie daran, dass Sie für Ihre Buchhaltung sämtliche<br />
Kasseneingangs- und Ausgangsbelege sammeln.<br />
○ Steuern und Abgaben<br />
Es darf nicht vergessen werden, dass auch Steuern und eventuelle sonstige<br />
Abgaben anfallen können, wie z.B. Gebühr für Veranstaltungsanmeldung, Gebühr für<br />
die Anmeldung von Werbeaktionen im öffentlichen Raum u.Ä.<br />
Umsatzsteuer: In dem Fall, dass der/die VeranstalterIn Umsatzsteuer abführen<br />
muss, muss darauf geachtet werden, dass alle Rechnungen mit ausgewiesener<br />
Umsatzsteuer ausgestellt werden. Rechnungen und Honorarnoten müssen immer<br />
klar erkennen lassen, ob der Gesamtbetrag Umsatzsteuer enthält oder nicht. Die<br />
meisten Rechnungen, die Leistungen betreffen, die VeranstalterInnen beziehen (z.B.<br />
Raummiete, Miete von Equipment, Transport von Technik etc.) werden<br />
Umsatzsteuer enthalten.<br />
Die Umsatzsteuer beläuft sich im Normalfall auf 20%, in manchen Fällen auf 10%.<br />
Für genauere Information ist es ratsam beim Finanzamt oder bei guten<br />
SteuerberaterInnen Erkundigungen einzuholen.<br />
Nähere Informationen: www.bmf.gv.at (Bundesministerium für Finanzen)<br />
Werbeabgabe: Diese Abgabe fällt bei Werbematerial (Veröffentlichungen) an und<br />
beläuft sich bundesweit auf 5%. Sie fällt bei Werbeleistungen in Österreich an, sofern<br />
sie gegen Entgelt gebracht werden. Eine Werbeabgabe erfolgt jedoch nur ab einer<br />
21
gewissen Summe an Werbeabgaben im Jahr. Die Werbeabgabe wird derzeit<br />
diskutiert. Änderungen können Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer<br />
einsehen (http://www.fachverbandwerbung.at/de-service-werbeabgabe.shtml)<br />
Informieren Sie sich bezüglich Ihres individuellen Falles beim Finanzamt, der<br />
Wirtschaftskammer oder beim Steuerberater.<br />
○ Sponsoring<br />
Eine Art das Veranstaltungsbudget zu erweitern, erfolgt durch Sponsoring. Dabei<br />
sollte der/die VeranstalterIn oder die für Sponsoring zuständige Person im Team<br />
wenn möglich bereits einige Zeit vor der Veranstaltung (am besten 12-6 Monate<br />
vorher und natürlich abhängig von der gewünschten Sponsoringsumme) potentielle<br />
Sponsoren ansprechen. Grundsätzlich unterscheidet man beim Sponsoring zwischen<br />
Geldsponsoring und Sachsponsoring. Im Normalfall wird dem potentiellen Sponsor<br />
eine Sponsoringmappe vorgelegt, in der die Veranstaltung beschrieben wird und evtl.<br />
auch ein kurzer Budgetplan aufgelistet ist. Sponsoring unterscheidet sich vom<br />
Mäzenentum dahingehend, dass es sich beim Sponsoring um zur Verfügungstellung<br />
von Geld/Sachgegenständen für eine Veranstaltung mit einer bestimmten<br />
Gegenleistung handelt. Das heißt, dass der Sponsor durch die Veranstaltung etwas<br />
erreichen möchte. Dies kann unterschiedliche Motive aufweisen, z.B. der Sponsor<br />
bringt sich aus Marketinggründen und Werbezwecken ein; der Sponsor möchte im<br />
Rahmen der Veranstaltung ein eigenes Kundenevent organisieren u.Ä.<br />
Wenn das Sponsorengespräch bzw. die Gespräche (es gibt meist mehrere, bevor<br />
man sich einig wird) erfolgreich verlaufen sind und ein Sponsoring zugesagt wird,<br />
sollten die Leistungen und Gegenleistungen unbedingt schriftlich festgehalten<br />
werden:<br />
Wer gibt was und wie viel?<br />
Was wird als Leistung und Gegenleistung vereinbart?<br />
Wann und in welcher Form wird ausgezahlt?<br />
Verhandlungen über den Sponsoringbetrag und die damit verbundenen Bedingungen<br />
sollten Sie, wenn möglich, im persönlichen Gespräch abklären. Telefonische<br />
Verhandlungen können leicht schief gehen oder zu Missverständnissen führen.<br />
Für die Sponsoringunterstützung benötigt der Sponsor im Normalfall eine Rechnung<br />
über den Sponsoringbetrag. Es ist nicht üblich dem Sponsor eine genaue<br />
Gesamtabrechnung nach der Veranstaltung vorzulegen (dies ist jedoch in der Regel<br />
bei Fördergeldern gefordert).<br />
Tipp: Oft sind die Verhandlungen mit Sponsoren zäh und ziehen sich über einige<br />
Monate. Vor allem bei größeren Firmen sind die Zuständigen oft schwer erreichbar<br />
und meistens muss intern der Sponsoringfall besprochen und bewilligt werden.<br />
Kalkulieren Sie daher genügend Zeit für Kontaktaufnahme und Gespräche ein, denn<br />
niemand lässt sich gerne zum Sponsoring drängen und es ist schade, wenn ein<br />
Sponsoring aufgrund von Zeitmangel nicht zu Stande kommt!<br />
Tipp: Seien Sie aktiv und kreativ! Überlegen Sie, welche Firmen gezielt an Ihrer<br />
Veranstaltung Interesse haben könnten. Sprechen Sie ein gemeinsames Publikum,<br />
22
einen gemeinsamen Kundenkreis an? Vermitteln Sie gemeinsame Werte?<br />
„Verkaufen“ Sie ähnliche Produkte?<br />
Verlieren Sie nicht den Mut, wenn Sie die Zuständigen nicht sofort erreichen. Wichtig<br />
ist es, dabei, am Ball zu bleiben und einen Gesprächstermin mit den Zuständigen zu<br />
vereinbaren. Bedenken Sie in Ihrem Herantreten an einen möglichen Sponsor, dass<br />
dieser wahrscheinlich täglich unzählige Sponsoring-Anfragen erhält und versuchen<br />
Sie daher, sich von der Masse abzuheben.<br />
○ Subventionen und Förderungen<br />
Für <strong>Kultur</strong>veranstaltungen können auch Förderungen oder Subventionen beantragt<br />
werden. Diese werden hauptsächlich durch Stadt, Land oder durch die EU vergeben<br />
und bedürfen einer schriftlichen Antragstellung. Meist sind dabei Einreichfristen zu<br />
beachten und einzuhalten. Im Falle einer Zuerkennung eines Förderbetrages muss,<br />
im Gegensatz zu Sponsorgeldern, eine Abrechnung über die korrekte Verwendung<br />
des Fördergeldes erfolgen. Genaue Handhabung und Ablauf des Ansuchens,<br />
Ausbezahlung und Abrechnungsprozedere ist von den entsprechenden Förderstellen<br />
zu erfahren.<br />
Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Vergibt Förderungen im Kunst- und<br />
<strong>Kultur</strong>bereich in den unterschiedlichen Sparten)<br />
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz<br />
Abteilung 9 – <strong>Kultur</strong><br />
Tel: 0316 / 877-4318<br />
www.kultur.steiermark.at<br />
Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />
Abteilung 9 - <strong>Kultur</strong><br />
Referat Volkskultur<br />
Tel: 0316 / 877-3138<br />
E-Mai: a9@stmk.gv.at<br />
Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />
Abteilung 9 - <strong>Kultur</strong> / Landeskulturpreis (in den Sparten: Architektur, Bildende Kunst,<br />
Film, <strong>Kultur</strong>, Literatur, Musik, Auslandsstipendien)<br />
Tel: 0316 / 877-5856<br />
E-Mail: a9@stmk.gv.at<br />
<strong>Kultur</strong>amt der Stadt Graz<br />
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz<br />
Tel: 0316 / 872-4920<br />
www.kultur.graz.at<br />
Cine Styria – <strong>Kultur</strong> <strong>Steiermark</strong><br />
Filmkunst, Förderung und <strong>Service</strong><br />
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz<br />
Tel: 0316 / 877 - 3161<br />
Fax: 0316 / 877 - 3156<br />
E-Mail: sandra.kocuvan@stmk.gv.at<br />
www.filmkunst.steiermark.at<br />
23
Cine Styria Filmcommission & Fonds<br />
St. Peter Hauptstraße 243, 8042 Graz<br />
Tel: 0316 / 4003 54<br />
office@cinestyria.com<br />
www.filmcommission.steiermark.at<br />
<strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong> – <strong>Kultur</strong>pädagogisches Institut Graz (Förderung<br />
grenzüberschreitender und spartenübergreifender Projekte von Schulen; Hauptfokus<br />
auf bildender Kunst und Literatur)<br />
Wielandgasse 9, 8010 Graz<br />
Tel: 0316 / 816975<br />
office@kulturvermittlung.org<br />
www.kulturvermittlung.org<br />
<strong>Kultur</strong>Kontakt Austria (Förderung spezifischer Projekte)<br />
Tel: 01 / 523 8765-40<br />
kulturfoerderung@kulturkontakt.or.at<br />
www.kulturkontakt.or.at<br />
EU-Förderungen: (Programm KULTUR 2007-2013)<br />
Cultural Contact Point Austria<br />
Concordiaplatz 2, 1014 Wien<br />
Tel: 01 / 53120 7692<br />
Fax: 01 / 53120 81 7692<br />
Elisabeth.Pacher@bmukk.gv.at<br />
www.ccp-austria.at<br />
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und <strong>Kultur</strong><br />
Concordiaplatz 2, 1014 Wien<br />
Tel: 01 / 53120 7692<br />
Fax: 01 / 53120 7699<br />
E-Mail: elisabeth.pacher@bmukk.gv.at<br />
www.bmukk.gv.at<br />
24
○ Ticketing<br />
Falls die Veranstaltung nicht ausschließlich geladenen Gäste zugänglich ist (und<br />
somit eine geschlossene Veranstaltung darstellt), sondern für die Öffentlichkeit<br />
gedacht ist, benötigen Sie Eintrittskarten. Durch den Vorverkauf der Eintrittskarten<br />
können Sie im Vorfeld einschätzen wie viele Personen Sie am Veranstaltungstag<br />
erwarten können.<br />
Eintrittskarten können grundsätzlich selbst gekauft und auch verkauft werden, oder<br />
auch über Ticketanbieter, wie z.B. Österreich-Ticket (Ö-Ticket). Bei der Planung von<br />
großen Veranstaltungen ist es ratsam, den Ticketverkauf nicht mehr selbst<br />
durchzuführen und es bedarf dabei professioneller Unterstützung von einer Ticket-<br />
<strong>Service</strong>stelle.<br />
Ö-Ticket: Verwendet fälschungssichere Tickets und nummerierte Karten. Als<br />
VeranstalterIn kann man dabei auch spezielle Sitzplätze für Sponsoren reservieren<br />
oder Plätze speziell für RollstuhlfahrerInnen ausweisen, sodass dies beim Ticketkauf<br />
berücksichtigt werden kann. Der Druck der Eintrittskarten kann über diverse<br />
Druckereien erfolgen und die <strong>Service</strong>-Stelle berät dabei gerne. Meist wird das<br />
<strong>Service</strong> von Ö-Ticket durch einen kleinen Aufschlag auf den Ticketpreis abgegolten<br />
(ca. 10%), d.h., dass im besten Fall das <strong>Service</strong> für VeranstalterInnen kostenlos ist.<br />
Details sind dabei aber direkt bei Ö-Ticket zu klären. Ö-Ticket verfügt über<br />
Verkaufsstellen bei ausgesuchten Geschäften, Banken und Trafiken in Graz und in<br />
der gesamten <strong>Steiermark</strong>.<br />
Ticket Express GesmbH – Ö-Ticket<br />
Heumühlgasse 11, 1040 Wien<br />
Tel: 01 / 96 0 96<br />
Fax: 01 / 585 2323<br />
www.oeticket.com<br />
Anmeldeformulare unter:<br />
http://partners.eventim.at/portal/de/veranstalter_service/anlageformular/<br />
○ Ticketpreise<br />
Ticketpreise sollten sich nach dem richten, was die Veranstaltung bietet. Wichtig ist<br />
aber auch, den Preis auf das Zielpublikum abzustimmen: Kann mein Zielpublikum im<br />
Normalfall den Preis zahlen und würde es dies für das, was die Veranstaltung bietet,<br />
auch tun? Natürlich spielt dabei auch die Örtlichkeit eine Rolle.<br />
Der/die VeranstalterIn legt fest, ob es für bestimmte Gruppen reduzierte Kartenpreise<br />
gibt. Diese Gruppen mit ermäßigten Kartenpreisen sind oft Kinder, SchülerInnen und<br />
StudentInnen, Lehrlinge, Arbeitslose, Präsenzdiener, Mitglieder bestimmter Vereine,<br />
Menschen mit Behinderungen. Diese Punkte müssen detailliert festgelegt sein und<br />
auch kommuniziert werden. Geben Sie dabei das genaue Alter, bis zu dem die<br />
Ermäßigung gilt, an: z.B. SchülerInnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.<br />
25
○ Was muss auf der Eintrittskarte stehen<br />
Der Text ist dem/der VeranstalterIn überlassen. Auf der Eintrittskarte sollte jedoch<br />
alles stehen, was das Publikum wissen sollte: Titel der Veranstaltung, Datum,<br />
Beginn, Einlass und Veranstalter. Falls die Veranstaltung nummerierte Sitzplätze<br />
bietet, muss die Sitzplatznummer auch auf der Eintrittskarte ersichtlich sein.<br />
<strong>Service</strong>-Stellen wie Ö-Ticket unterstützen bei der Gestaltung der Eintrittskarten.<br />
Beachten Sie, ob Logos der Sponsoren und Förderer auf der Eintrittskarte abgebildet<br />
sein müssen.<br />
○ Vorverkauf<br />
Der/die VeranstalterIn legt fest, in welchem Zeitraum und in welcher Örtlichkeit der<br />
Vorverkauf der Karten stattfindet. Bei kleineren Veranstaltungen kann dies unter<br />
Umständen auch ein Geschäft eines Sponsors sein, den man bitten kann, den<br />
Kartenvorverkauf zu übernehmen. Bei größeren Veranstaltungen ist es ratsam, ein<br />
professionelles Kartenbüro hinzuzuziehen.<br />
Der Vorverkauf muss entsprechend angekündigt werden, damit potentielle<br />
Interessenten die Vorverkaufsstelle auch erreichen und kontaktieren können.<br />
Beachten Sie:<br />
‣ Von wann bis wann läuft der Kartenvorverkauf?<br />
‣ Wo können die Karten gekauft werden?<br />
‣ Wohin können sich KundInnen bei Fragen wenden?<br />
‣ Gibt es Kartenermäßigungen und wenn ja, wie sind diese genau<br />
definiert?<br />
○ Eintrittskarten und Sponsoring/Förderungen<br />
In der Regel sollte man Sponsoren und Förderern die Möglichkeit bieten die<br />
Veranstaltung zu besuchen und ihnen eventuell ein Kontingent an Freikarten zur<br />
Verfügung stellen. Die Anzahl der Karten steht dabei den VeranstalterInnen frei, es<br />
sollten jedoch mindestens zwei Karten vergeben werden, damit der Besucher in<br />
Begleitung kommen kann. Es kann sein, dass der Sponsor um ein bestimmtes<br />
Kontingent an Freikarten bittet. In der Regel sollte dieser Punkt bereits in der<br />
schriftlichen Vereinbarung als Gegenleistung des Veranstalters festgehalten werden.<br />
Es muss auch im Vorhinein abgeklärt werden, ob das Logo des Sponsors/der<br />
Förderstelle auf den Eintrittskarten gedruckt werden soll bzw. muss. Es ist nicht<br />
erlaubt, ein Logo auf einer Drucksorte ohne Zustimmung des Inhabers zu platzieren.<br />
Förderstellen und Firmen haben oft das Logo zum Download auf der Homepage,<br />
eine weitere Möglichkeit das Logo zu erhalten (und dies ist bestimmt die sichere<br />
Lösung), ist die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Abteilung der Firma (meist<br />
Marketingabteilung) oder des Amtes. Die zuständige Person wird Ihnen das korrekte<br />
Logo e-mailen oder Ihnen einen Link zum Herunterladen nennen.<br />
Tipp: Logos können sich im Laufe der Jahre ändern. Überprüfen Sie daher, ob das<br />
korrekte und aktuelle Logo verwendet wird! Im Zweifelsfall sollten Sie dem Sponsor<br />
den Entwurf der Drucksorte zur Freigabe zukommen und somit bestätigen lassen.<br />
26
o<br />
Versicherung und Haftung<br />
Haftung<br />
Sie als VeranstalterIn haften in der Regel für Personen- oder Sachschäden, die bei<br />
der Veranstaltung auftreten sowie für Schäden der benützten Räumlichkeiten.<br />
Falls keine ausreichende Versicherung für die geplante Veranstaltung gegeben ist<br />
(z.B. durch VermieterInnen oder EigentümerInnen der Räumlichkeiten), sollten Sie<br />
klären, ob Sie als VeranstalterIn eine Haftpflichtversicherung abschließen sollten.<br />
Prüfen Sie, ob eine schriftliche Bestätigung für bestehende Versicherungen<br />
verfügbar ist!<br />
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen haftet in jedem Fall der/die<br />
VeranstalterIn. Daher müssen Sie eine Haftpflichtversicherung in ausreichender<br />
Deckung abschließen und für die Sicherstellung durch einen Bankhaftbrief sorgen.<br />
Ein solcher Bankhaftbrief ist zur Sicherung der Durchführung von erforderlichen<br />
Aufräum-, Entsorgungs- oder Instandsetzungsarbeiten nach Veranstaltungen im<br />
öffentlichen Raum als Kaution zu hinterlegen.<br />
Versicherung<br />
Überlegen Sie sich zunächst, ob Sie für Ihre Veranstaltung eine Versicherung<br />
benötigen. Klären Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherungsmakler, welche Risiken<br />
für Ihre Veranstaltung auftreten können und halten Sie alle eventuellen Risiken im<br />
Versicherungsvertrag fest. Im Vertrag muss auch festgehalten werden, was Sie im<br />
Falle eines Schadens zu tun haben, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.<br />
Tipp: Im Schadensfall (Einbruch, Diebstahl, Beschädigung etc.) sollten Sie<br />
umgehend die Polizei verständigen, den Schadenshergang und den Umfang des<br />
Schadens abklären und alle verfügbaren Informationen schriftlich festhalten.<br />
Gegebenenfalls sollten Sie die Personalien der am Schaden beteiligten Personen<br />
aufnehmen (auch jene von Zeugen, um diese im Notfall kontaktieren zu können).<br />
Versicherungsunternehmen bieten je nach Ihren individuellen Bedürfnissen modular<br />
aufgebaute Deckungsformen für unterschiedliche Risiken an, wie Feuer,<br />
Naturkatastrophen, Diebstahl, etc.<br />
Tipp: Nachdem Sie einen Kostenvoranschlag von Ihrem Versicherungsmakler<br />
erhalten haben, sollten Sie auch einen weiteren Voranschlag von einem anderen<br />
Unternehmen einholen, um einen Vergleich anstellen zu können.<br />
Versicherungsprämien können hier beträchtlich variieren.<br />
27
o<br />
Catering und Verpflegung<br />
Die Bereitstellung eines guten Buffets hat bei manchen Veranstaltungen eine nicht<br />
zu unterschätzende Bedeutung für die Zufriedenheit der TeilnehmerInnen. Überlegen<br />
Sie gemeinsam mit Ihren Partnern, ob Sie kaltes oder warmes Buffet zur Verfügung<br />
stellen möchten. Je nach Budget ist zu prüfen, ob man die Dienste eines Catering-<br />
<strong>Service</strong>s in Anspruch nehmen sollte. Catering ist die professionelle Bereitstellung<br />
von Speisen und Getränken als Dienstleistung an Ihrem Veranstaltungsort. Der<br />
Leistungsumfang eines Caterers kann sich dabei von der Anlieferung der<br />
vorproduzierten Speisen bis zum Aufbau eines temporären Gastronomiebetriebs<br />
erstrecken. Prüfen Sie, welche Variante für Sie finanziell machbar ist und ob<br />
Sonderwünsche von TeilnehmerInnen berücksichtigt werden müssen (Vegetarier,<br />
Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften etc.). Bei kleineren Veranstaltungen<br />
ist es jedoch meistens ausreichend, wenn man auf genügend freiwillige Helfer zählen<br />
kann, die in der Buffet-Vorbereitung und bei der Ausschank mithelfen.<br />
Achten Sie jedenfalls darauf, dass es in Ihrer Zeitplanung der Veranstaltung nicht zu<br />
Problemen beim Buffet (etwa bei warmen Speisen) kommen kann!<br />
Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gewerbebehörde über gültige Bestimmungen der<br />
Gewerbeordnung. Es gibt beispielsweise Ausnahmen für gemeinnützige Vereine bei<br />
der Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken. Natürlich<br />
müssen aber auch diese Veranstalter die einschlägigen gesundheits-, lebensmittel-,<br />
wasser-, sowie abfallrechtlichen Vorschriften einhalten.<br />
Unbedingt zu beachten ist selbstverständlich das Verbot der Alkoholabgabe an<br />
Jugendliche!<br />
Wenn Sie bei Ihrer Veranstaltung kostenlos Speisen oder Getränke anbieten, ist<br />
keine Gewerbeberechtigung erforderlich. Ansonsten sollten Sie sich unbedingt bei<br />
Ihrer Gewerbebehörde über Ausschank-Bestimmungen informieren, um nicht<br />
Verstöße gegen die Gewerbeordnung zu riskieren!<br />
o<br />
Unterbringung<br />
Veranstaltungen, für die eine Nächtigung einiger Akteure oder TeilnehmerInnen<br />
notwendig ist, bedürfen einer speziellen Planung und eventuell einer<br />
Zusammenarbeit mit Tourismusbüros oder Reisebüros, um die Buchungen<br />
vorzunehmen. Bei Bühnenveranstaltungen ist beispielsweise häufig die<br />
Unterbringung von Künstlern in einem Gastspielvertrag geregelt. Wichtig dabei ist vor<br />
allem abzuklären, welche Hotelkategorien für die KünstlerInnen oder Teilnehmer<br />
benötigt werden.<br />
Steirische Tourismus GmbH<br />
St.-Peter-Hauptstrasse 243<br />
A-8042 Graz<br />
Tel: 0316 / 4003-0<br />
Fax: 0316 / 4003-10<br />
info@steiermark.com<br />
http://www.steiermark.com/de/<br />
28
o<br />
Rahmenprogramm<br />
Häufig ist es empfehlenswert oder auch notwendig, ein entsprechendes<br />
Rahmenprogramm für TeilnehmerInnen einzuplanen, um das<br />
Veranstaltungsprogramm zu ergänzen bzw. neben der eigentlichen Veranstaltung<br />
auch Anlass für Zusammenkünfte zu bieten oder durch die Organisation von<br />
Besichtigungen, Ausflügen etc. für die Teilnehmer das Programm attraktiver zu<br />
gestalten. Für Lesungen, Ausstellungseröffnungen und ähnliche Veranstaltungen ist<br />
es empfehlenswert, ein musikalisches Rahmenprogramm zu organisieren, um die<br />
Veranstaltung aufzulockern.<br />
Informationen bekommen Sie auch über:<br />
Steirische Tourismus GmbH<br />
St.-Peter-Hauptstrasse 243<br />
A-8042 Graz<br />
Tel: 0316 / 4003-0<br />
Fax: 0316 / 4003-10<br />
info@steiermark.com<br />
http://www.steiermark.com/de/<br />
29
○ Planung und Koordination des Auf- und Abbaues<br />
Achten Sie auf eine Planung und Koordinierung des Auf- und Abbaues sowie der Anund<br />
Abtransporte zum bzw. vom Veranstaltungsort. Planen Sie dabei mit ein, wie<br />
lange der Aufbau ungefähr dauert, ob zu bestimmten Zeiten der Veranstaltungsraum<br />
für Proben zur Verfügung stehen soll und ob dabei weiter aufgebaut werden kann<br />
oder nicht. Stimmen Sie auch mit dem Veranstaltungsort ab, ob es gewisse Zeiten<br />
gibt, zu denen Zu- und Abtransporte stattfinden sollen. Vereinbaren Sie mit den<br />
Lieferfirmen einen genauen Zeitpunkt der Transporte und vergessen Sie dabei nicht,<br />
dass auch Material wieder abtransportiert werden muss.<br />
Überlegen Sie, welche Gegenstände zuerst und welche später geliefert oder<br />
abgeholt werden sollen: z.B. eine Bühne kann erst dann abgebaut werden, wenn das<br />
darauf stehende Klavier des Musikabends abgeholt und abtransportiert wurde.<br />
Falls Sie selbst nicht vor Ort sind, leiten Sie den zuständigen MitarbeiterInnen die<br />
nötigen Infos weiter: Lieferzeit, Firma und Kontaktnummern der Lieferanten.<br />
30
○ Marketing und PR<br />
Marketing und PR-Maßnahmen bewirken, dass das Zielpublikum auf die<br />
Veranstaltung aufmerksam wird und sich durch das Werbematerial angesprochen<br />
fühlt. Daher ist es sinnvoll, die Marketingmaßnahmen inklusive der Drucksorten auf<br />
die Veranstaltungsart, den Inhalt und das Zielpublikum hin abzustimmen, zu wählen<br />
und strategisch zu planen. Auch das zur Verfügung stehende Budget muss<br />
berücksichtigt werden.<br />
Kreativität und Strategie sollten hierbei in Einklang gebracht werden. Durch<br />
einfallsreiche Marketingkonzepte sind Sie anderen VeranstalterInnen sicher einen<br />
Schritt voraus, wenn es darum geht das Publikum anzusprechen und von Ihrer<br />
Veranstaltung zu überzeugen.<br />
Vergessen Sie nicht den Kontext, in dem Ihre Veranstaltung durch den gewählten<br />
Zeitpunkt gebettet ist. Dazu gehören u.a. die Jahreszeit und etwaige Fixpunkte wie<br />
Festivitäten, Faschingszeit, Advent, Weihnachten, Ostern, Ballsaison, Schulferien,<br />
jährliche Festivals. Diese Rahmenbedingungen werden den Besuch Ihrer<br />
Veranstaltung höchstwahrscheinlich in der einen oder anderen Form beeinflussen.<br />
Überlegen Sie sich bei der Planung, wie Sie die anderen, zur selben Zeit<br />
stattfindenden Aktivitäten und Veranstaltungen positiv für sich nutzen können.<br />
Tipp: Beachten Sie, ob Logos von Sponsoren und Förderern auf Drucksorten<br />
müssen. Überprüfen Sie den Probedruck oder die Grafikvorlage auf die<br />
Vollständigkeit der Logos bevor die Drucksorten in Druck gehen!<br />
Beachten Sie: Jede Art der Veranstaltungsankündigung/Werbeaktion, die im<br />
öffentlichen Raum stattfindet, muss beim Straßenamt angemeldet werden (dabei<br />
reicht ein formloses Schreiben mit einer genauen Beschreibung des Vorhabens aus).<br />
Die Gebühren für die Ankündigungsaktion werden nach Dauer und auch nach<br />
Verteilungsart der Werbematerialien errechnet.<br />
Bestimmte Werbemittel können bei den Werbeflächen-Anbietern gemietet werden,<br />
z.B. Plakatwände, Dreieckständer für Plakate, Poster Lights, City Lights, Video<br />
Walls, Infoscreens in Straßenbahnen.<br />
○ Werbemittel<br />
Gängige Marketingmaßnahmen sind u.a.:<br />
‣ Werbedrucksorten wie Plakate, Flyer, Emailankündigungen, Ankündigung der<br />
Veranstaltung in Newslettern oder auf Internetplattformen,<br />
Veranstaltungsankündigungen in Tageszeitungen/<strong>Kultur</strong>zeitungen u.v.m.<br />
‣ Beachten Sie den Zeitpunkt der Werbeaktion: Eine Ankündigung, die zu lange<br />
vor dem Veranstaltungstag erfolgt, trägt das Risiko mit sich, dass die<br />
Veranstaltung bis zu ihrem tatsächlichen Stattfinden wieder vergessen wird,<br />
da die Werbematerialien den Menschen schon vertraut sind und daher<br />
weniger beachtet werden. Bei kleineren Veranstaltungen ist ca. 3 Wochen vor<br />
der Veranstaltung ein guter Zeitpunkt um Plakate und Flyer zu verteilen. Der<br />
31
Trend zeigt, dass das Publikum zunehmend kurzfristig Eintrittskarten kauft<br />
und sich oft spontan entscheidet eine Veranstaltung zu besuchen oder nicht.<br />
‣ Ziehen Sie kreative Werbelösungen, wie Sticker, kleine „give-aways“ und<br />
andere kleine Werbegeschenke, Internetwerbung, Werbezusendungen,<br />
gezielte Mundpropaganda-Aktionen, u.v.m. in Betracht. Scheuen Sie sich<br />
nicht, kreative Formen der Werbung zu wählen. Auffallen ist sicherlich positiv.<br />
Nicht vergessen: Richten Sie Ihre Werbemaßnahmen nach Ihrem Zielpublikum und<br />
auch nach dem vorhandenen Budget!<br />
Der optische Eindruck der Veranstaltung, der bereits durch das Werbematerial<br />
entsteht, ist nicht zu unterschätzen! Beauftragen Sie, wenn Sie die finanziellen<br />
Möglichkeiten dazu haben, einen Profi mit der Gestaltung des Werbematerials.<br />
○ Impressumpflicht<br />
Es ist zu beachten, dass bei Werbematerialien (das sind alle Drucksorten wie<br />
Plakate, Flyer, Publikationen) Impressumpflicht besteht, d.h. der Name der<br />
Veranstalter, Verleger, Hersteller oder des Verlages sowie Herstellungsort müssen<br />
angegeben werden. Eine Nichtbeachtung dieses Mediengesetzes kann eine<br />
Geldstrafe zur Folge haben.<br />
Links:<br />
Ankünder<br />
Herrengasse 7, 8010 Graz<br />
Tel: 0316 / 822360-0<br />
office@ankuender.com<br />
www.ankuender.com<br />
Kartnigs Perspektiven Ankündungs Ges.m.b.H.<br />
Eggenberger Gürtel 9, 8020 Graz<br />
Tel: 0316 / 712445-0<br />
office@kartnig.net<br />
www.kartnig.net<br />
o<br />
Presse<br />
Damit Ihre Veranstaltung entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit erhält,<br />
benötigen Sie die Zusammenarbeit mit Vertretern der Presse.<br />
Eine Presseaussendung sollte in einem angemessenen zeitlichen Abstand vor der<br />
Veranstaltung an Ihre Pressekontakte versandt werden. Es ist empfehlenswert, den<br />
Presseverteiler regelmäßig zu aktualisieren. Die Aussendung sollte so kurz und<br />
prägnant wie möglich formuliert sein und für Außenstehende griffig und attraktiv<br />
wirken.<br />
Falls sich VertreterInnen der Presse für Ihre Veranstaltung angekündigt haben,<br />
sollten Sie sich darauf vorbereiten, diese speziell zu betreuen. Beispielsweise<br />
32
könnten Sie Termine arrangieren, um Interviews mit Künsterlnnen, Pressesprechern<br />
oder anderen Vertretern seitens der Veranstalter durchzuführen.<br />
Falls Sie eine Pressekonferenz vor, während oder nach der Veranstaltung<br />
eingeplant haben, bereiten Sie eine ansprechende Pressemappe mit allen<br />
notwendigen Informationen über die Veranstaltungen inkl. Ansprechpersonen und<br />
Kontaktdaten vor.<br />
Organisieren Sie eine passende Räumlichkeit innerhalb des Veranstaltungsortes und<br />
stellen Sie notwendiges technisches Equipment zur Verfügung (Beamer für<br />
Powerpoint-Präsentation o.Ä.). Stellen Sie ebenfalls Getränke (Mineralwasser,<br />
Kaffee etc.) oder auch Snacks bereit.<br />
Tipp: Beachten Sie, dass unbedingt alle aktuellen Logos sämtlicher Sponsoren,<br />
Kooperationspartner u.Ä. auf allen Presseaussendungen bzw. Unterlagen<br />
entsprechend aufgedruckt sind!<br />
Ein Verzeichnis steirischer Medien finden Sie auf der Webseite des Steirischen<br />
Presseclubs: http://www.presseclub.co.at/index.php?id=7<br />
33
Allgemein gültige Bestimmungen – gesetzliche Grundlagen in der<br />
<strong>Steiermark</strong><br />
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Veranstaltungen sind:<br />
das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html<br />
und<br />
das Steiermärkische Jugendschutzgesetz :<br />
http://www.jugendreferat.steiermark.at/cms/beitrag/10114319/3072285<br />
Übersicht:<br />
o Definition VeranstalterIn und Veranstaltungsformen 35<br />
o Genehmigungen und Behördenzuständigkeiten 37<br />
o Haftung und Versicherung 38<br />
o Sicherheit (Brandschutz, Erste Hilfe) 39<br />
o Veranstaltungsort 41<br />
o Veranstaltungsanmeldung 43<br />
o Bewilligung der Veranstaltung 46<br />
o Finanzielles (Steuern und Abgaben) 48<br />
o Urheberrecht 49<br />
34
Wer ist VeranstalterIn und was sind seine/ihre Verantwortungsbereiche<br />
Laut Steiermärkischem Veranstaltungsgesetz gilt als VeranstalterIn die Person, auf<br />
deren Rechnung die Veranstaltung durchgeführt wird oder derjenige, der sie bei der<br />
Behörde anmeldet oder durch Ankündigung zu ihrem Besuch auffordert. Im<br />
Zweifelsfall gilt derjenige als Veranstalter, in dessen Räumlichkeiten die<br />
Veranstaltung stattfindet.<br />
Als VeranstalterIn gilt weiters der/die InhaberIn der Bewilligung einer Veranstaltung<br />
oder im Falle einer Ausübung der Veranstaltung durch einen Pächter/eine Pächterin<br />
diese/r. Dies können neben Privatpersonen auch Gastwirte, Vereine, Betriebe, Stadtoder<br />
Gemeindeverwaltungen etc. sein.<br />
(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />
Pflichten der VeranstalterInnen<br />
Der/die VeranstalterIn ist verpflichtet, alle Bestimmungen des Steiermärkischen<br />
Veranstaltungsgesetzes sowie des Steiermärkischen Jugendschutzgesetzes<br />
einzuhalten und alle erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung von Gefahren zu<br />
treffen.<br />
Veranstaltungsformen<br />
Im Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz wird zwischen öffentlichen und<br />
geschlossenen (nicht öffentlichen) Veranstaltungen unterschieden.<br />
Geschlossene Veranstaltung<br />
Bei einer geschlossenen (nicht öffentlichen) Veranstaltung hat nur ein beschränkter<br />
Personenkreis (geladene Gäste!) Zutritt. Geschlossene Veranstaltungen müssen Sie<br />
nicht anmelden!<br />
Öffentliche Veranstaltung<br />
Öffentlich im Sinne des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes sind Veranstaltungen,<br />
zu denen auch Personen Zutritt haben, die nicht von Ihnen als<br />
Veranstalter persönlich eingeladen sind und die Sie nicht bereits vor der<br />
Veranstaltung kennen.<br />
Jede öffentliche Veranstaltung muss angemeldet und falls erforderlich bewilligt<br />
werden. Dies ist abhängig von Veranstaltungsart und/oder der jeweiligen<br />
Örtlichkeit.<br />
Öffentliche Orte sind frei zugängliche Orte sowie nicht überwiegend für Wohnzwecke<br />
bestimmte Räumlichkeiten, die zu den gleichen, allenfalls vom Verfügungsberechtigten<br />
festgelegten Bedingungen, besucht werden können. Dazu gehören<br />
auch Vereins- und Klublokale sowie Gastgewerbebetriebe.<br />
Öffentliche Veranstaltungen sind unter anderem:<br />
Theatervorführungen, Lesungen, Vorträge<br />
Konzerte, Tanzvorführungen<br />
35
Kunstaktionen, Clubbings<br />
Bälle, Wohltätigkeitsveranstaltungen<br />
Zeltfeste, Faschingsumzüge<br />
(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz)<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html<br />
36
Genehmigungen und Behördenzuständigkeiten<br />
- Veranstaltungen in Räumlichkeiten und Gebäuden<br />
Betriebsstättengenehmigung<br />
Eine Betriebsstättengenehmigung ist die gesetzliche Voraussetzung, um eine<br />
öffentliche Veranstaltung in einem Gebäude abhalten zu können.<br />
Diese Genehmigung wird durch die zuständige Bau- und Anlagenbehörde erteilt.<br />
ACHTUNG: Das Verfahren für die Betriebsstättengenehmigung kann einige Monate<br />
dauern! Bitte bedenken Sie dies in Ihrer Zeitplanung!<br />
Die Betriebsstättengenehmigung ist auch die Voraussetzung für die Anmeldung<br />
der Veranstaltung beim Bürgermeister, bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim<br />
Veranstaltungsreferat der Bundespolizeidirektion.<br />
(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />
Zuständige Behörden<br />
Zuständig ist der/die BürgermeisterIn im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde,<br />
wenn es sich um ortsfeste Betriebsstätten ohne besondere technische Einrichtungen<br />
handelt, die nur für Veranstaltungen von örtlicher Bedeutung sind. Andernfalls ist die<br />
Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) zuständig. Für nicht ortsfeste<br />
Betriebsstätten ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.<br />
Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />
Bezirkshauptmannschaften:<br />
http://www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at/cms/ziel/106195/DE<br />
Baubezirksleitungen: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/122785/DE<br />
37
Haftung und Versicherung<br />
Haftung<br />
Sie als VeranstalterIn haften in der Regel für Personen- oder Sachschäden, die bei<br />
der Veranstaltung auftreten sowie für Schäden der benützten Räumlichkeiten.<br />
Falls keine ausreichende Versicherung für die geplante Veranstaltung gegeben ist<br />
(z.B. durch VermieterInnen oder EigentümerInnen der Räumlichkeiten), sollten Sie<br />
klären, ob Sie als VeranstalterIn eine Haftpflichtversicherung abschließen sollten.<br />
Prüfen Sie, ob eine schriftliche Bestätigung für bestehende Versicherungen<br />
verfügbar ist!<br />
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen haftet in jedem Fall der/die<br />
VeranstalterIn. Daher müssen Sie eine Haftpflichtversicherung in ausreichender<br />
Deckung abschließen und für die Sicherstellung durch einen Bankhaftbrief sorgen.<br />
Ein solcher Bankhaftbrief ist zur Sicherung der Durchführung von erforderlichen<br />
Aufräum-, Entsorgungs- oder Instandsetzungsarbeiten nach Veranstaltungen im<br />
öffentlichen Raum als Kaution zu hinterlegen.<br />
Versicherung<br />
Überlegen Sie sich zunächst, ob Sie für Ihre Veranstaltung eine spezielle<br />
Versicherung benötigen. Klären Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherungsmakler,<br />
welche Risiken für Ihre Veranstaltung auftreten können und halten Sie alle<br />
eventuellen Risiken im Versicherungsvertrag fest. Im Vertrag muss auch festgehalten<br />
werden, was Sie im Falle eines Schadens zu tun haben, um Ihre Ansprüche geltend<br />
machen zu können.<br />
Tipp: Im Schadensfall (Einbruch, Diebstahl, Beschädigung) sollten Sie umgehend<br />
die Polizei verständigen, den Schadenshergang und den Umfang des Schadens<br />
abklären und alle verfügbaren Informationen schriftlich festhalten. Gegebenenfalls<br />
sollten Sie die Personalien der am Schaden beteiligten Personen aufnehmen (auch<br />
jene von Zeugen, um diese im Notfall kontaktieren zu können).<br />
Versicherungsunternehmen bieten je nach Ihren individuellen Bedürfnissen modular<br />
aufgebaute Deckungsformen für unterschiedliche Risiken an, wie Feuer,<br />
Naturkatastrophen, Diebstahl etc.<br />
Tipp: Nachdem Sie einen Kostenvoranschlag von Ihrem Versicherungsmakler<br />
erhalten haben, sollten Sie auch einen Voranschlag von einem weiteren<br />
Unternehmen einholen, um einen Vergleich anstellen zu können.<br />
Versicherungsprämien können hier beträchtlich variieren.<br />
38
Sicherheit<br />
Brandschutz<br />
Wenn Sie Ihre Veranstaltung im öffentlichen Raum platzieren, sind Sie verpflichtet,<br />
sich mit der Bundespolizeidirektion, den Rettungskräften, der Feuerwehr und der<br />
Feuerpolizei abzusprechen.<br />
Veranstaltungsräumlichkeiten, wie Versammlungs- oder Ausstellungsräume,<br />
Gaststätten, Diskotheken, Bars, dürfen nur mit schwer oder nicht brennbaren Stoffen<br />
ausgeschmückt werden.<br />
Zu- und Ausgänge, Fluchtwege und Hinweise auf Fluchtwege dürfen dabei nicht<br />
verstellt oder verdeckt werden.<br />
ACHTUNG: Sorgen Sie dafür, dass Fluchtwege ständig freigehalten werden und<br />
ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Auch Freiflächen, die für das Abstellen von<br />
Einsatzfahrzeugen benötigt werden, müssen permanent freigehalten werden!<br />
(Quelle: Steiermärkisches Feuerpolizeigesetz<br />
http://www.brandschutzforum.at/BFA/download/Feuerpolizeigesetz%20Stmk.pdf )<br />
Des Weiteren sollten Sie beachten, dass auf der Bühne und im Zuschauerraum nur<br />
schwer und nicht brennbare Stoffe verwendet werden, dass gewartete Feuerlöscher<br />
bereit stehen und daneben die Notrufnummer der Feuerwehr angebracht ist.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesfeuerwehrkommando sowie bei<br />
Bezirksfeuerwehrstellen und beim Brandschutzforum:<br />
Landesfeuerwehrverband <strong>Steiermark</strong><br />
Florianistr 22, 8403 Lebring<br />
Tel: 03182 / 7000...-0<br />
Fax: 03182 / 7000-29<br />
E-Mail : kdo@lfv.steiermark.at; post@lfv.steiermark.at<br />
http://www.lfv.stmk.at/<br />
Brandschutzforum<br />
Fischeraustraße 22, 8051Graz<br />
Tel: 0316 / 719211<br />
Fax: 0316 / 719211-9<br />
E-Mail: office@brandschutzforum.at<br />
http://www.brandschutzforum.at/<br />
Ambulanz und Erste Hilfe<br />
Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Dienststelle des Roten Kreuzes in Verbindung.<br />
MitarbeiterInnen des Roten Kreuzes beraten Sie über die notwendigen<br />
Vorkehrungen für Ihre Veranstaltungen. Gemeinsam können Sie die erforderliche<br />
Anzahl an Einsatzkräften je nach BesucherInnenzahl ermitteln.<br />
39
Tipp: Bei sogenannten „Veranstaltungen mit zu erwartenden Emotionsausbrüchen“<br />
(z.B. bei größeren Konzerten) sind Sie als VeranstalterIn verpflichtet, Einsatzkräfte<br />
des Roten Kreuzes bereitzustellen.<br />
Kontakt für Fragen und Auskünfte:<br />
Österreichisches Rotes Kreuz <strong>Steiermark</strong><br />
Landesdienststelle<br />
Merangasse 26, 8010 Graz<br />
Tel: 050 / 144 5-10000<br />
Fax: 050 / 144 5-10199<br />
E-Mail: landesverband@st.roteskreuz.at<br />
http://www.st.roteskreuz.at/<br />
Bezirksdienstellen: http://www.st.roteskreuz.at/8.html<br />
Überwachung der Veranstaltung<br />
Je nach Veranstaltungsart kann die Behörde einen Bereitschaftsdienst der<br />
Feuerwehr auf Kosten des Veranstalters vorschreiben.<br />
Die Überwachungsbehörde ist befugt, den Auftrag zu erteilen eine Veranstaltung<br />
sofort zu beenden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung<br />
und Sicherheit oder zur Abwendung unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist.<br />
Den Überwachungsorganen ist der freie Zutritt zu allen dem Veranstaltungsbetrieb<br />
dienenden Räumlichkeiten und Anlagen zu ermöglichen.<br />
(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html)<br />
Wenn gegen das Steiermärkische Jugendschutzgesetz verstoßen wird, kann die<br />
Veranstaltung unterbrochen werden, um Jugendliche oder Kinder zu entfernen.<br />
Steiermärkisches Jugendschutzgesetz:<br />
http://www.jugendreferat.steiermark.at/cms/beitrag/10114319/3072285<br />
Eine Überwachung ist nicht erforderlich, wenn der/die VeranstalterIn durch geeignete<br />
Vorkehrungen, z.B. durch den Einsatz eines ausgebildeten Bühnenpersonals,<br />
Gewähr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit<br />
bietet.<br />
Mitwirkung der Organe der Bundespolizei<br />
Auf Antrag des Veranstalters kann, unter Abwägung der an der Veranstaltung<br />
bestehenden öffentlichen Interessen, die Beistellung von Überwachungsorganen<br />
bewilligt werden.<br />
40
o<br />
o<br />
Veranstaltungsort und gesetzliche Rahmenbedingungen<br />
Veranstaltungsort: Gebäude und Räumlichkeiten<br />
Voraussetzungen zur Durchführung einer Veranstaltung in geschlossenen<br />
Veranstaltungsräumen:<br />
o<br />
Betriebsstättengenehmigung<br />
Eine Betriebsstättengenehmigung ist die gesetzliche Voraussetzung, um eine<br />
öffentliche Veranstaltung in einem Gebäude abhalten zu können.<br />
Diese Genehmigung wird durch die zuständige Bau- und Anlagenbehörde erteilt.<br />
ACHTUNG: Das Verfahren für die Betriebsstättengenehmigung kann einige Monate<br />
dauern! Bitte bedenken Sie dies in Ihrer Zeitplanung!<br />
(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />
Voraussetzungen für Betriebsstätten<br />
Ortsfeste Betriebsstätten (Räume, ortsfeste Anlagen und Einrichtungen) müssen<br />
durch ihre Lage, Beschaffenheit, bauliche Gestaltung und Ausstattung Gewähr dafür<br />
bieten, dass<br />
a) Betriebssicherheit gewährleistet ist: bei der widmungsgemäßen<br />
Benützung darf keine Gefahr für Leben oder Gesundheit der<br />
Veranstaltungsbesucher sowie unbeteiligter Personen entstehen.<br />
Insbesondere müssen die Ausgänge von Zuschauerräumen und die von<br />
diesen zu den Ausgängen führenden Wege so beschaffen und in solcher Zahl<br />
vorhanden sein, dass die Betriebsstätte von den BesucherInnen rasch und<br />
gefahrlos verlassen werden kann;<br />
b) die durch den Veranstaltungsbetrieb verursachten Lärmbelästigungen<br />
den Nachbarn zumutbar sind;<br />
ACHTUNG: Ortsfeste Betriebsstätten müssen in einem solchen Abstand von<br />
Fabriken, Werkstätten und Räumen, in denen feuergefährliche oder leicht brennbare<br />
Gegenstände oder Stoffe erzeugt, verwendet oder gelagert werden, gelegen sein,<br />
dass ein unmittelbares Übergreifen von Bränden nicht zu befürchten ist.<br />
(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />
- nicht ortsfeste Betriebsstätten<br />
Für den Aufbau von nicht ortsfesten Betriebsstätten (Zelte, Bühnen, Tribünen etc.)<br />
bei Zirkus- oder pratermäßigen Veranstaltungen ist vom Veranstalter/von der<br />
Veranstalterin eine entsprechende Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft<br />
41
einzuholen. Diese Genehmigung betrifft jedoch nur die technische Ausstattung und<br />
nicht die Veranstaltung als solche. Die Veranstaltung muss beim Bürgermeister bzw.<br />
der Gemeinde angemeldet werden.<br />
Die beabsichtigte Inbetriebnahme nicht ortsfester Betriebsstätten von Varieté, Zirkus<br />
und pratermäßigen Veranstaltungen ist von VeranstalterInnen (GeschäftsführerInnen)<br />
unter Vorlage eines entsprechenden Gutachtens der<br />
Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Alle zwei Jahre muss die Behörde über die<br />
Weiterverwendung informiert werden.<br />
Zuständig ist dabei die Bezirksverwaltungsbehörde.<br />
(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />
Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />
Bezirkshauptmannschaften:<br />
http://www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at/cms/ziel/106195/DE<br />
Baubezirksleitungen: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/122785/DE<br />
Zu beachten:<br />
- bau- und feuerpolizeiliche Überprüfung der Anlage durch die zuständige<br />
Behörde<br />
- Betriebssicherheit der Anlagen und der Geräte<br />
- Überprüfung mindestens alle zwei Jahre durch einen gerichtlich beeideten<br />
Sachverständigen<br />
- Eine unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft ist dann gegeben, wenn die<br />
Lärmimmissionswerte überschritten werden:<br />
1. ein über das Jahr gemittelter energieäquivalenter 16 Stunden Tagesmittelungspegel<br />
im Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr (LAeq.16h.anno) von 65 dB;<br />
2. ein Maximalpegel (LAmax) von 115 dB;<br />
3. ein energieäquivalenter 24 Stunden Tagesmittelungspegel (LAeq 24h) von 80 dB;<br />
4. ein Maximalpegel (LAmax) von 99 dB zur Tageszeit (06.00 - 22.00) häufiger als 19-<br />
mal.<br />
(siehe Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz -<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html,<br />
bzw. für detaillierte Informationen: Lärmschutzrichtlinie des<br />
Umweltbundesamtes -<br />
http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/M122.pdf )<br />
Die Betriebsstättengenehmigung ist auch Voraussetzung für die Anmeldung der<br />
Veranstaltung beim Veranstaltungsreferat der Bundespolizeidirektion bzw. beim<br />
Bürgermeister.<br />
o<br />
Veranstaltungsort: öffentliche Flächen<br />
Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen müssen von der Behörde bewilligt werden.<br />
Zum Teil kann man das Ansuchen online über das Online-Formularangebot auf<br />
HELP.gv.at einreichen.<br />
42
Nähere Informationen finden Sie auf:<br />
http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.formular?id=3082<br />
Da dieses Angebot von HELP.gv.at noch nicht für alle Gemeinden verfügbar ist,<br />
müssen Sie sich anderenfalls an Ihr Gemeindeamt wenden.<br />
Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />
o<br />
Veranstaltungen im Freien ohne Betriebsanlagen<br />
Die Abhaltung von Veranstaltungen im Freien ohne Betriebsanlagen oder ortsfester<br />
Betriebseinrichtungen auf einer sonst anderen Zwecken dienenden Stätte ist erlaubt,<br />
wenn deren Lage oder Beschaffenheit keine Gefahr für Leben oder Gesundheit der<br />
Veranstaltungsbesucher hervorrufen kann und eine Störung der öffentlichen Ruhe<br />
und Ordnung nicht zu befürchten ist.<br />
Die Eignung der Stätte ist von der Behörde zu überprüfen, bei der die Veranstaltung<br />
zu melden ist.<br />
(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />
43
o<br />
Veranstaltungsanmeldung<br />
Anmeldung bei der Gemeinde<br />
Jede öffentliche Veranstaltungen muss angemeldet und falls erforderlich bewilligt<br />
werden. Dies ist abhängig von Veranstaltungsart und/oder der jeweiligen Örtlichkeit.<br />
Beim Bürgermeister (bzw. der Gemeinde oder dem Magistrat) sind u.a. folgende<br />
Veranstaltungen anzumelden:<br />
Theateraufführungen<br />
Konzerte, Instrumental- und Gesangsvorträge<br />
Vorträge und Vorlesungen<br />
Kabarett, Varieté, Zirkus und pratermäßige* Veranstaltungen<br />
Bälle, Redouten, Kostüm, Masken und Wohltätigkeitsfeste.<br />
*Als pratermäßige Veranstaltungen gelten Darbietungen zu Vergnügungszwecken,<br />
Schaustellungen und Belustigungen mit Ausnahme von Zirkus und Varietévorstellungen,<br />
wenn sie von Unternehmen durchgeführt werden, die für den Betrieb im Freien (in Zelten,<br />
Buden oder unter freiem Himmel) an wechselnden Veranstaltungsorten eingerichtet sind, wie<br />
der Betrieb von Schaubuden, Wachsfiguren und Naturalienkabinetten, Berg und Talbahnen,<br />
Autodromen, Hippodromen, Geschicklichkeitsspielen, sowie Puppen und Marionettentheater,<br />
Tanz und akrobatische Vorführungen.<br />
(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />
Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde<br />
Veranstaltungen, bei denen die Betriebsstätte über den Bereich einer Gemeinde<br />
hinausreicht sowie die Aufstellung und der Betrieb von Geld- und<br />
Unterhaltungsspielapparaten müssen bei der Bezirksverwaltungsbehörde<br />
angemeldet werden.<br />
Anmeldung bei der Bundespolizeibehörde<br />
Veranstaltungen, die im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde<br />
abgehalten werden sollen, müssen bei dieser Behörde gemeldet werden.<br />
Form und Inhalt der Anzeige (Anmeldung) bei den Behörden<br />
Die Anmeldung ist vom Veranstalter schriftlich und bei jedem Wechsel des<br />
Veranstaltungsortes vorzunehmen. Sie muss enthalten:<br />
- den Vor- und Familiennamen, die Geburtsdaten und den Wohnort (Namen,<br />
Sitz) des Veranstalters, allenfalls auch des Geschäftsführers;<br />
- Gegenstand, Zeit und Ort der Veranstaltung sowie deren Betriebsstätte;<br />
- bei Schauvorführungen, Ausstellungen, und im Freien abgehaltenen<br />
Veranstaltungen die Angabe, ob bzw. aus welchen Gründen erwartet wird, dass<br />
44
das Ausmaß des Publikumsinteresses an der Veranstaltung über den örtlichen<br />
Bereich einer Gemeinde hinausreicht.<br />
Sammelmeldungen können für Veranstaltungen vorgenommen werden, die<br />
regelmäßig oder in verschiedenen Zeitabständen innerhalb eines Jahres abgehalten<br />
werden, die den gleichen oder ähnlichen Charakter aufweisen und am selben<br />
Standort durchgeführt werden.<br />
(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />
Bei manchen Gemeinden kann die Anmeldung auch online über das Online-<br />
Formularangebot auf HELP.gv.at durchgeführt werden:<br />
http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.lebenssituation?lid=1042<br />
Da dieses Angebot von HELP.gv.at noch nicht für alle Gemeinden und erst für einige<br />
Dienste verfügbar ist, müssen Sie sich gegebenenfalls an Ihr Gemeindeamt wenden.<br />
Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />
Bezirkshauptmannschaften:<br />
http://www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at/cms/ziel/106195/DE<br />
CHECKLISTE für Veranstaltungsanmeldung<br />
Halten Sie folgende Informationen bei der Anmeldung bereit:<br />
Namen des/der VeranstalterIn<br />
Art der Veranstaltung (Konzert, Theater, Lesung...)<br />
Datum und Ort der Veranstaltung<br />
Genaue Dauer der Veranstaltung<br />
Erwartete Anzahl der BesucherInnen<br />
Betriebsstättengenehmigung<br />
Zusätzlich abzuklären:<br />
- Naturschutz<br />
- Forstrechtliche Angelegenheiten<br />
- Wasserrechtliche Angelegenheiten<br />
- Denkmalschutz<br />
- Gewerberecht<br />
Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />
Bezirkshauptmannschaften:<br />
http://www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at/cms/ziel/106195/DE<br />
Bundespolizeidirektion - Referat für Veranstaltungswesen:<br />
http://www.bmi.gv.at/cms/BPD_Graz/<br />
45
o<br />
Bewilligungen und Genehmigungen<br />
Wenn Sie eine Veranstaltung auf öffentlichen Flächen abhalten möchten, müssen<br />
Sie um eine behördliche Bewilligung ansuchen.<br />
Genehmigung einer „ortsfesten Betriebsstätte“<br />
Für „ortsfeste Betriebsstätten“ müssen Sie über eine gültige Betriebsstättengenehmigung<br />
verfügen.<br />
Diese Genehmigung wird durch die zuständige Bau- und Anlagenbehörde erteilt.<br />
Erforderliche Dokumente:<br />
- formloser Antrag<br />
- Plan- und Beschreibungsunterlagen (1-fach)<br />
Der Antrag ist mindestens 3 Monate vor beabsichtigter Inbetriebnahme zu<br />
stellen.<br />
Es fallen hier Verwaltungsgebühren (Stempelgebühren) an.<br />
Genehmigung von „nicht ortsfesten Betriebsstätten“ wie Konzertbühnen,<br />
Zeltfesten und anderen<br />
Für den Aufbau von nicht ortsfesten Betriebsstätten (Zelte, Bühnen, Tribünen etc.)<br />
müssen Sie als VeranstalterIn eine entsprechende Genehmigung bei der Gemeinde<br />
einholen.<br />
Erforderliche Dokumente:<br />
- Antrag<br />
- ziviltechnische Abnahmebefunde über die wiederkehrende Überprüfung<br />
des Zeltes, der Tanzfläche und Musikbühne<br />
Es fallen hier Verwaltungsgebühren (Stempelgebühren) an.<br />
ACHTUNG: Antragstellung mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung<br />
bei der Gemeinde.<br />
Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />
Sonstige bewilligungspflichtige Veranstaltungen<br />
Varieté, Zirkus und pratermäßige Veranstaltungen sind von der Landesregierung zu<br />
bewilligen.<br />
Spielapparate<br />
Geld und Unterhaltungsspielapparate dürfen nur auf Grund einer Bewilligung der<br />
Landesregierung aufgestellt und betrieben werden.<br />
Keiner Bewilligung bedürfen die Aufstellung und der Betrieb von Musikautomaten<br />
sowie von Spielapparaten, die nach ihrer Art und Beschaffenheit nur zur<br />
Unterhaltung von Kindern bestimmt sind und verwendet werden.<br />
Der Veranstalter hat für die Betriebssicherheit der Spielapparate zu sorgen.<br />
Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung<br />
Die Bewilligung kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden.<br />
46
Natürliche Personen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt sein ihr<br />
Vermögen selbst zu verwalten, und verlässlich sein.<br />
Dauer der Bewilligung<br />
Bewilligungen für Varieté und pratermäßige Veranstaltungen sowie Bewilligungen zur<br />
Aufstellung und zum Betrieb von Geld und Unterhaltungsspielapparaten werden auf<br />
unbegrenzte Dauer erteilt (Dauerbewilligung).<br />
Alle sonstigen Bewilligungen haben eine Geltungsdauer von vier Monaten.<br />
Antrag für Bewilligung von „Veranstaltungen im Umherziehen“ an:<br />
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Referat für Veranstaltungswesen<br />
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/9724/DE<br />
Tel: 0316 / 877-2072<br />
Fax: 0316 / 877-2123<br />
E-Mail: fa7c@stmk.gv.at<br />
Erforderliche Dokumente: Geburtsurkunde, Nachweis der Staatsangehörigkeit,<br />
Meldenachweis.<br />
Unterbrechung der Ausübung von Dauerbewilligungen<br />
Wird die Ausübung einer Dauerbewilligung länger als sechs Monate unterbrochen, ist<br />
die Unterbrechung sowie die darauf folgende Wiederaufnahme der Landesregierung<br />
binnen zwei Wochen schriftlich anzumelden.<br />
ACHTUNG: Generell bekommen Veranstaltungen, die die öffentliche Ruhe, Ordnung<br />
und Sicherheit stören oder das Ansehen der Republik Österreich, eines<br />
Bundeslandes bzw. einer sonstigen Gebietskörperschaft oder einer gesetzlich<br />
anerkannten Kirche/Religionsgesellschaft gefährden, keine Genehmigung. Probleme<br />
können auch bei Veranstaltungen entstehen, die für den 24. Dezember oder<br />
Karfreitag angesetzt sind – der Charakter dieser Tage sollte nicht gestört werden.<br />
(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />
Bewilligung zur Durchführung von Lautsprecherwerbung<br />
Lautsprecherwerbungen dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr mit<br />
Kraftfahrzeugen nur dann durchgeführt werden, wenn hierfür eine behördliche<br />
Bewilligung erteilt wurde.<br />
Für die Bewilligung von Fahrten innerhalb eines Bezirkes ist die<br />
Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Für die Bewilligung von Fahrten über mehrere<br />
Bezirke ist die Landesregierung zuständig. Richten Sie Ihre Anträge bitte an das Amt<br />
der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 13B, Grieskai 2, 8020 Graz.<br />
47
o<br />
o<br />
Finanzielles<br />
Steuern und Abgaben<br />
Lustbarkeitsabgabe (Vergnügungssteuer)<br />
Lustbarkeitssteuer fällt bei Veranstaltungen an, deren Zweck es ist die<br />
TeilnehmerInnen zu unterhalten. Diese sind z.B.: Bälle, Tanzveranstaltungen,<br />
Lustbarkeiten, die im Rahmen eines Gewerbe betrieben werden, Kinobetrieb etc.<br />
Hingegen fallen wissenschaftliche Tagungen, religiöse Veranstaltungen,<br />
Veranstaltung zur Wirtschaftswerbung o.Ä. nicht unter die Kategorie, die<br />
Lustbarkeitsabgabe erfordert.<br />
Befreiungen<br />
Gemeinden bestimmen selbst, welche Veranstaltungen abgabepflichtig sind und<br />
können auch Veranstaltungen von der Abführung dieser Gebühr befreien.<br />
Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.<br />
Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />
o<br />
Umsatzsteuer<br />
In dem Fall, dass der/die VeranstalterIn Umsatzsteuer abzuführen hat, muss darauf<br />
geachtet werden, dass alle Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer<br />
ausgestellt werden. Rechnungen und Honorarnoten müssen immer klar erkennen<br />
lassen, ob der Gesamtbetrag Umsatzsteuer enthält oder nicht. Die meisten<br />
Rechnungen, die Leistungen betreffen, die VeranstalterInnen beziehen (z.B.<br />
Raummiete, Miete von Equipment, Transport von Technik, Künstlerhonorare etc.)<br />
werden Umsatzsteuer enthalten.<br />
Die Umsatzsteuer beläuft sich im Normalfall auf 20%, in manchen Fällen auf 10%.<br />
Für genauere Information ist es ratsam, beim Finanzamt oder bei guten<br />
SteuerberaterInnen Erkundigungen einzuholen.<br />
Nähere Informationen: www.bmf.gv.at (Bundesministerium für Finanzen)<br />
o<br />
Werbeabgabe<br />
Diese Abgabe fällt bei Werbematerial (Veröffentlichungen) an und beläuft sich<br />
bundesweit auf 5%. Sie fällt bei Werbeleistungen in Österreich an, sofern sie gegen<br />
Entgelt erbracht werden. Eine Werbeabgabe erfolgt jedoch nur ab einer gewissen<br />
Summe an Werbeabgaben im Jahr.<br />
Änderungen können Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer einsehen:<br />
http://www.fachverbandwerbung.at/de-service-werbeabgabe.shtml<br />
Informieren Sie sich bezüglich Ihres individuellen Falles beim Finanzamt, der<br />
Wirtschaftskammer oder beim Steuerberater.<br />
48
o<br />
Urheberrecht<br />
Das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt sowohl das Urheberrecht im<br />
engeren Sinn, dessen Schutzgegenstand das Werk ist, als auch die so genannten<br />
verwandten Schutzrechte, auch Leistungsschutzrechte oder Nachbarrechte genannt.<br />
Was ist nun ein Werk im urheberrechtlichen Sinn und somit vom Schutz des UrhG<br />
erfasst? Es muss sich um eine eigentümliche (Stichwort Individualität) geistige<br />
Schöpfung handeln und diese muss den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der<br />
bildenden Künste oder der Filmkunst zuordenbar sein.<br />
Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz.<br />
Geschützt sind nicht nur Originalwerke, sondern - soweit sie eigentümliche geistige<br />
Schöpfungen darstellen - auch Bearbeitungen. Der Bearbeiter braucht zur<br />
Verwertung seiner Bearbeitung (nicht zur Bearbeitung an sich) die vorherige<br />
Zustimmung des Rechteinhabers (Urheber bzw. Verlag) des geschützten<br />
bearbeiteten Werkes.<br />
Im Allgemeinen beträgt die Schutzfrist 70 Jahre ab dem Todesjahr des Urhebers.<br />
Das Urheberrecht ist vererblich. Unter Lebenden ist das Urheberrecht als solches<br />
nicht übertragbar (Ausnahme: Verzicht eines Miturhebers).<br />
o<br />
AKM (Musik, Literatur)<br />
AKM ist die österreichische Vertretung für AutorInnen, KomponistInnen und<br />
MusikverlegerInnen und nimmt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (öffentliche<br />
Aufführungen und Sendungen) der musikalischen und literarischen UrheberInnen<br />
und deren VerlegerInnen wahr.<br />
Öffentliche Aufführungen musikalischer und literarischer Werke müssen der AKM<br />
bekannt gegeben werden.<br />
Veranstalter müssen bei der AKM eine Lizenz erwerben, um geschützte Werke<br />
öffentlich aufführen zu können.<br />
Dies gilt auch für die öffentliche Wiedergabe musikalischer oder literarischer Werke<br />
über Radio, TV, durch Bild- oder Tonträger.<br />
Konzerte, Bälle, Zeltfeste etc. müssen spätestens drei Tage vor der Veranstaltung<br />
bei der zuständigen Geschäftsstelle der AKM gemeldet werden (Meldekarten<br />
erhalten Sie bei der AKM).<br />
Bei regelmäßigen Veranstaltungen (Rundfunksendungen etc.) muss mit der AKM ein<br />
Lizenzvertrag abgeschlossen werden. Tantiemen (Gebühren) werden bei allen<br />
öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des UrheberInnenrechts eingehoben (auch bei<br />
Vereinsveranstaltungen und Firmenfeiern).<br />
Auskünfte und Anmeldungen für alle steirischen Bezirke:<br />
AKM Geschäftsstelle Graz<br />
Pestalozzistraße 1/I, 8010 Graz<br />
Tel: 050717-DW (die Durchwahl für die einzelnen steirischen Bezirke finden Sie<br />
unter www.akm.co.at )<br />
Fax: 050717-96599<br />
49
E-Mail: gest.graz@akm.co.at<br />
www.akm.co.at<br />
o<br />
VBK (Verwertungsgesellschaft Bildender Künstler)<br />
Die VBK hat die Aufgabe, die bildenden Künstler dem Gesetzgeber und den<br />
öffentlichen sowie privaten Stellen gegenüber zu vertreten. Die VBK sorgt für die<br />
Einhebung und Verteilung der Einnahmen an ihre Mitglieder bei Nutzung ihrer<br />
Werke, den Schutz der Rechte ihrer Mitglieder gegenüber Dritten und schließt<br />
Gesamtverträge mit Nutzerorganisationen (z.B. ORF, Kabel-TV-Unternehmen,<br />
Leerkassettenimporteuren, Bund und Länder).<br />
VBK<br />
Tivoligasse 67/8, 1120 Wien<br />
Telefon: 01 / 815 26 91<br />
Fax: 01 / 813 78 35<br />
E-mail: office@vbk.at<br />
www.vbk.at<br />
50
o<br />
o<br />
Veranstaltungsdurchführung<br />
Checkliste<br />
Es ist empfehlenswert, stets eine Checkliste mit den wichtigsten anstehenden<br />
Tätigkeiten zu führen. Durchgeführte Aktivitäten sollten Sie unbedingt immer<br />
ausstreichen.<br />
o<br />
Telefonliste und Kontaktdatenübersicht<br />
Eine aktualisierte Telefonliste sowie eine Liste mit sämtlichen wichtigen Kontaktdaten<br />
müssen stets verfügbar sein. D.h. sie sollte – auch wenn Sie unterwegs sind - zur<br />
Hand sein sowie auch für Ihre OrganisationspartnerInnen einsehbar sein.<br />
o<br />
Ansprechpersonen und Aufteilung der Zuständigkeiten im Team<br />
Es müssen für alle Zuständigkeiten Ansprechpersonen (z.B. auch für Lieferanten,<br />
<strong>Service</strong>leistungen, Technikleistungen etc.) gut aufgelistet verfügbar und auch für<br />
Dritte zugänglich sein. Im Falle der Erkrankung eines Teammitgliedes können die<br />
notwendigen Informationen rasch und unkompliziert einer anderen Person<br />
weitergegeben werden.<br />
o<br />
Zeit- und Ablaufplan<br />
Beachten Sie in Ihrem Zeit- und Ablaufplan, dass dieser bei der Durchführung so<br />
genau wie möglich eingehalten wird. Zeitüberziehungen von SprecherInnen oder<br />
Akteuren im Programm müssen gegebenenfalls an anderer Stelle wieder eingespart<br />
werden, bzw. muss notfalls das Ende der Veranstaltung nach hinten verschoben<br />
werden. Dabei muss jedoch abgeklärt sein, ob es durch die Zeitverschiebung zu<br />
Problemen bei der Saalmiete kommen kann (zusätzliche Kosten für längere<br />
Raumnutzung und längere Anwesenheit des Personals, Zeitfaktor der<br />
Veranstaltung).<br />
o<br />
KünstlerInnenbetreuung<br />
KünstlerInnen sollte während der gesamten Veranstaltung (und auch in der Vor- und<br />
Nachbereitung) eine verantwortliche Betreuungs- oder Ansprechperson zur<br />
Verfügung gestellt werden. Beachten Sie auch unbedingt, dass KünstlerInnen bei der<br />
Ankunft adäquat empfangen und instruiert werden.<br />
51
o Betreuung von VertreterInnen von Sponsoren und Förderern der<br />
Veranstaltung<br />
Ein wichtiger Aufgabenbereich währen der Veranstaltung ist auch die adäquate<br />
Betreuung von Sponsoren und PressevertreterInnen. Sehr wichtig dabei ist vor allem<br />
ein entsprechender Empfang dieser Gäste und womöglich namentliche Nennung in<br />
der Eröffnung. Beachten Sie, im Falle eines Banketts oder eines gesetzten Essens,<br />
eine Sitzordnung aufzustellen. Klären Sie diese Punkte unbedingt einige Zeit vor<br />
Veranstaltungsbeginn ab (welche Gäste aus diesen Gruppen können Sie erwarten,<br />
wer muss namentlich genannt werden und in welcher Reihenfolge) um Peinlichkeiten<br />
oder ungünstige Verstimmungen zu vermeiden.<br />
o<br />
Presse<br />
Achten Sie darauf, dass VertreterInnen der Presse speziell betreut werden und dass<br />
Interviewwünsche soweit wie möglich berücksichtigt werden. Als VeranstalterIn ist es<br />
Ihre Aufgabe, die verfügbaren Zeiten für Presseinterviews abzuklären. Diese<br />
Aufgabe kann natürlich auch ein Teamkollege übernehmen. Sprechen Sie dabei<br />
Details mit Presse, KünstlerInnen und evtl. Pressesprechern der KünstlerInnen ab.<br />
Falls Sie eine Pressekonferenz vor, während oder nach der Veranstaltung eingeplant<br />
haben, sorgen Sie dafür, dass die Pressemappe an alle Journalisten verteilt wird und<br />
dass Getränke (Mineralwasser etc.) bereitstehen. Die Pressemappe sollte alle<br />
notwendigen Informationen über die Veranstaltungen und Ansprechpersonen<br />
enthalten.<br />
52
Veranstaltungsnachbereitung<br />
○ Abrechnung und Nachbetreuung von Förderern und Sponsoren<br />
Nach dem Abschluss der Veranstaltungsdurchführung sollten Sie Wert auf eine<br />
genaue Abrechnung der Veranstaltung legen. Anhand der Abrechnung und<br />
Adaptierung des Budgetplans können Sie sehen, wie Sie finanziell ausgestiegen<br />
sind. Eine Abrechnung wird auch von den meisten Förderstellen verlangt (genaue<br />
Details erhalten Sie von der zuständigen Förderstelle). Im Rahmen der<br />
Nachbetreuung sollten Sie auch etwaige verlangte Dokumente versenden, z.B.<br />
Werbematerial, auf dem die Logos der Förderer/Sponsoren abgebildet waren.<br />
○ Teambesprechung<br />
Eine Endbesprechung im Team ist ein guter Weg, um Feedback von den<br />
MitarbeiterInnen zu erhalten. Hierbei sollten positive sowie negative Aspekte<br />
angesprochen werden und etwaige Lösungen für eine Verbesserung einzelner<br />
Abläufe oder Veranstaltungsdetails besprochen werden. Diese Besprechung sollte<br />
schriftlich festgehalten und die Hauptpunkte in einer übersichtlichen Form<br />
aufgearbeitet werden. Die Mitschrift ermöglicht es bei einer Wiederholung der<br />
Veranstaltung in den nächsten Jahren, in das Dokument Einsicht zu nehmen und<br />
dabei Fehler der letzten Veranstaltung von Beginn an zu vermeiden.<br />
○ Nachbereitung und Abrechnung mit Förderern und Sponsoren<br />
Nach der Veranstaltung sollten Sie eine interne Abrechnung des Projektes<br />
vornehmen. Im Zuge der Nachbereitung der Veranstaltung werden sich auch etwaige<br />
Abrechnungen mit Förderstellen ergeben. Prüfen Sie dabei die<br />
Abrechnungsunterlagen des Fördergebers bezüglich Details des Prozederes, wie<br />
und bis wann abgerechnet werden muss.<br />
Es ist nicht üblich, dass Sponsoren eine Abrechnung vorgelegt wird. Der vereinbarte<br />
Sponsoringbetrag muss also nicht abgerechnet werden und durch Rechnungen<br />
belegt werden. Sie sollten sich jedoch nach der Veranstaltung bei den Sponsoren<br />
bedanken und ihnen eventuelle positive Presseeinschaltungen und Berichte über die<br />
Veranstaltung zukommen lassen. Versuchen Sie ein positives Verhältnis<br />
aufzubauen, vielleicht kann der Sponsor Sie in einem anderen Projekt wieder<br />
unterstützen.<br />
○ Nachberichterstattung<br />
Wenn Sie mit der Veranstaltung zufrieden waren, lohnt es sich Zeitungen bzgl. einer<br />
kurzen Nachberichterstattung zu kontaktieren. Dieses <strong>Service</strong> ist meist kostenlos und<br />
Zeitungen selektieren dabei von der Auswahl der eingehenden Berichte. Gerne<br />
53
werden auch Fotos der Veranstaltung gedruckt. Ansprechpartner dafür sind<br />
Zeitungen des Bezirks, der Region oder der Stadt.<br />
Ein Verzeichnis steirischer Medien finden Sie auf der Webseite des Steirischen<br />
Presseclubs: http://www.presseclub.co.at/index.php?id=7<br />
○ Press Clipping<br />
Unter Press Clipping versteht man die Sammlung und Archivierung von<br />
Zeitungsartikeln und sonstigen Presseeinschaltungen über die Veranstaltung.<br />
Archivieren Sie diese in einem Ordner, sodass Sie bei Bedarf alle Unterlagen<br />
gesammelt zur Hand haben. Sie können dabei nur den Bereich des Berichtes der<br />
Ihre Veranstaltung betrifft ausschneiden, achten Sie aber darauf, dass es ersichtlich<br />
ist um welche Zeitung und welches Datum es sich handelt. Oft ist es sinnvoll das<br />
Material in Form der gesamten Zeitung zu archivieren (wenn möglich, in zweifacher<br />
Ausführung).<br />
Das Press Clipping hat den Sinn, dass man einen Überblick - oft auch über längere<br />
Zeiträume hinweg - über die Medieneinschaltungen zur Veranstaltung oder zum<br />
Projekt erhält. Bei kleineren Projekten werden sich die Medieneinschaltungen<br />
natürlich auf wenige und kleinere Berichte beschränken. Trotzdem ist es sinnvoll<br />
diese zu sammeln. Eventuell können diese auch für Sponsoren interessant sein.<br />
○ Dokumentation<br />
Stellen Sie sicher, dass Ihre Veranstaltung gut dokumentiert wird und legen Sie am<br />
besten im Vorhinein fest, welche Dokumentationsart Sie für etwaige Sponsoren oder<br />
Förderer benötigen und wer in Ihrem Team in welchem Umfang für die<br />
Dokumentation zuständig ist. Suchen Sie sich dabei HelferInnen, denn als<br />
VeranstalterIn selbst werden Sie ziemlich sicher keine oder nur begrenzte Zeit für<br />
Dokumentationsaktivitäten während der Veranstaltung haben. Gängige<br />
Dokumentationsarten sind Fotos, Videomitschnitte, Sammlung von Flyern, Plakaten<br />
oder anderen Werbemittel zur Archivierung.<br />
Vergessen Sie nicht, Fotorechte und Veröffentlichungsrechte von Bildmaterialien zu<br />
klären!<br />
○ Dankesschreiben<br />
Bedanken Sie sich bei den PartnerInnen, SponsorInnen und MitarbeiterInnen für die<br />
Zusammenarbeit und erfolgreiche Umsetzung des Projektes. Dankesschreiben per<br />
E-Mail oder in Briefform sollten in der Woche nach der Veranstaltung ausgesandt<br />
werden. Eine nette Geste ist es, ausgesuchte Fotos der Veranstaltung oder<br />
Zeitungsberichte mitzuschicken. Das Schreiben kann sich auch auf eine eventuelle<br />
Fortsetzung oder Wiederholung der Veranstaltung beziehen. Sinn des Briefes ist es,<br />
den beteiligten Personen und Organisationen für die Unterstützung zu danken und<br />
eine positive (jedoch auch realistische) Nachbetrachtung der Veranstaltung zu<br />
erzielen.<br />
54
Tipps und Hinweise nach Veranstaltungsart<br />
Ausstellungen 56<br />
Musikveranstaltungen 60<br />
Theater- & Bühnenveranstaltungen / Lesungen 65<br />
Kinder- & Jugendveranstaltungen 72<br />
55
Ausstellungen<br />
o<br />
Ausstellungsort<br />
Für öffentliche Ausstellungen eignen sich Galerien, Museen, öffentliche Gebäude<br />
(auch Verwaltungsgebäude), Räumlichkeiten von Unternehmen (z.B. Banken) oder<br />
auch attraktive Plätze im öffentlichen Raum.<br />
Eine Liste von Steirischen Museen nach Orten (alphabetisch), nach der Lage (Karte)<br />
nach Sammlungsschwerpunkten, nach Museumsnamen finden Sie hier: Steirische<br />
Museen - http://www.kultur.steiermark.at/cms/ziel/3016302/DE .<br />
Die <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong> bietet auch einen online Suchdienst für<br />
<strong>Kultur</strong>veranstaltungsorte in der <strong>Steiermark</strong>: kulturORTE –<br />
http://www.kulturservice.steiermark.at/cms/ziel/24125781/DE .<br />
Nützliche Informationen findet man auch auf der Webseite von MUSIS (Museen und<br />
Sammlungen in der <strong>Steiermark</strong>): www.musis.at. Bei MUSIS erhalten Sie auch einen<br />
kostenlosen Museumsführer, der jedes Jahr von MUSIS neu herausgegeben wird.<br />
Dieser informiert über aktuelle Ausstellungen, Öffnungszeiten und<br />
Sonderveranstaltungen von ca. 150 steirischen Museen.<br />
o<br />
Haftung<br />
Es ist empfehlenswert, in einer schriftlichen Vereinbarung mit den KünstlerInnen die<br />
Haftung bei Ausstellungen zu klären. Bei Ausstellungen mit wertvollen Objekten ist<br />
natürlich eine spezielle Versicherung abzuschließen.<br />
o<br />
Versicherung<br />
Bei Ausstellungen sollten Sie unbedingt eine Versicherung von Gütern bzw. allen<br />
Exponaten abschließen.<br />
In der Regel deckt eine Ausstellungsversicherung Ihr Risiko während der Ausstellung<br />
und des An- und Abtransportes ab. Die meisten Versicherungen bieten hier je nach<br />
Ihren individuellen Bedürfnissen modular aufgebaute Deckungsformen für folgende<br />
Risiken an: Transportmittelunfall, Feuer, Naturkatastrophen, Diebstahl, Nässe,<br />
Bruch.<br />
o<br />
Aufsicht und Sicherheit<br />
Vor allem in Museen ist die Aufsicht innerhalb der Öffnungszeiten unbedingt zu<br />
gewährleisten. Natürlich müssen Aufsicht und Sicherheitsvorkehrungen umso<br />
intensiver sein, je wertvoller die ausgestellten Objekte sind. Achten Sie vor allem auf<br />
die Bestimmungen, die in einem eventuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag<br />
aufgelistet sind.<br />
56
o<br />
Transport von Ausstellungsobjekten<br />
Der Transport von Ausstellungsobjekten ist ein zentrales Thema in der Organisation<br />
von Ausstellungen und konzentriert sich vor allem auf die Schadensvermeidung. Ob<br />
beim Transport zusätzlich Sicherheitspersonal eingesetzt wird oder nicht, entscheidet<br />
in der Regel der Leihgeber.<br />
Allgemein gilt: Wer sich etwas ausleihen möchte, muss sich den Anforderungen des<br />
Besitzers unterwerfen. Und diese Ansprüche steigen ständig. Oft reißen die Kosten<br />
für Transporte und Versicherungen so ein Loch ins Budget, dass man Ausstellungen<br />
mitunter kleiner als gewünscht konzipieren muss.<br />
Weniger wertvolle Objekte werden aber natürlich auch heute noch in einfachen<br />
Holzkisten mit etwas Schaumgummi befördert, die auf der Ladefläche festgezurrt<br />
werden.<br />
Die Gefahren des Transports beginnen schon beim Abhängen und Verpacken des<br />
Werks, dem so genannten „art handling“. Achten Sie darauf, dass nur ausgebildete<br />
MitarbeiterInnen die Werke von der Wand nehmen, einpacken und am<br />
Ausstellungsort platzieren! Bei dieser Arbeit müssen stets Handschuhe getragen<br />
werden.<br />
Vergessen Sie nicht, Leihgaben und ihren Rahmen auf bereits vorhandene Schäden<br />
zu untersuchen. Es ist ratsam, umgehend ein Zustandsprotokoll über jeden bereits<br />
vorhandenen Makel bzw. Schaden anzulegen. Befindet sich das Kunstwerk verpackt<br />
in der Transportbox, dann kann diese noch immer umfallen oder den Trägern aus<br />
den Händen rutschen. Wenn Sie der Empfänger des Transports sind, sollten Sie<br />
deshalb zunächst die Kiste auf Schrammen oder Kratzer untersuchen, bevor das<br />
Werk selbst abermals genau begutachtet wird.<br />
Bei sehr wertvollen Kunstobjekten gibt es hohe Auflagen bezüglich Klima und<br />
Vibrationsschutz. Die verschiedenen Materialien, aus denen etwa ein Bild besteht,<br />
reagieren unterschiedlich auf wechselnde Luftfeuchtigkeit und Wärme. Das heißt, die<br />
Materialien ziehen sich unterschiedlich stark zusammen oder dehnen sich aus.<br />
In Zeiten des Outsourcings übernehmen einige österreichische Marktführer viele<br />
Dienstleistungen, die früher von museumseigenen Abteilungen erledigt wurden.<br />
Hängung, Vitrinenbau, Kunstdepot, Restaurierung, Ausstellungskonzeption und PR -<br />
all das bieten die Firmen heute an, die einst als reine Speditionsbetriebe begonnen<br />
haben.<br />
Links zu Kunstspeditionen:<br />
HS Art <strong>Service</strong> - http://www.hsartserviceaustria.com/<br />
Kunsttrans - http://www.kunsttrans.com/<br />
Artex - http://www.artex.at/<br />
Tipp: Bei Installationen ist es empfehlenswert, unbedingt Fotos, Listen, Pläne und<br />
eine Nummerierung der Einzelteile zu erstellen, um die Kunstarbeiten nach einem<br />
Ortswechsel rekonstruieren zu können.<br />
Auslandstransporte – Carnet ATA<br />
Für Transporte von Ausstellungsobjekten aus dem Nicht-EU-Ausland bzw. ins<br />
Ausland benötigen Sie ein Carnet ATA. Das Zollpassierscheinheft Carnet A.T.A.<br />
erleichtert den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Das Carnet ATA ist ein<br />
internationales Zolldokument, das Sie bei der vorübergehenden Ein-, Aus- und<br />
Durchfuhr von Waren an Stelle der sonst erforderlichen Zollpapiere des jeweiligen<br />
Landes verwenden können. Aus diesem Grund wird das Carnet ATA auch als<br />
57
Reisepass für Ihre Waren bezeichnet. Verwendung finden kann das Carnet ATA<br />
allerdings nur für bestimmte Zwecke z.B. für Messen und Ausstellungen. Es ersetzt<br />
als Haftungsdokument die direkt an den Grenzen zu leistende Sicherheit (Barerlag)<br />
für die auf den Waren lastenden Zölle und Steuern.<br />
Nähere Informationen: Wirtschaftskammer <strong>Steiermark</strong> -<br />
http://portal.wko.at/wk/startseite_dst.wk?DstID=677<br />
Ansprechpartner:<br />
MIRSCH-SOKO Dagmar Wirtschaftskammer <strong>Steiermark</strong>, Sofortservice (SS)<br />
Zimmer: GREM III - 536<br />
Tel: +43 (0)316 601 648<br />
Fax: +43 (0)316 601 1118<br />
Email: dagmar.mirsch@wkstmk.at<br />
o<br />
Werbung – PR<br />
Eine gute Öffentlichkeitsarbeit, wie etwa das Verfassen einer griffigen<br />
Medienaussendung ist von zentraler Bedeutung, um Ihre Ausstellung ins beste Licht<br />
zu rücken und um öffentlich wahrgenommen zu werden<br />
Einige steirische Druckereien produzieren hervorragende Drucksorten und<br />
Ausstellungskataloge. Gerade für Ausstellungen sind Flyer als Werbematerial oft gut<br />
geeignet, um Interesse für Ihre Kunstausstellung zu wecken.<br />
E-Mail Aussendungen:<br />
Achten Sie bei Ihren Aussendungen per E-Mail, dass der E-Mail-Verteiler<br />
Beschränkungen in der Anzahl von Empfängern aufweist. Notfalls müssen Sie die<br />
Aussendung auf mehrere E-Mails aufteilen.<br />
o<br />
Vernissage<br />
Die Vernissage - Ihre feierliche Ausstellungseröffnung in einem entsprechenden<br />
Rahmen - lenkt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und vor allem Ihrer speziellen<br />
Zielgruppe auf Ihr Kunstprojekt. Achten Sie bei Ihrer Terminplanung darauf, dass<br />
auch die wichtigsten Honoratioren (z.B. Sponsoren, Politiker) zum vorgesehen<br />
Termin eingeladen werden. Es kann sogar soweit gehen, dass Sie den Termin auf<br />
eine besonders wichtige Person hin abstimmen. Die zeitliche Wahl der Vernissage ist<br />
auch für das öffentliche Interesse an einer Ausstellung nicht zu unterschätzen.<br />
Selbstverständlich ist es ein Vorteil, wenn Sie die Präsenz von einigen<br />
PressevertreterInnen sichern können. Es kann sinnvoll sein, neben einem<br />
entsprechenden Buffet bei der Eröffnung auch ein weiteres, evtl. musikalisches<br />
Rahmenprogramm zu organisieren. Dies hängt natürlich von Ihrem Budget und den<br />
Dimensionen der Ausstellung und der Räumlichkeiten ab. Für eine kostenlose<br />
Verabreichung von Speisen bzw. Ausschank von Getränken im Rahmen Ihrer<br />
Vernissage benötigen Sie übrigens keine Gewerbeberechtigung.<br />
Diese Hinweise gelten auch, falls Sie eine feierliche Abschlussveranstaltung<br />
(Finissage) für Ihre Ausstellung planen.<br />
58
o<br />
Umgang mit Sponsoren und Förderern<br />
Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die Betreuung von Sponsoren und Förderern.<br />
Achten Sie darauf, dass auf allen Drucksorten (Flyer, Plakate o.Ä.) oder in den<br />
Ausstellungsräumlichkeiten Firmenlogos, Roll-ups oder anderes, vereinbartes<br />
Werbematerial von Sponsoren und Förderern gut sichtbar angebracht sind. Zu einem<br />
guten Umgang mit Förderern und Sponsoren gehört auch, dass diese VertreterInnen<br />
bei der Vernissage entsprechend empfangen und begrüßt werden. Gerade in der<br />
Hektik einer Vernissage kann es schon passieren, dass man wichtige<br />
Persönlichkeiten nicht speziell begrüßt, was unangenehme Folgen haben kann. Ein<br />
gutes Verhältnis zu Sponsoren ist sicher positiv, auch in Hinblick auf etwaige<br />
zukünftige Projekte.<br />
o<br />
Verkauf von Ausstellungsobjekten<br />
Falls der Verkauf von Bildern oder anderen Objekten im Rahmen der Ausstellung<br />
gewünscht wird, erarbeiten Sie vor der Vernissage eine gültige und<br />
durchnummerierte Preisliste aller verkäuflichen Objekte. In der Regel verbleiben die<br />
verkauften Objekte bis zur Finissage in der Ausstellung und werden erst danach dem<br />
Käufer übergeben. Es kann mit dem/der KünstlerIn natürlich auch vereinbart werden,<br />
dass der Käufer das Objekt umgehend ausgehändigt bekommt. Beachten Sie dabei<br />
unbedingt steuerliche Pflichten (Mehrwertsteuer, oder ist der/die KünstlerIn<br />
umsatzsteuerbefreit nach UStG?).<br />
o<br />
KultRent - Verleih von Ausstellungshilfen und Beratung<br />
"KultRent" ist ein kostenloses <strong>Service</strong> der <strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong>. KultRent<br />
bietet die Verleihung von Materialien und Equipment für Ausstellungen an. Meist ist<br />
dabei nur eine Kaution für die entliehenen Stücke zu hinterlegen. Auch beratend<br />
steht diese <strong>Service</strong>stelle zur Verfügung.<br />
<strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong><br />
Wielandgasse 9, 8010 Graz<br />
Tel: 0316 / 816975<br />
Fax: 0316 / 815397<br />
E-Mail: office@kulturvermittlung.org<br />
www.kulturvermittlung.org<br />
59
Musikveranstaltungen<br />
○ Wahl des Veranstaltungsortes<br />
Je nach musikalischem Inhalt, Genre, Größe des geplanten Konzertes und<br />
Budgetlage wird der Veranstaltungsort ausgesucht. Dabei kann es sich um<br />
öffentliche Lokale, Kaffees, Bars, <strong>Kultur</strong>zentren der Gemeinden handeln, die oft<br />
günstig oder kostenlos als Räumlichkeit zur Verfügung stehen, oder um anmietbare<br />
Veranstaltungshäuser und Konzertsäle. Wichtig ist es, schriftliche Preis- und<br />
Mietvereinbarungen zu treffen und rechtliche Aspekte im Fall von Schäden während<br />
der Veranstaltung dabei miteinzubeziehen. Denn grundsätzlich haftet der<br />
Veranstalter für Schäden.<br />
Eine Sammlung von <strong>Kultur</strong>orten für Musikveranstaltungen finden Sie unter dem Link<br />
kulturORTE - http://www.kulturservice.steiermark.at/cms/ziel/24125781/DE/<br />
○ Equipment<br />
Je nach musikalischem Programm müssen die technischen Gegebenheiten am<br />
Veranstaltungsort geklärt werden: Was ist an Technikequipment vorhanden? Wie viel<br />
kostet die Miete dieser Geräte? Wer bedient die Technikgeräte (sind dafür eigene<br />
TechnikerInnen des Veranstalters vorgesehen oder sollen dafür ggf. Techniker des<br />
Veranstaltungshauses eingeteilt werden)?<br />
Bei einem großen Konzert mit unterschiedlichen Bands und MusikerInnen ist es<br />
besonders ratsam, im Vorfeld die Technikanforderungen und auch den genauen<br />
Instrumentenbedarf sowie Stimmung der Instrumente abzuklären und dabei<br />
einzuberechnen, wie viel Zeit für Bühnenumbauten und Instrumentenwechsel<br />
während des Konzertes einkalkuliert werden muss. Im Idealfall können die<br />
Basisinstrumente während des gesamten Konzertes auf der Bühne bleiben und von<br />
allen Bands benutzt werden. Bei Festivals werden daher oft vom Veranstalter die<br />
Instrumente zur Verfügung gestellt und nicht unbedingt von den Bands mitgebracht.<br />
KünstlerInnen benötigen einen Raum, um Instrumentenkoffer und persönliche Dinge<br />
sicher unterzubringen und wo sie sich ungestört auf den Auftritt vorbereiten können.<br />
Im Idealfall verfügt der Veranstaltungsort über Garderoben für die KünstlerInnen, die<br />
den einzelnen Personen oder Gruppen zugeteilt werden können.<br />
○ Stromanforderungen und Lichttechnik<br />
Beachten Sie, dass auch die Anforderungen den Strom und die Lichttechnik<br />
betreffend abgeklärt werden müssen. Auch dabei ist es sinnvoll, die zuständigen<br />
TechnikerInnen zu involvieren und die Anforderungen auch von Seiten der<br />
mitwirkenden KünstlerInnen abzuklären. ExpertInnen können dabei unterstützen,<br />
60
indem sie die ideale Auswahl an Technik and Lichteinstellungen empfehlen und den<br />
Kostenaufwand berücksichtigen.<br />
Tipp: Berechnen Sie bei Ihrer Budgetkalkulation auch einen Kostenpunkt für Strom<br />
und Reinigungskosten am Veranstaltungsort mit ein!<br />
○ Infrastruktur<br />
Beachten Sie die vorhandene Infrastruktur des Veranstaltungsortes:<br />
‣ Wann und wie ist der An-/Abtransport möglich?<br />
‣ Bietet der Veranstaltungsort genügend Sanitäranlagen für die erwartete<br />
BesucherInnenzahl?<br />
‣ Bietet der Veranstaltungsort genügend Raum für Verpflegungsmöglichkeiten<br />
für die entsprechende BesucherInnenzahl (z.B. Catering)?<br />
‣ Welcher Fluchtweg ist im Notfall zu benutzen und ist dieser ausreichend<br />
gekennzeichnet und beleuchtet?<br />
○ Tanzfläche<br />
Überlegen Sie, ob eine Tanzfläche bei der Musikveranstaltung notwendig ist und<br />
kalkulieren Sie diese Aspekte in der Raumwahl und Kostenberechnung mit ein.<br />
○ KünstlerInnen und Bands<br />
Wenn das musikalische Programm zusammengestellt ist und die Teilnahme der<br />
KünstlerInnen fixiert wurde, müssen Details wie: Soundcheckzeiten,<br />
Instrumentenanforderung, Technikanforderungen, Honorare für KünstlerInnen und<br />
evtl. eigene Techniker, etwaige Fahrtkosten und Unterkunftskosten abgeklärt<br />
werden. Diese Punkte sollten auf jeden Fall schriftlich in einer Vereinbarung<br />
festgehalten werden, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Zusätzlich sollte<br />
man mit dem Management der KünstlerInnen absprechen, ob bzw. welche Cateringoder<br />
Getränkeservices gefordert sind und ob u.a. Künstlergarderoben zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Zusätzlich muss ggf. die Zustimmung für die Veröffentlichung von Abbildungen oder<br />
Aufnahmen des Konzertes mit den KünstlerInnen bzw. deren Management<br />
besprochen werden. Natürlich sind KünstlerInnen meist an Pressepräsenz<br />
interessiert, vergessen Sie jedoch nicht, dass grundsätzlich für die Veröffentlichung<br />
von Fotos immer die Zustimmung der darauf abgebildeten Person erforderlich ist.<br />
Holen Sie auch hier eine kurze schriftliche Einverständniserklärung ein – im Fall von<br />
Klagen können hohe Summen im Spiel sein.<br />
○ Vereinbarungen<br />
Schriftliche Vereinbarungen zu machen, ist dringend empfohlen. Dabei soll genau<br />
festgehalten werden, was die KünstlerInnen zu leisten haben und wie die<br />
Gegenleistung von Seiten des Veranstalters aussieht. Es ist äußerst ratsam, dabei<br />
jedes Detail festzuhalten und von beiden Seiten unterschreiben zu lassen. In<br />
manchen Fällen (speziell bei größeren Veranstaltungen und wenn hohe Summen im<br />
61
Spiel sind) sollte für die Erstellung der Vereinbarung oder des Künstlervertrages die<br />
Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch genommen werden.<br />
Auf alle Fälle sollte eine Vereinbarung folgende Elemente enthalten:<br />
‣ Datum, Zeit und Umfang des Auftrittes<br />
‣ Name und Anschrift der Vereinbarungspartner<br />
‣ Soundcheckzeit mit Verpflichtung zur pünktlichen Anwesenheit<br />
‣ Vergütung<br />
‣ Handhabung im Falle einer Absage des Künstlers<br />
‣ Übereinkommen bezüglich Verwertungsrechten im Falle von Aufzeichnungen<br />
TIPP: In vielen Fällen lohnt es sich auch, Besprechungen schriftlich zu<br />
dokumentieren und in Form eines Protokolls festzuhalten. So können im Zweifelsfall<br />
besprochene Punkte belegt oder nachgeschlagen werden. Ein Protokoll ist auch<br />
hilfreich, wenn Sie neue MitarbeiterInnen ins Team aufnehmen. Durch Protokolle<br />
können sie schnell und ohne großen Zeitaufwand auf den aktuellen Stand der<br />
Veranstaltungsorganisation gebracht werden.<br />
○ Künstlerbetreuung<br />
Sprechen Sie im Team ab, wer für Künstlerbetreuung zuständig ist. Für den<br />
Veranstaltungstag des Konzertes (und gegebenenfalls auch schon bei den Proben)<br />
sollte mindestens ein/e MitarbeiterIn (Anzahl anhängig von der Größe des<br />
Konzertes) als Künstlerbetreuung und AnsprechpartnerIn im Einsatz sein.<br />
Diese Person soll auf alle Fälle über jegliche Telefonnummern und Kontaktdaten der<br />
KünstlerInnen und deren Managements verfügen, um in dringenden Fällen die<br />
Ansprechpartner erreichen zu können. Ein/e KünstlerbetreuerIn weist die Garderobe<br />
zu, erklärt die Rahmenbedingungen, überwacht, dass die abgesprochene<br />
Verpflegung vor Ort ist, überwacht den zeitlichen Ablauf mit Probenzeiten und<br />
Auftrittszeit.<br />
○ Technikanforderungen und Instrumente von KünstlerInnen<br />
Bands und MusikerInnen haben oft spezielle Instrumente und Zubehör, eigene<br />
Stimmung der Instrumente und Anforderungen was Technik betrifft. Setzen Sie sich<br />
früh genug mit dem Management in Verbindung, um diese Punkte abzuklären und<br />
um abzusprechen, welche Bereiche Sie organisieren können und was selbst<br />
mitzubringen ist.<br />
○ AKM und andere rechtliche Bestimmungen<br />
AKM (Abkürzung für: Autoren, Komponisten, Musikverleger) stellt sicher, dass<br />
Komponisten und MusikerInnen den entsprechenden Anteil an der Nutzung ihrer<br />
Werke bekommen, der ihnen zusteht. Als VeranstalterIn sind Sie verpflichtet, die<br />
musikalischen Nutzungsrechte mit AKM abzuklären und anzufordern. Das gilt sowohl<br />
für Nutzungsrechte von Musik einer Musikgruppe, die Sie live engagieren, als auch<br />
für Hintergrundmusik durch die Abspielung von Musik vom Laptop oder MP3-Player.<br />
62
Wenden Sie sich dabei an die zuständige AKM Stelle für genaue Informationen<br />
speziell zu Ihrer Veranstaltung.<br />
AKM Geschäftsstelle Graz<br />
Pestalozzistraße 1/I<br />
8010 Graz<br />
Tel: 050717<br />
E-Mail: gest.graz@akm.co.at<br />
www.akm.co.at<br />
○ Sicherheit und Security<br />
Bei allen Veranstaltungen müssen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.<br />
Bereits einige Zeit vor der Veranstaltung müssen Vorschriften und Durchführbarkeit<br />
der Sicherheitsvorschriften abgeklärt werden. Dazu gehören die Einhaltung der<br />
Brandschutzbestimmungen, der Bestimmungen bezüglich ordnungsgemäßer<br />
Fluchtwege, eventuelle Anwesenheit von Brandschutzordnern, Sicherheitskräften<br />
oder VertreterInnen des Roten Kreuzes. Nehmen Sie diese Punkte ernst, denn für<br />
die Einhaltung dieser Vorschriften haften Sie als VeranstalterIn.<br />
Tipp: Weitere Sicherheit sollte für die Unterbringung von Künstlerequipment<br />
gewährleistet werden. Stellen Sie sicher, dass (oft wertvolle) Instrumente oder<br />
sonstige Anlagen und Zubehör verschlossen untergebracht werden können. Bei<br />
Lagerungsbereichen, die leicht zugänglich sind, sollte zusätzlich eine<br />
Sicherheitsperson im Einsatz sein. Falls Sie für Sicherheit nicht garantieren können<br />
und nicht verantwortlich gemacht werden wollen, halten Sie schriftlich fest, dass<br />
keine Haftung übernommen wird.<br />
○ Lautstärke<br />
Berücksichtigen Sie die ideale Lautstärke für Ihr Publikum!<br />
Erkundigen Sie sich bezüglich Dezibelbeschränkungen am Veranstaltungsort (evtl.<br />
auch in Bezug auf die Nachbarschaft). Gesetzliche Bestimmungen findet man<br />
lediglich in der Lärmschutzrichtlinie des Umweltbundesamtes für<br />
Freiluftveranstaltungen (http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/<br />
M122.pdf), es können aber auf den Veranstaltungsort bezogene Regelungen<br />
existieren.<br />
Laut ist nicht grundsätzlich gut oder schlecht. Wichtige Aspekte dabei sind die<br />
verwendete Technik, das Tontechniksystem, welche Verstärker verwendet werden<br />
und wo diese postiert werden. Lassen Sie sich von guten TontechnikerInnen beraten<br />
und die Technik und Lautstärke von ExpertInnen an die Räumlichkeit anpassen!<br />
Diese Details kosten zwar etwas, wenn sie professionell durchgeführt werden,<br />
machen aber einen bedeutenden Unterschied in der akustischen Wahrnehmung der<br />
Musik.<br />
Gehörschäden treten häufig nach zu lauten Musikkonzerten auf und es können<br />
bleibende und sehr unangenehme Beeinträchtigungen, wie Tinnitus, über lange Zeit<br />
nach dem Konzert bestehen bleiben. Bieten Sie dem Publikum daher die Möglichkeit<br />
63
Ohrenstoppel zu verwenden. Ohrenstoppel können eventuell durch einen Sponsor<br />
zur Verfügung gestellt und beim Eingang zur freien Entnahme postiert werden.<br />
○ Klima und Belüftung<br />
Achten Sie auf ein angenehmes Raumklima bei der Veranstaltung und sorgen Sie für<br />
ausreichende Belüftung. Stimmen Sie Rauchbeschränkungen auf die Möglichkeit der<br />
Raumbelüftung ab!<br />
64
Theater- & Bühnenveranstaltungen / Lesungen<br />
o<br />
Regie<br />
Die zentrale Person in Ihrer Theateraufführung ist der/die RegisseurIn, legen Sie<br />
daher größtes Augenmerk auf die Entscheidung, wen Sie mit dieser Aufgabe<br />
betrauen. Die Konzeptionsphase beginnt mit der Stückauswahl und endet bei der<br />
Festlegung für die Inszenierung. Der Theaterregisseur befasst sich zunächst mit der<br />
eingehenden Recherche über das aufzuführende Stück. Sie können hier auch<br />
zusätzlich eine/n Dramaturgen/Dramaturgin engagieren. Ihr Regisseur nimmt häufig<br />
auch Einfluss auf die Stückauswahl und auf die Besetzung und er ist maßgeblich am<br />
Konzept Ihrer Aufführung beteiligt. Die endgültige Entscheidung in künstlerischen<br />
Fragen liegt aber in der Regel beim Intendanten (in kleinen Theatern übernimmt der<br />
Intendant mitunter auch die Rolle des Regisseurs). Nach der Zusammenstellung<br />
eines guten Ensembles von SchauspielerInnen, SängerInnen oder zusätzlichem<br />
Personal (z.B. TänzerInnen) und dem Entwurf des Bühnenbildes, das mit dem<br />
Regisseur abgestimmt wird, wird ein Probenplan erarbeitet, wobei der Regisseur<br />
weitgehend den Rhythmus und die Methode des Probenablaufs sowie die<br />
Inszenierung bestimmt. Innerhalb der Proben erarbeitet der Regisseur gemeinsam<br />
mit den SchauspielerInnen das Stück und mit der Premiere ist dieser Arbeitsprozess<br />
schließlich abgeschlossen.<br />
o<br />
Bühne und Bühnenbild<br />
Besondere Bedeutung bei der Aufführung Ihrer Theaterveranstaltung, Oper oder<br />
Ihres Musicals kommt dem Bühnenbild zu. Daher sollten Sie ausgebildete<br />
BühnenbildnerInnen mit der optischen Gestaltung der Bühne beauftragen – dies gilt<br />
auch für sämtliche Materialien, Malereien und Kulissen, aus denen Bühnenbilder<br />
bestehen. Sie sollten dabei bedenken, dass Sie auch durch die Beleuchtung<br />
markante dramaturgische Akzente setzen können.<br />
Je nach Art Ihrer Aufführung können Sie mit Bühnenbildern und Beleuchtung<br />
unterschiedliche Effekte erzielen, von der illustrierenden Dekoration über Architektur,<br />
welche die szenischen Vorgänge verdeutlicht, bis zu umfassenden<br />
Rauminstallationen. Das Bühnenbild kann die szenische Handlung sowohl räumlich<br />
(Plätze, Räume, Landschaften etc.) als auch zeitlich (historisch oder zeitgenössisch)<br />
beschreiben. Größere Theater verfügen zusätzlich über eigene Teams von<br />
KostümbildnerInnen, MaskenbildnerInnen, RequisiteurInnen und auch<br />
professionellen Handwerksabteilungen für Bühnenbau.<br />
Für kleine Theater, die über keine eigenen Werkstätten verfügen oder für besondere<br />
Aufführungen wie Installationen im öffentlichen Raum, arbeiten in der Regel speziell<br />
zusammengestellte Teams von versierten HandwerkerInnen.<br />
Beachten Sie, dass es auch bei Lesungen sehr wichtig ist, die Bühne entsprechend<br />
zu gestalten und durch die Anwendung verschiedener Lichttechniken gewünschte<br />
Effekte zu erzielen bzw. zu verstärken.<br />
Tipp: Achten Sie darauf, dass der Bühnenaufgang nicht vom Publikum eingesehen<br />
werden kann und dass es einen direkten Zugang von der Künstlergarderobe gibt.<br />
65
Choreografie<br />
Für Ihre Tanz- oder Ballettveranstaltung benötigen Sie zunächst eine/n versierte/n<br />
ChoreografIn. Der Choreograf entwickelt, bearbeitet und leitet Tanzinszenierungen<br />
für Oper, Operette, Ballett, Musical, Modern Dance, oder auch für Filme. In der Regel<br />
sind die Choreografen auch an der Verpflichtung von Gruppen- oder SolotänzerInnen<br />
beteiligt. In der Oper, beim Theater oder bei Musicals arbeiten ChoreografInnen<br />
meist mit übergeordneten RegisseurInnen zusammen. Die Choreografie wird ebenso<br />
wie eine musikalische Komposition als Kunstwerk an sich betrachtet – sie sind somit<br />
gleichzeitig „Autor“ des Stückes und Regisseur. Beachten Sie dabei, ob sich dadurch<br />
für Sie urheberrechtliche Fragen ergeben.<br />
o<br />
Ensemble<br />
Es wird empfohlen, dass Sie Ihr Ensemble gemeinsam mit Ihrem Regisseur<br />
auswählen. Im Theater umfasst dies die beteiligten SchauspielerInnen, SängerInnen<br />
oder TänzerInnen. Bei der Besetzung sollten Sie vorrangig künstlerische<br />
Erwägungen in den Vordergrund stellen, aber in der Praxis bestimmen natürlich auch<br />
pragmatische Überlegungen (vor allem das verfügbare Budget) den<br />
Besetzungsvorgang.<br />
Ein Ensemble kann auch einen Chor umfassen, oder eine größere Gruppe von<br />
Statisten. Auch freie, gastierende Theatergruppen werden als Ensembles<br />
bezeichnet. Wichtig ist vor allem, dass Sie alle Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem<br />
Ensemble treffen, in einem Gastspielvertrag schriftlich festhalten.<br />
o<br />
Gastspielvertrag<br />
Der Gastspielvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Ensemble und dem<br />
Veranstalter. Besonders zu beachten ist der so genannte Technical Rider<br />
(Technisches Beiblatt), der als Vertragsbestandteil die technischen Voraussetzungen<br />
für einen Auftritt definiert.<br />
Beispiel für einen Gastspielvertrag: PDF<br />
o<br />
Gage und Vertrag<br />
Die Künstler-Honorare verstehen sich in der Regel inklusive folgender Nebenkosten:<br />
Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand), Werbematerial (wird im<br />
Gastspielvertrag vereinbart) und Urheberrechtsabgaben (Verlagstantiemen - sofern<br />
sie anfallen). Das Honorar ist in der Regel mit Beendigung der Durchführung(en)<br />
fällig. Sämtliche Vereinbarungen sollten Sie jedenfalls unbedingt in einem Vertrag<br />
schriftlich festhalten!<br />
o<br />
Tontechnik<br />
Achten Sie darauf, dass Sie auf jeden Fall eine/n kompetente/n und professionelle/n<br />
TontechnikerIn engagieren. Für einen Laien ist es unmöglich, Boxen, Musik und<br />
66
Akustik des Raumes aufeinander abzustimmen. Auch die richtig gewählte Lautstärke<br />
ist sehr wichtig, denn die beste Musik kann bei zu hoher Lautstärke nicht als Genuss<br />
empfunden werden, wenn sie zu laut in den Ohren dröhnt. Eine gute Tontechnik<br />
spielt also ebenfalls in vielen Fällen eine zentrale Rolle für den Gesamteindruck einer<br />
Aufführung, und dies nicht nur bei Konzerten.<br />
Tipp: Licht und Ton sollten von einem Platz aus steuerbar sein.<br />
FOH (Mischpult-Platz im Besucherbereich)<br />
„Front of House” bezeichnet den Mischpult-Platz im Besucherbereich, von dem aus<br />
der/die TontechnikerIn den Sound für das Publikum mischt (im Gegensatz zum<br />
separaten Monitor-Mischer bei größeren Veranstaltungen, der auf oder hinter der<br />
Bühne in der Nähe der Musiker platziert ist). Zu einem vollständigen Mischpult-Platz<br />
gehören je nach Veranstaltungsart auch Racks mit Dynamikmodulen wie<br />
Multieffektgeräte etc. und ein „Multicore“ (vieladriges, langes Kabel) als<br />
„Zentralnervenverbindung” zur Bühne. Es leitet alle Signale von der Bühne<br />
(Mikrophone und Instrumente) zum Mischpult und anschließlich wieder zurück. Auch<br />
Lichtsteuersignale lassen sich hiermit übertragen. Zu einem Multicore gehört eine<br />
Stagebox, ein Steckfeld für sämtliche Mikrophon- und Instrumentenkabel.<br />
Der Mischpult-Platz muss auch während des Einlasses und der Pause gesichert<br />
werden! Vergessen Sie nicht, eine ausreichend hohe Stehleiter für das Hängen und<br />
Einleuchten der Scheinwerfer bereitzustellen.<br />
Tipp: Der Mischpult-Platz sollte hinter der letzten Sitzreihe (in größeren Sälen<br />
ungefähr am Anfang des hinteren Drittels des Saales) in der Mitte bzw. links oder<br />
rechts des Mittelgangs mit freier Sicht auf die Bühne sein. Platzbedarf: je nach<br />
Veranstaltung ca. 3 m x 2 m (nicht unter Balkonen und Brüstungen und nicht hinter<br />
Glasscheiben!). Es werden in der Regel ein Tisch (ca. 1,5 m x 1 m) und zwei Sessel<br />
benötigt.<br />
PA – Anlage (Beschallungsanlage)<br />
PA-Systeme (PA steht für „Public Address“) verfügen über die notwendige „Power”<br />
auch größere Zuschauermengen zuverlässig und ohne störenden Verzerrungen<br />
beschallen zu können.<br />
Tipp: Klären Sie ab, ob auch sämtliche Balkone oder Galerien vom PA beschallt<br />
werden. Falls nicht, sollten zusätzliche Lautsprecher angebracht werden.<br />
Tipp: Bei Lesungen oder anderen Veranstaltungen mit Diskussionen sollten Sie stets<br />
ein Handmikrofon bereithalten, vor allem wenn sich bei einer Diskussion<br />
verschiedene Redner aus dem Publikum einbringen möchten.<br />
o<br />
Licht- und Stromanforderungen<br />
Die Licht- und Stromanforderungen stellen VeranstalterInnen mitunter vor große<br />
Herausforderungen, da vor allem kleinere Veranstaltungsorte für bestimmte Auftritte<br />
technisch nicht immer adäquat gerüstet sind. Da gilt es dann, die Kabel so<br />
stolpersicher durch das Haus zu verlegen, dass es nicht zu Unfällen kommen kann.<br />
Moderne Tonanlagen für größere Bühnenveranstaltungen benötigen mitunter<br />
Starkstromkreise von bis zu 400 V mit 16 bzw. 32 Ampere abgesichert sowohl für<br />
Ton- und Lichtanlage und dazu eventuell noch zwei getrennte Stromkreise von 220<br />
Volt für die Backline (Verstärkeranlage). Sorgen Sie dafür, dass nur professionelle<br />
67
Elektriker eventuell erforderliche Kabel einziehen. Wenn weiters noch ein<br />
ansprechendes Licht-Equipment gewünscht wird, muss oft eine zusätzliche 32<br />
Ampere gesicherte 400 V Zuleitung gelegt werden.<br />
Bedenken Sie, dass für manche Bühnenveranstaltungen (Kabarett oder Theater) der<br />
Saal vollständig abdunkelbar sein muss (abgesehen von Notbeleuchtungen).<br />
Licht und Ton sollten von einem Platz aus steuerbar sein. Hängepunkte in<br />
ausreichender Höhe und Dimensionierung für Scheinwerfer müssen vorhanden sein.<br />
ACHTUNG: Lassen Sie Elektroarbeiten ausschließlich von professionellen<br />
ElektrikerInnen durchführen!<br />
FOH (Mischpult-Platz im Besucherbereich)<br />
FOH („Front of House”) bezeichnet den Mischpult-Platz im Besucherbereich, von<br />
dem aus der/die TontechnikerIn den Sound für das Publikum mischt. Von diesem<br />
Platz wird auch die Lichttechnik gesteuert. Häufig wird ein Lichtmischpult mit<br />
mindestens 16 einzeln regelbaren Kreisen benötigt. Weiters benötigt man häufig<br />
mehrere Dimmerkreise.<br />
Tipp: Der Mischpult-Platz sollte hinter der letzten Sitzreihe (in größeren Sälen am<br />
Anfang des hinteren Drittels des Saales) in der Mitte bzw. links oder rechts des<br />
Mittelgangs mit freier Sicht auf die Bühne sein. Der Platzbedarf ist unterschiedlich je<br />
nach Veranstaltung und beträgt ab ca. 3 m x 2 m (Achtung: nicht unter Balkonen und<br />
Brüstungen und nicht hinter Glasscheiben positionieren!). Es werden in der Regel<br />
ein Tisch (ca. 1,5 m x 1 m) und zwei Sessel benötigt. Klären Sie diese Fragen mit<br />
den KünstlerInnen ab und halten Sie die Punkte schriftlich im Vertrag fest.<br />
Der Mischpult-Platz muss auch während des Einlasses und der Pause gesichert<br />
werden. Vergessen Sie nicht, eine ausreichend hohe Stehleiter für das Hängen und<br />
Einleuchten der Scheinwerfer bereitzustellen. Für den Strom wird ein 16 A Schuko<br />
Anschluss am FOH benötigt.<br />
o<br />
Infrastruktur<br />
Der Zugang vom Parkplatz zur Spielstätte muss ebenerdig oder mit einer schrägen<br />
Rampe versehen sein (Hilfskräfte benötigen Treppen zum Transport der Dekoration).<br />
Türen und Treppen müssen so groß und breit sein, dass Bühnenbildelemente oder<br />
Bühnenbauteile durchpassen. Der Auftrittsort muss vor Beginn des Aufbaus leer<br />
geräumt, sauber und bei Bedarf geheizt sein. Bei mehreren Aufführungen muss nach<br />
jeder Aufführung gereinigt werden.<br />
Verantwortliche AnsprechpartnerInnen müssen rechtzeitig mit allen Schlüsseln und<br />
Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten (Dusch- bzw. Waschgelegenheit für<br />
die KünstlerInnen, Umkleidemöglichkeit mit abschließbaren Schränken,<br />
Sicherungskästen, Feuerlöscher etc.) am Auftrittsort und während der gesamten Zeit<br />
(bis zum abgeschlossenen Abbau) anwesend sein.<br />
o<br />
Temporäre Architektur – Zelt<br />
Für den Aufbau von nicht ortsfesten Betriebsstätten (Zelte, Bühnen, Tribünen etc.) ist<br />
vom Veranstalter/von der Veranstalterin eine entsprechende Genehmigung bei der<br />
Bau- und Anlagenbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Gemeinde) einzuholen.<br />
68
o<br />
StageRent – Plattform für Bühnentechnik<br />
StageRent ist eine Info-Plattform, die steirische Anbieter von Bühnenmaterial und<br />
von Know-How rund um Veranstaltungen im Bühnenbereich zusammenfasst.<br />
Kunst- und <strong>Kultur</strong>schaffende können sich hier zentral informieren, wo sie<br />
Bühnenequipment bekommen können.<br />
Die <strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong> organisiert StageRent, wo verschiedenste<br />
Bühnentechnikelemente, von der Beleuchtung, Akustik bis hin zu Podesten, zu<br />
günstigen Konditionen zum Verleih angeboten werden. Kostengünstig sollte das<br />
Angebot auch deshalb sein, weil unterschiedlichste <strong>Kultur</strong>veranstalter ihr Equipment<br />
StageRent zur Vermittlung zur Verfügung stellen. Dadurch wird andererseits die<br />
Rentabilität von technischem Equipment erhöht.<br />
Informationen dazu gibt es bei <strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong> (Wielandgasse 9, 8010<br />
Graz, Tel: 0316 / 816975) oder im Internet: http://stagerent.kulturvermittlung.org .<br />
o<br />
Garderobe<br />
Achten Sie darauf, dass die Garderobe mit ausreichend Personal besetzt wird, um<br />
lange Wartezeiten zu vermeiden. Bringen Sie auch ein Hinweisschild an, dass<br />
der/die VeranstalterIn nicht für Gegenstände haftet, die an der Garderobe<br />
abgegeben werden.<br />
o<br />
Werbung<br />
Werbepool der KSG - Outdoor-Werbung zu einem reduzierten Preis<br />
Die <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> des Landes <strong>Steiermark</strong> hat gemeinsam mit der Firma<br />
Ankünder ein Angebot für Steirische <strong>Kultur</strong>veranstalter ausgearbeitet, das besonders<br />
günstige Konditionen einräumt.<br />
Diese exklusiv der <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong> angebotenen Rabatte<br />
kommen allen steirischen <strong>Kultur</strong>initiativen und -trägern zugute und stehen als <strong>Service</strong><br />
zur Verfügung.<br />
Die KSG unterstützt Sie in der gesamten Planung und Umsetzung Ihrer Maßnahmen<br />
im Bereich Außenwerbung und begleitet Sie gerne als Partnerin mit dem besonderen<br />
Know-how bei folgenden Tätigkeiten:<br />
Information über sämtliche Produkte<br />
Beratung für ein optimales Werbepaket<br />
Hilfestellung in der Auswahl der Stellplätze<br />
Erstellung eines maßgeschneiderten Angebotes<br />
Fixierung, Abwicklung und Koordinierung der Buchung<br />
Die KSG stellt auch für Ihre Institution ein individuelles Werbepaket zusammen.<br />
Wenn Sie Interesse an diesem Angebot haben, kontaktieren Sie die KSG:<br />
Tel: 0316 / 877-2435 oder per E-Mail unter<br />
mirella.stefani@kulturservice.steiermark.at<br />
69
o<br />
Kartenvertrieb<br />
Die Art des Kartenvertriebs hängt natürlich von der Größe Ihrer Veranstaltung ab. Bei<br />
kleineren Veranstaltungen können Sie Ihre Tickets in diversen lokalen Institutionen,<br />
Banken, Gaststätten etc. auflegen.<br />
Bei größeren Veranstaltungen ist es ratsam, mit professionellen Ticket-Agenturen<br />
zusammenzuarbeiten.<br />
Über www.oeticket.com können Tickets, Eintrittskarten und Konzertkarten aus den<br />
Bereichen Konzerte, Bühne, Familie, Sport und andere Events online verkauft<br />
werden.<br />
ÖsterreichTicket zeichnet sich vor allem durch einfachste Bedienung sowohl in der<br />
Ticketerstellung als auch im Endverkauf an den Kunden, ein Online-<br />
Informationssystem und kurze Einschulungsphasen aus. Durch die Verwendung<br />
fälschungssicherer Eintrittskarten, die u.a. mit Hologramm, UV-Eindruck, Barcode<br />
und einer fortlaufenden Nummerierung versehen sind, wird größtmögliche Sicherheit<br />
gewährleistet. Das Ticket kann auch als Werbeträger genutzt werden.<br />
Für den Veranstalter ist das ÖsterreichTicket-System im besten Fall kostenlos. Die<br />
anfallenden Kosten werden ausschließlich durch eine geringe Systemgebühr sowie<br />
die Vorverkaufsgebühr abgedeckt, die der Endkunde trägt. Die Aufschläge betragen<br />
etwa 10% des jeweiligen Kartenpreises. Dies entspricht der Hälfte des üblichen<br />
Satzes in vielen Kartenbüros. Auf Wunsch des Veranstalters kann natürlich auch<br />
eine Inside-Commission abgerechnet werden. Vom Veranstalter für seine eigenen<br />
Zwecke selbst gedruckte Tickets werden mit einer Druck- und Lizenzgebühr<br />
abgerechnet.<br />
www.oeticket.com<br />
o<br />
Urheberrecht<br />
Das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt sowohl das Urheberrecht im<br />
engeren Sinn, dessen Schutzgegenstand das Werk ist, als auch die so genannten<br />
verwandten Schutzrechte, auch Leistungsschutzrechte oder Nachbarrechte genannt.<br />
Was ist nun ein Werk im urheberrechtlichen Sinn und somit vom Schutz des UrhG<br />
erfasst? Es muss sich um eine eigentümliche (Stichwort Individualität) geistige<br />
Schöpfung handeln und diese muss den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der<br />
bildenden Künste oder der Filmkunst zuordenbar sein.<br />
Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz.<br />
Geschützt sind nicht nur Originalwerke, sondern - soweit sie eigentümliche geistige<br />
Schöpfungen darstellen - auch Bearbeitungen. Der Bearbeiter braucht zur<br />
Verwertung seiner Bearbeitung (nicht zur Bearbeitung an sich) die vorherige<br />
Zustimmung des Rechteinhabers (Urheber bzw. Verlag) des geschützten<br />
bearbeiteten Werkes.<br />
Im Allgemeinen beträgt die Schutzfrist 70 Jahre ab dem Todesjahr des Urhebers.<br />
Das Urheberrecht ist vererblich. Unter Lebenden ist das Urheberrecht als solches<br />
nicht übertragbar (Ausnahme: Verzicht eines Miturhebers).<br />
o<br />
Aufführungsrechte<br />
Das Aufführungsrecht umfasst nicht nur die Live-Aufführung von Werken, sondern<br />
auch die öffentliche Wiedergabe von Werken mit Hilfe von Bild- und Schallträgern.<br />
Weiters gehört dazu die Benutzung einer Rundfunksendung oder einer öffentlichen<br />
70
Zurverfügungstellung eines Werkes zur öffentlichen Wiedergabe des Werkes sowie<br />
die öffentliche Wiedergabe durch Lautsprecherübertragungen u.Ä. außerhalb des<br />
Veranstaltungsortes. (Das Vortragsrecht bezieht sich auf Sprachwerke, das<br />
Vorführrecht auf Werke der bildenden Kunst).<br />
Was ist eine öffentliche Aufführung?<br />
Unter einer öffentlichen Aufführung versteht man nicht nur Live-Darbietungen durch<br />
einzelne MusikerInnen, Bands oder Vortragende bei Lesungen, sondern auch die<br />
öffentliche Wiedergabe musikalischer/literarischer Darbietungen mit Hilfe von Bildoder<br />
Tonträgern (CD, DVD, VHS u. dgl.), Radios und Fernsehern sowie jede Art von<br />
Hintergrundmusik in Lokalen oder Kaufhäusern.<br />
o<br />
AKM (Literatur)<br />
Jede/r, die/der ein musikalisches, literarisches oder bildnerisches Werk nutzt, also<br />
z.B. öffentlich aufführt oder sendet, muss vorher eine entsprechende<br />
Nutzungsbewilligung (Lizenz) erwerben und den UrheberInnen für die Nutzung ihrer<br />
Werke ein angemessenes Entgelt (Tantiemen) bezahlen.<br />
Die AKM nimmt kollektiv die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (öffentliche<br />
Aufführungen und Sendungen) der musikalischen und literarischen UrheberInnen<br />
und deren VerlegerInnen wahr. Sie ist somit zentrale AnsprechpartnerIn für die<br />
genannten Sparten.<br />
AnsprechpartnerIn für Informationen, Anmeldungen und Tarife für alle steirischen<br />
Bezirke:<br />
AKM Geschäftsstelle Graz<br />
Pestalozzistraße 1/I, 8010 Graz<br />
Tel.: 050717-DW (die Durchwahl für die einzelnen steirischen Bezirke finden Sie<br />
unter www.akm.co.at )<br />
E-Mail: gest.graz@akm.co.at<br />
www.akm.co.at<br />
71
Kinder- & Jugendveranstaltungen<br />
Veranstaltungen für die Zielgruppe „Kinder und Jugendliche“ verlangen von<br />
VeranstalterInnen die Auseinandersetzung mit spezifischen Rahmenbedingungen<br />
und spezifischer Kommunikation der Veranstaltung für die Zielgruppe. Es ist ratsam,<br />
dabei ExpertInnen im Bereich Kinder-/Jugendbetreuung oder Pädagogik im Team zu<br />
haben, oder mit solchen zu kooperieren.<br />
Kommunikation, Marketing, Eintrittspreise, Verpflegung, Vorstellungszeit - also alle<br />
Rahmenbedingungen der Veranstaltung - sollten auf die Zielgruppe ausgerichtet und<br />
auf deren Bedürfnisse abgestimmt sein. Diese Veranstaltungen stellen hohe<br />
Anforderungen an die KünstlerIn als <strong>Kultur</strong>- und KunstvermittlerIn.<br />
Tipp: Die Einteilung Kinder und Jugendliche ist sehr vage. Richten Sie daher Ihre<br />
Veranstaltung an eine bestimmte Gruppe, die anhand von Altersstufen eingeteilt<br />
werden kann: z.B. 0-3 Jahre Babys; 4-6 Jahre Kindergartenalter; 7-10 Jahre<br />
Volksschulalter.<br />
Inhaltlich sollte sich die Veranstaltung nach der von Ihnen definierten Altersgruppe<br />
richten, denn was für eine Altersstufe spannend ist, ist für um ein paar Jahre ältere<br />
Kinder eventuell schon wieder uninteressant. Überlegen Sie daher mit<br />
ExpertInnenunterstützung (KinderpädagogInnen) die Details Ihres Angebots.<br />
○ Jugendschutzbestimmungen<br />
Die Jugendschutzbestimmungen sind bundesländerspezifisch geregelt. Daher sind<br />
für die <strong>Steiermark</strong> laut dem Gesetz vom 7. Juli 1998 über den Schutz der Jugend<br />
Steiermärkisches Jugendschutzgesetz (http://www.jugendreferat.steiermark.at/cms/<br />
beitrag/10114319/3072285/) Stammfassung: LGBl. Nr. 80/1998 Novellen: LGBl. Nr.<br />
70/2001; LGBl. Nr. 35/2003; LGBl. Nr. 76/2005, folgende Regelungen zu beachten:<br />
Als Kind werden Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gesehen,<br />
Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr<br />
zählen zur Gruppe der Jugendlichen.<br />
Kinder bis 14 Jahre dürfen am Abend bis 21 Uhr ausbleiben; zwischen dem<br />
vollendeten 14. und vollendeten 16. Lebensjahr bis 23 Uhr und ab dem vollendeten<br />
16. Lebensjahr bis 2 Uhr; wenn in Begleitung einer Aufsichtsperson ohne zeitliche<br />
Begrenzung.<br />
Grundsätzlich können Eltern und Erziehungsberechtigte individuelle Vorschriften zu<br />
diesen Regelungen festlegen, sie sind für die Kinder und Jugendlichen verantwortlich<br />
und haftbar. Die Zustimmung von Eltern oder Erziehungsberechtigten ist daher<br />
immer erforderlich.<br />
Informieren Sie sich im Detail und bzgl. etwaiger Änderungen unter:<br />
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10019967/4142531/<br />
72
○ Veranstaltungsort<br />
Als VeranstalterIn im Kinder- und Jugendbereich können folgende Räumlichkeiten<br />
und Einrichtungen als Veranstaltungsort für Sie interessant sein. Oft vermieten diese<br />
Einrichtungen Räume, oder stellen sie sogar kostenlos zur Verfügung:<br />
‣ Jugendzentren<br />
‣ Kindergärten, Schulen<br />
‣ Eltern-Kind-Zentren<br />
‣ <strong>Kultur</strong>häuser und <strong>Kultur</strong>säle der Gemeinde, Region, Stadt<br />
‣ Lokale/Kaffees<br />
Ein schönes Ambiente für Kinder- und Jugendveranstaltungen sind Parks und<br />
öffentliche Plätze. Sie sind oft im Herzen der Stadt oder des Ortes und für eine Reihe<br />
von Kinderaktivitäten ideal. Für die Durchführung von Veranstaltungen auf<br />
öffentlichen Flächen nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Gemeinde, dem<br />
Bezirk oder der Stadt auf.<br />
Eltern-Kind-Zentrum Graz<br />
Bergmanngasse 10, 8010 Graz<br />
Tel: 0316 / 37 81 40<br />
E-Mail: info@ekiz-graz.at<br />
www.ekiz-graz.at<br />
Eltern-Kind-Zentrum Voitsberg<br />
Josef-Radkohl-Str. 16, 8570 Voitsberg<br />
Tel: 03142 / 28379<br />
E-Mail: ekiz.voitsberg@aon.at<br />
www.ekiz-voitsberg.at<br />
Eltern-Kind-Zentrum Gleisdorf<br />
Franz-Josef-Straße 37, 8200 Gleisdorf<br />
Tel: 0664 / 333 8200<br />
E-Mail: kontakt@ekiz-gleisdorf.at<br />
www.ekiz-gleisdorf.at<br />
Eltern-Kind-Zentrum Weiz<br />
Resselgasse 6/I, 8160 Weiz<br />
Tel:03172 / 44606<br />
E-Mail: ekiz.weiz@aon.at<br />
www.ekiz-weiz.at<br />
73
○ Spezielle Örtlichkeiten und kinderspezifische Veranstaltungshäuser in der<br />
<strong>Steiermark</strong><br />
Folgende Link-Sammlung gibt Ihnen einen Ausschnitt über Veranstaltungshäuser<br />
und Institutionen in der <strong>Steiermark</strong>, die sich auf das Zielpublikum „Kinder und<br />
Jugendliche“ spezialisiert haben:<br />
Fratz Graz<br />
Freizeit- und Aktivitätszentrum für Kinder, Gabelsbergerstraße 22, 8020 Graz, Tel:<br />
0316 / 77 31 78, office@fratz-graz.at, www.fratz-graz.at<br />
FRida & freD<br />
Kindermuseum Graz GmbH, Friedrichgasse 34, 8010 Graz, Tel: 0316 / 872 7700,<br />
fridaundfred@stadt.graz.at, http://www.fridaundfred.at<br />
Grazer Kasperl Theater<br />
Abo Hotline, Christine Trausner, 0664 / 48 11 226, christinetrausner@hotmail.com,<br />
http://www.kasperl.com<br />
Institut für Kinderphilosophie<br />
Schönaugasse 3/I, 8010 Graz, Tel: 0316 / 811513, kinderphilosophie@aon.at,<br />
http://www.kinderphilosophie.at<br />
Jeunesse Graz<br />
spezielle Konzertangebote für Kinder und Jugendliche, c/o <strong>Kultur</strong>zentrum bei den<br />
Minoriten, Mariahilferplatz 3, 8020 Graz, Tel: 0316 / 7111 33 27,<br />
jeunesse@minoritenkulturgraz.at, http://www.minoritenkulturgraz.at/01_home.htm<br />
Jugendgalerie im Grazer Rathaus<br />
Grazer Rathaus, 8011 Graz; Kontakt: <strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong>, Wielandgasse 9,<br />
8010 Graz, Tel. 0316 / 816975, office@kulturvermittlung.org,<br />
http://www.kulturvermittlung.org<br />
Kinderbüro Graz<br />
Nikolaiplatz 4a, 8020 Graz, Tel: 0316 / 833 666, info@kinderbuero.at,<br />
www.kinderbuero.at<br />
Landes-Ludothek Ludovico<br />
Herrengasse 3, 8010 Graz, Tel: 0316 / 850084, office@ludovico.at,<br />
http://www.ludovico.at<br />
Mariagrüner Kindertheater<br />
Mariagrünerstraße 82, 8043 Graz, Tel: 0316 / 386062. mkt@mariagruenerkindertheater.at,<br />
http://kindertheater.chlietz.net<br />
Minoritensäle<br />
<strong>Kultur</strong>zentrum bei den Minoriten, Mariahilferplatz 3, Tel: 0316 / 7111 3327,<br />
office@minoritenkulturgraz.at, http://www.graz-seckau.at/minoritensaal.at<br />
74
MoveArt - Circus Kids und Circus Companie<br />
Inge-Morath-Straße 27d, 8045 Graz, 0650 / 8706119, office@moveart.co.at,<br />
http://www.moveart.co.at<br />
Next Liberty<br />
Kaiser-Josef-Platz 10, 8010 Graz, Tel: 0316 / 8000, anna.forrester@buehnengraz.com,<br />
pia.weisi@buehnen-graz.com, http://www.buehnen-graz.com/nextliberty<br />
TaO! Theater am Ortweinplatz<br />
Ortweinplatz 1, 8010 Graz, Tel: 0316 / 846094-15, office@tao-graz.at,<br />
http://www.tao-graz.at<br />
Weitere interessante Links für VeranstalterInnen und ProjektleiterInnen:<br />
EU-Projekte für Jugendliche: http://europa.eu/youth/index.cfm?I_id=de<br />
Landesschulrat <strong>Steiermark</strong> Veranstaltungsdatenbank:<br />
http://www.lsr-stmk.gv.at/cms/ziel/469668/DE<br />
75
○ Rahmenbedingungen<br />
Für eine erfolgreiche Veranstaltung sollen auch die Rahmenbedingungen auf Ihr<br />
Zielpublikum abgestimmt sein. Das beinhaltet die Räumlichkeit, Ticketpreise,<br />
thematische Inhalte, Vermittlungskonzept und vieles mehr. Bedenken Sie auch, dass<br />
Kinder und Jugendliche über eine andere und kürzere Konzentrationsspanne<br />
verfügen als Erwachsene. Machen Sie sich also über Ablauf und inhaltliche Punkte<br />
Gedanken und richten Sie diese auf Ihr Publikum aus.<br />
Zeitpunkt<br />
Wählen Sie den Zeitpunkt der Veranstaltung so, dass er den<br />
Jugendschutzbestimmungen nicht zuwider handelt und für Ihre Zielgruppe gut<br />
geeignet ist. Denken Sie daran, dass evtl. ein früherer Start mit Vorbands<br />
(evtl. aus der Gegend des Veranstaltungsortes) gewählt werden kann und ein<br />
exaktes Ende des Abends stattfindet. Die Sperrstunde sollte unbedingt<br />
eingehalten werden. Um die BesucherInnen auf das Ende der Veranstaltung<br />
hinzuweisen, sollte dann kurz vor Schluss kein Ausschank mehr stattfinden<br />
und keine Hintergrundmusik spielen.<br />
Ticketpreise<br />
Ihre Ticketpreise müssen an das Zielpublikum und den Veranstaltungsinhalt<br />
bzw. die Länge des Programms angepasst sein. Für eine Veranstaltung für<br />
Kinder und Jugendliche werden Sie nicht die gleichen Preise ansetzen können<br />
wie für Erwachsene. Ihr Publikum soll es sich leisten können die Veranstaltung<br />
zu besuchen, bzw. Eltern müssen es adäquat finden diesen Preis zu zahlen.<br />
Weisen Sie Ticketpreise separat für Kinder und für die begleitenden<br />
Erwachsenen aus.<br />
Pausen, Catering und Verpflegung<br />
Überlegen Sie, ob Sie Verpflegung im Rahmen der Veranstaltung anbieten<br />
werden oder nicht, und berücksichtigen Sie dabei die Bedürfnisse von Kindern<br />
und Jugendlichen. Die Pausen sollen so gesetzt sein, dass sie für Kinder ein<br />
adäquates Verhältnis zur Veranstaltungslänge ergeben.<br />
Auch was Sie an Getränken oder Essen anbieten, sollte kindgerecht sein und<br />
in kindgerechter Menge und Form angeboten werden. Erkundigen Sie sich bei<br />
ExpertInnen, welche Veranstaltungslänge geraten wird, wie oft Pausen<br />
gemacht werden sollen und wie lange diese sein sollen. Eventuell können Sie<br />
dabei auch Freunde und Bekannte, die Kinder im entsprechenden Alter haben<br />
und Ihnen ihre Erfahrungswerte schildern, zu Rate ziehen. Grundsätzlich<br />
sollen bei Veranstaltungen antialkoholische Getränke preislich günstiger sein<br />
als alkoholische Getränke.<br />
Alkoholausschank<br />
Immer öfter gerät der unkontrollierte Alkoholkonsum von Jugendlichen in die<br />
Schlagzeilen. Alkoholausschank bei Veranstaltungen muss die<br />
Jugendschutzbestimmungen einhalten. Ist es offensichtlich, dass Jugendliche<br />
(oder auch Erwachsene) alkoholisiert sind, so darf an sie kein Alkohol mehr<br />
76
ausgeschenkt werden. Bringen Sie das Jugendschutzgesetz gut ersichtlich an<br />
der Bar und/oder beim Eingang an!<br />
Security<br />
Wenn Sie Security und Sicherheitskräfte für die Veranstaltung benötigen,<br />
dann denken Sie bei der Auswahl des Security-Personals daran Personen zu<br />
nehmen, die einen guten und korrekten Umgang mit Kindern und<br />
Jugendlichen aufweisen, über Jugendschutzbestimmungen informiert sind und<br />
achten Sie darauf, auch weibliche Sicherheitskräfte anzustellen.<br />
Equipment<br />
Prüfen Sie im Rahmen der Veranstaltungsplanung welches Equipment Sie zur<br />
Durchführung benötigen und wie Sie dieses anmieten bzw. zur Verfügung<br />
gestellt bekommen können. Die Equipmentfrage steht natürlich im<br />
Zusammenhang mit notwendigen Technikausgaben im Budget. Überprüfen<br />
Sie, was Sie sich leisten können.<br />
Bei Veranstaltungen für Kinder sollten Sie auch im Bereich Bestuhlung,<br />
Mobiliar und Dekoration auf die Körpergröße Ihres Publikums Rücksicht<br />
nehmen. Sorgen Sie für kindgerechte Stühle oder andere Sitzgelegenheiten.<br />
Diese Punkte sollten Sie mit jemandem besprechen, der Erfahrung und<br />
Expertise mit Kindern besitzt.<br />
Achten Sie darauf, dass Sie eine Örtlichkeit wählen, die die nötige Infrastruktur<br />
aufweist, wie z.B. Wickelraum mit Windeleimer, Zufahrtsmöglichkeit für<br />
Kinderwägen.<br />
TIPP: Manchmal ist es möglich, sich mit anderen Veranstaltern in Bezug auf<br />
Aufbau/Deko/Technik abzustimmen und sich Materialkosten zu teilen. Vorteil<br />
daraus: Die Materialien müssen nur einmal an- und abtransportiert werden<br />
bzw. müssen nicht öfter auf- und abgebaut werden. Daraus ergeben sich<br />
geringere Material-, Liefer- und Aufbaukosten.<br />
○ PR und Marketing<br />
Ihre Marketing- und PR-Maßnahmen sollten immer auf Ihr Zielpublikum abgestimmt<br />
sein. Ihre Aktionen sollen Kinder und Jugendliche ansprechen, daher ist es ratsam,<br />
sich in der Kommunikation auf diese Gruppen einzustellen. Arbeiten Sie mit Bildern,<br />
Farben, evtl. interaktiver Gestaltung des Werbematerials - schließlich wollen Sie Ihr<br />
Publikum überzeugen und begeistern.<br />
Die Kommunikation in der Werbung für Jugendliche fordert eine andere textliche und<br />
optische Gestaltung als die für kleinere Kinder. Achten Sie auf Wortwahl, Textlänge<br />
(längere Texte werden kaum zur Gänze gelesen und bleiben weniger in Erinnerung)<br />
und adäquate Illustrationen.<br />
Tipp: Ihre Marketingstrategie soll natürlich Kinder ansprechen. Vergessen Sie aber<br />
nicht, dass Sie mit der gleichen Strategie auch die Eltern überzeugen müssen, denn<br />
diese entscheiden über die Freizeitgestaltung ihrer Kinder (oder entscheiden<br />
zumindest mit).<br />
77
○ Vernetzung und Ankündigung der Veranstaltung<br />
Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche können auf einer Reihe von Portalen<br />
des Landes <strong>Steiermark</strong>, der Städte, Gemeinden und Jugendzentren angekündigt<br />
werden. Nehmen Sie dazu mit diesen Stellen Kontakt auf oder wenden Sie sich an<br />
das Jugendzentrum Ihrer Gemeinde:<br />
Jugendreferat Land <strong>Steiermark</strong>: http://www.jugendreferat.steiermark.at<br />
Check it: http://www.checkit.at<br />
Dietrichskeusche: http://www.dietrichskeuschn.com<br />
Landesschulrat <strong>Steiermark</strong> Veranstaltungsdatenbank:<br />
http://www.lsr-stmk.gv.at/cms/ziel/469668/DE<br />
○ Adäquate Betreuung der Kinder während der Veranstaltung<br />
Kinder und Jugendliche bedürfen einer adäquaten Betreuung und Aufsicht während<br />
der Veranstaltung. Falls die Kinder nicht von ihren Eltern oder Lehrpersonen<br />
begleitet werden, bieten Sie eine passende Lösung von Seiten des Veranstalters an.<br />
Dabei sollten Sie sich unbedingt mit ExpertInnen abstimmen und solche auch als<br />
BetreuerInnen hinzuziehen.<br />
Kleinigkeiten zum Mitnehmen oder etwas zum selbst Aktiv-Werden während der<br />
Veranstaltung sind sinnvolle inhaltliche Details.<br />
○ KünstlerInnen als <strong>Kultur</strong>vermittlerInnen: Spezifische Anforderungen und<br />
pädagogische Aspekte<br />
Kunstveranstaltungen für Kinder und Jugendliche verlangen ein besonders gründlich<br />
erarbeitetes Konzept des Programms. Hierbei sind die KünstlerInnen besonders als<br />
VermittlerInnen gefragt.<br />
Pädagogische Aspekte der <strong>Kultur</strong>vermittlung sollten für eine erfolgreiche<br />
Veranstaltung jeglichen Genres einen wichtigen Bestandteil in der Vorbereitung,<br />
Konzeption und Durchführung darstellen. Dabei sollten ExpertInnen involviert sein,<br />
um eine sinnvolle Aufarbeitung zu garantieren. Zu berücksichtigen sind unter<br />
anderem die Veranstaltungslänge, Pausen und Betreuung, die kind-/jugendgerecht<br />
eingeplant sein sollten.<br />
○ Kooperation mit Vereinen und ExpertInnen<br />
Eine Kooperation und Zusammenarbeit in der Veranstaltungskonzeption und<br />
Durchführung mit Expertenvereinen oder einzelnen ExpertInnen ist anzuraten, wenn<br />
Sie als VeranstalterIn keine professionelle Erfahrung und ausreichendes<br />
Hintergrundwissen in Bezug auf Kinder und Jugendlich haben. Daher sollten Sie als<br />
Laie unbedingt mit Profis auf dem Gebiet der Kinderveranstaltungen oder<br />
Kinderbetreuung zusammenarbeiten.<br />
78
○ Kooperationen mit Schulen<br />
Wenn Sie Schulklassen zu Ihrer Veranstaltung einladen möchten, so achten Sie auf<br />
die zeitliche Planung. Nehmen Sie früh genug mit der Schule Kontakt auf und<br />
überlegen Sie, mit welchen Schulinhalten und Gegenständen der Inhalt Ihrer<br />
Veranstaltung in Zusammenhang gebracht werden kann. Im besten Fall haben Sie<br />
bereits Werbematerial zur Verfügung, wenn Sie die Schule ansprechen.<br />
Wenn eine außerschulische Veranstaltung besucht werden soll, muss sich ein/e<br />
KlassenlehrerIn bereit erklären, mit KollegInnen die Klassen zu betreuen und zu<br />
begleiten. Bei einer solchen Teilnahme sind die Lehrpersonen für die SchülerInnen<br />
verantwortlich. Wenn der Besuch der Veranstaltung in die Unterrichtszeit fällt, sind<br />
Lehrpersonen über die Schulversicherung ausreichend für Schadensfälle geschützt.<br />
Bei einem Besuch außerhalb der Unterrichtszeit, z.B. am Abend, ist dies nicht der<br />
Fall und die Lehrperson wird im Normalfall die elterliche, schriftliche Zustimmung<br />
einholen.<br />
LehrerInnen, die sich entschließen mit ihren Klassen eine Veranstaltung zu<br />
besuchen, können dies leichter planen, wenn Sie früh genug die Information haben.<br />
Gesetzlich ist die Teilnahme an Veranstaltungen Schulstufen-spezifisch geregelt und<br />
festgelegt. Auch muss schulintern der Besuch mit anderen Fixpunkten, wie<br />
Schullandwochen, Skikursen, Schularbeiten und Tests abgestimmt werden.<br />
Informieren Sie Schulen also früh genug von Ihrer Veranstaltung.<br />
Es gibt gesetzliche Regelungen wie viele schulbezogene Veranstaltungen im Laufe<br />
eines Schuljahres besucht werden können, daher ist es ratsam, dies in die<br />
Vorankündigung und Veranstaltungsplanung einzurechnen. Das heißt für Sie als<br />
VeranstalterIn: je früher die Ankündigung die LehrerInnen erreicht, umso eher<br />
besteht auch die Chance, dass die Veranstaltung in die Unterrichts- und<br />
Lerninhaltsplanung miteinbezogen werden kann.<br />
○ Genehmigung der Direktion<br />
Grundsätzlich benötigt jeder Veranstaltungsbesuch einer Schulklasse die<br />
Genehmigung des Direktors/der Direktorin. Informieren Sie den/die DirektorIn und<br />
fragen Sie, ob Sie die Schule einladen dürfen.<br />
○ Anmeldung: Prozedere und Fristen<br />
Wenn Sie die Zustimmung der Direktion erhalten haben, können Sie Ihre Einladung,<br />
Werbematerial, Infomaterial an die LehrerInnen verteilen oder Plakate in Absprache<br />
mit der Direktion aufhängen. Geben Sie dabei unbedingt einen Infokontakt an, an<br />
den sich interessierte LehrerInnen bei Fragen wenden können. Nennen Sie auch<br />
eine Frist, bis zu der sich die Klassen anmelden müssen. Diese Fixpunkte kommen<br />
Ihnen bei der Planung zugute.<br />
○ Kommunikation und Rückfragen<br />
Geben Sie in Ihrem Werbematerial für Schulen alle notwendigen Infos an, das heißt<br />
Informationen zu: wann - wo - was.<br />
79
Wann:<br />
Geben Sie das Datum und die Uhrzeit an.<br />
Dabei ist es ratsam, Einlasszeit und Zeit des Beginns ausweisen. Für Schulklassen<br />
ist es auch wichtig zu wissen, wie lange die Veranstaltung dauert um abschätzen zu<br />
können, ob die SchülerInnen gemeinsam zur Schule zurückkehren oder vor Ort in<br />
den Nachmittag entlassen werden sollen.<br />
Wo:<br />
Geben Sie den Veranstaltungsort mit der genauen Anschrift an. Bei einer<br />
unbekannten Örtlichkeit sollte man überlegen, einen Anfahrtsplan hinzuzufügen.<br />
Was:<br />
Machen Sie erkenntlich was bei der Veranstaltung passiert. Bei manchen<br />
Veranstaltungen wird der Inhalt durch den Titel selbsterklärend sein (z.B.<br />
„Kinderkonzert - Mozart Sonatinen“), bei anderen wird jedoch mehr Erklärungsbedarf<br />
herrschen. Lassen Sie Ihre Zielgruppe darüber nicht uninformiert.<br />
Informieren Sie die LehrerInnen auf mehreren Wegen: gut funktioniert das Auflegen<br />
von Infomaterial in Konferenzzimmern oder eine Verteilung der Einladungen in die<br />
Fächer der LehrerInnen, sodass diese direkt erreicht werden können. E-Mail-<br />
Aussendungen funktionieren oft nur begrenzt, bitten Sie dabei evtl. das<br />
Schulsekretariat um Unterstützung und um die Möglichkeit einer internen<br />
Weiterleitung Ihrer Veranstaltungswerbung.<br />
Tipp: Sie sollten eine Kontakt-E-Mail oder Telefonnummer für etwaige Rückfragen<br />
angeben. Die LehrerInnen sollten die Möglichkeit haben eventuelle Fragen abklären<br />
zu können.<br />
Geben Sie an, bis wann und unter welchem Kontakt sich die Schulklassen anmelden<br />
können. Die Einreichfrist sollte nicht zu knapp vor der Veranstaltung gewählt sein.<br />
Lassen Sie sich etwas Spielraum für den Fall offen, dass wenige Anmeldungen<br />
eintreffen – Sie können noch ein Schaufelchen Werbung nachlegen oder andere<br />
Gruppen ansprechen.<br />
80
Do’s und Dont’s im Überblick<br />
1. Halten Sie alle Vereinbarungen mit PartnerInnen, KünstlerInnen,<br />
SponsorInnen etc. schriftlich fest (inkl. Protokolle aller Gespräche).<br />
2. Planen Sie lange voraus und sorgen Sie bei Ihrer Terminplanung<br />
unbedingt dafür, dass Ihre Veranstaltung nicht mit großen<br />
Konkurrenzveranstaltungen oder anderen wichtigen kulturellen<br />
Ereignissen kollidiert.<br />
3. Planen Sie einen budgetären Polster für Unvorhergesehenes in Ihrer<br />
Kostenaufstellung mit ein.<br />
4. Achten Sie darauf, dass Sponsoren, öffentliche Würdenträger, VIPs stets<br />
entsprechend begrüßt werden und die Namen korrekt geschrieben bzw.<br />
ausgesprochen werden.<br />
5. Knüpfen Sie gute Kontakte und pflegen Sie diese.<br />
6. Berücksichtigen Sie die Bedürfnisse von Menschen mit<br />
Mobilitätsbeeinträchtigungen oder Behinderungen in der<br />
Veranstaltungsplanung.<br />
7. Achten Sie auf eine gendergerechte und interkulturell adäquate<br />
Ausrichtung der Veranstaltung.<br />
8. Achten Sie unbedingt auf eine adäquate Versicherung Ihrer<br />
Veranstaltung.<br />
81
BÜCHER<br />
Büchertipps „Veranstaltungsorganisation allgemein“:<br />
Geyer Helmut und Luis Ephrosi. Crashkurs Marketing. Haufe. 2005.<br />
Güllemann Dirk. Veranstaltungsmanagement und Recht. Luchterhand Verlag. 2003.<br />
Peipe Sabine. Crashkurs Projektmanagement. Haufe. 2005.<br />
Steirer Wolfgang, Susanne Moser, Gerald Matt. <strong>Kultur</strong>management leicht gemacht.<br />
Neuer Wissenschaftlicher Verlag. Wien, Graz, 2004.<br />
Büchertipps „Kinder- und Jugend“:<br />
Bertelsmann Stiftung. Aspekte der Ernährung im Kindes- und Jugendalter.<br />
Bertelsmann Stiftung, 2000.<br />
Dammler Axel, Barlovic Ingo, Melzer-Lena Brigitte. Marketing für Kids und Teens<br />
Verlag MI, 2000.<br />
Eugster Gabi. Kinderernährung gesund & richtig: Essen am Familientisch genießen.<br />
Verlag Urban & Fischer bei Elsevier, 2007.<br />
Hans-Günther Richter. Die Kinderzeichnung: Entwicklung. Interpretation. Ästhetik.<br />
Cornelsen Lehrbuch. 1997.<br />
McNeal James U. Kids as Customers: A Handbook of Marketing to Children.<br />
Lexington Books, 1992<br />
Opalka Ralf. Kids-Marketing: Grundlagen - Zielgruppe - Kommunikation. Verlag Dr.<br />
Müller, 2001.<br />
Stiller Barbara, Wimmer Constanze, Schneider Ernst. Spielräume. Musikvermittlung.<br />
Konzerte für Kinder. Verlag Regensburg, 2002.<br />
Büchertipps „Sponsoring“:<br />
Bortoluzzi Dubach Elisa, Frey Hansrudolf. Sponsoring. Der Leitfaden für die Praxis.<br />
Verlag Paul Haupt AG, 2000.<br />
Heinze Thomas. <strong>Kultur</strong>sponsoring, Museumsmarketing, <strong>Kultur</strong>tourismus. VS – Verlag<br />
für Sozialwissenschaften, 3. Auflage, 2008.<br />
Kössner Brigitte. Managementfaktor Kunstsponsoring. Signum Verlag, 1999.<br />
Maurer Stefan. So finden Sie den richtigen Sponsor. Heyne-Verlag, 1992.<br />
82
Steiner Wolfgang, Matt Gerald, Moser Susanne. <strong>Kultur</strong>management leicht gemacht.<br />
Neuer Wissenschaftlicher Verlag, 2004.<br />
von Troschke Max. Unternehmen fördern Kunst. VDM Verlag, 2005.<br />
Büchertipps „Kunstvermittlung“:<br />
Hoffmann Detlef. Welt-Kunst-Pädagogik: Kunstvermittlung zwischen westlichen<br />
Kunst-Konzepten und globalen Fragestellungen. Evangelische Akad. Loccum, 2001.<br />
Mörsch Carmen. Schnittstelle Kunst – Vermittlung. Transcript, 2007.<br />
Peez Georg. Einführung in die Kunstpädagogik. Kohlhammer Verlag, 2005.<br />
Ronte Dieter. Ist Kunst vermittelbar? Ist Kunstvermittlung eine Kunst? Picus Verlag,<br />
2001.<br />
Büchertipps „Musikveranstaltungen”:<br />
Berndorff Gunnar, Berndorff Barbara, Eigler Knut. Musikrecht: Die häufigsten Fragen<br />
des Musikgeschäfts. PPV Medien, 2007.<br />
Fleing Elke. Live is Life. Booking und Promotion von Konzerten und Tourneen.<br />
Verlag Gerig Hans, 1995.<br />
Kessler Robert. Crashkurs Musikmanagement: Professionelles Selbstmanagement<br />
im Musikbusiness. So wird aus Musik bares Geld. PPV Medien, 2007.<br />
Klein Christoph. So veranstalten Sie ein Konzert. Interna Aktuell, 2005.<br />
Passman Donald. Musikbusiness: Erfolgreich verhandeln, Verträge gestalten,<br />
Auftritte organisieren, Finanzen managen. Schäffer-Poeschel, 2004.<br />
Rau Fritz. 50 Jahre Backstage: Erinnerungen eines Konzertveranstalters. Palmyra,<br />
2006.<br />
Büchertipps „Ausstellungen”:<br />
John Helmut, Dauschek Anja (Hsg.). Museen neu denken: Perspektiven der<br />
<strong>Kultur</strong>vermittlung und Zielgruppenarbeit. Transcript Verlag, 2008.<br />
Kittlausz Viktor, Pauleit Winfried (Hsg.). Kunst – Museum – Kontexte: Perspektiven<br />
der Kunst- und Musikvermittlung. Transcript Verlag, 2006.<br />
Ognibeni Günter. Ausstellungen im Museum und anderswo – Planung, Technik,<br />
Präsentation. Callwey Verlag, 1988.<br />
83
Links<br />
AKM<br />
Staatlich genehmigte <strong>Gesellschaft</strong> der Autoren, Komponisten und Musikverleger<br />
www.akm.co.at<br />
Austro Mechana<br />
<strong>Gesellschaft</strong> zur Wahrnehmung mechanisch musikalischer Urheberrechte<br />
www.aume.at<br />
Brandschutzforum Austria<br />
Verein zur Förderung des Brandschutz- und Sicherheitswesens in Österreich<br />
www.brandschutzforum.at<br />
Baubezirksleitungen <strong>Steiermark</strong><br />
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/122785/DE<br />
Bezirkshauptmannschaften <strong>Steiermark</strong><br />
www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at<br />
CCP Austria<br />
Cultural Contact Point Austria (CCP Austria)<br />
www.bmukk.gv.at/europa/ccp.xml<br />
EU <strong>Kultur</strong>portal<br />
http://ec.europa.eu/culture/index_de.htm<br />
Europäische <strong>Kultur</strong>hauptstädte<br />
http://www.bmukk.gv.at/europa/kulturhauptstaedte.xml<br />
HELP.GV.AT<br />
Informationen zu Amtswegen<br />
www.help.gv.at<br />
<strong>Kultur</strong>server Graz<br />
http://www.kulturserver-graz.at<br />
84
<strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong><br />
www.kulturvermittlung.org<br />
Litera - Mechana<br />
Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte<br />
www.literar.at<br />
MUSIS<br />
Verein zur Unterstützung von Museen und Sammlungen in der <strong>Steiermark</strong><br />
www.musis.at<br />
Stabstelle Informationsmanagement E - Government<br />
www.e-government.steiermark.at<br />
Landesfeuerwehrverband <strong>Steiermark</strong><br />
www.lfv.stmk.at<br />
LSG<br />
Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH<br />
www.lsg.at<br />
Österreich Ticket<br />
www.oeticket.com<br />
Österreichisches Rotes Kreuz, Landesdienststelle <strong>Steiermark</strong><br />
www.st.roteskreuz.at<br />
Bezirksdienststellen Rotes Kreuz <strong>Steiermark</strong><br />
http://www.st.roteskreuz.at/8.html<br />
StageRent<br />
StageRent ist eine Info-Plattform, die steirische Anbieter von Bühnenmaterial und<br />
von Know-How rund um Veranstaltungen im Bühnenbereich zusammenfassen will.<br />
www.stagerent.kulturvermittlung.org<br />
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Steirische Tourismus GmbH<br />
http://www.steiermark.com/de/<br />
Steiermärkisches Feuerpolizeigesetz<br />
www.brandschutzforum.at<br />
Steirische Finanzämter<br />
http://www.steuerverein.at/finanzamt/finanzamt_steiermark.htm<br />
Steiermärkisches Jugendschutzgesetz<br />
http://www.jugendreferat.steiermark.at/cms/beitrag/10114319/3072285/<br />
Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html<br />
Steirische Gemeinden<br />
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />
Steirische Medien<br />
Verzeichnis steirischer Medien auf der Webseite des Steirischen Presseclubs<br />
www.presseclub.co.at<br />
V.A.M<br />
Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien<br />
www2.vam.3dhd.net<br />
VBK<br />
Verwertungsgesellschaft Bildender Künstler<br />
www.vbk.at<br />
Wirtschaftskammer <strong>Steiermark</strong><br />
www.portal.wko.at<br />
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