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VeranstaltungsPLANER - Kultur Service Gesellschaft Steiermark

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<strong>VeranstaltungsPLANER</strong><br />

der <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong>


INHALTSVERZEICHNIS <strong>VeranstaltungsPLANER</strong><br />

o EINLEITUNG 6<br />

VERANSTALTUNGSORGANISATION BASISGUIDE 7<br />

o VERANSTALTUNGSVORBEREITUNG 8<br />

o Was ist der Zweck meiner Veranstaltung? 9<br />

o Welches Zielpublikum möchte ich ansprechen? 9<br />

o Örtlichkeit der Veranstaltung 11<br />

o Technik und Infrastruktur (Reinigung, Transport, Equipment…) 11<br />

o Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des Ortes 11<br />

o Mit wem arbeite ich zusammen 13<br />

o Kooperationen und Partner 13<br />

o Team/MitarbeiterInnen 13<br />

o VIPs und Honoratioren (Rangordnung bei Eröffnungsreden…) 14<br />

o Internationale Veranstaltungsplanung 16<br />

o Sprachbarrieren und Übersetzerservice 16<br />

o <strong>Kultur</strong>foren und <strong>Kultur</strong>institute ausländischer Vertretungen 16<br />

o Veranstaltungen für Menschen unterschiedlicher ethnischer<br />

oder religiöser Zugehörigkeit 18<br />

o Gendergerechte Veranstaltungsplanung 19<br />

o Gender Mainstreaming 19<br />

o Veranstaltungsplanung für Menschen mit Behinderungen 20<br />

o Menschen mit Behinderungen 20<br />

o Mobilitätsbeeinträchtigung und Barrierefreiheit 20<br />

o Finanzierung 21<br />

o Budgetplan und Controlling 21<br />

o Steuern und Abgaben 21<br />

o Sponsoring 22<br />

o<br />

Subventionen und Förderungen (Gemeinde/Stadt, Land,<br />

Bund, EU) 22<br />

o Ticketing 25<br />

o Ticketpreise 25<br />

o Was muss auf der Eintrittskarte stehen 26<br />

o Vorverkauf 26<br />

o Eintrittskarten und Sponsoring / Förderungen 26<br />

o Versicherungen/Haftung 27<br />

o Catering und Verpflegung 28<br />

o Unterbringung 29<br />

o Rahmenprogramm 29<br />

o Planung und Koordination des Auf- und Abbaus 30<br />

o Marketing und PR 31<br />

o Werbemittel 31<br />

o Impressumpflicht 32<br />

o Presse / Pressekonferenz, Presseaussendung 32<br />

o Allgemein gültige Bestimmungen: gesetzliche Grundlagen<br />

in der <strong>Steiermark</strong> 33<br />

o Wer ist VeranstalterIn und was sind<br />

seine/ihre Verantwortungsbereiche 33<br />

o Veranstaltungsformen 34<br />

2


o Genehmigungen und Behördenzuständigkeiten 35<br />

o Betriebsstättengenehmigung 37<br />

o Haftung und Versicherung 38<br />

o Sicherheit 39<br />

o Brandschutz 39<br />

o Ambulanz und Erste Hilfe 39<br />

o Überwachung 40<br />

o Veranstaltungsort und gesetzliche Bedingungen 41<br />

o Veranstaltungsanmeldung 44<br />

o Bewilligung der Veranstaltung 46<br />

o Finanzielles 48<br />

o Steuern und Abgaben 48<br />

o Lustbarkeitssteuer 48<br />

o Umsatzsteuer 48<br />

o Werbeabgabe 48<br />

o Urheberrecht 49<br />

o AKM (Musik, Literatur) 49<br />

o VBK (Verwertungsgesellschaft Bildender Künstler) 50<br />

o VERANSTALTUNGSDURCHFÜHRUNG 51<br />

o Checkliste 51<br />

o Telefonliste und Kontaktdatenübersicht 51<br />

o Ansprechpersonen und Aufteilung der Zuständigkeiten im Team 51<br />

o Zeit- und Ablaufplan 51<br />

o KünstlerInnenbetreuung 51<br />

o Betreuung von VertreterInnen von Sponsoren und<br />

Förderern der Veranstaltung 52<br />

o Presse 52<br />

o VERANSTALTUNGSNACHBEREITUNG 53<br />

o Abrechnung 53<br />

o Teambesprechung 53<br />

o Nachberichterstattung 53<br />

o Press Clipping 54<br />

o Dokumentation 54<br />

o Dankesschreiben 54<br />

Tipps und Hinweise nach Veranstaltungsart 55<br />

AUSSTELLUNGEN 56<br />

o Ausstellungsort 56<br />

o Haftung 56<br />

o Versicherung 56<br />

o Aufsicht und Sicherheit 56<br />

o Transport von Ausstellungsobjekten 57<br />

o Auslandstransporte - Carnet ATA 57<br />

o Werbung und PR 58<br />

3


o Vernissage 58<br />

o Umgang mit Sponsoren und Förderern 59<br />

o Verkauf von Ausstellungsobjekten 59<br />

o KultRent – Verleihung von Ausstellungshilfen (Rahmen etc.) 59<br />

MUSIKVERANSTALTUNGEN 60<br />

o Wahl des Veranstaltungsortes 60<br />

o Equipment 60<br />

o Strom- und Lichtanforderungen 60<br />

o Infrastruktur 61<br />

o Tanzfläche 61<br />

o KünstlerInnen 61<br />

o Verträge und Vereinbarungen 61<br />

o Künstlerbetreuung 62<br />

o Technikanforderungen und Instrumente 62<br />

o AKM Anmeldung und Abgaben 62<br />

o Sicherheit und Security 63<br />

o Lautstärke 63<br />

o Klima und Belüftung 64<br />

THEATER- / BÜHNENVERANSTALTUNGEN / LESUNGEN 65<br />

o Regie 65<br />

o Bühne und Bühnenbild 65<br />

o Choreografie 66<br />

o Ensemble 66<br />

o Gastspielvertrag 66<br />

o Gage und Vertrag 66<br />

o Tontechnik 66<br />

o Licht- und Stromanforderungen 67<br />

o Infrastruktur 68<br />

o Temporäre Architektur – Zelt 68<br />

o StageRent – Plattform für Bühnentechnik 69<br />

o Garderobe 69<br />

o Werbung 69<br />

o Kartenvertrieb 70<br />

o Urheberrecht 70<br />

o Aufführungsrechte 70<br />

o AKM (Literatur) 71<br />

KINDER- & JUGENDVERANSTALTUNGEN 72<br />

o Jugendschutz 72<br />

o Veranstaltungsort 73<br />

o Spezielle Örtlichkeiten und Kinder- & Jugend-spezifische<br />

Veranstalter in der <strong>Steiermark</strong> 74<br />

o Rahmenbedingungen 76<br />

o Ticketpreise 76<br />

o Pause, Catering und Verpflegung 76<br />

o Security 77<br />

4


o Equipment 77<br />

o PR und Marketing 78<br />

o Vernetzung und Ankündigungen auf speziellen Portalen 78<br />

o Adäquate Betreuung der Kinder während der Veranstaltung 78<br />

o KünstlerInnen als <strong>Kultur</strong>vermittler: Spezifische Anforderungen<br />

und pädagogische und kommunikative Aspekte 78<br />

o Kooperation mit Vereinen/ExpertInnen 78<br />

o Kooperationen mit Schulen 79<br />

o Genehmigung der/des Direktors/Direktorin 79<br />

o Anmeldungsfrist 79<br />

o Kommunikation: Rückfragen und Anmeldung 79<br />

Do’s & Dont’s im Überblick 81<br />

Büchertipps 82<br />

Links 84<br />

5


EINLEITUNG<br />

Dieser <strong>VeranstaltungsPLANER</strong> der <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong> bietet<br />

Informationen und Tipps für <strong>Kultur</strong>veranstalterInnen in der <strong>Steiermark</strong>.<br />

Da es sehr weitreichende und komplexe Bestimmungen gibt und man auch von<br />

Erfahrungen anderer profitieren kann - mehrere Akteure aus allen <strong>Kultur</strong>sparten<br />

haben ihre Erfahrungen und Tipps in unseren <strong>VeranstaltungsPLANER</strong> einfließen<br />

lassen – werden Sie hier jede Menge an nützlichen Hinweisen finden!<br />

Dieser steirische <strong>VeranstaltungsPLANER</strong> bietet einerseits allgemein gültige Basisinformationen<br />

für die Durchführung von Veranstaltungen und gültige gesetzliche<br />

Bestimmungen in übersichtlicher Form und informiert über erforderliche<br />

Meldepflichten und Genehmigungen. Andererseits soll dieses Tool organisatorische<br />

Hinweise und spezifische, nützliche Tipps in übersichtlicher und chronologischer<br />

Form für unterschiedliche Veranstaltungskategorien (Ausstellungen, Konzerte,<br />

Theater- & Bühnenveranstaltungen, Kinderveranstaltungen) auflisten und für<br />

OrganisatorInnen von <strong>Kultur</strong>veranstaltungen in der gesamten <strong>Steiermark</strong> gültig und<br />

nützlich sein.<br />

Bezüglich der Planung von Projekten in Graz verweisen wir auf den Veranstaltungsleitfaden<br />

der Landeshauptstadt Graz (http://www.kulturserver-graz.at/kulturamt/134).<br />

Unser <strong>VeranstaltungsPLANER</strong> wird laufend aktualisiert und weiterentwickelt. Dabei<br />

werden wir konstruktive Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge gerne<br />

berücksichtigen, um die Nutzerfreundlichkeit permanent zu erhöhen.<br />

Der <strong>VeranstaltungsPLANER</strong> entstand in Kooperation mit der <strong>Kultur</strong>vermittlung<br />

<strong>Steiermark</strong>.<br />

Wir hoffen, dass dieses <strong>Service</strong> intensiv genutzt wird und wir wünschen allen<br />

<strong>Kultur</strong>veranstalterInnen in der <strong>Steiermark</strong> viel Erfolg!<br />

Mag. Angelika Vauti-Scheucher<br />

Geschäftsführerin<br />

<strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong><br />

8010 Graz, Glacisstraße 69<br />

Tel: 0316 / 877-2434<br />

Fax: 0316 / 877-2477<br />

E-Mail: office@kulturservice.steiermark.at<br />

Internet: www.kulturservice.steiermark.at<br />

Haftungsausschluss<br />

Der VeranstaltungPLANER ist ein freiwilliges und unentgeltliches <strong>Service</strong> der <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong><br />

<strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong>. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationsinhalte wird<br />

von der <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong> keine Haftung übernommen. Dies gilt<br />

insbesondere für Folgeschäden. Die detaillierten gesetzlichen Bestimmungen finden sich in<br />

den jeweiligen Veranstaltungsgesetzen. Wir empfehlen, bei konkreten Fragen Einsicht in die<br />

diversen Gesetzestexte zu nehmen (vor allem das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz -<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html) sowie<br />

die zuständigen Behörden zu konsultieren.<br />

Die folgend angeführten Informationen beziehen sich auf Veranstaltungen in der <strong>Steiermark</strong>.<br />

6


<strong>VeranstaltungsPLANER</strong> - Übersicht<br />

Dieser <strong>VeranstaltungsPLANER</strong> der <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong> bietet<br />

Informationen und Tipps für <strong>Kultur</strong>veranstalterInnen in der <strong>Steiermark</strong>.<br />

Er gliedert sich in zwei große Teile: einen Basisguide als allgemein gültige<br />

Grundinformation für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von<br />

<strong>Kultur</strong>veranstaltungen, und einen zweiten Teil mit Tipps und Hinweisen für<br />

unterschiedliche Veranstaltungskategorien (Ausstellungen, Konzerte, Theater- &<br />

Bühnenveranstaltungen, Kinder- & Jugendveranstaltungen).<br />

Veranstaltungsorganisation Basisguide<br />

o Veranstaltungsvorbereitung 8<br />

o Veranstaltungsdurchführung 51<br />

o Veranstaltungsnachbereitung 53<br />

Tipps und Hinweise nach Veranstaltungsart<br />

o Ausstellungen 56<br />

o Musikveranstaltungen 60<br />

o Theater- & Bühnenveranstaltungen und Lesungen 65<br />

o Kinder- & Jugendveranstaltungen 72<br />

Do’s & Dont’s im Überblick 81<br />

Büchertipps 82<br />

Links 84<br />

7


VERANSTALTUNGSVORBEREITUNG - Übersicht<br />

o Zweck und Ziel meiner Veranstaltung 9<br />

o Ort, Technik, Infrastruktur 11<br />

o Teams und Kooperationen 13<br />

o VIPs und Honoratioren 14<br />

o Internationale Veranstaltungsplanung 16<br />

o Veranstaltungen für Menschen unterschiedlicher ethnischer<br />

oder religiöser Zugehörigkeit 18<br />

o Gendergerechte Veranstaltungsplanung 19<br />

o Veranstaltungsplanung für Menschen mit Behinderungen 20<br />

o Finanzierung und Budget 21<br />

o Ticketing 25<br />

o Versicherungen und Haftung 27<br />

o Catering und Rahmenprogramm 28<br />

o Auf- und Abbau 30<br />

o Marketing und PR, Presse 31<br />

o Gesetzliche Grundlagen 34<br />

8


○ Was ist der Zweck meiner Veranstaltung?<br />

Um die Idee der Veranstaltung erfolgreich umzusetzen ist es ratsam, sich bereits am<br />

Beginn mit grundlegenden Aspekten auseinander zu setzen. Je nachdem, was mit<br />

einer Veranstaltung erreicht werden soll, ändert sich die Herangehensweise und<br />

Planung. Wenn die Ziele fixiert sind, kann genau festgelegt werden, welche Bereiche<br />

für die Verwirklichung besonders wichtig sind.<br />

Überlegen Sie daher, was die Ziele der Veranstaltung sind: z.B. plane ich eine<br />

Veranstaltung, um mich oder andere KünstlerInnen vorzustellen, ist es mein Ziel, mit<br />

der Veranstaltung Geld einzunehmen, oder haben andere Punkte wie<br />

Selbstmarketing, Erweiterung des Bekanntheitsgrades o.Ä. Vorrang.<br />

Folgende Fragestellungen und Tipps sollen Ihnen bei der Klarwerdung der<br />

Eckpunkte helfen:<br />

‣ Welches Ziel/welche Ziele verfolge ich mit der Veranstaltung?<br />

‣ Formulieren Sie die Ziele aus und halten Sie sie schriftlich fest, um nach der<br />

Veranstaltung zu überprüfen inwieweit die Ziele erfüllt wurden.<br />

‣ Wenn Sie mit Partnern gemeinsam veranstalten, so sollten die Ziele<br />

gemeinsam besprochen werden. Es kann durchaus sein, dass bei der<br />

gleichen Veranstaltung die unterschiedlichen TeamkollegInnen/PartnerInnen<br />

auch unterschiedliche Ziele verfolgen.<br />

‣ Falls es unterschiedliche Zielvorstellungen gibt, sind diese miteinander<br />

vereinbar?<br />

Tipp: Auch Förderer und Sponsoren Ihrer Veranstaltung haben Ziele und erwarten<br />

sich die Erfüllung dieser Ziele. Deshalb: unbedingt vor der Veranstaltung überlegen<br />

welche Ziele erreichbar sind und erreicht werden sollen und auch ob und in welcher<br />

Form dies für Förderer/Sponsoren dokumentiert werden soll.<br />

○ Welches Zielpublikum möchte ich ansprechen?<br />

Je nachdem, welches Zielpublikum angesprochen werden soll, werden sich auch<br />

Punkte wie das künstlerische Programm, inhaltliche Themen, Uhrzeit, Ort der<br />

Veranstaltung und Werbestrategien ändern. Daher ist es ratsam, sich am Beginn der<br />

Planung über diese grundlegenden Punkte Gedanken zu machen und die weiteren<br />

Details daran zu orientieren.<br />

Beispiel: Wenn mein Zielpublikum Jugendliche oder Kinder sind, so werde ich mich<br />

mit Uhrzeit, Örtlichkeit, Ticketpreis darauf einstellen. Wenn ich erwachsenes<br />

Publikum erwarte, so kann die Veranstaltung auch spät stattfinden, ohne dass es<br />

dem Zielpublikum Probleme bereitet. Auch der Ausschank von Alkohol wäre somit<br />

erlaubt. Örtlichkeit und Erreichbarkeit der Veranstaltung muss auf den<br />

angesprochenen Personenkreis abgestimmt werden.<br />

Beachten Sie folgende Fragen:<br />

‣ Welches Zielpublikum möchte ich ansprechen und wie viele Personen?<br />

9


‣ Kann mein Zielpublikum um diese Zeit zu diesem Ort kommen und ist die<br />

Örtlichkeit für die Personenzahl geeignet?<br />

‣ Wenn nein, was kann getan werden, um dieses Problem zu beseitigen?<br />

‣ Welche Kartenpreise sind für das Publikum und das geplante Programm<br />

passend?<br />

‣ Welche Rahmenprogramme/Verpflegung werden erwartet, oder bin ich als<br />

VeranstalterIn diesbezüglich ganz frei?<br />

Tipp: Viele dieser grundlegenden Punkte sind einfacher zu erarbeiten, wenn man<br />

sich im Team darüber Gedanken macht. Oft hat man als VeranstalterIn bereits zu<br />

Beginn ein fixes Bild von der Veranstaltung im Kopf, von dem man so begeistert ist,<br />

dass dabei Details leicht übersehen werden. Wenn Sie alleine die Veranstaltung<br />

planen, dann bitten Sie gute FreundInnen oder Familienmitglieder um ihre Meinung<br />

und ein Feedback zu Ihren Ideen.<br />

10


○ Örtlichkeit der Veranstaltung<br />

Die Örtlichkeit der Veranstaltung sollte so gewählt werden, dass das Zielpublikum<br />

diese erreichen kann und auch gesetzlich betreten darf (für Kinder und Jugendliche<br />

ist zum Beispiel der Besuch von Nachtclubs und Wettkaffees verboten bzw.<br />

eingeschränkt). Des Weiteren muss die Örtlichkeit die Anzahl der BesucherInnen<br />

fassen können und Fluchtwege müssen für etwaige Notfälle vorhanden sein. Auch<br />

die Atmosphäre des Ortes sollte zum Veranstaltungsinhalt passen und die Örtlichkeit<br />

sollte über geeignete Bestuhlung, Sanitäranlagen etc. verfügen.<br />

Planen Sie im Voraus! Nicht immer sind Veranstaltungsorte zum gewünschten<br />

Zeitpunkt noch verfügbar. Klären Sie daher unbedingt früh genug die Details ab und<br />

mieten Sie die Örtlichkeiten an oder reservieren Sie diese.<br />

○ Technik und Infrastruktur<br />

Wenn ein Veranstaltungsort ausgewählt wurde, muss abgeklärt werden, welche<br />

Technik und Infrastruktur diese Örtlichkeit aufweist und ermöglicht:<br />

Hat das Veranstaltungshaus selbst Technikzubehör? Wenn ja, ist dies kostenlos<br />

oder muss vieles zusätzlich von anderen Anbietern gemietet werden?<br />

Überlegen Sie, ob es notwendig ist, eine Garderobe anzubieten. Diese Entscheidung<br />

ist natürlich von der Jahreszeit und der Art der Veranstaltung abhängig. Im Fall einer<br />

Garderobe sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass keine Haftung für<br />

Wertgegenstände übernommen wird.<br />

○ Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des Ortes<br />

Überprüfen Sie die Erreichbarkeit des Ortes. Folgende Fragen können dabei helfen:<br />

Kann mein Publikum mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß kommen?<br />

Sind Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich? Gibt es einen<br />

Taxistand in unmittelbarer Nähe des Ortes?<br />

Beachten Sie, dass die Erreichbarkeit nicht nur für das Publikum wichtig ist, sondern<br />

auch für den etwaigen An- und Abtransport von Equipment, Instrumenten,<br />

Bühnenausstattung und Verpflegung.<br />

○ Equipment<br />

Es muss überlegt werden welches Equipment benötigt wird, was davon am<br />

Veranstaltungsort zur Verfügung steht und zu welchen Konditionen. Diese Punkte<br />

sollten schriftlich abgeklärt werden. Es ist unbedingt ratsam, die TechnikerInnen im<br />

Team, die mit den Geräten bei der Veranstaltung arbeiten müssen, dabei<br />

einzubeziehen.<br />

Planen Sie im Voraus! Nicht immer sind alle Geräte und auch Veranstaltungsorte<br />

zum gewünschten Zeitpunkt noch verfügbar. Daher unbedingt früh genug die Details<br />

11


abklären und Geräte/Örtlichkeiten und bei Bedarf auch ExpertInnen zur Betreuung<br />

des Equipments reservieren oder buchen.<br />

Kalkulieren Sie etwaige Betriebskosten und Reinigungskosten des<br />

Veranstaltungsortes mit ein. Der/die VeranstalterIn hat im Normalfall auch Kosten für<br />

Strom und Reinigung zu tragen. Sprechen Sie diesbezüglich mit der zuständigen<br />

Person des Veranstaltungsortes.<br />

○ Raucher- und Nichtraucherveranstaltung<br />

Grundsätzlich kann der/die VeranstalterIn darüber entscheiden, ob bei der<br />

Veranstaltung geraucht werden darf, oder ob es sich um eine<br />

Nichtraucherveranstaltung handelt. Im entsprechenden Fall muss er/sie sich dabei<br />

um die Aufstellung von Aschenbechern kümmern und Brandschutzordnungen<br />

einhalten. Bei einer Nichtraucherveranstaltung ist es ratsam, das Rauchverbot dem<br />

Publikum mitzuteilen, z.B. durch das Aufstellen von Rauchverbotschildern auf den<br />

Tischen, durch sprachliche Ankündigung in der Moderation, oder Ähnlichem. Bei<br />

Nichtraucherveranstaltungen sollten selbstverständlich keine Aschenbecher auf den<br />

Tischen stehen. Die Aufstellung von Aschenbechern vor dem<br />

Veranstaltungsgebäude ist jedoch sinnvoll, um dort konzentrierte Anhäufung von<br />

Zigarettenstummeln am Boden zu vermeiden.<br />

12


○ Mit wem arbeite ich zusammen<br />

Wenn Sie alleine eine Veranstaltung planen und durchführen möchten, überlegen<br />

Sie gut, ob dies möglich ist: Ist der Arbeitsumfang von einer Person zu meistern?<br />

Sind Sie in allen gefragten Bereichen der Veranstaltungsorganisation und<br />

Durchführung bewandert und haben genügend Vorkenntnisse? Falls dem nicht so<br />

ist, überlegen Sie Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit anderen.<br />

○<br />

Kooperationen<br />

Oft wird mit Hilfe von Kooperationen (Zusammenarbeit mit Individuen oder<br />

Unternehmen) die Veranstaltungsdurchführung ermöglicht. Dabei bringt jede/r<br />

KooperationspartnerIn unterschiedliche und vorzugsweise schriftlich festgelegte<br />

Bereiche in die Veranstaltung ein.<br />

Überlegen Sie sich, ob in Ihrem Fall eine Kooperation sinnvoll oder sogar notwendig<br />

ist, um die Veranstaltung zu realisieren. Eine Kooperation kann durchaus<br />

Unterstützung auf finanzieller, organisatorischer, inhaltlicher Ebene mit sich führen.<br />

○ Team und MitarbeiterInnen<br />

Überlegen Sie sich, mit wem zusammengearbeitet wird und warum. Wenn Sie sich<br />

für eine Arbeit im Team entscheiden, ist es notwendig, eine genaue Aufteilung der<br />

Arbeiten und Zuständigkeitsbereiche zu erarbeiten und umzusetzen. Klären Sie ab,<br />

wer welche Aufgaben am besten übernehmen kann und zu welchen Konditionen die<br />

Mitarbeit erfolgt. Diese Vereinbarungen sollten Sie schriftlich treffen.<br />

Kommunikation innerhalb des Teams ist wichtig, daher in regelmäßigen Abständen<br />

Teambesprechungen vereinbaren, in denen alle Beteiligten über den Verlauf der<br />

Dinge informiert werden oder Probleme, die alle betreffen, besprochen werden<br />

können. Innerhalb des Teams müssen die Zuständigkeiten, Verantwortungen und<br />

Entscheidungsgewalten klar eingeteilt und definiert sein.<br />

13


○ VIPs und Honoratioren (Protokoll, Rangordnung bei Eröffnungsreden, u.<br />

dgl.)<br />

Veranstaltungen mit Ehrengästen erfordern die Einhaltung eines bestimmten<br />

protokollarischen Ablaufes und vor allem die Einhaltung einer Rangordnung von<br />

Eröffnungsreden durch Honoratioren.<br />

Protokollarischer Ablauf einer Veranstaltung:<br />

1) Sammeln der Gäste am Veranstaltungsort<br />

2) Musik zum Beginn der Veranstaltung bzw. zum Einzug der Ehrengäste<br />

3) Begrüßung durch den Hausherren bzw. durch die Dame des Hauses<br />

4) Allfällige Grußworte durch anwesende Gäste in aufsteigender Reihenfolge,<br />

d.h. der rangmäßig höchste spricht zuletzt<br />

5) Reden und Referate in aufsteigender Reihenfolge, d.h. die rangmäßig<br />

höchste Person spricht zuletzt<br />

6) Formelle Eröffnung (z.B. einer Ausstellung); bei manchen Veranstaltungen<br />

allenfalls vorher mit Segnung<br />

Protokollarische Rangfolge:<br />

Es ist bei allen Veranstaltungen die folgende protokollarische Rangfolge einzuhalten<br />

(der rangmäßig Höchste spricht zuletzt!):<br />

Bundespräsident<br />

Kardinal<br />

Bundeskanzler<br />

Präsident des Nationalrats<br />

Vizekanzler<br />

Bundesminister<br />

Präsident des Bundesrates<br />

Landeshauptmann<br />

Präsident des Landtages<br />

Diözesanbischof<br />

Landeshauptmannstellvertreter<br />

Staatssekretär<br />

Landesrat<br />

2. und 3. Landtagspräsident<br />

Bürgermeister der Landeshauptstadt<br />

Superintendent (evangel. Kirche)<br />

Klubobmann Landtag (nach Fraktionsstärke)<br />

Bgm. Stv. der Landeshauptstadt<br />

Stadtrat der Landeshauptstadt<br />

Landesamtsdirektor Dkl. IX<br />

Abgeordneter zum Nationalrat<br />

Präsident Landeskammer<br />

Abt<br />

Abgeordneter zum Bundesrat<br />

Abgeordneter zum Landtag<br />

Behördenleiter <strong>Steiermark</strong> (Militärkommandant)<br />

14


Behördenleiter Teilbereich <strong>Steiermark</strong> (Bezirkshauptmann, Polizeidirektor)<br />

Dienststellenleiter Dkl. VII <strong>Steiermark</strong> (Landespolizeikommandant)<br />

Bürgermeister von Städten außer Graz<br />

Dienststellenleiter Dkl. VIII (Abteilungsleiter, Amt d. Steierm. LR, auch<br />

Landesfeuerwehrkommandant, Landespräsident Rotes Kreuz)<br />

Stadträte von Städten außer Graz<br />

Bürgermeister<br />

Honorarkonsul<br />

Vizebürgermeister/Gemeinderat<br />

Beamte Dkl. VII (Bezirksschulinspektor)<br />

Bezirkskommandant Feuerwehr, Rotes Kreuz)<br />

Schuldirektor vglb. Dkl. VIII (höhere Schule)<br />

Pfarrer<br />

Gemeindebeamte Dkl. VII<br />

Schuldirektor vglb. Dkl. VII<br />

In Österreich verfügen sowohl der Bund als auch die Bundesländer über eine<br />

Vielzahl von Amtstiteln und Verwendungsbezeichnungen.<br />

Der Beamte ist berechtigt, den ihm zustehenden Amtstitel zu führen. Beamtinnen<br />

führen die Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen, soweit dies sprachlich möglich<br />

ist, in der weiblichen Form.<br />

Der Beamte im Ruhestand ist berechtigt, den Amtstitel oder die Verwendungsbezeichnung<br />

zu führen, zu dessen oder deren Führung er zum Zeitpunkt der<br />

Versetzung oder des Übertrittes in den Ruhestand berechtigt war. Er hat dabei dem<br />

Amtstitel den Zusatz „im Ruhestand" (abgekürzt: „i.R.") hinzuzufügen.<br />

ACHTUNG: Der gern benutzte Zusatz „i.R." steht nicht für "in Ruhe" sondern für „im<br />

Ruhestand".<br />

Bei Berufstitel kommt niemals der Zusatz „i.R.“. Hier ist allerdings eine genaue<br />

Differenzierung zwischen Berufstitel und Amtstitel zu treffen. Als klassisches Beispiel<br />

sei hier der „Hofrat" erwähnt. Nach dem Übertritt in den Ruhestand bleibt der<br />

Berufstitel ohne Zusatz, der Amtstitel bekommt jedoch den Zusatz „i.R.". Allerdings<br />

niemals: Regierungsrat i.R. Bei Schuldirektoren, politischen Funktionen etc., sollten<br />

Sie immer den Zusatz „a.D." wählen, da dies eine Funktionsbezeichnung betrifft.<br />

Bei Abkürzungen kann eine ungenau gewählte Bezeichnung oftmals für Verwirrung<br />

sorgen: Die Abkürzung „SR" kann für „Schulrat" stehen ebenso wie für „Senatsrat"<br />

oder „Sanitätsrat". Besser wäre: SchR (Schulrat), SR (Senatsrat), SanR<br />

(Sanitätsrat).<br />

Auskünfte zu diesem und ähnlichen Themen erhalten Sie auch beim Referat für<br />

protokollarische Angelegenheiten des Landes <strong>Steiermark</strong> (Staatsbesuche, offizielle<br />

Empfänge, Besuche hochrangiger Persönlichkeiten, Sitzordnungen, Rangfolgen,<br />

Auszeichnungs-Wesen, wie z.B. Landesauszeichnungen, Bundesauszeichnungen,<br />

Berufstitel, Recht zur Führung bzw. Verwendung des steirischen Landeswappens).<br />

Rückfragen und Broschüren:<br />

Referat für Protokoll, Veranstaltungen und Auszeichnungen<br />

Hofgasse 15, 8011 Graz-Burg<br />

Telefon: 0316 / 877-2507, Fax: 0316 / 877-4272<br />

E-Mail: protokoll@stmk.gv.at<br />

Repräsentationsräume für Empfänge durch das Land <strong>Steiermark</strong>:<br />

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/5105765/DE<br />

15


o<br />

o<br />

Internationale Veranstaltungsplanung<br />

Sprachbarrieren und Übersetzerservice<br />

Für Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung (Akteuren oder Publikum) bedarf<br />

es meistens der Unterstützung professioneller Übersetzerdienste.<br />

Bei größeren Kongressen, Seminaren oder Workshops etwa wird in der Regel<br />

simultan gedolmetscht, d.h. es sind geeignete Dolmetschkabinen bereitzustellen.<br />

Falls die Veranstaltung nicht in einem Kongresszentrum mit eingebauten<br />

Dolmetschkabinen stattfindet, müssen diese von außen gemietet werden.<br />

ACHTUNG: Dolmetschkabinen unbedingt sehr frühzeitig reservieren!<br />

Bei kleineren Veranstaltungen, wie Lesungen oder Diskussionen mit internationaler<br />

Beteiligung, kann man sich zwischen Simultan- und Konsekutivübersetzung<br />

entscheiden. Zu beachten ist hier vor allem der Zeitfaktor: bei<br />

Konsekutivübersetzung bei Lesungen, Konferenzen, Workshops oder Diskussionen<br />

ist die doppelte Zeit einzuplanen, was für das Publikum mitunter auch ermüdend sein<br />

kann!<br />

o<br />

<strong>Kultur</strong>foren und <strong>Kultur</strong>institute ausländischer Vertretungen in Österreich<br />

<strong>Kultur</strong>foren sind Partner für österreichische KünstlerInnen und<br />

<strong>Kultur</strong>veranstalterInnen, die Projekte im Ausland planen.<br />

<strong>Kultur</strong>institute ausländischer Vertretungen in Österreich sind zuständig für<br />

Partnerschaften bei Projekten, bei denen ausländische KünstlerInnen bei<br />

Veranstaltungen oder Projekten in Österreich involviert sind.<br />

Wenn Sie beabsichtigen, bei Ihrer <strong>Kultur</strong>veranstaltung in Österreich KünstlerInnen<br />

oder andere Akteure aus dem Ausland einzubeziehen, sollten Sie also das<br />

<strong>Kultur</strong>institut der ausländischen Vertretung in Österreich für das entsprechende Land<br />

kontaktieren. Adressen finden Sie auf der Webseite des Außenministeriums:<br />

http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/auslaendischevertretungen-in-oesterreich.html<br />

Für österreichische Projekte im Ausland ist es empfehlenswert, das <strong>Kultur</strong>forum für<br />

das entsprechende Land zu kontaktieren. Informationen finden Sie ebenfalls auf der<br />

Webseite des Außenministeriums:<br />

http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/aussenpolitik/auslandskultur/kulturforen.html<br />

Tipp: Beachten Sie auch die gesetzlichen Regelungen für die internationale<br />

Besteuerung („Auslandssteuer“), wenn Sie ausländische KünstlerInnen engagieren<br />

und Gagen bzw. Honorare bezahlen. Informationen dazu erhalten Sie beim<br />

zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.<br />

Steirische Finanzämter:<br />

http://www.steuerverein.at/finanzamt/finanzamt_steiermark.htm<br />

16


Weitere Links:<br />

- Cultural Contact Point Austria (CCP Austria) :<br />

http://www.bmukk.gv.at/europa/ccp.xml<br />

Für Auskünfte über EU-<strong>Kultur</strong>programme steht der Cultural Contact Point<br />

Austria (CCP Austria) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und <strong>Kultur</strong><br />

zur Verfügung:<br />

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und <strong>Kultur</strong><br />

Cultural Contact Point Austria<br />

Concordiaplatz 2, 1014 Wien<br />

Mag. Elisabeth Pacher<br />

T +43 1 53120 7692<br />

F +43 1 53120 81 7692<br />

elisabeth.pacher@bmukk.gv.at<br />

- Europäische <strong>Kultur</strong>hauptstädte:<br />

http://www.bmukk.gv.at/europa/kulturhauptstaedte.xml<br />

- EU <strong>Kultur</strong>portal:<br />

- http://ec.europa.eu/culture/index_de.htm<br />

17


o<br />

o<br />

Veranstaltungen für Menschen unterschiedlicher ethnischer<br />

oder religiöser Zugehörigkeit<br />

Interkulturelle Sensibilität<br />

Um bei Ihrer Veranstaltung peinliche Fehltritte im Umgang mit Menschen<br />

unterschiedlichen Migrationshintergrundes zu vermeiden, bedarf es einer<br />

interkulturellen Sensibilität. Dies ist die Fähigkeit, mit Menschen anderer <strong>Kultur</strong>kreise<br />

erfolgreich zu agieren, im engeren Sinne die Fähigkeit zum beidseitig zufrieden<br />

stellenden Umgang mit Menschen aus anderen <strong>Kultur</strong>en. Diese Fähigkeit kann<br />

schon in jungen Jahren vorhanden sein, aber auch entwickelt und gefördert werden.<br />

Dies bezeichnet man als interkulturelles Lernen. Die Basis für erfolgreiche<br />

interkulturelle Kommunikation ist emotionale Kompetenz und kulturelle Sensibilität.<br />

Interkulturelle Kompetenz in Ihrer Veranstaltungsplanung beweisen Sie dann, wenn<br />

Sie die spezifischen Bedürfnisse oder Gefühle von Menschen mit unterschiedlichem<br />

Migrationshintergrund bewusst aufgreifen und berücksichtigen.<br />

o<br />

Sensibilität für unterschiedliche Glaubensgemeinschaften<br />

Ähnlich wie bei der Sensibilität für Menschen mit unterschiedlichem<br />

Migrationshintergrund sollte man sich in der Veranstaltungsplanung auch Gedanken<br />

über einen sensiblen Umgang mit Angehörigen unterschiedlicher<br />

Glaubensgemeinschaften machen. Dazu gehört natürlich auch, dass man sich über<br />

bestimmte Gepflogenheiten oder grundsätzliche Verhaltensregeln informiert, um zu<br />

vermeiden, dass es zur Verletzung religiöser Gefühle kommen kann. Natürlich stellt<br />

sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie weit hier die künstlerische Freiheit<br />

gehen darf.<br />

Unbedingt zu beachten ist jedenfalls auch, dass man etwa Essens- oder<br />

Trinkgewohnheiten unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften in der Auswahl der<br />

Speisen und der Getränke beim Buffet oder bei Empfängen entsprechend<br />

berücksichtigt.<br />

18


o<br />

Gendergerechte Veranstaltungsplanung<br />

○ Gender Mainstreaming<br />

Gender Mainstreaming versucht eine Gleichstellung der Geschlechter in allen<br />

Bereichen und auf allen Ebenen zu erreichen. Eine gendersensible Gestaltung von<br />

Veranstaltungen sollte bereits in der Konzeptionsphase berücksichtigt werden. Vor<br />

allem bei Diskussionsforen und Vortragsreihen sollte eine Mischung der<br />

Geschlechter berücksichtigt werden, anstatt nur ein Geschlecht einzubeziehen.<br />

Natürlich müssen Details an die Ziele und Inhalte der Veranstaltung angepasst<br />

werden und auch auf das Zielpublikum abgestimmt werden.<br />

Anbei finden Sie einige Hauptfragen zur Berücksichtigung von Gender<br />

Mainstreaming im Überblick, wie sie von ExpertInnen vorgeschlagen werden:<br />

‣ Wer ist mein Zielpublikum? Setzt es sich geschlechterspezifisch<br />

zusammen? Wenn ja, wie hoch ist der jeweilige Anteil der Geschlechter?<br />

‣ Wie verhält sich der Anteil an ExpertInnen im Vergleich zum Publikum?<br />

‣ Wie kann die Veranstaltung gestaltet werden, um die inhaltlichen Fragen<br />

ausgewogen zu berücksichtigen?<br />

‣ Wie setzt sich das Arbeitsteam geschlechterspezifisch zusammen?<br />

‣ Wer moderiert die Veranstaltung (Mann, Frau, oder Co-Moderation<br />

beider)? Welche Gründe gibt es für die jeweilige Besetzung?<br />

‣ Wie setzen sich das Team der Vortragenden, des Diskussionsforums und<br />

die geladenen Gäste zusammen? Welche Gründe gibt es für die jeweilige<br />

Besetzung?<br />

‣ Sind die Einladungen und das Werbematerial gendersensibel gestaltet?<br />

Wenn nein, warum nicht?<br />

‣ Wird während der Veranstaltung eine Betreuung für Kinder angeboten?<br />

‣ Ist die Örtlichkeit barrierefrei (z.B. mit Kinderwagen) begehbar?<br />

Ein detaillierter Leitfaden für Gender Mainstreaming im Bereich<br />

Veranstaltungsorganisation kann unter www.bmvit.gv.at oder www.femtech.at<br />

heruntergeladen werden („Leitfaden zur gendersensiblen Durchführung von<br />

Veranstaltungen und Workshops“).<br />

19


o<br />

o<br />

Veranstaltungsplanung für Menschen mit Behinderungen<br />

Menschen mit Behinderungen<br />

Um Menschen mit Behinderungen nicht von kulturellen Veranstaltungen<br />

auszuschließen, ist es sehr wichtig, geeignete Maßnahmen für deren Teilnahme zu<br />

setzen. Essentiell ist etwa die Bereitstellung von behindertengerechten<br />

Sanitäranlagen (WCs), die für Personen im Rollstuhl geeignet sind. Zu beachten ist<br />

auch, dass Plätze in vorderen Reihen für Menschen im Rollstuhl reserviert werden.<br />

Menschen mit Behinderungen sind eine sehr heterogene Gruppe, sie berücksichtigt<br />

Menschen mit körperlichen Behinderungen, mit Sinnesbehinderung, mit<br />

intellektueller Behinderung, genauso wie Menschen mit komplexen und mehrfachen<br />

Behinderungen.<br />

o<br />

Mobilitätsbeeinträchtigung und Barrierefreiheit<br />

Die besondere Herausforderung ist es, die Bedürfnisse für Menschen mit<br />

Mobilitätsbeeinträchtigungen in der Veranstaltungsplanung zu berücksichtigen. Somit<br />

kann man auch bei der Organisation von kulturellen Veranstaltungen die Mitwirkung<br />

und Unabhängigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen fördern. Dies beginnt<br />

bereits beim Zugang zum Veranstaltungsort, der unbedingt barrierefrei sein sollte.<br />

Barrierefreiheit lässt sich in den meisten Fällen leichter umsetzen als man denkt. Es<br />

geht nicht nur um Auffahrtsrampen für Rollstühle oder andere bauliche Maßnahmen.<br />

Barrierefreiheit beginnt bereits dort, wo das Augenmerk auf die Fähigkeiten der<br />

beteiligten Personen gelegt wird und Behinderungen in den Hintergrund gerückt<br />

werden.<br />

Anwaltschaft des Landes <strong>Steiermark</strong> für Menschen mit Behinderung<br />

Hofgasse 12, Erdgeschoß, 8010 Graz<br />

Tel: 0316 / 877-2518<br />

Fax: 0316 / 877-5505<br />

E-Mail: amb@stmk.gv.at<br />

Richtlinien und Tipps im Bereich Barrierefreiheit:<br />

easy entrance<br />

<strong>Service</strong>stelle für eine barrierefreie Wirtschaft und Arbeitswelt<br />

Wielandgasse 14-16/13/V, 8010 Graz<br />

Tel: 0316 / 22 52 06<br />

E-Mail: office@easyentrance.at<br />

www.easyentrance.at<br />

20


○ Finanzierung<br />

Die Finanzierung der Veranstaltung ist ein wichtiger Bestandteil der<br />

Veranstaltungsplanung. Ohne eine entsprechende Finanzierung kann die beste Idee<br />

nicht umgesetzt werden. Daher muss bereits am Beginn der Planung eine genaue<br />

Aufstellung des verfügbaren Budgets erarbeitet und die geplanten Ausgabenpunkte<br />

präzise aufgelistet werden. Dabei muss im Vorfeld festgestellt werden, ob die<br />

Veranstaltung durchführbar ist und wie viel Budget zur Verfügung steht.<br />

Tipp: Kalkulieren Sie immer einen Posten für unvorhergesehene Ausgaben mit ein.<br />

Es kommen meistens Kosten im Laufe der Organisationsarbeit hinzu mit denen man<br />

ursprünglich nicht gerechnet hat.<br />

○ Budgetplan und Controlling<br />

Ein Budgetplan gibt Übersicht über das vorhandene Geld sowie über die nötigen<br />

Ausgaben für die Veranstaltung und ist daher ein Muss für jede/n VeranstalterIn.<br />

Dieser Plan muss laufend überarbeitet werden und es muss im Laufe der Planung<br />

kontrolliert werden, ob der Budgetplan eingehalten werden kann und auch<br />

eingehalten wird. Der/die Verantwortliche muss Entscheidungen in der Organisation<br />

treffen, die eine Überschreitung der Kosten bestmöglich einschränken.<br />

ACHTUNG: Denken Sie daran, dass Sie für Ihre Buchhaltung sämtliche<br />

Kasseneingangs- und Ausgangsbelege sammeln.<br />

○ Steuern und Abgaben<br />

Es darf nicht vergessen werden, dass auch Steuern und eventuelle sonstige<br />

Abgaben anfallen können, wie z.B. Gebühr für Veranstaltungsanmeldung, Gebühr für<br />

die Anmeldung von Werbeaktionen im öffentlichen Raum u.Ä.<br />

Umsatzsteuer: In dem Fall, dass der/die VeranstalterIn Umsatzsteuer abführen<br />

muss, muss darauf geachtet werden, dass alle Rechnungen mit ausgewiesener<br />

Umsatzsteuer ausgestellt werden. Rechnungen und Honorarnoten müssen immer<br />

klar erkennen lassen, ob der Gesamtbetrag Umsatzsteuer enthält oder nicht. Die<br />

meisten Rechnungen, die Leistungen betreffen, die VeranstalterInnen beziehen (z.B.<br />

Raummiete, Miete von Equipment, Transport von Technik etc.) werden<br />

Umsatzsteuer enthalten.<br />

Die Umsatzsteuer beläuft sich im Normalfall auf 20%, in manchen Fällen auf 10%.<br />

Für genauere Information ist es ratsam beim Finanzamt oder bei guten<br />

SteuerberaterInnen Erkundigungen einzuholen.<br />

Nähere Informationen: www.bmf.gv.at (Bundesministerium für Finanzen)<br />

Werbeabgabe: Diese Abgabe fällt bei Werbematerial (Veröffentlichungen) an und<br />

beläuft sich bundesweit auf 5%. Sie fällt bei Werbeleistungen in Österreich an, sofern<br />

sie gegen Entgelt gebracht werden. Eine Werbeabgabe erfolgt jedoch nur ab einer<br />

21


gewissen Summe an Werbeabgaben im Jahr. Die Werbeabgabe wird derzeit<br />

diskutiert. Änderungen können Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer<br />

einsehen (http://www.fachverbandwerbung.at/de-service-werbeabgabe.shtml)<br />

Informieren Sie sich bezüglich Ihres individuellen Falles beim Finanzamt, der<br />

Wirtschaftskammer oder beim Steuerberater.<br />

○ Sponsoring<br />

Eine Art das Veranstaltungsbudget zu erweitern, erfolgt durch Sponsoring. Dabei<br />

sollte der/die VeranstalterIn oder die für Sponsoring zuständige Person im Team<br />

wenn möglich bereits einige Zeit vor der Veranstaltung (am besten 12-6 Monate<br />

vorher und natürlich abhängig von der gewünschten Sponsoringsumme) potentielle<br />

Sponsoren ansprechen. Grundsätzlich unterscheidet man beim Sponsoring zwischen<br />

Geldsponsoring und Sachsponsoring. Im Normalfall wird dem potentiellen Sponsor<br />

eine Sponsoringmappe vorgelegt, in der die Veranstaltung beschrieben wird und evtl.<br />

auch ein kurzer Budgetplan aufgelistet ist. Sponsoring unterscheidet sich vom<br />

Mäzenentum dahingehend, dass es sich beim Sponsoring um zur Verfügungstellung<br />

von Geld/Sachgegenständen für eine Veranstaltung mit einer bestimmten<br />

Gegenleistung handelt. Das heißt, dass der Sponsor durch die Veranstaltung etwas<br />

erreichen möchte. Dies kann unterschiedliche Motive aufweisen, z.B. der Sponsor<br />

bringt sich aus Marketinggründen und Werbezwecken ein; der Sponsor möchte im<br />

Rahmen der Veranstaltung ein eigenes Kundenevent organisieren u.Ä.<br />

Wenn das Sponsorengespräch bzw. die Gespräche (es gibt meist mehrere, bevor<br />

man sich einig wird) erfolgreich verlaufen sind und ein Sponsoring zugesagt wird,<br />

sollten die Leistungen und Gegenleistungen unbedingt schriftlich festgehalten<br />

werden:<br />

Wer gibt was und wie viel?<br />

Was wird als Leistung und Gegenleistung vereinbart?<br />

Wann und in welcher Form wird ausgezahlt?<br />

Verhandlungen über den Sponsoringbetrag und die damit verbundenen Bedingungen<br />

sollten Sie, wenn möglich, im persönlichen Gespräch abklären. Telefonische<br />

Verhandlungen können leicht schief gehen oder zu Missverständnissen führen.<br />

Für die Sponsoringunterstützung benötigt der Sponsor im Normalfall eine Rechnung<br />

über den Sponsoringbetrag. Es ist nicht üblich dem Sponsor eine genaue<br />

Gesamtabrechnung nach der Veranstaltung vorzulegen (dies ist jedoch in der Regel<br />

bei Fördergeldern gefordert).<br />

Tipp: Oft sind die Verhandlungen mit Sponsoren zäh und ziehen sich über einige<br />

Monate. Vor allem bei größeren Firmen sind die Zuständigen oft schwer erreichbar<br />

und meistens muss intern der Sponsoringfall besprochen und bewilligt werden.<br />

Kalkulieren Sie daher genügend Zeit für Kontaktaufnahme und Gespräche ein, denn<br />

niemand lässt sich gerne zum Sponsoring drängen und es ist schade, wenn ein<br />

Sponsoring aufgrund von Zeitmangel nicht zu Stande kommt!<br />

Tipp: Seien Sie aktiv und kreativ! Überlegen Sie, welche Firmen gezielt an Ihrer<br />

Veranstaltung Interesse haben könnten. Sprechen Sie ein gemeinsames Publikum,<br />

22


einen gemeinsamen Kundenkreis an? Vermitteln Sie gemeinsame Werte?<br />

„Verkaufen“ Sie ähnliche Produkte?<br />

Verlieren Sie nicht den Mut, wenn Sie die Zuständigen nicht sofort erreichen. Wichtig<br />

ist es, dabei, am Ball zu bleiben und einen Gesprächstermin mit den Zuständigen zu<br />

vereinbaren. Bedenken Sie in Ihrem Herantreten an einen möglichen Sponsor, dass<br />

dieser wahrscheinlich täglich unzählige Sponsoring-Anfragen erhält und versuchen<br />

Sie daher, sich von der Masse abzuheben.<br />

○ Subventionen und Förderungen<br />

Für <strong>Kultur</strong>veranstaltungen können auch Förderungen oder Subventionen beantragt<br />

werden. Diese werden hauptsächlich durch Stadt, Land oder durch die EU vergeben<br />

und bedürfen einer schriftlichen Antragstellung. Meist sind dabei Einreichfristen zu<br />

beachten und einzuhalten. Im Falle einer Zuerkennung eines Förderbetrages muss,<br />

im Gegensatz zu Sponsorgeldern, eine Abrechnung über die korrekte Verwendung<br />

des Fördergeldes erfolgen. Genaue Handhabung und Ablauf des Ansuchens,<br />

Ausbezahlung und Abrechnungsprozedere ist von den entsprechenden Förderstellen<br />

zu erfahren.<br />

Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Vergibt Förderungen im Kunst- und<br />

<strong>Kultur</strong>bereich in den unterschiedlichen Sparten)<br />

Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz<br />

Abteilung 9 – <strong>Kultur</strong><br />

Tel: 0316 / 877-4318<br />

www.kultur.steiermark.at<br />

Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />

Abteilung 9 - <strong>Kultur</strong><br />

Referat Volkskultur<br />

Tel: 0316 / 877-3138<br />

E-Mai: a9@stmk.gv.at<br />

Amt der Steiermärkischen Landesregierung<br />

Abteilung 9 - <strong>Kultur</strong> / Landeskulturpreis (in den Sparten: Architektur, Bildende Kunst,<br />

Film, <strong>Kultur</strong>, Literatur, Musik, Auslandsstipendien)<br />

Tel: 0316 / 877-5856<br />

E-Mail: a9@stmk.gv.at<br />

<strong>Kultur</strong>amt der Stadt Graz<br />

Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock, 8020 Graz<br />

Tel: 0316 / 872-4920<br />

www.kultur.graz.at<br />

Cine Styria – <strong>Kultur</strong> <strong>Steiermark</strong><br />

Filmkunst, Förderung und <strong>Service</strong><br />

Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz<br />

Tel: 0316 / 877 - 3161<br />

Fax: 0316 / 877 - 3156<br />

E-Mail: sandra.kocuvan@stmk.gv.at<br />

www.filmkunst.steiermark.at<br />

23


Cine Styria Filmcommission & Fonds<br />

St. Peter Hauptstraße 243, 8042 Graz<br />

Tel: 0316 / 4003 54<br />

office@cinestyria.com<br />

www.filmcommission.steiermark.at<br />

<strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong> – <strong>Kultur</strong>pädagogisches Institut Graz (Förderung<br />

grenzüberschreitender und spartenübergreifender Projekte von Schulen; Hauptfokus<br />

auf bildender Kunst und Literatur)<br />

Wielandgasse 9, 8010 Graz<br />

Tel: 0316 / 816975<br />

office@kulturvermittlung.org<br />

www.kulturvermittlung.org<br />

<strong>Kultur</strong>Kontakt Austria (Förderung spezifischer Projekte)<br />

Tel: 01 / 523 8765-40<br />

kulturfoerderung@kulturkontakt.or.at<br />

www.kulturkontakt.or.at<br />

EU-Förderungen: (Programm KULTUR 2007-2013)<br />

Cultural Contact Point Austria<br />

Concordiaplatz 2, 1014 Wien<br />

Tel: 01 / 53120 7692<br />

Fax: 01 / 53120 81 7692<br />

Elisabeth.Pacher@bmukk.gv.at<br />

www.ccp-austria.at<br />

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und <strong>Kultur</strong><br />

Concordiaplatz 2, 1014 Wien<br />

Tel: 01 / 53120 7692<br />

Fax: 01 / 53120 7699<br />

E-Mail: elisabeth.pacher@bmukk.gv.at<br />

www.bmukk.gv.at<br />

24


○ Ticketing<br />

Falls die Veranstaltung nicht ausschließlich geladenen Gäste zugänglich ist (und<br />

somit eine geschlossene Veranstaltung darstellt), sondern für die Öffentlichkeit<br />

gedacht ist, benötigen Sie Eintrittskarten. Durch den Vorverkauf der Eintrittskarten<br />

können Sie im Vorfeld einschätzen wie viele Personen Sie am Veranstaltungstag<br />

erwarten können.<br />

Eintrittskarten können grundsätzlich selbst gekauft und auch verkauft werden, oder<br />

auch über Ticketanbieter, wie z.B. Österreich-Ticket (Ö-Ticket). Bei der Planung von<br />

großen Veranstaltungen ist es ratsam, den Ticketverkauf nicht mehr selbst<br />

durchzuführen und es bedarf dabei professioneller Unterstützung von einer Ticket-<br />

<strong>Service</strong>stelle.<br />

Ö-Ticket: Verwendet fälschungssichere Tickets und nummerierte Karten. Als<br />

VeranstalterIn kann man dabei auch spezielle Sitzplätze für Sponsoren reservieren<br />

oder Plätze speziell für RollstuhlfahrerInnen ausweisen, sodass dies beim Ticketkauf<br />

berücksichtigt werden kann. Der Druck der Eintrittskarten kann über diverse<br />

Druckereien erfolgen und die <strong>Service</strong>-Stelle berät dabei gerne. Meist wird das<br />

<strong>Service</strong> von Ö-Ticket durch einen kleinen Aufschlag auf den Ticketpreis abgegolten<br />

(ca. 10%), d.h., dass im besten Fall das <strong>Service</strong> für VeranstalterInnen kostenlos ist.<br />

Details sind dabei aber direkt bei Ö-Ticket zu klären. Ö-Ticket verfügt über<br />

Verkaufsstellen bei ausgesuchten Geschäften, Banken und Trafiken in Graz und in<br />

der gesamten <strong>Steiermark</strong>.<br />

Ticket Express GesmbH – Ö-Ticket<br />

Heumühlgasse 11, 1040 Wien<br />

Tel: 01 / 96 0 96<br />

Fax: 01 / 585 2323<br />

www.oeticket.com<br />

Anmeldeformulare unter:<br />

http://partners.eventim.at/portal/de/veranstalter_service/anlageformular/<br />

○ Ticketpreise<br />

Ticketpreise sollten sich nach dem richten, was die Veranstaltung bietet. Wichtig ist<br />

aber auch, den Preis auf das Zielpublikum abzustimmen: Kann mein Zielpublikum im<br />

Normalfall den Preis zahlen und würde es dies für das, was die Veranstaltung bietet,<br />

auch tun? Natürlich spielt dabei auch die Örtlichkeit eine Rolle.<br />

Der/die VeranstalterIn legt fest, ob es für bestimmte Gruppen reduzierte Kartenpreise<br />

gibt. Diese Gruppen mit ermäßigten Kartenpreisen sind oft Kinder, SchülerInnen und<br />

StudentInnen, Lehrlinge, Arbeitslose, Präsenzdiener, Mitglieder bestimmter Vereine,<br />

Menschen mit Behinderungen. Diese Punkte müssen detailliert festgelegt sein und<br />

auch kommuniziert werden. Geben Sie dabei das genaue Alter, bis zu dem die<br />

Ermäßigung gilt, an: z.B. SchülerInnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.<br />

25


○ Was muss auf der Eintrittskarte stehen<br />

Der Text ist dem/der VeranstalterIn überlassen. Auf der Eintrittskarte sollte jedoch<br />

alles stehen, was das Publikum wissen sollte: Titel der Veranstaltung, Datum,<br />

Beginn, Einlass und Veranstalter. Falls die Veranstaltung nummerierte Sitzplätze<br />

bietet, muss die Sitzplatznummer auch auf der Eintrittskarte ersichtlich sein.<br />

<strong>Service</strong>-Stellen wie Ö-Ticket unterstützen bei der Gestaltung der Eintrittskarten.<br />

Beachten Sie, ob Logos der Sponsoren und Förderer auf der Eintrittskarte abgebildet<br />

sein müssen.<br />

○ Vorverkauf<br />

Der/die VeranstalterIn legt fest, in welchem Zeitraum und in welcher Örtlichkeit der<br />

Vorverkauf der Karten stattfindet. Bei kleineren Veranstaltungen kann dies unter<br />

Umständen auch ein Geschäft eines Sponsors sein, den man bitten kann, den<br />

Kartenvorverkauf zu übernehmen. Bei größeren Veranstaltungen ist es ratsam, ein<br />

professionelles Kartenbüro hinzuzuziehen.<br />

Der Vorverkauf muss entsprechend angekündigt werden, damit potentielle<br />

Interessenten die Vorverkaufsstelle auch erreichen und kontaktieren können.<br />

Beachten Sie:<br />

‣ Von wann bis wann läuft der Kartenvorverkauf?<br />

‣ Wo können die Karten gekauft werden?<br />

‣ Wohin können sich KundInnen bei Fragen wenden?<br />

‣ Gibt es Kartenermäßigungen und wenn ja, wie sind diese genau<br />

definiert?<br />

○ Eintrittskarten und Sponsoring/Förderungen<br />

In der Regel sollte man Sponsoren und Förderern die Möglichkeit bieten die<br />

Veranstaltung zu besuchen und ihnen eventuell ein Kontingent an Freikarten zur<br />

Verfügung stellen. Die Anzahl der Karten steht dabei den VeranstalterInnen frei, es<br />

sollten jedoch mindestens zwei Karten vergeben werden, damit der Besucher in<br />

Begleitung kommen kann. Es kann sein, dass der Sponsor um ein bestimmtes<br />

Kontingent an Freikarten bittet. In der Regel sollte dieser Punkt bereits in der<br />

schriftlichen Vereinbarung als Gegenleistung des Veranstalters festgehalten werden.<br />

Es muss auch im Vorhinein abgeklärt werden, ob das Logo des Sponsors/der<br />

Förderstelle auf den Eintrittskarten gedruckt werden soll bzw. muss. Es ist nicht<br />

erlaubt, ein Logo auf einer Drucksorte ohne Zustimmung des Inhabers zu platzieren.<br />

Förderstellen und Firmen haben oft das Logo zum Download auf der Homepage,<br />

eine weitere Möglichkeit das Logo zu erhalten (und dies ist bestimmt die sichere<br />

Lösung), ist die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Abteilung der Firma (meist<br />

Marketingabteilung) oder des Amtes. Die zuständige Person wird Ihnen das korrekte<br />

Logo e-mailen oder Ihnen einen Link zum Herunterladen nennen.<br />

Tipp: Logos können sich im Laufe der Jahre ändern. Überprüfen Sie daher, ob das<br />

korrekte und aktuelle Logo verwendet wird! Im Zweifelsfall sollten Sie dem Sponsor<br />

den Entwurf der Drucksorte zur Freigabe zukommen und somit bestätigen lassen.<br />

26


o<br />

Versicherung und Haftung<br />

Haftung<br />

Sie als VeranstalterIn haften in der Regel für Personen- oder Sachschäden, die bei<br />

der Veranstaltung auftreten sowie für Schäden der benützten Räumlichkeiten.<br />

Falls keine ausreichende Versicherung für die geplante Veranstaltung gegeben ist<br />

(z.B. durch VermieterInnen oder EigentümerInnen der Räumlichkeiten), sollten Sie<br />

klären, ob Sie als VeranstalterIn eine Haftpflichtversicherung abschließen sollten.<br />

Prüfen Sie, ob eine schriftliche Bestätigung für bestehende Versicherungen<br />

verfügbar ist!<br />

Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen haftet in jedem Fall der/die<br />

VeranstalterIn. Daher müssen Sie eine Haftpflichtversicherung in ausreichender<br />

Deckung abschließen und für die Sicherstellung durch einen Bankhaftbrief sorgen.<br />

Ein solcher Bankhaftbrief ist zur Sicherung der Durchführung von erforderlichen<br />

Aufräum-, Entsorgungs- oder Instandsetzungsarbeiten nach Veranstaltungen im<br />

öffentlichen Raum als Kaution zu hinterlegen.<br />

Versicherung<br />

Überlegen Sie sich zunächst, ob Sie für Ihre Veranstaltung eine Versicherung<br />

benötigen. Klären Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherungsmakler, welche Risiken<br />

für Ihre Veranstaltung auftreten können und halten Sie alle eventuellen Risiken im<br />

Versicherungsvertrag fest. Im Vertrag muss auch festgehalten werden, was Sie im<br />

Falle eines Schadens zu tun haben, um Ihre Ansprüche geltend machen zu können.<br />

Tipp: Im Schadensfall (Einbruch, Diebstahl, Beschädigung etc.) sollten Sie<br />

umgehend die Polizei verständigen, den Schadenshergang und den Umfang des<br />

Schadens abklären und alle verfügbaren Informationen schriftlich festhalten.<br />

Gegebenenfalls sollten Sie die Personalien der am Schaden beteiligten Personen<br />

aufnehmen (auch jene von Zeugen, um diese im Notfall kontaktieren zu können).<br />

Versicherungsunternehmen bieten je nach Ihren individuellen Bedürfnissen modular<br />

aufgebaute Deckungsformen für unterschiedliche Risiken an, wie Feuer,<br />

Naturkatastrophen, Diebstahl, etc.<br />

Tipp: Nachdem Sie einen Kostenvoranschlag von Ihrem Versicherungsmakler<br />

erhalten haben, sollten Sie auch einen weiteren Voranschlag von einem anderen<br />

Unternehmen einholen, um einen Vergleich anstellen zu können.<br />

Versicherungsprämien können hier beträchtlich variieren.<br />

27


o<br />

Catering und Verpflegung<br />

Die Bereitstellung eines guten Buffets hat bei manchen Veranstaltungen eine nicht<br />

zu unterschätzende Bedeutung für die Zufriedenheit der TeilnehmerInnen. Überlegen<br />

Sie gemeinsam mit Ihren Partnern, ob Sie kaltes oder warmes Buffet zur Verfügung<br />

stellen möchten. Je nach Budget ist zu prüfen, ob man die Dienste eines Catering-<br />

<strong>Service</strong>s in Anspruch nehmen sollte. Catering ist die professionelle Bereitstellung<br />

von Speisen und Getränken als Dienstleistung an Ihrem Veranstaltungsort. Der<br />

Leistungsumfang eines Caterers kann sich dabei von der Anlieferung der<br />

vorproduzierten Speisen bis zum Aufbau eines temporären Gastronomiebetriebs<br />

erstrecken. Prüfen Sie, welche Variante für Sie finanziell machbar ist und ob<br />

Sonderwünsche von TeilnehmerInnen berücksichtigt werden müssen (Vegetarier,<br />

Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften etc.). Bei kleineren Veranstaltungen<br />

ist es jedoch meistens ausreichend, wenn man auf genügend freiwillige Helfer zählen<br />

kann, die in der Buffet-Vorbereitung und bei der Ausschank mithelfen.<br />

Achten Sie jedenfalls darauf, dass es in Ihrer Zeitplanung der Veranstaltung nicht zu<br />

Problemen beim Buffet (etwa bei warmen Speisen) kommen kann!<br />

Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gewerbebehörde über gültige Bestimmungen der<br />

Gewerbeordnung. Es gibt beispielsweise Ausnahmen für gemeinnützige Vereine bei<br />

der Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken. Natürlich<br />

müssen aber auch diese Veranstalter die einschlägigen gesundheits-, lebensmittel-,<br />

wasser-, sowie abfallrechtlichen Vorschriften einhalten.<br />

Unbedingt zu beachten ist selbstverständlich das Verbot der Alkoholabgabe an<br />

Jugendliche!<br />

Wenn Sie bei Ihrer Veranstaltung kostenlos Speisen oder Getränke anbieten, ist<br />

keine Gewerbeberechtigung erforderlich. Ansonsten sollten Sie sich unbedingt bei<br />

Ihrer Gewerbebehörde über Ausschank-Bestimmungen informieren, um nicht<br />

Verstöße gegen die Gewerbeordnung zu riskieren!<br />

o<br />

Unterbringung<br />

Veranstaltungen, für die eine Nächtigung einiger Akteure oder TeilnehmerInnen<br />

notwendig ist, bedürfen einer speziellen Planung und eventuell einer<br />

Zusammenarbeit mit Tourismusbüros oder Reisebüros, um die Buchungen<br />

vorzunehmen. Bei Bühnenveranstaltungen ist beispielsweise häufig die<br />

Unterbringung von Künstlern in einem Gastspielvertrag geregelt. Wichtig dabei ist vor<br />

allem abzuklären, welche Hotelkategorien für die KünstlerInnen oder Teilnehmer<br />

benötigt werden.<br />

Steirische Tourismus GmbH<br />

St.-Peter-Hauptstrasse 243<br />

A-8042 Graz<br />

Tel: 0316 / 4003-0<br />

Fax: 0316 / 4003-10<br />

info@steiermark.com<br />

http://www.steiermark.com/de/<br />

28


o<br />

Rahmenprogramm<br />

Häufig ist es empfehlenswert oder auch notwendig, ein entsprechendes<br />

Rahmenprogramm für TeilnehmerInnen einzuplanen, um das<br />

Veranstaltungsprogramm zu ergänzen bzw. neben der eigentlichen Veranstaltung<br />

auch Anlass für Zusammenkünfte zu bieten oder durch die Organisation von<br />

Besichtigungen, Ausflügen etc. für die Teilnehmer das Programm attraktiver zu<br />

gestalten. Für Lesungen, Ausstellungseröffnungen und ähnliche Veranstaltungen ist<br />

es empfehlenswert, ein musikalisches Rahmenprogramm zu organisieren, um die<br />

Veranstaltung aufzulockern.<br />

Informationen bekommen Sie auch über:<br />

Steirische Tourismus GmbH<br />

St.-Peter-Hauptstrasse 243<br />

A-8042 Graz<br />

Tel: 0316 / 4003-0<br />

Fax: 0316 / 4003-10<br />

info@steiermark.com<br />

http://www.steiermark.com/de/<br />

29


○ Planung und Koordination des Auf- und Abbaues<br />

Achten Sie auf eine Planung und Koordinierung des Auf- und Abbaues sowie der Anund<br />

Abtransporte zum bzw. vom Veranstaltungsort. Planen Sie dabei mit ein, wie<br />

lange der Aufbau ungefähr dauert, ob zu bestimmten Zeiten der Veranstaltungsraum<br />

für Proben zur Verfügung stehen soll und ob dabei weiter aufgebaut werden kann<br />

oder nicht. Stimmen Sie auch mit dem Veranstaltungsort ab, ob es gewisse Zeiten<br />

gibt, zu denen Zu- und Abtransporte stattfinden sollen. Vereinbaren Sie mit den<br />

Lieferfirmen einen genauen Zeitpunkt der Transporte und vergessen Sie dabei nicht,<br />

dass auch Material wieder abtransportiert werden muss.<br />

Überlegen Sie, welche Gegenstände zuerst und welche später geliefert oder<br />

abgeholt werden sollen: z.B. eine Bühne kann erst dann abgebaut werden, wenn das<br />

darauf stehende Klavier des Musikabends abgeholt und abtransportiert wurde.<br />

Falls Sie selbst nicht vor Ort sind, leiten Sie den zuständigen MitarbeiterInnen die<br />

nötigen Infos weiter: Lieferzeit, Firma und Kontaktnummern der Lieferanten.<br />

30


○ Marketing und PR<br />

Marketing und PR-Maßnahmen bewirken, dass das Zielpublikum auf die<br />

Veranstaltung aufmerksam wird und sich durch das Werbematerial angesprochen<br />

fühlt. Daher ist es sinnvoll, die Marketingmaßnahmen inklusive der Drucksorten auf<br />

die Veranstaltungsart, den Inhalt und das Zielpublikum hin abzustimmen, zu wählen<br />

und strategisch zu planen. Auch das zur Verfügung stehende Budget muss<br />

berücksichtigt werden.<br />

Kreativität und Strategie sollten hierbei in Einklang gebracht werden. Durch<br />

einfallsreiche Marketingkonzepte sind Sie anderen VeranstalterInnen sicher einen<br />

Schritt voraus, wenn es darum geht das Publikum anzusprechen und von Ihrer<br />

Veranstaltung zu überzeugen.<br />

Vergessen Sie nicht den Kontext, in dem Ihre Veranstaltung durch den gewählten<br />

Zeitpunkt gebettet ist. Dazu gehören u.a. die Jahreszeit und etwaige Fixpunkte wie<br />

Festivitäten, Faschingszeit, Advent, Weihnachten, Ostern, Ballsaison, Schulferien,<br />

jährliche Festivals. Diese Rahmenbedingungen werden den Besuch Ihrer<br />

Veranstaltung höchstwahrscheinlich in der einen oder anderen Form beeinflussen.<br />

Überlegen Sie sich bei der Planung, wie Sie die anderen, zur selben Zeit<br />

stattfindenden Aktivitäten und Veranstaltungen positiv für sich nutzen können.<br />

Tipp: Beachten Sie, ob Logos von Sponsoren und Förderern auf Drucksorten<br />

müssen. Überprüfen Sie den Probedruck oder die Grafikvorlage auf die<br />

Vollständigkeit der Logos bevor die Drucksorten in Druck gehen!<br />

Beachten Sie: Jede Art der Veranstaltungsankündigung/Werbeaktion, die im<br />

öffentlichen Raum stattfindet, muss beim Straßenamt angemeldet werden (dabei<br />

reicht ein formloses Schreiben mit einer genauen Beschreibung des Vorhabens aus).<br />

Die Gebühren für die Ankündigungsaktion werden nach Dauer und auch nach<br />

Verteilungsart der Werbematerialien errechnet.<br />

Bestimmte Werbemittel können bei den Werbeflächen-Anbietern gemietet werden,<br />

z.B. Plakatwände, Dreieckständer für Plakate, Poster Lights, City Lights, Video<br />

Walls, Infoscreens in Straßenbahnen.<br />

○ Werbemittel<br />

Gängige Marketingmaßnahmen sind u.a.:<br />

‣ Werbedrucksorten wie Plakate, Flyer, Emailankündigungen, Ankündigung der<br />

Veranstaltung in Newslettern oder auf Internetplattformen,<br />

Veranstaltungsankündigungen in Tageszeitungen/<strong>Kultur</strong>zeitungen u.v.m.<br />

‣ Beachten Sie den Zeitpunkt der Werbeaktion: Eine Ankündigung, die zu lange<br />

vor dem Veranstaltungstag erfolgt, trägt das Risiko mit sich, dass die<br />

Veranstaltung bis zu ihrem tatsächlichen Stattfinden wieder vergessen wird,<br />

da die Werbematerialien den Menschen schon vertraut sind und daher<br />

weniger beachtet werden. Bei kleineren Veranstaltungen ist ca. 3 Wochen vor<br />

der Veranstaltung ein guter Zeitpunkt um Plakate und Flyer zu verteilen. Der<br />

31


Trend zeigt, dass das Publikum zunehmend kurzfristig Eintrittskarten kauft<br />

und sich oft spontan entscheidet eine Veranstaltung zu besuchen oder nicht.<br />

‣ Ziehen Sie kreative Werbelösungen, wie Sticker, kleine „give-aways“ und<br />

andere kleine Werbegeschenke, Internetwerbung, Werbezusendungen,<br />

gezielte Mundpropaganda-Aktionen, u.v.m. in Betracht. Scheuen Sie sich<br />

nicht, kreative Formen der Werbung zu wählen. Auffallen ist sicherlich positiv.<br />

Nicht vergessen: Richten Sie Ihre Werbemaßnahmen nach Ihrem Zielpublikum und<br />

auch nach dem vorhandenen Budget!<br />

Der optische Eindruck der Veranstaltung, der bereits durch das Werbematerial<br />

entsteht, ist nicht zu unterschätzen! Beauftragen Sie, wenn Sie die finanziellen<br />

Möglichkeiten dazu haben, einen Profi mit der Gestaltung des Werbematerials.<br />

○ Impressumpflicht<br />

Es ist zu beachten, dass bei Werbematerialien (das sind alle Drucksorten wie<br />

Plakate, Flyer, Publikationen) Impressumpflicht besteht, d.h. der Name der<br />

Veranstalter, Verleger, Hersteller oder des Verlages sowie Herstellungsort müssen<br />

angegeben werden. Eine Nichtbeachtung dieses Mediengesetzes kann eine<br />

Geldstrafe zur Folge haben.<br />

Links:<br />

Ankünder<br />

Herrengasse 7, 8010 Graz<br />

Tel: 0316 / 822360-0<br />

office@ankuender.com<br />

www.ankuender.com<br />

Kartnigs Perspektiven Ankündungs Ges.m.b.H.<br />

Eggenberger Gürtel 9, 8020 Graz<br />

Tel: 0316 / 712445-0<br />

office@kartnig.net<br />

www.kartnig.net<br />

o<br />

Presse<br />

Damit Ihre Veranstaltung entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit erhält,<br />

benötigen Sie die Zusammenarbeit mit Vertretern der Presse.<br />

Eine Presseaussendung sollte in einem angemessenen zeitlichen Abstand vor der<br />

Veranstaltung an Ihre Pressekontakte versandt werden. Es ist empfehlenswert, den<br />

Presseverteiler regelmäßig zu aktualisieren. Die Aussendung sollte so kurz und<br />

prägnant wie möglich formuliert sein und für Außenstehende griffig und attraktiv<br />

wirken.<br />

Falls sich VertreterInnen der Presse für Ihre Veranstaltung angekündigt haben,<br />

sollten Sie sich darauf vorbereiten, diese speziell zu betreuen. Beispielsweise<br />

32


könnten Sie Termine arrangieren, um Interviews mit Künsterlnnen, Pressesprechern<br />

oder anderen Vertretern seitens der Veranstalter durchzuführen.<br />

Falls Sie eine Pressekonferenz vor, während oder nach der Veranstaltung<br />

eingeplant haben, bereiten Sie eine ansprechende Pressemappe mit allen<br />

notwendigen Informationen über die Veranstaltungen inkl. Ansprechpersonen und<br />

Kontaktdaten vor.<br />

Organisieren Sie eine passende Räumlichkeit innerhalb des Veranstaltungsortes und<br />

stellen Sie notwendiges technisches Equipment zur Verfügung (Beamer für<br />

Powerpoint-Präsentation o.Ä.). Stellen Sie ebenfalls Getränke (Mineralwasser,<br />

Kaffee etc.) oder auch Snacks bereit.<br />

Tipp: Beachten Sie, dass unbedingt alle aktuellen Logos sämtlicher Sponsoren,<br />

Kooperationspartner u.Ä. auf allen Presseaussendungen bzw. Unterlagen<br />

entsprechend aufgedruckt sind!<br />

Ein Verzeichnis steirischer Medien finden Sie auf der Webseite des Steirischen<br />

Presseclubs: http://www.presseclub.co.at/index.php?id=7<br />

33


Allgemein gültige Bestimmungen – gesetzliche Grundlagen in der<br />

<strong>Steiermark</strong><br />

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Veranstaltungen sind:<br />

das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html<br />

und<br />

das Steiermärkische Jugendschutzgesetz :<br />

http://www.jugendreferat.steiermark.at/cms/beitrag/10114319/3072285<br />

Übersicht:<br />

o Definition VeranstalterIn und Veranstaltungsformen 35<br />

o Genehmigungen und Behördenzuständigkeiten 37<br />

o Haftung und Versicherung 38<br />

o Sicherheit (Brandschutz, Erste Hilfe) 39<br />

o Veranstaltungsort 41<br />

o Veranstaltungsanmeldung 43<br />

o Bewilligung der Veranstaltung 46<br />

o Finanzielles (Steuern und Abgaben) 48<br />

o Urheberrecht 49<br />

34


Wer ist VeranstalterIn und was sind seine/ihre Verantwortungsbereiche<br />

Laut Steiermärkischem Veranstaltungsgesetz gilt als VeranstalterIn die Person, auf<br />

deren Rechnung die Veranstaltung durchgeführt wird oder derjenige, der sie bei der<br />

Behörde anmeldet oder durch Ankündigung zu ihrem Besuch auffordert. Im<br />

Zweifelsfall gilt derjenige als Veranstalter, in dessen Räumlichkeiten die<br />

Veranstaltung stattfindet.<br />

Als VeranstalterIn gilt weiters der/die InhaberIn der Bewilligung einer Veranstaltung<br />

oder im Falle einer Ausübung der Veranstaltung durch einen Pächter/eine Pächterin<br />

diese/r. Dies können neben Privatpersonen auch Gastwirte, Vereine, Betriebe, Stadtoder<br />

Gemeindeverwaltungen etc. sein.<br />

(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />

Pflichten der VeranstalterInnen<br />

Der/die VeranstalterIn ist verpflichtet, alle Bestimmungen des Steiermärkischen<br />

Veranstaltungsgesetzes sowie des Steiermärkischen Jugendschutzgesetzes<br />

einzuhalten und alle erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung von Gefahren zu<br />

treffen.<br />

Veranstaltungsformen<br />

Im Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz wird zwischen öffentlichen und<br />

geschlossenen (nicht öffentlichen) Veranstaltungen unterschieden.<br />

Geschlossene Veranstaltung<br />

Bei einer geschlossenen (nicht öffentlichen) Veranstaltung hat nur ein beschränkter<br />

Personenkreis (geladene Gäste!) Zutritt. Geschlossene Veranstaltungen müssen Sie<br />

nicht anmelden!<br />

Öffentliche Veranstaltung<br />

Öffentlich im Sinne des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes sind Veranstaltungen,<br />

zu denen auch Personen Zutritt haben, die nicht von Ihnen als<br />

Veranstalter persönlich eingeladen sind und die Sie nicht bereits vor der<br />

Veranstaltung kennen.<br />

Jede öffentliche Veranstaltung muss angemeldet und falls erforderlich bewilligt<br />

werden. Dies ist abhängig von Veranstaltungsart und/oder der jeweiligen<br />

Örtlichkeit.<br />

Öffentliche Orte sind frei zugängliche Orte sowie nicht überwiegend für Wohnzwecke<br />

bestimmte Räumlichkeiten, die zu den gleichen, allenfalls vom Verfügungsberechtigten<br />

festgelegten Bedingungen, besucht werden können. Dazu gehören<br />

auch Vereins- und Klublokale sowie Gastgewerbebetriebe.<br />

Öffentliche Veranstaltungen sind unter anderem:<br />

Theatervorführungen, Lesungen, Vorträge<br />

Konzerte, Tanzvorführungen<br />

35


Kunstaktionen, Clubbings<br />

Bälle, Wohltätigkeitsveranstaltungen<br />

Zeltfeste, Faschingsumzüge<br />

(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz)<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html<br />

36


Genehmigungen und Behördenzuständigkeiten<br />

- Veranstaltungen in Räumlichkeiten und Gebäuden<br />

Betriebsstättengenehmigung<br />

Eine Betriebsstättengenehmigung ist die gesetzliche Voraussetzung, um eine<br />

öffentliche Veranstaltung in einem Gebäude abhalten zu können.<br />

Diese Genehmigung wird durch die zuständige Bau- und Anlagenbehörde erteilt.<br />

ACHTUNG: Das Verfahren für die Betriebsstättengenehmigung kann einige Monate<br />

dauern! Bitte bedenken Sie dies in Ihrer Zeitplanung!<br />

Die Betriebsstättengenehmigung ist auch die Voraussetzung für die Anmeldung<br />

der Veranstaltung beim Bürgermeister, bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim<br />

Veranstaltungsreferat der Bundespolizeidirektion.<br />

(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />

Zuständige Behörden<br />

Zuständig ist der/die BürgermeisterIn im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde,<br />

wenn es sich um ortsfeste Betriebsstätten ohne besondere technische Einrichtungen<br />

handelt, die nur für Veranstaltungen von örtlicher Bedeutung sind. Andernfalls ist die<br />

Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) zuständig. Für nicht ortsfeste<br />

Betriebsstätten ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.<br />

Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />

Bezirkshauptmannschaften:<br />

http://www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at/cms/ziel/106195/DE<br />

Baubezirksleitungen: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/122785/DE<br />

37


Haftung und Versicherung<br />

Haftung<br />

Sie als VeranstalterIn haften in der Regel für Personen- oder Sachschäden, die bei<br />

der Veranstaltung auftreten sowie für Schäden der benützten Räumlichkeiten.<br />

Falls keine ausreichende Versicherung für die geplante Veranstaltung gegeben ist<br />

(z.B. durch VermieterInnen oder EigentümerInnen der Räumlichkeiten), sollten Sie<br />

klären, ob Sie als VeranstalterIn eine Haftpflichtversicherung abschließen sollten.<br />

Prüfen Sie, ob eine schriftliche Bestätigung für bestehende Versicherungen<br />

verfügbar ist!<br />

Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen haftet in jedem Fall der/die<br />

VeranstalterIn. Daher müssen Sie eine Haftpflichtversicherung in ausreichender<br />

Deckung abschließen und für die Sicherstellung durch einen Bankhaftbrief sorgen.<br />

Ein solcher Bankhaftbrief ist zur Sicherung der Durchführung von erforderlichen<br />

Aufräum-, Entsorgungs- oder Instandsetzungsarbeiten nach Veranstaltungen im<br />

öffentlichen Raum als Kaution zu hinterlegen.<br />

Versicherung<br />

Überlegen Sie sich zunächst, ob Sie für Ihre Veranstaltung eine spezielle<br />

Versicherung benötigen. Klären Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherungsmakler,<br />

welche Risiken für Ihre Veranstaltung auftreten können und halten Sie alle<br />

eventuellen Risiken im Versicherungsvertrag fest. Im Vertrag muss auch festgehalten<br />

werden, was Sie im Falle eines Schadens zu tun haben, um Ihre Ansprüche geltend<br />

machen zu können.<br />

Tipp: Im Schadensfall (Einbruch, Diebstahl, Beschädigung) sollten Sie umgehend<br />

die Polizei verständigen, den Schadenshergang und den Umfang des Schadens<br />

abklären und alle verfügbaren Informationen schriftlich festhalten. Gegebenenfalls<br />

sollten Sie die Personalien der am Schaden beteiligten Personen aufnehmen (auch<br />

jene von Zeugen, um diese im Notfall kontaktieren zu können).<br />

Versicherungsunternehmen bieten je nach Ihren individuellen Bedürfnissen modular<br />

aufgebaute Deckungsformen für unterschiedliche Risiken an, wie Feuer,<br />

Naturkatastrophen, Diebstahl etc.<br />

Tipp: Nachdem Sie einen Kostenvoranschlag von Ihrem Versicherungsmakler<br />

erhalten haben, sollten Sie auch einen Voranschlag von einem weiteren<br />

Unternehmen einholen, um einen Vergleich anstellen zu können.<br />

Versicherungsprämien können hier beträchtlich variieren.<br />

38


Sicherheit<br />

Brandschutz<br />

Wenn Sie Ihre Veranstaltung im öffentlichen Raum platzieren, sind Sie verpflichtet,<br />

sich mit der Bundespolizeidirektion, den Rettungskräften, der Feuerwehr und der<br />

Feuerpolizei abzusprechen.<br />

Veranstaltungsräumlichkeiten, wie Versammlungs- oder Ausstellungsräume,<br />

Gaststätten, Diskotheken, Bars, dürfen nur mit schwer oder nicht brennbaren Stoffen<br />

ausgeschmückt werden.<br />

Zu- und Ausgänge, Fluchtwege und Hinweise auf Fluchtwege dürfen dabei nicht<br />

verstellt oder verdeckt werden.<br />

ACHTUNG: Sorgen Sie dafür, dass Fluchtwege ständig freigehalten werden und<br />

ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Auch Freiflächen, die für das Abstellen von<br />

Einsatzfahrzeugen benötigt werden, müssen permanent freigehalten werden!<br />

(Quelle: Steiermärkisches Feuerpolizeigesetz<br />

http://www.brandschutzforum.at/BFA/download/Feuerpolizeigesetz%20Stmk.pdf )<br />

Des Weiteren sollten Sie beachten, dass auf der Bühne und im Zuschauerraum nur<br />

schwer und nicht brennbare Stoffe verwendet werden, dass gewartete Feuerlöscher<br />

bereit stehen und daneben die Notrufnummer der Feuerwehr angebracht ist.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesfeuerwehrkommando sowie bei<br />

Bezirksfeuerwehrstellen und beim Brandschutzforum:<br />

Landesfeuerwehrverband <strong>Steiermark</strong><br />

Florianistr 22, 8403 Lebring<br />

Tel: 03182 / 7000...-0<br />

Fax: 03182 / 7000-29<br />

E-Mail : kdo@lfv.steiermark.at; post@lfv.steiermark.at<br />

http://www.lfv.stmk.at/<br />

Brandschutzforum<br />

Fischeraustraße 22, 8051Graz<br />

Tel: 0316 / 719211<br />

Fax: 0316 / 719211-9<br />

E-Mail: office@brandschutzforum.at<br />

http://www.brandschutzforum.at/<br />

Ambulanz und Erste Hilfe<br />

Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Dienststelle des Roten Kreuzes in Verbindung.<br />

MitarbeiterInnen des Roten Kreuzes beraten Sie über die notwendigen<br />

Vorkehrungen für Ihre Veranstaltungen. Gemeinsam können Sie die erforderliche<br />

Anzahl an Einsatzkräften je nach BesucherInnenzahl ermitteln.<br />

39


Tipp: Bei sogenannten „Veranstaltungen mit zu erwartenden Emotionsausbrüchen“<br />

(z.B. bei größeren Konzerten) sind Sie als VeranstalterIn verpflichtet, Einsatzkräfte<br />

des Roten Kreuzes bereitzustellen.<br />

Kontakt für Fragen und Auskünfte:<br />

Österreichisches Rotes Kreuz <strong>Steiermark</strong><br />

Landesdienststelle<br />

Merangasse 26, 8010 Graz<br />

Tel: 050 / 144 5-10000<br />

Fax: 050 / 144 5-10199<br />

E-Mail: landesverband@st.roteskreuz.at<br />

http://www.st.roteskreuz.at/<br />

Bezirksdienstellen: http://www.st.roteskreuz.at/8.html<br />

Überwachung der Veranstaltung<br />

Je nach Veranstaltungsart kann die Behörde einen Bereitschaftsdienst der<br />

Feuerwehr auf Kosten des Veranstalters vorschreiben.<br />

Die Überwachungsbehörde ist befugt, den Auftrag zu erteilen eine Veranstaltung<br />

sofort zu beenden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung<br />

und Sicherheit oder zur Abwendung unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist.<br />

Den Überwachungsorganen ist der freie Zutritt zu allen dem Veranstaltungsbetrieb<br />

dienenden Räumlichkeiten und Anlagen zu ermöglichen.<br />

(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html)<br />

Wenn gegen das Steiermärkische Jugendschutzgesetz verstoßen wird, kann die<br />

Veranstaltung unterbrochen werden, um Jugendliche oder Kinder zu entfernen.<br />

Steiermärkisches Jugendschutzgesetz:<br />

http://www.jugendreferat.steiermark.at/cms/beitrag/10114319/3072285<br />

Eine Überwachung ist nicht erforderlich, wenn der/die VeranstalterIn durch geeignete<br />

Vorkehrungen, z.B. durch den Einsatz eines ausgebildeten Bühnenpersonals,<br />

Gewähr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit<br />

bietet.<br />

Mitwirkung der Organe der Bundespolizei<br />

Auf Antrag des Veranstalters kann, unter Abwägung der an der Veranstaltung<br />

bestehenden öffentlichen Interessen, die Beistellung von Überwachungsorganen<br />

bewilligt werden.<br />

40


o<br />

o<br />

Veranstaltungsort und gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

Veranstaltungsort: Gebäude und Räumlichkeiten<br />

Voraussetzungen zur Durchführung einer Veranstaltung in geschlossenen<br />

Veranstaltungsräumen:<br />

o<br />

Betriebsstättengenehmigung<br />

Eine Betriebsstättengenehmigung ist die gesetzliche Voraussetzung, um eine<br />

öffentliche Veranstaltung in einem Gebäude abhalten zu können.<br />

Diese Genehmigung wird durch die zuständige Bau- und Anlagenbehörde erteilt.<br />

ACHTUNG: Das Verfahren für die Betriebsstättengenehmigung kann einige Monate<br />

dauern! Bitte bedenken Sie dies in Ihrer Zeitplanung!<br />

(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />

Voraussetzungen für Betriebsstätten<br />

Ortsfeste Betriebsstätten (Räume, ortsfeste Anlagen und Einrichtungen) müssen<br />

durch ihre Lage, Beschaffenheit, bauliche Gestaltung und Ausstattung Gewähr dafür<br />

bieten, dass<br />

a) Betriebssicherheit gewährleistet ist: bei der widmungsgemäßen<br />

Benützung darf keine Gefahr für Leben oder Gesundheit der<br />

Veranstaltungsbesucher sowie unbeteiligter Personen entstehen.<br />

Insbesondere müssen die Ausgänge von Zuschauerräumen und die von<br />

diesen zu den Ausgängen führenden Wege so beschaffen und in solcher Zahl<br />

vorhanden sein, dass die Betriebsstätte von den BesucherInnen rasch und<br />

gefahrlos verlassen werden kann;<br />

b) die durch den Veranstaltungsbetrieb verursachten Lärmbelästigungen<br />

den Nachbarn zumutbar sind;<br />

ACHTUNG: Ortsfeste Betriebsstätten müssen in einem solchen Abstand von<br />

Fabriken, Werkstätten und Räumen, in denen feuergefährliche oder leicht brennbare<br />

Gegenstände oder Stoffe erzeugt, verwendet oder gelagert werden, gelegen sein,<br />

dass ein unmittelbares Übergreifen von Bränden nicht zu befürchten ist.<br />

(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />

- nicht ortsfeste Betriebsstätten<br />

Für den Aufbau von nicht ortsfesten Betriebsstätten (Zelte, Bühnen, Tribünen etc.)<br />

bei Zirkus- oder pratermäßigen Veranstaltungen ist vom Veranstalter/von der<br />

Veranstalterin eine entsprechende Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft<br />

41


einzuholen. Diese Genehmigung betrifft jedoch nur die technische Ausstattung und<br />

nicht die Veranstaltung als solche. Die Veranstaltung muss beim Bürgermeister bzw.<br />

der Gemeinde angemeldet werden.<br />

Die beabsichtigte Inbetriebnahme nicht ortsfester Betriebsstätten von Varieté, Zirkus<br />

und pratermäßigen Veranstaltungen ist von VeranstalterInnen (GeschäftsführerInnen)<br />

unter Vorlage eines entsprechenden Gutachtens der<br />

Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Alle zwei Jahre muss die Behörde über die<br />

Weiterverwendung informiert werden.<br />

Zuständig ist dabei die Bezirksverwaltungsbehörde.<br />

(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />

Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />

Bezirkshauptmannschaften:<br />

http://www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at/cms/ziel/106195/DE<br />

Baubezirksleitungen: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/122785/DE<br />

Zu beachten:<br />

- bau- und feuerpolizeiliche Überprüfung der Anlage durch die zuständige<br />

Behörde<br />

- Betriebssicherheit der Anlagen und der Geräte<br />

- Überprüfung mindestens alle zwei Jahre durch einen gerichtlich beeideten<br />

Sachverständigen<br />

- Eine unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft ist dann gegeben, wenn die<br />

Lärmimmissionswerte überschritten werden:<br />

1. ein über das Jahr gemittelter energieäquivalenter 16 Stunden Tagesmittelungspegel<br />

im Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr (LAeq.16h.anno) von 65 dB;<br />

2. ein Maximalpegel (LAmax) von 115 dB;<br />

3. ein energieäquivalenter 24 Stunden Tagesmittelungspegel (LAeq 24h) von 80 dB;<br />

4. ein Maximalpegel (LAmax) von 99 dB zur Tageszeit (06.00 - 22.00) häufiger als 19-<br />

mal.<br />

(siehe Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz -<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html,<br />

bzw. für detaillierte Informationen: Lärmschutzrichtlinie des<br />

Umweltbundesamtes -<br />

http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/M122.pdf )<br />

Die Betriebsstättengenehmigung ist auch Voraussetzung für die Anmeldung der<br />

Veranstaltung beim Veranstaltungsreferat der Bundespolizeidirektion bzw. beim<br />

Bürgermeister.<br />

o<br />

Veranstaltungsort: öffentliche Flächen<br />

Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen müssen von der Behörde bewilligt werden.<br />

Zum Teil kann man das Ansuchen online über das Online-Formularangebot auf<br />

HELP.gv.at einreichen.<br />

42


Nähere Informationen finden Sie auf:<br />

http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.formular?id=3082<br />

Da dieses Angebot von HELP.gv.at noch nicht für alle Gemeinden verfügbar ist,<br />

müssen Sie sich anderenfalls an Ihr Gemeindeamt wenden.<br />

Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />

o<br />

Veranstaltungen im Freien ohne Betriebsanlagen<br />

Die Abhaltung von Veranstaltungen im Freien ohne Betriebsanlagen oder ortsfester<br />

Betriebseinrichtungen auf einer sonst anderen Zwecken dienenden Stätte ist erlaubt,<br />

wenn deren Lage oder Beschaffenheit keine Gefahr für Leben oder Gesundheit der<br />

Veranstaltungsbesucher hervorrufen kann und eine Störung der öffentlichen Ruhe<br />

und Ordnung nicht zu befürchten ist.<br />

Die Eignung der Stätte ist von der Behörde zu überprüfen, bei der die Veranstaltung<br />

zu melden ist.<br />

(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />

43


o<br />

Veranstaltungsanmeldung<br />

Anmeldung bei der Gemeinde<br />

Jede öffentliche Veranstaltungen muss angemeldet und falls erforderlich bewilligt<br />

werden. Dies ist abhängig von Veranstaltungsart und/oder der jeweiligen Örtlichkeit.<br />

Beim Bürgermeister (bzw. der Gemeinde oder dem Magistrat) sind u.a. folgende<br />

Veranstaltungen anzumelden:<br />

Theateraufführungen<br />

Konzerte, Instrumental- und Gesangsvorträge<br />

Vorträge und Vorlesungen<br />

Kabarett, Varieté, Zirkus und pratermäßige* Veranstaltungen<br />

Bälle, Redouten, Kostüm, Masken und Wohltätigkeitsfeste.<br />

*Als pratermäßige Veranstaltungen gelten Darbietungen zu Vergnügungszwecken,<br />

Schaustellungen und Belustigungen mit Ausnahme von Zirkus und Varietévorstellungen,<br />

wenn sie von Unternehmen durchgeführt werden, die für den Betrieb im Freien (in Zelten,<br />

Buden oder unter freiem Himmel) an wechselnden Veranstaltungsorten eingerichtet sind, wie<br />

der Betrieb von Schaubuden, Wachsfiguren und Naturalienkabinetten, Berg und Talbahnen,<br />

Autodromen, Hippodromen, Geschicklichkeitsspielen, sowie Puppen und Marionettentheater,<br />

Tanz und akrobatische Vorführungen.<br />

(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />

Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde<br />

Veranstaltungen, bei denen die Betriebsstätte über den Bereich einer Gemeinde<br />

hinausreicht sowie die Aufstellung und der Betrieb von Geld- und<br />

Unterhaltungsspielapparaten müssen bei der Bezirksverwaltungsbehörde<br />

angemeldet werden.<br />

Anmeldung bei der Bundespolizeibehörde<br />

Veranstaltungen, die im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde<br />

abgehalten werden sollen, müssen bei dieser Behörde gemeldet werden.<br />

Form und Inhalt der Anzeige (Anmeldung) bei den Behörden<br />

Die Anmeldung ist vom Veranstalter schriftlich und bei jedem Wechsel des<br />

Veranstaltungsortes vorzunehmen. Sie muss enthalten:<br />

- den Vor- und Familiennamen, die Geburtsdaten und den Wohnort (Namen,<br />

Sitz) des Veranstalters, allenfalls auch des Geschäftsführers;<br />

- Gegenstand, Zeit und Ort der Veranstaltung sowie deren Betriebsstätte;<br />

- bei Schauvorführungen, Ausstellungen, und im Freien abgehaltenen<br />

Veranstaltungen die Angabe, ob bzw. aus welchen Gründen erwartet wird, dass<br />

44


das Ausmaß des Publikumsinteresses an der Veranstaltung über den örtlichen<br />

Bereich einer Gemeinde hinausreicht.<br />

Sammelmeldungen können für Veranstaltungen vorgenommen werden, die<br />

regelmäßig oder in verschiedenen Zeitabständen innerhalb eines Jahres abgehalten<br />

werden, die den gleichen oder ähnlichen Charakter aufweisen und am selben<br />

Standort durchgeführt werden.<br />

(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />

Bei manchen Gemeinden kann die Anmeldung auch online über das Online-<br />

Formularangebot auf HELP.gv.at durchgeführt werden:<br />

http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.lebenssituation?lid=1042<br />

Da dieses Angebot von HELP.gv.at noch nicht für alle Gemeinden und erst für einige<br />

Dienste verfügbar ist, müssen Sie sich gegebenenfalls an Ihr Gemeindeamt wenden.<br />

Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />

Bezirkshauptmannschaften:<br />

http://www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at/cms/ziel/106195/DE<br />

CHECKLISTE für Veranstaltungsanmeldung<br />

Halten Sie folgende Informationen bei der Anmeldung bereit:<br />

Namen des/der VeranstalterIn<br />

Art der Veranstaltung (Konzert, Theater, Lesung...)<br />

Datum und Ort der Veranstaltung<br />

Genaue Dauer der Veranstaltung<br />

Erwartete Anzahl der BesucherInnen<br />

Betriebsstättengenehmigung<br />

Zusätzlich abzuklären:<br />

- Naturschutz<br />

- Forstrechtliche Angelegenheiten<br />

- Wasserrechtliche Angelegenheiten<br />

- Denkmalschutz<br />

- Gewerberecht<br />

Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />

Bezirkshauptmannschaften:<br />

http://www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at/cms/ziel/106195/DE<br />

Bundespolizeidirektion - Referat für Veranstaltungswesen:<br />

http://www.bmi.gv.at/cms/BPD_Graz/<br />

45


o<br />

Bewilligungen und Genehmigungen<br />

Wenn Sie eine Veranstaltung auf öffentlichen Flächen abhalten möchten, müssen<br />

Sie um eine behördliche Bewilligung ansuchen.<br />

Genehmigung einer „ortsfesten Betriebsstätte“<br />

Für „ortsfeste Betriebsstätten“ müssen Sie über eine gültige Betriebsstättengenehmigung<br />

verfügen.<br />

Diese Genehmigung wird durch die zuständige Bau- und Anlagenbehörde erteilt.<br />

Erforderliche Dokumente:<br />

- formloser Antrag<br />

- Plan- und Beschreibungsunterlagen (1-fach)<br />

Der Antrag ist mindestens 3 Monate vor beabsichtigter Inbetriebnahme zu<br />

stellen.<br />

Es fallen hier Verwaltungsgebühren (Stempelgebühren) an.<br />

Genehmigung von „nicht ortsfesten Betriebsstätten“ wie Konzertbühnen,<br />

Zeltfesten und anderen<br />

Für den Aufbau von nicht ortsfesten Betriebsstätten (Zelte, Bühnen, Tribünen etc.)<br />

müssen Sie als VeranstalterIn eine entsprechende Genehmigung bei der Gemeinde<br />

einholen.<br />

Erforderliche Dokumente:<br />

- Antrag<br />

- ziviltechnische Abnahmebefunde über die wiederkehrende Überprüfung<br />

des Zeltes, der Tanzfläche und Musikbühne<br />

Es fallen hier Verwaltungsgebühren (Stempelgebühren) an.<br />

ACHTUNG: Antragstellung mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung<br />

bei der Gemeinde.<br />

Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />

Sonstige bewilligungspflichtige Veranstaltungen<br />

Varieté, Zirkus und pratermäßige Veranstaltungen sind von der Landesregierung zu<br />

bewilligen.<br />

Spielapparate<br />

Geld und Unterhaltungsspielapparate dürfen nur auf Grund einer Bewilligung der<br />

Landesregierung aufgestellt und betrieben werden.<br />

Keiner Bewilligung bedürfen die Aufstellung und der Betrieb von Musikautomaten<br />

sowie von Spielapparaten, die nach ihrer Art und Beschaffenheit nur zur<br />

Unterhaltung von Kindern bestimmt sind und verwendet werden.<br />

Der Veranstalter hat für die Betriebssicherheit der Spielapparate zu sorgen.<br />

Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung<br />

Die Bewilligung kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden.<br />

46


Natürliche Personen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben, berechtigt sein ihr<br />

Vermögen selbst zu verwalten, und verlässlich sein.<br />

Dauer der Bewilligung<br />

Bewilligungen für Varieté und pratermäßige Veranstaltungen sowie Bewilligungen zur<br />

Aufstellung und zum Betrieb von Geld und Unterhaltungsspielapparaten werden auf<br />

unbegrenzte Dauer erteilt (Dauerbewilligung).<br />

Alle sonstigen Bewilligungen haben eine Geltungsdauer von vier Monaten.<br />

Antrag für Bewilligung von „Veranstaltungen im Umherziehen“ an:<br />

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Referat für Veranstaltungswesen<br />

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/9724/DE<br />

Tel: 0316 / 877-2072<br />

Fax: 0316 / 877-2123<br />

E-Mail: fa7c@stmk.gv.at<br />

Erforderliche Dokumente: Geburtsurkunde, Nachweis der Staatsangehörigkeit,<br />

Meldenachweis.<br />

Unterbrechung der Ausübung von Dauerbewilligungen<br />

Wird die Ausübung einer Dauerbewilligung länger als sechs Monate unterbrochen, ist<br />

die Unterbrechung sowie die darauf folgende Wiederaufnahme der Landesregierung<br />

binnen zwei Wochen schriftlich anzumelden.<br />

ACHTUNG: Generell bekommen Veranstaltungen, die die öffentliche Ruhe, Ordnung<br />

und Sicherheit stören oder das Ansehen der Republik Österreich, eines<br />

Bundeslandes bzw. einer sonstigen Gebietskörperschaft oder einer gesetzlich<br />

anerkannten Kirche/Religionsgesellschaft gefährden, keine Genehmigung. Probleme<br />

können auch bei Veranstaltungen entstehen, die für den 24. Dezember oder<br />

Karfreitag angesetzt sind – der Charakter dieser Tage sollte nicht gestört werden.<br />

(Quelle: Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html )<br />

Bewilligung zur Durchführung von Lautsprecherwerbung<br />

Lautsprecherwerbungen dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr mit<br />

Kraftfahrzeugen nur dann durchgeführt werden, wenn hierfür eine behördliche<br />

Bewilligung erteilt wurde.<br />

Für die Bewilligung von Fahrten innerhalb eines Bezirkes ist die<br />

Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Für die Bewilligung von Fahrten über mehrere<br />

Bezirke ist die Landesregierung zuständig. Richten Sie Ihre Anträge bitte an das Amt<br />

der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 13B, Grieskai 2, 8020 Graz.<br />

47


o<br />

o<br />

Finanzielles<br />

Steuern und Abgaben<br />

Lustbarkeitsabgabe (Vergnügungssteuer)<br />

Lustbarkeitssteuer fällt bei Veranstaltungen an, deren Zweck es ist die<br />

TeilnehmerInnen zu unterhalten. Diese sind z.B.: Bälle, Tanzveranstaltungen,<br />

Lustbarkeiten, die im Rahmen eines Gewerbe betrieben werden, Kinobetrieb etc.<br />

Hingegen fallen wissenschaftliche Tagungen, religiöse Veranstaltungen,<br />

Veranstaltung zur Wirtschaftswerbung o.Ä. nicht unter die Kategorie, die<br />

Lustbarkeitsabgabe erfordert.<br />

Befreiungen<br />

Gemeinden bestimmen selbst, welche Veranstaltungen abgabepflichtig sind und<br />

können auch Veranstaltungen von der Abführung dieser Gebühr befreien.<br />

Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.<br />

Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />

o<br />

Umsatzsteuer<br />

In dem Fall, dass der/die VeranstalterIn Umsatzsteuer abzuführen hat, muss darauf<br />

geachtet werden, dass alle Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer<br />

ausgestellt werden. Rechnungen und Honorarnoten müssen immer klar erkennen<br />

lassen, ob der Gesamtbetrag Umsatzsteuer enthält oder nicht. Die meisten<br />

Rechnungen, die Leistungen betreffen, die VeranstalterInnen beziehen (z.B.<br />

Raummiete, Miete von Equipment, Transport von Technik, Künstlerhonorare etc.)<br />

werden Umsatzsteuer enthalten.<br />

Die Umsatzsteuer beläuft sich im Normalfall auf 20%, in manchen Fällen auf 10%.<br />

Für genauere Information ist es ratsam, beim Finanzamt oder bei guten<br />

SteuerberaterInnen Erkundigungen einzuholen.<br />

Nähere Informationen: www.bmf.gv.at (Bundesministerium für Finanzen)<br />

o<br />

Werbeabgabe<br />

Diese Abgabe fällt bei Werbematerial (Veröffentlichungen) an und beläuft sich<br />

bundesweit auf 5%. Sie fällt bei Werbeleistungen in Österreich an, sofern sie gegen<br />

Entgelt erbracht werden. Eine Werbeabgabe erfolgt jedoch nur ab einer gewissen<br />

Summe an Werbeabgaben im Jahr.<br />

Änderungen können Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer einsehen:<br />

http://www.fachverbandwerbung.at/de-service-werbeabgabe.shtml<br />

Informieren Sie sich bezüglich Ihres individuellen Falles beim Finanzamt, der<br />

Wirtschaftskammer oder beim Steuerberater.<br />

48


o<br />

Urheberrecht<br />

Das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt sowohl das Urheberrecht im<br />

engeren Sinn, dessen Schutzgegenstand das Werk ist, als auch die so genannten<br />

verwandten Schutzrechte, auch Leistungsschutzrechte oder Nachbarrechte genannt.<br />

Was ist nun ein Werk im urheberrechtlichen Sinn und somit vom Schutz des UrhG<br />

erfasst? Es muss sich um eine eigentümliche (Stichwort Individualität) geistige<br />

Schöpfung handeln und diese muss den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der<br />

bildenden Künste oder der Filmkunst zuordenbar sein.<br />

Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz.<br />

Geschützt sind nicht nur Originalwerke, sondern - soweit sie eigentümliche geistige<br />

Schöpfungen darstellen - auch Bearbeitungen. Der Bearbeiter braucht zur<br />

Verwertung seiner Bearbeitung (nicht zur Bearbeitung an sich) die vorherige<br />

Zustimmung des Rechteinhabers (Urheber bzw. Verlag) des geschützten<br />

bearbeiteten Werkes.<br />

Im Allgemeinen beträgt die Schutzfrist 70 Jahre ab dem Todesjahr des Urhebers.<br />

Das Urheberrecht ist vererblich. Unter Lebenden ist das Urheberrecht als solches<br />

nicht übertragbar (Ausnahme: Verzicht eines Miturhebers).<br />

o<br />

AKM (Musik, Literatur)<br />

AKM ist die österreichische Vertretung für AutorInnen, KomponistInnen und<br />

MusikverlegerInnen und nimmt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (öffentliche<br />

Aufführungen und Sendungen) der musikalischen und literarischen UrheberInnen<br />

und deren VerlegerInnen wahr.<br />

Öffentliche Aufführungen musikalischer und literarischer Werke müssen der AKM<br />

bekannt gegeben werden.<br />

Veranstalter müssen bei der AKM eine Lizenz erwerben, um geschützte Werke<br />

öffentlich aufführen zu können.<br />

Dies gilt auch für die öffentliche Wiedergabe musikalischer oder literarischer Werke<br />

über Radio, TV, durch Bild- oder Tonträger.<br />

Konzerte, Bälle, Zeltfeste etc. müssen spätestens drei Tage vor der Veranstaltung<br />

bei der zuständigen Geschäftsstelle der AKM gemeldet werden (Meldekarten<br />

erhalten Sie bei der AKM).<br />

Bei regelmäßigen Veranstaltungen (Rundfunksendungen etc.) muss mit der AKM ein<br />

Lizenzvertrag abgeschlossen werden. Tantiemen (Gebühren) werden bei allen<br />

öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des UrheberInnenrechts eingehoben (auch bei<br />

Vereinsveranstaltungen und Firmenfeiern).<br />

Auskünfte und Anmeldungen für alle steirischen Bezirke:<br />

AKM Geschäftsstelle Graz<br />

Pestalozzistraße 1/I, 8010 Graz<br />

Tel: 050717-DW (die Durchwahl für die einzelnen steirischen Bezirke finden Sie<br />

unter www.akm.co.at )<br />

Fax: 050717-96599<br />

49


E-Mail: gest.graz@akm.co.at<br />

www.akm.co.at<br />

o<br />

VBK (Verwertungsgesellschaft Bildender Künstler)<br />

Die VBK hat die Aufgabe, die bildenden Künstler dem Gesetzgeber und den<br />

öffentlichen sowie privaten Stellen gegenüber zu vertreten. Die VBK sorgt für die<br />

Einhebung und Verteilung der Einnahmen an ihre Mitglieder bei Nutzung ihrer<br />

Werke, den Schutz der Rechte ihrer Mitglieder gegenüber Dritten und schließt<br />

Gesamtverträge mit Nutzerorganisationen (z.B. ORF, Kabel-TV-Unternehmen,<br />

Leerkassettenimporteuren, Bund und Länder).<br />

VBK<br />

Tivoligasse 67/8, 1120 Wien<br />

Telefon: 01 / 815 26 91<br />

Fax: 01 / 813 78 35<br />

E-mail: office@vbk.at<br />

www.vbk.at<br />

50


o<br />

o<br />

Veranstaltungsdurchführung<br />

Checkliste<br />

Es ist empfehlenswert, stets eine Checkliste mit den wichtigsten anstehenden<br />

Tätigkeiten zu führen. Durchgeführte Aktivitäten sollten Sie unbedingt immer<br />

ausstreichen.<br />

o<br />

Telefonliste und Kontaktdatenübersicht<br />

Eine aktualisierte Telefonliste sowie eine Liste mit sämtlichen wichtigen Kontaktdaten<br />

müssen stets verfügbar sein. D.h. sie sollte – auch wenn Sie unterwegs sind - zur<br />

Hand sein sowie auch für Ihre OrganisationspartnerInnen einsehbar sein.<br />

o<br />

Ansprechpersonen und Aufteilung der Zuständigkeiten im Team<br />

Es müssen für alle Zuständigkeiten Ansprechpersonen (z.B. auch für Lieferanten,<br />

<strong>Service</strong>leistungen, Technikleistungen etc.) gut aufgelistet verfügbar und auch für<br />

Dritte zugänglich sein. Im Falle der Erkrankung eines Teammitgliedes können die<br />

notwendigen Informationen rasch und unkompliziert einer anderen Person<br />

weitergegeben werden.<br />

o<br />

Zeit- und Ablaufplan<br />

Beachten Sie in Ihrem Zeit- und Ablaufplan, dass dieser bei der Durchführung so<br />

genau wie möglich eingehalten wird. Zeitüberziehungen von SprecherInnen oder<br />

Akteuren im Programm müssen gegebenenfalls an anderer Stelle wieder eingespart<br />

werden, bzw. muss notfalls das Ende der Veranstaltung nach hinten verschoben<br />

werden. Dabei muss jedoch abgeklärt sein, ob es durch die Zeitverschiebung zu<br />

Problemen bei der Saalmiete kommen kann (zusätzliche Kosten für längere<br />

Raumnutzung und längere Anwesenheit des Personals, Zeitfaktor der<br />

Veranstaltung).<br />

o<br />

KünstlerInnenbetreuung<br />

KünstlerInnen sollte während der gesamten Veranstaltung (und auch in der Vor- und<br />

Nachbereitung) eine verantwortliche Betreuungs- oder Ansprechperson zur<br />

Verfügung gestellt werden. Beachten Sie auch unbedingt, dass KünstlerInnen bei der<br />

Ankunft adäquat empfangen und instruiert werden.<br />

51


o Betreuung von VertreterInnen von Sponsoren und Förderern der<br />

Veranstaltung<br />

Ein wichtiger Aufgabenbereich währen der Veranstaltung ist auch die adäquate<br />

Betreuung von Sponsoren und PressevertreterInnen. Sehr wichtig dabei ist vor allem<br />

ein entsprechender Empfang dieser Gäste und womöglich namentliche Nennung in<br />

der Eröffnung. Beachten Sie, im Falle eines Banketts oder eines gesetzten Essens,<br />

eine Sitzordnung aufzustellen. Klären Sie diese Punkte unbedingt einige Zeit vor<br />

Veranstaltungsbeginn ab (welche Gäste aus diesen Gruppen können Sie erwarten,<br />

wer muss namentlich genannt werden und in welcher Reihenfolge) um Peinlichkeiten<br />

oder ungünstige Verstimmungen zu vermeiden.<br />

o<br />

Presse<br />

Achten Sie darauf, dass VertreterInnen der Presse speziell betreut werden und dass<br />

Interviewwünsche soweit wie möglich berücksichtigt werden. Als VeranstalterIn ist es<br />

Ihre Aufgabe, die verfügbaren Zeiten für Presseinterviews abzuklären. Diese<br />

Aufgabe kann natürlich auch ein Teamkollege übernehmen. Sprechen Sie dabei<br />

Details mit Presse, KünstlerInnen und evtl. Pressesprechern der KünstlerInnen ab.<br />

Falls Sie eine Pressekonferenz vor, während oder nach der Veranstaltung eingeplant<br />

haben, sorgen Sie dafür, dass die Pressemappe an alle Journalisten verteilt wird und<br />

dass Getränke (Mineralwasser etc.) bereitstehen. Die Pressemappe sollte alle<br />

notwendigen Informationen über die Veranstaltungen und Ansprechpersonen<br />

enthalten.<br />

52


Veranstaltungsnachbereitung<br />

○ Abrechnung und Nachbetreuung von Förderern und Sponsoren<br />

Nach dem Abschluss der Veranstaltungsdurchführung sollten Sie Wert auf eine<br />

genaue Abrechnung der Veranstaltung legen. Anhand der Abrechnung und<br />

Adaptierung des Budgetplans können Sie sehen, wie Sie finanziell ausgestiegen<br />

sind. Eine Abrechnung wird auch von den meisten Förderstellen verlangt (genaue<br />

Details erhalten Sie von der zuständigen Förderstelle). Im Rahmen der<br />

Nachbetreuung sollten Sie auch etwaige verlangte Dokumente versenden, z.B.<br />

Werbematerial, auf dem die Logos der Förderer/Sponsoren abgebildet waren.<br />

○ Teambesprechung<br />

Eine Endbesprechung im Team ist ein guter Weg, um Feedback von den<br />

MitarbeiterInnen zu erhalten. Hierbei sollten positive sowie negative Aspekte<br />

angesprochen werden und etwaige Lösungen für eine Verbesserung einzelner<br />

Abläufe oder Veranstaltungsdetails besprochen werden. Diese Besprechung sollte<br />

schriftlich festgehalten und die Hauptpunkte in einer übersichtlichen Form<br />

aufgearbeitet werden. Die Mitschrift ermöglicht es bei einer Wiederholung der<br />

Veranstaltung in den nächsten Jahren, in das Dokument Einsicht zu nehmen und<br />

dabei Fehler der letzten Veranstaltung von Beginn an zu vermeiden.<br />

○ Nachbereitung und Abrechnung mit Förderern und Sponsoren<br />

Nach der Veranstaltung sollten Sie eine interne Abrechnung des Projektes<br />

vornehmen. Im Zuge der Nachbereitung der Veranstaltung werden sich auch etwaige<br />

Abrechnungen mit Förderstellen ergeben. Prüfen Sie dabei die<br />

Abrechnungsunterlagen des Fördergebers bezüglich Details des Prozederes, wie<br />

und bis wann abgerechnet werden muss.<br />

Es ist nicht üblich, dass Sponsoren eine Abrechnung vorgelegt wird. Der vereinbarte<br />

Sponsoringbetrag muss also nicht abgerechnet werden und durch Rechnungen<br />

belegt werden. Sie sollten sich jedoch nach der Veranstaltung bei den Sponsoren<br />

bedanken und ihnen eventuelle positive Presseeinschaltungen und Berichte über die<br />

Veranstaltung zukommen lassen. Versuchen Sie ein positives Verhältnis<br />

aufzubauen, vielleicht kann der Sponsor Sie in einem anderen Projekt wieder<br />

unterstützen.<br />

○ Nachberichterstattung<br />

Wenn Sie mit der Veranstaltung zufrieden waren, lohnt es sich Zeitungen bzgl. einer<br />

kurzen Nachberichterstattung zu kontaktieren. Dieses <strong>Service</strong> ist meist kostenlos und<br />

Zeitungen selektieren dabei von der Auswahl der eingehenden Berichte. Gerne<br />

53


werden auch Fotos der Veranstaltung gedruckt. Ansprechpartner dafür sind<br />

Zeitungen des Bezirks, der Region oder der Stadt.<br />

Ein Verzeichnis steirischer Medien finden Sie auf der Webseite des Steirischen<br />

Presseclubs: http://www.presseclub.co.at/index.php?id=7<br />

○ Press Clipping<br />

Unter Press Clipping versteht man die Sammlung und Archivierung von<br />

Zeitungsartikeln und sonstigen Presseeinschaltungen über die Veranstaltung.<br />

Archivieren Sie diese in einem Ordner, sodass Sie bei Bedarf alle Unterlagen<br />

gesammelt zur Hand haben. Sie können dabei nur den Bereich des Berichtes der<br />

Ihre Veranstaltung betrifft ausschneiden, achten Sie aber darauf, dass es ersichtlich<br />

ist um welche Zeitung und welches Datum es sich handelt. Oft ist es sinnvoll das<br />

Material in Form der gesamten Zeitung zu archivieren (wenn möglich, in zweifacher<br />

Ausführung).<br />

Das Press Clipping hat den Sinn, dass man einen Überblick - oft auch über längere<br />

Zeiträume hinweg - über die Medieneinschaltungen zur Veranstaltung oder zum<br />

Projekt erhält. Bei kleineren Projekten werden sich die Medieneinschaltungen<br />

natürlich auf wenige und kleinere Berichte beschränken. Trotzdem ist es sinnvoll<br />

diese zu sammeln. Eventuell können diese auch für Sponsoren interessant sein.<br />

○ Dokumentation<br />

Stellen Sie sicher, dass Ihre Veranstaltung gut dokumentiert wird und legen Sie am<br />

besten im Vorhinein fest, welche Dokumentationsart Sie für etwaige Sponsoren oder<br />

Förderer benötigen und wer in Ihrem Team in welchem Umfang für die<br />

Dokumentation zuständig ist. Suchen Sie sich dabei HelferInnen, denn als<br />

VeranstalterIn selbst werden Sie ziemlich sicher keine oder nur begrenzte Zeit für<br />

Dokumentationsaktivitäten während der Veranstaltung haben. Gängige<br />

Dokumentationsarten sind Fotos, Videomitschnitte, Sammlung von Flyern, Plakaten<br />

oder anderen Werbemittel zur Archivierung.<br />

Vergessen Sie nicht, Fotorechte und Veröffentlichungsrechte von Bildmaterialien zu<br />

klären!<br />

○ Dankesschreiben<br />

Bedanken Sie sich bei den PartnerInnen, SponsorInnen und MitarbeiterInnen für die<br />

Zusammenarbeit und erfolgreiche Umsetzung des Projektes. Dankesschreiben per<br />

E-Mail oder in Briefform sollten in der Woche nach der Veranstaltung ausgesandt<br />

werden. Eine nette Geste ist es, ausgesuchte Fotos der Veranstaltung oder<br />

Zeitungsberichte mitzuschicken. Das Schreiben kann sich auch auf eine eventuelle<br />

Fortsetzung oder Wiederholung der Veranstaltung beziehen. Sinn des Briefes ist es,<br />

den beteiligten Personen und Organisationen für die Unterstützung zu danken und<br />

eine positive (jedoch auch realistische) Nachbetrachtung der Veranstaltung zu<br />

erzielen.<br />

54


Tipps und Hinweise nach Veranstaltungsart<br />

Ausstellungen 56<br />

Musikveranstaltungen 60<br />

Theater- & Bühnenveranstaltungen / Lesungen 65<br />

Kinder- & Jugendveranstaltungen 72<br />

55


Ausstellungen<br />

o<br />

Ausstellungsort<br />

Für öffentliche Ausstellungen eignen sich Galerien, Museen, öffentliche Gebäude<br />

(auch Verwaltungsgebäude), Räumlichkeiten von Unternehmen (z.B. Banken) oder<br />

auch attraktive Plätze im öffentlichen Raum.<br />

Eine Liste von Steirischen Museen nach Orten (alphabetisch), nach der Lage (Karte)<br />

nach Sammlungsschwerpunkten, nach Museumsnamen finden Sie hier: Steirische<br />

Museen - http://www.kultur.steiermark.at/cms/ziel/3016302/DE .<br />

Die <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong> bietet auch einen online Suchdienst für<br />

<strong>Kultur</strong>veranstaltungsorte in der <strong>Steiermark</strong>: kulturORTE –<br />

http://www.kulturservice.steiermark.at/cms/ziel/24125781/DE .<br />

Nützliche Informationen findet man auch auf der Webseite von MUSIS (Museen und<br />

Sammlungen in der <strong>Steiermark</strong>): www.musis.at. Bei MUSIS erhalten Sie auch einen<br />

kostenlosen Museumsführer, der jedes Jahr von MUSIS neu herausgegeben wird.<br />

Dieser informiert über aktuelle Ausstellungen, Öffnungszeiten und<br />

Sonderveranstaltungen von ca. 150 steirischen Museen.<br />

o<br />

Haftung<br />

Es ist empfehlenswert, in einer schriftlichen Vereinbarung mit den KünstlerInnen die<br />

Haftung bei Ausstellungen zu klären. Bei Ausstellungen mit wertvollen Objekten ist<br />

natürlich eine spezielle Versicherung abzuschließen.<br />

o<br />

Versicherung<br />

Bei Ausstellungen sollten Sie unbedingt eine Versicherung von Gütern bzw. allen<br />

Exponaten abschließen.<br />

In der Regel deckt eine Ausstellungsversicherung Ihr Risiko während der Ausstellung<br />

und des An- und Abtransportes ab. Die meisten Versicherungen bieten hier je nach<br />

Ihren individuellen Bedürfnissen modular aufgebaute Deckungsformen für folgende<br />

Risiken an: Transportmittelunfall, Feuer, Naturkatastrophen, Diebstahl, Nässe,<br />

Bruch.<br />

o<br />

Aufsicht und Sicherheit<br />

Vor allem in Museen ist die Aufsicht innerhalb der Öffnungszeiten unbedingt zu<br />

gewährleisten. Natürlich müssen Aufsicht und Sicherheitsvorkehrungen umso<br />

intensiver sein, je wertvoller die ausgestellten Objekte sind. Achten Sie vor allem auf<br />

die Bestimmungen, die in einem eventuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag<br />

aufgelistet sind.<br />

56


o<br />

Transport von Ausstellungsobjekten<br />

Der Transport von Ausstellungsobjekten ist ein zentrales Thema in der Organisation<br />

von Ausstellungen und konzentriert sich vor allem auf die Schadensvermeidung. Ob<br />

beim Transport zusätzlich Sicherheitspersonal eingesetzt wird oder nicht, entscheidet<br />

in der Regel der Leihgeber.<br />

Allgemein gilt: Wer sich etwas ausleihen möchte, muss sich den Anforderungen des<br />

Besitzers unterwerfen. Und diese Ansprüche steigen ständig. Oft reißen die Kosten<br />

für Transporte und Versicherungen so ein Loch ins Budget, dass man Ausstellungen<br />

mitunter kleiner als gewünscht konzipieren muss.<br />

Weniger wertvolle Objekte werden aber natürlich auch heute noch in einfachen<br />

Holzkisten mit etwas Schaumgummi befördert, die auf der Ladefläche festgezurrt<br />

werden.<br />

Die Gefahren des Transports beginnen schon beim Abhängen und Verpacken des<br />

Werks, dem so genannten „art handling“. Achten Sie darauf, dass nur ausgebildete<br />

MitarbeiterInnen die Werke von der Wand nehmen, einpacken und am<br />

Ausstellungsort platzieren! Bei dieser Arbeit müssen stets Handschuhe getragen<br />

werden.<br />

Vergessen Sie nicht, Leihgaben und ihren Rahmen auf bereits vorhandene Schäden<br />

zu untersuchen. Es ist ratsam, umgehend ein Zustandsprotokoll über jeden bereits<br />

vorhandenen Makel bzw. Schaden anzulegen. Befindet sich das Kunstwerk verpackt<br />

in der Transportbox, dann kann diese noch immer umfallen oder den Trägern aus<br />

den Händen rutschen. Wenn Sie der Empfänger des Transports sind, sollten Sie<br />

deshalb zunächst die Kiste auf Schrammen oder Kratzer untersuchen, bevor das<br />

Werk selbst abermals genau begutachtet wird.<br />

Bei sehr wertvollen Kunstobjekten gibt es hohe Auflagen bezüglich Klima und<br />

Vibrationsschutz. Die verschiedenen Materialien, aus denen etwa ein Bild besteht,<br />

reagieren unterschiedlich auf wechselnde Luftfeuchtigkeit und Wärme. Das heißt, die<br />

Materialien ziehen sich unterschiedlich stark zusammen oder dehnen sich aus.<br />

In Zeiten des Outsourcings übernehmen einige österreichische Marktführer viele<br />

Dienstleistungen, die früher von museumseigenen Abteilungen erledigt wurden.<br />

Hängung, Vitrinenbau, Kunstdepot, Restaurierung, Ausstellungskonzeption und PR -<br />

all das bieten die Firmen heute an, die einst als reine Speditionsbetriebe begonnen<br />

haben.<br />

Links zu Kunstspeditionen:<br />

HS Art <strong>Service</strong> - http://www.hsartserviceaustria.com/<br />

Kunsttrans - http://www.kunsttrans.com/<br />

Artex - http://www.artex.at/<br />

Tipp: Bei Installationen ist es empfehlenswert, unbedingt Fotos, Listen, Pläne und<br />

eine Nummerierung der Einzelteile zu erstellen, um die Kunstarbeiten nach einem<br />

Ortswechsel rekonstruieren zu können.<br />

Auslandstransporte – Carnet ATA<br />

Für Transporte von Ausstellungsobjekten aus dem Nicht-EU-Ausland bzw. ins<br />

Ausland benötigen Sie ein Carnet ATA. Das Zollpassierscheinheft Carnet A.T.A.<br />

erleichtert den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Das Carnet ATA ist ein<br />

internationales Zolldokument, das Sie bei der vorübergehenden Ein-, Aus- und<br />

Durchfuhr von Waren an Stelle der sonst erforderlichen Zollpapiere des jeweiligen<br />

Landes verwenden können. Aus diesem Grund wird das Carnet ATA auch als<br />

57


Reisepass für Ihre Waren bezeichnet. Verwendung finden kann das Carnet ATA<br />

allerdings nur für bestimmte Zwecke z.B. für Messen und Ausstellungen. Es ersetzt<br />

als Haftungsdokument die direkt an den Grenzen zu leistende Sicherheit (Barerlag)<br />

für die auf den Waren lastenden Zölle und Steuern.<br />

Nähere Informationen: Wirtschaftskammer <strong>Steiermark</strong> -<br />

http://portal.wko.at/wk/startseite_dst.wk?DstID=677<br />

Ansprechpartner:<br />

MIRSCH-SOKO Dagmar Wirtschaftskammer <strong>Steiermark</strong>, Sofortservice (SS)<br />

Zimmer: GREM III - 536<br />

Tel: +43 (0)316 601 648<br />

Fax: +43 (0)316 601 1118<br />

Email: dagmar.mirsch@wkstmk.at<br />

o<br />

Werbung – PR<br />

Eine gute Öffentlichkeitsarbeit, wie etwa das Verfassen einer griffigen<br />

Medienaussendung ist von zentraler Bedeutung, um Ihre Ausstellung ins beste Licht<br />

zu rücken und um öffentlich wahrgenommen zu werden<br />

Einige steirische Druckereien produzieren hervorragende Drucksorten und<br />

Ausstellungskataloge. Gerade für Ausstellungen sind Flyer als Werbematerial oft gut<br />

geeignet, um Interesse für Ihre Kunstausstellung zu wecken.<br />

E-Mail Aussendungen:<br />

Achten Sie bei Ihren Aussendungen per E-Mail, dass der E-Mail-Verteiler<br />

Beschränkungen in der Anzahl von Empfängern aufweist. Notfalls müssen Sie die<br />

Aussendung auf mehrere E-Mails aufteilen.<br />

o<br />

Vernissage<br />

Die Vernissage - Ihre feierliche Ausstellungseröffnung in einem entsprechenden<br />

Rahmen - lenkt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und vor allem Ihrer speziellen<br />

Zielgruppe auf Ihr Kunstprojekt. Achten Sie bei Ihrer Terminplanung darauf, dass<br />

auch die wichtigsten Honoratioren (z.B. Sponsoren, Politiker) zum vorgesehen<br />

Termin eingeladen werden. Es kann sogar soweit gehen, dass Sie den Termin auf<br />

eine besonders wichtige Person hin abstimmen. Die zeitliche Wahl der Vernissage ist<br />

auch für das öffentliche Interesse an einer Ausstellung nicht zu unterschätzen.<br />

Selbstverständlich ist es ein Vorteil, wenn Sie die Präsenz von einigen<br />

PressevertreterInnen sichern können. Es kann sinnvoll sein, neben einem<br />

entsprechenden Buffet bei der Eröffnung auch ein weiteres, evtl. musikalisches<br />

Rahmenprogramm zu organisieren. Dies hängt natürlich von Ihrem Budget und den<br />

Dimensionen der Ausstellung und der Räumlichkeiten ab. Für eine kostenlose<br />

Verabreichung von Speisen bzw. Ausschank von Getränken im Rahmen Ihrer<br />

Vernissage benötigen Sie übrigens keine Gewerbeberechtigung.<br />

Diese Hinweise gelten auch, falls Sie eine feierliche Abschlussveranstaltung<br />

(Finissage) für Ihre Ausstellung planen.<br />

58


o<br />

Umgang mit Sponsoren und Förderern<br />

Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die Betreuung von Sponsoren und Förderern.<br />

Achten Sie darauf, dass auf allen Drucksorten (Flyer, Plakate o.Ä.) oder in den<br />

Ausstellungsräumlichkeiten Firmenlogos, Roll-ups oder anderes, vereinbartes<br />

Werbematerial von Sponsoren und Förderern gut sichtbar angebracht sind. Zu einem<br />

guten Umgang mit Förderern und Sponsoren gehört auch, dass diese VertreterInnen<br />

bei der Vernissage entsprechend empfangen und begrüßt werden. Gerade in der<br />

Hektik einer Vernissage kann es schon passieren, dass man wichtige<br />

Persönlichkeiten nicht speziell begrüßt, was unangenehme Folgen haben kann. Ein<br />

gutes Verhältnis zu Sponsoren ist sicher positiv, auch in Hinblick auf etwaige<br />

zukünftige Projekte.<br />

o<br />

Verkauf von Ausstellungsobjekten<br />

Falls der Verkauf von Bildern oder anderen Objekten im Rahmen der Ausstellung<br />

gewünscht wird, erarbeiten Sie vor der Vernissage eine gültige und<br />

durchnummerierte Preisliste aller verkäuflichen Objekte. In der Regel verbleiben die<br />

verkauften Objekte bis zur Finissage in der Ausstellung und werden erst danach dem<br />

Käufer übergeben. Es kann mit dem/der KünstlerIn natürlich auch vereinbart werden,<br />

dass der Käufer das Objekt umgehend ausgehändigt bekommt. Beachten Sie dabei<br />

unbedingt steuerliche Pflichten (Mehrwertsteuer, oder ist der/die KünstlerIn<br />

umsatzsteuerbefreit nach UStG?).<br />

o<br />

KultRent - Verleih von Ausstellungshilfen und Beratung<br />

"KultRent" ist ein kostenloses <strong>Service</strong> der <strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong>. KultRent<br />

bietet die Verleihung von Materialien und Equipment für Ausstellungen an. Meist ist<br />

dabei nur eine Kaution für die entliehenen Stücke zu hinterlegen. Auch beratend<br />

steht diese <strong>Service</strong>stelle zur Verfügung.<br />

<strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong><br />

Wielandgasse 9, 8010 Graz<br />

Tel: 0316 / 816975<br />

Fax: 0316 / 815397<br />

E-Mail: office@kulturvermittlung.org<br />

www.kulturvermittlung.org<br />

59


Musikveranstaltungen<br />

○ Wahl des Veranstaltungsortes<br />

Je nach musikalischem Inhalt, Genre, Größe des geplanten Konzertes und<br />

Budgetlage wird der Veranstaltungsort ausgesucht. Dabei kann es sich um<br />

öffentliche Lokale, Kaffees, Bars, <strong>Kultur</strong>zentren der Gemeinden handeln, die oft<br />

günstig oder kostenlos als Räumlichkeit zur Verfügung stehen, oder um anmietbare<br />

Veranstaltungshäuser und Konzertsäle. Wichtig ist es, schriftliche Preis- und<br />

Mietvereinbarungen zu treffen und rechtliche Aspekte im Fall von Schäden während<br />

der Veranstaltung dabei miteinzubeziehen. Denn grundsätzlich haftet der<br />

Veranstalter für Schäden.<br />

Eine Sammlung von <strong>Kultur</strong>orten für Musikveranstaltungen finden Sie unter dem Link<br />

kulturORTE - http://www.kulturservice.steiermark.at/cms/ziel/24125781/DE/<br />

○ Equipment<br />

Je nach musikalischem Programm müssen die technischen Gegebenheiten am<br />

Veranstaltungsort geklärt werden: Was ist an Technikequipment vorhanden? Wie viel<br />

kostet die Miete dieser Geräte? Wer bedient die Technikgeräte (sind dafür eigene<br />

TechnikerInnen des Veranstalters vorgesehen oder sollen dafür ggf. Techniker des<br />

Veranstaltungshauses eingeteilt werden)?<br />

Bei einem großen Konzert mit unterschiedlichen Bands und MusikerInnen ist es<br />

besonders ratsam, im Vorfeld die Technikanforderungen und auch den genauen<br />

Instrumentenbedarf sowie Stimmung der Instrumente abzuklären und dabei<br />

einzuberechnen, wie viel Zeit für Bühnenumbauten und Instrumentenwechsel<br />

während des Konzertes einkalkuliert werden muss. Im Idealfall können die<br />

Basisinstrumente während des gesamten Konzertes auf der Bühne bleiben und von<br />

allen Bands benutzt werden. Bei Festivals werden daher oft vom Veranstalter die<br />

Instrumente zur Verfügung gestellt und nicht unbedingt von den Bands mitgebracht.<br />

KünstlerInnen benötigen einen Raum, um Instrumentenkoffer und persönliche Dinge<br />

sicher unterzubringen und wo sie sich ungestört auf den Auftritt vorbereiten können.<br />

Im Idealfall verfügt der Veranstaltungsort über Garderoben für die KünstlerInnen, die<br />

den einzelnen Personen oder Gruppen zugeteilt werden können.<br />

○ Stromanforderungen und Lichttechnik<br />

Beachten Sie, dass auch die Anforderungen den Strom und die Lichttechnik<br />

betreffend abgeklärt werden müssen. Auch dabei ist es sinnvoll, die zuständigen<br />

TechnikerInnen zu involvieren und die Anforderungen auch von Seiten der<br />

mitwirkenden KünstlerInnen abzuklären. ExpertInnen können dabei unterstützen,<br />

60


indem sie die ideale Auswahl an Technik and Lichteinstellungen empfehlen und den<br />

Kostenaufwand berücksichtigen.<br />

Tipp: Berechnen Sie bei Ihrer Budgetkalkulation auch einen Kostenpunkt für Strom<br />

und Reinigungskosten am Veranstaltungsort mit ein!<br />

○ Infrastruktur<br />

Beachten Sie die vorhandene Infrastruktur des Veranstaltungsortes:<br />

‣ Wann und wie ist der An-/Abtransport möglich?<br />

‣ Bietet der Veranstaltungsort genügend Sanitäranlagen für die erwartete<br />

BesucherInnenzahl?<br />

‣ Bietet der Veranstaltungsort genügend Raum für Verpflegungsmöglichkeiten<br />

für die entsprechende BesucherInnenzahl (z.B. Catering)?<br />

‣ Welcher Fluchtweg ist im Notfall zu benutzen und ist dieser ausreichend<br />

gekennzeichnet und beleuchtet?<br />

○ Tanzfläche<br />

Überlegen Sie, ob eine Tanzfläche bei der Musikveranstaltung notwendig ist und<br />

kalkulieren Sie diese Aspekte in der Raumwahl und Kostenberechnung mit ein.<br />

○ KünstlerInnen und Bands<br />

Wenn das musikalische Programm zusammengestellt ist und die Teilnahme der<br />

KünstlerInnen fixiert wurde, müssen Details wie: Soundcheckzeiten,<br />

Instrumentenanforderung, Technikanforderungen, Honorare für KünstlerInnen und<br />

evtl. eigene Techniker, etwaige Fahrtkosten und Unterkunftskosten abgeklärt<br />

werden. Diese Punkte sollten auf jeden Fall schriftlich in einer Vereinbarung<br />

festgehalten werden, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Zusätzlich sollte<br />

man mit dem Management der KünstlerInnen absprechen, ob bzw. welche Cateringoder<br />

Getränkeservices gefordert sind und ob u.a. Künstlergarderoben zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Zusätzlich muss ggf. die Zustimmung für die Veröffentlichung von Abbildungen oder<br />

Aufnahmen des Konzertes mit den KünstlerInnen bzw. deren Management<br />

besprochen werden. Natürlich sind KünstlerInnen meist an Pressepräsenz<br />

interessiert, vergessen Sie jedoch nicht, dass grundsätzlich für die Veröffentlichung<br />

von Fotos immer die Zustimmung der darauf abgebildeten Person erforderlich ist.<br />

Holen Sie auch hier eine kurze schriftliche Einverständniserklärung ein – im Fall von<br />

Klagen können hohe Summen im Spiel sein.<br />

○ Vereinbarungen<br />

Schriftliche Vereinbarungen zu machen, ist dringend empfohlen. Dabei soll genau<br />

festgehalten werden, was die KünstlerInnen zu leisten haben und wie die<br />

Gegenleistung von Seiten des Veranstalters aussieht. Es ist äußerst ratsam, dabei<br />

jedes Detail festzuhalten und von beiden Seiten unterschreiben zu lassen. In<br />

manchen Fällen (speziell bei größeren Veranstaltungen und wenn hohe Summen im<br />

61


Spiel sind) sollte für die Erstellung der Vereinbarung oder des Künstlervertrages die<br />

Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch genommen werden.<br />

Auf alle Fälle sollte eine Vereinbarung folgende Elemente enthalten:<br />

‣ Datum, Zeit und Umfang des Auftrittes<br />

‣ Name und Anschrift der Vereinbarungspartner<br />

‣ Soundcheckzeit mit Verpflichtung zur pünktlichen Anwesenheit<br />

‣ Vergütung<br />

‣ Handhabung im Falle einer Absage des Künstlers<br />

‣ Übereinkommen bezüglich Verwertungsrechten im Falle von Aufzeichnungen<br />

TIPP: In vielen Fällen lohnt es sich auch, Besprechungen schriftlich zu<br />

dokumentieren und in Form eines Protokolls festzuhalten. So können im Zweifelsfall<br />

besprochene Punkte belegt oder nachgeschlagen werden. Ein Protokoll ist auch<br />

hilfreich, wenn Sie neue MitarbeiterInnen ins Team aufnehmen. Durch Protokolle<br />

können sie schnell und ohne großen Zeitaufwand auf den aktuellen Stand der<br />

Veranstaltungsorganisation gebracht werden.<br />

○ Künstlerbetreuung<br />

Sprechen Sie im Team ab, wer für Künstlerbetreuung zuständig ist. Für den<br />

Veranstaltungstag des Konzertes (und gegebenenfalls auch schon bei den Proben)<br />

sollte mindestens ein/e MitarbeiterIn (Anzahl anhängig von der Größe des<br />

Konzertes) als Künstlerbetreuung und AnsprechpartnerIn im Einsatz sein.<br />

Diese Person soll auf alle Fälle über jegliche Telefonnummern und Kontaktdaten der<br />

KünstlerInnen und deren Managements verfügen, um in dringenden Fällen die<br />

Ansprechpartner erreichen zu können. Ein/e KünstlerbetreuerIn weist die Garderobe<br />

zu, erklärt die Rahmenbedingungen, überwacht, dass die abgesprochene<br />

Verpflegung vor Ort ist, überwacht den zeitlichen Ablauf mit Probenzeiten und<br />

Auftrittszeit.<br />

○ Technikanforderungen und Instrumente von KünstlerInnen<br />

Bands und MusikerInnen haben oft spezielle Instrumente und Zubehör, eigene<br />

Stimmung der Instrumente und Anforderungen was Technik betrifft. Setzen Sie sich<br />

früh genug mit dem Management in Verbindung, um diese Punkte abzuklären und<br />

um abzusprechen, welche Bereiche Sie organisieren können und was selbst<br />

mitzubringen ist.<br />

○ AKM und andere rechtliche Bestimmungen<br />

AKM (Abkürzung für: Autoren, Komponisten, Musikverleger) stellt sicher, dass<br />

Komponisten und MusikerInnen den entsprechenden Anteil an der Nutzung ihrer<br />

Werke bekommen, der ihnen zusteht. Als VeranstalterIn sind Sie verpflichtet, die<br />

musikalischen Nutzungsrechte mit AKM abzuklären und anzufordern. Das gilt sowohl<br />

für Nutzungsrechte von Musik einer Musikgruppe, die Sie live engagieren, als auch<br />

für Hintergrundmusik durch die Abspielung von Musik vom Laptop oder MP3-Player.<br />

62


Wenden Sie sich dabei an die zuständige AKM Stelle für genaue Informationen<br />

speziell zu Ihrer Veranstaltung.<br />

AKM Geschäftsstelle Graz<br />

Pestalozzistraße 1/I<br />

8010 Graz<br />

Tel: 050717<br />

E-Mail: gest.graz@akm.co.at<br />

www.akm.co.at<br />

○ Sicherheit und Security<br />

Bei allen Veranstaltungen müssen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.<br />

Bereits einige Zeit vor der Veranstaltung müssen Vorschriften und Durchführbarkeit<br />

der Sicherheitsvorschriften abgeklärt werden. Dazu gehören die Einhaltung der<br />

Brandschutzbestimmungen, der Bestimmungen bezüglich ordnungsgemäßer<br />

Fluchtwege, eventuelle Anwesenheit von Brandschutzordnern, Sicherheitskräften<br />

oder VertreterInnen des Roten Kreuzes. Nehmen Sie diese Punkte ernst, denn für<br />

die Einhaltung dieser Vorschriften haften Sie als VeranstalterIn.<br />

Tipp: Weitere Sicherheit sollte für die Unterbringung von Künstlerequipment<br />

gewährleistet werden. Stellen Sie sicher, dass (oft wertvolle) Instrumente oder<br />

sonstige Anlagen und Zubehör verschlossen untergebracht werden können. Bei<br />

Lagerungsbereichen, die leicht zugänglich sind, sollte zusätzlich eine<br />

Sicherheitsperson im Einsatz sein. Falls Sie für Sicherheit nicht garantieren können<br />

und nicht verantwortlich gemacht werden wollen, halten Sie schriftlich fest, dass<br />

keine Haftung übernommen wird.<br />

○ Lautstärke<br />

Berücksichtigen Sie die ideale Lautstärke für Ihr Publikum!<br />

Erkundigen Sie sich bezüglich Dezibelbeschränkungen am Veranstaltungsort (evtl.<br />

auch in Bezug auf die Nachbarschaft). Gesetzliche Bestimmungen findet man<br />

lediglich in der Lärmschutzrichtlinie des Umweltbundesamtes für<br />

Freiluftveranstaltungen (http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/<br />

M122.pdf), es können aber auf den Veranstaltungsort bezogene Regelungen<br />

existieren.<br />

Laut ist nicht grundsätzlich gut oder schlecht. Wichtige Aspekte dabei sind die<br />

verwendete Technik, das Tontechniksystem, welche Verstärker verwendet werden<br />

und wo diese postiert werden. Lassen Sie sich von guten TontechnikerInnen beraten<br />

und die Technik und Lautstärke von ExpertInnen an die Räumlichkeit anpassen!<br />

Diese Details kosten zwar etwas, wenn sie professionell durchgeführt werden,<br />

machen aber einen bedeutenden Unterschied in der akustischen Wahrnehmung der<br />

Musik.<br />

Gehörschäden treten häufig nach zu lauten Musikkonzerten auf und es können<br />

bleibende und sehr unangenehme Beeinträchtigungen, wie Tinnitus, über lange Zeit<br />

nach dem Konzert bestehen bleiben. Bieten Sie dem Publikum daher die Möglichkeit<br />

63


Ohrenstoppel zu verwenden. Ohrenstoppel können eventuell durch einen Sponsor<br />

zur Verfügung gestellt und beim Eingang zur freien Entnahme postiert werden.<br />

○ Klima und Belüftung<br />

Achten Sie auf ein angenehmes Raumklima bei der Veranstaltung und sorgen Sie für<br />

ausreichende Belüftung. Stimmen Sie Rauchbeschränkungen auf die Möglichkeit der<br />

Raumbelüftung ab!<br />

64


Theater- & Bühnenveranstaltungen / Lesungen<br />

o<br />

Regie<br />

Die zentrale Person in Ihrer Theateraufführung ist der/die RegisseurIn, legen Sie<br />

daher größtes Augenmerk auf die Entscheidung, wen Sie mit dieser Aufgabe<br />

betrauen. Die Konzeptionsphase beginnt mit der Stückauswahl und endet bei der<br />

Festlegung für die Inszenierung. Der Theaterregisseur befasst sich zunächst mit der<br />

eingehenden Recherche über das aufzuführende Stück. Sie können hier auch<br />

zusätzlich eine/n Dramaturgen/Dramaturgin engagieren. Ihr Regisseur nimmt häufig<br />

auch Einfluss auf die Stückauswahl und auf die Besetzung und er ist maßgeblich am<br />

Konzept Ihrer Aufführung beteiligt. Die endgültige Entscheidung in künstlerischen<br />

Fragen liegt aber in der Regel beim Intendanten (in kleinen Theatern übernimmt der<br />

Intendant mitunter auch die Rolle des Regisseurs). Nach der Zusammenstellung<br />

eines guten Ensembles von SchauspielerInnen, SängerInnen oder zusätzlichem<br />

Personal (z.B. TänzerInnen) und dem Entwurf des Bühnenbildes, das mit dem<br />

Regisseur abgestimmt wird, wird ein Probenplan erarbeitet, wobei der Regisseur<br />

weitgehend den Rhythmus und die Methode des Probenablaufs sowie die<br />

Inszenierung bestimmt. Innerhalb der Proben erarbeitet der Regisseur gemeinsam<br />

mit den SchauspielerInnen das Stück und mit der Premiere ist dieser Arbeitsprozess<br />

schließlich abgeschlossen.<br />

o<br />

Bühne und Bühnenbild<br />

Besondere Bedeutung bei der Aufführung Ihrer Theaterveranstaltung, Oper oder<br />

Ihres Musicals kommt dem Bühnenbild zu. Daher sollten Sie ausgebildete<br />

BühnenbildnerInnen mit der optischen Gestaltung der Bühne beauftragen – dies gilt<br />

auch für sämtliche Materialien, Malereien und Kulissen, aus denen Bühnenbilder<br />

bestehen. Sie sollten dabei bedenken, dass Sie auch durch die Beleuchtung<br />

markante dramaturgische Akzente setzen können.<br />

Je nach Art Ihrer Aufführung können Sie mit Bühnenbildern und Beleuchtung<br />

unterschiedliche Effekte erzielen, von der illustrierenden Dekoration über Architektur,<br />

welche die szenischen Vorgänge verdeutlicht, bis zu umfassenden<br />

Rauminstallationen. Das Bühnenbild kann die szenische Handlung sowohl räumlich<br />

(Plätze, Räume, Landschaften etc.) als auch zeitlich (historisch oder zeitgenössisch)<br />

beschreiben. Größere Theater verfügen zusätzlich über eigene Teams von<br />

KostümbildnerInnen, MaskenbildnerInnen, RequisiteurInnen und auch<br />

professionellen Handwerksabteilungen für Bühnenbau.<br />

Für kleine Theater, die über keine eigenen Werkstätten verfügen oder für besondere<br />

Aufführungen wie Installationen im öffentlichen Raum, arbeiten in der Regel speziell<br />

zusammengestellte Teams von versierten HandwerkerInnen.<br />

Beachten Sie, dass es auch bei Lesungen sehr wichtig ist, die Bühne entsprechend<br />

zu gestalten und durch die Anwendung verschiedener Lichttechniken gewünschte<br />

Effekte zu erzielen bzw. zu verstärken.<br />

Tipp: Achten Sie darauf, dass der Bühnenaufgang nicht vom Publikum eingesehen<br />

werden kann und dass es einen direkten Zugang von der Künstlergarderobe gibt.<br />

65


Choreografie<br />

Für Ihre Tanz- oder Ballettveranstaltung benötigen Sie zunächst eine/n versierte/n<br />

ChoreografIn. Der Choreograf entwickelt, bearbeitet und leitet Tanzinszenierungen<br />

für Oper, Operette, Ballett, Musical, Modern Dance, oder auch für Filme. In der Regel<br />

sind die Choreografen auch an der Verpflichtung von Gruppen- oder SolotänzerInnen<br />

beteiligt. In der Oper, beim Theater oder bei Musicals arbeiten ChoreografInnen<br />

meist mit übergeordneten RegisseurInnen zusammen. Die Choreografie wird ebenso<br />

wie eine musikalische Komposition als Kunstwerk an sich betrachtet – sie sind somit<br />

gleichzeitig „Autor“ des Stückes und Regisseur. Beachten Sie dabei, ob sich dadurch<br />

für Sie urheberrechtliche Fragen ergeben.<br />

o<br />

Ensemble<br />

Es wird empfohlen, dass Sie Ihr Ensemble gemeinsam mit Ihrem Regisseur<br />

auswählen. Im Theater umfasst dies die beteiligten SchauspielerInnen, SängerInnen<br />

oder TänzerInnen. Bei der Besetzung sollten Sie vorrangig künstlerische<br />

Erwägungen in den Vordergrund stellen, aber in der Praxis bestimmen natürlich auch<br />

pragmatische Überlegungen (vor allem das verfügbare Budget) den<br />

Besetzungsvorgang.<br />

Ein Ensemble kann auch einen Chor umfassen, oder eine größere Gruppe von<br />

Statisten. Auch freie, gastierende Theatergruppen werden als Ensembles<br />

bezeichnet. Wichtig ist vor allem, dass Sie alle Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem<br />

Ensemble treffen, in einem Gastspielvertrag schriftlich festhalten.<br />

o<br />

Gastspielvertrag<br />

Der Gastspielvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Ensemble und dem<br />

Veranstalter. Besonders zu beachten ist der so genannte Technical Rider<br />

(Technisches Beiblatt), der als Vertragsbestandteil die technischen Voraussetzungen<br />

für einen Auftritt definiert.<br />

Beispiel für einen Gastspielvertrag: PDF<br />

o<br />

Gage und Vertrag<br />

Die Künstler-Honorare verstehen sich in der Regel inklusive folgender Nebenkosten:<br />

Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand), Werbematerial (wird im<br />

Gastspielvertrag vereinbart) und Urheberrechtsabgaben (Verlagstantiemen - sofern<br />

sie anfallen). Das Honorar ist in der Regel mit Beendigung der Durchführung(en)<br />

fällig. Sämtliche Vereinbarungen sollten Sie jedenfalls unbedingt in einem Vertrag<br />

schriftlich festhalten!<br />

o<br />

Tontechnik<br />

Achten Sie darauf, dass Sie auf jeden Fall eine/n kompetente/n und professionelle/n<br />

TontechnikerIn engagieren. Für einen Laien ist es unmöglich, Boxen, Musik und<br />

66


Akustik des Raumes aufeinander abzustimmen. Auch die richtig gewählte Lautstärke<br />

ist sehr wichtig, denn die beste Musik kann bei zu hoher Lautstärke nicht als Genuss<br />

empfunden werden, wenn sie zu laut in den Ohren dröhnt. Eine gute Tontechnik<br />

spielt also ebenfalls in vielen Fällen eine zentrale Rolle für den Gesamteindruck einer<br />

Aufführung, und dies nicht nur bei Konzerten.<br />

Tipp: Licht und Ton sollten von einem Platz aus steuerbar sein.<br />

FOH (Mischpult-Platz im Besucherbereich)<br />

„Front of House” bezeichnet den Mischpult-Platz im Besucherbereich, von dem aus<br />

der/die TontechnikerIn den Sound für das Publikum mischt (im Gegensatz zum<br />

separaten Monitor-Mischer bei größeren Veranstaltungen, der auf oder hinter der<br />

Bühne in der Nähe der Musiker platziert ist). Zu einem vollständigen Mischpult-Platz<br />

gehören je nach Veranstaltungsart auch Racks mit Dynamikmodulen wie<br />

Multieffektgeräte etc. und ein „Multicore“ (vieladriges, langes Kabel) als<br />

„Zentralnervenverbindung” zur Bühne. Es leitet alle Signale von der Bühne<br />

(Mikrophone und Instrumente) zum Mischpult und anschließlich wieder zurück. Auch<br />

Lichtsteuersignale lassen sich hiermit übertragen. Zu einem Multicore gehört eine<br />

Stagebox, ein Steckfeld für sämtliche Mikrophon- und Instrumentenkabel.<br />

Der Mischpult-Platz muss auch während des Einlasses und der Pause gesichert<br />

werden! Vergessen Sie nicht, eine ausreichend hohe Stehleiter für das Hängen und<br />

Einleuchten der Scheinwerfer bereitzustellen.<br />

Tipp: Der Mischpult-Platz sollte hinter der letzten Sitzreihe (in größeren Sälen<br />

ungefähr am Anfang des hinteren Drittels des Saales) in der Mitte bzw. links oder<br />

rechts des Mittelgangs mit freier Sicht auf die Bühne sein. Platzbedarf: je nach<br />

Veranstaltung ca. 3 m x 2 m (nicht unter Balkonen und Brüstungen und nicht hinter<br />

Glasscheiben!). Es werden in der Regel ein Tisch (ca. 1,5 m x 1 m) und zwei Sessel<br />

benötigt.<br />

PA – Anlage (Beschallungsanlage)<br />

PA-Systeme (PA steht für „Public Address“) verfügen über die notwendige „Power”<br />

auch größere Zuschauermengen zuverlässig und ohne störenden Verzerrungen<br />

beschallen zu können.<br />

Tipp: Klären Sie ab, ob auch sämtliche Balkone oder Galerien vom PA beschallt<br />

werden. Falls nicht, sollten zusätzliche Lautsprecher angebracht werden.<br />

Tipp: Bei Lesungen oder anderen Veranstaltungen mit Diskussionen sollten Sie stets<br />

ein Handmikrofon bereithalten, vor allem wenn sich bei einer Diskussion<br />

verschiedene Redner aus dem Publikum einbringen möchten.<br />

o<br />

Licht- und Stromanforderungen<br />

Die Licht- und Stromanforderungen stellen VeranstalterInnen mitunter vor große<br />

Herausforderungen, da vor allem kleinere Veranstaltungsorte für bestimmte Auftritte<br />

technisch nicht immer adäquat gerüstet sind. Da gilt es dann, die Kabel so<br />

stolpersicher durch das Haus zu verlegen, dass es nicht zu Unfällen kommen kann.<br />

Moderne Tonanlagen für größere Bühnenveranstaltungen benötigen mitunter<br />

Starkstromkreise von bis zu 400 V mit 16 bzw. 32 Ampere abgesichert sowohl für<br />

Ton- und Lichtanlage und dazu eventuell noch zwei getrennte Stromkreise von 220<br />

Volt für die Backline (Verstärkeranlage). Sorgen Sie dafür, dass nur professionelle<br />

67


Elektriker eventuell erforderliche Kabel einziehen. Wenn weiters noch ein<br />

ansprechendes Licht-Equipment gewünscht wird, muss oft eine zusätzliche 32<br />

Ampere gesicherte 400 V Zuleitung gelegt werden.<br />

Bedenken Sie, dass für manche Bühnenveranstaltungen (Kabarett oder Theater) der<br />

Saal vollständig abdunkelbar sein muss (abgesehen von Notbeleuchtungen).<br />

Licht und Ton sollten von einem Platz aus steuerbar sein. Hängepunkte in<br />

ausreichender Höhe und Dimensionierung für Scheinwerfer müssen vorhanden sein.<br />

ACHTUNG: Lassen Sie Elektroarbeiten ausschließlich von professionellen<br />

ElektrikerInnen durchführen!<br />

FOH (Mischpult-Platz im Besucherbereich)<br />

FOH („Front of House”) bezeichnet den Mischpult-Platz im Besucherbereich, von<br />

dem aus der/die TontechnikerIn den Sound für das Publikum mischt. Von diesem<br />

Platz wird auch die Lichttechnik gesteuert. Häufig wird ein Lichtmischpult mit<br />

mindestens 16 einzeln regelbaren Kreisen benötigt. Weiters benötigt man häufig<br />

mehrere Dimmerkreise.<br />

Tipp: Der Mischpult-Platz sollte hinter der letzten Sitzreihe (in größeren Sälen am<br />

Anfang des hinteren Drittels des Saales) in der Mitte bzw. links oder rechts des<br />

Mittelgangs mit freier Sicht auf die Bühne sein. Der Platzbedarf ist unterschiedlich je<br />

nach Veranstaltung und beträgt ab ca. 3 m x 2 m (Achtung: nicht unter Balkonen und<br />

Brüstungen und nicht hinter Glasscheiben positionieren!). Es werden in der Regel<br />

ein Tisch (ca. 1,5 m x 1 m) und zwei Sessel benötigt. Klären Sie diese Fragen mit<br />

den KünstlerInnen ab und halten Sie die Punkte schriftlich im Vertrag fest.<br />

Der Mischpult-Platz muss auch während des Einlasses und der Pause gesichert<br />

werden. Vergessen Sie nicht, eine ausreichend hohe Stehleiter für das Hängen und<br />

Einleuchten der Scheinwerfer bereitzustellen. Für den Strom wird ein 16 A Schuko<br />

Anschluss am FOH benötigt.<br />

o<br />

Infrastruktur<br />

Der Zugang vom Parkplatz zur Spielstätte muss ebenerdig oder mit einer schrägen<br />

Rampe versehen sein (Hilfskräfte benötigen Treppen zum Transport der Dekoration).<br />

Türen und Treppen müssen so groß und breit sein, dass Bühnenbildelemente oder<br />

Bühnenbauteile durchpassen. Der Auftrittsort muss vor Beginn des Aufbaus leer<br />

geräumt, sauber und bei Bedarf geheizt sein. Bei mehreren Aufführungen muss nach<br />

jeder Aufführung gereinigt werden.<br />

Verantwortliche AnsprechpartnerInnen müssen rechtzeitig mit allen Schlüsseln und<br />

Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten (Dusch- bzw. Waschgelegenheit für<br />

die KünstlerInnen, Umkleidemöglichkeit mit abschließbaren Schränken,<br />

Sicherungskästen, Feuerlöscher etc.) am Auftrittsort und während der gesamten Zeit<br />

(bis zum abgeschlossenen Abbau) anwesend sein.<br />

o<br />

Temporäre Architektur – Zelt<br />

Für den Aufbau von nicht ortsfesten Betriebsstätten (Zelte, Bühnen, Tribünen etc.) ist<br />

vom Veranstalter/von der Veranstalterin eine entsprechende Genehmigung bei der<br />

Bau- und Anlagenbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Gemeinde) einzuholen.<br />

68


o<br />

StageRent – Plattform für Bühnentechnik<br />

StageRent ist eine Info-Plattform, die steirische Anbieter von Bühnenmaterial und<br />

von Know-How rund um Veranstaltungen im Bühnenbereich zusammenfasst.<br />

Kunst- und <strong>Kultur</strong>schaffende können sich hier zentral informieren, wo sie<br />

Bühnenequipment bekommen können.<br />

Die <strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong> organisiert StageRent, wo verschiedenste<br />

Bühnentechnikelemente, von der Beleuchtung, Akustik bis hin zu Podesten, zu<br />

günstigen Konditionen zum Verleih angeboten werden. Kostengünstig sollte das<br />

Angebot auch deshalb sein, weil unterschiedlichste <strong>Kultur</strong>veranstalter ihr Equipment<br />

StageRent zur Vermittlung zur Verfügung stellen. Dadurch wird andererseits die<br />

Rentabilität von technischem Equipment erhöht.<br />

Informationen dazu gibt es bei <strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong> (Wielandgasse 9, 8010<br />

Graz, Tel: 0316 / 816975) oder im Internet: http://stagerent.kulturvermittlung.org .<br />

o<br />

Garderobe<br />

Achten Sie darauf, dass die Garderobe mit ausreichend Personal besetzt wird, um<br />

lange Wartezeiten zu vermeiden. Bringen Sie auch ein Hinweisschild an, dass<br />

der/die VeranstalterIn nicht für Gegenstände haftet, die an der Garderobe<br />

abgegeben werden.<br />

o<br />

Werbung<br />

Werbepool der KSG - Outdoor-Werbung zu einem reduzierten Preis<br />

Die <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> des Landes <strong>Steiermark</strong> hat gemeinsam mit der Firma<br />

Ankünder ein Angebot für Steirische <strong>Kultur</strong>veranstalter ausgearbeitet, das besonders<br />

günstige Konditionen einräumt.<br />

Diese exklusiv der <strong>Kultur</strong> <strong>Service</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>Steiermark</strong> angebotenen Rabatte<br />

kommen allen steirischen <strong>Kultur</strong>initiativen und -trägern zugute und stehen als <strong>Service</strong><br />

zur Verfügung.<br />

Die KSG unterstützt Sie in der gesamten Planung und Umsetzung Ihrer Maßnahmen<br />

im Bereich Außenwerbung und begleitet Sie gerne als Partnerin mit dem besonderen<br />

Know-how bei folgenden Tätigkeiten:<br />

Information über sämtliche Produkte<br />

Beratung für ein optimales Werbepaket<br />

Hilfestellung in der Auswahl der Stellplätze<br />

Erstellung eines maßgeschneiderten Angebotes<br />

Fixierung, Abwicklung und Koordinierung der Buchung<br />

Die KSG stellt auch für Ihre Institution ein individuelles Werbepaket zusammen.<br />

Wenn Sie Interesse an diesem Angebot haben, kontaktieren Sie die KSG:<br />

Tel: 0316 / 877-2435 oder per E-Mail unter<br />

mirella.stefani@kulturservice.steiermark.at<br />

69


o<br />

Kartenvertrieb<br />

Die Art des Kartenvertriebs hängt natürlich von der Größe Ihrer Veranstaltung ab. Bei<br />

kleineren Veranstaltungen können Sie Ihre Tickets in diversen lokalen Institutionen,<br />

Banken, Gaststätten etc. auflegen.<br />

Bei größeren Veranstaltungen ist es ratsam, mit professionellen Ticket-Agenturen<br />

zusammenzuarbeiten.<br />

Über www.oeticket.com können Tickets, Eintrittskarten und Konzertkarten aus den<br />

Bereichen Konzerte, Bühne, Familie, Sport und andere Events online verkauft<br />

werden.<br />

ÖsterreichTicket zeichnet sich vor allem durch einfachste Bedienung sowohl in der<br />

Ticketerstellung als auch im Endverkauf an den Kunden, ein Online-<br />

Informationssystem und kurze Einschulungsphasen aus. Durch die Verwendung<br />

fälschungssicherer Eintrittskarten, die u.a. mit Hologramm, UV-Eindruck, Barcode<br />

und einer fortlaufenden Nummerierung versehen sind, wird größtmögliche Sicherheit<br />

gewährleistet. Das Ticket kann auch als Werbeträger genutzt werden.<br />

Für den Veranstalter ist das ÖsterreichTicket-System im besten Fall kostenlos. Die<br />

anfallenden Kosten werden ausschließlich durch eine geringe Systemgebühr sowie<br />

die Vorverkaufsgebühr abgedeckt, die der Endkunde trägt. Die Aufschläge betragen<br />

etwa 10% des jeweiligen Kartenpreises. Dies entspricht der Hälfte des üblichen<br />

Satzes in vielen Kartenbüros. Auf Wunsch des Veranstalters kann natürlich auch<br />

eine Inside-Commission abgerechnet werden. Vom Veranstalter für seine eigenen<br />

Zwecke selbst gedruckte Tickets werden mit einer Druck- und Lizenzgebühr<br />

abgerechnet.<br />

www.oeticket.com<br />

o<br />

Urheberrecht<br />

Das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt sowohl das Urheberrecht im<br />

engeren Sinn, dessen Schutzgegenstand das Werk ist, als auch die so genannten<br />

verwandten Schutzrechte, auch Leistungsschutzrechte oder Nachbarrechte genannt.<br />

Was ist nun ein Werk im urheberrechtlichen Sinn und somit vom Schutz des UrhG<br />

erfasst? Es muss sich um eine eigentümliche (Stichwort Individualität) geistige<br />

Schöpfung handeln und diese muss den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der<br />

bildenden Künste oder der Filmkunst zuordenbar sein.<br />

Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz.<br />

Geschützt sind nicht nur Originalwerke, sondern - soweit sie eigentümliche geistige<br />

Schöpfungen darstellen - auch Bearbeitungen. Der Bearbeiter braucht zur<br />

Verwertung seiner Bearbeitung (nicht zur Bearbeitung an sich) die vorherige<br />

Zustimmung des Rechteinhabers (Urheber bzw. Verlag) des geschützten<br />

bearbeiteten Werkes.<br />

Im Allgemeinen beträgt die Schutzfrist 70 Jahre ab dem Todesjahr des Urhebers.<br />

Das Urheberrecht ist vererblich. Unter Lebenden ist das Urheberrecht als solches<br />

nicht übertragbar (Ausnahme: Verzicht eines Miturhebers).<br />

o<br />

Aufführungsrechte<br />

Das Aufführungsrecht umfasst nicht nur die Live-Aufführung von Werken, sondern<br />

auch die öffentliche Wiedergabe von Werken mit Hilfe von Bild- und Schallträgern.<br />

Weiters gehört dazu die Benutzung einer Rundfunksendung oder einer öffentlichen<br />

70


Zurverfügungstellung eines Werkes zur öffentlichen Wiedergabe des Werkes sowie<br />

die öffentliche Wiedergabe durch Lautsprecherübertragungen u.Ä. außerhalb des<br />

Veranstaltungsortes. (Das Vortragsrecht bezieht sich auf Sprachwerke, das<br />

Vorführrecht auf Werke der bildenden Kunst).<br />

Was ist eine öffentliche Aufführung?<br />

Unter einer öffentlichen Aufführung versteht man nicht nur Live-Darbietungen durch<br />

einzelne MusikerInnen, Bands oder Vortragende bei Lesungen, sondern auch die<br />

öffentliche Wiedergabe musikalischer/literarischer Darbietungen mit Hilfe von Bildoder<br />

Tonträgern (CD, DVD, VHS u. dgl.), Radios und Fernsehern sowie jede Art von<br />

Hintergrundmusik in Lokalen oder Kaufhäusern.<br />

o<br />

AKM (Literatur)<br />

Jede/r, die/der ein musikalisches, literarisches oder bildnerisches Werk nutzt, also<br />

z.B. öffentlich aufführt oder sendet, muss vorher eine entsprechende<br />

Nutzungsbewilligung (Lizenz) erwerben und den UrheberInnen für die Nutzung ihrer<br />

Werke ein angemessenes Entgelt (Tantiemen) bezahlen.<br />

Die AKM nimmt kollektiv die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (öffentliche<br />

Aufführungen und Sendungen) der musikalischen und literarischen UrheberInnen<br />

und deren VerlegerInnen wahr. Sie ist somit zentrale AnsprechpartnerIn für die<br />

genannten Sparten.<br />

AnsprechpartnerIn für Informationen, Anmeldungen und Tarife für alle steirischen<br />

Bezirke:<br />

AKM Geschäftsstelle Graz<br />

Pestalozzistraße 1/I, 8010 Graz<br />

Tel.: 050717-DW (die Durchwahl für die einzelnen steirischen Bezirke finden Sie<br />

unter www.akm.co.at )<br />

E-Mail: gest.graz@akm.co.at<br />

www.akm.co.at<br />

71


Kinder- & Jugendveranstaltungen<br />

Veranstaltungen für die Zielgruppe „Kinder und Jugendliche“ verlangen von<br />

VeranstalterInnen die Auseinandersetzung mit spezifischen Rahmenbedingungen<br />

und spezifischer Kommunikation der Veranstaltung für die Zielgruppe. Es ist ratsam,<br />

dabei ExpertInnen im Bereich Kinder-/Jugendbetreuung oder Pädagogik im Team zu<br />

haben, oder mit solchen zu kooperieren.<br />

Kommunikation, Marketing, Eintrittspreise, Verpflegung, Vorstellungszeit - also alle<br />

Rahmenbedingungen der Veranstaltung - sollten auf die Zielgruppe ausgerichtet und<br />

auf deren Bedürfnisse abgestimmt sein. Diese Veranstaltungen stellen hohe<br />

Anforderungen an die KünstlerIn als <strong>Kultur</strong>- und KunstvermittlerIn.<br />

Tipp: Die Einteilung Kinder und Jugendliche ist sehr vage. Richten Sie daher Ihre<br />

Veranstaltung an eine bestimmte Gruppe, die anhand von Altersstufen eingeteilt<br />

werden kann: z.B. 0-3 Jahre Babys; 4-6 Jahre Kindergartenalter; 7-10 Jahre<br />

Volksschulalter.<br />

Inhaltlich sollte sich die Veranstaltung nach der von Ihnen definierten Altersgruppe<br />

richten, denn was für eine Altersstufe spannend ist, ist für um ein paar Jahre ältere<br />

Kinder eventuell schon wieder uninteressant. Überlegen Sie daher mit<br />

ExpertInnenunterstützung (KinderpädagogInnen) die Details Ihres Angebots.<br />

○ Jugendschutzbestimmungen<br />

Die Jugendschutzbestimmungen sind bundesländerspezifisch geregelt. Daher sind<br />

für die <strong>Steiermark</strong> laut dem Gesetz vom 7. Juli 1998 über den Schutz der Jugend<br />

Steiermärkisches Jugendschutzgesetz (http://www.jugendreferat.steiermark.at/cms/<br />

beitrag/10114319/3072285/) Stammfassung: LGBl. Nr. 80/1998 Novellen: LGBl. Nr.<br />

70/2001; LGBl. Nr. 35/2003; LGBl. Nr. 76/2005, folgende Regelungen zu beachten:<br />

Als Kind werden Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gesehen,<br />

Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr<br />

zählen zur Gruppe der Jugendlichen.<br />

Kinder bis 14 Jahre dürfen am Abend bis 21 Uhr ausbleiben; zwischen dem<br />

vollendeten 14. und vollendeten 16. Lebensjahr bis 23 Uhr und ab dem vollendeten<br />

16. Lebensjahr bis 2 Uhr; wenn in Begleitung einer Aufsichtsperson ohne zeitliche<br />

Begrenzung.<br />

Grundsätzlich können Eltern und Erziehungsberechtigte individuelle Vorschriften zu<br />

diesen Regelungen festlegen, sie sind für die Kinder und Jugendlichen verantwortlich<br />

und haftbar. Die Zustimmung von Eltern oder Erziehungsberechtigten ist daher<br />

immer erforderlich.<br />

Informieren Sie sich im Detail und bzgl. etwaiger Änderungen unter:<br />

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10019967/4142531/<br />

72


○ Veranstaltungsort<br />

Als VeranstalterIn im Kinder- und Jugendbereich können folgende Räumlichkeiten<br />

und Einrichtungen als Veranstaltungsort für Sie interessant sein. Oft vermieten diese<br />

Einrichtungen Räume, oder stellen sie sogar kostenlos zur Verfügung:<br />

‣ Jugendzentren<br />

‣ Kindergärten, Schulen<br />

‣ Eltern-Kind-Zentren<br />

‣ <strong>Kultur</strong>häuser und <strong>Kultur</strong>säle der Gemeinde, Region, Stadt<br />

‣ Lokale/Kaffees<br />

Ein schönes Ambiente für Kinder- und Jugendveranstaltungen sind Parks und<br />

öffentliche Plätze. Sie sind oft im Herzen der Stadt oder des Ortes und für eine Reihe<br />

von Kinderaktivitäten ideal. Für die Durchführung von Veranstaltungen auf<br />

öffentlichen Flächen nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Gemeinde, dem<br />

Bezirk oder der Stadt auf.<br />

Eltern-Kind-Zentrum Graz<br />

Bergmanngasse 10, 8010 Graz<br />

Tel: 0316 / 37 81 40<br />

E-Mail: info@ekiz-graz.at<br />

www.ekiz-graz.at<br />

Eltern-Kind-Zentrum Voitsberg<br />

Josef-Radkohl-Str. 16, 8570 Voitsberg<br />

Tel: 03142 / 28379<br />

E-Mail: ekiz.voitsberg@aon.at<br />

www.ekiz-voitsberg.at<br />

Eltern-Kind-Zentrum Gleisdorf<br />

Franz-Josef-Straße 37, 8200 Gleisdorf<br />

Tel: 0664 / 333 8200<br />

E-Mail: kontakt@ekiz-gleisdorf.at<br />

www.ekiz-gleisdorf.at<br />

Eltern-Kind-Zentrum Weiz<br />

Resselgasse 6/I, 8160 Weiz<br />

Tel:03172 / 44606<br />

E-Mail: ekiz.weiz@aon.at<br />

www.ekiz-weiz.at<br />

73


○ Spezielle Örtlichkeiten und kinderspezifische Veranstaltungshäuser in der<br />

<strong>Steiermark</strong><br />

Folgende Link-Sammlung gibt Ihnen einen Ausschnitt über Veranstaltungshäuser<br />

und Institutionen in der <strong>Steiermark</strong>, die sich auf das Zielpublikum „Kinder und<br />

Jugendliche“ spezialisiert haben:<br />

Fratz Graz<br />

Freizeit- und Aktivitätszentrum für Kinder, Gabelsbergerstraße 22, 8020 Graz, Tel:<br />

0316 / 77 31 78, office@fratz-graz.at, www.fratz-graz.at<br />

FRida & freD<br />

Kindermuseum Graz GmbH, Friedrichgasse 34, 8010 Graz, Tel: 0316 / 872 7700,<br />

fridaundfred@stadt.graz.at, http://www.fridaundfred.at<br />

Grazer Kasperl Theater<br />

Abo Hotline, Christine Trausner, 0664 / 48 11 226, christinetrausner@hotmail.com,<br />

http://www.kasperl.com<br />

Institut für Kinderphilosophie<br />

Schönaugasse 3/I, 8010 Graz, Tel: 0316 / 811513, kinderphilosophie@aon.at,<br />

http://www.kinderphilosophie.at<br />

Jeunesse Graz<br />

spezielle Konzertangebote für Kinder und Jugendliche, c/o <strong>Kultur</strong>zentrum bei den<br />

Minoriten, Mariahilferplatz 3, 8020 Graz, Tel: 0316 / 7111 33 27,<br />

jeunesse@minoritenkulturgraz.at, http://www.minoritenkulturgraz.at/01_home.htm<br />

Jugendgalerie im Grazer Rathaus<br />

Grazer Rathaus, 8011 Graz; Kontakt: <strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong>, Wielandgasse 9,<br />

8010 Graz, Tel. 0316 / 816975, office@kulturvermittlung.org,<br />

http://www.kulturvermittlung.org<br />

Kinderbüro Graz<br />

Nikolaiplatz 4a, 8020 Graz, Tel: 0316 / 833 666, info@kinderbuero.at,<br />

www.kinderbuero.at<br />

Landes-Ludothek Ludovico<br />

Herrengasse 3, 8010 Graz, Tel: 0316 / 850084, office@ludovico.at,<br />

http://www.ludovico.at<br />

Mariagrüner Kindertheater<br />

Mariagrünerstraße 82, 8043 Graz, Tel: 0316 / 386062. mkt@mariagruenerkindertheater.at,<br />

http://kindertheater.chlietz.net<br />

Minoritensäle<br />

<strong>Kultur</strong>zentrum bei den Minoriten, Mariahilferplatz 3, Tel: 0316 / 7111 3327,<br />

office@minoritenkulturgraz.at, http://www.graz-seckau.at/minoritensaal.at<br />

74


MoveArt - Circus Kids und Circus Companie<br />

Inge-Morath-Straße 27d, 8045 Graz, 0650 / 8706119, office@moveart.co.at,<br />

http://www.moveart.co.at<br />

Next Liberty<br />

Kaiser-Josef-Platz 10, 8010 Graz, Tel: 0316 / 8000, anna.forrester@buehnengraz.com,<br />

pia.weisi@buehnen-graz.com, http://www.buehnen-graz.com/nextliberty<br />

TaO! Theater am Ortweinplatz<br />

Ortweinplatz 1, 8010 Graz, Tel: 0316 / 846094-15, office@tao-graz.at,<br />

http://www.tao-graz.at<br />

Weitere interessante Links für VeranstalterInnen und ProjektleiterInnen:<br />

EU-Projekte für Jugendliche: http://europa.eu/youth/index.cfm?I_id=de<br />

Landesschulrat <strong>Steiermark</strong> Veranstaltungsdatenbank:<br />

http://www.lsr-stmk.gv.at/cms/ziel/469668/DE<br />

75


○ Rahmenbedingungen<br />

Für eine erfolgreiche Veranstaltung sollen auch die Rahmenbedingungen auf Ihr<br />

Zielpublikum abgestimmt sein. Das beinhaltet die Räumlichkeit, Ticketpreise,<br />

thematische Inhalte, Vermittlungskonzept und vieles mehr. Bedenken Sie auch, dass<br />

Kinder und Jugendliche über eine andere und kürzere Konzentrationsspanne<br />

verfügen als Erwachsene. Machen Sie sich also über Ablauf und inhaltliche Punkte<br />

Gedanken und richten Sie diese auf Ihr Publikum aus.<br />

Zeitpunkt<br />

Wählen Sie den Zeitpunkt der Veranstaltung so, dass er den<br />

Jugendschutzbestimmungen nicht zuwider handelt und für Ihre Zielgruppe gut<br />

geeignet ist. Denken Sie daran, dass evtl. ein früherer Start mit Vorbands<br />

(evtl. aus der Gegend des Veranstaltungsortes) gewählt werden kann und ein<br />

exaktes Ende des Abends stattfindet. Die Sperrstunde sollte unbedingt<br />

eingehalten werden. Um die BesucherInnen auf das Ende der Veranstaltung<br />

hinzuweisen, sollte dann kurz vor Schluss kein Ausschank mehr stattfinden<br />

und keine Hintergrundmusik spielen.<br />

Ticketpreise<br />

Ihre Ticketpreise müssen an das Zielpublikum und den Veranstaltungsinhalt<br />

bzw. die Länge des Programms angepasst sein. Für eine Veranstaltung für<br />

Kinder und Jugendliche werden Sie nicht die gleichen Preise ansetzen können<br />

wie für Erwachsene. Ihr Publikum soll es sich leisten können die Veranstaltung<br />

zu besuchen, bzw. Eltern müssen es adäquat finden diesen Preis zu zahlen.<br />

Weisen Sie Ticketpreise separat für Kinder und für die begleitenden<br />

Erwachsenen aus.<br />

Pausen, Catering und Verpflegung<br />

Überlegen Sie, ob Sie Verpflegung im Rahmen der Veranstaltung anbieten<br />

werden oder nicht, und berücksichtigen Sie dabei die Bedürfnisse von Kindern<br />

und Jugendlichen. Die Pausen sollen so gesetzt sein, dass sie für Kinder ein<br />

adäquates Verhältnis zur Veranstaltungslänge ergeben.<br />

Auch was Sie an Getränken oder Essen anbieten, sollte kindgerecht sein und<br />

in kindgerechter Menge und Form angeboten werden. Erkundigen Sie sich bei<br />

ExpertInnen, welche Veranstaltungslänge geraten wird, wie oft Pausen<br />

gemacht werden sollen und wie lange diese sein sollen. Eventuell können Sie<br />

dabei auch Freunde und Bekannte, die Kinder im entsprechenden Alter haben<br />

und Ihnen ihre Erfahrungswerte schildern, zu Rate ziehen. Grundsätzlich<br />

sollen bei Veranstaltungen antialkoholische Getränke preislich günstiger sein<br />

als alkoholische Getränke.<br />

Alkoholausschank<br />

Immer öfter gerät der unkontrollierte Alkoholkonsum von Jugendlichen in die<br />

Schlagzeilen. Alkoholausschank bei Veranstaltungen muss die<br />

Jugendschutzbestimmungen einhalten. Ist es offensichtlich, dass Jugendliche<br />

(oder auch Erwachsene) alkoholisiert sind, so darf an sie kein Alkohol mehr<br />

76


ausgeschenkt werden. Bringen Sie das Jugendschutzgesetz gut ersichtlich an<br />

der Bar und/oder beim Eingang an!<br />

Security<br />

Wenn Sie Security und Sicherheitskräfte für die Veranstaltung benötigen,<br />

dann denken Sie bei der Auswahl des Security-Personals daran Personen zu<br />

nehmen, die einen guten und korrekten Umgang mit Kindern und<br />

Jugendlichen aufweisen, über Jugendschutzbestimmungen informiert sind und<br />

achten Sie darauf, auch weibliche Sicherheitskräfte anzustellen.<br />

Equipment<br />

Prüfen Sie im Rahmen der Veranstaltungsplanung welches Equipment Sie zur<br />

Durchführung benötigen und wie Sie dieses anmieten bzw. zur Verfügung<br />

gestellt bekommen können. Die Equipmentfrage steht natürlich im<br />

Zusammenhang mit notwendigen Technikausgaben im Budget. Überprüfen<br />

Sie, was Sie sich leisten können.<br />

Bei Veranstaltungen für Kinder sollten Sie auch im Bereich Bestuhlung,<br />

Mobiliar und Dekoration auf die Körpergröße Ihres Publikums Rücksicht<br />

nehmen. Sorgen Sie für kindgerechte Stühle oder andere Sitzgelegenheiten.<br />

Diese Punkte sollten Sie mit jemandem besprechen, der Erfahrung und<br />

Expertise mit Kindern besitzt.<br />

Achten Sie darauf, dass Sie eine Örtlichkeit wählen, die die nötige Infrastruktur<br />

aufweist, wie z.B. Wickelraum mit Windeleimer, Zufahrtsmöglichkeit für<br />

Kinderwägen.<br />

TIPP: Manchmal ist es möglich, sich mit anderen Veranstaltern in Bezug auf<br />

Aufbau/Deko/Technik abzustimmen und sich Materialkosten zu teilen. Vorteil<br />

daraus: Die Materialien müssen nur einmal an- und abtransportiert werden<br />

bzw. müssen nicht öfter auf- und abgebaut werden. Daraus ergeben sich<br />

geringere Material-, Liefer- und Aufbaukosten.<br />

○ PR und Marketing<br />

Ihre Marketing- und PR-Maßnahmen sollten immer auf Ihr Zielpublikum abgestimmt<br />

sein. Ihre Aktionen sollen Kinder und Jugendliche ansprechen, daher ist es ratsam,<br />

sich in der Kommunikation auf diese Gruppen einzustellen. Arbeiten Sie mit Bildern,<br />

Farben, evtl. interaktiver Gestaltung des Werbematerials - schließlich wollen Sie Ihr<br />

Publikum überzeugen und begeistern.<br />

Die Kommunikation in der Werbung für Jugendliche fordert eine andere textliche und<br />

optische Gestaltung als die für kleinere Kinder. Achten Sie auf Wortwahl, Textlänge<br />

(längere Texte werden kaum zur Gänze gelesen und bleiben weniger in Erinnerung)<br />

und adäquate Illustrationen.<br />

Tipp: Ihre Marketingstrategie soll natürlich Kinder ansprechen. Vergessen Sie aber<br />

nicht, dass Sie mit der gleichen Strategie auch die Eltern überzeugen müssen, denn<br />

diese entscheiden über die Freizeitgestaltung ihrer Kinder (oder entscheiden<br />

zumindest mit).<br />

77


○ Vernetzung und Ankündigung der Veranstaltung<br />

Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche können auf einer Reihe von Portalen<br />

des Landes <strong>Steiermark</strong>, der Städte, Gemeinden und Jugendzentren angekündigt<br />

werden. Nehmen Sie dazu mit diesen Stellen Kontakt auf oder wenden Sie sich an<br />

das Jugendzentrum Ihrer Gemeinde:<br />

Jugendreferat Land <strong>Steiermark</strong>: http://www.jugendreferat.steiermark.at<br />

Check it: http://www.checkit.at<br />

Dietrichskeusche: http://www.dietrichskeuschn.com<br />

Landesschulrat <strong>Steiermark</strong> Veranstaltungsdatenbank:<br />

http://www.lsr-stmk.gv.at/cms/ziel/469668/DE<br />

○ Adäquate Betreuung der Kinder während der Veranstaltung<br />

Kinder und Jugendliche bedürfen einer adäquaten Betreuung und Aufsicht während<br />

der Veranstaltung. Falls die Kinder nicht von ihren Eltern oder Lehrpersonen<br />

begleitet werden, bieten Sie eine passende Lösung von Seiten des Veranstalters an.<br />

Dabei sollten Sie sich unbedingt mit ExpertInnen abstimmen und solche auch als<br />

BetreuerInnen hinzuziehen.<br />

Kleinigkeiten zum Mitnehmen oder etwas zum selbst Aktiv-Werden während der<br />

Veranstaltung sind sinnvolle inhaltliche Details.<br />

○ KünstlerInnen als <strong>Kultur</strong>vermittlerInnen: Spezifische Anforderungen und<br />

pädagogische Aspekte<br />

Kunstveranstaltungen für Kinder und Jugendliche verlangen ein besonders gründlich<br />

erarbeitetes Konzept des Programms. Hierbei sind die KünstlerInnen besonders als<br />

VermittlerInnen gefragt.<br />

Pädagogische Aspekte der <strong>Kultur</strong>vermittlung sollten für eine erfolgreiche<br />

Veranstaltung jeglichen Genres einen wichtigen Bestandteil in der Vorbereitung,<br />

Konzeption und Durchführung darstellen. Dabei sollten ExpertInnen involviert sein,<br />

um eine sinnvolle Aufarbeitung zu garantieren. Zu berücksichtigen sind unter<br />

anderem die Veranstaltungslänge, Pausen und Betreuung, die kind-/jugendgerecht<br />

eingeplant sein sollten.<br />

○ Kooperation mit Vereinen und ExpertInnen<br />

Eine Kooperation und Zusammenarbeit in der Veranstaltungskonzeption und<br />

Durchführung mit Expertenvereinen oder einzelnen ExpertInnen ist anzuraten, wenn<br />

Sie als VeranstalterIn keine professionelle Erfahrung und ausreichendes<br />

Hintergrundwissen in Bezug auf Kinder und Jugendlich haben. Daher sollten Sie als<br />

Laie unbedingt mit Profis auf dem Gebiet der Kinderveranstaltungen oder<br />

Kinderbetreuung zusammenarbeiten.<br />

78


○ Kooperationen mit Schulen<br />

Wenn Sie Schulklassen zu Ihrer Veranstaltung einladen möchten, so achten Sie auf<br />

die zeitliche Planung. Nehmen Sie früh genug mit der Schule Kontakt auf und<br />

überlegen Sie, mit welchen Schulinhalten und Gegenständen der Inhalt Ihrer<br />

Veranstaltung in Zusammenhang gebracht werden kann. Im besten Fall haben Sie<br />

bereits Werbematerial zur Verfügung, wenn Sie die Schule ansprechen.<br />

Wenn eine außerschulische Veranstaltung besucht werden soll, muss sich ein/e<br />

KlassenlehrerIn bereit erklären, mit KollegInnen die Klassen zu betreuen und zu<br />

begleiten. Bei einer solchen Teilnahme sind die Lehrpersonen für die SchülerInnen<br />

verantwortlich. Wenn der Besuch der Veranstaltung in die Unterrichtszeit fällt, sind<br />

Lehrpersonen über die Schulversicherung ausreichend für Schadensfälle geschützt.<br />

Bei einem Besuch außerhalb der Unterrichtszeit, z.B. am Abend, ist dies nicht der<br />

Fall und die Lehrperson wird im Normalfall die elterliche, schriftliche Zustimmung<br />

einholen.<br />

LehrerInnen, die sich entschließen mit ihren Klassen eine Veranstaltung zu<br />

besuchen, können dies leichter planen, wenn Sie früh genug die Information haben.<br />

Gesetzlich ist die Teilnahme an Veranstaltungen Schulstufen-spezifisch geregelt und<br />

festgelegt. Auch muss schulintern der Besuch mit anderen Fixpunkten, wie<br />

Schullandwochen, Skikursen, Schularbeiten und Tests abgestimmt werden.<br />

Informieren Sie Schulen also früh genug von Ihrer Veranstaltung.<br />

Es gibt gesetzliche Regelungen wie viele schulbezogene Veranstaltungen im Laufe<br />

eines Schuljahres besucht werden können, daher ist es ratsam, dies in die<br />

Vorankündigung und Veranstaltungsplanung einzurechnen. Das heißt für Sie als<br />

VeranstalterIn: je früher die Ankündigung die LehrerInnen erreicht, umso eher<br />

besteht auch die Chance, dass die Veranstaltung in die Unterrichts- und<br />

Lerninhaltsplanung miteinbezogen werden kann.<br />

○ Genehmigung der Direktion<br />

Grundsätzlich benötigt jeder Veranstaltungsbesuch einer Schulklasse die<br />

Genehmigung des Direktors/der Direktorin. Informieren Sie den/die DirektorIn und<br />

fragen Sie, ob Sie die Schule einladen dürfen.<br />

○ Anmeldung: Prozedere und Fristen<br />

Wenn Sie die Zustimmung der Direktion erhalten haben, können Sie Ihre Einladung,<br />

Werbematerial, Infomaterial an die LehrerInnen verteilen oder Plakate in Absprache<br />

mit der Direktion aufhängen. Geben Sie dabei unbedingt einen Infokontakt an, an<br />

den sich interessierte LehrerInnen bei Fragen wenden können. Nennen Sie auch<br />

eine Frist, bis zu der sich die Klassen anmelden müssen. Diese Fixpunkte kommen<br />

Ihnen bei der Planung zugute.<br />

○ Kommunikation und Rückfragen<br />

Geben Sie in Ihrem Werbematerial für Schulen alle notwendigen Infos an, das heißt<br />

Informationen zu: wann - wo - was.<br />

79


Wann:<br />

Geben Sie das Datum und die Uhrzeit an.<br />

Dabei ist es ratsam, Einlasszeit und Zeit des Beginns ausweisen. Für Schulklassen<br />

ist es auch wichtig zu wissen, wie lange die Veranstaltung dauert um abschätzen zu<br />

können, ob die SchülerInnen gemeinsam zur Schule zurückkehren oder vor Ort in<br />

den Nachmittag entlassen werden sollen.<br />

Wo:<br />

Geben Sie den Veranstaltungsort mit der genauen Anschrift an. Bei einer<br />

unbekannten Örtlichkeit sollte man überlegen, einen Anfahrtsplan hinzuzufügen.<br />

Was:<br />

Machen Sie erkenntlich was bei der Veranstaltung passiert. Bei manchen<br />

Veranstaltungen wird der Inhalt durch den Titel selbsterklärend sein (z.B.<br />

„Kinderkonzert - Mozart Sonatinen“), bei anderen wird jedoch mehr Erklärungsbedarf<br />

herrschen. Lassen Sie Ihre Zielgruppe darüber nicht uninformiert.<br />

Informieren Sie die LehrerInnen auf mehreren Wegen: gut funktioniert das Auflegen<br />

von Infomaterial in Konferenzzimmern oder eine Verteilung der Einladungen in die<br />

Fächer der LehrerInnen, sodass diese direkt erreicht werden können. E-Mail-<br />

Aussendungen funktionieren oft nur begrenzt, bitten Sie dabei evtl. das<br />

Schulsekretariat um Unterstützung und um die Möglichkeit einer internen<br />

Weiterleitung Ihrer Veranstaltungswerbung.<br />

Tipp: Sie sollten eine Kontakt-E-Mail oder Telefonnummer für etwaige Rückfragen<br />

angeben. Die LehrerInnen sollten die Möglichkeit haben eventuelle Fragen abklären<br />

zu können.<br />

Geben Sie an, bis wann und unter welchem Kontakt sich die Schulklassen anmelden<br />

können. Die Einreichfrist sollte nicht zu knapp vor der Veranstaltung gewählt sein.<br />

Lassen Sie sich etwas Spielraum für den Fall offen, dass wenige Anmeldungen<br />

eintreffen – Sie können noch ein Schaufelchen Werbung nachlegen oder andere<br />

Gruppen ansprechen.<br />

80


Do’s und Dont’s im Überblick<br />

1. Halten Sie alle Vereinbarungen mit PartnerInnen, KünstlerInnen,<br />

SponsorInnen etc. schriftlich fest (inkl. Protokolle aller Gespräche).<br />

2. Planen Sie lange voraus und sorgen Sie bei Ihrer Terminplanung<br />

unbedingt dafür, dass Ihre Veranstaltung nicht mit großen<br />

Konkurrenzveranstaltungen oder anderen wichtigen kulturellen<br />

Ereignissen kollidiert.<br />

3. Planen Sie einen budgetären Polster für Unvorhergesehenes in Ihrer<br />

Kostenaufstellung mit ein.<br />

4. Achten Sie darauf, dass Sponsoren, öffentliche Würdenträger, VIPs stets<br />

entsprechend begrüßt werden und die Namen korrekt geschrieben bzw.<br />

ausgesprochen werden.<br />

5. Knüpfen Sie gute Kontakte und pflegen Sie diese.<br />

6. Berücksichtigen Sie die Bedürfnisse von Menschen mit<br />

Mobilitätsbeeinträchtigungen oder Behinderungen in der<br />

Veranstaltungsplanung.<br />

7. Achten Sie auf eine gendergerechte und interkulturell adäquate<br />

Ausrichtung der Veranstaltung.<br />

8. Achten Sie unbedingt auf eine adäquate Versicherung Ihrer<br />

Veranstaltung.<br />

81


BÜCHER<br />

Büchertipps „Veranstaltungsorganisation allgemein“:<br />

Geyer Helmut und Luis Ephrosi. Crashkurs Marketing. Haufe. 2005.<br />

Güllemann Dirk. Veranstaltungsmanagement und Recht. Luchterhand Verlag. 2003.<br />

Peipe Sabine. Crashkurs Projektmanagement. Haufe. 2005.<br />

Steirer Wolfgang, Susanne Moser, Gerald Matt. <strong>Kultur</strong>management leicht gemacht.<br />

Neuer Wissenschaftlicher Verlag. Wien, Graz, 2004.<br />

Büchertipps „Kinder- und Jugend“:<br />

Bertelsmann Stiftung. Aspekte der Ernährung im Kindes- und Jugendalter.<br />

Bertelsmann Stiftung, 2000.<br />

Dammler Axel, Barlovic Ingo, Melzer-Lena Brigitte. Marketing für Kids und Teens<br />

Verlag MI, 2000.<br />

Eugster Gabi. Kinderernährung gesund & richtig: Essen am Familientisch genießen.<br />

Verlag Urban & Fischer bei Elsevier, 2007.<br />

Hans-Günther Richter. Die Kinderzeichnung: Entwicklung. Interpretation. Ästhetik.<br />

Cornelsen Lehrbuch. 1997.<br />

McNeal James U. Kids as Customers: A Handbook of Marketing to Children.<br />

Lexington Books, 1992<br />

Opalka Ralf. Kids-Marketing: Grundlagen - Zielgruppe - Kommunikation. Verlag Dr.<br />

Müller, 2001.<br />

Stiller Barbara, Wimmer Constanze, Schneider Ernst. Spielräume. Musikvermittlung.<br />

Konzerte für Kinder. Verlag Regensburg, 2002.<br />

Büchertipps „Sponsoring“:<br />

Bortoluzzi Dubach Elisa, Frey Hansrudolf. Sponsoring. Der Leitfaden für die Praxis.<br />

Verlag Paul Haupt AG, 2000.<br />

Heinze Thomas. <strong>Kultur</strong>sponsoring, Museumsmarketing, <strong>Kultur</strong>tourismus. VS – Verlag<br />

für Sozialwissenschaften, 3. Auflage, 2008.<br />

Kössner Brigitte. Managementfaktor Kunstsponsoring. Signum Verlag, 1999.<br />

Maurer Stefan. So finden Sie den richtigen Sponsor. Heyne-Verlag, 1992.<br />

82


Steiner Wolfgang, Matt Gerald, Moser Susanne. <strong>Kultur</strong>management leicht gemacht.<br />

Neuer Wissenschaftlicher Verlag, 2004.<br />

von Troschke Max. Unternehmen fördern Kunst. VDM Verlag, 2005.<br />

Büchertipps „Kunstvermittlung“:<br />

Hoffmann Detlef. Welt-Kunst-Pädagogik: Kunstvermittlung zwischen westlichen<br />

Kunst-Konzepten und globalen Fragestellungen. Evangelische Akad. Loccum, 2001.<br />

Mörsch Carmen. Schnittstelle Kunst – Vermittlung. Transcript, 2007.<br />

Peez Georg. Einführung in die Kunstpädagogik. Kohlhammer Verlag, 2005.<br />

Ronte Dieter. Ist Kunst vermittelbar? Ist Kunstvermittlung eine Kunst? Picus Verlag,<br />

2001.<br />

Büchertipps „Musikveranstaltungen”:<br />

Berndorff Gunnar, Berndorff Barbara, Eigler Knut. Musikrecht: Die häufigsten Fragen<br />

des Musikgeschäfts. PPV Medien, 2007.<br />

Fleing Elke. Live is Life. Booking und Promotion von Konzerten und Tourneen.<br />

Verlag Gerig Hans, 1995.<br />

Kessler Robert. Crashkurs Musikmanagement: Professionelles Selbstmanagement<br />

im Musikbusiness. So wird aus Musik bares Geld. PPV Medien, 2007.<br />

Klein Christoph. So veranstalten Sie ein Konzert. Interna Aktuell, 2005.<br />

Passman Donald. Musikbusiness: Erfolgreich verhandeln, Verträge gestalten,<br />

Auftritte organisieren, Finanzen managen. Schäffer-Poeschel, 2004.<br />

Rau Fritz. 50 Jahre Backstage: Erinnerungen eines Konzertveranstalters. Palmyra,<br />

2006.<br />

Büchertipps „Ausstellungen”:<br />

John Helmut, Dauschek Anja (Hsg.). Museen neu denken: Perspektiven der<br />

<strong>Kultur</strong>vermittlung und Zielgruppenarbeit. Transcript Verlag, 2008.<br />

Kittlausz Viktor, Pauleit Winfried (Hsg.). Kunst – Museum – Kontexte: Perspektiven<br />

der Kunst- und Musikvermittlung. Transcript Verlag, 2006.<br />

Ognibeni Günter. Ausstellungen im Museum und anderswo – Planung, Technik,<br />

Präsentation. Callwey Verlag, 1988.<br />

83


Links<br />

AKM<br />

Staatlich genehmigte <strong>Gesellschaft</strong> der Autoren, Komponisten und Musikverleger<br />

www.akm.co.at<br />

Austro Mechana<br />

<strong>Gesellschaft</strong> zur Wahrnehmung mechanisch musikalischer Urheberrechte<br />

www.aume.at<br />

Brandschutzforum Austria<br />

Verein zur Förderung des Brandschutz- und Sicherheitswesens in Österreich<br />

www.brandschutzforum.at<br />

Baubezirksleitungen <strong>Steiermark</strong><br />

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/122785/DE<br />

Bezirkshauptmannschaften <strong>Steiermark</strong><br />

www.bezirkshauptmannschaften.steiermark.at<br />

CCP Austria<br />

Cultural Contact Point Austria (CCP Austria)<br />

www.bmukk.gv.at/europa/ccp.xml<br />

EU <strong>Kultur</strong>portal<br />

http://ec.europa.eu/culture/index_de.htm<br />

Europäische <strong>Kultur</strong>hauptstädte<br />

http://www.bmukk.gv.at/europa/kulturhauptstaedte.xml<br />

HELP.GV.AT<br />

Informationen zu Amtswegen<br />

www.help.gv.at<br />

<strong>Kultur</strong>server Graz<br />

http://www.kulturserver-graz.at<br />

84


<strong>Kultur</strong>vermittlung <strong>Steiermark</strong><br />

www.kulturvermittlung.org<br />

Litera - Mechana<br />

Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte<br />

www.literar.at<br />

MUSIS<br />

Verein zur Unterstützung von Museen und Sammlungen in der <strong>Steiermark</strong><br />

www.musis.at<br />

Stabstelle Informationsmanagement E - Government<br />

www.e-government.steiermark.at<br />

Landesfeuerwehrverband <strong>Steiermark</strong><br />

www.lfv.stmk.at<br />

LSG<br />

Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH<br />

www.lsg.at<br />

Österreich Ticket<br />

www.oeticket.com<br />

Österreichisches Rotes Kreuz, Landesdienststelle <strong>Steiermark</strong><br />

www.st.roteskreuz.at<br />

Bezirksdienststellen Rotes Kreuz <strong>Steiermark</strong><br />

http://www.st.roteskreuz.at/8.html<br />

StageRent<br />

StageRent ist eine Info-Plattform, die steirische Anbieter von Bühnenmaterial und<br />

von Know-How rund um Veranstaltungen im Bühnenbereich zusammenfassen will.<br />

www.stagerent.kulturvermittlung.org<br />

85


Steirische Tourismus GmbH<br />

http://www.steiermark.com/de/<br />

Steiermärkisches Feuerpolizeigesetz<br />

www.brandschutzforum.at<br />

Steirische Finanzämter<br />

http://www.steuerverein.at/finanzamt/finanzamt_steiermark.htm<br />

Steiermärkisches Jugendschutzgesetz<br />

http://www.jugendreferat.steiermark.at/cms/beitrag/10114319/3072285/<br />

Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz<br />

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LRST_7070_002/LRST_7070_002.html<br />

Steirische Gemeinden<br />

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />

Steirische Medien<br />

Verzeichnis steirischer Medien auf der Webseite des Steirischen Presseclubs<br />

www.presseclub.co.at<br />

V.A.M<br />

Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien<br />

www2.vam.3dhd.net<br />

VBK<br />

Verwertungsgesellschaft Bildender Künstler<br />

www.vbk.at<br />

Wirtschaftskammer <strong>Steiermark</strong><br />

www.portal.wko.at<br />

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