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VeranstaltungsPLANER - Kultur Service Gesellschaft Steiermark

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Finanzielles<br />

Steuern und Abgaben<br />

Lustbarkeitsabgabe (Vergnügungssteuer)<br />

Lustbarkeitssteuer fällt bei Veranstaltungen an, deren Zweck es ist die<br />

TeilnehmerInnen zu unterhalten. Diese sind z.B.: Bälle, Tanzveranstaltungen,<br />

Lustbarkeiten, die im Rahmen eines Gewerbe betrieben werden, Kinobetrieb etc.<br />

Hingegen fallen wissenschaftliche Tagungen, religiöse Veranstaltungen,<br />

Veranstaltung zur Wirtschaftswerbung o.Ä. nicht unter die Kategorie, die<br />

Lustbarkeitsabgabe erfordert.<br />

Befreiungen<br />

Gemeinden bestimmen selbst, welche Veranstaltungen abgabepflichtig sind und<br />

können auch Veranstaltungen von der Abführung dieser Gebühr befreien.<br />

Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Gemeinde.<br />

Steirische Gemeinden: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/511729/DE<br />

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Umsatzsteuer<br />

In dem Fall, dass der/die VeranstalterIn Umsatzsteuer abzuführen hat, muss darauf<br />

geachtet werden, dass alle Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer<br />

ausgestellt werden. Rechnungen und Honorarnoten müssen immer klar erkennen<br />

lassen, ob der Gesamtbetrag Umsatzsteuer enthält oder nicht. Die meisten<br />

Rechnungen, die Leistungen betreffen, die VeranstalterInnen beziehen (z.B.<br />

Raummiete, Miete von Equipment, Transport von Technik, Künstlerhonorare etc.)<br />

werden Umsatzsteuer enthalten.<br />

Die Umsatzsteuer beläuft sich im Normalfall auf 20%, in manchen Fällen auf 10%.<br />

Für genauere Information ist es ratsam, beim Finanzamt oder bei guten<br />

SteuerberaterInnen Erkundigungen einzuholen.<br />

Nähere Informationen: www.bmf.gv.at (Bundesministerium für Finanzen)<br />

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Werbeabgabe<br />

Diese Abgabe fällt bei Werbematerial (Veröffentlichungen) an und beläuft sich<br />

bundesweit auf 5%. Sie fällt bei Werbeleistungen in Österreich an, sofern sie gegen<br />

Entgelt erbracht werden. Eine Werbeabgabe erfolgt jedoch nur ab einer gewissen<br />

Summe an Werbeabgaben im Jahr.<br />

Änderungen können Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer einsehen:<br />

http://www.fachverbandwerbung.at/de-service-werbeabgabe.shtml<br />

Informieren Sie sich bezüglich Ihres individuellen Falles beim Finanzamt, der<br />

Wirtschaftskammer oder beim Steuerberater.<br />

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