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VeranstaltungsPLANER - Kultur Service Gesellschaft Steiermark

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Elektriker eventuell erforderliche Kabel einziehen. Wenn weiters noch ein<br />

ansprechendes Licht-Equipment gewünscht wird, muss oft eine zusätzliche 32<br />

Ampere gesicherte 400 V Zuleitung gelegt werden.<br />

Bedenken Sie, dass für manche Bühnenveranstaltungen (Kabarett oder Theater) der<br />

Saal vollständig abdunkelbar sein muss (abgesehen von Notbeleuchtungen).<br />

Licht und Ton sollten von einem Platz aus steuerbar sein. Hängepunkte in<br />

ausreichender Höhe und Dimensionierung für Scheinwerfer müssen vorhanden sein.<br />

ACHTUNG: Lassen Sie Elektroarbeiten ausschließlich von professionellen<br />

ElektrikerInnen durchführen!<br />

FOH (Mischpult-Platz im Besucherbereich)<br />

FOH („Front of House”) bezeichnet den Mischpult-Platz im Besucherbereich, von<br />

dem aus der/die TontechnikerIn den Sound für das Publikum mischt. Von diesem<br />

Platz wird auch die Lichttechnik gesteuert. Häufig wird ein Lichtmischpult mit<br />

mindestens 16 einzeln regelbaren Kreisen benötigt. Weiters benötigt man häufig<br />

mehrere Dimmerkreise.<br />

Tipp: Der Mischpult-Platz sollte hinter der letzten Sitzreihe (in größeren Sälen am<br />

Anfang des hinteren Drittels des Saales) in der Mitte bzw. links oder rechts des<br />

Mittelgangs mit freier Sicht auf die Bühne sein. Der Platzbedarf ist unterschiedlich je<br />

nach Veranstaltung und beträgt ab ca. 3 m x 2 m (Achtung: nicht unter Balkonen und<br />

Brüstungen und nicht hinter Glasscheiben positionieren!). Es werden in der Regel<br />

ein Tisch (ca. 1,5 m x 1 m) und zwei Sessel benötigt. Klären Sie diese Fragen mit<br />

den KünstlerInnen ab und halten Sie die Punkte schriftlich im Vertrag fest.<br />

Der Mischpult-Platz muss auch während des Einlasses und der Pause gesichert<br />

werden. Vergessen Sie nicht, eine ausreichend hohe Stehleiter für das Hängen und<br />

Einleuchten der Scheinwerfer bereitzustellen. Für den Strom wird ein 16 A Schuko<br />

Anschluss am FOH benötigt.<br />

o<br />

Infrastruktur<br />

Der Zugang vom Parkplatz zur Spielstätte muss ebenerdig oder mit einer schrägen<br />

Rampe versehen sein (Hilfskräfte benötigen Treppen zum Transport der Dekoration).<br />

Türen und Treppen müssen so groß und breit sein, dass Bühnenbildelemente oder<br />

Bühnenbauteile durchpassen. Der Auftrittsort muss vor Beginn des Aufbaus leer<br />

geräumt, sauber und bei Bedarf geheizt sein. Bei mehreren Aufführungen muss nach<br />

jeder Aufführung gereinigt werden.<br />

Verantwortliche AnsprechpartnerInnen müssen rechtzeitig mit allen Schlüsseln und<br />

Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten (Dusch- bzw. Waschgelegenheit für<br />

die KünstlerInnen, Umkleidemöglichkeit mit abschließbaren Schränken,<br />

Sicherungskästen, Feuerlöscher etc.) am Auftrittsort und während der gesamten Zeit<br />

(bis zum abgeschlossenen Abbau) anwesend sein.<br />

o<br />

Temporäre Architektur – Zelt<br />

Für den Aufbau von nicht ortsfesten Betriebsstätten (Zelte, Bühnen, Tribünen etc.) ist<br />

vom Veranstalter/von der Veranstalterin eine entsprechende Genehmigung bei der<br />

Bau- und Anlagenbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Gemeinde) einzuholen.<br />

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