VeranstaltungsPLANER - Kultur Service Gesellschaft Steiermark
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Elektriker eventuell erforderliche Kabel einziehen. Wenn weiters noch ein<br />
ansprechendes Licht-Equipment gewünscht wird, muss oft eine zusätzliche 32<br />
Ampere gesicherte 400 V Zuleitung gelegt werden.<br />
Bedenken Sie, dass für manche Bühnenveranstaltungen (Kabarett oder Theater) der<br />
Saal vollständig abdunkelbar sein muss (abgesehen von Notbeleuchtungen).<br />
Licht und Ton sollten von einem Platz aus steuerbar sein. Hängepunkte in<br />
ausreichender Höhe und Dimensionierung für Scheinwerfer müssen vorhanden sein.<br />
ACHTUNG: Lassen Sie Elektroarbeiten ausschließlich von professionellen<br />
ElektrikerInnen durchführen!<br />
FOH (Mischpult-Platz im Besucherbereich)<br />
FOH („Front of House”) bezeichnet den Mischpult-Platz im Besucherbereich, von<br />
dem aus der/die TontechnikerIn den Sound für das Publikum mischt. Von diesem<br />
Platz wird auch die Lichttechnik gesteuert. Häufig wird ein Lichtmischpult mit<br />
mindestens 16 einzeln regelbaren Kreisen benötigt. Weiters benötigt man häufig<br />
mehrere Dimmerkreise.<br />
Tipp: Der Mischpult-Platz sollte hinter der letzten Sitzreihe (in größeren Sälen am<br />
Anfang des hinteren Drittels des Saales) in der Mitte bzw. links oder rechts des<br />
Mittelgangs mit freier Sicht auf die Bühne sein. Der Platzbedarf ist unterschiedlich je<br />
nach Veranstaltung und beträgt ab ca. 3 m x 2 m (Achtung: nicht unter Balkonen und<br />
Brüstungen und nicht hinter Glasscheiben positionieren!). Es werden in der Regel<br />
ein Tisch (ca. 1,5 m x 1 m) und zwei Sessel benötigt. Klären Sie diese Fragen mit<br />
den KünstlerInnen ab und halten Sie die Punkte schriftlich im Vertrag fest.<br />
Der Mischpult-Platz muss auch während des Einlasses und der Pause gesichert<br />
werden. Vergessen Sie nicht, eine ausreichend hohe Stehleiter für das Hängen und<br />
Einleuchten der Scheinwerfer bereitzustellen. Für den Strom wird ein 16 A Schuko<br />
Anschluss am FOH benötigt.<br />
o<br />
Infrastruktur<br />
Der Zugang vom Parkplatz zur Spielstätte muss ebenerdig oder mit einer schrägen<br />
Rampe versehen sein (Hilfskräfte benötigen Treppen zum Transport der Dekoration).<br />
Türen und Treppen müssen so groß und breit sein, dass Bühnenbildelemente oder<br />
Bühnenbauteile durchpassen. Der Auftrittsort muss vor Beginn des Aufbaus leer<br />
geräumt, sauber und bei Bedarf geheizt sein. Bei mehreren Aufführungen muss nach<br />
jeder Aufführung gereinigt werden.<br />
Verantwortliche AnsprechpartnerInnen müssen rechtzeitig mit allen Schlüsseln und<br />
Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten (Dusch- bzw. Waschgelegenheit für<br />
die KünstlerInnen, Umkleidemöglichkeit mit abschließbaren Schränken,<br />
Sicherungskästen, Feuerlöscher etc.) am Auftrittsort und während der gesamten Zeit<br />
(bis zum abgeschlossenen Abbau) anwesend sein.<br />
o<br />
Temporäre Architektur – Zelt<br />
Für den Aufbau von nicht ortsfesten Betriebsstätten (Zelte, Bühnen, Tribünen etc.) ist<br />
vom Veranstalter/von der Veranstalterin eine entsprechende Genehmigung bei der<br />
Bau- und Anlagenbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Gemeinde) einzuholen.<br />
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