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VeranstaltungsPLANER - Kultur Service Gesellschaft Steiermark

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o<br />

Urheberrecht<br />

Das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt sowohl das Urheberrecht im<br />

engeren Sinn, dessen Schutzgegenstand das Werk ist, als auch die so genannten<br />

verwandten Schutzrechte, auch Leistungsschutzrechte oder Nachbarrechte genannt.<br />

Was ist nun ein Werk im urheberrechtlichen Sinn und somit vom Schutz des UrhG<br />

erfasst? Es muss sich um eine eigentümliche (Stichwort Individualität) geistige<br />

Schöpfung handeln und diese muss den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der<br />

bildenden Künste oder der Filmkunst zuordenbar sein.<br />

Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz.<br />

Geschützt sind nicht nur Originalwerke, sondern - soweit sie eigentümliche geistige<br />

Schöpfungen darstellen - auch Bearbeitungen. Der Bearbeiter braucht zur<br />

Verwertung seiner Bearbeitung (nicht zur Bearbeitung an sich) die vorherige<br />

Zustimmung des Rechteinhabers (Urheber bzw. Verlag) des geschützten<br />

bearbeiteten Werkes.<br />

Im Allgemeinen beträgt die Schutzfrist 70 Jahre ab dem Todesjahr des Urhebers.<br />

Das Urheberrecht ist vererblich. Unter Lebenden ist das Urheberrecht als solches<br />

nicht übertragbar (Ausnahme: Verzicht eines Miturhebers).<br />

o<br />

AKM (Musik, Literatur)<br />

AKM ist die österreichische Vertretung für AutorInnen, KomponistInnen und<br />

MusikverlegerInnen und nimmt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (öffentliche<br />

Aufführungen und Sendungen) der musikalischen und literarischen UrheberInnen<br />

und deren VerlegerInnen wahr.<br />

Öffentliche Aufführungen musikalischer und literarischer Werke müssen der AKM<br />

bekannt gegeben werden.<br />

Veranstalter müssen bei der AKM eine Lizenz erwerben, um geschützte Werke<br />

öffentlich aufführen zu können.<br />

Dies gilt auch für die öffentliche Wiedergabe musikalischer oder literarischer Werke<br />

über Radio, TV, durch Bild- oder Tonträger.<br />

Konzerte, Bälle, Zeltfeste etc. müssen spätestens drei Tage vor der Veranstaltung<br />

bei der zuständigen Geschäftsstelle der AKM gemeldet werden (Meldekarten<br />

erhalten Sie bei der AKM).<br />

Bei regelmäßigen Veranstaltungen (Rundfunksendungen etc.) muss mit der AKM ein<br />

Lizenzvertrag abgeschlossen werden. Tantiemen (Gebühren) werden bei allen<br />

öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des UrheberInnenrechts eingehoben (auch bei<br />

Vereinsveranstaltungen und Firmenfeiern).<br />

Auskünfte und Anmeldungen für alle steirischen Bezirke:<br />

AKM Geschäftsstelle Graz<br />

Pestalozzistraße 1/I, 8010 Graz<br />

Tel: 050717-DW (die Durchwahl für die einzelnen steirischen Bezirke finden Sie<br />

unter www.akm.co.at )<br />

Fax: 050717-96599<br />

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