die Hütte - Deutscher Alpenverein Sektion Hildesheim
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Spenden<br />
Spenden an <strong>die</strong> <strong>Sektion</strong> sind steuerlich abzugsfähig. Die für den Lohnsteuerjahresausgleich<br />
bzw. für <strong>die</strong> Einkommensteuererklärung notwendige Spendenbescheinigung<br />
des DAV wird jedem Spender auf Wunsch übersandt.<br />
Der <strong>Sektion</strong> zugedachte Spenden überweisen Sie bitte auf das Konto:<br />
Sparkasse <strong>Hildesheim</strong>, BLZ 259 501 30, Konto Nr. 100 14<br />
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle<br />
Donnerstags von 16.30–18.30 Uhr<br />
Außerhalb <strong>die</strong>ser Zeit steht Ihnen unser Telefonbeantworter bzw. Fax zur Verfügung.<br />
In der Geschäftsstelle sind u. a. folgende Artikel zu erwerben:<br />
DAV-Aufkleber kostenlos<br />
Vierfarbiger <strong>Sektion</strong>saufkleber kostenlos<br />
DAV-Anstecknadel, Rechteckform 1,00 €<br />
Edelweiß-Anstecknadel, klein 1,50 €<br />
Edelweiß-Anstecknadel, groß 2,50 €<br />
DAV-Aufnäher (Edelweiß, gestickt, 55 mm Ø) 3,00 €<br />
AV-<strong>Hütte</strong>nschlafsack XL (230 x 116 cm) 14,00 €<br />
AV-Schlüssel<br />
Bei der Ausleihe des AV-<strong>Hütte</strong>nschlüssels (für AV-Winterräume) ist ein Betrag von<br />
30,00 € zu hinterlegen.<br />
Kündigungen, Kategorieänderungen u. ä.<br />
Zu Beginn jeden Jahres gibt es in der Geschäftsstelle einige Probleme. Einer Anzahl<br />
Mitgliedern fällt oft erst nach dem Beitragseinzug ein, dass sie zum Jahresende kündigen<br />
wollten, andere beantragen <strong>die</strong> Beitragsermäßigung aufgrund von Alter und<br />
Dauer der Mitgliedschaft oder weil sie aufgrund von Heirat als B-Mitglied eingestuft<br />
werden möchten.<br />
Lange vor <strong>die</strong>ser Zeit ist aber in München bereits der Ausweisdruck und in der <strong>Sektion</strong><br />
der Beitragseinzug gelaufen. Beides geschieht auf der Basis der von der <strong>Sektion</strong><br />
bis spätestens Ende Oktober zuzusendenden Mitgliedsdaten. Danach lässt sich<br />
nicht mehr in den Ablauf eingreifen.<br />
Darum besteht auch <strong>die</strong> Regelung, dass Kündigungen bis zum 1. Okt. des Jahres eingereicht<br />
werden müssen. Deshalb <strong>die</strong> Bitte, Kündigungen, Kategorieänderungen und<br />
andere Änderungen möglichst vor dem 1. Oktober an <strong>die</strong> Geschäftsstelle zu schicken.<br />
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