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NEUJAHRSEMPFANG 2013 - Landkreis Mansfeld-Südharz

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12<br />

Amtsblatt <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> 01/13<br />

Öffentliche Bekanntgabe<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> zur Einzelfallprüfung nach UVPG im Rahmen des<br />

Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von 15 Windkraftanlagen der Firma Ebert<br />

Consulting Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH Cremlingen in den Gemarkungen Helfta<br />

und Lüttchendorf<br />

Die Firma Ebert Consulting Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Feldbergstraße 6a in 38162 Cremlingen, hat mit Schreiben vom<br />

25.07.2012 die Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

zur Errichtung und zum Betrieb von 15 Windkraftanlagen (WKA) in den Gemarkungen<br />

Helfta und Lüttchendorf beantragt. Geplant sind 15 WKA vom<br />

Typ Enercon E-101, Nennleistung 3 MW, Nabenhöhe 149,0 m, Gesamthöhe<br />

199,5 m auf den Grundstücken in der Lutherstadt Eisleben und Gemeinde<br />

Seegebiet <strong>Mansfeld</strong>er Land:<br />

WKA Gemarkung Flur Flurstück<br />

1 Helfta 15 64/24, 66/31<br />

2 Helfta 15 17/9, 17/14<br />

3 Helfta 15 17/4<br />

4 Helfta 14 2/4<br />

5 Helfta 13 5<br />

6 Helfta 13 10<br />

7 Helfta 13 10<br />

8 Helfta 13 5<br />

9 Helfta 13 10<br />

10 Helfta 12 33<br />

11 Helfta 14 12<br />

12 Helfta 13 31/14<br />

13 Helfta 12 33<br />

14 Lüttchendorf 3 54/51<br />

15 Lüttchendorf 3 54/45 ,54/46, 54/47<br />

Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) wird Folgendes bekannt gegeben:<br />

Bei der Durchführung der Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG<br />

wurde festgestellt, dass durch das genannte Vorhaben keine<br />

erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten<br />

sind. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist daher keine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich.<br />

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Beruht die<br />

Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung<br />

des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen<br />

Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung<br />

über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die<br />

Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt<br />

worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.<br />

Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können<br />

beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>, Umweltamt in 06295 Lutherstadt<br />

Eisleben, Lindenallee 56, als der zuständigen Genehmigungsbehörde<br />

eingesehen werden.<br />

Sangerhausen, den 10.12.2012<br />

Schatz<br />

Landrat<br />

Öffentliche Bekanntgabe<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong> nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) zum Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c des UVPG im Rahmen eines<br />

Genehmigungsverfahrens nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

Die DBO Kraft und Wärme GmbH mit Sitz in 73529 Schwäbisch Gmünd,<br />

Marie-Curie-Straße 19, hat mit Schreiben vom 17.10.2012 einen Antrag<br />

auf Feststellung einer UVP-Pflicht nach § 3a UVPG für den Austausch<br />

zweier Blockheizkraftwerke mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung<br />

von 3,9 MW (Brennstoff Pflanzenöl) gegen 12 BioMethanGas-Module<br />

mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 4,7 MW zur Erzeugung<br />

von Strom und Wärme am Standort Gemarkung Sangerhausen, Flur 8,<br />

Flurstücke 145/1 und 145/3 gestellt.<br />

Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen einer<br />

Einzellfallprüfung nach § 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch das<br />

genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu<br />

befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />

keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.<br />

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Beruht die<br />

Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung<br />

des Einzelfalls nach § 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen<br />

Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung<br />

über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die<br />

Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG durchgeführt<br />

worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.<br />

Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können<br />

beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Mansfeld</strong>-<strong>Südharz</strong>, Umweltamt in 06295 Lutherstadt<br />

Eisleben, Lindenallee 56, als der zuständigen Genehmigungsbehörde<br />

eingesehen werden.<br />

Sangerhausen, den 06.12.2012<br />

Schatz<br />

Landrat

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