Breitbandversorgung Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
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3. wer aus gesundheitlichen Gründen die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß<br />
ausüben kann;<br />
4. wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen<br />
beschränkt ist.<br />
Bewerber wenden sich bitte schriftlich unter Angabe des Familiennamens,<br />
Vornamens, der Wohnanschrift und des Berufes bis zum 31.<br />
Mai 2013 an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>,<br />
Hauptamtsleiterin, Straße der Einheit 6 in 07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
oder per E-Mail an verwaltung@md-td.de<br />
Grimm, Beigeordnete<br />
Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2013<br />
Die Personen, die zum Amt eines / einer Schöffen / Schöffin berufen<br />
werden können, sind in einer Vorschlagsliste aufgeführt, die in der Zeit<br />
vom 14. Mai 2013 bis zum 23. Mai 2013 im Bürgerbüro, Steinberg 1,<br />
07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> und im Bürgerbüro, Straße der<br />
Einheit 6, 07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>, zur Einsichtnahme<br />
ausliegt.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom<br />
Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift mit der<br />
Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste<br />
Personen aufgenommen sind, die nach § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes<br />
(GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33,<br />
34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.<br />
Grimm, Beigeordnete<br />
Ehrenamtsförderung 2013 – engagierte<br />
Bürger gesucht<br />
Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel aus der Thüringer Ehrenamtsstiftung<br />
möchte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
auch 2013 wieder ehrenamtliches Engagement würdigen.<br />
Vereine, Organisationen, Verbände und Einzelpersonen sind deshalb<br />
aufgerufen, ehrenamtlich außergewöhnlich engagierte Bürgerinnen<br />
und Bürger für eine Würdigung im Rahmen der Ehrenamtsförderung<br />
vorzuschlagen. Die Vorschläge sind kurz zu begründen und bis zum<br />
31. Mai 2013 bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> einzureichen.<br />
Grimm, Beigeordnete<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> weist im Rahmen ihrer<br />
gesetzlichen Informationspflicht alle in <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
gemeldeten Bürger darauf hin, dass gemäß § 32 Abs. 2 und 3 Thüringer<br />
Meldegesetz (ThürMeldG) vom 26.10.2006 die Meldebehörden<br />
Einwohnermeldedaten an Presse und Rundfunk zu Alters- und Ehjubiläen<br />
sowie an Adressbuchverlage weiterleiten können. Die Übermittlung<br />
wird gemäß § 31 Abs. 1 ThürMeldG beschränkt auf Vor- und<br />
Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften der Einwohner, die das<br />
18. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Die Einwohner der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> können<br />
gemäß § 32 Abs. 4 des ThürMeldG der Übermittlung der entsprechenden<br />
Daten an Rundfunk, Presse sowie Adressbuchverlage widersprechen<br />
und werden hiermit auf die Eintragung einer diesbezüglichen<br />
Übermittlungssperre hingewiesen.<br />
Die Widersprüche sind schriftlich an die Bürgerbüros in <strong>Mohlsdorf</strong>,<br />
Straße der Einheit 6, und <strong>Teichwolframsdorf</strong>, Steinberg 1, zu richten<br />
oder dort während der Öffnungszeiten zu Protokoll zu geben. Widersprüche,<br />
die bereits gegenüber den Bürgerbüros <strong>Mohlsdorf</strong> und <strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
geltend gemacht wurden, behalten im bisherigen Umfang<br />
ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen werden.<br />
Sollte kein Widerspruch eingehen, so können die übermittlungsfähigen<br />
Daten drei Monate nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung<br />
an Rundfunk, Presse sowie Adressbuchverlage weitergegeben<br />
werden.<br />
Im Melderegister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> sind<br />
nicht alle Eheschließungsdaten der Bürger erfasst. Aus Datenschutzgründen<br />
ist die Veröffentlichung dieser Daten ohne Zustimmung der<br />
Betroffenen nicht möglich. Wünschen Bürger, dass die <strong>Gemeinde</strong> ab<br />
dem 50. Ehejubiläum (Goldene Hochzeit) Glückwünsche überbringt,<br />
so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Telefon (0 36 61) 4 53 00<br />
oder persönlich zu den Öffnungszeiten des <strong>Gemeinde</strong>amtes).<br />
Bürgerbüro, <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
Bekanntmachung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung einschließlich Bürgerbüros ist am Freitag,<br />
10. Mai 2013 (Tag nach Himmelfahrt) geschlossen.<br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
Grimm, Beigeordnete<br />
<strong>Gemeinde</strong>steuern werden am<br />
15. Mai 2013 fällig<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> weist alle Steuerpflichtigen,<br />
die kein Bankeinzugsverfahren haben, darauf hin, dass zum 15.<br />
Mai 2013 folgende Steuern fällig werden: Grundsteuer A + B und<br />
Gewerbesteuer.<br />
Wir möchten Sie auf das Abrufverfahren aufmerksam machen und Ihnen<br />
empfehlen, uns zu beauftragen, in Zukunft die von Ihnen zu entrichtenden<br />
Beträge unmittelbar von Ihrem Bank- oder Postscheckkonto<br />
abzurufen.<br />
Das bringt für Sie manche Vorteile: Sie brauchen keine Überweisungen<br />
auszuschreiben, sparen den Weg zum Geldinstitut und damit Zeit.<br />
Sie zahlen keine Dauerauftragsgebühr und sparen dadurch Geld. Sie<br />
zahlen die Abgaben immer in der richtigen Höhe und zum richtigen<br />
Zeitpunkt. Dadurch können Sie nicht mit Mahngebühren belastet werden.<br />
Sie erleichtern auch uns die Arbeit und helfen, den Verwaltungsaufwand<br />
so gering wie möglich zu halten.<br />
Sie gehen kein Risiko ein, denn Sie können den Abbuchungsauftrag<br />
jederzeit widerrufen und haben die Möglichkeit, im Einzelfall rechtzeitig<br />
dem Abruf zu widersprechen.<br />
Nehmen Sie deshalb an diesem modernen Zahlungsverfahren teil.<br />
Vordrucke gibt es im Bürgerbüro <strong>Mohlsdorf</strong> und <strong>Teichwolframsdorf</strong>.<br />
Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes<br />
Greiz informiert:<br />
Wie der Betreuungsbehörde Greiz bekannt geworden ist, finden gegenwärtig<br />
in verschiedenen kreisangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n zum Thema<br />
Vorsorgeverfügungen sogenannte Informationsveranstaltungen eines<br />
kommerziellen Unternehmens aus Sachsen statt.<br />
Ziel dieser Veranstaltungen ist die Erschließung eines potenziellen<br />
Kundenkreises, mit welchem im Nachgang Verträge über die Erbringung<br />
von kostenpflichtigen Leistungen, wie vorformulierten Vorsorgeverfügungen,<br />
abgeschlossen werden sollen.<br />
In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen,<br />
dass für die von dieser Firma angebotenen kostenpflichtigen<br />
Leistungen die Möglichkeit besteht, diese auch kostenfrei bei der<br />
Betreuungsbehörde Greiz bzw. dem Betreuungsverein „Lebensbrücke<br />
e.V.“ in Anspruch zu nehmen. Der Betreuungsverein „Lebensbrücke<br />
e.V.“ berät hierbei individuell und kompetent über alle Fragen<br />
zum Thema Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.<br />
Die Mitarbeiter des Betreuungsvereins bieten sowohl Einzelberatungen<br />
als auch allgemeine Informationsveranstaltungen an, wobei<br />
es sich hierbei stets um kostenfreie Angebote handelt.<br />
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Baumgarten als Leiterin der Betreuungsbehörde<br />
Greiz (Tel. (0 36 61) 87 63 66 oder sozialamt@landkreis-greiz.de)<br />
bzw. Frau Franke als Leiterin des Betreuungsvereins<br />
„Lebensbrücke e.V.“ (Tel. (03 65) 8 55 85 26 oder kontakt@betreuungsverein-gera.de)<br />
gern zur Verfügung.<br />
Greiz, 18.04.2013 – im Auftrag, Baumgarten<br />
Leiterin der Betreuungsbehörde<br />
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