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Breitbandversorgung Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

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3. wer aus gesundheitlichen Gründen die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß<br />

ausüben kann;<br />

4. wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen<br />

beschränkt ist.<br />

Bewerber wenden sich bitte schriftlich unter Angabe des Familiennamens,<br />

Vornamens, der Wohnanschrift und des Berufes bis zum 31.<br />

Mai 2013 an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>,<br />

Hauptamtsleiterin, Straße der Einheit 6 in 07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

oder per E-Mail an verwaltung@md-td.de<br />

Grimm, Beigeordnete<br />

Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2013<br />

Die Personen, die zum Amt eines / einer Schöffen / Schöffin berufen<br />

werden können, sind in einer Vorschlagsliste aufgeführt, die in der Zeit<br />

vom 14. Mai 2013 bis zum 23. Mai 2013 im Bürgerbüro, Steinberg 1,<br />

07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> und im Bürgerbüro, Straße der<br />

Einheit 6, 07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>, zur Einsichtnahme<br />

ausliegt.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom<br />

Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift mit der<br />

Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste<br />

Personen aufgenommen sind, die nach § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes<br />

(GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33,<br />

34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.<br />

Grimm, Beigeordnete<br />

Ehrenamtsförderung 2013 – engagierte<br />

Bürger gesucht<br />

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel aus der Thüringer Ehrenamtsstiftung<br />

möchte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

auch 2013 wieder ehrenamtliches Engagement würdigen.<br />

Vereine, Organisationen, Verbände und Einzelpersonen sind deshalb<br />

aufgerufen, ehrenamtlich außergewöhnlich engagierte Bürgerinnen<br />

und Bürger für eine Würdigung im Rahmen der Ehrenamtsförderung<br />

vorzuschlagen. Die Vorschläge sind kurz zu begründen und bis zum<br />

31. Mai 2013 bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> einzureichen.<br />

Grimm, Beigeordnete<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> weist im Rahmen ihrer<br />

gesetzlichen Informationspflicht alle in <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

gemeldeten Bürger darauf hin, dass gemäß § 32 Abs. 2 und 3 Thüringer<br />

Meldegesetz (ThürMeldG) vom 26.10.2006 die Meldebehörden<br />

Einwohnermeldedaten an Presse und Rundfunk zu Alters- und Ehjubiläen<br />

sowie an Adressbuchverlage weiterleiten können. Die Übermittlung<br />

wird gemäß § 31 Abs. 1 ThürMeldG beschränkt auf Vor- und<br />

Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften der Einwohner, die das<br />

18. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Die Einwohner der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> können<br />

gemäß § 32 Abs. 4 des ThürMeldG der Übermittlung der entsprechenden<br />

Daten an Rundfunk, Presse sowie Adressbuchverlage widersprechen<br />

und werden hiermit auf die Eintragung einer diesbezüglichen<br />

Übermittlungssperre hingewiesen.<br />

Die Widersprüche sind schriftlich an die Bürgerbüros in <strong>Mohlsdorf</strong>,<br />

Straße der Einheit 6, und <strong>Teichwolframsdorf</strong>, Steinberg 1, zu richten<br />

oder dort während der Öffnungszeiten zu Protokoll zu geben. Widersprüche,<br />

die bereits gegenüber den Bürgerbüros <strong>Mohlsdorf</strong> und <strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

geltend gemacht wurden, behalten im bisherigen Umfang<br />

ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen werden.<br />

Sollte kein Widerspruch eingehen, so können die übermittlungsfähigen<br />

Daten drei Monate nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung<br />

an Rundfunk, Presse sowie Adressbuchverlage weitergegeben<br />

werden.<br />

Im Melderegister der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> sind<br />

nicht alle Eheschließungsdaten der Bürger erfasst. Aus Datenschutzgründen<br />

ist die Veröffentlichung dieser Daten ohne Zustimmung der<br />

Betroffenen nicht möglich. Wünschen Bürger, dass die <strong>Gemeinde</strong> ab<br />

dem 50. Ehejubiläum (Goldene Hochzeit) Glückwünsche überbringt,<br />

so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Telefon (0 36 61) 4 53 00<br />

oder persönlich zu den Öffnungszeiten des <strong>Gemeinde</strong>amtes).<br />

Bürgerbüro, <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

Bekanntmachung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung einschließlich Bürgerbüros ist am Freitag,<br />

10. Mai 2013 (Tag nach Himmelfahrt) geschlossen.<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

Grimm, Beigeordnete<br />

<strong>Gemeinde</strong>steuern werden am<br />

15. Mai 2013 fällig<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> weist alle Steuerpflichtigen,<br />

die kein Bankeinzugsverfahren haben, darauf hin, dass zum 15.<br />

Mai 2013 folgende Steuern fällig werden: Grundsteuer A + B und<br />

Gewerbesteuer.<br />

Wir möchten Sie auf das Abrufverfahren aufmerksam machen und Ihnen<br />

empfehlen, uns zu beauftragen, in Zukunft die von Ihnen zu entrichtenden<br />

Beträge unmittelbar von Ihrem Bank- oder Postscheckkonto<br />

abzurufen.<br />

Das bringt für Sie manche Vorteile: Sie brauchen keine Überweisungen<br />

auszuschreiben, sparen den Weg zum Geldinstitut und damit Zeit.<br />

Sie zahlen keine Dauerauftragsgebühr und sparen dadurch Geld. Sie<br />

zahlen die Abgaben immer in der richtigen Höhe und zum richtigen<br />

Zeitpunkt. Dadurch können Sie nicht mit Mahngebühren belastet werden.<br />

Sie erleichtern auch uns die Arbeit und helfen, den Verwaltungsaufwand<br />

so gering wie möglich zu halten.<br />

Sie gehen kein Risiko ein, denn Sie können den Abbuchungsauftrag<br />

jederzeit widerrufen und haben die Möglichkeit, im Einzelfall rechtzeitig<br />

dem Abruf zu widersprechen.<br />

Nehmen Sie deshalb an diesem modernen Zahlungsverfahren teil.<br />

Vordrucke gibt es im Bürgerbüro <strong>Mohlsdorf</strong> und <strong>Teichwolframsdorf</strong>.<br />

Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes<br />

Greiz informiert:<br />

Wie der Betreuungsbehörde Greiz bekannt geworden ist, finden gegenwärtig<br />

in verschiedenen kreisangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n zum Thema<br />

Vorsorgeverfügungen sogenannte Informationsveranstaltungen eines<br />

kommerziellen Unternehmens aus Sachsen statt.<br />

Ziel dieser Veranstaltungen ist die Erschließung eines potenziellen<br />

Kundenkreises, mit welchem im Nachgang Verträge über die Erbringung<br />

von kostenpflichtigen Leistungen, wie vorformulierten Vorsorgeverfügungen,<br />

abgeschlossen werden sollen.<br />

In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen,<br />

dass für die von dieser Firma angebotenen kostenpflichtigen<br />

Leistungen die Möglichkeit besteht, diese auch kostenfrei bei der<br />

Betreuungsbehörde Greiz bzw. dem Betreuungsverein „Lebensbrücke<br />

e.V.“ in Anspruch zu nehmen. Der Betreuungsverein „Lebensbrücke<br />

e.V.“ berät hierbei individuell und kompetent über alle Fragen<br />

zum Thema Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.<br />

Die Mitarbeiter des Betreuungsvereins bieten sowohl Einzelberatungen<br />

als auch allgemeine Informationsveranstaltungen an, wobei<br />

es sich hierbei stets um kostenfreie Angebote handelt.<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Baumgarten als Leiterin der Betreuungsbehörde<br />

Greiz (Tel. (0 36 61) 87 63 66 oder sozialamt@landkreis-greiz.de)<br />

bzw. Frau Franke als Leiterin des Betreuungsvereins<br />

„Lebensbrücke e.V.“ (Tel. (03 65) 8 55 85 26 oder kontakt@betreuungsverein-gera.de)<br />

gern zur Verfügung.<br />

Greiz, 18.04.2013 – im Auftrag, Baumgarten<br />

Leiterin der Betreuungsbehörde<br />

Seite 3

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