43. Jahrgang Nr. 08 Donnerstag, 21. Februar 2013 - Mühlheim an ...
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Seite 7 <strong>Donnerstag</strong>, den <strong>21.</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
§<br />
Amtliche<br />
Mitteilungen<br />
Die Stadt <strong>Mühlheim</strong><br />
vermietet ab dem<br />
1.März <strong>2013</strong> in der<br />
Hauptstraße 18<br />
Büro- oder Praxisräume<br />
(3 Zimmer)<br />
Bezugspreis für das Mitteilungsblatt „donnerstags“<br />
Der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt beträgt 15,-- Euro und ist am 01.03.<strong>2013</strong> zur Zahlung<br />
fällig. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Betrag bei Fälligkeit<br />
von Ihrem Konto abgebucht. Die Barzahler bitten wir, den Bezugspreis bis zum 01.03.<strong>2013</strong><br />
auf eines der Konten der Stadt <strong>Mühlheim</strong> zu überweisen.<br />
Bürgermeisteramt<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung des Wirtschaftspl<strong>an</strong>s des Abwasserzweckverb<strong>an</strong>des<br />
Donautal – Heuberg für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong><br />
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V.m. § 15 des Zweckverb<strong>an</strong>dsgesetzes<br />
hat die Verb<strong>an</strong>dsversammlung am 17. J<strong>an</strong>uar <strong>2013</strong> folgenden Feststellungsbeschluss<br />
des Wirtschaftspl<strong>an</strong>s für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong> beschlossen:<br />
mit ca. 63 qm Nutzläche, WC, Erdgeschoss<br />
Interessenten setzen sich bitte mit Herrn<br />
Sulzm<strong>an</strong>n unter der Telefonnummer<br />
07463/9940-18 oder per E-Mail ralf.sulzm<strong>an</strong>n@muehlheim-donau.de<br />
in Verbindung.<br />
Ihr Bürgermeisteramt<br />
Garagenausfahrt des DRK<br />
freihalten<br />
Der Stadtverwaltung wurde durch die DRK-<br />
Ortsgruppe gemeldet, dass es immer wieder<br />
vorkommt, dass gerade abends und am Wochenende<br />
das Garagentor des DRKs- zugeparkt<br />
ist.<br />
Das DRK gehört zu den Rettungskräften und<br />
die Mitglieder der Ortsgruppe halten sich<br />
ehrenamtlich stets bereit im Notfall auszurücken.<br />
Dabei k<strong>an</strong>n es nicht sein, dass im<br />
Einsatzfall ein Ausrücken durch parkende<br />
Fahrzeuge verhindert wird.<br />
Wir appellieren daher <strong>an</strong> die Einsicht der betrefenden<br />
Fahrzeugführer und hofen, dass<br />
die Ausfahrt zukünftig auch ohne Bußgeld<br />
bis hin zum Abschleppen von Fahrzeugen<br />
frei gehalten wird.<br />
Ihr Bürgermeisteramt<br />
Feststellungsbeschluss des<br />
Wirtschaftspl<strong>an</strong>es für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong><br />
des Abwasserzweckverb<strong>an</strong>des Donautal - Heuberg<br />
§ 1<br />
Wirtschaftspl<strong>an</strong><br />
Der Wirtschaftspl<strong>an</strong> für das Wirtschaftsjahr 2012 wird<br />
1. im Erfolgspl<strong>an</strong><br />
in den Erträgen 302.050 €<br />
und in den Aufwendungen 302.050 €<br />
2. im Vermögenspl<strong>an</strong><br />
in den Einnahmen und Ausgaben auf 19.500 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />
wird für das Wirtschaftsjahr auf 0 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verplichtungsermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der Verplichtungsermächtigungen wird auf 0 €<br />
Festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Kassenkredite<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wir auf 40.000 €<br />
festgesetzt.<br />
Hinweis:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg<br />
(GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zust<strong>an</strong>dekommen<br />
dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb<br />
eines Jahres seit Bek<strong>an</strong>ntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend<br />
gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />
oder die Bek<strong>an</strong>ntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />
Die Bek<strong>an</strong>ntmachung erfolgt auf Grund des § 81 der Gemeindeordnung unter dem Hinweis,<br />
dass der Wirtschaftspl<strong>an</strong> für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong> in der Zeit von Montag, 25. <strong>Februar</strong><br />
<strong>2013</strong> bis Freitag, 01. März <strong>2013</strong> und Montag 04. März <strong>2013</strong> bis Dienstag, 05. März <strong>2013</strong>, (je<br />
einschließlich) während der üblichen Dienststunden im Rathaus <strong>Mühlheim</strong>, Zimmer 3, zur<br />
Einsichtnahme öfentlich aus.<br />
Die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftspl<strong>an</strong>es für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong> wurde gemäß §§<br />
121 Abs. 2 und § 81 Abs. 2 GemO i.V.m. § 12 Abs. 1 EigBG und § 18 GKZ durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
mit Erlass vom 12. <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong> bestätigt. Der Wirtschaftspl<strong>an</strong> enthält keine<br />
genehmigungsplichtigen Teile.<br />
<strong>Mühlheim</strong> a.d.D., 25.02.<strong>2013</strong><br />
gez. Jörg Kaltenbach<br />
Verb<strong>an</strong>dsvorsitzender