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43. Jahrgang Nr. 08 Donnerstag, 21. Februar 2013 - Mühlheim an ...

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Seite 7 <strong>Donnerstag</strong>, den <strong>21.</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

§<br />

Amtliche<br />

Mitteilungen<br />

Die Stadt <strong>Mühlheim</strong><br />

vermietet ab dem<br />

1.März <strong>2013</strong> in der<br />

Hauptstraße 18<br />

Büro- oder Praxisräume<br />

(3 Zimmer)<br />

Bezugspreis für das Mitteilungsblatt „donnerstags“<br />

Der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt beträgt 15,-- Euro und ist am 01.03.<strong>2013</strong> zur Zahlung<br />

fällig. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Betrag bei Fälligkeit<br />

von Ihrem Konto abgebucht. Die Barzahler bitten wir, den Bezugspreis bis zum 01.03.<strong>2013</strong><br />

auf eines der Konten der Stadt <strong>Mühlheim</strong> zu überweisen.<br />

Bürgermeisteramt<br />

Bek<strong>an</strong>ntmachung des Wirtschaftspl<strong>an</strong>s des Abwasserzweckverb<strong>an</strong>des<br />

Donautal – Heuberg für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong><br />

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V.m. § 15 des Zweckverb<strong>an</strong>dsgesetzes<br />

hat die Verb<strong>an</strong>dsversammlung am 17. J<strong>an</strong>uar <strong>2013</strong> folgenden Feststellungsbeschluss<br />

des Wirtschaftspl<strong>an</strong>s für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong> beschlossen:<br />

mit ca. 63 qm Nutzläche, WC, Erdgeschoss<br />

Interessenten setzen sich bitte mit Herrn<br />

Sulzm<strong>an</strong>n unter der Telefonnummer<br />

07463/9940-18 oder per E-Mail ralf.sulzm<strong>an</strong>n@muehlheim-donau.de<br />

in Verbindung.<br />

Ihr Bürgermeisteramt<br />

Garagenausfahrt des DRK<br />

freihalten<br />

Der Stadtverwaltung wurde durch die DRK-<br />

Ortsgruppe gemeldet, dass es immer wieder<br />

vorkommt, dass gerade abends und am Wochenende<br />

das Garagentor des DRKs- zugeparkt<br />

ist.<br />

Das DRK gehört zu den Rettungskräften und<br />

die Mitglieder der Ortsgruppe halten sich<br />

ehrenamtlich stets bereit im Notfall auszurücken.<br />

Dabei k<strong>an</strong>n es nicht sein, dass im<br />

Einsatzfall ein Ausrücken durch parkende<br />

Fahrzeuge verhindert wird.<br />

Wir appellieren daher <strong>an</strong> die Einsicht der betrefenden<br />

Fahrzeugführer und hofen, dass<br />

die Ausfahrt zukünftig auch ohne Bußgeld<br />

bis hin zum Abschleppen von Fahrzeugen<br />

frei gehalten wird.<br />

Ihr Bürgermeisteramt<br />

Feststellungsbeschluss des<br />

Wirtschaftspl<strong>an</strong>es für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong><br />

des Abwasserzweckverb<strong>an</strong>des Donautal - Heuberg<br />

§ 1<br />

Wirtschaftspl<strong>an</strong><br />

Der Wirtschaftspl<strong>an</strong> für das Wirtschaftsjahr 2012 wird<br />

1. im Erfolgspl<strong>an</strong><br />

in den Erträgen 302.050 €<br />

und in den Aufwendungen 302.050 €<br />

2. im Vermögenspl<strong>an</strong><br />

in den Einnahmen und Ausgaben auf 19.500 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />

wird für das Wirtschaftsjahr auf 0 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verplichtungsermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Verplichtungsermächtigungen wird auf 0 €<br />

Festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Kassenkredite<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wir auf 40.000 €<br />

festgesetzt.<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg<br />

(GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zust<strong>an</strong>dekommen<br />

dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb<br />

eines Jahres seit Bek<strong>an</strong>ntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend<br />

gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bek<strong>an</strong>ntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

Die Bek<strong>an</strong>ntmachung erfolgt auf Grund des § 81 der Gemeindeordnung unter dem Hinweis,<br />

dass der Wirtschaftspl<strong>an</strong> für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong> in der Zeit von Montag, 25. <strong>Februar</strong><br />

<strong>2013</strong> bis Freitag, 01. März <strong>2013</strong> und Montag 04. März <strong>2013</strong> bis Dienstag, 05. März <strong>2013</strong>, (je<br />

einschließlich) während der üblichen Dienststunden im Rathaus <strong>Mühlheim</strong>, Zimmer 3, zur<br />

Einsichtnahme öfentlich aus.<br />

Die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftspl<strong>an</strong>es für das Wirtschaftsjahr <strong>2013</strong> wurde gemäß §§<br />

121 Abs. 2 und § 81 Abs. 2 GemO i.V.m. § 12 Abs. 1 EigBG und § 18 GKZ durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

mit Erlass vom 12. <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong> bestätigt. Der Wirtschaftspl<strong>an</strong> enthält keine<br />

genehmigungsplichtigen Teile.<br />

<strong>Mühlheim</strong> a.d.D., 25.02.<strong>2013</strong><br />

gez. Jörg Kaltenbach<br />

Verb<strong>an</strong>dsvorsitzender

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