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Wärmeliefervertrag Mühlheim Muster - Mühlheim an der Donau

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Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> mbH & Co. KG<br />

WÄRMEVERSORGUNGSVERTRAG<br />

zwischen<br />

Max <strong>Muster</strong>m<strong>an</strong>n<br />

(Kunde gen<strong>an</strong>nt)<br />

und <strong>der</strong><br />

Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> mbH & Co. KG<br />

Tullastraße 61, 79108 Freiburg<br />

(Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> gen<strong>an</strong>nt)<br />

wird <strong>der</strong> nachfolgende Vertrag über den Anschluss <strong>an</strong> das Verteilungsnetz <strong>der</strong> badenova und die Versorgung<br />

des/<strong>der</strong> in Nr.1 bezeichneten Gebäudes/Gebäude mit Wärme auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> VERORDNUNG ÜBER<br />

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSORGUNG MIT FERNWÄRME (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980<br />

(BGBl. I S.742), in <strong>der</strong> jeweils aktuell gültigen Fassung, geschlossen.<br />

1. Gegenst<strong>an</strong>d des Vertrages<br />

Das auf dem Grundstück Flurstück-Nr. 1234 gelegene Gebäude <strong>Muster</strong>straße 1 des Kunden wird <strong>an</strong><br />

die Wärmeversorgungs<strong>an</strong>lage <strong>der</strong> Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> <strong>an</strong>geschlossen. Die<br />

Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> stellt dem Kunden für seine Verbrauchs<strong>an</strong>lagen ab <strong>der</strong>en<br />

Inbetriebnahme, frühestens jedoch ab Zählersetzung, Wärme zur Verfügung.<br />

Die vom Kunden ermittelte und <strong>an</strong>gemeldete Wärmeleistung beträgt für<br />

- Raumheizung 12 kW<br />

- Wassererwärmung 12 kW<br />

Als Basis für die Berechnung des Grundpreises wird folgen<strong>der</strong><br />

Wert <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt (Gesamt<strong>an</strong>schlusswert, auf g<strong>an</strong>ze kW gerundet): 12 kW<br />

Um eine ausreichende Brauchwassererwärmung zu gewährleisten, gilt als Mindestleistung ein Wert von<br />

12 kW als vereinbart.<br />

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Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> mbH & Co. KG<br />

Der Kunde darf den vereinbarten Gesamt<strong>an</strong>schlusswert nur überschreiten, wenn hierüber zuvor ein<br />

Ergänzungsvertrag abgeschlossen worden ist. Die Tatsache einer Mehrlieferung ohne ergänzende<br />

vertragliche Vereinbarung begründet keine Verpflichtung <strong>der</strong> Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> zur<br />

dauernden Bereithaltung <strong>der</strong> höheren Wärmeleistung; die in Anspruch genommene Mehrleistung wird<br />

dem Kunden in Rechnung gestellt.<br />

Druck und Druckdifferenz, Vor- und Rücklauftemperatur, Heizzeiten sowie die Übergabestelle ergeben<br />

sich aus den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) - Anlage 3.<br />

2. Anschlusskostenbeitrag bei Neu<strong>an</strong>schluss<br />

Der Kunde leistet für den Anschluss seiner Verbrauchs<strong>an</strong>lagen <strong>an</strong> das Wärmenetz jeweils:<br />

a) einen Baukostenzuschuss (BKZ) für die <strong>der</strong> örtlichen Verteilung dienenden Anlagen <strong>der</strong> Energie-<br />

gesellschaft <strong>Mühlheim</strong><br />

b) einen Haus<strong>an</strong>schlusskostenbeitrag für die Verbindung des Verteilungsnetzes mit <strong>der</strong> Kunden<strong>an</strong>lage<br />

Die vom Kunden zu bezahlenden Beträge ergeben sich aus den Preisen, die in den Ergänzenden<br />

Bedingungen 2 (Anlage 5) als Vertragsbest<strong>an</strong>dteil festgelegt sind.<br />

3. Abnahmeverpflichtung<br />

Der Kunde verpflichtet sich, während <strong>der</strong> Dauer des Vertrages im Rahmen <strong>der</strong> vorzuhaltenden<br />

maximalen Wärmeleistung ausschließlich Wärme aus dem Netz <strong>der</strong> Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> zu<br />

verwenden und keine Umstellung auf <strong>an</strong><strong>der</strong>e Energieträger vorzunehmen. Ausgenommen hiervon ist<br />

die Wärmebedarfsdeckung aus regenerativen Energiequellen.<br />

4. Mitteilungspflicht des Kunden<br />

Mitteilungen des Kunden gemäß § 15 AVBFernwärmeV (Erweiterungen und Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Kunden<strong>an</strong>lage) haben rechtzeitig und schriftlich zu erfolgen.<br />

5. Wärmepreise<br />

Der Wärmepreis setzt sich zusammen aus:<br />

Tarif A:<br />

a) einem Arbeitspreis<br />

b) einem Jahresgrundpreis<br />

o<strong>der</strong><br />

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Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> mbH & Co. KG<br />

Tarif B:<br />

a) einem Arbeitspreis<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> jeweils zur Abrechnung kommenden Einheiten erfolgt<br />

zu a) über die am jeweiligen Wärmezähler gemessene Wärmemenge<br />

zu b) nach dem jeweils vereinbarten Gesamt<strong>an</strong>schlusswert gemäß Ziffer 1<br />

Für die vorstehend gen<strong>an</strong>nten Preisbest<strong>an</strong>dteile (Ziffer 5) gelten die Preise und Preisän<strong>der</strong>ungsbestimmungen,<br />

wie sie im Preisblatt (Anlage 2) als Vertragsbest<strong>an</strong>dteil festgelegt sind. Das für die<br />

Wärmeversorgung zu zahlende Entgelt ergibt sich aus diesen Bestimmungen. Der Jahresgrundpreis ist<br />

unabhängig vom Wärmebezug von Beginn <strong>der</strong> Wärmebereitstellung nach Ziffer 1 dieses Vertrages zu<br />

zahlen. Für die <strong>an</strong>gegebenen Preise gilt eine Preisgar<strong>an</strong>tie bis zum 01.01.2015.<br />

Sofern bei Vertragsunterzeichnung kein Tarif gewählt wurde, werden automatisch die Preise des Tarif A<br />

berechnet.<br />

Nach erfolgter Jahresabrechnung hat <strong>der</strong> Kunde bis zum 15. Februar eines jeden Jahres die Möglichkeit,<br />

für die nächste Jahresverbrauchsabrechnung zwischen Tarif A o<strong>der</strong> Tarif B neu zu wählen. Die<br />

Tarifän<strong>der</strong>ung muss schriftlich mitgeteilt werden und gilt immer für ein komplettes Abrechnungsjahr.<br />

6. Abrechnung und Bezahlung<br />

Das Abrechnungsjahr ist die Zeit vom 01. J<strong>an</strong>uar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Das für die<br />

Wärmeversorgung zu zahlende Entgelt wird jährlich abgerechnet.<br />

Während des Abrechnungszeitraumes hat <strong>der</strong> Kunde bis zum 15. eines jeden Kalen<strong>der</strong>monats <strong>an</strong> die<br />

badenova eine Abschlagszahlung in Höhe von 1/11 des voraussichtlichen Jahresrechnungsbetrages,<br />

die von <strong>der</strong> badenova ermittelt wird, zu entrichten.<br />

Nach Ablauf des Abrechnungsjahres wird die Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> dem Kunden unverzüglich<br />

eine Jahresabrechnung erstellen. Eine sich aus <strong>der</strong> Endabrechnung ergebende Restfor<strong>der</strong>ung wird zwei<br />

Wochen nach Zug<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Rechnung zur Zahlung fällig. Guthaben sind innerhalb von zwei Wochen zu<br />

erstatten o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> nächsten Abschlagsfor<strong>der</strong>ung zu verrechnen. Darin werden die Preise nach<br />

Ziffer 5 a) – b) separat aufgeführt.<br />

7. Zutrittsrecht gemäß § 16 AVBFernwärmeV<br />

Der Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> ist je<strong>der</strong>zeit <strong>der</strong> Zutritt zum Grundstück und zu den Räumlichkeiten<br />

des Kunden und Anschlussnehmers im Sinne <strong>der</strong> AVBFernwärmeV zu gestatten, soweit es für die Prüfung<br />

<strong>der</strong> technischen Einrichtungen o<strong>der</strong> zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem<br />

Vertrag erfor<strong>der</strong>lich ist (§16 AVBFernwärmeV). Das Zutrittsrecht ist hiermit ausdrücklich vereinbart. Wenn<br />

es<br />

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Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> mbH & Co. KG<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, die Räumlichkeiten eines Dritten zu betreten, ist <strong>der</strong> Kunde verpflichtet, <strong>der</strong><br />

Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> die Möglichkeit hierzu zu verschaffen.<br />

Die Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> ist berechtigt, durch Beauftragte die Kunden<strong>an</strong>lage nach vorheriger<br />

Absprache mit dem Kunden in <strong>an</strong>gemessenen Zeiträumen überprüfen zu lassen. Mängel, welche die<br />

Versorgungssicherheit beeinträchtigen können, sind dem Kunden schriftlich aufzugeben. Der Kunde ist<br />

verpflichtet, diese unverzüglich zu beseitigen.<br />

Mit <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Kunden<strong>an</strong>lage o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Unterlassung übernimmt die Energiegesellschaft<br />

<strong>Mühlheim</strong> keine Haftung für die Mängelfreiheit <strong>der</strong> Kunden<strong>an</strong>lage.<br />

8. Haftung bei Versorgungsstörungen gegenüber Dritten<br />

Der Kunde ist berechtigt, die Wärme <strong>an</strong> Mieter und Nutzer seiner Räumlichkeiten weiterzuleiten. In<br />

diesen Fällen ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass diese gegenüber <strong>der</strong> Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong><br />

aus unerlaubter H<strong>an</strong>dlung keine weitergehenden Schadenersatz<strong>an</strong>sprüche erheben können, als sie in § 6<br />

Abs. 1 - 3 vorgesehen sind.<br />

Gleiches gilt, wenn <strong>der</strong> Kunde mit beson<strong>der</strong>er Zustimmung <strong>der</strong> Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> berechtigt<br />

ist, die gelieferte Wärme <strong>an</strong> sonstige Dritte weiterzuleiten.<br />

Macht <strong>der</strong> Kunde von seinem Recht zur Weiterleitung <strong>der</strong> Wärme Gebrauch, wird er darauf hinweisen,<br />

dass die Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> nicht sein Erfüllungsgehilfe ist.<br />

9. Vertragslaufzeit<br />

Der Vertrag tritt unter den oben gen<strong>an</strong>nten Voraussetzungen zum 01.01.2014 in Kraft, frühestens mit<br />

Zählersetzung (Datum) durch die Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong>. Er läuft zunächst auf die Dauer von<br />

10 Jahren. Er verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn er nicht spätestens 9 Monate vor seinem<br />

jeweiligen Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Der Kunde ist dafür ver<strong>an</strong>twortlich, dass<br />

zum Zeitpunkt des Lieferbeginns <strong>der</strong> Lieferung keine <strong>an</strong><strong>der</strong>en Verträge entgegenstehen.<br />

Mit Inkrafttreten des Vertrages treten alle etwaigen früheren Verträge und Vereinbarungen zwischen den<br />

Vertragspartnern über die Belieferung <strong>der</strong> in Punkt 1. gen<strong>an</strong>nten Anlage(n) mit Wärme außer Kraft.<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Jede Kündigung bedarf <strong>der</strong> Schriftform.<br />

10. Mehrere Beteiligte<br />

Für den Fall, dass das von <strong>der</strong> Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> versorgte Gebäude im gemeinschaftlichen<br />

Eigentum mehrerer Beteiligter steht und nicht sämtliche Beteiligten diesen Wärmeversorgungsvertrag<br />

unterzeichnen, versichert/versichern <strong>der</strong>/die unterzeichnende(n) Kunde(n) mit seiner/ihrer Unterschrift<br />

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Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> mbH & Co. KG<br />

ausdrücklich, von den übrigen Beteiligten rechtswirksam zum Abschluss dieses<br />

Wärmeversorgungsvertrages bevollmächtigt zu sein.<br />

11. Rechtsnachfolge<br />

Je<strong>der</strong> Vertragspartner darf mit Einwilligung des <strong>an</strong><strong>der</strong>en die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag<br />

auf<br />

Rechtsnachfolger übertragen. Die Einwilligung darf nur verweigert werden, wenn <strong>der</strong> Rechtsnachfolger<br />

keine sichere Gewähr für die Erfüllung <strong>der</strong> vertraglichen Verpflichtungen bietet. Der Kunde teilt <strong>der</strong><br />

Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> die Rechtsnachfolge unverzüglich mit.<br />

Der Kunde wird von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag frei, wenn <strong>der</strong> Nachfolger <strong>der</strong><br />

Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> gegenüber den Eintritt in diesen Vertrag schriftlich erklärt.<br />

12. Vertragserfüllung und Gerichtsst<strong>an</strong>d<br />

Die Vertragschließenden sichern sich loyale Erfüllung und vertrauliche Beh<strong>an</strong>dlung des Vertrages zu.<br />

Soweit in dieser Vereinbarung einschließlich seiner Anlagen nicht Abweichendes bestimmt ist, gilt die<br />

Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom<br />

20. Juni 1980 in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung.<br />

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Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> mbH & Co. KG<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam o<strong>der</strong> undurchführbar sein o<strong>der</strong> nach<br />

Vertragsschluss unwirksam o<strong>der</strong> undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des<br />

Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle <strong>der</strong> unwirksamen o<strong>der</strong> undurchführbaren<br />

Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, <strong>der</strong>en Wirkungen <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit <strong>der</strong> unwirksamen<br />

beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen<br />

gelten entsprechend für den Fall, dass sich <strong>der</strong> Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine<br />

Anwendung.<br />

Vertragsän<strong>der</strong>ungen und -ergänzungen bedürfen <strong>der</strong> Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen<br />

nicht.<br />

13. Datenschutz<br />

Die im Zusammenh<strong>an</strong>g mit dem Wärmelieferungsvertrag <strong>an</strong>fallenden Daten werden von <strong>der</strong><br />

badenova automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen <strong>der</strong> Zweckbestimmung (z.B.<br />

Abrechnung und Kundenbetreuung) verw<strong>an</strong>dt und gegebenenfalls übermittelt.<br />

14. Vertragsbest<strong>an</strong>dteile<br />

Best<strong>an</strong>dteile dieses Vertrages sind:<br />

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom 20. Juni 1980<br />

(BGB1. I S.742) in <strong>der</strong> aktuell gültigen Fassung - (Anlage 1). Der Kunde ist im Sinne dieses Vertrages<br />

auch Anschlussnehmer im Sinne <strong>der</strong> AVBFernwärmeV.<br />

Das Preisblatt für Wärmelieferungen (Anlage 2).<br />

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) <strong>der</strong> Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> (Anlage 3).<br />

Die Ergänzenden Bedingungen 1 <strong>der</strong> Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> (Anlage 4).<br />

Die Ergänzenden Bedingungen 2 <strong>der</strong> Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> (Anlage 5).<br />

15. Schlussbestimmung<br />

Dieser Wärmeversorgungsvertrag ist in zwei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt; je<strong>der</strong> Vertragspartner<br />

erhält ein Exemplar.<br />

________________, den ______________________ Freiburg, den 01.01.14<br />

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Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> mbH & Co. KG<br />

__________________________________________<br />

Kunde<br />

Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> mbH & Co. KG<br />

________________________________________<br />

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