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Wärmeliefervertrag Mühlheim Muster - Mühlheim an der Donau

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Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> mbH & Co. KG<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, die Räumlichkeiten eines Dritten zu betreten, ist <strong>der</strong> Kunde verpflichtet, <strong>der</strong><br />

Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> die Möglichkeit hierzu zu verschaffen.<br />

Die Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> ist berechtigt, durch Beauftragte die Kunden<strong>an</strong>lage nach vorheriger<br />

Absprache mit dem Kunden in <strong>an</strong>gemessenen Zeiträumen überprüfen zu lassen. Mängel, welche die<br />

Versorgungssicherheit beeinträchtigen können, sind dem Kunden schriftlich aufzugeben. Der Kunde ist<br />

verpflichtet, diese unverzüglich zu beseitigen.<br />

Mit <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Kunden<strong>an</strong>lage o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Unterlassung übernimmt die Energiegesellschaft<br />

<strong>Mühlheim</strong> keine Haftung für die Mängelfreiheit <strong>der</strong> Kunden<strong>an</strong>lage.<br />

8. Haftung bei Versorgungsstörungen gegenüber Dritten<br />

Der Kunde ist berechtigt, die Wärme <strong>an</strong> Mieter und Nutzer seiner Räumlichkeiten weiterzuleiten. In<br />

diesen Fällen ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass diese gegenüber <strong>der</strong> Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong><br />

aus unerlaubter H<strong>an</strong>dlung keine weitergehenden Schadenersatz<strong>an</strong>sprüche erheben können, als sie in § 6<br />

Abs. 1 - 3 vorgesehen sind.<br />

Gleiches gilt, wenn <strong>der</strong> Kunde mit beson<strong>der</strong>er Zustimmung <strong>der</strong> Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> berechtigt<br />

ist, die gelieferte Wärme <strong>an</strong> sonstige Dritte weiterzuleiten.<br />

Macht <strong>der</strong> Kunde von seinem Recht zur Weiterleitung <strong>der</strong> Wärme Gebrauch, wird er darauf hinweisen,<br />

dass die Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> nicht sein Erfüllungsgehilfe ist.<br />

9. Vertragslaufzeit<br />

Der Vertrag tritt unter den oben gen<strong>an</strong>nten Voraussetzungen zum 01.01.2014 in Kraft, frühestens mit<br />

Zählersetzung (Datum) durch die Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong>. Er läuft zunächst auf die Dauer von<br />

10 Jahren. Er verlängert sich jeweils um 5 Jahre, wenn er nicht spätestens 9 Monate vor seinem<br />

jeweiligen Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Der Kunde ist dafür ver<strong>an</strong>twortlich, dass<br />

zum Zeitpunkt des Lieferbeginns <strong>der</strong> Lieferung keine <strong>an</strong><strong>der</strong>en Verträge entgegenstehen.<br />

Mit Inkrafttreten des Vertrages treten alle etwaigen früheren Verträge und Vereinbarungen zwischen den<br />

Vertragspartnern über die Belieferung <strong>der</strong> in Punkt 1. gen<strong>an</strong>nten Anlage(n) mit Wärme außer Kraft.<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Jede Kündigung bedarf <strong>der</strong> Schriftform.<br />

10. Mehrere Beteiligte<br />

Für den Fall, dass das von <strong>der</strong> Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> versorgte Gebäude im gemeinschaftlichen<br />

Eigentum mehrerer Beteiligter steht und nicht sämtliche Beteiligten diesen Wärmeversorgungsvertrag<br />

unterzeichnen, versichert/versichern <strong>der</strong>/die unterzeichnende(n) Kunde(n) mit seiner/ihrer Unterschrift<br />

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