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Wärmeliefervertrag Mühlheim Muster - Mühlheim an der Donau

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Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> mbH & Co. KG<br />

Tarif B:<br />

a) einem Arbeitspreis<br />

Die Ermittlung <strong>der</strong> jeweils zur Abrechnung kommenden Einheiten erfolgt<br />

zu a) über die am jeweiligen Wärmezähler gemessene Wärmemenge<br />

zu b) nach dem jeweils vereinbarten Gesamt<strong>an</strong>schlusswert gemäß Ziffer 1<br />

Für die vorstehend gen<strong>an</strong>nten Preisbest<strong>an</strong>dteile (Ziffer 5) gelten die Preise und Preisän<strong>der</strong>ungsbestimmungen,<br />

wie sie im Preisblatt (Anlage 2) als Vertragsbest<strong>an</strong>dteil festgelegt sind. Das für die<br />

Wärmeversorgung zu zahlende Entgelt ergibt sich aus diesen Bestimmungen. Der Jahresgrundpreis ist<br />

unabhängig vom Wärmebezug von Beginn <strong>der</strong> Wärmebereitstellung nach Ziffer 1 dieses Vertrages zu<br />

zahlen. Für die <strong>an</strong>gegebenen Preise gilt eine Preisgar<strong>an</strong>tie bis zum 01.01.2015.<br />

Sofern bei Vertragsunterzeichnung kein Tarif gewählt wurde, werden automatisch die Preise des Tarif A<br />

berechnet.<br />

Nach erfolgter Jahresabrechnung hat <strong>der</strong> Kunde bis zum 15. Februar eines jeden Jahres die Möglichkeit,<br />

für die nächste Jahresverbrauchsabrechnung zwischen Tarif A o<strong>der</strong> Tarif B neu zu wählen. Die<br />

Tarifän<strong>der</strong>ung muss schriftlich mitgeteilt werden und gilt immer für ein komplettes Abrechnungsjahr.<br />

6. Abrechnung und Bezahlung<br />

Das Abrechnungsjahr ist die Zeit vom 01. J<strong>an</strong>uar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Das für die<br />

Wärmeversorgung zu zahlende Entgelt wird jährlich abgerechnet.<br />

Während des Abrechnungszeitraumes hat <strong>der</strong> Kunde bis zum 15. eines jeden Kalen<strong>der</strong>monats <strong>an</strong> die<br />

badenova eine Abschlagszahlung in Höhe von 1/11 des voraussichtlichen Jahresrechnungsbetrages,<br />

die von <strong>der</strong> badenova ermittelt wird, zu entrichten.<br />

Nach Ablauf des Abrechnungsjahres wird die Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> dem Kunden unverzüglich<br />

eine Jahresabrechnung erstellen. Eine sich aus <strong>der</strong> Endabrechnung ergebende Restfor<strong>der</strong>ung wird zwei<br />

Wochen nach Zug<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Rechnung zur Zahlung fällig. Guthaben sind innerhalb von zwei Wochen zu<br />

erstatten o<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> nächsten Abschlagsfor<strong>der</strong>ung zu verrechnen. Darin werden die Preise nach<br />

Ziffer 5 a) – b) separat aufgeführt.<br />

7. Zutrittsrecht gemäß § 16 AVBFernwärmeV<br />

Der Energiegesellschaft <strong>Mühlheim</strong> ist je<strong>der</strong>zeit <strong>der</strong> Zutritt zum Grundstück und zu den Räumlichkeiten<br />

des Kunden und Anschlussnehmers im Sinne <strong>der</strong> AVBFernwärmeV zu gestatten, soweit es für die Prüfung<br />

<strong>der</strong> technischen Einrichtungen o<strong>der</strong> zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem<br />

Vertrag erfor<strong>der</strong>lich ist (§16 AVBFernwärmeV). Das Zutrittsrecht ist hiermit ausdrücklich vereinbart. Wenn<br />

es<br />

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