Mitteilungsblatt - Gemeinde Neftenbach
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- vor Ablauf von 5 Jahren werden die Verträge gekündigt und die Objekte<br />
neu ausgeschrieben.<br />
Termine:<br />
Ausschreibung <strong>Mitteilungsblatt</strong>: Juli/August-Ausgabe<br />
Eingabefrist für die Bewerbung: 31.08.2012<br />
Entscheid für die Vergabe: 30.09.2012<br />
Pachtvertrag gültig ab: 01.11.2012<br />
Auskünfte / Bewerbungsformular:<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Liegenschaftensekretariat, Tel. 052 305 06 72 oder<br />
Email Hliegenschaften@neftenbach.ch. Interessenten wird ein Anmeldeformular<br />
abgegeben. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben einzureichen an <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Neftenbach</strong>, Ressort Liegenschaften, Schulstrasse 3, 8413 <strong>Neftenbach</strong>.<br />
Kreisel Umfahrungsstrasse / Zurückschneiden und Anpflanzen von Bäumen,<br />
Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen / Aufruf zur<br />
Selbstkontrolle<br />
Die „Strassenanstösser“ werden ersucht, die Bepflanzungen an Strassen, Wegen<br />
und Grundstückzufahrten aus Sicherheits- und Haftungsgründen zurückzuschneiden.<br />
Nach Strassenbaugesetz (SBG) vom 02.02.1964, Art. 68 bis Art. 73, ist das Lichtraumprofil<br />
der Strassen und Verkehrswege freizuhalten:<br />
- Hecken, Sträucher, Anpflanzungen usw. müssen seitlich mindestens<br />
50 cm Anstand vom Fahrbahnrand haben.<br />
- Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden<br />
Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen.<br />
- Über Geh- und Radwegen muss die Höhe von 2.50 m freigehalten<br />
werden.<br />
- Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.<br />
- Bepflanzungen inkl. Äste dürfen die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen.<br />
6<br />
- Sichtfelder müssen nach dem Strassenbaugesetz und den Normen der<br />
Schweizerischen Strassenfachleute VSS Norm 640'273 eingehalten<br />
werden.