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Mitteilungsblatt - Gemeinde Neftenbach

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- vor Ablauf von 5 Jahren werden die Verträge gekündigt und die Objekte<br />

neu ausgeschrieben.<br />

Termine:<br />

Ausschreibung <strong>Mitteilungsblatt</strong>: Juli/August-Ausgabe<br />

Eingabefrist für die Bewerbung: 31.08.2012<br />

Entscheid für die Vergabe: 30.09.2012<br />

Pachtvertrag gültig ab: 01.11.2012<br />

Auskünfte / Bewerbungsformular:<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Liegenschaftensekretariat, Tel. 052 305 06 72 oder<br />

Email Hliegenschaften@neftenbach.ch. Interessenten wird ein Anmeldeformular<br />

abgegeben. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben einzureichen an <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Neftenbach</strong>, Ressort Liegenschaften, Schulstrasse 3, 8413 <strong>Neftenbach</strong>.<br />

Kreisel Umfahrungsstrasse / Zurückschneiden und Anpflanzen von Bäumen,<br />

Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen / Aufruf zur<br />

Selbstkontrolle<br />

Die „Strassenanstösser“ werden ersucht, die Bepflanzungen an Strassen, Wegen<br />

und Grundstückzufahrten aus Sicherheits- und Haftungsgründen zurückzuschneiden.<br />

Nach Strassenbaugesetz (SBG) vom 02.02.1964, Art. 68 bis Art. 73, ist das Lichtraumprofil<br />

der Strassen und Verkehrswege freizuhalten:<br />

- Hecken, Sträucher, Anpflanzungen usw. müssen seitlich mindestens<br />

50 cm Anstand vom Fahrbahnrand haben.<br />

- Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden<br />

Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen.<br />

- Über Geh- und Radwegen muss die Höhe von 2.50 m freigehalten<br />

werden.<br />

- Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.<br />

- Bepflanzungen inkl. Äste dürfen die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen.<br />

6<br />

- Sichtfelder müssen nach dem Strassenbaugesetz und den Normen der<br />

Schweizerischen Strassenfachleute VSS Norm 640'273 eingehalten<br />

werden.

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