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Anwendung für Jugendliche - Gemeinde Neuheim

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Jugendkommission<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong><br />

Interventionskonzept<br />

<strong>Anwendung</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendliche</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong><br />

In Kraft ab 01. Oktober 2008<br />

Verfasser:<br />

Christian Kessler, Jugendarbeiter / Jugendbeauftragter<br />

Dominique Morf, Heilpädagogin / Jugendkommissionsmitglied


Inhaltsverzeichnis<br />

Patrick Amgwerd, Polizeibeamter / Jugendkommissionsmitglied<br />

1 Einleitung .......................................................................................................... 2<br />

2 Kriseninterventionskonzept ................................................................................. 4<br />

2.1 Ziel ................................................................................................... 4<br />

3 Zusammensetzung Taskforce ............................................................................... 4<br />

4 Aufgaben der Taskforce ...................................................................................... 4<br />

4.1 Ablaufszenarien bei leichten Sachbeschädigungen, Verunreinigungen im<br />

öffentlichen Raum ............................................................................... 4<br />

5 Bereichsaufgaben der Taskforce – Störungs- und Krisenauflistung ......................... 5<br />

6 Arbeitshilfen – örtliche Differenzierungen von Störungen und Krisen ...................... 5<br />

7 Literaturliste / Informationsangaben ..................................................................... 6<br />

7.1 Themenbezogene recherchierte Literatur ................................................ 6<br />

8 Übersicht Beilagen ........................................................................................... 7<br />

8.1 Arbeitshilfen / örtliche Differenzierungen von Störungen und Krisen<br />

8.1.1 Anhang 1: Ablaufschema <strong>für</strong> öffentlichen Raum .................................. 8<br />

8.1.2 Anhang 2: Ablaufschema <strong>für</strong> Schulgebäude und Schulareal .................. 9<br />

8.1.3 Anhang 3: Ablaufschema <strong>für</strong> kirchlichen und privaten Raum ............... 10<br />

8.2 Aufstellungen / Listen<br />

8.2.1 Anhang 4: Umschreibung möglicher Delikte und deren Strafbarkeit<br />

vvvvvvvvvvv gemäss StGB ................................................................... 11<br />

8.2.2 Anhang 5: Taskforce Mitgliederliste .................................................. 15<br />

8.2.3 Anhang 6: Kontaktinformation / Kontaktliste ..................................... 16<br />

8.2.4 Anhang 7: Checkliste ...................................................................... 17<br />

8.2.5 Anhang 8: Phasen einer Intervention; Stolpersteine ............................ 19<br />

8.3 Musterbriefe<br />

8.3.1 Anhang 9: Musterbrief an Eltern (Gewaltereignis) ............................... 21<br />

8.3.2 Anhang 10: Musterbrief an Eltern (Todesfall) ...................................... 22<br />

8.3.3 Anhang 11: Musterbriefe bei Suizid ................................................... 23<br />

8.3.4 Anhang 12: Hilfe <strong>für</strong> Lehrpersonen .................................................... 24<br />

8.3.5 Anhang 13: Psychologische Hilfe ....................................................... 25<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 1


1 Einleitung<br />

Gewaltakte, Sachbeschädigungen, Verhaltensauffälligkeiten und Übergriffe in der<br />

Schule und im öffentlichen Raum in unserer ländlichen <strong>Gemeinde</strong> zeigen, dass Störungen<br />

und Krisen auch bei uns, in scheinbar sicheren Institutionen oder ländlichen<br />

<strong>Gemeinde</strong>n, potentiell allgegenwärtig sind.<br />

Störungen und Krisen sind nur bedingt vorhersehbar und damit kaum präventiv vermeidbar,<br />

doch durch klärende Absprachen im Vorfeld und Reflexion können solche<br />

besser bewältigt werden.<br />

Die Jugendarbeit <strong>Neuheim</strong> hat die Problemkreise erkannt, entsprechend reagiert und<br />

im Nachgang ein Arbeitsinstrument zum Vorgehen einer nachhaltigen Konfliktlösung<br />

erarbeitet.<br />

Im nachfolgenden Text sprechen wir von „Chef Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr“,<br />

„Jugendarbeiter“, „Lehrer“, „Rektor“, „Sozialarbeiter“ und meinen damit selbstverständlich<br />

Frauen und Männer in gleicher Weise, verwenden also das Genus (die Rolle)<br />

und nicht additiv den Sexus. Das gilt auch <strong>für</strong> „Schüler“ und andere Personengrup-<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 2


pen. Auf geschlechterbezogene Begriffe wird dann zurückgegriffen, wenn die Unterscheidung<br />

inhaltlich an dieser Stelle wichtig ist.<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 3


2 Kriseninterventionskonzept<br />

2.1 Ziel<br />

In einer Störungs- oder Krisensituation im öffentlichen Raum und/oder im Schulgebäude<br />

und auf dem Schulareal reagiert das Kriseninterventionsteam (Taskforce) möglichst<br />

rasch, kompetent und angemessen und leistet adäquate Hilfestellung und Unterstützung.<br />

Die Vorfälle werden gemäss Checklisten schriftlich erfasst und durch den jeweiligen<br />

Vertreter (Jugendarbeiter und Rektor) verwaltet.<br />

3 Zusammensetzung Taskforce<br />

Die Zusammensetzung einer Taskforce ist abhängig von der Grösse der <strong>Gemeinde</strong>. Es<br />

ist sinnvoll in unserer eher kleinen <strong>Gemeinde</strong> eine Taskforce mit einer kleinen Kerngruppe<br />

mit beständigen Mitgliedern zu bilden.<br />

Die Taskforce besteht daher aus Vertretern der operativen Ebene (Jugendarbeit, Rektorat,<br />

Schulsozialarbeit SSA). Je nach Begebenheit (Schwere der Störung resp. Krise)<br />

ist die Taskforce mit weiteren Fachpersonen entsprechend zu ergänzen (<strong>Gemeinde</strong>präsident,<br />

Schularzt, Schulpräsident, Vertreter der Bauverwaltung, Vertreter der Polizei,<br />

etc.).<br />

Bei Grossereignissen, wenn die Situation von den beteiligten Taskforce-Mitgliedern<br />

allein nicht mehr bewältigt werden kann, ist der Chef der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> von der<br />

Abteilung Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr (Chef Sicherheit) einzuschalten. Ausserordentliche<br />

Grossereignisse könnten sein: Amoklauf, Geiselnahme, Attentat.<br />

Die erweiterte Taskforce entscheidet über weitere einzuleitende Massnahmen; in der<br />

Zusammenarbeit mit der Care-Organisation des Kantons Zug.<br />

4 Aufgaben der Taskforce<br />

• Sie klärt die Situation, inklusive Faktenlage und Dringlichkeit<br />

• Sie interveniert, d.h. regelt die Zuständigkeiten, vereinbart das Vorgehen.<br />

• Sie entscheidet bezüglich der durchzuführenden Massnahmen.<br />

• Sie evaluiert die Interventionsschritte, entscheidet über die weiteren<br />

Schritte.<br />

• Sie informiert das betroffene Umfeld, z.B. Erziehungsberechtigte, Schule,<br />

Behörden.<br />

• Sie übernimmt bei Störungen u./o. Krisen die Koordination notwendiger<br />

Massnahmen und Hilfestellungen.<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 4


4.1 Ablaufszenarien bei leichten Sachbeschädigungen, Verunreinigungen im öffentlichen<br />

Raum<br />

Bei leichten Sachbeschädigungen und Verunreinigungen wird gemäss Anhang1 „Aussergewöhnliches<br />

Ereignis mit <strong>Jugendliche</strong>n auf ÖFFENTLICHEM RAUM“ bzw. Anhang<br />

2 „Aussergewöhnliches Ereignis mit <strong>Jugendliche</strong>n im SCHULGEBÄUDE & auf dem<br />

SCHULAREAL“ eine Meldung an den Jugendarbeiter bzw. Rektor gemacht. Sie versuchen<br />

die Täterschaft zu ermitteln. Gelingt dies, muss die Täterschaft Wiedergutmachung<br />

leisten. Gelingt es nicht die Täterschaft zu ermitteln, ist abzuklären, ob allenfalls<br />

Strafanzeige eingereicht werden muss.<br />

Der Jugendarbeiter meldet den Vorfall dem Bauverwalter und dieser beauftragt den<br />

Leiter Werkdienste, die Mängel zu beseitigen. Der Leiter Werkdienste ist <strong>für</strong> die Beseitigung<br />

von Verunreinigungen und <strong>für</strong> das Durchführen von Reparaturen bei leichten<br />

Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum verantwortlich.<br />

Der Rektor meldet den Vorfall dem Leiter Hauswartdienste und beauftragt ihn, die<br />

Mängel zu beseitigen. Der Leiter Hauswartdienste ist <strong>für</strong> die Beseitigung von Verunreinigungen<br />

und <strong>für</strong> das Durchführen von Reparaturen bei leichten Sachbeschädigungen<br />

auf dem Schulareal zuständig.<br />

Die Beseitigung von Verunreinigungen und das Durchführen nötiger Reparaturmassnahmen<br />

werden in der Regel am darauffolgenden Tag, nachdem die Meldung eingegangen<br />

ist, durchgeführt. Finden Verunreinigungen und leichte Sachbeschädigungen<br />

über das Wochenende statt, werden die entsprechenden Arbeiten in der Regel am<br />

ersten Arbeitstag der neuen Woche ausgeführt.<br />

5 Bereichsaufgaben der Taskforce – Störungs- und Krisenauflistung<br />

Die Taskforce analysiert und klärt die nachstehenden Delikte, Störungen und Krisen<br />

ab:<br />

• psychische Gewalt wie Mobbing, Stalking, Raufhandel, Nötigungen, Drohungen<br />

jeglicher Art<br />

• Tätlichkeiten wie Angriffe, einfache und schwere Körperverletzungen<br />

• sexuelle Belästigungen gegenüber Kindern, <strong>Jugendliche</strong>n, Lehrern, Jugend-<br />

und Sozialarbeiter oder gegenüber anderen Personen<br />

• Diebstahl, Hehlerei<br />

• Sachbeschädigungen<br />

• Ruhestörungen<br />

• Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz<br />

• Waffenbesitz<br />

• Vermögensdelikte, Fälschungen<br />

Für weitergehende Krisen wie Suizid, vorsätzliche Tötung, Amoklauf, Geiselnahme,<br />

Attentat kann dieser Leitfaden benutzt werden in Zusammenarbeit von entsprechenden<br />

Care-Organisationen (siehe Anhang 6: Kontaktinformationen).<br />

Vgl. unter andern auch Anhang 4: Umschreibung möglicher Delikte und deren Strafbarkeit<br />

gemäss StGB.<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 5


6 Arbeitshilfen – örtliche Differenzierungen von Störungen und Krisen<br />

Damit die Taskforce bei den Interventionen gezielt und rasch handeln kann, ist es<br />

hilfreich, die Örtlichkeiten der Geschehnisse zu differenzieren. Daher werden die Sozialräume<br />

in <strong>Neuheim</strong> wie folgt unterteilt:<br />

• Öffentlicher Raum vgl. Anhang 1<br />

• Schulgebäude und Schulareal* vgl. Anhang 2<br />

• Kirchlicher und privater Raum vgl. Anhang 3<br />

Dem öffentlichen Raum sind die <strong>Gemeinde</strong>strassen, der Friedhof, die öffentlichen<br />

Anlagen (inkl. sanitären Einrichtungen), etc. zugeteilt.<br />

Zu dem Sozialraum Schulgebäude und Schulareal gehören u.a. der Kindergarten und<br />

dessen Spielplatz, das Schulhaus Dorf inkl. Sportanlagen, der Pavillon, die Sporthalle<br />

und Sportanlagen Neuhof.<br />

*Das Schulgebäude & das Schulareal gelten ausserhalb der Schulzeiten, ab 18.00h<br />

bis 07.00h und an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen und während den Schulferien<br />

als „Öffentlicher Raum“.<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 6


7 Literaturliste / Informationsangaben<br />

7.1 Themenbezogene recherchierte Literatur<br />

• Schulpsychologischer Dienst Zug (2002). Leitfaden Krisenintervention.<br />

Direktion <strong>für</strong> Bildung und Kultur (DBK) des Kantons Zug;<br />

• Leitfaden Krisenintervention an Schulen (2005). BDK Uri.<br />

• Psychische Hilfe und Betreuung nach einem ausserordentlichen Ereignis,<br />

Flyer (2004). Altdorf: Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 7


8 Übersicht Beilagen<br />

8.1 Arbeitshilfen / örtliche Differenzierungen von Störungen und Krisen<br />

8.1.1 Anhang 1: Ablaufschema <strong>für</strong> öffentlichen Raum<br />

8.1.2 Anhang 2: Ablaufschema <strong>für</strong> Schulgebäude und Schulareal<br />

8.1.3 Anhang 3: Ablaufschema <strong>für</strong> kirchlichen und privaten Raum<br />

8.2 Aufstellungen / Listen<br />

8.2.1 Anhang 4: Umschreibung möglicher Delikte und deren Strafbarkeit gemäss<br />

StGB<br />

8.2.2 Anhang 5: Taskforce Mitgliederliste<br />

8.2.3 Anhang 6: Kontaktinformation / Kontaktliste<br />

8.2.4 Anhang 7: Checkliste<br />

8.2.5 Anhang 8: Phasen einer Intervention; Stolpersteine<br />

8.3 Musterbriefe<br />

8.3.1 Anhang 9: Musterbrief an Eltern (Gewaltereignis)<br />

8.3.2 Anhang 10: Musterbrief an Eltern (Todesfall)<br />

8.3.3 Anhang 11: Musterbriefe bei Suizid<br />

8.3.4 Anhang 12: Hilfe <strong>für</strong> Lehrpersonen<br />

8.3.5 Anhang 13: Psychologische Hilfe<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 8


Anhang 1: Ablaufschema<br />

Aussergewöhnliches Ereignis<br />

mit <strong>Jugendliche</strong>n auf<br />

ÖFFENTLICHEM RAUM<br />

Bei Bagatellfällen<br />

Informationen direkt an Jugendarbeiter<br />

Bei schwerwiegenden Fällen bei<br />

Nachtzeiten und am Wochenende<br />

Informationen direkt an Chef Sicherheit<br />

oder Stv Sicherheit und in Ausnahmefällen<br />

Polizei (117)<br />

• trifft nach Bedarf Sofortmassnahmen<br />

• informiert Jugendarbeiter<br />

Jugendarbeiter klärt Fakten (vgl. Checkliste)<br />

• beschreibt Situation<br />

• klärt ab, wer beteiligt ist (<strong>Jugendliche</strong>, Gruppen, Erziehungsberechtigte,<br />

Schulleitung, Lehrpersonen, andere)?<br />

• beurteilt Dringlichkeit<br />

• informiert alle Taskforce-Mitglieder und wenn notwendig<br />

Chef Sicherheit<br />

In Bagatellfällen oder erstmaliger<br />

Verfehlung wird keine Taskforce<br />

einberufen.<br />

Die Taskforce-Mitglieder werden jedoch<br />

über den Vorfall informiert.<br />

In allen übrigen Fällen wird die<br />

Taskforce einberufen. Diese befindet<br />

über einzuleitende Massnahmen oder<br />

über eine Erweiterung der Taskforce<br />

(situationsgebunden).<br />

Kerngruppe Taskforce:<br />

Jugendarbeiter / Rektor / Schulsozialarbeiter<br />

Leitung Taskforce:<br />

Jugendarbeiter<br />

Jugendarbeiter / bzw. Taskforce<br />

interveniert<br />

• regelt Zuständigkeiten Ansprechperson<br />

wer, wo<strong>für</strong>, …<br />

• vereinbart Vorgehen<br />

• Intervention mit Gruppen<br />

evaluiert<br />

• Terminvereinbarungen<br />

•<br />

entscheidet<br />

• Zusammenarbeit (Care)<br />

• Sanktion (Wiedergutmachung,<br />

Strafanzeige, Beratung<br />

SSA, usw.)<br />

informiert<br />

• Erziehungsberechtigte /<br />

betroffene Familien<br />

• betroffenes Umfeld<br />

• Lehrerschaft<br />

• Medien gemäss<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss<br />

Abschlussbericht = debriefing<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 9


Anhang 2: Ablaufschema<br />

Aussergewöhnliches Ereignis<br />

mit <strong>Jugendliche</strong>n<br />

im SCHULGEBÄUDE &<br />

auf dem SCHULAREAL<br />

Das Schulgebäude & das Schulareal gelten ausserhalb der Schulzeiten, ab 18.00h bis 07.00h und<br />

an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen und während den Schulferien als „Öffentlicher Raum“.<br />

Bei Bagatellfällen<br />

Informationen direkt an Rektor<br />

Bei schwerwiegenden Fällen bei<br />

Nachtzeiten und am Wochenende<br />

Informationen direkt an Chef Sicherheit<br />

oder Sicherheit Stv und in Ausnahmefällen<br />

Polizei (117)<br />

• trifft nach Bedarf Sofortmassnahmen<br />

• informiert Rektor<br />

Rektor klärt Fakten (vgl. Checkliste)<br />

• beschreibt Situation<br />

• klärt ab, wer beteiligt ist (<strong>Jugendliche</strong>, Gruppen, Erziehungsberechtigte,<br />

Schulleitung, Lehrpersonen, andere)?<br />

• beurteilt Dringlichkeit<br />

• informiert alle Taskforce-Mitglieder und den Schulpräsidenten<br />

In Bagatellfällen oder erstmaliger Verfehlung<br />

wird keine Taskforce einberufen.<br />

Die Taskforce-Mitglieder werden jedoch<br />

über den Vorfall informiert.<br />

In allen übrigen Fällen Einberufung<br />

der Taskforce. Diese befindet über<br />

einzuleitende Massnahmen oder<br />

über eine Erweiterung der Taskforce<br />

(situationsgebunden).<br />

Kerngruppe Taskforce:<br />

Jugendarbeiter / Rektor / Schulsozialarbeiter<br />

Leitung Taskforce:<br />

Rektor<br />

Rektor / bzw. Taskforce<br />

interveniert<br />

• regelt Zuständigkeiten Ansprechperson<br />

wer, wo<strong>für</strong>, …<br />

• vereinbart Vorgehen<br />

• Intervention mit Gruppen<br />

evaluiert<br />

• Terminvereinbarungen<br />

entscheidet<br />

• Zusammenarbeit (Care)<br />

• Sanktion (Wiedergutmachung,<br />

Strafanzeige, Beratung<br />

SSA, usw.)<br />

informiert<br />

• Erziehungsberechtigte /<br />

betroffene Familien<br />

• betroffenes Umfeld<br />

• Lehrerschaft<br />

• Medien gemäss<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss<br />

Abschlussbericht = debriefing<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 10


Anhang 3: Ablaufschema<br />

Aussergewöhnliches Ereignis<br />

mit <strong>Jugendliche</strong>n auf<br />

KIRCHLICHEM und PRIVATEM<br />

RAUM<br />

Kirchliche Räume:<br />

Die katholische Kirchgemeinde ist<br />

Eigentümerin<br />

• der katholischen Kirche<br />

• der Friedhofkapelle<br />

Private Räume sind:<br />

• Private Wohnungen<br />

• Private Häuser<br />

• Private Grundstücke<br />

Informationen direkt an Kirchenratspräsident<br />

• Allfällige Sachbeschädigungen<br />

in der Kirche und deren Eigentum<br />

werden von den verantwortlichen<br />

Personen und Instanzen<br />

der Kirche eigenständig geregelt.<br />

Informationen und Hilfeleistungen<br />

• … durch die Bürger im Rahmen<br />

ihrer Mithilfepflicht (Polizei anvisieren,<br />

Erste Hilfeleistungen,<br />

usw.)<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 11


Anhang 4: Umschreibung möglicher Delikte und deren Strafbarkeit gemäss<br />

StGB<br />

Übersichtspapier von Patrick Amgwerd, Zuger Polizei<br />

Grundsätzliches<br />

Gemäss Strafgesetzbuch (nachfolgend StGB) wird unterschieden zwischen Verbrechen,<br />

Vergehen und Übertretungen.<br />

• Verbrechen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren<br />

bedroht sind<br />

• Vergehen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit<br />

Geldstrafe bedroht sind.<br />

• Übertretungen sind Taten, die mit Busse bedroht sind.<br />

Geltungsbereich:<br />

Für Personen, welche zum Zeitpunkt der Tat das 18. Altersjahr noch nicht vollendet<br />

haben, bleiben die Vorschriften des Jugendstrafgesetzes (JStG) vorbehalten. Dieses<br />

regelt die Sanktionen, welche gegenüber Personen zur <strong>Anwendung</strong> kommen, die vor<br />

Vollendung des 18. Altersjahres eine nach dem StGB oder einem anderen Bundesgesetz<br />

mit Strafe bedrohte Tat begangen haben.<br />

Vorsatz/ Fahrlässigkeit:<br />

Bestimmt es das StGB nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen<br />

oder Vergehen vorsätzlich begeht.<br />

• Vorsatz: Führt die Tat mit Wissen und Willen aus oder hält die Verwirklichung<br />

der Tat <strong>für</strong> möglich oder nimmt diese in Kauf.<br />

• Fahrlässigkeit: Fahrlässig begeht jemand eine Tat, wer die Folgen seines<br />

Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedenkt oder darauf<br />

nicht Rücksicht nimmt.<br />

Anstiftung:<br />

Wer jemanden vorsätzlich zu einem Vergehen oder Verbrechen anstiftet, wird nach<br />

der Strafandrohung, die auf den Täter <strong>Anwendung</strong> findet, bestraft.<br />

Antrags- und Offizialdelikt:<br />

• Antragsdelikt: Ist eine Tat nur auf Antrag strafbar, so kann jede Person,<br />

die durch sie verletzt worden ist, die Bestrafung des Täters beantragen.<br />

• Offizialdelikt: Bekommt die entsprechende Behörde Kenntnis von einem<br />

Offizialdelikt, wird die Tat von Amtes wegen verfolgt.<br />

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben<br />

Schwere Körperverletzung, Art. 122 StGB:<br />

Dieser Straftatbestand beinhaltet unter anderem die vorsätzliche lebensgefährliche<br />

Verletzung eines Menschen. Weiter gilt als schwere Körperverletzung, wer ein wichtiges<br />

Organ oder Glied eines Menschen verstümmelt oder unbrauchbar macht, so dass<br />

dieser bleibend geschädigt oder entstellt ist. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 12


Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 13


Einfache Körperverletzung, Art. 123 StGB:<br />

Wer jemanden in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird auf Antrag<br />

bestraft. Antragsdelikt, Vergehen. Dieses Delikt wird zu einem Offizialdelikt, wenn der<br />

Täter <strong>für</strong> seine Tat Gift, eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand gebraucht!!<br />

Fahrlässige Körperverletzung, Art. 125 StGB:<br />

Wer einen Menschen fahrlässig am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird auf<br />

Antrag, bestraft. Antragsdelikt, Vergehen. Ist die Schädigung schwer, so wird der Täter<br />

von Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt.<br />

Tätlichkeiten, Art. 126 StGB:<br />

Wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der<br />

Gesundheit zur Folge haben, wird auf Antrag bestraft. Antragsdelikt, Übertretung.<br />

Raufhandel, Art. 133 StGB:<br />

Wer sich an einem Raufhandel (z.B. einer Schlägerei unter mehreren Personen) beteiligt,<br />

der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat wird von<br />

Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt, Vergehen. Hierbei ist jedoch nicht strafbar, wer<br />

nur abwehrt oder Streitende scheidet.<br />

Angriff, Art. 134 StGB:<br />

Wer sich an einem Angriff auf eine oder mehrere Personen beteiligt, welche den Tod<br />

oder die Körperverletzung des Angegriffenen zur Folge hat, wird von Amtes wegen<br />

verfolgt. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />

Strafbare Handlungen gegen das Vermögen<br />

Diebstahl, Art. 139 StGB:<br />

Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich<br />

oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, wird von Amtes wegen bestraft,<br />

wenn der Deliktsbetrag Fr. 300.- übersteigt. Offizialdelikt, Verbrechen. Handelt<br />

es sich um eine geringfügige Summe, gemäss StGB unter Fr. 300.-, wird der Täter<br />

nur auf Antrag bestraft. Antragsdelikt, Übertretung.<br />

Raub, Art. 140 StGB:<br />

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung von Gewalt einen Diebstahl<br />

begeht, wird von Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />

Sachbeschädigung, Art. 144 StGB:<br />

Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht<br />

besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird auf Antrag bestraft. Antragsdelikt,<br />

Vergehen.<br />

Erpressung, Art. 156 StGB:<br />

Wer in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern, jemanden<br />

durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt,<br />

wodurch dieser sich selber oder einen anderen am Vermögen schädigt, wird von Amtes<br />

wegen verfolgt. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 14


Hehlerei, Art. 160 StGB:<br />

Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch<br />

eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt<br />

oder als Pfand nimmt, wird von Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />

Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit<br />

Drohung, Art. 180 StGB:<br />

Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird auf<br />

Antrag bestraft. Antragsdelikt, Vergehen.<br />

Nötigung, Art. 181 StGB:<br />

Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere<br />

Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu<br />

dulden, wird von Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt, Vergehen.<br />

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität<br />

Sexuelle Handlungen mit Kindern, Art. 187 StGB:<br />

Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, zu einer solchen<br />

Handlung verleitet oder in eine solche Handlung einbezieht wird von Amtes wegen<br />

verfolgt. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />

Dieser Straftatbestand beinhaltet eine wichtige Ergänzung, welcher insbesondere unter<br />

<strong>Jugendliche</strong>n zur <strong>Anwendung</strong> kommen dürfte:<br />

Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten<br />

nicht mehr als drei Jahre beträgt!<br />

Sexuelle Nötigung, Art. 189 StGB:<br />

Wer eine Person zu einer sexuellen Handlung nötigt, indem er sie bedroht, Gewalt<br />

anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht,<br />

wird von Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />

Pornographie, Art. 197 StGB:<br />

Wer pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände<br />

solcher Art oder pornographische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren<br />

anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird von Amtes wegen verfolgt.<br />

Offizialdelikt, Vergehen.<br />

Sexuelle Belästigung, Art. 198 StGB:<br />

Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und<br />

dadurch Ärgernis erregt oder jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell<br />

belästigt wird auf Antrag bestraft. Antragsdelikt, Übertretung.<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 15


Weitere Delikte aus anderen Gesetzen<br />

Betäubungsmittelgesetz, Art. 19:<br />

Wer unbefugt Betäubungsmittel anbaut, herstellt, auszieht, umwandelt, verarbeitet,<br />

lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt, durchführt, anbietet, verteilt, verkauft,<br />

lagert, vermittelt, in Verkehr bringt oder abgibt wird von Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt,<br />

Vergehen.<br />

Betäubungsmittelgesetz, Art. 19 a:<br />

Wer unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsumiert wird von Amtes wegen verfolgt.<br />

Offizialdelikt, Übertretung.<br />

Betäubungsmittelgesetz, Art. 19 b:<br />

Wer nur den eigenen Konsum vorbereitet oder Betäubungsmittel zur Ermöglichung<br />

des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar,<br />

wenn es sich um eine geringfügige Menge handelt.<br />

Polizeistrafgesetz § 11, Verunreinigung fremden Eigentums:<br />

Wer unbefugt auf öffentlichem oder privatem Eigentum Zeichen, Inschriften oder Plakate<br />

anbringt oder es auf andere Weise verunreinigt, wird auf Antrag mit Busse bestraft.<br />

Antragsdelikt, Übertretung.<br />

Polizeistrafgesetz § 21, Ruhestörung und Unfug:<br />

Wer durch Lärm oder Unfug die Ruhe stört oder jemanden belästigt oder wer öffentliche<br />

Sitte und Anstand grob verletzt wird mit Busse bestraft. Offizialdelikt, Übertretung.<br />

Waffengesetz Art. 4, als Waffen gelten:<br />

a) Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden<br />

können oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden<br />

können (Hand- und Faustfeuerwaffen).<br />

b) Geräte, die dazu bestimmt sind, durch Versprühen oder Zerstäuben von<br />

Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen.<br />

c) Dolche und Messer mit einhändig bedienbaren, Klapp-, Fall-, Spring-,<br />

Schwenk- oder anderen Auslösmechanismen.<br />

d) Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, namentlich<br />

Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke Wurfsterne, Wurfmesser und<br />

Hochleistungsschleudern.<br />

e) Elektroschockgeräte, welche die Widerstandskraft von Menschen beeinträchtigen<br />

oder die Gesundheit auf Dauer schädigen können.<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 16


Anhang 5: Taskforce Mitgliederliste<br />

Ständige Mitglieder Geschäft Privat Natel<br />

Rektor, Alois Huber 041 757 51<br />

62<br />

Jugendarbeiter, Christian Kessler 041 757 21<br />

49<br />

Schulsozialarbeiter, vakant 041 757 21<br />

37<br />

041 755 03<br />

04<br />

079 724 88<br />

68<br />

079 378 16<br />

35<br />

Weitere Mitglieder (ad hoc) Geschäft Privat Natel<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsident, Thomas Kessler 044 412 20<br />

85<br />

Chef Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr, 041 748 73<br />

Roger Bosshart<br />

73<br />

Bauverwalter, Urs Inglin 041 757 21<br />

32<br />

Schularzt, Dr. Paul Bürgler 041 755 26<br />

56<br />

Zuger Polizei, Menzingen 041 757 50<br />

60<br />

117<br />

041 755 39<br />

15<br />

041 756 04<br />

15<br />

076 411 39<br />

15<br />

079 716 52<br />

17<br />

079 474 69<br />

80<br />

Andere<br />

Ambulanz 144<br />

Stv Chef Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr,<br />

Alex Zihlmann<br />

041 756 03<br />

38<br />

Care-Organisation Kanton Zug<br />

041 728 41<br />

(Kontakt via Zuger Polizei, Zug) 41<br />

Kirchenratspräsident, Franz Felder 041 755 25<br />

42<br />

Leiter Hausdienste, Anton Rölli 041 757 51<br />

68<br />

Leiter Werkdienste, Hanspeter Frei 041 755 35<br />

92<br />

Notrufzentrale 117<br />

Vertretung Lehrerschaft (situationsbezogen)<br />

041 755 33<br />

04<br />

041 755 25<br />

42<br />

055 412 24<br />

92<br />

Adressänderungen bitte an:<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Neuheim</strong><br />

zHd. Kanzlei<br />

Dorfplatz 5<br />

Postfach 161<br />

6345 <strong>Neuheim</strong><br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 17


Je nach Situation nehmen weitere Personen / Betroffene Einsitz in die Taskforce.<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 18


Anhang 6: Kontaktinformationen<br />

Kantonale Verwaltung Geschäft Fax<br />

Kantonale Verwaltung, Zentrale, Postplatz 2, 6300 Zug 041 728 33<br />

11<br />

Jugendbeauftragte der Zuger Polizei, an der Aa 4, 6300 041 728 41<br />

Zug, Manuela Riffel<br />

41<br />

Jugend- und Drogenberatung, Ägeristrasse 56, 6300 Zug 041 728 39<br />

39<br />

Jugendanwaltschaft / Einzelrichteramt, Dr. Alex Briner 041 728 52<br />

95<br />

041 728 35<br />

35<br />

041 728 41<br />

79<br />

041 728 24<br />

63<br />

Direktion <strong>für</strong> Bildung und Kultur Geschäft Fax<br />

Zentrale 041 728 31<br />

82<br />

Generalsekretärin, Direktion <strong>für</strong> Bildung und Kultur, 041 728 31<br />

Michèle Kathriner<br />

83<br />

041 728 31<br />

89<br />

041 728 31<br />

89<br />

Schulpsychologischer Dienst Geschäft Fax<br />

SPD, Zentrale, Chamerstrasse 22, 6300 Zug,<br />

Frau Ursula Rufer (Verantw. <strong>für</strong> die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong>)<br />

041 723 68<br />

40<br />

041 723 68<br />

46<br />

041 728 39<br />

91<br />

Andere Geschäft Fax<br />

Telefonhilfe <strong>für</strong> Kinder und <strong>Jugendliche</strong> 147<br />

Beratungsstelle <strong>für</strong> Lehrpersonen / Teams 041 710 66<br />

66<br />

Notruf Polizei 117<br />

Rettungsdienst 144<br />

Medien Geschäft Fax<br />

Neue Zuger Zeitung 041 725 44<br />

55<br />

041 725 44<br />

66<br />

Zuger Presse 041 729 35 041 729 35<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 19


35 56<br />

Zuger Woche 041 769 70<br />

40<br />

041 769 70<br />

49<br />

Radio Sunshine 041 798 88<br />

88<br />

041 798 88<br />

70<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 20


Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 21


Anhang 8: Phasen einer Intervention; Stolpersteine<br />

1. Problemerkennung<br />

Gefahren und Stolpersteine:<br />

• Das Problem wird von Einzelnen oder Gruppen verharmlost, negiert oder<br />

heruntergespielt.<br />

• Aufgrund unklarer Haltung kommt keine Einigung der Problemdefinition<br />

zustande und es wird nichts unternommen.<br />

• Das Problem wird aus Rücksichtnahme auf Tabus unter den Teppich gekehrt.<br />

• Die Krisensituation eskaliert und es kommt im schlimmsten Fall zu einem<br />

massiven Vorfall.<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 22


• Es könnte auch sein, dass das Problem aufgebauscht wird. Diese Gefahr<br />

ist jedoch gering.<br />

2. Auftrags- und Kontextklärung<br />

Gefahren und Stolpersteine:<br />

• Der Problembereich wird zu eng oder zu stark ausgedehnt.<br />

• Einzelne Problemträger versuchen, die Problembewältigung in eine eigene<br />

Richtung zu drücken und entsprechenden Einfluss zu nehmen.<br />

• Einzelne Personen sehen sich nicht in dieser Rolle und gehen davon aus,<br />

sie hätten mit der Problemsituation nichts zu tun.<br />

• Die Beteiligten resignieren.<br />

3. Aufklärung und Analyse<br />

Gefahren und Stolpersteine:<br />

• Es wird versucht, Schuldige zu finden, wo keine vorhanden sind.<br />

• Es sind Schuldige auszumachen, aber diese sollten nun die Verantwortung<br />

<strong>für</strong> alles übernehmen.<br />

• Einzelne Fakten werden konsequent ausgeblendet.<br />

• Verantwortliche Behörden als Entscheidungsträger sind nicht bereit, ihre<br />

Verantwortung wahrzunehmen.<br />

• Es kommt zum Ausspielen einzelner Gruppen.<br />

• Die Medien entdecken die Angelegenheit, was die Situation erheblich verschärfen<br />

kann, weil sich alle nun auch nicht beobachtet fühlen.<br />

4. Festlegen von Massnahmen und Umsetzung von Lösungen<br />

Gefahren und Stolpersteine:<br />

• Beteiligte legen sich quer oder scheren aus.<br />

• Beteiligte stimmen zwar zu, unternehmen aber nichts.<br />

• Beteiligte nehmen ihre Verantwortung nicht wahr.<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 23


• Es kommt zu „unheiligen Allianzen“.<br />

5. Abschluss, Verlaufskontrolle<br />

Gefahren und Stolpersteine:<br />

• Der Eifer erlahmt, die Betroffenen fallen in alte Muster zurück, die Intervention<br />

verläuft im Sand, weil alles wieder „rund“ läuft.<br />

• Ohne eigentlichen Abschluss entstehen bei Betroffenen ungute Gefühle,<br />

indem sie unsicher sind, was jetzt gilt und was nicht.<br />

• Einzelne möchten auch weitere Probleme noch anpacken, andere wollen<br />

endlich wieder Ruhe haben.<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 24


Anhang 9: Musterbrief an Eltern (Gewaltereignis)<br />

Sehr geehrte Eltern<br />

Es ist uns ein Anliegen, Sie als Eltern unserer Schüler und Schülerinnen aus erster<br />

Hand über das vorgefallene Ereignis zu informieren.<br />

Schilderung des Vorfalls und dessen Folgen<br />

Wir sind betroffen, dass Kinder unserer Schule in einen solchen Vorfall verwickelt<br />

sind. (z.B.: Wir möchten an dieser Stelle dem verletzten Schüler baldige und vollständige<br />

Genesung wünschen) und hoffen, dass die beteiligten Kinder das Ereignis<br />

(evt.: mit Hilfe der eingeschalteten Fachleute) verarbeiten können.<br />

Wir setzen alles daran, um solche Eskalationen an unserer Schule zu verhindern. Wir<br />

möchten Ihnen versichern, dass Schulleitung und Schulbehörde sich mit diesem Vorfall<br />

eingehend auseinander setzen werden. Als erstes haben wir folgende Massnahmen<br />

eingeleitet:<br />

Auflistung der getroffenen Vorkehrungen<br />

Das Geschehene zeigt, wie wichtig es ist, den Umgangsformen und dem Auftreten<br />

von Gewalt die nötige Beachtung zu schenken, um solche Entwicklungen einzugrenzen.<br />

Wir werden weiter daran arbeiten.<br />

Erfahrungen zeigen, dass die einzelnen Kinder unterschiedlich auf solche Ereignisse<br />

reagieren. Sollten Sie durch die Reaktion Ihres Kindes verunsichert sein, steht Ihnen<br />

der Kant. Schulpsycho-logische Dienst (oder nach Absprache andere Fachstellen aufführen)<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Selbstverständlich können Sie sich auch an die Schulleitung oder an die Schulbehörde<br />

wenden.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Für die Schulbehörde / Für die Schulleitung<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 25


Anhang 10: Musterbrief an Eltern (Todesfall)<br />

Liebe Eltern<br />

Über das Wochenende / in den letzten Tagen musste unsere Schule den plötzlichen<br />

Tod einer ihrer Schülerinnen / eines ihrer Schüler zur Kenntnis nehmen. Wir sind alle<br />

sehr traurig über seinen / ihren Hinschied.<br />

Auch die Kinder sind durch diese Tatsache sehr berührt. Wir haben in der Schule<br />

darüber gesprochen. Es ist wichtig, dass auch Sie <strong>für</strong> Ihr Kind da sind und bereit<br />

sind, seine Gefühle zu akzeptieren, ihm gut zuzuhören und seine Fragen ehrlich zu<br />

beantworten.<br />

Die Schule verfügt über Ansprechpersonen, die Ihrem Kind helfen können, seine Reaktionen<br />

auf das traurige Ereignis und seine Trauer zu verarbeiten. Wenn Sie Fragen<br />

haben oder weitere Unterstützung wünschen, melden Sie sich bei der Schulleitung<br />

(Tel. 041 757 51 62).<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Schulleitung<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 26


Anhang 11: Musterbriefe bei Suizid<br />

Orientierung bei Suizid (Mitteilung an die Klasse von der Klassenlehrperson)<br />

Heute Morgen hörten wir die traurige Nachricht, dass sich (Name) gestern / gestern<br />

Abend / letzte Nacht das Leben genommen hat. Wir sind alle sehr erschüttert und<br />

traurig über seinen Tod und senden unser Beileid an seine Familie und Freunde.<br />

Schülerinnen und Schüler, welche ein Gespräch mit einer Fachperson wünschen,<br />

können sich bei der Klassenlehrperson oder bei der Schulleitung melden.<br />

Orientierung bei vermutetem Suizid<br />

Heute Morgen hörten wir die traurige Nachricht, dass (Name) gestern / gestern Abend<br />

/ letzte Nacht gestorben ist. Das ist die einzige offizielle Information, die wir seinen<br />

Tod betreffend erhalten haben. Wir sind alle sehr traurig über (Name) Tod und senden<br />

unser Beileid an seine Familie und Freunde.<br />

Für Schülerinnen und Schüler besteht heute den ganzen Tag die Möglichkeit, mit<br />

einer Ansprechperson oder mit der Schulleitung zu sprechen.<br />

Orientierung bei bestätigtem Suizid<br />

Wir wissen jetzt, dass sich (Name) das Leben genommen hat. Auch wenn wir versuchen,<br />

die Gründe seiner Tat zu verstehen, werden wir nie richtig begreifen, was in<br />

seinem Leben vor sich ging und welche Umstände letztlich zu seinem Tod führten. Zu<br />

jedem Suizid gehört eine lange Vorgeschichte, die wir als Aussenstehende nicht kennen<br />

können. Es wäre falsch, die Ursache einem einzigen erkennbaren äusseren Grund<br />

zuzuschreiben.<br />

Heute möchten wir in unserer Schule wieder zu einem normalen Tagesablauf kommen.<br />

Das kann <strong>für</strong> einige von uns sehr schwierig sein. Die Ansprechperson ist noch<br />

immer <strong>für</strong> dich da. Wenn du das Bedürfnis hast, mit jemandem zu sprechen - entweder<br />

allein oder mit einer Freundin/einem Freund - lasse es einen Erwachsenen wissen,<br />

melde dich bei einer Lehrerin oder einem Lehrer oder bei der Schulleitung. Sie werden<br />

dich unterstützen.<br />

Wir haben noch einige Informationen zur Beerdigung: Sie findet statt am__ um __Uhr<br />

im Friedhof / Kirche in ___ .<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 27


Anhang 12: Hilfe <strong>für</strong> Lehrpersonen<br />

Schulbehörde XY<br />

Ereignis z.B. in<br />

Damit das gesamte Kollegium in XY vollumfänglich über die Geschehnisse informiert<br />

wird und auch Unterstützung <strong>für</strong> die Trauerarbeit in den Klassen erhalten kann, stehen<br />

uns am<br />

Datum / Zeit<br />

in der grossen Pause im Lehrerzimmer<br />

folgende Fachleute zur Verfügung:<br />

z.B.: Herr/Frau Psychologischer Dienst Kantonspolizei<br />

Herr/Frau Einsatzleiter/in Kantonspolizei<br />

Herr/Frau Schulpsychologischer Dienst<br />

Schulbehörde<br />

Datum<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 28


Anhang 13: Psychologische Hilfe<br />

Liebe Eltern<br />

Vom gestrigen tragischen Ereignis in XY sind Sie als Eltern und Ihre Kinder mehr oder<br />

weniger direkt betroffen. Dies tut uns sehr leid.<br />

In dieser Situation ist es <strong>für</strong> die Klassenkameradinnen und -kameraden sowie <strong>für</strong> die<br />

übrigen Schülerinnen und Schüler des Schulhauses besonders wichtig, dass sich die<br />

Kinder äussern und ihre Gefühle mitteilen können.<br />

Wir haben heute Morgen zusammen mit der Schulbehörde und den Lehrpersonen <strong>für</strong><br />

den Schulunterricht die nötigen Schritte eingeleitet. Ziel muss es sein, den Kindern<br />

wieder Sicherheit zu geben.<br />

Als Eltern fragen Sie sich sicher, wie Sie Ihren Kindern beim Verarbeiten dieser Erlebnisse<br />

helfen können. Aus diesem Grund möchten wir Sie über einige wesentliche<br />

Dinge informieren:<br />

Alle Menschen - Kinder, <strong>Jugendliche</strong> und Erwachsene - zeigen nach belastenden Ereignissen<br />

Stressreaktionen und Verhaltensauffälligkeiten, einige sehr stark, andere<br />

überhaupt nicht. Dies ist eine normale Reaktion auf eine ausserordentliche Situation.<br />

Es handelt sich um vorübergehende, meist innert Stunden oder Tagen abklingende<br />

Symptome wie:<br />

• Schlafstörungen, Alpträume, Schwächegefühle<br />

• Bettnässen, Nervosität, Hyperaktivität<br />

• Erhöhte Ängstlichkeit, Panikreaktion, Gefühle des Bedrohtseins<br />

• Scham-, Schuld- und Versagensgefühle<br />

• Rückfall in kleinkindliches Verhalten<br />

• Sozialer Rückzug<br />

• Auffallend "lässiges Gehabe", Lachen<br />

Wir empfehlen der Schule und den Eltern, gemeinsam mit den betroffenen Kindern<br />

das Ereignis zu besprechen und die damit verbundenen Gefühle einzuordnen. Auf<br />

diese Weise können die Erlebnisse als Erinnerung besser abgelegt werden.<br />

Folgende Fragen sind bedeutsam:<br />

• Was ist geschehen?<br />

• Was habe ich gehört, gesehen?<br />

• Was habe ich dabei gedacht?<br />

• Was beschäftigt mich am meisten, was habe ich gefühlt?<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 29


Was können Sie als Eltern konkret tun?<br />

• Bedrängen Sie Ihr Kind nicht mit Fragen.<br />

• Hören Sie Ihrem Kind aufmerksam und ruhig zu, ohne es zu korrigieren.<br />

• Erklären sie Ihrem Kind, dass seine Gefühle und Gedanken in dieser Situation<br />

normale Reaktionen und auch richtig sind.<br />

• Wirken Sie Gerüchtebildungen entgegen.<br />

• Schützen Sie Ihr Kind vor den Medien.<br />

• Die Abgabe von Medikamenten ist nur in den seltensten Fällen sinnvoll.<br />

Klingen die Stressreaktionen nach 2 - 3 Wochen nicht ab, dann kann dies unter Umständen<br />

zu hartnäckigen Störungen führen. In solchen Fällen heilt Zeit allein die<br />

Wunden nicht. Beim Schulpsychologischen Dienst und beim Kinderpsychiatrischen<br />

Dienst können Sie in diesem Fall fachliche Hilfe bekommen.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Schulbehörde<br />

Schulpsychologischer Dienst<br />

Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 30

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