Anwendung für Jugendliche - Gemeinde Neuheim
Anwendung für Jugendliche - Gemeinde Neuheim
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Jugendkommission<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong><br />
Interventionskonzept<br />
<strong>Anwendung</strong> <strong>für</strong> <strong>Jugendliche</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong><br />
In Kraft ab 01. Oktober 2008<br />
Verfasser:<br />
Christian Kessler, Jugendarbeiter / Jugendbeauftragter<br />
Dominique Morf, Heilpädagogin / Jugendkommissionsmitglied
Inhaltsverzeichnis<br />
Patrick Amgwerd, Polizeibeamter / Jugendkommissionsmitglied<br />
1 Einleitung .......................................................................................................... 2<br />
2 Kriseninterventionskonzept ................................................................................. 4<br />
2.1 Ziel ................................................................................................... 4<br />
3 Zusammensetzung Taskforce ............................................................................... 4<br />
4 Aufgaben der Taskforce ...................................................................................... 4<br />
4.1 Ablaufszenarien bei leichten Sachbeschädigungen, Verunreinigungen im<br />
öffentlichen Raum ............................................................................... 4<br />
5 Bereichsaufgaben der Taskforce – Störungs- und Krisenauflistung ......................... 5<br />
6 Arbeitshilfen – örtliche Differenzierungen von Störungen und Krisen ...................... 5<br />
7 Literaturliste / Informationsangaben ..................................................................... 6<br />
7.1 Themenbezogene recherchierte Literatur ................................................ 6<br />
8 Übersicht Beilagen ........................................................................................... 7<br />
8.1 Arbeitshilfen / örtliche Differenzierungen von Störungen und Krisen<br />
8.1.1 Anhang 1: Ablaufschema <strong>für</strong> öffentlichen Raum .................................. 8<br />
8.1.2 Anhang 2: Ablaufschema <strong>für</strong> Schulgebäude und Schulareal .................. 9<br />
8.1.3 Anhang 3: Ablaufschema <strong>für</strong> kirchlichen und privaten Raum ............... 10<br />
8.2 Aufstellungen / Listen<br />
8.2.1 Anhang 4: Umschreibung möglicher Delikte und deren Strafbarkeit<br />
vvvvvvvvvvv gemäss StGB ................................................................... 11<br />
8.2.2 Anhang 5: Taskforce Mitgliederliste .................................................. 15<br />
8.2.3 Anhang 6: Kontaktinformation / Kontaktliste ..................................... 16<br />
8.2.4 Anhang 7: Checkliste ...................................................................... 17<br />
8.2.5 Anhang 8: Phasen einer Intervention; Stolpersteine ............................ 19<br />
8.3 Musterbriefe<br />
8.3.1 Anhang 9: Musterbrief an Eltern (Gewaltereignis) ............................... 21<br />
8.3.2 Anhang 10: Musterbrief an Eltern (Todesfall) ...................................... 22<br />
8.3.3 Anhang 11: Musterbriefe bei Suizid ................................................... 23<br />
8.3.4 Anhang 12: Hilfe <strong>für</strong> Lehrpersonen .................................................... 24<br />
8.3.5 Anhang 13: Psychologische Hilfe ....................................................... 25<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 1
1 Einleitung<br />
Gewaltakte, Sachbeschädigungen, Verhaltensauffälligkeiten und Übergriffe in der<br />
Schule und im öffentlichen Raum in unserer ländlichen <strong>Gemeinde</strong> zeigen, dass Störungen<br />
und Krisen auch bei uns, in scheinbar sicheren Institutionen oder ländlichen<br />
<strong>Gemeinde</strong>n, potentiell allgegenwärtig sind.<br />
Störungen und Krisen sind nur bedingt vorhersehbar und damit kaum präventiv vermeidbar,<br />
doch durch klärende Absprachen im Vorfeld und Reflexion können solche<br />
besser bewältigt werden.<br />
Die Jugendarbeit <strong>Neuheim</strong> hat die Problemkreise erkannt, entsprechend reagiert und<br />
im Nachgang ein Arbeitsinstrument zum Vorgehen einer nachhaltigen Konfliktlösung<br />
erarbeitet.<br />
Im nachfolgenden Text sprechen wir von „Chef Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr“,<br />
„Jugendarbeiter“, „Lehrer“, „Rektor“, „Sozialarbeiter“ und meinen damit selbstverständlich<br />
Frauen und Männer in gleicher Weise, verwenden also das Genus (die Rolle)<br />
und nicht additiv den Sexus. Das gilt auch <strong>für</strong> „Schüler“ und andere Personengrup-<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 2
pen. Auf geschlechterbezogene Begriffe wird dann zurückgegriffen, wenn die Unterscheidung<br />
inhaltlich an dieser Stelle wichtig ist.<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 3
2 Kriseninterventionskonzept<br />
2.1 Ziel<br />
In einer Störungs- oder Krisensituation im öffentlichen Raum und/oder im Schulgebäude<br />
und auf dem Schulareal reagiert das Kriseninterventionsteam (Taskforce) möglichst<br />
rasch, kompetent und angemessen und leistet adäquate Hilfestellung und Unterstützung.<br />
Die Vorfälle werden gemäss Checklisten schriftlich erfasst und durch den jeweiligen<br />
Vertreter (Jugendarbeiter und Rektor) verwaltet.<br />
3 Zusammensetzung Taskforce<br />
Die Zusammensetzung einer Taskforce ist abhängig von der Grösse der <strong>Gemeinde</strong>. Es<br />
ist sinnvoll in unserer eher kleinen <strong>Gemeinde</strong> eine Taskforce mit einer kleinen Kerngruppe<br />
mit beständigen Mitgliedern zu bilden.<br />
Die Taskforce besteht daher aus Vertretern der operativen Ebene (Jugendarbeit, Rektorat,<br />
Schulsozialarbeit SSA). Je nach Begebenheit (Schwere der Störung resp. Krise)<br />
ist die Taskforce mit weiteren Fachpersonen entsprechend zu ergänzen (<strong>Gemeinde</strong>präsident,<br />
Schularzt, Schulpräsident, Vertreter der Bauverwaltung, Vertreter der Polizei,<br />
etc.).<br />
Bei Grossereignissen, wenn die Situation von den beteiligten Taskforce-Mitgliedern<br />
allein nicht mehr bewältigt werden kann, ist der Chef der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> von der<br />
Abteilung Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr (Chef Sicherheit) einzuschalten. Ausserordentliche<br />
Grossereignisse könnten sein: Amoklauf, Geiselnahme, Attentat.<br />
Die erweiterte Taskforce entscheidet über weitere einzuleitende Massnahmen; in der<br />
Zusammenarbeit mit der Care-Organisation des Kantons Zug.<br />
4 Aufgaben der Taskforce<br />
• Sie klärt die Situation, inklusive Faktenlage und Dringlichkeit<br />
• Sie interveniert, d.h. regelt die Zuständigkeiten, vereinbart das Vorgehen.<br />
• Sie entscheidet bezüglich der durchzuführenden Massnahmen.<br />
• Sie evaluiert die Interventionsschritte, entscheidet über die weiteren<br />
Schritte.<br />
• Sie informiert das betroffene Umfeld, z.B. Erziehungsberechtigte, Schule,<br />
Behörden.<br />
• Sie übernimmt bei Störungen u./o. Krisen die Koordination notwendiger<br />
Massnahmen und Hilfestellungen.<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 4
4.1 Ablaufszenarien bei leichten Sachbeschädigungen, Verunreinigungen im öffentlichen<br />
Raum<br />
Bei leichten Sachbeschädigungen und Verunreinigungen wird gemäss Anhang1 „Aussergewöhnliches<br />
Ereignis mit <strong>Jugendliche</strong>n auf ÖFFENTLICHEM RAUM“ bzw. Anhang<br />
2 „Aussergewöhnliches Ereignis mit <strong>Jugendliche</strong>n im SCHULGEBÄUDE & auf dem<br />
SCHULAREAL“ eine Meldung an den Jugendarbeiter bzw. Rektor gemacht. Sie versuchen<br />
die Täterschaft zu ermitteln. Gelingt dies, muss die Täterschaft Wiedergutmachung<br />
leisten. Gelingt es nicht die Täterschaft zu ermitteln, ist abzuklären, ob allenfalls<br />
Strafanzeige eingereicht werden muss.<br />
Der Jugendarbeiter meldet den Vorfall dem Bauverwalter und dieser beauftragt den<br />
Leiter Werkdienste, die Mängel zu beseitigen. Der Leiter Werkdienste ist <strong>für</strong> die Beseitigung<br />
von Verunreinigungen und <strong>für</strong> das Durchführen von Reparaturen bei leichten<br />
Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum verantwortlich.<br />
Der Rektor meldet den Vorfall dem Leiter Hauswartdienste und beauftragt ihn, die<br />
Mängel zu beseitigen. Der Leiter Hauswartdienste ist <strong>für</strong> die Beseitigung von Verunreinigungen<br />
und <strong>für</strong> das Durchführen von Reparaturen bei leichten Sachbeschädigungen<br />
auf dem Schulareal zuständig.<br />
Die Beseitigung von Verunreinigungen und das Durchführen nötiger Reparaturmassnahmen<br />
werden in der Regel am darauffolgenden Tag, nachdem die Meldung eingegangen<br />
ist, durchgeführt. Finden Verunreinigungen und leichte Sachbeschädigungen<br />
über das Wochenende statt, werden die entsprechenden Arbeiten in der Regel am<br />
ersten Arbeitstag der neuen Woche ausgeführt.<br />
5 Bereichsaufgaben der Taskforce – Störungs- und Krisenauflistung<br />
Die Taskforce analysiert und klärt die nachstehenden Delikte, Störungen und Krisen<br />
ab:<br />
• psychische Gewalt wie Mobbing, Stalking, Raufhandel, Nötigungen, Drohungen<br />
jeglicher Art<br />
• Tätlichkeiten wie Angriffe, einfache und schwere Körperverletzungen<br />
• sexuelle Belästigungen gegenüber Kindern, <strong>Jugendliche</strong>n, Lehrern, Jugend-<br />
und Sozialarbeiter oder gegenüber anderen Personen<br />
• Diebstahl, Hehlerei<br />
• Sachbeschädigungen<br />
• Ruhestörungen<br />
• Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz<br />
• Waffenbesitz<br />
• Vermögensdelikte, Fälschungen<br />
Für weitergehende Krisen wie Suizid, vorsätzliche Tötung, Amoklauf, Geiselnahme,<br />
Attentat kann dieser Leitfaden benutzt werden in Zusammenarbeit von entsprechenden<br />
Care-Organisationen (siehe Anhang 6: Kontaktinformationen).<br />
Vgl. unter andern auch Anhang 4: Umschreibung möglicher Delikte und deren Strafbarkeit<br />
gemäss StGB.<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 5
6 Arbeitshilfen – örtliche Differenzierungen von Störungen und Krisen<br />
Damit die Taskforce bei den Interventionen gezielt und rasch handeln kann, ist es<br />
hilfreich, die Örtlichkeiten der Geschehnisse zu differenzieren. Daher werden die Sozialräume<br />
in <strong>Neuheim</strong> wie folgt unterteilt:<br />
• Öffentlicher Raum vgl. Anhang 1<br />
• Schulgebäude und Schulareal* vgl. Anhang 2<br />
• Kirchlicher und privater Raum vgl. Anhang 3<br />
Dem öffentlichen Raum sind die <strong>Gemeinde</strong>strassen, der Friedhof, die öffentlichen<br />
Anlagen (inkl. sanitären Einrichtungen), etc. zugeteilt.<br />
Zu dem Sozialraum Schulgebäude und Schulareal gehören u.a. der Kindergarten und<br />
dessen Spielplatz, das Schulhaus Dorf inkl. Sportanlagen, der Pavillon, die Sporthalle<br />
und Sportanlagen Neuhof.<br />
*Das Schulgebäude & das Schulareal gelten ausserhalb der Schulzeiten, ab 18.00h<br />
bis 07.00h und an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen und während den Schulferien<br />
als „Öffentlicher Raum“.<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 6
7 Literaturliste / Informationsangaben<br />
7.1 Themenbezogene recherchierte Literatur<br />
• Schulpsychologischer Dienst Zug (2002). Leitfaden Krisenintervention.<br />
Direktion <strong>für</strong> Bildung und Kultur (DBK) des Kantons Zug;<br />
• Leitfaden Krisenintervention an Schulen (2005). BDK Uri.<br />
• Psychische Hilfe und Betreuung nach einem ausserordentlichen Ereignis,<br />
Flyer (2004). Altdorf: Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 7
8 Übersicht Beilagen<br />
8.1 Arbeitshilfen / örtliche Differenzierungen von Störungen und Krisen<br />
8.1.1 Anhang 1: Ablaufschema <strong>für</strong> öffentlichen Raum<br />
8.1.2 Anhang 2: Ablaufschema <strong>für</strong> Schulgebäude und Schulareal<br />
8.1.3 Anhang 3: Ablaufschema <strong>für</strong> kirchlichen und privaten Raum<br />
8.2 Aufstellungen / Listen<br />
8.2.1 Anhang 4: Umschreibung möglicher Delikte und deren Strafbarkeit gemäss<br />
StGB<br />
8.2.2 Anhang 5: Taskforce Mitgliederliste<br />
8.2.3 Anhang 6: Kontaktinformation / Kontaktliste<br />
8.2.4 Anhang 7: Checkliste<br />
8.2.5 Anhang 8: Phasen einer Intervention; Stolpersteine<br />
8.3 Musterbriefe<br />
8.3.1 Anhang 9: Musterbrief an Eltern (Gewaltereignis)<br />
8.3.2 Anhang 10: Musterbrief an Eltern (Todesfall)<br />
8.3.3 Anhang 11: Musterbriefe bei Suizid<br />
8.3.4 Anhang 12: Hilfe <strong>für</strong> Lehrpersonen<br />
8.3.5 Anhang 13: Psychologische Hilfe<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 8
Anhang 1: Ablaufschema<br />
Aussergewöhnliches Ereignis<br />
mit <strong>Jugendliche</strong>n auf<br />
ÖFFENTLICHEM RAUM<br />
Bei Bagatellfällen<br />
Informationen direkt an Jugendarbeiter<br />
Bei schwerwiegenden Fällen bei<br />
Nachtzeiten und am Wochenende<br />
Informationen direkt an Chef Sicherheit<br />
oder Stv Sicherheit und in Ausnahmefällen<br />
Polizei (117)<br />
• trifft nach Bedarf Sofortmassnahmen<br />
• informiert Jugendarbeiter<br />
Jugendarbeiter klärt Fakten (vgl. Checkliste)<br />
• beschreibt Situation<br />
• klärt ab, wer beteiligt ist (<strong>Jugendliche</strong>, Gruppen, Erziehungsberechtigte,<br />
Schulleitung, Lehrpersonen, andere)?<br />
• beurteilt Dringlichkeit<br />
• informiert alle Taskforce-Mitglieder und wenn notwendig<br />
Chef Sicherheit<br />
In Bagatellfällen oder erstmaliger<br />
Verfehlung wird keine Taskforce<br />
einberufen.<br />
Die Taskforce-Mitglieder werden jedoch<br />
über den Vorfall informiert.<br />
In allen übrigen Fällen wird die<br />
Taskforce einberufen. Diese befindet<br />
über einzuleitende Massnahmen oder<br />
über eine Erweiterung der Taskforce<br />
(situationsgebunden).<br />
Kerngruppe Taskforce:<br />
Jugendarbeiter / Rektor / Schulsozialarbeiter<br />
Leitung Taskforce:<br />
Jugendarbeiter<br />
Jugendarbeiter / bzw. Taskforce<br />
interveniert<br />
• regelt Zuständigkeiten Ansprechperson<br />
wer, wo<strong>für</strong>, …<br />
• vereinbart Vorgehen<br />
• Intervention mit Gruppen<br />
evaluiert<br />
• Terminvereinbarungen<br />
•<br />
entscheidet<br />
• Zusammenarbeit (Care)<br />
• Sanktion (Wiedergutmachung,<br />
Strafanzeige, Beratung<br />
SSA, usw.)<br />
informiert<br />
• Erziehungsberechtigte /<br />
betroffene Familien<br />
• betroffenes Umfeld<br />
• Lehrerschaft<br />
• Medien gemäss<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss<br />
Abschlussbericht = debriefing<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 9
Anhang 2: Ablaufschema<br />
Aussergewöhnliches Ereignis<br />
mit <strong>Jugendliche</strong>n<br />
im SCHULGEBÄUDE &<br />
auf dem SCHULAREAL<br />
Das Schulgebäude & das Schulareal gelten ausserhalb der Schulzeiten, ab 18.00h bis 07.00h und<br />
an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen und während den Schulferien als „Öffentlicher Raum“.<br />
Bei Bagatellfällen<br />
Informationen direkt an Rektor<br />
Bei schwerwiegenden Fällen bei<br />
Nachtzeiten und am Wochenende<br />
Informationen direkt an Chef Sicherheit<br />
oder Sicherheit Stv und in Ausnahmefällen<br />
Polizei (117)<br />
• trifft nach Bedarf Sofortmassnahmen<br />
• informiert Rektor<br />
Rektor klärt Fakten (vgl. Checkliste)<br />
• beschreibt Situation<br />
• klärt ab, wer beteiligt ist (<strong>Jugendliche</strong>, Gruppen, Erziehungsberechtigte,<br />
Schulleitung, Lehrpersonen, andere)?<br />
• beurteilt Dringlichkeit<br />
• informiert alle Taskforce-Mitglieder und den Schulpräsidenten<br />
In Bagatellfällen oder erstmaliger Verfehlung<br />
wird keine Taskforce einberufen.<br />
Die Taskforce-Mitglieder werden jedoch<br />
über den Vorfall informiert.<br />
In allen übrigen Fällen Einberufung<br />
der Taskforce. Diese befindet über<br />
einzuleitende Massnahmen oder<br />
über eine Erweiterung der Taskforce<br />
(situationsgebunden).<br />
Kerngruppe Taskforce:<br />
Jugendarbeiter / Rektor / Schulsozialarbeiter<br />
Leitung Taskforce:<br />
Rektor<br />
Rektor / bzw. Taskforce<br />
interveniert<br />
• regelt Zuständigkeiten Ansprechperson<br />
wer, wo<strong>für</strong>, …<br />
• vereinbart Vorgehen<br />
• Intervention mit Gruppen<br />
evaluiert<br />
• Terminvereinbarungen<br />
entscheidet<br />
• Zusammenarbeit (Care)<br />
• Sanktion (Wiedergutmachung,<br />
Strafanzeige, Beratung<br />
SSA, usw.)<br />
informiert<br />
• Erziehungsberechtigte /<br />
betroffene Familien<br />
• betroffenes Umfeld<br />
• Lehrerschaft<br />
• Medien gemäss<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss<br />
Abschlussbericht = debriefing<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 10
Anhang 3: Ablaufschema<br />
Aussergewöhnliches Ereignis<br />
mit <strong>Jugendliche</strong>n auf<br />
KIRCHLICHEM und PRIVATEM<br />
RAUM<br />
Kirchliche Räume:<br />
Die katholische Kirchgemeinde ist<br />
Eigentümerin<br />
• der katholischen Kirche<br />
• der Friedhofkapelle<br />
Private Räume sind:<br />
• Private Wohnungen<br />
• Private Häuser<br />
• Private Grundstücke<br />
Informationen direkt an Kirchenratspräsident<br />
• Allfällige Sachbeschädigungen<br />
in der Kirche und deren Eigentum<br />
werden von den verantwortlichen<br />
Personen und Instanzen<br />
der Kirche eigenständig geregelt.<br />
Informationen und Hilfeleistungen<br />
• … durch die Bürger im Rahmen<br />
ihrer Mithilfepflicht (Polizei anvisieren,<br />
Erste Hilfeleistungen,<br />
usw.)<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 11
Anhang 4: Umschreibung möglicher Delikte und deren Strafbarkeit gemäss<br />
StGB<br />
Übersichtspapier von Patrick Amgwerd, Zuger Polizei<br />
Grundsätzliches<br />
Gemäss Strafgesetzbuch (nachfolgend StGB) wird unterschieden zwischen Verbrechen,<br />
Vergehen und Übertretungen.<br />
• Verbrechen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren<br />
bedroht sind<br />
• Vergehen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit<br />
Geldstrafe bedroht sind.<br />
• Übertretungen sind Taten, die mit Busse bedroht sind.<br />
Geltungsbereich:<br />
Für Personen, welche zum Zeitpunkt der Tat das 18. Altersjahr noch nicht vollendet<br />
haben, bleiben die Vorschriften des Jugendstrafgesetzes (JStG) vorbehalten. Dieses<br />
regelt die Sanktionen, welche gegenüber Personen zur <strong>Anwendung</strong> kommen, die vor<br />
Vollendung des 18. Altersjahres eine nach dem StGB oder einem anderen Bundesgesetz<br />
mit Strafe bedrohte Tat begangen haben.<br />
Vorsatz/ Fahrlässigkeit:<br />
Bestimmt es das StGB nicht ausdrücklich anders, so ist nur strafbar, wer ein Verbrechen<br />
oder Vergehen vorsätzlich begeht.<br />
• Vorsatz: Führt die Tat mit Wissen und Willen aus oder hält die Verwirklichung<br />
der Tat <strong>für</strong> möglich oder nimmt diese in Kauf.<br />
• Fahrlässigkeit: Fahrlässig begeht jemand eine Tat, wer die Folgen seines<br />
Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedenkt oder darauf<br />
nicht Rücksicht nimmt.<br />
Anstiftung:<br />
Wer jemanden vorsätzlich zu einem Vergehen oder Verbrechen anstiftet, wird nach<br />
der Strafandrohung, die auf den Täter <strong>Anwendung</strong> findet, bestraft.<br />
Antrags- und Offizialdelikt:<br />
• Antragsdelikt: Ist eine Tat nur auf Antrag strafbar, so kann jede Person,<br />
die durch sie verletzt worden ist, die Bestrafung des Täters beantragen.<br />
• Offizialdelikt: Bekommt die entsprechende Behörde Kenntnis von einem<br />
Offizialdelikt, wird die Tat von Amtes wegen verfolgt.<br />
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben<br />
Schwere Körperverletzung, Art. 122 StGB:<br />
Dieser Straftatbestand beinhaltet unter anderem die vorsätzliche lebensgefährliche<br />
Verletzung eines Menschen. Weiter gilt als schwere Körperverletzung, wer ein wichtiges<br />
Organ oder Glied eines Menschen verstümmelt oder unbrauchbar macht, so dass<br />
dieser bleibend geschädigt oder entstellt ist. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 12
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 13
Einfache Körperverletzung, Art. 123 StGB:<br />
Wer jemanden in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird auf Antrag<br />
bestraft. Antragsdelikt, Vergehen. Dieses Delikt wird zu einem Offizialdelikt, wenn der<br />
Täter <strong>für</strong> seine Tat Gift, eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand gebraucht!!<br />
Fahrlässige Körperverletzung, Art. 125 StGB:<br />
Wer einen Menschen fahrlässig am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird auf<br />
Antrag, bestraft. Antragsdelikt, Vergehen. Ist die Schädigung schwer, so wird der Täter<br />
von Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt.<br />
Tätlichkeiten, Art. 126 StGB:<br />
Wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der<br />
Gesundheit zur Folge haben, wird auf Antrag bestraft. Antragsdelikt, Übertretung.<br />
Raufhandel, Art. 133 StGB:<br />
Wer sich an einem Raufhandel (z.B. einer Schlägerei unter mehreren Personen) beteiligt,<br />
der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat wird von<br />
Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt, Vergehen. Hierbei ist jedoch nicht strafbar, wer<br />
nur abwehrt oder Streitende scheidet.<br />
Angriff, Art. 134 StGB:<br />
Wer sich an einem Angriff auf eine oder mehrere Personen beteiligt, welche den Tod<br />
oder die Körperverletzung des Angegriffenen zur Folge hat, wird von Amtes wegen<br />
verfolgt. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />
Strafbare Handlungen gegen das Vermögen<br />
Diebstahl, Art. 139 StGB:<br />
Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich<br />
oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, wird von Amtes wegen bestraft,<br />
wenn der Deliktsbetrag Fr. 300.- übersteigt. Offizialdelikt, Verbrechen. Handelt<br />
es sich um eine geringfügige Summe, gemäss StGB unter Fr. 300.-, wird der Täter<br />
nur auf Antrag bestraft. Antragsdelikt, Übertretung.<br />
Raub, Art. 140 StGB:<br />
Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung von Gewalt einen Diebstahl<br />
begeht, wird von Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />
Sachbeschädigung, Art. 144 StGB:<br />
Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht<br />
besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird auf Antrag bestraft. Antragsdelikt,<br />
Vergehen.<br />
Erpressung, Art. 156 StGB:<br />
Wer in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern, jemanden<br />
durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt,<br />
wodurch dieser sich selber oder einen anderen am Vermögen schädigt, wird von Amtes<br />
wegen verfolgt. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 14
Hehlerei, Art. 160 StGB:<br />
Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch<br />
eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt<br />
oder als Pfand nimmt, wird von Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />
Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit<br />
Drohung, Art. 180 StGB:<br />
Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird auf<br />
Antrag bestraft. Antragsdelikt, Vergehen.<br />
Nötigung, Art. 181 StGB:<br />
Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere<br />
Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu<br />
dulden, wird von Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt, Vergehen.<br />
Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität<br />
Sexuelle Handlungen mit Kindern, Art. 187 StGB:<br />
Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, zu einer solchen<br />
Handlung verleitet oder in eine solche Handlung einbezieht wird von Amtes wegen<br />
verfolgt. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />
Dieser Straftatbestand beinhaltet eine wichtige Ergänzung, welcher insbesondere unter<br />
<strong>Jugendliche</strong>n zur <strong>Anwendung</strong> kommen dürfte:<br />
Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten<br />
nicht mehr als drei Jahre beträgt!<br />
Sexuelle Nötigung, Art. 189 StGB:<br />
Wer eine Person zu einer sexuellen Handlung nötigt, indem er sie bedroht, Gewalt<br />
anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht,<br />
wird von Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt, Verbrechen.<br />
Pornographie, Art. 197 StGB:<br />
Wer pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände<br />
solcher Art oder pornographische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren<br />
anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird von Amtes wegen verfolgt.<br />
Offizialdelikt, Vergehen.<br />
Sexuelle Belästigung, Art. 198 StGB:<br />
Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und<br />
dadurch Ärgernis erregt oder jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell<br />
belästigt wird auf Antrag bestraft. Antragsdelikt, Übertretung.<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 15
Weitere Delikte aus anderen Gesetzen<br />
Betäubungsmittelgesetz, Art. 19:<br />
Wer unbefugt Betäubungsmittel anbaut, herstellt, auszieht, umwandelt, verarbeitet,<br />
lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt, durchführt, anbietet, verteilt, verkauft,<br />
lagert, vermittelt, in Verkehr bringt oder abgibt wird von Amtes wegen verfolgt. Offizialdelikt,<br />
Vergehen.<br />
Betäubungsmittelgesetz, Art. 19 a:<br />
Wer unbefugt Betäubungsmittel vorsätzlich konsumiert wird von Amtes wegen verfolgt.<br />
Offizialdelikt, Übertretung.<br />
Betäubungsmittelgesetz, Art. 19 b:<br />
Wer nur den eigenen Konsum vorbereitet oder Betäubungsmittel zur Ermöglichung<br />
des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar,<br />
wenn es sich um eine geringfügige Menge handelt.<br />
Polizeistrafgesetz § 11, Verunreinigung fremden Eigentums:<br />
Wer unbefugt auf öffentlichem oder privatem Eigentum Zeichen, Inschriften oder Plakate<br />
anbringt oder es auf andere Weise verunreinigt, wird auf Antrag mit Busse bestraft.<br />
Antragsdelikt, Übertretung.<br />
Polizeistrafgesetz § 21, Ruhestörung und Unfug:<br />
Wer durch Lärm oder Unfug die Ruhe stört oder jemanden belästigt oder wer öffentliche<br />
Sitte und Anstand grob verletzt wird mit Busse bestraft. Offizialdelikt, Übertretung.<br />
Waffengesetz Art. 4, als Waffen gelten:<br />
a) Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden<br />
können oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden<br />
können (Hand- und Faustfeuerwaffen).<br />
b) Geräte, die dazu bestimmt sind, durch Versprühen oder Zerstäuben von<br />
Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen.<br />
c) Dolche und Messer mit einhändig bedienbaren, Klapp-, Fall-, Spring-,<br />
Schwenk- oder anderen Auslösmechanismen.<br />
d) Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, namentlich<br />
Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke Wurfsterne, Wurfmesser und<br />
Hochleistungsschleudern.<br />
e) Elektroschockgeräte, welche die Widerstandskraft von Menschen beeinträchtigen<br />
oder die Gesundheit auf Dauer schädigen können.<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 16
Anhang 5: Taskforce Mitgliederliste<br />
Ständige Mitglieder Geschäft Privat Natel<br />
Rektor, Alois Huber 041 757 51<br />
62<br />
Jugendarbeiter, Christian Kessler 041 757 21<br />
49<br />
Schulsozialarbeiter, vakant 041 757 21<br />
37<br />
041 755 03<br />
04<br />
079 724 88<br />
68<br />
079 378 16<br />
35<br />
Weitere Mitglieder (ad hoc) Geschäft Privat Natel<br />
<strong>Gemeinde</strong>präsident, Thomas Kessler 044 412 20<br />
85<br />
Chef Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr, 041 748 73<br />
Roger Bosshart<br />
73<br />
Bauverwalter, Urs Inglin 041 757 21<br />
32<br />
Schularzt, Dr. Paul Bürgler 041 755 26<br />
56<br />
Zuger Polizei, Menzingen 041 757 50<br />
60<br />
117<br />
041 755 39<br />
15<br />
041 756 04<br />
15<br />
076 411 39<br />
15<br />
079 716 52<br />
17<br />
079 474 69<br />
80<br />
Andere<br />
Ambulanz 144<br />
Stv Chef Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr,<br />
Alex Zihlmann<br />
041 756 03<br />
38<br />
Care-Organisation Kanton Zug<br />
041 728 41<br />
(Kontakt via Zuger Polizei, Zug) 41<br />
Kirchenratspräsident, Franz Felder 041 755 25<br />
42<br />
Leiter Hausdienste, Anton Rölli 041 757 51<br />
68<br />
Leiter Werkdienste, Hanspeter Frei 041 755 35<br />
92<br />
Notrufzentrale 117<br />
Vertretung Lehrerschaft (situationsbezogen)<br />
041 755 33<br />
04<br />
041 755 25<br />
42<br />
055 412 24<br />
92<br />
Adressänderungen bitte an:<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Neuheim</strong><br />
zHd. Kanzlei<br />
Dorfplatz 5<br />
Postfach 161<br />
6345 <strong>Neuheim</strong><br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 17
Je nach Situation nehmen weitere Personen / Betroffene Einsitz in die Taskforce.<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 18
Anhang 6: Kontaktinformationen<br />
Kantonale Verwaltung Geschäft Fax<br />
Kantonale Verwaltung, Zentrale, Postplatz 2, 6300 Zug 041 728 33<br />
11<br />
Jugendbeauftragte der Zuger Polizei, an der Aa 4, 6300 041 728 41<br />
Zug, Manuela Riffel<br />
41<br />
Jugend- und Drogenberatung, Ägeristrasse 56, 6300 Zug 041 728 39<br />
39<br />
Jugendanwaltschaft / Einzelrichteramt, Dr. Alex Briner 041 728 52<br />
95<br />
041 728 35<br />
35<br />
041 728 41<br />
79<br />
041 728 24<br />
63<br />
Direktion <strong>für</strong> Bildung und Kultur Geschäft Fax<br />
Zentrale 041 728 31<br />
82<br />
Generalsekretärin, Direktion <strong>für</strong> Bildung und Kultur, 041 728 31<br />
Michèle Kathriner<br />
83<br />
041 728 31<br />
89<br />
041 728 31<br />
89<br />
Schulpsychologischer Dienst Geschäft Fax<br />
SPD, Zentrale, Chamerstrasse 22, 6300 Zug,<br />
Frau Ursula Rufer (Verantw. <strong>für</strong> die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong>)<br />
041 723 68<br />
40<br />
041 723 68<br />
46<br />
041 728 39<br />
91<br />
Andere Geschäft Fax<br />
Telefonhilfe <strong>für</strong> Kinder und <strong>Jugendliche</strong> 147<br />
Beratungsstelle <strong>für</strong> Lehrpersonen / Teams 041 710 66<br />
66<br />
Notruf Polizei 117<br />
Rettungsdienst 144<br />
Medien Geschäft Fax<br />
Neue Zuger Zeitung 041 725 44<br />
55<br />
041 725 44<br />
66<br />
Zuger Presse 041 729 35 041 729 35<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 19
35 56<br />
Zuger Woche 041 769 70<br />
40<br />
041 769 70<br />
49<br />
Radio Sunshine 041 798 88<br />
88<br />
041 798 88<br />
70<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 20
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 21
Anhang 8: Phasen einer Intervention; Stolpersteine<br />
1. Problemerkennung<br />
Gefahren und Stolpersteine:<br />
• Das Problem wird von Einzelnen oder Gruppen verharmlost, negiert oder<br />
heruntergespielt.<br />
• Aufgrund unklarer Haltung kommt keine Einigung der Problemdefinition<br />
zustande und es wird nichts unternommen.<br />
• Das Problem wird aus Rücksichtnahme auf Tabus unter den Teppich gekehrt.<br />
• Die Krisensituation eskaliert und es kommt im schlimmsten Fall zu einem<br />
massiven Vorfall.<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 22
• Es könnte auch sein, dass das Problem aufgebauscht wird. Diese Gefahr<br />
ist jedoch gering.<br />
2. Auftrags- und Kontextklärung<br />
Gefahren und Stolpersteine:<br />
• Der Problembereich wird zu eng oder zu stark ausgedehnt.<br />
• Einzelne Problemträger versuchen, die Problembewältigung in eine eigene<br />
Richtung zu drücken und entsprechenden Einfluss zu nehmen.<br />
• Einzelne Personen sehen sich nicht in dieser Rolle und gehen davon aus,<br />
sie hätten mit der Problemsituation nichts zu tun.<br />
• Die Beteiligten resignieren.<br />
3. Aufklärung und Analyse<br />
Gefahren und Stolpersteine:<br />
• Es wird versucht, Schuldige zu finden, wo keine vorhanden sind.<br />
• Es sind Schuldige auszumachen, aber diese sollten nun die Verantwortung<br />
<strong>für</strong> alles übernehmen.<br />
• Einzelne Fakten werden konsequent ausgeblendet.<br />
• Verantwortliche Behörden als Entscheidungsträger sind nicht bereit, ihre<br />
Verantwortung wahrzunehmen.<br />
• Es kommt zum Ausspielen einzelner Gruppen.<br />
• Die Medien entdecken die Angelegenheit, was die Situation erheblich verschärfen<br />
kann, weil sich alle nun auch nicht beobachtet fühlen.<br />
4. Festlegen von Massnahmen und Umsetzung von Lösungen<br />
Gefahren und Stolpersteine:<br />
• Beteiligte legen sich quer oder scheren aus.<br />
• Beteiligte stimmen zwar zu, unternehmen aber nichts.<br />
• Beteiligte nehmen ihre Verantwortung nicht wahr.<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 23
• Es kommt zu „unheiligen Allianzen“.<br />
5. Abschluss, Verlaufskontrolle<br />
Gefahren und Stolpersteine:<br />
• Der Eifer erlahmt, die Betroffenen fallen in alte Muster zurück, die Intervention<br />
verläuft im Sand, weil alles wieder „rund“ läuft.<br />
• Ohne eigentlichen Abschluss entstehen bei Betroffenen ungute Gefühle,<br />
indem sie unsicher sind, was jetzt gilt und was nicht.<br />
• Einzelne möchten auch weitere Probleme noch anpacken, andere wollen<br />
endlich wieder Ruhe haben.<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 24
Anhang 9: Musterbrief an Eltern (Gewaltereignis)<br />
Sehr geehrte Eltern<br />
Es ist uns ein Anliegen, Sie als Eltern unserer Schüler und Schülerinnen aus erster<br />
Hand über das vorgefallene Ereignis zu informieren.<br />
Schilderung des Vorfalls und dessen Folgen<br />
Wir sind betroffen, dass Kinder unserer Schule in einen solchen Vorfall verwickelt<br />
sind. (z.B.: Wir möchten an dieser Stelle dem verletzten Schüler baldige und vollständige<br />
Genesung wünschen) und hoffen, dass die beteiligten Kinder das Ereignis<br />
(evt.: mit Hilfe der eingeschalteten Fachleute) verarbeiten können.<br />
Wir setzen alles daran, um solche Eskalationen an unserer Schule zu verhindern. Wir<br />
möchten Ihnen versichern, dass Schulleitung und Schulbehörde sich mit diesem Vorfall<br />
eingehend auseinander setzen werden. Als erstes haben wir folgende Massnahmen<br />
eingeleitet:<br />
Auflistung der getroffenen Vorkehrungen<br />
Das Geschehene zeigt, wie wichtig es ist, den Umgangsformen und dem Auftreten<br />
von Gewalt die nötige Beachtung zu schenken, um solche Entwicklungen einzugrenzen.<br />
Wir werden weiter daran arbeiten.<br />
Erfahrungen zeigen, dass die einzelnen Kinder unterschiedlich auf solche Ereignisse<br />
reagieren. Sollten Sie durch die Reaktion Ihres Kindes verunsichert sein, steht Ihnen<br />
der Kant. Schulpsycho-logische Dienst (oder nach Absprache andere Fachstellen aufführen)<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Selbstverständlich können Sie sich auch an die Schulleitung oder an die Schulbehörde<br />
wenden.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Für die Schulbehörde / Für die Schulleitung<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 25
Anhang 10: Musterbrief an Eltern (Todesfall)<br />
Liebe Eltern<br />
Über das Wochenende / in den letzten Tagen musste unsere Schule den plötzlichen<br />
Tod einer ihrer Schülerinnen / eines ihrer Schüler zur Kenntnis nehmen. Wir sind alle<br />
sehr traurig über seinen / ihren Hinschied.<br />
Auch die Kinder sind durch diese Tatsache sehr berührt. Wir haben in der Schule<br />
darüber gesprochen. Es ist wichtig, dass auch Sie <strong>für</strong> Ihr Kind da sind und bereit<br />
sind, seine Gefühle zu akzeptieren, ihm gut zuzuhören und seine Fragen ehrlich zu<br />
beantworten.<br />
Die Schule verfügt über Ansprechpersonen, die Ihrem Kind helfen können, seine Reaktionen<br />
auf das traurige Ereignis und seine Trauer zu verarbeiten. Wenn Sie Fragen<br />
haben oder weitere Unterstützung wünschen, melden Sie sich bei der Schulleitung<br />
(Tel. 041 757 51 62).<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Schulleitung<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 26
Anhang 11: Musterbriefe bei Suizid<br />
Orientierung bei Suizid (Mitteilung an die Klasse von der Klassenlehrperson)<br />
Heute Morgen hörten wir die traurige Nachricht, dass sich (Name) gestern / gestern<br />
Abend / letzte Nacht das Leben genommen hat. Wir sind alle sehr erschüttert und<br />
traurig über seinen Tod und senden unser Beileid an seine Familie und Freunde.<br />
Schülerinnen und Schüler, welche ein Gespräch mit einer Fachperson wünschen,<br />
können sich bei der Klassenlehrperson oder bei der Schulleitung melden.<br />
Orientierung bei vermutetem Suizid<br />
Heute Morgen hörten wir die traurige Nachricht, dass (Name) gestern / gestern Abend<br />
/ letzte Nacht gestorben ist. Das ist die einzige offizielle Information, die wir seinen<br />
Tod betreffend erhalten haben. Wir sind alle sehr traurig über (Name) Tod und senden<br />
unser Beileid an seine Familie und Freunde.<br />
Für Schülerinnen und Schüler besteht heute den ganzen Tag die Möglichkeit, mit<br />
einer Ansprechperson oder mit der Schulleitung zu sprechen.<br />
Orientierung bei bestätigtem Suizid<br />
Wir wissen jetzt, dass sich (Name) das Leben genommen hat. Auch wenn wir versuchen,<br />
die Gründe seiner Tat zu verstehen, werden wir nie richtig begreifen, was in<br />
seinem Leben vor sich ging und welche Umstände letztlich zu seinem Tod führten. Zu<br />
jedem Suizid gehört eine lange Vorgeschichte, die wir als Aussenstehende nicht kennen<br />
können. Es wäre falsch, die Ursache einem einzigen erkennbaren äusseren Grund<br />
zuzuschreiben.<br />
Heute möchten wir in unserer Schule wieder zu einem normalen Tagesablauf kommen.<br />
Das kann <strong>für</strong> einige von uns sehr schwierig sein. Die Ansprechperson ist noch<br />
immer <strong>für</strong> dich da. Wenn du das Bedürfnis hast, mit jemandem zu sprechen - entweder<br />
allein oder mit einer Freundin/einem Freund - lasse es einen Erwachsenen wissen,<br />
melde dich bei einer Lehrerin oder einem Lehrer oder bei der Schulleitung. Sie werden<br />
dich unterstützen.<br />
Wir haben noch einige Informationen zur Beerdigung: Sie findet statt am__ um __Uhr<br />
im Friedhof / Kirche in ___ .<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 27
Anhang 12: Hilfe <strong>für</strong> Lehrpersonen<br />
Schulbehörde XY<br />
Ereignis z.B. in<br />
Damit das gesamte Kollegium in XY vollumfänglich über die Geschehnisse informiert<br />
wird und auch Unterstützung <strong>für</strong> die Trauerarbeit in den Klassen erhalten kann, stehen<br />
uns am<br />
Datum / Zeit<br />
in der grossen Pause im Lehrerzimmer<br />
folgende Fachleute zur Verfügung:<br />
z.B.: Herr/Frau Psychologischer Dienst Kantonspolizei<br />
Herr/Frau Einsatzleiter/in Kantonspolizei<br />
Herr/Frau Schulpsychologischer Dienst<br />
Schulbehörde<br />
Datum<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 28
Anhang 13: Psychologische Hilfe<br />
Liebe Eltern<br />
Vom gestrigen tragischen Ereignis in XY sind Sie als Eltern und Ihre Kinder mehr oder<br />
weniger direkt betroffen. Dies tut uns sehr leid.<br />
In dieser Situation ist es <strong>für</strong> die Klassenkameradinnen und -kameraden sowie <strong>für</strong> die<br />
übrigen Schülerinnen und Schüler des Schulhauses besonders wichtig, dass sich die<br />
Kinder äussern und ihre Gefühle mitteilen können.<br />
Wir haben heute Morgen zusammen mit der Schulbehörde und den Lehrpersonen <strong>für</strong><br />
den Schulunterricht die nötigen Schritte eingeleitet. Ziel muss es sein, den Kindern<br />
wieder Sicherheit zu geben.<br />
Als Eltern fragen Sie sich sicher, wie Sie Ihren Kindern beim Verarbeiten dieser Erlebnisse<br />
helfen können. Aus diesem Grund möchten wir Sie über einige wesentliche<br />
Dinge informieren:<br />
Alle Menschen - Kinder, <strong>Jugendliche</strong> und Erwachsene - zeigen nach belastenden Ereignissen<br />
Stressreaktionen und Verhaltensauffälligkeiten, einige sehr stark, andere<br />
überhaupt nicht. Dies ist eine normale Reaktion auf eine ausserordentliche Situation.<br />
Es handelt sich um vorübergehende, meist innert Stunden oder Tagen abklingende<br />
Symptome wie:<br />
• Schlafstörungen, Alpträume, Schwächegefühle<br />
• Bettnässen, Nervosität, Hyperaktivität<br />
• Erhöhte Ängstlichkeit, Panikreaktion, Gefühle des Bedrohtseins<br />
• Scham-, Schuld- und Versagensgefühle<br />
• Rückfall in kleinkindliches Verhalten<br />
• Sozialer Rückzug<br />
• Auffallend "lässiges Gehabe", Lachen<br />
Wir empfehlen der Schule und den Eltern, gemeinsam mit den betroffenen Kindern<br />
das Ereignis zu besprechen und die damit verbundenen Gefühle einzuordnen. Auf<br />
diese Weise können die Erlebnisse als Erinnerung besser abgelegt werden.<br />
Folgende Fragen sind bedeutsam:<br />
• Was ist geschehen?<br />
• Was habe ich gehört, gesehen?<br />
• Was habe ich dabei gedacht?<br />
• Was beschäftigt mich am meisten, was habe ich gefühlt?<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 29
Was können Sie als Eltern konkret tun?<br />
• Bedrängen Sie Ihr Kind nicht mit Fragen.<br />
• Hören Sie Ihrem Kind aufmerksam und ruhig zu, ohne es zu korrigieren.<br />
• Erklären sie Ihrem Kind, dass seine Gefühle und Gedanken in dieser Situation<br />
normale Reaktionen und auch richtig sind.<br />
• Wirken Sie Gerüchtebildungen entgegen.<br />
• Schützen Sie Ihr Kind vor den Medien.<br />
• Die Abgabe von Medikamenten ist nur in den seltensten Fällen sinnvoll.<br />
Klingen die Stressreaktionen nach 2 - 3 Wochen nicht ab, dann kann dies unter Umständen<br />
zu hartnäckigen Störungen führen. In solchen Fällen heilt Zeit allein die<br />
Wunden nicht. Beim Schulpsychologischen Dienst und beim Kinderpsychiatrischen<br />
Dienst können Sie in diesem Fall fachliche Hilfe bekommen.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Schulbehörde<br />
Schulpsychologischer Dienst<br />
Interventionskonzept der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neuheim</strong> 30