2013-06-20, Niederschrift Stadtrat - Neunburg vorm Wald
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Sitzungsbuch<br />
<strong>Stadtrat</strong> der Stadt <strong>Neunburg</strong> <strong>vorm</strong> <strong>Wald</strong><br />
bereit, die benötigten Grundstücksflächen abzugeben, wenn ein angemessener Preis hierfür<br />
geboten wird. Die Varianten 1 und 3 sind deshalb weniger geeignet, weil damit trotzdem die<br />
bestehende Trasse zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke aufrecht erhalten werden<br />
müsste. Außerdem besteht dort wegen der Grundstücksdurchschneidungen kaum<br />
Abgabebereitschaft.<br />
Franz Koller begründete nochmals die von ihm ins Gespräch gebrachte Variante 3, die<br />
verkehrstechnisch seiner Ansicht nach die beste Lösung sei. Auch er habe mit betroffenen<br />
Eigentümern Gespräche geführt.<br />
Walter Drexler sprach sich ebenfalls für die Variante 2 aus, da mit dieser am wenigsten<br />
Flächenverbrauch verbunden sei.<br />
Beschluss-Nr. 56/<strong><strong>20</strong>13</strong>:<br />
Dem Ausbau der GVS Gonnersdorf – Penting östlich der Radwegbrücke bis zur Einmündung in die<br />
Kreisstraße SAD 13 einschl. der Oberbauverstärkung auf der Teilstrecke westlich der<br />
Radwegbrücke bis zur Einmündung nach Gonnersdorf wird zugestimmt.<br />
Realisiert werden soll die Variante 2; die Verwaltung wird diesbezüglich beauftragt, die<br />
Grundstücksverhandlungen zu führen. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, über das<br />
Staatliche Bauamt bei der Regierung der Oberpfalz einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.<br />
Beschluss: 18 : 0<br />
6. FORTSCHREIBUNG DES LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMMS BAYERN<br />
(LEP); ERNEUTE ANHÖRUNG<br />
SACHVORTRAG:<br />
Mit den dem <strong>Stadtrat</strong> vorliegenden Schreiben vom 4. Juni <strong><strong>20</strong>13</strong> teilt das Bayer. Staatministerium<br />
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie mit, dass der federführende Ausschuss den<br />
Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) in mehreren Sitzung beraten und am<br />
16. Mai mit mehreren Änderungsvorgaben beschlossen hat. Der Landtag wird nun in Kürze über<br />
den Entwurf entscheiden.<br />
Wegen der zu erwartenden Änderungen wird ein erneutes Anhörungsverfahren nach dem Bayer.<br />
Landesplanungsgesetz erforderlich werden. Da das Landesentwicklungsprogramm noch in dieser<br />
Legislaturperiode in Kraft treten soll, wird für die bevorstehende Anhörung ein relativ kurzer<br />
Zeitraum, voraussichtlich nur bis 31. Juli <strong><strong>20</strong>13</strong>, zur Verfügung stehen. Das Ministerium gibt deshalb<br />
den Kommunen bereits vorab Gelegenheit, zu den empfohlenen Änderungen des LEP-Entwurfs<br />
Stellung zu nehmen.<br />
Zu den beschlossenen Änderungsempfehlungen verweise ich auf die Ihnen übersandten<br />
Sitzungsunterlagen. Im Hinblick auf die zu erwartende Auseinandersetzung mit diesem LEP-<br />
Entwurf durch die Kommunalen Spitzenverbände und die nur sehr geringen Einflussmöglichkeiten<br />
einer einzelnen Kommune schlage ich vor, auf eine Stellungnahme zu verzichten.<br />
Beschluss-Nr. 57/<strong><strong>20</strong>13</strong>:<br />
Der <strong>Stadtrat</strong> nimmt Kenntnis vom aktuellen LEP-Entwurf und den hierzu vom Ausschuss für<br />
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gefassten Beschlussempfehlungen. Auf eine<br />
eigene Stellungnahme wird verzichtet.<br />
Beschluss: 18 : 0<br />
<strong>Stadtrat</strong>ssitzung am <strong>20</strong>. Juni <strong><strong>20</strong>13</strong> Seite 16 von 17