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2013-06-20, Niederschrift Stadtrat - Neunburg vorm Wald

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Sitzungsbuch<br />

<strong>Stadtrat</strong> der Stadt <strong>Neunburg</strong> <strong>vorm</strong> <strong>Wald</strong><br />

bereit, die benötigten Grundstücksflächen abzugeben, wenn ein angemessener Preis hierfür<br />

geboten wird. Die Varianten 1 und 3 sind deshalb weniger geeignet, weil damit trotzdem die<br />

bestehende Trasse zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke aufrecht erhalten werden<br />

müsste. Außerdem besteht dort wegen der Grundstücksdurchschneidungen kaum<br />

Abgabebereitschaft.<br />

Franz Koller begründete nochmals die von ihm ins Gespräch gebrachte Variante 3, die<br />

verkehrstechnisch seiner Ansicht nach die beste Lösung sei. Auch er habe mit betroffenen<br />

Eigentümern Gespräche geführt.<br />

Walter Drexler sprach sich ebenfalls für die Variante 2 aus, da mit dieser am wenigsten<br />

Flächenverbrauch verbunden sei.<br />

Beschluss-Nr. 56/<strong><strong>20</strong>13</strong>:<br />

Dem Ausbau der GVS Gonnersdorf – Penting östlich der Radwegbrücke bis zur Einmündung in die<br />

Kreisstraße SAD 13 einschl. der Oberbauverstärkung auf der Teilstrecke westlich der<br />

Radwegbrücke bis zur Einmündung nach Gonnersdorf wird zugestimmt.<br />

Realisiert werden soll die Variante 2; die Verwaltung wird diesbezüglich beauftragt, die<br />

Grundstücksverhandlungen zu führen. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, über das<br />

Staatliche Bauamt bei der Regierung der Oberpfalz einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.<br />

Beschluss: 18 : 0<br />

6. FORTSCHREIBUNG DES LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMMS BAYERN<br />

(LEP); ERNEUTE ANHÖRUNG<br />

SACHVORTRAG:<br />

Mit den dem <strong>Stadtrat</strong> vorliegenden Schreiben vom 4. Juni <strong><strong>20</strong>13</strong> teilt das Bayer. Staatministerium<br />

für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie mit, dass der federführende Ausschuss den<br />

Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) in mehreren Sitzung beraten und am<br />

16. Mai mit mehreren Änderungsvorgaben beschlossen hat. Der Landtag wird nun in Kürze über<br />

den Entwurf entscheiden.<br />

Wegen der zu erwartenden Änderungen wird ein erneutes Anhörungsverfahren nach dem Bayer.<br />

Landesplanungsgesetz erforderlich werden. Da das Landesentwicklungsprogramm noch in dieser<br />

Legislaturperiode in Kraft treten soll, wird für die bevorstehende Anhörung ein relativ kurzer<br />

Zeitraum, voraussichtlich nur bis 31. Juli <strong><strong>20</strong>13</strong>, zur Verfügung stehen. Das Ministerium gibt deshalb<br />

den Kommunen bereits vorab Gelegenheit, zu den empfohlenen Änderungen des LEP-Entwurfs<br />

Stellung zu nehmen.<br />

Zu den beschlossenen Änderungsempfehlungen verweise ich auf die Ihnen übersandten<br />

Sitzungsunterlagen. Im Hinblick auf die zu erwartende Auseinandersetzung mit diesem LEP-<br />

Entwurf durch die Kommunalen Spitzenverbände und die nur sehr geringen Einflussmöglichkeiten<br />

einer einzelnen Kommune schlage ich vor, auf eine Stellungnahme zu verzichten.<br />

Beschluss-Nr. 57/<strong><strong>20</strong>13</strong>:<br />

Der <strong>Stadtrat</strong> nimmt Kenntnis vom aktuellen LEP-Entwurf und den hierzu vom Ausschuss für<br />

Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gefassten Beschlussempfehlungen. Auf eine<br />

eigene Stellungnahme wird verzichtet.<br />

Beschluss: 18 : 0<br />

<strong>Stadtrat</strong>ssitzung am <strong>20</strong>. Juni <strong><strong>20</strong>13</strong> Seite 16 von 17

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