Lehrgang âDeutsches Schifffahrtsrechtâ
Lehrgang âDeutsches Schifffahrtsrechtâ
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<strong>Lehrgang</strong> „Deutsches Schifffahrtsrecht“<br />
Nach der deutschen Schiffsoffiziersausbildungsverordnung müssen ausländische Offiziere<br />
auf Schiffen unter deutscher Flagge zwei Voraussetzungen erfüllen:<br />
1. Die ausländischen Befähigungszeugnisse müssen anerkannt werden.<br />
2. Die Schiffsoffiziere in der Führungsebene müssen an einem <strong>Lehrgang</strong> über deutsches<br />
Schifffahrtsrecht teilnehmen.<br />
Zuständig für die Anerkennung ausländischer nautischer und technischer Patente ist:<br />
Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nord<br />
Hindenburgufer 247<br />
24106 Kiel<br />
Tel.: 04 31/33 94-81 11 (Frau Bloeck)<br />
Fax: 04 31/33 94-63 99<br />
E-mail: bbloeck@wsd-nord.de<br />
Grundsätzlich Teilnahme am <strong>Lehrgang</strong> vor der Einflaggung notwendig<br />
Die erfolgreiche Teilnahme am <strong>Lehrgang</strong> über deutsches Schifffahrtsrecht ist eine Voraussetzung<br />
für die Anerkennung der Befähigungszeugnisse ausländischer Schiffsoffiziere und<br />
muss somit grundsätzlich vor der Einflaggung erfolgen. Ausnahmsweise kann der Kurs auch<br />
noch nach der Einflaggung besucht werden, wenn die Schiffsoffiziere nicht für eine Einflaggung<br />
ausgetauscht werden und keine Möglichkeit vor der Einflaggung besteht, diese Besatzungsmitglieder<br />
als Teil der fahrenden Crew von Bord zu nehmen.<br />
<strong>Lehrgang</strong> nur für Schiffsoffiziere in der Führungsebene vorgeschrieben<br />
Gemäß § 21 Abs. 2 Schiffsoffiziersausbildungsverordnung müssen unter deutscher Flagge<br />
fahrende ausländische Schiffsoffiziere die Teilnahme an einem <strong>Lehrgang</strong> über deutsches<br />
Schifffahrtsrecht vor Aufnahme des Schiffsdienstes auf Führungsebene nachweisen. Zur<br />
Führungsebene gehören: Erster Offizier, Leiter der Maschinenanlage, Zweiter Technischer<br />
Offizier.<br />
Zur Zeit noch Präsenzlehrgänge in Deutschland<br />
Zur Zeit finden die Kurse noch ausschließlich in Deutschland statt. Die beiden vom Bundesverkehrsministerium<br />
anerkannten Anbieter kombinieren einen vorgelagerten Selbststudienteil<br />
und einen eintägigen Präsenzlehrgang in Warnemünde bzw. Hamburg. Die bisherigen Präsenzlehrgänge<br />
sollen in absehbarer Zeit im Rahmen der Einflaggungen auf Fernlehrgänge<br />
umgestellt werden. Wann erstmals Fernlehrgänge angeboten werden, kann momentan noch<br />
nicht gesagt werden. Die Kurse werden jeweils in englischer Sprache angeboten.<br />
Anerkannte Ausbildungsstätten<br />
Das Bundesverkehrsministerium hat für diesen <strong>Lehrgang</strong> zwei Ausbildungsstellen anerkannt:<br />
1. Schifffahrtsinstitut Warnemünde e. V.<br />
Institut an der Hochschule Wismar<br />
Prof. Dr. Frank Ziemer<br />
Richard-Wagner-Straße 31<br />
18119 Warnemünde<br />
Tel./Fax: 03 81/498 58 59<br />
E-mail: f.ziemer@sf.hs-wismar.de<br />
Internet: www.schiw.sf.hs-wismar.de<br />
(Die Lehrgänge finden in Warnemünde statt)
2<br />
2. MSG MarineServe GmbH<br />
Prof. Kapt. R. Becker-Heins<br />
Bei den Mühren 66a<br />
20457 Hamburg<br />
Tel.: 040/37 50 24-30<br />
Fax: 040/37 50 24-24<br />
E-mail: msg@marineserve.de<br />
Internet: www.marineserve.de<br />
Prüfungsinhalte<br />
- Seeaufgabengesetz, z. B. Betretungsrechte der SeeBG<br />
- Flaggenrecht:<br />
o Grundsätze des Flaggenrechts<br />
o Flaggenrechtsgesetz, Flaggenrechtsverordnung<br />
o Rechte und Pflichten zur Flaggenführung<br />
- Seemannsgesetz:<br />
o Heuerverhältnis<br />
o Musterung<br />
o Arbeitszeit/Lohnfortzahlung/Kündigungsschutz<br />
o Ordnung an Bord<br />
o Arbeitsschutz und Unfallverhütung<br />
o Rechtliche Stellung des Kapitäns, der Offiziere und der übrigen Besatzung<br />
o Ausbildung an Bord/Jugendschutzvorschriften<br />
o Gesundheits- und Krankenfürsorgevorschriften<br />
o Ordnungswidrigkeiten und Straftaten<br />
- Seeunfalluntersuchungsgesetz, insbesondere Melde- und Auskunftspflichten<br />
- Grundzüge des deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts<br />
- Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung:<br />
o Besondere Verpflichtungen für Schiffe unter Bundesflagge (Tagebuchführung,<br />
Ausrüstungsvorschriften)<br />
- Grundzüge Gefahrgutverordnung<br />
- Aufgaben der SeeBG, z. B.:<br />
o Sozialversicherung<br />
o Schiffssicherheit<br />
o Arbeitssicherheit (UVV, Richtlinien, Merkblätter)<br />
Stand dieser Information: 05.04.2005