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Lehrgang „Deutsches Schifffahrtsrecht“

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<strong>Lehrgang</strong> „Deutsches Schifffahrtsrecht“<br />

Nach der deutschen Schiffsoffiziersausbildungsverordnung müssen ausländische Offiziere<br />

auf Schiffen unter deutscher Flagge zwei Voraussetzungen erfüllen:<br />

1. Die ausländischen Befähigungszeugnisse müssen anerkannt werden.<br />

2. Die Schiffsoffiziere in der Führungsebene müssen an einem <strong>Lehrgang</strong> über deutsches<br />

Schifffahrtsrecht teilnehmen.<br />

Zuständig für die Anerkennung ausländischer nautischer und technischer Patente ist:<br />

Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nord<br />

Hindenburgufer 247<br />

24106 Kiel<br />

Tel.: 04 31/33 94-81 11 (Frau Bloeck)<br />

Fax: 04 31/33 94-63 99<br />

E-mail: bbloeck@wsd-nord.de<br />

Grundsätzlich Teilnahme am <strong>Lehrgang</strong> vor der Einflaggung notwendig<br />

Die erfolgreiche Teilnahme am <strong>Lehrgang</strong> über deutsches Schifffahrtsrecht ist eine Voraussetzung<br />

für die Anerkennung der Befähigungszeugnisse ausländischer Schiffsoffiziere und<br />

muss somit grundsätzlich vor der Einflaggung erfolgen. Ausnahmsweise kann der Kurs auch<br />

noch nach der Einflaggung besucht werden, wenn die Schiffsoffiziere nicht für eine Einflaggung<br />

ausgetauscht werden und keine Möglichkeit vor der Einflaggung besteht, diese Besatzungsmitglieder<br />

als Teil der fahrenden Crew von Bord zu nehmen.<br />

<strong>Lehrgang</strong> nur für Schiffsoffiziere in der Führungsebene vorgeschrieben<br />

Gemäß § 21 Abs. 2 Schiffsoffiziersausbildungsverordnung müssen unter deutscher Flagge<br />

fahrende ausländische Schiffsoffiziere die Teilnahme an einem <strong>Lehrgang</strong> über deutsches<br />

Schifffahrtsrecht vor Aufnahme des Schiffsdienstes auf Führungsebene nachweisen. Zur<br />

Führungsebene gehören: Erster Offizier, Leiter der Maschinenanlage, Zweiter Technischer<br />

Offizier.<br />

Zur Zeit noch Präsenzlehrgänge in Deutschland<br />

Zur Zeit finden die Kurse noch ausschließlich in Deutschland statt. Die beiden vom Bundesverkehrsministerium<br />

anerkannten Anbieter kombinieren einen vorgelagerten Selbststudienteil<br />

und einen eintägigen Präsenzlehrgang in Warnemünde bzw. Hamburg. Die bisherigen Präsenzlehrgänge<br />

sollen in absehbarer Zeit im Rahmen der Einflaggungen auf Fernlehrgänge<br />

umgestellt werden. Wann erstmals Fernlehrgänge angeboten werden, kann momentan noch<br />

nicht gesagt werden. Die Kurse werden jeweils in englischer Sprache angeboten.<br />

Anerkannte Ausbildungsstätten<br />

Das Bundesverkehrsministerium hat für diesen <strong>Lehrgang</strong> zwei Ausbildungsstellen anerkannt:<br />

1. Schifffahrtsinstitut Warnemünde e. V.<br />

Institut an der Hochschule Wismar<br />

Prof. Dr. Frank Ziemer<br />

Richard-Wagner-Straße 31<br />

18119 Warnemünde<br />

Tel./Fax: 03 81/498 58 59<br />

E-mail: f.ziemer@sf.hs-wismar.de<br />

Internet: www.schiw.sf.hs-wismar.de<br />

(Die Lehrgänge finden in Warnemünde statt)


2<br />

2. MSG MarineServe GmbH<br />

Prof. Kapt. R. Becker-Heins<br />

Bei den Mühren 66a<br />

20457 Hamburg<br />

Tel.: 040/37 50 24-30<br />

Fax: 040/37 50 24-24<br />

E-mail: msg@marineserve.de<br />

Internet: www.marineserve.de<br />

Prüfungsinhalte<br />

- Seeaufgabengesetz, z. B. Betretungsrechte der SeeBG<br />

- Flaggenrecht:<br />

o Grundsätze des Flaggenrechts<br />

o Flaggenrechtsgesetz, Flaggenrechtsverordnung<br />

o Rechte und Pflichten zur Flaggenführung<br />

- Seemannsgesetz:<br />

o Heuerverhältnis<br />

o Musterung<br />

o Arbeitszeit/Lohnfortzahlung/Kündigungsschutz<br />

o Ordnung an Bord<br />

o Arbeitsschutz und Unfallverhütung<br />

o Rechtliche Stellung des Kapitäns, der Offiziere und der übrigen Besatzung<br />

o Ausbildung an Bord/Jugendschutzvorschriften<br />

o Gesundheits- und Krankenfürsorgevorschriften<br />

o Ordnungswidrigkeiten und Straftaten<br />

- Seeunfalluntersuchungsgesetz, insbesondere Melde- und Auskunftspflichten<br />

- Grundzüge des deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts<br />

- Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung:<br />

o Besondere Verpflichtungen für Schiffe unter Bundesflagge (Tagebuchführung,<br />

Ausrüstungsvorschriften)<br />

- Grundzüge Gefahrgutverordnung<br />

- Aufgaben der SeeBG, z. B.:<br />

o Sozialversicherung<br />

o Schiffssicherheit<br />

o Arbeitssicherheit (UVV, Richtlinien, Merkblätter)<br />

Stand dieser Information: 05.04.2005

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