Tiertransporte [228 KB] - Oekolandbau.de
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5 Regelung <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen<br />
Landbau zu <strong>Tiertransporte</strong>n<br />
Wie im konventionellen gilt auch im ökologischen Landbau nach EU-Recht die Verordnung<br />
(EG) Nr. 1/2005 <strong>de</strong>s Rates vom 22. Dezember 2004 über <strong>de</strong>n Schutz von Tieren beim<br />
Transport. Zusätzlich dazu sind noch folgen<strong>de</strong> Bestimmungen in <strong>de</strong>n EG-Rechtsvorschriften<br />
für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau vorgegeben:<br />
Die Dauer von <strong>Tiertransporte</strong>n muss möglichst kurz gehalten wer<strong>de</strong>n. Ein Lei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Tiere,<br />
einschließlich Verstümmelung, ist während <strong>de</strong>r gesamten Lebensdauer <strong>de</strong>r Tiere sowie bei<br />
<strong>de</strong>r Schlachtung so gering wie möglich zu halten. Beim Ver- und Entla<strong>de</strong>n von Tieren dürfen<br />
keine elektrischen Treibhilfen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Verabreichung allopathischer Beruhigungsmittel<br />
vor und während <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung ist verboten.<br />
Quelle: VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008<br />
6 Richtlinien <strong>de</strong>r ökologischen Anbauverbän<strong>de</strong><br />
Bei Schlachtvieh aus ökologischer Tierhaltung gelten bei <strong>de</strong>n Anbauverbän<strong>de</strong>n viel strengere<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen als von <strong>de</strong>r Tierschutztransport-Verordnung und <strong>de</strong>n EG-Rechtsvorschriften<br />
für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau vorgegeben. In <strong>de</strong>n aktuellen Bioland-Richtlinien beispielsweise<br />
steht zum Transport von Schlachttieren:<br />
6.1 Bioland-Richtlinien<br />
Der Transport von Schlachtkörpern ist gegenüber <strong>de</strong>m Transport von leben<strong>de</strong>n Tieren vorzuziehen.<br />
Grundsätzlich sind vom Verla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Schlachttiere bis zur Schlachtung alle Maßnahmen<br />
zu ergreifen, die Stress, Schmerz und Leid und insbeson<strong>de</strong>re Angst <strong>de</strong>r Tiere minimieren.<br />
Um dies zu erreichen, ist das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten zu för<strong>de</strong>rn<br />
und darauf zu achten, dass das mit Transport und/o<strong>de</strong>r Schlachtung beauftragte Personal<br />
über die erfor<strong>de</strong>rliche Sachkun<strong>de</strong> verfügt.<br />
Die Verwendung von elektrischen Treibhilfen, Schlaginstrumenten o<strong>de</strong>r ähnlichen Treibmitteln<br />
ist nicht zulässig. Je<strong>de</strong>s Tier o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong> Gruppe von Tieren muss auf allen einzelnen Stufen<br />
<strong>de</strong>s Transports und <strong>de</strong>s Schlachtprozesses i<strong>de</strong>ntifizierbar sein.<br />
10 © BLE 2011<br />
H. Breker