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Tiertransporte [228 KB] - Oekolandbau.de

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5 Regelung <strong>de</strong>r EG-Rechtsvorschriften für <strong>de</strong>n ökologischen<br />

Landbau zu <strong>Tiertransporte</strong>n<br />

Wie im konventionellen gilt auch im ökologischen Landbau nach EU-Recht die Verordnung<br />

(EG) Nr. 1/2005 <strong>de</strong>s Rates vom 22. Dezember 2004 über <strong>de</strong>n Schutz von Tieren beim<br />

Transport. Zusätzlich dazu sind noch folgen<strong>de</strong> Bestimmungen in <strong>de</strong>n EG-Rechtsvorschriften<br />

für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau vorgegeben:<br />

Die Dauer von <strong>Tiertransporte</strong>n muss möglichst kurz gehalten wer<strong>de</strong>n. Ein Lei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Tiere,<br />

einschließlich Verstümmelung, ist während <strong>de</strong>r gesamten Lebensdauer <strong>de</strong>r Tiere sowie bei<br />

<strong>de</strong>r Schlachtung so gering wie möglich zu halten. Beim Ver- und Entla<strong>de</strong>n von Tieren dürfen<br />

keine elektrischen Treibhilfen verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Verabreichung allopathischer Beruhigungsmittel<br />

vor und während <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung ist verboten.<br />

Quelle: VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008<br />

6 Richtlinien <strong>de</strong>r ökologischen Anbauverbän<strong>de</strong><br />

Bei Schlachtvieh aus ökologischer Tierhaltung gelten bei <strong>de</strong>n Anbauverbän<strong>de</strong>n viel strengere<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen als von <strong>de</strong>r Tierschutztransport-Verordnung und <strong>de</strong>n EG-Rechtsvorschriften<br />

für <strong>de</strong>n ökologischen Landbau vorgegeben. In <strong>de</strong>n aktuellen Bioland-Richtlinien beispielsweise<br />

steht zum Transport von Schlachttieren:<br />

6.1 Bioland-Richtlinien<br />

Der Transport von Schlachtkörpern ist gegenüber <strong>de</strong>m Transport von leben<strong>de</strong>n Tieren vorzuziehen.<br />

Grundsätzlich sind vom Verla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Schlachttiere bis zur Schlachtung alle Maßnahmen<br />

zu ergreifen, die Stress, Schmerz und Leid und insbeson<strong>de</strong>re Angst <strong>de</strong>r Tiere minimieren.<br />

Um dies zu erreichen, ist das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten zu för<strong>de</strong>rn<br />

und darauf zu achten, dass das mit Transport und/o<strong>de</strong>r Schlachtung beauftragte Personal<br />

über die erfor<strong>de</strong>rliche Sachkun<strong>de</strong> verfügt.<br />

Die Verwendung von elektrischen Treibhilfen, Schlaginstrumenten o<strong>de</strong>r ähnlichen Treibmitteln<br />

ist nicht zulässig. Je<strong>de</strong>s Tier o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong> Gruppe von Tieren muss auf allen einzelnen Stufen<br />

<strong>de</strong>s Transports und <strong>de</strong>s Schlachtprozesses i<strong>de</strong>ntifizierbar sein.<br />

10 © BLE 2011<br />

H. Breker

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