7. Kind und Beruf – Tipps für einen guten Start - Siegener Bündnis ...
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3.3 <strong>Kind</strong>ertagespflege<br />
Bei der <strong>Kind</strong>ertagespflege handelt es sich um eine besonders flexible <strong>und</strong> individuelle<br />
Betreuungsform. Sie kann st<strong>und</strong>en - oder tageweise, aber auch täglich in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
Die <strong>Kind</strong>ertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen<br />
Umfeld. Sie ist besonders geeignet <strong>für</strong> <strong>Kind</strong>er unter 3 Jahren oder als<br />
ergänzende Betreuung zur Betreuung in einer <strong>Kind</strong>ertageseinrichtung oder Schule.<br />
Die <strong>Kind</strong>ertagespflege ist in drei Formen möglich:<br />
<strong>Kind</strong>ertagespflege im Haushalt der Eltern<br />
Hier werden die <strong>Kind</strong>er im Haushalt der Eltern (das Gesetz spricht von "Personensorgeberechtigten")<br />
betreut. Dabei dürfen auch mehrere <strong>Kind</strong>er aus diesem<br />
Haushalt betreut werden. Eine Erlaubnis <strong>für</strong> diese Tätigkeit ist nicht erforderlich.<br />
Die Tagespflegeperson ist von den Eltern weisungsabhängig, daher besteht zumeist<br />
ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgeber. Die Tagespflegeperson,<br />
die im Haushalt der Eltern tätig ist, wird umgangssprachlich als<br />
"<strong>Kind</strong>erfrau" oder "<strong>Kind</strong>erbetreuer/in" bezeichnet.<br />
<strong>Kind</strong>ertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson<br />
Hier wird das <strong>Kind</strong> im Haushalt der Tagespflegeperson betreut. Dabei dürfen bis<br />
zu fünf <strong>Kind</strong>er gleichzeitig betreut werden - allerdings kann die Anzahl der zu<br />
betreuenden <strong>Kind</strong>er aufgr<strong>und</strong> von landesrechtlichen Voraussetzungen oder aufgr<strong>und</strong><br />
der individuellen Situation eingeschränkt werden.<br />
Für diese Art der Betreuung ist eine Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt<br />
erforderlich. Dabei wird die Sachkompetenz <strong>und</strong> Persönlichkeit der Tagespflegeperson<br />
überprüft, (auch ein polizeiliches Führungszeugnis <strong>für</strong> alle im Haushalt<br />
lebenden Erwachsenen ist erforderlich). Außerdem wird festgestellt, ob der<br />
Haushalt der Tagespflegeperson <strong>für</strong> die Betreuung von <strong>Kind</strong>ern geeignet ist.<br />
Tagespflegepersonen müssen über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen, soweit<br />
sie das <strong>Kind</strong> in ihren Räumlichkeiten betreuen <strong>und</strong> nicht im Haushalt der Erziehungsberechtigten.<br />
Sie erhalten ein Entgelt <strong>für</strong> ihre Leistungen.<br />
Eltern werden entsprechend ihres Einkommens auf Gr<strong>und</strong>lage der Satzung der<br />
Kostenbeitragstabelle, die im Tagespflegebüro erhältlich ist, zu den Kosten der<br />
<strong>Kind</strong>ertagespflege herangezogen.<br />
<strong>Kind</strong>ertagespflege in anderen geeigneten Räumen<br />
Die Betreuung kann - außer im Haushalt der Eltern oder im Haushalt der Tagespflegeperson<br />
- auch in anderen geeigneten Räumen (z.B. einer <strong>Kind</strong>ertageseinrichtung)<br />
erfolgen. Ob dies möglich ist, regelt das jeweilige Landesrecht.<br />
Ansprechpartnerinnen <strong>für</strong> Eltern, die eine Tagespflegeperson suchen oder<br />
Personen, die in der Tagespflege tätig sein möchten, sind die Mitarbeiterinnen im<br />
Tagespflegebüro der Stadt Siegen<br />
Rathaus Weidenau Zimmer 343<br />
Weidenauer Str. 211 <strong>–</strong> 213<br />
57076 Siegen-Weidenau<br />
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