7. Kind und Beruf – Tipps für einen guten Start - Siegener Bündnis ...
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6. Wirtschaftliche Hilfen<br />
6.1 Die Elternzeit<br />
Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern <strong>und</strong> Vätern die Möglichkeit, sich maximal<br />
drei Jahre lang ganz oder teilweise um ihr <strong>Kind</strong> zu kümmern, ohne dass<br />
ihnen gekündigt werden kann. Nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch<br />
auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf <strong>einen</strong>, der mit dem<br />
vorherigen vergleichbar ist.<br />
Die wichtigsten Regelungen:<br />
Gemeinsame Elternzeit<br />
Beide Elternteile können auch gemeinsam bis zu drei Jahren Elternzeit in Anspruch<br />
nehmen.<br />
Zulässige Teilzeitarbeit während der Elternzeit<br />
Während der Elternzeit besteht außerdem ein gr<strong>und</strong>sätzlicher Rechtsanspruch<br />
auf Teilzeitarbeit im Rahmen von bis zu 30 Wochenst<strong>und</strong>en. Gemeinsam können<br />
die Eltern so eine Arbeitszeit von maximal 60 (je 30) Arbeitsst<strong>und</strong>en in der Woche<br />
in Anspruch nehmen. Dadurch erhalten nun auch Väter eine reale Chance,<br />
sich an der Erziehung ihres <strong>Kind</strong>es partnerschaftlich zu beteiligen <strong>und</strong> Mütter<br />
können auch während der Elternzeit berufstätig bleiben. Dies entspricht den Bedürfnissen<br />
vieler Eltern <strong>und</strong> kommt gleichzeitig auch den Bedürfnissen von Betrieben<br />
entgegen.<br />
Flexible zwölf Monate<br />
Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann bis zu einem Jahr der Elternzeit auf die<br />
Zeit zwischen dem 3. <strong>und</strong> 8. Geburtstag des <strong>Kind</strong>es übertragen werden.<br />
Anmeldefristen<br />
Die schriftliche Anmeldefrist beim Arbeitgeber <strong>für</strong> die Elternzeit beträgt sechs<br />
Wochen, wenn die Elternzeit von der Mutter direkt nach der Mutterschutzfrist<br />
oder vom Vater direkt nach der Geburt des <strong>Kind</strong>es genommen wird; in anderen<br />
Fällen beträgt sie acht Wochen.<br />
Um die Elternzeit flexibel zu gestalten <strong>und</strong> gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit<br />
<strong>für</strong> die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei<br />
der Anmeldung <strong>für</strong> die kommenden zwei Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen.<br />
Eine spätere Änderung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.<br />
6.2 Das Elterngeld<br />
Für Geburten ab dem 01.01.2011 werden erhebliche Änderungen in Bezug auf<br />
das Elterngeld wirksam.<br />
Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro im Monatkünftig<br />
65 Prozent (statt bisher 67 Prozent) des Einkommens, höchstens 1800 Euro.<br />
Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 Prozent.<br />
Für nicht erwerbstätige Eltern beträgt es mindestens 300 Euro monatlich.<br />
Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien <strong>und</strong> bei Familien mit Mehrlingsgeburten<br />
gelten besondere Bestimmungen.<br />
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