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7. Kind und Beruf – Tipps für einen guten Start - Siegener Bündnis ...

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Wer beispielsweise vor der Geburt seines <strong>Kind</strong>es <strong>einen</strong> Minijob hatte, soll da<strong>für</strong><br />

auch Elterngeld erhalten.<br />

Das Elterngeld <strong>für</strong> Empfänger von Arbeitslosengeld II wird <strong>–</strong> wie beim <strong>Kind</strong>ergeld<br />

<strong>–</strong> auf Arbeitslosengeld II <strong>und</strong> <strong>Kind</strong>erzuschlag angerechnet.<br />

Wer bekommt Elterngeld?<br />

Elterngeld gibt es <strong>für</strong> Erwerbstätige, Beamte, Selbständige <strong>und</strong> erwerbslose Elternteile,<br />

Studierende <strong>und</strong> Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern <strong>und</strong> in<br />

Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades.<br />

Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt<br />

nicht berufstätig waren.<br />

Das Elterngeld wird allerdings mit anderen sozialstaatlichen Transferleistungen<br />

verrechnet.<br />

Jede/r, der nach der Geburt mehr als 30 St<strong>und</strong>en pro Woche arbeitet, hat k<strong>einen</strong><br />

Anspruch auf Elterngeld.<br />

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?<br />

Das Elterngeld wird <strong>für</strong> die ersten 12 Lebensmonate des <strong>Kind</strong>es gezahlt. 2 zusätzliche<br />

Monate sind möglich, wenn der zweite Elternteil Elternzeit in Anspruch<br />

nimmt. Eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 St<strong>und</strong>en pro Woche ist unschädlich.<br />

Elterngeld bei Geschwisterkindern<br />

Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um Arbeit wieder aufzunehmen,<br />

schafft der Geschwisterbonus finanziellen Freiraum. Er knüpft an das vorher gezahlte<br />

Elterngeld an.<br />

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro <strong>für</strong> das zweite<br />

<strong>und</strong> jedes weitere <strong>Kind</strong>.<br />

Wo muss Elterngeld beantragt werden?<br />

Kreis Siegen- Wittgenstein<br />

Koblenzer Str.73<br />

57072 Siegen<br />

Zimmer 334<br />

Tel: 0271/ 333 <strong>–</strong> 1334<br />

Um Elterngeld zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag bei der Kreisverwaltung<br />

(s.o.) erforderlich. Jede/r Antragsteller/in muss ihre/seine Einkommensabrechnungen<br />

der letzten zwölf Monate vorlegen.<br />

6.3 Das <strong>Kind</strong>ergeld<br />

<strong>Kind</strong>ergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland<br />

haben. Das Geld gibt es <strong>für</strong> alle <strong>Kind</strong>er bis zum 18. Lebensjahr, <strong>für</strong> <strong>Kind</strong>er in der<br />

Ausbildung bis zum 2<strong>7.</strong>Lebensjahr (plus Zivil- bzw. Wehrdienst), <strong>für</strong> <strong>Kind</strong>er ohne<br />

Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr <strong>und</strong> zeitlich unbegrenzt <strong>für</strong> <strong>Kind</strong>er, die wegen<br />

einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.<br />

Das <strong>Kind</strong>ergeld wird ab Januar 2010 <strong>für</strong> erste <strong>und</strong> zweite <strong>Kind</strong>er auf 184 Euro,<br />

<strong>für</strong> dritte <strong>Kind</strong>er auf 190 Euro sowie <strong>für</strong> vierte <strong>und</strong> weitere <strong>Kind</strong>er auf 215 Euro<br />

monatlich angehoben.<br />

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