7. Kind und Beruf – Tipps für einen guten Start - Siegener Bündnis ...
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Wer beispielsweise vor der Geburt seines <strong>Kind</strong>es <strong>einen</strong> Minijob hatte, soll da<strong>für</strong><br />
auch Elterngeld erhalten.<br />
Das Elterngeld <strong>für</strong> Empfänger von Arbeitslosengeld II wird <strong>–</strong> wie beim <strong>Kind</strong>ergeld<br />
<strong>–</strong> auf Arbeitslosengeld II <strong>und</strong> <strong>Kind</strong>erzuschlag angerechnet.<br />
Wer bekommt Elterngeld?<br />
Elterngeld gibt es <strong>für</strong> Erwerbstätige, Beamte, Selbständige <strong>und</strong> erwerbslose Elternteile,<br />
Studierende <strong>und</strong> Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern <strong>und</strong> in<br />
Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades.<br />
Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt<br />
nicht berufstätig waren.<br />
Das Elterngeld wird allerdings mit anderen sozialstaatlichen Transferleistungen<br />
verrechnet.<br />
Jede/r, der nach der Geburt mehr als 30 St<strong>und</strong>en pro Woche arbeitet, hat k<strong>einen</strong><br />
Anspruch auf Elterngeld.<br />
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?<br />
Das Elterngeld wird <strong>für</strong> die ersten 12 Lebensmonate des <strong>Kind</strong>es gezahlt. 2 zusätzliche<br />
Monate sind möglich, wenn der zweite Elternteil Elternzeit in Anspruch<br />
nimmt. Eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 St<strong>und</strong>en pro Woche ist unschädlich.<br />
Elterngeld bei Geschwisterkindern<br />
Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um Arbeit wieder aufzunehmen,<br />
schafft der Geschwisterbonus finanziellen Freiraum. Er knüpft an das vorher gezahlte<br />
Elterngeld an.<br />
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro <strong>für</strong> das zweite<br />
<strong>und</strong> jedes weitere <strong>Kind</strong>.<br />
Wo muss Elterngeld beantragt werden?<br />
Kreis Siegen- Wittgenstein<br />
Koblenzer Str.73<br />
57072 Siegen<br />
Zimmer 334<br />
Tel: 0271/ 333 <strong>–</strong> 1334<br />
Um Elterngeld zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag bei der Kreisverwaltung<br />
(s.o.) erforderlich. Jede/r Antragsteller/in muss ihre/seine Einkommensabrechnungen<br />
der letzten zwölf Monate vorlegen.<br />
6.3 Das <strong>Kind</strong>ergeld<br />
<strong>Kind</strong>ergeld können alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland<br />
haben. Das Geld gibt es <strong>für</strong> alle <strong>Kind</strong>er bis zum 18. Lebensjahr, <strong>für</strong> <strong>Kind</strong>er in der<br />
Ausbildung bis zum 2<strong>7.</strong>Lebensjahr (plus Zivil- bzw. Wehrdienst), <strong>für</strong> <strong>Kind</strong>er ohne<br />
Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr <strong>und</strong> zeitlich unbegrenzt <strong>für</strong> <strong>Kind</strong>er, die wegen<br />
einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.<br />
Das <strong>Kind</strong>ergeld wird ab Januar 2010 <strong>für</strong> erste <strong>und</strong> zweite <strong>Kind</strong>er auf 184 Euro,<br />
<strong>für</strong> dritte <strong>Kind</strong>er auf 190 Euro sowie <strong>für</strong> vierte <strong>und</strong> weitere <strong>Kind</strong>er auf 215 Euro<br />
monatlich angehoben.<br />
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