§ 2 Gebührenschuldner § 3 Unterhaltungsgebühren § 4 ...
§ 2 Gebührenschuldner § 3 Unterhaltungsgebühren § 4 ...
§ 2 Gebührenschuldner § 3 Unterhaltungsgebühren § 4 ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sammlung der Satzungen und Verordnungen der Samtgemeinde Hadeln<br />
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Friedhof in der Gemeinde<br />
Osterbruch (Friedhofsgebührensatzung) der Samtgemeinde Hadeln vom 17.10.1996<br />
III. <strong>Unterhaltungsgebühren</strong><br />
Reihen- und Wahlgrabstätten jährlich 6,65 Euro<br />
Reihen- und Wahlgrabstätten, Ablösung für 25 Jahre<br />
Anonyme Urnengrabstätte (einmalige Gebühr)<br />
166,25 Euro<br />
127,85 Euro<br />
IV. Sonstige Leistungen<br />
Für besondere Leistungen der Samtgemeinde Hadeln, die im<br />
Gebührentarif nicht vorgesehen sind, werden die tatsächlich<br />
anfallenden Kosten und Auslagen in Rechnung gestellt.<br />
ARTIKEL II<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.<br />
Otterndorf, den 21. Juni 2001<br />
SAMTGEMEINDE HADELN<br />
Feldmann<br />
Samtgemeindebürgermeister<br />
Zahrte<br />
Samtgemeindedirektor