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§ 2 Gebührenschuldner § 3 Unterhaltungsgebühren § 4 ...

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Sammlung der Satzungen und Verordnungen der Samtgemeinde Hadeln<br />

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Friedhof in der Gemeinde<br />

Osterbruch (Friedhofsgebührensatzung) der Samtgemeinde Hadeln vom 17.10.1996<br />

III. <strong>Unterhaltungsgebühren</strong><br />

Reihen- und Wahlgrabstätten jährlich 6,65 Euro<br />

Reihen- und Wahlgrabstätten, Ablösung für 25 Jahre<br />

Anonyme Urnengrabstätte (einmalige Gebühr)<br />

166,25 Euro<br />

127,85 Euro<br />

IV. Sonstige Leistungen<br />

Für besondere Leistungen der Samtgemeinde Hadeln, die im<br />

Gebührentarif nicht vorgesehen sind, werden die tatsächlich<br />

anfallenden Kosten und Auslagen in Rechnung gestellt.<br />

ARTIKEL II<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.<br />

Otterndorf, den 21. Juni 2001<br />

SAMTGEMEINDE HADELN<br />

Feldmann<br />

Samtgemeindebürgermeister<br />

Zahrte<br />

Samtgemeindedirektor

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