Kalenderwoche 41 - Verbandsgemeinde Waldsee
Kalenderwoche 41 - Verbandsgemeinde Waldsee
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Amtsblatt <strong>Waldsee</strong> Seite 8 Freitag, den 14. Oktober 2011<br />
19.30 Uhr Singkreis <strong>Waldsee</strong>-Otterstadt im Gemeindehaus<br />
<strong>Waldsee</strong> – entfällt, dafür 20.00 Uhr Hauptprobe<br />
in der Christuskirche Speyer<br />
19.30 Uhr Nähkreis im Gemeindehaus <strong>Waldsee</strong><br />
Mittwoch, 19.10.<br />
10.00 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindezentrum Otterstadt<br />
14.30 Uhr – 16.30 Uhr Frauenkreis im Gemeindehaus<br />
<strong>Waldsee</strong><br />
Donnerstag, 20.10.<br />
19.00 Uhr Fototreff im Gemeindehaus <strong>Waldsee</strong><br />
Ansprechpartner:<br />
Matthias Schotthöfer, Tel. 06344/ 7332<br />
Freitag, 21.10.<br />
15.00 Uhr Freizeitkicker in der Schulturnhalle <strong>Waldsee</strong><br />
BESONDERE HINWEISE:<br />
Der Traum vom Orgelspielen<br />
Viele Menschen sind begeistert vom großartigen Klang einer<br />
Orgel. Nun kann dieser Traum vom eigenen Musizieren an einem<br />
solchen Instrument wahr werden, denn das kirchenmusikalische<br />
Regionalseminar der prot. Kirchenbezirke Speyer und Germersheim<br />
zur Ausbildung nebenamtlicher Chorleiter und Organisten<br />
startet nach den Sommerferien wieder mit neuen Kursen in Orgelspiel,<br />
Dirigieren und Musiktheorie. Neue Interessenten sind<br />
herzlich eingeladen, sich umgehend bei Kirchenmusikdirektor<br />
Robert Sattelberger zu melden.<br />
Ziel der Ausbildung ist die nebenamtliche D- oder C-Prüfung für<br />
Kirchenmusiker, die in der Regel nach drei Jahren abgeschlossen<br />
werden kann. Neben dem Unterricht an der Orgel wird wöchentlich<br />
Unterricht in Chorleitung und Musiktheorie erteilt. Der<br />
Unterricht findet im Martin-Luther-King-Haus an der Gedächtniskirche<br />
in Speyer statt. Ergänzt wird das Unterrichtsangebot durch<br />
Werkstattwochenenden, die dreimal pro Jahr stattfinden.<br />
Vor allem musikalisch interessierte Schüler und Studenten, aber<br />
auch Erwachsene mit musikalischen Vorkenntnissen sollten sich<br />
angesprochen fühlen. Zugangsvoraussetzung ist das Spielen<br />
eines Tasteninstrumentes, meist Klavier, und das Vorsingen<br />
eines leichten Liedes.<br />
Nähere Informationen erteilt der Leiter des Seminars Bezirkskantor<br />
Robert Sattelberger (Tel. 06232 291678) oder das Amt<br />
für Kirchenmusik in Speyer (Tel. 06232 667403).<br />
Anschriften:<br />
Pfarramt <strong>Waldsee</strong><br />
Jahnstr. 2a, 67165 <strong>Waldsee</strong>, Tel. 06236 51291, Fax 06236<br />
4264855, E-Mail: pfarramt.waldsee@evkirchepfalz.de<br />
Sprechzeiten jederzeit nach Vereinbarung möglich.<br />
Öffnungszeiten des Gemeindebüros<br />
<strong>Waldsee</strong>, Goethestr. 35, Tel. 51291<br />
Montag, Mittwoch und Freitag, von 9.00 – 11.00 Uhr<br />
Gemeindezentrum Otterstadt:<br />
Huttenstr. 1, 67166 Otterstadt, Tel. 06232 32200<br />
Die Sprechstunde von Pfarrer Buchholz in Otterstadt findet dienstags,<br />
von 17.00 – 18.00 Uhr, im Gemeindezentrum statt.<br />
– Sonstige Mitteilungen –<br />
Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt<br />
Bürger müssen Angaben der Finanzverwaltung prüfen<br />
In der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November erhalten alle<br />
rheinland-pfälzischen Arbeitnehmer ein Schreiben der Finanzverwaltung.<br />
Hierin enthalten sind die ab Januar 2012 gültigen<br />
Informationen, die der jeweilige Arbeitgeber benötigt, um die<br />
Lohnsteuer individuell zu berechnen. Diese sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale,<br />
also Steuerklasse, Zahl der Kinder,<br />
Freibeträge und Religionszugehörigkeit, waren bislang auf<br />
der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt. Diese<br />
Daten, die der Arbeitgeber bislang nur von der Lohnsteuerkarte<br />
seines Arbeitnehmers erhalten hat, werden ihm im neuen Verfahren<br />
elektronisch zum Abruf bereitgestellt .<br />
Mit Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte werden diese<br />
Informationen nun als „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“<br />
(ELStAM) zentral in einer Datenbank der Finanzverwaltung<br />
gespeichert. Um sicherzugehen, dass die Angaben korrekt gespeichert<br />
wurden, erhält jeder Betroffene nun die Möglichkeit,<br />
seine in dem Schreiben aufgeführten Daten zu überprüfen.<br />
Stimmen die Angaben nicht, so müssen die Änderungen beim<br />
zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hierzu können auf der<br />
Rückseite des Schreibens die erforderlichen Korrekturen vorgenommen<br />
werden. Da mit erhöhtem Publikumsverkehr in den<br />
Finanzämtern zu rechnen ist, empfiehlt die Oberfinanzdirektion<br />
Koblenz, diese Korrekturen der persönlichen ELStAM über den<br />
Postweg einzureichen.<br />
Vorteil dieses neuen, elektronischen Verfahrens: Die Kommunikation<br />
zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Finanzamt wird<br />
erleichtert, und Behördengänge entfallen. So werden steuerlich<br />
relevante Angaben, wie Heirat oder Geburt eines Kindes, von<br />
den Gemeinden direkt der Datenbank übermittelt, so dass der<br />
Gang zum Finanzamt nicht mehr erforderlich ist. Und Geld wird<br />
langfristig auch gespart: So entfallen die Kosten für die Herstellung<br />
und den Versand der Papier-Lohnsteuerkarte. Allein<br />
in Rheinland-Pfalz beliefen sich diese jährlich auf rund 58.000<br />
Euro für den Druck der drei Millionen Lohnsteuerkarten plus rund<br />
750.000 Euro für Porto und Versand.<br />
Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es<br />
im Internet unter www.elster.de. Hier sind neben Vordrucken auch<br />
Antworten zu häufig gestellten Fragen (sog. FAQ) zu finden. Bei<br />
weiteren Fragen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte<br />
steht zudem eine Hotline zur Verfügung: Telefon: 01805/23<br />
50 99 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk<br />
max. 42 Cent/Min.)<br />
Wichtige Änderungen in Bezug auf die Lohnsteuerkarte:<br />
• Seit 1. Januar 2011 ist das Finanzamt für sämtliche Eintragungen<br />
auf der Lohnsteuerkarte 2010 einheitlich zuständig und<br />
nicht mehr die Gemeinde.<br />
• Ab Januar 2012 werden alle Angaben, die bislang auf der<br />
Papier-Lohnsteuerkarte enthalten waren, in einer Datenbank<br />
gespeichert und für den jeweils berechtigten Arbeitgeber zum<br />
elektronischen Abruf bereitgestellt. Die gewohnte Lohnsteuerkarte<br />
auf Papier fällt damit endgültig weg.<br />
• Ab 1. Oktober 2011 müssen Bürger für ihre Aufwendungen,<br />
wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, beim zuständigen Finanzamt<br />
sämtliche Einträge von Freibeträgen beantragen, damit sich<br />
die monatlich vom Bruttolohn einbehaltene Lohnsteuer ab<br />
2012 reduziert (sogenannter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung)<br />
Antragsformulare hierfür sind in den Finanzämtern<br />
erhältlich, können aber auch über das Internet: (www.finrlp.de/vordrucke<br />
unter der Rubrik „Lohnsteuerermäßigung“)<br />
abgerufen werden.<br />
Freibeträge für 2012<br />
jetzt beim Finanzamt beantragen<br />
Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung<br />
müssen für 2012 neu gestellt werden<br />
Arbeitnehmer, die für Aufwendungen oder Pauschbeträge, die<br />
ihnen zustehen, einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen<br />
lassen wollen, müssen bei ihrem „Wohnsitz-Finanzamt“ einen<br />
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Durch die Eintragung<br />
des Freibetrages zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom<br />
Arbeitslohn ab, und das monatliche Nettogehalt erhöht sich. Dies<br />
kann sich auch positiv auf andere staatliche Leistungen, wie beispielsweise<br />
das Elterngeld, auswirken.<br />
Neu: Die gewohnte Lohnsteuerkarte auf farbigem Karton gibt es<br />
nicht mehr. Für 2012 müssen daher die Freibeträge grundsätzlich<br />
neu beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn keine höheren<br />
Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt werden sollen. In diesen<br />
Fällen ist weiter ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung<br />
ausreichend. Pauschbeträge für behinderte Menschen und<br />
Hinterbliebene müssen nur dann neu beantragt werden, wenn sie<br />
nicht bereits in der neuen elektronischen Datenbank (ELSTAM)<br />
gespeichert sind (z.B. wenn das Gültigkeitsdatum für den Frei-