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Kalenderwoche 41 - Verbandsgemeinde Waldsee

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Amtsblatt <strong>Waldsee</strong> Seite 8 Freitag, den 14. Oktober 2011<br />

19.30 Uhr Singkreis <strong>Waldsee</strong>-Otterstadt im Gemeindehaus<br />

<strong>Waldsee</strong> – entfällt, dafür 20.00 Uhr Hauptprobe<br />

in der Christuskirche Speyer<br />

19.30 Uhr Nähkreis im Gemeindehaus <strong>Waldsee</strong><br />

Mittwoch, 19.10.<br />

10.00 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindezentrum Otterstadt<br />

14.30 Uhr – 16.30 Uhr Frauenkreis im Gemeindehaus<br />

<strong>Waldsee</strong><br />

Donnerstag, 20.10.<br />

19.00 Uhr Fototreff im Gemeindehaus <strong>Waldsee</strong><br />

Ansprechpartner:<br />

Matthias Schotthöfer, Tel. 06344/ 7332<br />

Freitag, 21.10.<br />

15.00 Uhr Freizeitkicker in der Schulturnhalle <strong>Waldsee</strong><br />

BESONDERE HINWEISE:<br />

Der Traum vom Orgelspielen<br />

Viele Menschen sind begeistert vom großartigen Klang einer<br />

Orgel. Nun kann dieser Traum vom eigenen Musizieren an einem<br />

solchen Instrument wahr werden, denn das kirchenmusikalische<br />

Regionalseminar der prot. Kirchenbezirke Speyer und Germersheim<br />

zur Ausbildung nebenamtlicher Chorleiter und Organisten<br />

startet nach den Sommerferien wieder mit neuen Kursen in Orgelspiel,<br />

Dirigieren und Musiktheorie. Neue Interessenten sind<br />

herzlich eingeladen, sich umgehend bei Kirchenmusikdirektor<br />

Robert Sattelberger zu melden.<br />

Ziel der Ausbildung ist die nebenamtliche D- oder C-Prüfung für<br />

Kirchenmusiker, die in der Regel nach drei Jahren abgeschlossen<br />

werden kann. Neben dem Unterricht an der Orgel wird wöchentlich<br />

Unterricht in Chorleitung und Musiktheorie erteilt. Der<br />

Unterricht findet im Martin-Luther-King-Haus an der Gedächtniskirche<br />

in Speyer statt. Ergänzt wird das Unterrichtsangebot durch<br />

Werkstattwochenenden, die dreimal pro Jahr stattfinden.<br />

Vor allem musikalisch interessierte Schüler und Studenten, aber<br />

auch Erwachsene mit musikalischen Vorkenntnissen sollten sich<br />

angesprochen fühlen. Zugangsvoraussetzung ist das Spielen<br />

eines Tasteninstrumentes, meist Klavier, und das Vorsingen<br />

eines leichten Liedes.<br />

Nähere Informationen erteilt der Leiter des Seminars Bezirkskantor<br />

Robert Sattelberger (Tel. 06232 291678) oder das Amt<br />

für Kirchenmusik in Speyer (Tel. 06232 667403).<br />

Anschriften:<br />

Pfarramt <strong>Waldsee</strong><br />

Jahnstr. 2a, 67165 <strong>Waldsee</strong>, Tel. 06236 51291, Fax 06236<br />

4264855, E-Mail: pfarramt.waldsee@evkirchepfalz.de<br />

Sprechzeiten jederzeit nach Vereinbarung möglich.<br />

Öffnungszeiten des Gemeindebüros<br />

<strong>Waldsee</strong>, Goethestr. 35, Tel. 51291<br />

Montag, Mittwoch und Freitag, von 9.00 – 11.00 Uhr<br />

Gemeindezentrum Otterstadt:<br />

Huttenstr. 1, 67166 Otterstadt, Tel. 06232 32200<br />

Die Sprechstunde von Pfarrer Buchholz in Otterstadt findet dienstags,<br />

von 17.00 – 18.00 Uhr, im Gemeindezentrum statt.<br />

– Sonstige Mitteilungen –<br />

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt<br />

Bürger müssen Angaben der Finanzverwaltung prüfen<br />

In der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November erhalten alle<br />

rheinland-pfälzischen Arbeitnehmer ein Schreiben der Finanzverwaltung.<br />

Hierin enthalten sind die ab Januar 2012 gültigen<br />

Informationen, die der jeweilige Arbeitgeber benötigt, um die<br />

Lohnsteuer individuell zu berechnen. Diese sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale,<br />

also Steuerklasse, Zahl der Kinder,<br />

Freibeträge und Religionszugehörigkeit, waren bislang auf<br />

der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt. Diese<br />

Daten, die der Arbeitgeber bislang nur von der Lohnsteuerkarte<br />

seines Arbeitnehmers erhalten hat, werden ihm im neuen Verfahren<br />

elektronisch zum Abruf bereitgestellt .<br />

Mit Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte werden diese<br />

Informationen nun als „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“<br />

(ELStAM) zentral in einer Datenbank der Finanzverwaltung<br />

gespeichert. Um sicherzugehen, dass die Angaben korrekt gespeichert<br />

wurden, erhält jeder Betroffene nun die Möglichkeit,<br />

seine in dem Schreiben aufgeführten Daten zu überprüfen.<br />

Stimmen die Angaben nicht, so müssen die Änderungen beim<br />

zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hierzu können auf der<br />

Rückseite des Schreibens die erforderlichen Korrekturen vorgenommen<br />

werden. Da mit erhöhtem Publikumsverkehr in den<br />

Finanzämtern zu rechnen ist, empfiehlt die Oberfinanzdirektion<br />

Koblenz, diese Korrekturen der persönlichen ELStAM über den<br />

Postweg einzureichen.<br />

Vorteil dieses neuen, elektronischen Verfahrens: Die Kommunikation<br />

zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Finanzamt wird<br />

erleichtert, und Behördengänge entfallen. So werden steuerlich<br />

relevante Angaben, wie Heirat oder Geburt eines Kindes, von<br />

den Gemeinden direkt der Datenbank übermittelt, so dass der<br />

Gang zum Finanzamt nicht mehr erforderlich ist. Und Geld wird<br />

langfristig auch gespart: So entfallen die Kosten für die Herstellung<br />

und den Versand der Papier-Lohnsteuerkarte. Allein<br />

in Rheinland-Pfalz beliefen sich diese jährlich auf rund 58.000<br />

Euro für den Druck der drei Millionen Lohnsteuerkarten plus rund<br />

750.000 Euro für Porto und Versand.<br />

Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es<br />

im Internet unter www.elster.de. Hier sind neben Vordrucken auch<br />

Antworten zu häufig gestellten Fragen (sog. FAQ) zu finden. Bei<br />

weiteren Fragen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte<br />

steht zudem eine Hotline zur Verfügung: Telefon: 01805/23<br />

50 99 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk<br />

max. 42 Cent/Min.)<br />

Wichtige Änderungen in Bezug auf die Lohnsteuerkarte:<br />

• Seit 1. Januar 2011 ist das Finanzamt für sämtliche Eintragungen<br />

auf der Lohnsteuerkarte 2010 einheitlich zuständig und<br />

nicht mehr die Gemeinde.<br />

• Ab Januar 2012 werden alle Angaben, die bislang auf der<br />

Papier-Lohnsteuerkarte enthalten waren, in einer Datenbank<br />

gespeichert und für den jeweils berechtigten Arbeitgeber zum<br />

elektronischen Abruf bereitgestellt. Die gewohnte Lohnsteuerkarte<br />

auf Papier fällt damit endgültig weg.<br />

• Ab 1. Oktober 2011 müssen Bürger für ihre Aufwendungen,<br />

wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, beim zuständigen Finanzamt<br />

sämtliche Einträge von Freibeträgen beantragen, damit sich<br />

die monatlich vom Bruttolohn einbehaltene Lohnsteuer ab<br />

2012 reduziert (sogenannter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung)<br />

Antragsformulare hierfür sind in den Finanzämtern<br />

erhältlich, können aber auch über das Internet: (www.finrlp.de/vordrucke<br />

unter der Rubrik „Lohnsteuerermäßigung“)<br />

abgerufen werden.<br />

Freibeträge für 2012<br />

jetzt beim Finanzamt beantragen<br />

Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung<br />

müssen für 2012 neu gestellt werden<br />

Arbeitnehmer, die für Aufwendungen oder Pauschbeträge, die<br />

ihnen zustehen, einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen<br />

lassen wollen, müssen bei ihrem „Wohnsitz-Finanzamt“ einen<br />

Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Durch die Eintragung<br />

des Freibetrages zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom<br />

Arbeitslohn ab, und das monatliche Nettogehalt erhöht sich. Dies<br />

kann sich auch positiv auf andere staatliche Leistungen, wie beispielsweise<br />

das Elterngeld, auswirken.<br />

Neu: Die gewohnte Lohnsteuerkarte auf farbigem Karton gibt es<br />

nicht mehr. Für 2012 müssen daher die Freibeträge grundsätzlich<br />

neu beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn keine höheren<br />

Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt werden sollen. In diesen<br />

Fällen ist weiter ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung<br />

ausreichend. Pauschbeträge für behinderte Menschen und<br />

Hinterbliebene müssen nur dann neu beantragt werden, wenn sie<br />

nicht bereits in der neuen elektronischen Datenbank (ELSTAM)<br />

gespeichert sind (z.B. wenn das Gültigkeitsdatum für den Frei-

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