Pattonville-Info 06/09
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2 Mittwoch, 25. März 20<strong>09</strong> <strong>Pattonville</strong> <strong>Info</strong><br />
gliedsstädte steigen aufgrund des höheren Volumens des Verwaltungshaushalts.<br />
Prozentual ist der Anstieg des Anteils der<br />
Stadt Kornwestheim am höchsten.<br />
Grund dafür ist die im Jahr 2005 weitgehend stattgefundene<br />
Besiedelung des Bauabschnitts V auf Kornwestheimer Seite.<br />
Insgesamt wird das Umlagegewicht des Zweckverbandes in<br />
Richtung <strong>Pattonville</strong> verschoben, da ein Einwohnerrückgang am<br />
Sonnenberg derzeit vorübergehend stattfindet.<br />
3. Vermögenshaushalt<br />
Der Ansatz des Vermögenshaushalts in Höhe von 37.000 Euro<br />
setzt sich lediglich aus Ersatzbeschaffungen für die Zweckverbandsverwaltung<br />
(2.000 Euro) und 35.000 Euro für die Einrichtung<br />
der Krippengruppe im Kindergarten Nord zusammen. Die<br />
Kosten dafür werden aus der allgemeinen Rücklage entnommen,<br />
welche noch einen sehr hohen Stand ausweist. Die Finanzierung<br />
von zusätzlich in bestehenden Kindergärten eingerichteten<br />
Gruppen wurde auch in der Vergangenheit beim Zweckverband<br />
immer aus dem ordentlichen Haushalt und nicht über den<br />
Projekthaushalt finanziert.<br />
4. Schuldenstand<br />
Der Schuldenstand betrug zum Anfang des Haushaltsjahres<br />
20<strong>09</strong> insgesamt 18 Mio. Euro. Für das Jahr 20<strong>09</strong> sind planmäßige<br />
Schuldtilgungen von 8 Mio. Euro vorgesehen. Nach den<br />
prognostizierten Vermarktungserlösen und den vorhandenen<br />
Geldanlagen sind diese Beträge auch finanziert. Allerdings sollte<br />
aus Gründen der derzeit schwierigen Wirtschaftslage vorsichtshalber<br />
eine Kreditaufnahme für den Fall eingeplant werden,<br />
dass die abzulösenden Kredite weiter finanziert werden<br />
müssen. Hierzu sind in der Haushaltssatzung 4 Mio. Euro für<br />
das Projekt <strong>Pattonville</strong> vorgesehen. Wie in der Vergangenheit<br />
wird diese Kreditermächtigung selbstverständlich nur in Anspruch<br />
genommen, wenn sie benötigt wird.<br />
5. Finanzierung der Projekte (<strong>Pattonville</strong>, Sonnenberg)<br />
Wie in den vergangenen Jahren wird in den Finanzierungsübersichten<br />
der Projekte die weitere Planung der Vermarktung und<br />
des Baus von Infrastruktureinrichtungen dargestellt. In den<br />
Finanzierungsübersichten sind auch Ausgabepositionen an den<br />
ordentlichen Haushalt als Verwaltungskostenbeiträge der Projekte<br />
enthalten. Diese Verwaltungskostenbeiträge sollen den<br />
Aufwand der Zweckverbandsverwaltung für die Projektentwicklung<br />
am Sonnenberg und in <strong>Pattonville</strong> vergüten. In letzter Zeit<br />
hat eine teilweise Übernahme von Aufgaben der bisherigen<br />
Externen Berater (KE) durch die Verbandsverwaltung eingesetzt.<br />
Dies betraf hauptsächlich das Projekt <strong>Pattonville</strong>. In diesem<br />
Bereich ist deshalb eine etwas höhere Vergütung an den<br />
ordentlichen Haushalt vorgesehen, welche in den kommenden<br />
Jahren noch ansteigen wird.<br />
<strong>Pattonville</strong>, 04. Februar 20<strong>09</strong><br />
Dieter Girrbach<br />
Haushaltssatzung des Zweckverbands <strong>Pattonville</strong>/Sonnenberg<br />
für das Haushaltsjahr 20<strong>09</strong><br />
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />
in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale<br />
Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung des<br />
Zweckverbandes <strong>Pattonville</strong>/Sonnenberg in ihrer Sitzung am<br />
16.03.20<strong>09</strong> folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />
20<strong>09</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Haushaltsplan<br />
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />
1. den Einnahmen und Ausgaben von EUR 3.607.030,--<br />
davon im Verwaltungshaushalt EUR 3.570.030,--<br />
davon im Vermögenshaushalt EUR 37.000,--<br />
2. Kreditaufnahmen sind im Haushalt nicht vorgesehen.<br />
3. Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt nicht vorgesehen.<br />
§ 2<br />
Kassenkredite<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf<br />
EUR 300.000,--<br />
§ 3<br />
Verbandsumlage<br />
1. Die nicht gedeckten Aufwendungen des Verbandes werden<br />
durch eine Verbandsumlage finanziert. Die Ermittlung und<br />
Aufteilung der Umlagesumme sind in § 9 der Verbandssatzung<br />
geregelt.<br />
2. Danach werden die jährlichen Umlagen von den Mitgliedsgemeinden<br />
entsprechend ihrer im Verbandsgebiet (anteilige<br />
Gemarkungsfläche) lebenden Einwohner aufgebracht<br />
(Stichtag 30.<strong>06</strong>.2008). Für die Bestimmung der Einwohnerzahl<br />
findet § 30 FAG entsprechende Anwendung. Die Einwohnerzahlen<br />
zum 30. Juni 2008 betrugen:<br />
a) Für die Wohnsiedlung <strong>Pattonville</strong>:<br />
4.611 (^ 84,67 % der Gesamteinwohner)<br />
- Davon auf Markung Remseck a. N.:<br />
2.700 (^ 49,58 % der Gesamteinwohner)<br />
- Davon auf Markung Kornwestheim:<br />
1.911 (^ 35,<strong>09</strong> % der Gesamteinwohner)<br />
b) Für die Wohnsiedlung Am Sonnenberg:<br />
835 (^ 15,33 % der Gesamteinwohner)<br />
- Davon auf Markung Ludwigsburg:<br />
835 (^ 15,33 % der Gesamteinwohner)<br />
c) Gesamteinwohner im Verbandsgebiet:<br />
5.446 (^ 100,0 % der Gesamteinwohner)<br />
3. Eine Kapitalumlage für den Vermögenshaushalt nach § 9<br />
Abs. 1 lit. b wird für das Haushaltsjahr 20<strong>09</strong> nicht erhoben.<br />
4. Die Bestandteile und Ermittlung der Betriebskostenumlage<br />
für die Verbandsmitglieder sind in § 9 der Verbandssatzung<br />
festgelegt. Für das Jahr 20<strong>09</strong> ergibt sich ein Umlagegesamtbetrag<br />
von EUR 2.328.850,00<br />
5. Als Umlage zur Deckung des laufenden Verwaltungs- und<br />
Betriebsaufwandes nach § 9 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 ergibt<br />
sich ein Gesamtbetrag von EUR 2.127.012,00<br />
Davon entfallen auf:<br />
- die Stadt Remseck am Neckar:<br />
EUR 1.054.523,00<br />
- die Stadt Ludwigsburg:<br />
EUR 326.121,00<br />
- die Stadt Kornwestheim:<br />
EUR 746.368,00<br />
§ 4<br />
Sonderrechnungen<br />
1) Kreditermächtigungen<br />
Für die beiden in Sonderrechnungen geführten Gebietsentwicklungsmaßnahmen<br />
werden die Gesamtbeträge für Kreditaufnahmen<br />
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
(Kreditermächtigungen) wie folgt festgesetzt:<br />
Für das Projekt <strong>Pattonville</strong>: EUR 4.000.000,--<br />
Für das Projekt Am Sonnenberg:<br />
2) Kassenkredite<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für die Sonderrechnungen<br />
gemeinsam festgesetzt auf insgesamt:<br />
EUR 2.000.000,--<br />
3) Verwaltungskostenbeiträge<br />
Zur Deckung eines Teils der Verwaltungs- und Betriebskosten im<br />
Verwaltungshaushalt werden für die beiden Sonderrechnun-gen<br />
der Gebietsentwicklungsmaßnahmen Verwaltungskostenbeiträge<br />
festgesetzt. Aus den Ausgaben des Verwaltungshaus-