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Pattonville-Info 06/09

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2 Mittwoch, 25. März 20<strong>09</strong> <strong>Pattonville</strong> <strong>Info</strong><br />

gliedsstädte steigen aufgrund des höheren Volumens des Verwaltungshaushalts.<br />

Prozentual ist der Anstieg des Anteils der<br />

Stadt Kornwestheim am höchsten.<br />

Grund dafür ist die im Jahr 2005 weitgehend stattgefundene<br />

Besiedelung des Bauabschnitts V auf Kornwestheimer Seite.<br />

Insgesamt wird das Umlagegewicht des Zweckverbandes in<br />

Richtung <strong>Pattonville</strong> verschoben, da ein Einwohnerrückgang am<br />

Sonnenberg derzeit vorübergehend stattfindet.<br />

3. Vermögenshaushalt<br />

Der Ansatz des Vermögenshaushalts in Höhe von 37.000 Euro<br />

setzt sich lediglich aus Ersatzbeschaffungen für die Zweckverbandsverwaltung<br />

(2.000 Euro) und 35.000 Euro für die Einrichtung<br />

der Krippengruppe im Kindergarten Nord zusammen. Die<br />

Kosten dafür werden aus der allgemeinen Rücklage entnommen,<br />

welche noch einen sehr hohen Stand ausweist. Die Finanzierung<br />

von zusätzlich in bestehenden Kindergärten eingerichteten<br />

Gruppen wurde auch in der Vergangenheit beim Zweckverband<br />

immer aus dem ordentlichen Haushalt und nicht über den<br />

Projekthaushalt finanziert.<br />

4. Schuldenstand<br />

Der Schuldenstand betrug zum Anfang des Haushaltsjahres<br />

20<strong>09</strong> insgesamt 18 Mio. Euro. Für das Jahr 20<strong>09</strong> sind planmäßige<br />

Schuldtilgungen von 8 Mio. Euro vorgesehen. Nach den<br />

prognostizierten Vermarktungserlösen und den vorhandenen<br />

Geldanlagen sind diese Beträge auch finanziert. Allerdings sollte<br />

aus Gründen der derzeit schwierigen Wirtschaftslage vorsichtshalber<br />

eine Kreditaufnahme für den Fall eingeplant werden,<br />

dass die abzulösenden Kredite weiter finanziert werden<br />

müssen. Hierzu sind in der Haushaltssatzung 4 Mio. Euro für<br />

das Projekt <strong>Pattonville</strong> vorgesehen. Wie in der Vergangenheit<br />

wird diese Kreditermächtigung selbstverständlich nur in Anspruch<br />

genommen, wenn sie benötigt wird.<br />

5. Finanzierung der Projekte (<strong>Pattonville</strong>, Sonnenberg)<br />

Wie in den vergangenen Jahren wird in den Finanzierungsübersichten<br />

der Projekte die weitere Planung der Vermarktung und<br />

des Baus von Infrastruktureinrichtungen dargestellt. In den<br />

Finanzierungsübersichten sind auch Ausgabepositionen an den<br />

ordentlichen Haushalt als Verwaltungskostenbeiträge der Projekte<br />

enthalten. Diese Verwaltungskostenbeiträge sollen den<br />

Aufwand der Zweckverbandsverwaltung für die Projektentwicklung<br />

am Sonnenberg und in <strong>Pattonville</strong> vergüten. In letzter Zeit<br />

hat eine teilweise Übernahme von Aufgaben der bisherigen<br />

Externen Berater (KE) durch die Verbandsverwaltung eingesetzt.<br />

Dies betraf hauptsächlich das Projekt <strong>Pattonville</strong>. In diesem<br />

Bereich ist deshalb eine etwas höhere Vergütung an den<br />

ordentlichen Haushalt vorgesehen, welche in den kommenden<br />

Jahren noch ansteigen wird.<br />

<strong>Pattonville</strong>, 04. Februar 20<strong>09</strong><br />

Dieter Girrbach<br />

Haushaltssatzung des Zweckverbands <strong>Pattonville</strong>/Sonnenberg<br />

für das Haushaltsjahr 20<strong>09</strong><br />

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale<br />

Zusammenarbeit (GKZ) hat die Verbandsversammlung des<br />

Zweckverbandes <strong>Pattonville</strong>/Sonnenberg in ihrer Sitzung am<br />

16.03.20<strong>09</strong> folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

20<strong>09</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

Haushaltsplan<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben von EUR 3.607.030,--<br />

davon im Verwaltungshaushalt EUR 3.570.030,--<br />

davon im Vermögenshaushalt EUR 37.000,--<br />

2. Kreditaufnahmen sind im Haushalt nicht vorgesehen.<br />

3. Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt nicht vorgesehen.<br />

§ 2<br />

Kassenkredite<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf<br />

EUR 300.000,--<br />

§ 3<br />

Verbandsumlage<br />

1. Die nicht gedeckten Aufwendungen des Verbandes werden<br />

durch eine Verbandsumlage finanziert. Die Ermittlung und<br />

Aufteilung der Umlagesumme sind in § 9 der Verbandssatzung<br />

geregelt.<br />

2. Danach werden die jährlichen Umlagen von den Mitgliedsgemeinden<br />

entsprechend ihrer im Verbandsgebiet (anteilige<br />

Gemarkungsfläche) lebenden Einwohner aufgebracht<br />

(Stichtag 30.<strong>06</strong>.2008). Für die Bestimmung der Einwohnerzahl<br />

findet § 30 FAG entsprechende Anwendung. Die Einwohnerzahlen<br />

zum 30. Juni 2008 betrugen:<br />

a) Für die Wohnsiedlung <strong>Pattonville</strong>:<br />

4.611 (^ 84,67 % der Gesamteinwohner)<br />

- Davon auf Markung Remseck a. N.:<br />

2.700 (^ 49,58 % der Gesamteinwohner)<br />

- Davon auf Markung Kornwestheim:<br />

1.911 (^ 35,<strong>09</strong> % der Gesamteinwohner)<br />

b) Für die Wohnsiedlung Am Sonnenberg:<br />

835 (^ 15,33 % der Gesamteinwohner)<br />

- Davon auf Markung Ludwigsburg:<br />

835 (^ 15,33 % der Gesamteinwohner)<br />

c) Gesamteinwohner im Verbandsgebiet:<br />

5.446 (^ 100,0 % der Gesamteinwohner)<br />

3. Eine Kapitalumlage für den Vermögenshaushalt nach § 9<br />

Abs. 1 lit. b wird für das Haushaltsjahr 20<strong>09</strong> nicht erhoben.<br />

4. Die Bestandteile und Ermittlung der Betriebskostenumlage<br />

für die Verbandsmitglieder sind in § 9 der Verbandssatzung<br />

festgelegt. Für das Jahr 20<strong>09</strong> ergibt sich ein Umlagegesamtbetrag<br />

von EUR 2.328.850,00<br />

5. Als Umlage zur Deckung des laufenden Verwaltungs- und<br />

Betriebsaufwandes nach § 9 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 ergibt<br />

sich ein Gesamtbetrag von EUR 2.127.012,00<br />

Davon entfallen auf:<br />

- die Stadt Remseck am Neckar:<br />

EUR 1.054.523,00<br />

- die Stadt Ludwigsburg:<br />

EUR 326.121,00<br />

- die Stadt Kornwestheim:<br />

EUR 746.368,00<br />

§ 4<br />

Sonderrechnungen<br />

1) Kreditermächtigungen<br />

Für die beiden in Sonderrechnungen geführten Gebietsentwicklungsmaßnahmen<br />

werden die Gesamtbeträge für Kreditaufnahmen<br />

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Kreditermächtigungen) wie folgt festgesetzt:<br />

Für das Projekt <strong>Pattonville</strong>: EUR 4.000.000,--<br />

Für das Projekt Am Sonnenberg:<br />

2) Kassenkredite<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für die Sonderrechnungen<br />

gemeinsam festgesetzt auf insgesamt:<br />

EUR 2.000.000,--<br />

3) Verwaltungskostenbeiträge<br />

Zur Deckung eines Teils der Verwaltungs- und Betriebskosten im<br />

Verwaltungshaushalt werden für die beiden Sonderrechnun-gen<br />

der Gebietsentwicklungsmaßnahmen Verwaltungskostenbeiträge<br />

festgesetzt. Aus den Ausgaben des Verwaltungshaus-

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