Offener Brief Nr. 9 - Petra Heller
Offener Brief Nr. 9 - Petra Heller
Offener Brief Nr. 9 - Petra Heller
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9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong><br />
An Frau Ellen Höhn,<br />
Leiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes<br />
Stadt-Jugendamt Bamberg,<br />
Geyerswörthstrasse 1<br />
96047 Bamberg<br />
An Herrn Vormundschaftsrichter Dr. Lassmann,<br />
Amtsgericht Bamberg<br />
Vormundschaftsgericht<br />
Synagogenplatz 1<br />
96047 Bamberg<br />
An Herrn Dr. Strauch,<br />
Landratsamt Bamberg<br />
Gesundheitswesen und Ernährungsberatung<br />
Ludwigstrasse 25<br />
96052 Bamberg<br />
An Herrn Amtsrichter Herbst,<br />
Amtsgericht Bamberg<br />
Synagogenplatz 1<br />
96047 Bamberg<br />
An Herrn Prof. Dr. med. Dr. h.c. Rascher,<br />
Klinik mit Poliklinik<br />
Für Kinder und Jugendliche<br />
Loschgestrasse 15<br />
91054 Erlangen<br />
An Herrn Prof. Dr. Dr. med. Dipl.-Psych. Günther,<br />
Leiter der Psychiatrischen Abteilung der Nervenklinik Bamberg<br />
Sankt-Getreu-Strasse 14 – 18<br />
96049 Bamberg<br />
An Frau Dipl.-päd. Burger<br />
Kinder –und Jugendlichenpsychotherapeutin<br />
Systemische Paar- und Familientherapeutin<br />
Geschwister-Gummi-Stiftung<br />
Schießgraben 7<br />
95326 Kulmbach<br />
1. April 2006<br />
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. med. Dr. h. c. Rascher!<br />
Sehr geehrter Herr Vormundschaftsrichter Dr. Lassmann!<br />
Sehr geehrter Herr Amtsrichter Herbst!<br />
Sehr geehrte Frau Ellen Höhn!<br />
Sehr geehrter Herr Dr. Strauch!<br />
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. med. Dipl.-Psych. Günther!<br />
Wir stellen ein letztes Mal fest:<br />
Das Gutachten vom 18.08.2004 und die Stellungnahme vom 13.09.2004 von<br />
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Rascher zuhanden des Amtsgerichtes in Sachen<br />
Aeneas <strong>Heller</strong> entbehren jeder Wissenschaftlichkeit. Zitate werden falsch<br />
wiedergegeben, wesentliche Tatsachen werden weggelassen, Beweise werden<br />
konstruiert, Patientenunterlagen manipuliert und es wird in<br />
unverantwortlicher Weise ungenau oder gar nicht recherchiert. Das<br />
Gutachten und die Stellungnahme widerlegen sich aufgrund der in ihnen<br />
befindlichen Widersprüche selbst.<br />
Die Offenen <strong>Brief</strong>e <strong>Nr</strong>. 5, 6, 6 7, 8 und 9 entlarven Sie, Herr Prof. Rascher, als sehr<br />
fragwürdigen Kinderarzt, der seine Position schwer mißbraucht hat. Wir fühlen<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 1
uns verpflichtet, unsere diesbezüglichen Ausführungen zu vervollständigen, um<br />
Ihnen und Ihrer Umwelt Ihre Taten in aller Klarheit vor Augen zuführen.<br />
Sämtliches Beweismaterial wird auf der Home-Page von <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong><br />
www.petra-heller.info<br />
veröffentlicht. Informieren Sie sich: www.petra<br />
Es finden sich in Ihren beiden hier analysierten Schriftstücken zahlreiche Rechtschreib- und<br />
Grammatikfehler. Wir haben die Schriftstücke aus Gründen der Anschaulichkeit und Korrektheit<br />
genau zitiert. Um den Leser nicht zu verwirren, haben wir diese Fehler jedoch unterstrichen und<br />
teilweise kommentiert. Das „Gutachten“ und die Stellungnahme müssen wohl in großer Eile verfaßt<br />
worden sein und so wurde vermutlich auch bezüglich der Rechtschreibe- und<br />
Grammatikgepflogenheiten keine Sorgfalt angewendet.<br />
Namen sind aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes teilweise geändert. Hervorhebungen in Zitaten<br />
durch die Verfasser des Offenen <strong>Brief</strong>es.<br />
Wir zitieren wiederum Helen Hayward-Brown, Dr. für Medizinsoziologie, Forschungsmethoden<br />
und Ethik, Universität Western Sidney (vergl. Offene <strong>Brief</strong>e <strong>Nr</strong>.5,6,7 und 8 , einsehbar auf<br />
obengenannter Home-Page):<br />
„Die üblichen Verhaltensmuster in diesen Fällen [einer Unterstellung von<br />
Kindesmißhandlung durch Mütter; Anm. d. Verf.] sind<br />
Erfinden von Beweisen gegen Mütter, Manipulation von Patientenunterlagen,<br />
unrichtige Patientenunterlagen oder Vermischen mit Unterlagen anderer Kinder<br />
sowie böswillige Anschuldigungen, nachdem sich Eltern beschwert hatten.“<br />
Wir machen Sie bezüglich dieses Zitates aufmerksam auf „Fazit“ im Kommentar.<br />
Wir verweisen ebenfalls auf den Vortrag vom 20. Februar 2006 von Helen<br />
Hayward-Brown, Dr. für Medizinsoziologie, Forschungsmethoden und Ethik,<br />
Universität Western Sidney „ Das Münchhausen-by<br />
by-proxy<br />
proxy-Syndrom<br />
und das gerichtsmedizinische Gutachterwesen“, dessen deutsche<br />
Übersetzung nun auf www.petra-heller.info<br />
heller.info; Rubrik<br />
„Münchhausen-by<br />
by-proxy<br />
proxy-Syndrom und Lyme-Borreliose<br />
/WISSENSCHAFTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN“ in weiten<br />
Teilen vorliegt. Die Medizinsoziologin macht in diesem Vortrag deutlich, daß<br />
der Mißbrauch und die begriffliche Umdeutung des Münchhausen-by-proxy-<br />
Syndromes durch Gerichtsgutachter (wie im Falle <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong> von Ihnen,<br />
Prof. Rascher) ein bekanntes Phänomen ist.<br />
FORTSETZUNG<br />
DER ANALYSE DER STELLUNGNAHME VON PROF. DR. RASCHER VOM 13.09.04<br />
IN ZUSAMMENSCHAU MIT SEINEM „GUTACHTEN“ VOM 18.08.2004<br />
Zitat Prof. Rascher: (Stellungnahme 13.09.2004, Seite 2, Abs. 4)„Aeneas war von<br />
Beginn an auf der Station aufgeschlossen und kooperativ, offen, kontaktfreudig. Er sucht den Kontakt mit<br />
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Altersgleichen und vermittelte den Eindruck, dass er einen Nachholbedarf an Kommunikation mit<br />
Gleichaltrigen habe. Über das Ausmaß der psychischen Störung und auch der Verarbeitung seiner<br />
bisherigen Behandlung habe ich keine Stellung bezogen, da sie in der Kinderpsychiatrie geklärt wird.<br />
Somit ist die Behauptung von Frau RA K. unrichtig, die behauptet: „Weiter wird keine psychische<br />
Störung festgestellt.“<br />
(Daß die Rechtsanwältin K. keine Behauptung aufgestellt hatte, sondern eine Tatsache<br />
festgestellt hatte, belegen die hier nochmals vollständig aufgezählten Stellen bezüglich der<br />
psychischen Situation von Aeneas aus Ihrem „Gutachten“, Herr Prof. Rascher:<br />
- „Aeneas ist sehr aufgeschlossen und kooperativ...zeigt aber zu Beginn keine psychosomatischen<br />
Symptome.“ [S. 5, Absatz 4 des „Gutachtens“; S. 8, Absatz 5 des 5. Offenen <strong>Brief</strong>es]<br />
- „Aeneas zeigte sich während des stationären Aufenthaltes von Anfang an offen und<br />
kontaktfreudig....zeigte Aeneas sich emotional schwingungsfähig und reagierte altersadäquat.“<br />
[S. 6, Absatz 5 und 6 des „Gutachtens“; S. 8, Absatz 6 des 5. Offenen <strong>Brief</strong>es]<br />
- „In Übereinstimmung mit den Verhaltensbeobachtungen der Erzieherin und des Stationspersonals<br />
sind bei Aeneas akut bei der stationären Aufnahme keine psychischen Störungen festzustellen.“<br />
[S. 7, Absatz 3 des „Gutachtens“; S. 10, Absatz 7 des 5. Offenen <strong>Brief</strong>es]<br />
Es stellt sich nur schon aufgrund dieser Leugnung der Feststellung der Rechtsanwältin K.,<br />
deren zusammenfassende Aussage [daß im Ihrem Gutachten, Herr Prof. Rascher, keine<br />
psychischen Störungen festgestellt lt würden]<br />
klar<br />
durch das von Ihnen, Prof. Rascher, in Ihrem<br />
„Gutachten“ Geschriebene belegbar ist, die Frage, inwiefern Sie zu Ihren eigenen Aussagen in<br />
Ihrem „Gutachten“ stehen können und wollen.)<br />
Zitat Prof. Rascher: „Es wird nicht bezweifelt, dass bei Aeneas eine Lyme-Borreliose<br />
zu einem früheren Zeitpunkt einmal vorgelegen haben könnte.“ (Eine ganz neue Perspektive von Ihnen,<br />
Prof. Rascher! In Ihrem Gutachten vom 18.08.2004 kamen Sie nicht zu dieser Einsicht.<br />
Natürlich müssen sie in der Stellungnahme vom 13.09.2004 eingestehen, denn es wäre doch nur zu<br />
unwahrscheinlich, daß sich all die vormals involvierten Ärzte und Laboratorien<br />
atorien getäuscht haben<br />
sollten. Sie vermeiden es jedoch auch hier, den an und für sich richtigen Gedankengang zu Ende zu<br />
führen: Sie vermeiden es, den Zeitpunkt zu recherchieren, zu dem die Borreliose bei Aeneas<br />
vorgelegen haben könnte. Sie müßten folgerichtig fragen: Zu welchem Zeitpunkt könnte das denn<br />
gewesen sein? Es könnte ja sein, daß Aeneas noch bis vor Kurzem [bis im Sommer 2004] Symptome<br />
einer Borreliose aufgewiesen hatte und zum Zeitpunkt der Kindeswegnahme die Therapie gerade<br />
Erfolge zeigte. Die engmaschige Blutkontrolle, die von den behandelnden Ärzten durchgeführt<br />
worden war, ist dafür ein deutliches Indiz. Wenn Sie hier Ihren Gedankengang zu Ende geführt<br />
hätten, hätte das wiederum bedeutet: keine Kindesmißhandlung durch die Langzeit-Therapie. Das<br />
wollten Sie vermeiden. Sie fahren mit einem Gedankensprung fort, indem sie Ihre vorgefaßte und<br />
stets ohne sachliche Argumentation präsentierte Meinung wiederholen [siehe nächster Satz von Prof.<br />
Rascher] Auf den Seiten 5 bis 18 präsentieren wir einen weiteren Beweis für die Unschuld und<br />
Gewissenhaftigkeit von Frau <strong>Heller</strong>.)<br />
Zitat Prof. Rascher: „Jedoch ist eine langjährige, für Aeneas schwer belastende<br />
antibiotische Therapie nach dem heute üblichen medizinisch Standards nicht begründet und nicht indiziert.<br />
Auch wehre ich mich dagegen, dass mein Gutachten bezüglich der medizinischen Situation und dem<br />
Vorliegen einer aktiven Borreliosekrankheit ’wenig aussagekräftig’ ist.“<br />
(Bis zum 13.09.2004, dem Datum dieser Stellungnahme, lag von Ihnen, Herr Prof. Rascher, kein<br />
Laborwert bezüglich Borreliosediagnostik vor, alles basierte bis dahin auf Ihren bloßen<br />
Behauptungen. Erst am 13.10.2004 ging bei Gericht ein Immunoblot-Test vom 30.09.2004, von<br />
Ihnen vorgelegt, ein.<br />
Zu diesem Test äußert sich der Borreliosespezialist Dr. Klemann folgendermaßen: „Im Befund<br />
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vom 30.09.2004 werden im Immunoblot-Test nicht die einzelnen Antikörper-Banden aufgelistet,<br />
eine unbefangene Beurteilung des Testes wird dadurch nicht ermöglicht, insbesondere kann auch<br />
das Vorliegen womöglich positiver unspezif. Banden nicht beurteilt werden.“<br />
„…Daraus folgt: Ein negatives Testergebnis einer Borreliose-Serologie darf nicht als Argument<br />
herangezogen werden, um das Vorliegen einer Borreliose zu negieren bzw. auszuschliessen, dies<br />
würde eigentlich einer intellektuellen Unlauterkeit entsprechen.“ [dem Gericht vorliegend]<br />
Fazit: manipulation von Patientenunterlagen)<br />
Wir drucken hier der Übersicht halber nur die wichtigsten<br />
Blutwerte im Verlauf der Behandlung von Aeneas vom 06.12.1999<br />
bis zum 11.05.2004 ab, um zu zeigen, daß die Blutwerte sich unter<br />
der Antibiotika-Therapie stetig besserten.<br />
Es ist dies ein klarer Beweis für die Unschädlichkeit, ja sogar für den<br />
Erfolg der Langzeit-Antibiotika-Therapie, Prof. Rascher.<br />
Zusammenfassender Kommentar zu den Blutwerten Seiten 5-18:<br />
Während die üblichen Kontrollwerte des Blutes von Aeneas, die Leber<br />
[Transaminasen] und die Niere [Kreatinin und Harnstoff] betreffend, die<br />
sich von Anfang an im Normalbereich befanden und nie<br />
verschlechterten, haben sich die Werte der roten und weißen<br />
Blutkörperchen bei Aeneas im Laufe der langen Therapie sogar<br />
verbessert. So fand sich im Jahr 1999 – also vor Beginn der<br />
Antibiotikatherapie – bis 2001 die Anzahl der Lymphozyten oftmals<br />
noch erhöht. Ab dem Jahr 2003 bewegte sie sich dann aber unter<br />
fortschreitender Therapie konstant im Normalbereich [siehe zuletzt<br />
den Wert vom 11.05.2004]. Eine Erhöhung der Lymphozyten ist vor<br />
allem bei Infektionskrankheiten zu beobachten, z. B. auch bei<br />
chronischen Infektionen wie der Tuberkulose und der Syphilis.<br />
Auch Borreliose kann, wenn sie, wie bei Aeneas jahrelang unerkannt<br />
bleibt, zu einer chronischen Infektion werden. Sie zeigt sogar<br />
Parallelen zur Syphilis, die wie die Borreliose zu den sogenannten<br />
Spirochätosen, also zu den Infektionen durch Bakterien der Familie der<br />
Spirochäten [spiralförmige Bakterien] zählt.<br />
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Ende der blutwerte-präsentation<br />
Zitat Prof. Rascher: „Ich habe versucht, die Schwere der Erkrankung bei Aeneas<br />
durch die von Ärzten dokumentierten klinischen Befunde nachzuvollziehen. Jede schwerwiegende<br />
Symptomatik muß entsprechend der ärztlichen Ethos und der Berufsordnung in den Krankenunterlagen<br />
mit Datum dokumentiert sein, mit Anweisungen zur differenzierten Diagnostik. Erst dann kann eine<br />
Diagnose gestellt und der Patient bzw. seine Symptome behandelt werden. Der Arzt behandelt kranke<br />
Patienten und keine Laborbefunde. In dieser Hinsicht sind auch die vorgelegten Gutachten bzw.<br />
Stellungnahmen mangelhaft und wirken wie „Persilscheine“.<br />
(Dr. v. Lerber, Psychiater, Schweiz: „Ärzte, welche diese Ereignisse kritisch verfolgt haben und zu<br />
andern Schlüssen kommen, welche es wagen, gegen den Strom zu schwimmen und ihre Patienten<br />
anders und hartnäckiger mit Antibiotika zu behandeln als von den Opinion-Leaders vorgezeichnet,<br />
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werden diffamiert. Sie werden des „Überdiagnostizierens" von Borrelien-Infekten beschuldigt,<br />
wegen Verordnung unnötiger Medikamente und somit fahrlässiger Gefährdung ihrer Patienten in<br />
den USA - gegen den ausdrücklichen Willen ihrer Patienten - vor OPMC- Untersuchungsausschüsse<br />
zitiert (Office for Professional Medical Conduct). Diese Untersuchungsausschüsse waren<br />
ursprünglich zum Schutze der Patienten vor ärztlichen Übergriffen ins Leben gerufen worden,<br />
können nun aber zur Eliminierung mißliebiger Ärzte mißbraucht werden, umso mehr, als der<br />
Kläger anonym bleiben darf und der angeklagte Arzt keine Apellationsmöglichkeit hat. So riskiert<br />
er wegen seiner von der gegenwärtigen Lehrmeinung abweichenden Praxis schwere Sanktionen bis<br />
hin zum völligen Entzug der Praxiserlaubnis. Die Patienten selber werden als psychisch gestörte<br />
Individuen abgestempelt, die es genießen, für diffuse Beschwerden eine schwere Krankheit attestiert<br />
zu bekommen. Das ist ausgesprochen zynisch. Auch in Experten-Gutachten gegenüber den<br />
Krankenversicherern werden Lyme-Ärzte systematisch desavouiert. Und die Versicherer glauben<br />
noch so gerne demjenigen Experten, der sich für die rein serologische Diagnostik und für eine<br />
billige oder gar keine Therapie breit macht. Daß maßgebliche Opinion-Leaders selber Inhaber der<br />
wichtigsten Patente für serologische Tests sind, sei nur am Rande vermerkt.“)<br />
Zitat Prof. Rascher: „Zu einigen möchte ich spezifisch Stellung beziehen:<br />
1. Frau Dr. U., Ärztin für Allgemeinmedizin, (Adr.) gibt an, dass im Alter von sechs Jahren<br />
neurologische Symptome beobachtet worden seien: Periphere Sensibilitätsstörungen, Encephalopathie<br />
mit pathologischen EEG. Bei dieser Symptomatik hätte das Kind in eine Kinderklinik eingewiesen<br />
werden müssen und dort eine eingehende Diagnostik z. B. mit Lumbalpunktion zum Beweis bzw. zum<br />
Ausschluß einer Neuroborreliose vorgenommen werden müssen.“ (Wir haben im 8. Offenen <strong>Brief</strong>,<br />
Seite 2 und 3 mittels Zitaten bezüglich der Lumbalpunktion durch Fachkollegen dargelegt, daß<br />
Ihre Behauptung, eine Lumbalpunktion wäre zum Ausschluß von Borreliose geeignet, nur<br />
entweder einer Unkenntnis der Tatsachen oder bewußter Ignoranz und damit Täuschung des<br />
Lesers entspringen kann.)<br />
Zitat Prof. Rascher: „Ich erwarte von den Antragsgegnern die Vorlage der<br />
Dokumentation der peripheren Sensibilitätsstörung, die Vorlage einer Kopie der Originalregistrierung der<br />
EEG’s, um die Validität der Untersuchungsbefunde objektiv überprüfen zu können. Dies kann auch vom<br />
Gericht bestellten unabhängigen Gutachtern erfolgen.“ (Wenn Sie einmal bedenken möchten, was Sie<br />
mit diesem letzten Satz sagen? Sie sagen damit ganz klar, daß Sie ein vom Gericht abhängiger<br />
Gutachter sind.<br />
Dr. Helen Hayward-Brown, Universität t Western-Sydney, aus dem Vortrag „Das Münchhausen-<br />
by-proxy<br />
proxy-Syndrom und das Gerichtsmedizinische Gutachterwesen“ vom 20. Februar 2006<br />
[www.petra-heller.info<br />
heller.info; Rubrik „Münchhausen<br />
Münchhausen-bx<br />
bx-proxy<br />
proxy-Syndrom und Lyme-Borreliose/<br />
WISSENSCHAFTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN“]:<br />
„ MEIN STANDPUNKT: 2<br />
Viele Fehlurteile wurden und werden immer noch erlassen (vor allem in den USA und in<br />
Australien). Die beiden Fälle Clark und Cannings (Großbritannien) haben Alarm ausgelöst in<br />
Bezug auf die verbreiteten Schwierigkeiten mit dem gerichtsmedizinischen Gutachterwesen.<br />
Dies betrifft sowohl das Zivilrecht (Kinderschutz) als auch das Strafrecht.<br />
WER EINE FALSCHE MBP-ANSCHULDIGUNG RISKIERT<br />
(mit Bezug auf das Kind)<br />
-Die Krankheit des Kindes ist nicht einfach zu diagnostizieren.<br />
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-Das Kind leidet an einer Krankheit, über die ein Medizinerstreit besteht (z.B. Myalgische<br />
Encephalomyelitis ME/Chronisches Müdigkeitssyndrom CFS, Multiple Chemikalien-Sensitivität<br />
MCS, Lyme-Borreliose,).<br />
Das Kind leidet unter einer Impf- oder Medikamentenreaktion (z.B. Cisapride).<br />
Das Kind war eine Frühgeburt.<br />
Das Kind leidet unter Reflux und Magenproblemen.<br />
Das Kind leidet unter postoperativen Problemen.“…..<br />
„GUTACHTER SPIELT ’RICHTER’<br />
Wenn ein Gutachter in Kinderschutzfällen gegen einen Elternteil aussagt, so wird diese<br />
Expertenmeinung durch die Sozialdienste, die in der Regel keine eigene, unabhängige<br />
Untersuchung führen, als Tatsache genommen – dies trotz der Ergebnisse von Butler-Sloss in der<br />
Cleveland-Untersuchung (1988) – Mart 2002; Pragnell (nicht datiert).<br />
Wird das Zeugnis dieses Gutachters neben die als zweifelhaft abgestempelte Schilderun der Eltern<br />
gestellt, so wird es in der Regel als das maßgebliche Faktum genommen. So wird der Gutachter<br />
zum ’Richter by proxy’ und bestimmt damit den Ausgang des Prozesses (Neustein und Lesher,<br />
2005)“…..<br />
„NEGIEREN VON BEWEISMATERIAL DER ELTERN 2<br />
Beweise von Laien werden von medizinischen Experten als „Lügen“ diskreditiert und nicht<br />
angehört; oder sie werden gegenüber dem Beweismaterial des Gutachters als weniger<br />
bedeutsam betrachtet.<br />
Das Beharren auf dem Präjudiz verstärkt die Zurückweisung des elterlichen Beweismaterials<br />
noch zusätzlich.<br />
Miller (2004) berichtet, daß Beweise von Zeugen bloß „zweite Geige spielen“ müssen oder<br />
überhaupt nicht in Betracht gezogen werden.“…..<br />
„DER HOCHANGESEHENE GUTACHTER 1<br />
Dem Beweismaterial des hochangesehenen Gutachters wird ungebührlich hohes Gewicht gegeben,<br />
und widersprechendes Beweismaterial anderer Experten wird allzu leicht verworfen.“…..<br />
„ÜBERMÄSSIGE VERTRAUTHEIT ZWISCHEN<br />
GUTACHTER UND RICHTER<br />
Da an Zivilgerichten zahlreiche Kinderschutzverfahren laufen, werden manche Gutachter mit<br />
dem Gericht gut bekannt.<br />
So besteht die Gefahr, daß eine zu starke Vertrautheit zwischen der richterlichen<br />
Amtsperson und dem Gutachter entsteht. Dieser erhält dadurch einen übermäßigen<br />
Glaubwürdigkeitsvorschuß.“…..<br />
„A. Künstlich aufgeblähtes Ansehen von Gutachtern<br />
Kinderschutzfälle mit niedriger Beweisschwelle können das Ansehen von Gutachtern künstlich<br />
aufblähen, was der Verantwortlichkeit abträglich ist und in Strafrechtsfällen falsche<br />
Glaubwürdigkeit verleiht.<br />
Es besteht die Gefahr, daß sich diese Experten daran gewöhnen, ihre Gutachten auf einem<br />
niedrigeren Erkenntnisstand abzugeben, den sie dann auch auf strafrechtliche Fälle<br />
übertragen.<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 20
Geschieht dies durch einen Zeugen von hohem Ansehen, so denkt erst recht niemand an<br />
eine Überprüfung.“<br />
WIR ÜBERPRÜFEN IHRE ARBEIT, PROF. RASCHER.)<br />
Zitat Prof. Rascher:<br />
„2. Die Atteste von Frau Dr. Z.“ (Adr.) „(Atteste vom 29.07.2004, 06.08.2004 und 20.08.2004) sind<br />
inhaltlich nicht begründet. Sie beschreibt nur, dass die Krankheit vorliegt ohne Beweise dafür zu<br />
liefern. In ihrem ärztlichen Attest zur Vorlage bei Gericht und RA vom 20.08.2004 schreibt sie, dass<br />
sie wechselnd immer wieder Gelenkschmerzen im Bereich der Kniegelenke, Sprunggelenke,<br />
Ellenbogengelenke und beider Leistenbereiche beobachten konnte. Schmerzen kann man nicht<br />
beobachten, sie werden geklagt.“ (geniale Wortklauberei – unmenschliche Wortklauberei) „Wer<br />
hat sie geklagt?“ (Aeneas hat sie geklagt. Frau Dr. Z. war als Hausärztin eine der Ärztinnen, zu<br />
denen Aeneas Vertrauen gefaßt hatte und denen zu denen er von seinen Leiden sprach. Vor<br />
Menschen, von denen er Rückmeldungen wie „ein Indianer kennt keinen Schmerz“ zu erwarten<br />
hatte, schwieg er sich darüber aus.) „Wie war der Untersuchungsbefund?“ (Der Untersuchungsbefund<br />
befindet sich in Krankenunterlagen der Hausärztin von Aeneas. Das Gericht hätte diese<br />
Unterlagen anfordern können.) „Dies müsste in ihrer Patientendokumentation mit Vorstellungsdatum<br />
nachzuvollziehen sein.“ (Es ist nachzuvollziehen. Das Gericht hätte diese Unterlagen bloß<br />
anfordern müssen.) „Gleiches gilt für ‚rezidivierende Kopfschmerzen, Bauchschmerzen und<br />
Sehstörungen’.<br />
2. Herr Dr. S., (Adr.) bescheinigt am 05.08.2004, dass die Borreliose gesichert ist. Valide klinische<br />
Befunde legt er nicht vor.<br />
3. Herr Dr. V., Arzt für Chirurgie und Unfallchirurgie, Chefarzt der (Arbeitsort), teilt in einem <strong>Brief</strong> vom<br />
23.08.2004 auf meine Nachfrage mit, dass er die Behandlung vorgenommen hätte, die Unterlagen<br />
bezüglich der Borreliose von der Mutter vorgelegt worden wäre und er diese Frau <strong>Heller</strong><br />
zurückgegeben habe. Er habe keine eigenen Untersuchungen erhoben.“ (Sie erzeugen hier wieder<br />
das Bild der Mutter, die die Behandlung fordert und die Ärzte dazu mißbraucht. Der Besuch<br />
bei diesem Chirurgen fand auf Einweisung der Hausärztin Dr. Z. statt.)<br />
5. Herr Dr. X., (Adr.) bescheinigt mit Datum vom 10.01.2004 eine juvenile rheumatoide Arthritis. Er<br />
führt aus, dass fast regelmäßig eine Störung der Immunabwehr bei den Kindern vorliegt und ein<br />
Mangel an altersüblichen Antikörpern. Weitere Einzelheiten oder spezifische Krankheitssymptome<br />
werden nicht mitgeteilt. Er führt weiterhin aus, dass die Krankheit pränatal übertragen ist. Dazu hatte<br />
ich schon in meinem Gutachten vom 18.08.2004 Stellung bezogen.“ (siehe 6. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong>, letzter<br />
Abs. auf Seite 11; „Gutachten“ Seite 8, letzter Abs. – völlig unwissenschaftlich, , da Sie, Prof.<br />
Rascher die Möglichkeit der Übertragung im Mutterleib aufgrund des von ihm an jener<br />
Stelle angeführten Beispieles ausschließen, anstatt sie für möglich zu erklären<br />
, anstatt sie für möglich zu erklären.) „In seinem<br />
erneuten Gutachten vom 19.08.2004 führt er aus,“ (Weshalb nennen Sie die Stellungnahmen und<br />
Atteste „Gutachten“? Sie unterscheiden wohl absichtlich die Atteste und Stellungnahmen der<br />
vormals behandelnden Ärzte nicht von einem Gutachten? Es ist jedoch ein Gutachten etwas<br />
anderes: Ein Gutachten hat alle relevanten Daten umfassend aufzuführen. An ein Gutachten<br />
werden jedoch formal und inhaltlich sehr viel höhere Ansprüche gestellt, als an einzelne Atteste<br />
und Stellungnahmen. Ein Gutachten hätte die einzelnen Stellungnahmen differenziert<br />
aufzuführen und zu bewerten. Es hätte eine chronologische Zusammenschau aller Daten zu<br />
präsentieren. Es dürfte keinerlei Voraussetzungen machen, sondern nur das gesammelte<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 21
Material bewerten. Diesen Ansprüchen genügen Sie, Prof. Rascher in keiner Weise. Wir dürfen<br />
Sie jedoch darauf aufmerksam machen, daß wir hier mit den Offenen <strong>Brief</strong>en <strong>Nr</strong>.5,6,7,8,9<br />
und folgende die Grundlage schaffen für ein Gutachten über Ihre Arbeiten.)<br />
Zitat Prof. Rascher: „dass in diversen Labors mit unterschiedlichen Methoden der<br />
Nachweis geführt wurde, dass zu irgendeinem Zeitpunkt Antikörper gegen Borreliose nachweisbar<br />
waren. Diese könnten auch negativ bzw. falsch negativ werden.<br />
Dass die Borrelienkrankheit keine reine Labordiagnose ist, habe ich ausführlich in meinem<br />
Gutachten vom 18.08.2004 ausgeführt.“ (Inwiefern wollen Sie dies in Ihrem „Gutachten“<br />
„ausführlich… ausgeführt“ haben? Sie unterstellen Dr. X, er hätte gesagt, daß Borreliose eine<br />
reine Labordiagnostik fordere und versuchen ihn so schlecht zu machen. Sie ignorierten<br />
allerdings bisher alle Laborwerte, die über die Borreliose bei Aeneas bestehen. Wenn<br />
„Borreliose keine reine Labordiagnose ist“, dann ist die Borreliose doch eine Krankheit, zu<br />
deren Aufdeckung die Labordiagnostik flankierend eingesetzt werden kann und soll.<br />
- In erster Linie muß das Beschwerdebild genau erfaßt werden. Diese Erfassung war bei<br />
Aeneas durch mehrere Fachärzte gewährleistet.<br />
- Wenn dieses erfaßt ist, kann als zweites die Differentialdiagnostik zum Zuge kommen,<br />
indem man alle möglichen Krankheiten, auf die das Beschwerdebild paßt, mittels<br />
Labordiagnostik ausschließt. Diese Differentialdiagnostik wurde durch einen Facharzt für<br />
Rheumatologie und Immunologie und von einer international anerkannten<br />
Borreliosespezialistin erhoben.<br />
- Und die dritte Säule der Borreliosen-Diagnostik ist der Erfolg der Antibiotikatherapie. Diese<br />
kann sich unter anderem auch in einer vorrübergehenden Verschlechterung der Symptome,<br />
sogenannten Jarisch-Herxheimer-ähnlichen Reaktionen zeigen, die oftmals gerade dann<br />
auftreten, wenn die Antibiotikatherapie anschlägt, also Erfolg zeigt. Auf diese vorübergehenden<br />
Verschlechterungen folgt jeweils eine dauerhafte Stabilisierung des<br />
Allgemeinzustandes beim Patienten. So war es auch bei Aeneas.<br />
Prof. Dr. Uwe Player, Universitätsklinikum inikum Charite, Augustenburger Platz, 13353 Berlin:<br />
„Interessant ist, daß in Einzelmitteilungen nach antibiotischer Therapie zunächst eine klinische<br />
Befundverschlechterung eintrat [14,15]. Es wurde vermutet, daß – ähnlich der Behandlung bei<br />
Syphilis – eine Herxheimer Reaktion eintrat.“ [aus „Lyme Borreliose“ von Prof. Burmester und<br />
Priv.-Dozent Andreas Krause, Kapitel „Augenmanifestationen bei Lyme Borreliose“, S. 46];<br />
Definition aus dem „Pschyrembel“, dem klinischen Wörterbuch:<br />
Jarisch-Herxheimer-Reaktion ist eine Reaktion auf Toxine [Gifte; Anm. d. Verf.], die durch den<br />
Zerfall von Treponema Pallidum [spiralförmige Stäbchenbakterien; z. B. Erreger der Syphilis]<br />
nach der ersten Injektion eines Antibiotikums, z. B. Penizillin, frei werden; Temperaturerhöhungen,<br />
Verschlimmerung [oder Auftreten noch nicht sichtbar gewesener] klinischer<br />
Erscheinungen besonders bei Frühsyphilis.<br />
Die beiden Aeneas vormals vor Ort behandelnden Ärzte hatten diese Herxheimer-Jarisch-<br />
Reaktionen gegenüber der Schulbehörde noch vor der Kindeswegnahme im Juli 2004 erklärt.<br />
- Die Hausärztin Dr. Z. im Attest vom 29.07.2004: „…Aufgrund der immer wieder<br />
auftretenden Herxheimer Reaktionen mit rez. Kopfschmerzen und Gelenkschmerzen, die sich<br />
nach einer Operation im März diesen Jahres verstärkt hatten, war Aeneas im letzten<br />
Schulhalbjahr nicht in der Lage, die Schule zu besuchen. Er erholt sich jedoch zusehends, so<br />
daß anzunehmen ist, daß Aeneas im nächsten Schuljahr wieder regelmäßig am Unterricht<br />
teilnehmen kann.“<br />
- Der Internist Dr. S. in der ärztlichen Bescheinigung vom 23.07.2004: „…bei Aeneas treten<br />
bei dieser Therapie immer wieder, verstärkt in den letzten 6 Monaten, sog. Herxheimer-<br />
Reaktionen auf, die dazu führen, daß Aenaes starke Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen,<br />
Übelkeit und schmerzhafte Parästhesien der Füße hat. Diese therapeutischen Nebeneffekte<br />
belegen das gute Ansprechen der Therapie, begründen aber gleichzeitig die gehäuften<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 22
Fehlzeiten im letzten Schul-Halbjahr. Zwischenzeitlich hat sich der allgemeine<br />
Gesundheitszustand wieder stabilisiert, sodaß zu erwarten ist, daß Aeneas körperlich in der<br />
Lage sein wird, den erforderlichen Lernstoff der 4. Klasse zu bewältigen.“<br />
) „Ich empfehle dem Gericht, Gutachten im Nationalen Referenzzentrum für Borrelien in München (z.<br />
B. Frau Prof. Dr. med. Bettina Wilske) einzuholen.“ (Der befangene Gutachter macht dem<br />
Gericht Empfehlungen für andere Gutachter? Wie unabhängig können jene dann wohl sein?)<br />
„Hier könnte auch die allgemeine gutachterliche Stellungnahme zur Diagnostik und Therapie mit<br />
Borreliose bzw. Spätborreliose vom 23.08.2004 wissenschaftlich bewertet werden.“ (Prof. Rascher<br />
bezieht sich hier auf die unten, Seiten 26-28 in den wesentlichsten Teilen veröffentlichte<br />
Stellungnahme von Dr. Jones)<br />
„Die Antikörper sagen nichts über die Aktivität der Erkrankung aus.<br />
6. In diesem Sinne ist auch das Gutachten von Herrn Dr. Charles Ray Jones vom 23.08.2004 zu<br />
betrachten. Wann hat er Aeneas untersucht?“ (Wann haben Sie <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong> untersucht, über<br />
deren Gesundheitszustand Sie wagen, in Ihrem „Gutachten“ Seite 11, Abs. 5; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 8, Seite 15, Abs. 5, Aussagen zu machen? Sie haben Frau <strong>Heller</strong> in Wirklichkeit noch<br />
in Wirklichkeit noch nie<br />
gesehen [in Medienberichten wohl schon – es werden noch mehr werden].) „Wie hat er die<br />
klinischen Befunde dokumentiert? Und warum wird ein Kind bei Krankheiten wie Verwirrtheit,<br />
Schwierigkeiten mit dem Denken, Desorientiertheit nicht in eine Klinik eingewiesen?“ (Sie stellen<br />
zwar Fragen. Aber Sie suchen in der Realität keine Antworten auf diese Fragen, sondern<br />
beantworten Sie mittels Ihrer Erfindungen und Unterstellungen.) „Das sind schwerwiegende<br />
neurologische Symptome, die einer dringenden Abklärung unterliegen müssen.“ (Richtig. Diese<br />
Abklärungen wurden gemacht. Auch wurden sie in Erlangen gemacht. Doch Erlangen versagte<br />
in diesem Moment. Siehe <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 8, Seite 5, Abs. 2.) „Herr Dr. C. R. Jones ist<br />
offensichtlich ein Arzt, der den wissenschaftlichen Beweis in Fallberichten sieht und nicht in<br />
kontrollierten klinischen Studien. In den internationalen Datenbanken (Datenbank des Pub med,<br />
National Libary of Medicine, USA) ist Herr Dr. C. R. Jones nur einmal als Co-Autor im Jahre 2001<br />
erwähnt. Alle Veröffentlichungen in begutachteten Zeitschriften werden hier genannt.“ (Wie oft und<br />
wo haben Sie, Prof. Rascher über Borreliose veröffentlicht? Haben Sie über Ihre Erfindung, die<br />
Krankheit Borrelia Burgdorfi geschrieben? Einmal mehr beweisen Sie mit dieser Aussage, daß<br />
es Ihnen in keiner Weise um die Sache geht, sondern nur darum, die Kollegen, die aus fundierten<br />
Gründen anderer Ansicht sind als Sie, schlecht zu machen. Führen wir uns doch noch einmal<br />
Ihre Kompetenz im Überblick vor Augen. Wie viele nachweisbar falsche Aussagen bzw.<br />
Aussagen am Sachverhalt vorbei haben Sie bezüglich medizinischer Fragen in Ihrem „Gutachten“<br />
vom 18.08.2004 und in Ihrer Stellungnahme vom 13.09.2004 gemacht? Wir führen alle<br />
Stellen stichwortartig hier noch einmal an.<br />
FALSCHE MEDIZINISCHE AUSSAGEN DES GERICHTS-GUTACHTERS<br />
GUTACHTERS PROF.<br />
RASCHER, , Leiter der Kinderklinik Universität Erlangen IN SEINEM<br />
GUTACHTEN VOM 18.08.2004 UND IN SEINER STELLUNGNAHME VOM<br />
13.09.2004 ZUM SORGERECHTSVERFAHREN PETRA HELLER, BAMBERG :<br />
- Stichwort „burgdorfi“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 5, Seite 11, letzter Abs. / „Gutachten“ vom<br />
18.08.2004, Seite 7, letzter Abs.<br />
- Stichwort „typische Symptomatik“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 3 u. 4 / „Gutachten“ vom<br />
18.08.2004, Seite 7, letzter Abs.<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 23
- Stichwort „Therapiedauer“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 4 / „Gutachten“ vom 18.08.2004,<br />
Seite 7, letzter Abs.<br />
- Stichwort „objektiver Befund“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 5 / „Gutachten“ vom 18.08.2004,<br />
Seite 8, zweiter Abs.<br />
- Stichwort „Serologie“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 5-11 / „Gutachten“ vom 18.08.2004,<br />
Seite 8<br />
- Stichwort „Langzeitantibiose“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 9, letzter Abs. / „Gutachten“<br />
vom 18.08.2004, Seite 8, Abs. 6<br />
- Stichwort „Übertragung im Mutterleib“ <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 11 u. 12 / „Gutachten“<br />
vom 18.08.2004, Seite 8, letzter Abs.<br />
- Stichwort „Dünndarmbiopsie“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 7, Seite 3, letzter Abs. / „Gutachten“<br />
vom 18.08.2004, Seite 10, Abs. 2<br />
- Stichwort „Komplikationen Port“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 8, Seite 3, letzter Abs. / „Gutachten“<br />
vom 18.08.2004, Seite 11, Abs. 2 / Stellungnahme vom 13.09.2004, Seite 5, Abs. 7<br />
- Stichwort „Lumbalpunktion“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 8, Seite 2, letzter Abs. / „Gutachten“ vom<br />
18.08.2004, Seite 11, Abs. 2<br />
- Stichwort „Immunreaktion“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 8, Seite 3, letzter Abs. / „Gutachten“ vom<br />
18.08.2004, Seite 11, Abs. 3 )<br />
Zitat Prof. Rascher: „Kontrollierte Studien zeigen, dass die geschilderten Symptome<br />
wie Schmerzen, Gelenkschmerzen, Gedächnis- und Konzentrationsstörungen unter einer<br />
Langzeitantibiotischen Therapie (sechs Monate) nicht besser ist als eine Scheintherapie (Plazebo) (Krupp<br />
LB at al, Neurology, 60, 1923-1930, 2003). (Rechtschreibe- und Grammatikkontrolle? Sinn des<br />
Satzes?) „Die von Herrn Dr. C. R. Jones vertretenen Ansichten einer Langzeit-Antibiotikatherapie sind<br />
nicht unwidersprochen und sind nicht durch Evidenz-basierte Medizin belegt.“ (Es ist auch nicht nötig,<br />
diese Ansichten durch eine „Evidenz-basierte Medizin“, die keine ist, zu belegen. Wenn schon<br />
müßten SIE, PROF. RASCHER, widerlegen, daß die 7000 Patienten von Dr. Jones durch die von<br />
diesem angewendete Therapie nicht gesünder wurden. Wir haben gesehen, daß die Aussagen von Dr.<br />
Jones durch eine tatsächliche „Evidenz-basierte Medizin“ belegt sind – nämlich durch den direkten<br />
Erreger-nachweis<br />
mittels PCR-Testverfahren<br />
in der d<br />
Studie von Horowitz [siehe <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>.<br />
6, Seite 4 unten]. Außerdem durch die Studie von Girschik, Huppertz, Rüssmann, Krenn, Karch,<br />
Universität Würzburg, die in ihrer Studie „Intracellular persistence of Borrelia burgdorferi in<br />
human synovial cells“ [zu Deutsch: „Bestehenbleiben von Borrelia burgdorferi-Bakterien in Zellen<br />
der Innenschicht von menschlichen Gelenkkapseln nach antibiotischer Behandlung“]<br />
nachweisen konnten, daß der Erreger Borrelia burgdorferi in Zellkulturen der Innenschicht von<br />
menschlichen Gelenkkapseln auch 8 Wochen Beschuß mit Antibiotika überdauert. Siehe<br />
www.petra-heller.info)<br />
„So gehen die Leitlinien und Therapieempfehlungen der wissenschaftlichen Medizin in eine andere<br />
Richtung, nämlich Folgen einer Borreliose mit antientzündlichen Medikamenten zu behandeln (siehe mein<br />
Gutachten vom 18.08.2004).“ (Diese sogenannte ’wissenschaftliche Medizin’ ist in den Vereinigten<br />
Staaten schon ziemlich überholt. Dort gilt das als wissenschaftlich, was als tatsächliches – das heißt<br />
bewiesenes – Wissen in die Handlungen einfließt, nicht, was man dogmatisch festlegt und dann<br />
gegen jede Vernunft und alle Erfahrungswerte aufrecht erhalten will. Zur Sache: Die<br />
Langzeitantibiose ist eine in den USA unumstrittene Behandlungsoption.) „Herr Dr. C. R. Jones<br />
spricht von über 7000 Kindern, die er mit Antibiotika behandelt habe, aber er führt nicht auf, wie viele er<br />
intravenös behandelt hat. Somit relativierte sich die Aussage, dass keines dieser Kinder mit angemessener<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 24
langfristiger Antibiotikatherapie (was ist angemessen?) ’in Folge der Antibiotikatherapie einen Organoder<br />
Systemschaden’ davontrug.“<br />
(Wenn Sie, Herr Prof. Rascher, die Stellungnahme von Dr. Jones gelesen haben und eben genau die<br />
Sätze ernst nehmen würden, die der Stelle vorangehen, die Sie hier im Schreiben von Dr. Jones aus<br />
dem Zusammenhang gerissen haben, wäre Ihnen klar, was „angemessen“ ist. Hier steht nämlich<br />
[siehe auch unten letzter Absatz dieser Seite des vorliegenden Offenen <strong>Brief</strong>es in der vollständig<br />
abgedruckten Stellungnahme von Dr. Jones] „Drei Viertel der über 7000 Kinder, die ich (Dr. Jones;<br />
Anm. d. Verf.) auf die Lyme-Krankheit hin behandelt habe, wurden mit einer kontinuierlichen<br />
oralen, intramuskulären oder intravenösen Antibiotikatherapie über einen Zeitraum von 3<br />
Monaten bis hin zu 7 Jahren behandelt. Diese Kinder sind gesund und symptomfrei über 2 bis 15<br />
Jahre nach Einstellung der passenden Antibiotikatherapie. Eine eher typische Behandlungsdauer<br />
für Kinder mit anhaltender Lyme-Krankheit erstreckt sich über 2 bis 3 Jahre, außer das Kind hat<br />
die Lyme-Krankheit während der Schwangerschaft erworben. Kinder, die die Lyme-Krankheit<br />
bereits während der Schwangerschaft erworben haben, benötigen eine längere Behandlung, um die<br />
Lyme-Infektion auszurotten.“ Es folgt der Satz, den Sie aus dem Zusammenhang gerissen haben:<br />
„Keines dieser Kinder mit angemessener langfristiger Antibiotikatherapie trug infolge der<br />
Antibiotikatherapie einen organischen oder Systemschaden davon.“<br />
Angemessen heißt eben auf ärztliche – und damit in erster Linie menschliche, ethische –<br />
Erfahrung bauend und an der Individualität beobachtet<br />
und an der Individualität beobachtet. Das Angemessene ergibt sich eben gerade<br />
aus dem Kontakt mit dem Patienten, aus der ärztlichen Beobachtung der vor ihm stehenden Individualität<br />
des Patienten. Weshalb soll man dann als Arzt an einem abstrakten Schema einer Therapie<br />
festhalten müssen, welches zudem noch vielfach bestritten und durch Studien sogar widerlegt ist<br />
[Dr. Horowitz; siehe <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 4, unten; Prof. Dr. Girschik und Kollegen; siehe<br />
Seite 6 unten im vorliegenden Offenen <strong>Brief</strong> und www.petra-heller.info].<br />
Dr. Jones verdeutlicht in seiner Stellungnahme sehr differenziert, daß er als Kinderarzt eben gerade<br />
nicht Laborbefunde, sondern Patienten, nämlich Kinder behandelt. Er therapiert diese Kinder nach<br />
ihren individuellen Bedürfnissen, bis sie dauerhaft symptomfrei und gesund sind.<br />
Dr. Jones verteidigt nicht in erster Linie eine festgefahrene Lehrmeinung,<br />
sondern er heilt Kinder.)<br />
Zitat Prof. Rascher: „Er droht, daß die Kinder Schäden am Gehirn, an der<br />
Wirbelsäule, an den Augen, an der Schilddrüse, an der Lunge, am Herzen, am Magen-Darm-Kanal<br />
und am Urogenitaltrakt erleiden, wenn die lange Behandlung nicht lange genug andauert. Über die<br />
Dauer der antibiotischen Therapie habe ich mich in meinem Gutachten geäußert. Eine objektive<br />
Beurteilung wird über die Wissenschaftler des Nationalen Referenzzentrums für Borreliose in<br />
München zu erfahren sein. Herr Dr. C. R. Jones suggeriert, nachdem er die potentiellen schweren<br />
Schäden geschildert hat, dass Aeneas dringend eine antibiotische Therapie benötigt, damit er keinen<br />
Rückfall erleidet. ‚Aeneas gehört zu diesen Kindern, die eine lang anhaltende Antibiotika-Behandlung<br />
benötigen. Jede Unterbrechung seiner Antibiotika-Therapie und/oder ein emotionales Trauma wird<br />
dazu führen, dass er einen Lyme-Rückfall mit weiteren Gehirn- und körperlichen Schäden erleidet’.<br />
Zu dieser unsachlichen, suggestiven Behauptung führt er keine sachdienlichen Beweise hinzu.<br />
Aus Antikörperbefunden kann er dies nicht ableiten.“<br />
(Das Hin und Her ist einfach nicht nachzuahmen, das Sie dem Leser bieten, Prof. Rascher! Oben,<br />
Mitte Seite 5 des Offenen <strong>Brief</strong>es unterstellen Sie Dr. X., er behaupte, Borreliose könne nur<br />
durch Labordiagnostik beobachtet werden, um ihn zu diffamieren. Hier unterstellen Sie Dr.<br />
Jones, er hätte die Labordiagnostik vernachlässigt und gehen mit der Forderung nach einer<br />
solchen Labordiagnostik wieder völlig an der Realität und an der d<br />
Aussage von Dr. Jones vorbei.<br />
Dr. Jones hat auch nie gesagt, daß er die Folgen einer unbehandelten chronischen Borreliose aus<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 25
Antikörperbefunden ableiten wolle. Die Folgen einer nicht behandelten chronischen Borreliose<br />
[Schäden am Gehirn, an der Wirbelsäule, an den Augen, an der Schilddrüse, an der Lunge, am<br />
Herzen, am Magen-Darm-Kanal und am Urogenitaltrakt] sind ganz einfach Erfahrungswerte,<br />
wofür es keine pseudo-wissenschaftlich hochgestochenen Antikörperbefunde braucht.<br />
Wir veröffentlichen hier die wesentlichsten Passagen der<br />
Stellungnahme von Dr. Jones vom 23. August 2004, auf die<br />
Sie, Prof. Rascher, sich hier beziehen<br />
en;<br />
siehe auch www.petra.heller.info:<br />
Dr. Jones: "Erlauben Sie mir, daß ich meine Erfahrung in dieser Sache deutlich mache. Ich bin<br />
praktizierender Arzt für das Fachgebiet der Kinder- und Jugendheilkunde. Ich habe über 7000<br />
Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren aus sämtlichen Bundesstaaten der USA und aus sämtlichen<br />
Kontinenten untersucht und behandelt, die die Lyme-Borreliose und andere von Zecken<br />
übertragene Krankheiten hatten. Kein anderer Arzt hat eine solche Erfahrung in der Behandlung<br />
von Krankheiten, die durch Zecken übertragen wurden. An der Universität von Columbia gibt es<br />
mehrere Stipendien-Stiftungen für die Unterstützung von Forschung und Ausbildung. Eine dieser<br />
Stipendien-Stiftungen heißt der "Charles Ray Jones Endowment Fund" (Charles Ray Jones<br />
Stipendiaten-Stiftung). Zweck dieser Stiftung ist die Ausbildung von Medizinstudenten im Bereich<br />
der Lyme-Borreliose und anderer von Zecken übertragenen Krankheiten. Die Stiftung wurde nach<br />
mir benannt in Anerkennung meines Engagements und meiner bahnbrechenden Arbeit als<br />
Kinderarzt, der es sich zum Ziel gesetzt hat, Kindern mit chronischer Lyme-Krankheit und damit<br />
verwandten Krankheiten zu helfen.<br />
Medizinstudenten, denen in Columbia dieses Stipendium verliehen wird, verbringen Zeit in meiner<br />
Praxis in der (Adr.; Anm. d. Verf.), um etwas über die Lyme-Krankheit von mir zu lernen. Ich bin<br />
darüber hinaus ein Gründungsmitglied der Internationalen Gesellschaft für die Lyme-Krankheit<br />
und damit verwandte Krankheiten (The International Lyme an Associated Diseases Society).<br />
Bei Aeneas gibt es reichlich Hinweise, die die klinische Diagnose der Lyme-Krankheit unterstützen,<br />
und es gibt bei ihm Beweise aus dem Labor, daß er Borrelia burgdorferi Spirochäten ausgesetzt war,<br />
dem Bakterium also, das die Lyme-Krankheit verursacht. Das Zentrum für Krankheitskontrolle<br />
und -Vorbeugung (CDC) verlangt, daß die Diagnose der Lyme-Krankheit klinisch bleibt, und die<br />
strikten Überwachungskriterien des CDC einschließlich ELISA (Enzyme Linked Immunosorbent<br />
Assay), und Western Blot sollten nicht dazu verwandt werden, die Lyme-Krankheit zu<br />
diagnostizieren.<br />
Bei Aeneas <strong>Heller</strong> gab es zwei bedeutsame epidemiologische Gefahrenmomente, wo er den Borrelia<br />
burgdorferi Spirochäten, dem Bakterium, das die Lyme-Krankheit verursacht, ausgesetzt sein<br />
konnte: 1) durch Übertragung während der Schwangerschaft und 2) durch den Biss von Zecken<br />
vom Typ Ixodes scapularis. Die Mutter von Aeneas, <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong>, hat die Lyme-Krankheit seit 1985.<br />
Ihre Lyme-Krankheit wurde erst lange Zeit nach der Geburt von Aeneas behandelt. Bei Aeneas<br />
weiss man, daß er dreimal von Zecken vom Typ Ixodes scapularis gebissen wurde: 1995 (unter dem<br />
Schlüsselbein), 1998 (an der Hand) und 2001 (an seinem Arm).<br />
Aeneas hat klinische Symptome und Reaktionen, die mit der Lyme-Krankheit übereinstimmen:<br />
Fieber; Nachtschweiss; Schüttelfrost; Gewichtszunahme; Ermüdung; Abgeschlagenheit;<br />
Halsentzündung; geschwollene Lymphknoten; Schmerzen im Unterleib; Reizblase; Leibschmerzen;<br />
Durchfall; Schmerzen der Brustwand (der Rippen); Kurzatmigkeit; Bradykardie; Apnoe;<br />
Gelenkschmerzen und - Schwellungen (Knie, Zehen); Starre (Genick, Rücken); tägliche<br />
Kopfschmerzen seit 1998, als er drei war; Parästhesie (Kribbeln) in seinen Fingern und Zehen;<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 26
Empfindlichkeit gegenüber Licht; Mouches volantes; Hörstörungen; Bewegungskrankheit;<br />
schlechtes Gleichgewicht; Tremor; Verwirrtheit; Schwierigkeiten mit dem Denken;<br />
Leseschwierigkeiten auf Grund zunehmender Kopfschmerzen, wenn er länger als 2 bis 4 Minuten<br />
liest; Desorientiertheit; Gehen an den falschen Ort; Schlafstörungen; Herxheimer- Jarisch<br />
Reaktionen; und eine Besserung auf Antibiotika hin, vor allem intravenös gegebene Antibiotika.<br />
Bei Aeneas liegt ein serologischer Nachweis der Aussetzung gegenüber den Spirochäten<br />
Borrelia burgdorferi, dem Bakterium, das die Lyme-Krankheit verursacht, vor: 7/7/00<br />
Laboratoriumsmedizin Lyme Western Blot IgG 34 39 41. Die Banden 34 und 39 sind<br />
gattungsspezifisch für borrelia burgdorferi und bestätigen die klinische Diagnose der Lyme-<br />
Krankheit.<br />
Es sind neun KDA Western Blot- Antikörper (Bänder), die gattungsspezifisch für Borrelia burgdorferi<br />
sind, bekannt: 18 23 30 31 34 37 39 83 und 93. Nur eine dieser für Borrelia burgdorferi<br />
gattungsspezifischen Bande ist notwendig, um den Nachweis einer Aussetzung gegenüber den Borrelia<br />
burgdorferi Spirochäten zu erbringen, und es kann eine klinische Diagnose der Lyme-Krankheit<br />
bestätigen. Die Western-Blot-IgM-Überwachungskriterien des Zentrums für Krankheitskontrolle und -<br />
Überwachung (CDC) umfassen nur zwei gattungsspezifische Antikörper von Borrelia burgdorferi für<br />
IgM 23 und 39 und sie schließen die anderen sieben gattungsspezifischen Borrelia burgdorferi<br />
Antikörper aus. Die Western Blot IgG Überwachungskriterien des Zentrums für Krankheitskontrolle<br />
und -Überwachung (CDC) umfassen 18 23 30 37 39 und 93 und schließt die Banden 31 34 und 83 aus.<br />
Es macht keinen Sinn, gattungsspezifische Borrelia burgdorferi Antikörper bei einer Lyme Western<br />
Blot IgG auszuschliessen und nur zwei dieser Antikörper bei IgM einzuschliessen, weil alle Antikörper<br />
in IgG früher einmal IgM waren. IgM verwandelt sich innerhalb von etwa zwei Monaten in IgG, außer<br />
es liegt eine dauerhafte Infektion vor, die eine fortdauernde IgM Reaktion verursacht. Dies ist der Fall<br />
bei einer jeden Infektion einschließlich der durch Borrelia burgdorferi herbeigeführten Lyme-<br />
Krankheit. Das Zentrum für Krankheitskontrolle und -Überwachung (CDC) schließt fünf nichtspezifische<br />
kreuzreagierende Antikörper fälschlicherweise bei seinen Western Blot<br />
Überwachungskriterien mit ein: 28 41 45 58 und 66. Dies ergibt die Möglichkeit von falschen positiven<br />
Western Blots. Es kann keine falschen positiven geben, wenn man nur gattungsspezifische Borreliaburgdorferi-Antikörper<br />
betrachtet. Man kann eine positive CDC-Überwachungs-IgM-Lyme-Western<br />
Blot mit den fünf nichtspezifischen Antikörpern haben, ohne daß irgendwelche gattungsspezifischen<br />
Borrelia-burgdorferi-Antikörper vorliegen. Dies ergibt keinen Sinn. CDC empfiehlt, das der Lyme-<br />
Western Blot nur durchgeführt wird, wenn es einen positiven oder nicht eindeutigen Lyme-ELISA gibt.<br />
In meiner Praxis mit über 7000 Kindern mit Lyme-Krankheit haben 30% mit einer CDC- positiven<br />
Lyme-Western Blot negative ELISAs. Der Lyme-ELISA ist eine schlechte Vorsorgeuntersuchung. Eine<br />
angemessene Vorsorgeuntersuchung sollte falsche Positive und nicht falsche Negative haben.<br />
Aeneas spricht auf intravenöses Rocephin und Vancomycin an. Diese oder andere Antibiotika<br />
sollten zumindest für zwei weitere Monate angewendet werden, nachdem die Lyme-Symptome und -<br />
Anzeichen verschwunden sind. Wenn die Antibiotika vorzeitig abgesetzt werden, wie es jetzt der<br />
Fall ist, dann wird er einen Rückfall erleiden und größere körperliche und Gehirnschäden auf<br />
Grund der verbleibenden, widerstandsfähigeren und noch schwerer behandelbaren Borrelia<br />
burgdorferi Spirochäten. Aeneas darf kein Opfer der irrigen Annahme werden, dass jede Lyme-<br />
Krankheit behandelt werden kann und daß sämtliche Borrelia burgdorferi Spirochäten innerhalb<br />
eines willkürlichen Zeitraumes einer Antibiotikatherapie von 3 bis 6 Wochen ausgerottet werden.<br />
Es gibt umfangreiche Belege in der einschlägigen medizinischen Fachliteratur, dass die<br />
Borrelia burgdorferi Spirochäten eine andauernde intensive intravenöse Antibiotikatherapie<br />
von einer Dauer von einem Monat, sechs Monaten und sogar mehreren Jahren überleben kann.<br />
Diese Hinweise dürfen bei)einer objektiven Entscheidung bezüglich einer angemessenen<br />
Heiltherapie zur Behandlung der Lyme-Krankheit nicht außer Acht gelassen werden. Beigefügt<br />
ist ein Bericht jüngeren Datums von einem darin übereinstimmenden Eypertengremium bezüglich<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 27
der Behandlung der chronischen Lyme-Krankheit, veröffentlicht von der Internationalen Gesellschaft<br />
für die Lyme-Krankheit und damit verwandt Krankheiten (ILADS); in diesem Bericht wird<br />
der Einsatz einer langandauernden Antibiotikatherapie bei chronischer Lyme-Krankheit befürwortet.<br />
Es sollte auch beachtet werden, daß längere Behandlungszeiträume für eine Antibiotikatherapie<br />
angebracht sind, wenn diese auch für andere Leiden indiziert ist, wie z. B. Akne, Malaria,<br />
Tuberkulose, Lepra usw. Drei Viertel der über 7000 Kinder, die ich auf die Lyme-Krankheit hin<br />
behandelt habe, wurden mit einer kontinuierlichen oralen, intramuskulären oder intravenösen<br />
Antibiotikatherapie über einen Zeitraum von 3 Monaten bis hin zu 7 Jahren behandelt. Diese<br />
Kinder sind gesund und symptomfrei über 2 bis 15 Jahre nach Einstellung der passenden Antibiotikatherapie.<br />
Eine eher typische Behandlungsdauer für Kinder mit anhaltender Lyme-Krankheit<br />
erstreckt reckt sich über 2 bis 3 Jahre, außer das Kind hat die Lyme-Krankheit während der Schwan-<br />
gerschaft erworben. Kinder, die die Lyme-Krankheit bereits während der Schwangerschaft<br />
erworben haben, benötigen eine längere Behandlung, um die Lyme-Infektion auszurotten.<br />
ten.<br />
Keines dieser Kinder mit angemessener langfristiger Antibiotikatherapie trug in der Folge der<br />
Antibiotikatherapie einen organischen oder Systemschaden davon.<br />
Antibiotikatherapie einen organischen oder Systemschaden davon. Diese Kinder mit chronischer<br />
Lyme-Erkrankung haben jedoch Schäden im Gehirn, an der Wirbelsäule, an den Augen, der<br />
Schilddrüse, der Lunge, am Herzen, am Magen-Darm-Kanal und am Urogenitaltrakt, wenn die<br />
Behandlung nicht lang genug andauert, um alle Borrelia burgdorferi Spirochäten auszumerzen.<br />
Aeneas gehört zu diesen Kindern, die eine lang anhaltende Antibiotika-Behandlung benötigen. Jede<br />
Unterbrechung seiner Antibiotikatherapie und/oder ein emotionales Trauma wird dazu führen, daß<br />
er einen Lyme-Rückfall mit weiteren Gehirn- und körperlichen Schäden erleidet.<br />
Ich bin von der verantwortlichen Fürsorge, die <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong> ihrem Sohn widmet, beeindruckt. Sie<br />
hat sich aktiv um die beste Behandlung für Aeneas durch Fachleute bemüht, welche besondere<br />
Erfahrungen in der Behandlung der Lyme-Borreliose vorweisen können. Sie leidet nicht unter<br />
dem Münchhausen Syndrom by proxy. Sie sollte nicht dafür bestraft werden, daß sie größere<br />
Kenntnisse über die Lyme-Krankheit hat als viele Ärzte, und daß sie diese Kenntnisse dafür<br />
nutzt, um sich für die chronisch andauernde Lyme-Erkrankung ihres neunjährigen Sohnes um<br />
eine angemessene Behandlung zu bemühen<br />
ine angemessene Behandlung zu bemühen“ [aus der Übersetzung aus dem Englischen durch<br />
einen allgemein beeidigten Übersetzer, die dem Gericht vorliegt] –Hervorhebungen durch die<br />
Verfasser des Offenen <strong>Brief</strong>es)<br />
Zitat Prof. Dr. Rascher: “Diese Passage des Gutachtens zeigt, wie sich die Langzeit-<br />
Antibiotikatherapie begründet: Angst bei Patienten zu schüren und ihnen zu drohen.“<br />
(Eine unsinnige Unterstellung, wenn man die Erfahrung und Fachkompetenz von Dr. Jones<br />
bedenkt und die wissenschaftlichen Veröffentlichungen über die Langzeit-Antibiotika-Therapie in<br />
Erwägung zieht [Prof. Rascher bezieht sich auf die Passage am Schluß des zweit-letzten Absatzes<br />
der Stellung-nahme von Dr. Jones, in der Dr. Jones die möglichen Spätfolgen einer unbehandelten<br />
Borreliose aufführt]. Zudem hat <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong> die Folgen einer Borreliose am eigenen Leibe<br />
erlebt, als sie arbeitsunfähig geworden war, weil sie der Lehrmeinung folgte, nur eine Kurzzeittherapie<br />
machte und dadurch im Rollstuhl landete. Dr. Fingerle vom Pettenkofer Institut, dem<br />
nationalen Referenzzentrum für Borreliose in München, welches von Prof. Dr. Rascher offenbar so<br />
hochgeschätzt wird, gab Frau <strong>Heller</strong> dann in diesem Zustand die Auskunft, ihr könne man sowieso<br />
nicht mehr helfen! Frau <strong>Heller</strong> kam dann aufgrund eigener Recherchen darauf, daß es noch eine<br />
andere Therapieform als die durch die universitäre Lehrmeinung vertretene gibt: diejenige der<br />
Langzeitantibiose. Wenige Wochen nach Beginn dieser Langzeittherapie benötigte <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong><br />
keinen Rollstuhl und keine Krücken mehr.)<br />
Zitat Prof. Rascher: „Ich bin überzeugt, daß Aeneas <strong>Heller</strong> an keiner aktiven<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 28
Borrelioseerkrankung leidet bzw. die austherapiert ist. Um Schaden von ihm abzuwenden, darf er<br />
nicht in einem Umfeld leben, das die antibiotische Therapie wieder aufnimmt und ihm seine Entwick-<br />
lungsmöglichkeiten, auch für einen geregelten Schulbesuch nimmt.“ (Sie, Prof. Rascher, haben Aeneas<br />
einen geregelten Schulbesuch genommen [siehe <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 8, Seiten 17-20]. Wir werden nicht<br />
müde werden, Ihre immer wiederkehrenden gleichen Verleumdungen und unfundierten<br />
Anschuldigungen zu widerlegen und sie der Öffentlichkeit zu übergeben.) „Auch ist der Satz<br />
medizinisch falsch‚ Sie (gemeint ist Frau <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong>) leidet nicht unter einem Münchhausen-by-proxy-<br />
Syndrom’.<br />
Wenn einer unter einem Münchhausen-by-proxy-Syndrom leidet, dann ist es das Kind, nicht die Mutter.<br />
Dies sollte ein Pädiater wissen, auch wenn er sich ausschließlich mit Borreliose beschäftigt.“ (Natürlich<br />
ist das Münchhausen-by-proxy-Syndrom eine psychische Erkrankung der Mutter, und nicht des<br />
Kindes – falls es diese Erkrankung überhaupt gibt [siehe dazu: Ende des 6. Offenen <strong>Brief</strong>es und:<br />
www.petra-heller.info, Rubrik „Münchhausen-by-proxy-Syndrom und Lyme-Borreliose / Wissenschaftliche<br />
Veröffentlichungen“, Vortrag von Dr. Helen Hayward Brown „Das Münchhausen-byproxy-Syndrom<br />
und das gerichtsmedizinische Gutachterwesen“ vom 20. Februar 2006] Es geht<br />
Ihnen auch mit dieser – fachlich falschen – Aussage wiederum nur um die Diffamierung Ihres<br />
Berufskollegen und nicht um eine sachliche Diskussion. „Ein Klinikleiter wie Sie, Prof. Rascher<br />
sollte wissen, daß ein Erreger Borrelia burgdorfi nicht existiert; wohl aber ein Erreger Borrelia<br />
burgdorferi, kann man da nur erwidern [siehe <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 5, Seite 11, letzter Abs. und<br />
<strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 11, letzter Abs. sowie die Aufstellung aller fachlichen Falschaussagen von<br />
Prof. Rascher auf Seite 18 des vorliegenden Offenen <strong>Brief</strong>es].)<br />
Zitat Prof. Rascher: „7. Auch die Bescheinigungen von Herrn Dr. W. sind nicht der<br />
Wahrheitsfindung dienlich, da sie nicht begründet sind. Im übrigen verweise ich auf mein Gutachten vom<br />
18.08.2004.<br />
Somit sind die hier beschriebenen Gutachten nicht geeignet, die Langzeit-Antibiotikatherapie zu<br />
begründen. Es ist verständlich, dass die behandelnden Ärzte nun bereitwillig Gutachten abgeben, die aber<br />
den Kriterien eines fundierten Gutachtens nicht genügen. Sie haben sicherlich Angst, dass im Rahmen von<br />
Ermittlungen ihre Patientenunterlagen durch Gutachter gerichtlich geprüft werden und Regresse<br />
anstehen.“ (Nur zwei der Ärzte, die Stellungnahmen abgegeben haben, haben überhaupt Infusionen<br />
verschrieben; die anderen haben nur Diagnosen gestellt bzw. Behandlungsempfehlungen gegeben<br />
und deswegen sowieso keine Regresse zu befürchten. Im Übrigen entspricht Ihre Argumentation,<br />
sehr geehrter Herr Rascher, hier einmal mehr nicht den allgemeinen Gesetzen der Logik: Wenn<br />
die Ärzte Angst vor der gerichtlichen Prüfung ihrer Patientenunterlagen hätten, dann würden sie<br />
gerade nicht bereitwillig Atteste für das Gericht vorlegen, sondern wie Sie, Prof. Rascher, möglichst<br />
die Schuld für die angebliche Kindesmißhandlung auf die Mutter abschieben.<br />
Fazit: Erfinden von Beweisen )<br />
Zitat Prof. Rascher: „In keiner Weise geht irgendein Gutachter fundiert auf die von der<br />
Mutter behaupteten Krankheiten Immundefekt, Allergien und Zöliakie ein.“ (Sie wiederholen sich,<br />
Prof. Rascher. Wir wiederholen uns auch: Die Krankheiten sind nicht von der Mutter behauptet,<br />
sondern von Ärzten diagnostiziert worden.<br />
Fazit: böswillige Anschuldigungen )<br />
Zitat Prof. Rascher: „Auch das Gutachten der Dipl.-Psychologin N. bezüglich der<br />
Mutter, vom 25.08.2004, ist nicht geeignet, dass von mir geforderte psychiatrische Gutachten der Mutter<br />
und die Abklärung, ob die Mutter an einem Münchhausen-Syndrom leidet, d. h. an einer vorgegebenen<br />
manipulierten Krankheit.“ (Prädikat des Satzes?)<br />
Zitat Prof. Rascher: „Diese Beurteilung gehört ausschließlich in die Hände eines<br />
anerkannten Facharztes für Psychiatrie.<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 29
Leider nimmt die RÄ Frau K. die Argumentation von Herrn Dr. C. R. Jones auf und droht mit<br />
Wiederauftreten von schwerwiegenden Krankheiten, v. a. auch solchen, die bei Aeneas <strong>Heller</strong> nie<br />
beobachtet wurden.“<br />
(Wir<br />
zeigen hier der Öffentlichkeit eine ihre<br />
i<br />
hrer<br />
Verdreh- und Diffamierungs-Technik<br />
Techniken<br />
en, Prof. Rascher:<br />
1) Sie schreiben, Frau RA K. drohe „mit WIEDERAUFTRETEN von …<br />
Krankheiten“, die bei Aeneas „nie beobachtet wurden“. Der Leser dieser<br />
Ihrer Aussage muß doch wohl dann davon ausgehen, daß die Rechtsanwältin<br />
K. irgendwo den Terminus ’Wiederauftreten’ oder ein sinngemäßes Wort<br />
gebraucht haben sollte oder wenigstens diesen Sinn von ’Wiederauftreten’ in<br />
irgendeiner Form ausgesprochen haben sollte.<br />
Liest man den Schriftsatz der Anwältin, so findet man aber<br />
nichts dergleichen.<br />
Sie, Prof. Rascher, legen Rechtsanwältin K. also so etwas in den Mund bzw. in<br />
den Schriftsatz.<br />
2) Der zweite Schritt Ihrer Verdrehtechnik ist es, das, was Sie unterstellen<br />
[hier die Formulierung ’Wiederauftreten’ in irgendeiner Form] angeblich zu<br />
widerlegen, indem Sie schreiben: „die bei Aeneas <strong>Heller</strong> nie beobachtet<br />
wurden“. Das widerspricht sich natürlich. Etwas, was nie aufgetreten ist, kann<br />
auch nicht ’wieder auftreten’.<br />
Wenn man den Schriftsatz der Rechtsanwältin K. vom 30.08.2004 liest, findet<br />
man nirgends eine solche Aussage, wie Sie sie hier herbeizaubern. Ja, man<br />
kann nicht einmal sagen, daß die Rechtsanwältin „die Argumentation von Dr.<br />
Jones aufnimmt“, wie Sie, Prof. Rascher, behaupten. Denn wenn man die<br />
Argumentation einer anderen Person aufnimmt, verwendet man eigene Worte<br />
für dasselbe Argument und spinnt dieses weiter. Frau Rechtsanwältin K. tut<br />
aber nichts weiter, als die Symptome, die Dr. Jones als Folgen einer nicht<br />
behandelten chronischen Borreliose in seiner Stellungnahme [Seite 28, erster<br />
Abs. des vorliegenden Offenen <strong>Brief</strong>es] angibt, aufzuzählen und beruft sich<br />
nur auf Dr. Jones’ Aussagen.<br />
Wir drucken die Stelle der Schrift von Rechtsanwältin K. als<br />
Faksimile ab, auf die Sie, Prof. Rascher, sich hier beziehen:<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 30
Soweit der Schriftsatz der Rechtsanwältin K.<br />
Ihre Verdreh-Technik, Prof. Rascher, verläuft also folgendermaßen:<br />
1) Sie unterstellen der Person, die Sie diffamieren wollen, eine Aussage, die sie gar nicht<br />
gemacht hat.<br />
2) Dann geben Sie vor, diese Aussage, die Sie selber erfunden haben, zu<br />
widerlegen, , um die Person, der sie die von Ihnen erfundene Aussage unterstellen, für<br />
unqualifiziert oder unlauter zu erklären.<br />
Sie wenden diese Verdreh- und Diffanmierungs-Technik des Öfteren an. Es scheint dies also<br />
auch ganz bewußte Methodik zu sein. Wir werden darauf in weiteren Analysen Ihrer<br />
Stellungnahmen noch zurückkommen.)<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 31
Zitat Prof. Rascher: „Leider muß ich feststellen, dass im besten Interesse des Kindes<br />
Aeneas <strong>Heller</strong> nur eine langjährige Trennung von der Familie eine normale Persönlichkeitsentwicklung<br />
gewährleistet, da das gesamte Umfeld bestrebt ist, die unsinnige Therapie und diese schwerwiegende<br />
Form der Kindsmisshandlung fortzuführen.<br />
Ich fordere dringend die Entfernung des Gefäßkatheters, da dieser nicht notwendig ist und<br />
potentiell durch Infektion und Thrombosen mit Embolien der Lungengefäßbahn und damit eine weitere<br />
Schädigung von Aeneas verursachen kann.“<br />
(Im vorhergehenden Satz haben Sie Frau Rechtsanwältin K. beschuldigt, sie hätte mit etwas<br />
gedroht. Damit haben Sie die Aussage von Rechtsanwältin K. in der anwaltlichen Schrift vom<br />
30.08.2004 verdreht.<br />
UND WAS TUN T<br />
SIE SELBST GLEICH IM NÄCHSTEN N<br />
SATZ?: Sie drohen mit Schäden, die<br />
durch die von Ihnen auf`s Podest gehobene ’evidenz’<br />
evidenz-basierte Medizin’ in<br />
keiner Weise gegeben sein können; “v. a. auch solchen, die von der ’evidenz-basierten<br />
Medizin’ nie beobachtet wurden“, um an Ihre Worte anzulehnen…<br />
Wir haben im 7. Offenen <strong>Brief</strong>, Seite 5ff die Stellungnahme des Chirurgen, der den Port bei Aeneas<br />
implantiert hatte, abgedruckt. Sein Fazit war: „Die „<br />
Einschätzung des Universitäts-<br />
Klinikums Erlangen, daß eine Belassung des Ports zu einer konkreten<br />
gesundheitlichen Gefährdung von Aeneas führen könne und deshalb dringend<br />
explantiert werden müsse, deckt sich somit nicht mit der derzeitigen<br />
Publikationslage.<br />
Im Übrigen entspräche ein nicht notwendiger operativer Eingriff während der<br />
derzeitigen Isolation von Aeneas nicht den ethischen Grundsätzen ärztlichen<br />
Handelns.“<br />
- Was meinen Sie mit „eine weitere Schädigung“? Aeneas war ja gemäß Ihren eigenen Aussagen im<br />
Gutachten vom 18.08.2004 offenbar gesund und ohne jegliche Schädigung. Ja, Herr Prof. Rascher<br />
nicht einmal Sie selbst haben Schädigungen bei Aeneas finden können, obwohl Sie während intensiven,<br />
das Kind schwer belastenden Untersuchungen danach gesucht haben. Hierzu haben Sie das Kind<br />
wochenlang in Ihrer Klinik eingesperrt. Einige Tage mußte der von Ihnen für völlig gesund erklärte Junge<br />
deswegen sogar auf der Intensivstation Ihrer Klinik verbringen.)<br />
Zitat Prof. Rascher: „In der gleichen Narkose der Entfernung des Katheters wird man<br />
eine Dünndarmbiopsie zur Beurteilung der Zöliakie vornehmen.“<br />
(Der Nachweis oder Ausschluss von Zöliakie ist gemäß Prof. Harms nach einigen Jahren der<br />
glutenfreien Ernährung mittels Dünndarmbiopsie nicht mehr zu führen [siehe <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong>es <strong>Nr</strong>. 7,<br />
Seite 4].)<br />
Zitat Prof. Rascher: „Falls meine Begründung für das Gericht nicht schlüssig ist, muss<br />
eine unabhängige Begutachtung einer wissenschaftlich ausgewiesenen Institution (z. B. Nationales<br />
Referenzzentrum für Borreliose) erfolgen.<br />
Für Rückfragen stehen ich gerne zur Verfügung, ebenso bin ich bereit, meinen Ausführungen<br />
dem Gericht zu erläutern.“<br />
(Wir stehen Ihnen, Prof. Rascher gerne zur Verfügung, um Ihnen unsere Ausführungen noch<br />
weiter zu erläutern. Kontaktadresse: Familie <strong>Heller</strong>, Greiffenbergstr. 33, 96052 Bamberg.<br />
Außerdem<br />
erwarten wir Ihre Stellungnahme e zu den Offenen <strong>Brief</strong>en <strong>Nr</strong>.<br />
5-8, , sowie zum vorliegenden Offenen <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 9.)<br />
Ende der Stellungnahme von Prof. Rascher vom 13.09.2004<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 32
FORTSETZUNG FOLGT<br />
Grundsätzliche Gedanken zum Ärztestreit um die Langzeittherapie mit<br />
Antibiotika gegen Borreliose:<br />
- Bei Tuberkulose, Akne und Q-Fieber ist diese Therapie vollkommen anerkannt und<br />
niemand spricht davon, daß dadurch Schäden entstehen könnten, weil auch keine bekannt<br />
sind.<br />
- Medizinische Neuentdeckungen, sowie Therapieformen, wie zu Beispiel im Falle des<br />
Kindbettfiebers (Dr. Semmelweis) oder der Tuberkulose ( Prof. Virchow gegen Dr.<br />
Robert Koch) wurden im Anfang auch unterdrückt<br />
und nicht verstanden.<br />
Das heißt:<br />
Medizingeschichtlich bedeutet es nichts, daß Prof. Rascher Universitätsprofessor ist.<br />
Dieses Schreiben werden wir allen uns zugänglichen Medien zukommen lassen.<br />
Kopien ergehen an:<br />
- Frau Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin, Bundeskanzleramt, Willy-Brandtstr. 1 10557 Berlin;<br />
- Herrn Horst Köhler, Bundespräsident, Bundeskanzleramt, Willy-Brandstr. 1, 10557 Berlin;<br />
- Herrn Norbert Lammert, Bundestagspräsident, Bundestagsgebäude, Platz der Republik, 11011 Berlin<br />
Wir autorisieren die Mutter <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong>, dieses Schreiben in der Öffentlichkeit und vor Gericht<br />
weiterzuverwenden.<br />
Die nächste Demonstration für Aeneas findet am 15. April 2006 in Bamberg mit zahlreichen<br />
Solidaritätsbekundungen in anderen Städten statt.<br />
Alle, die sich mit Aeneas solidarisieren:<br />
Name Vorname Anschrift Datum Unterschrift<br />
9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 33