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Offener Brief Nr. 9 - Petra Heller

Offener Brief Nr. 9 - Petra Heller

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9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong><br />

An Frau Ellen Höhn,<br />

Leiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes<br />

Stadt-Jugendamt Bamberg,<br />

Geyerswörthstrasse 1<br />

96047 Bamberg<br />

An Herrn Vormundschaftsrichter Dr. Lassmann,<br />

Amtsgericht Bamberg<br />

Vormundschaftsgericht<br />

Synagogenplatz 1<br />

96047 Bamberg<br />

An Herrn Dr. Strauch,<br />

Landratsamt Bamberg<br />

Gesundheitswesen und Ernährungsberatung<br />

Ludwigstrasse 25<br />

96052 Bamberg<br />

An Herrn Amtsrichter Herbst,<br />

Amtsgericht Bamberg<br />

Synagogenplatz 1<br />

96047 Bamberg<br />

An Herrn Prof. Dr. med. Dr. h.c. Rascher,<br />

Klinik mit Poliklinik<br />

Für Kinder und Jugendliche<br />

Loschgestrasse 15<br />

91054 Erlangen<br />

An Herrn Prof. Dr. Dr. med. Dipl.-Psych. Günther,<br />

Leiter der Psychiatrischen Abteilung der Nervenklinik Bamberg<br />

Sankt-Getreu-Strasse 14 – 18<br />

96049 Bamberg<br />

An Frau Dipl.-päd. Burger<br />

Kinder –und Jugendlichenpsychotherapeutin<br />

Systemische Paar- und Familientherapeutin<br />

Geschwister-Gummi-Stiftung<br />

Schießgraben 7<br />

95326 Kulmbach<br />

1. April 2006<br />

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. med. Dr. h. c. Rascher!<br />

Sehr geehrter Herr Vormundschaftsrichter Dr. Lassmann!<br />

Sehr geehrter Herr Amtsrichter Herbst!<br />

Sehr geehrte Frau Ellen Höhn!<br />

Sehr geehrter Herr Dr. Strauch!<br />

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. med. Dipl.-Psych. Günther!<br />

Wir stellen ein letztes Mal fest:<br />

Das Gutachten vom 18.08.2004 und die Stellungnahme vom 13.09.2004 von<br />

Prof. Dr. med. Dr. h. c. Rascher zuhanden des Amtsgerichtes in Sachen<br />

Aeneas <strong>Heller</strong> entbehren jeder Wissenschaftlichkeit. Zitate werden falsch<br />

wiedergegeben, wesentliche Tatsachen werden weggelassen, Beweise werden<br />

konstruiert, Patientenunterlagen manipuliert und es wird in<br />

unverantwortlicher Weise ungenau oder gar nicht recherchiert. Das<br />

Gutachten und die Stellungnahme widerlegen sich aufgrund der in ihnen<br />

befindlichen Widersprüche selbst.<br />

Die Offenen <strong>Brief</strong>e <strong>Nr</strong>. 5, 6, 6 7, 8 und 9 entlarven Sie, Herr Prof. Rascher, als sehr<br />

fragwürdigen Kinderarzt, der seine Position schwer mißbraucht hat. Wir fühlen<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 1


uns verpflichtet, unsere diesbezüglichen Ausführungen zu vervollständigen, um<br />

Ihnen und Ihrer Umwelt Ihre Taten in aller Klarheit vor Augen zuführen.<br />

Sämtliches Beweismaterial wird auf der Home-Page von <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong><br />

www.petra-heller.info<br />

veröffentlicht. Informieren Sie sich: www.petra<br />

Es finden sich in Ihren beiden hier analysierten Schriftstücken zahlreiche Rechtschreib- und<br />

Grammatikfehler. Wir haben die Schriftstücke aus Gründen der Anschaulichkeit und Korrektheit<br />

genau zitiert. Um den Leser nicht zu verwirren, haben wir diese Fehler jedoch unterstrichen und<br />

teilweise kommentiert. Das „Gutachten“ und die Stellungnahme müssen wohl in großer Eile verfaßt<br />

worden sein und so wurde vermutlich auch bezüglich der Rechtschreibe- und<br />

Grammatikgepflogenheiten keine Sorgfalt angewendet.<br />

Namen sind aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes teilweise geändert. Hervorhebungen in Zitaten<br />

durch die Verfasser des Offenen <strong>Brief</strong>es.<br />

Wir zitieren wiederum Helen Hayward-Brown, Dr. für Medizinsoziologie, Forschungsmethoden<br />

und Ethik, Universität Western Sidney (vergl. Offene <strong>Brief</strong>e <strong>Nr</strong>.5,6,7 und 8 , einsehbar auf<br />

obengenannter Home-Page):<br />

„Die üblichen Verhaltensmuster in diesen Fällen [einer Unterstellung von<br />

Kindesmißhandlung durch Mütter; Anm. d. Verf.] sind<br />

Erfinden von Beweisen gegen Mütter, Manipulation von Patientenunterlagen,<br />

unrichtige Patientenunterlagen oder Vermischen mit Unterlagen anderer Kinder<br />

sowie böswillige Anschuldigungen, nachdem sich Eltern beschwert hatten.“<br />

Wir machen Sie bezüglich dieses Zitates aufmerksam auf „Fazit“ im Kommentar.<br />

Wir verweisen ebenfalls auf den Vortrag vom 20. Februar 2006 von Helen<br />

Hayward-Brown, Dr. für Medizinsoziologie, Forschungsmethoden und Ethik,<br />

Universität Western Sidney „ Das Münchhausen-by<br />

by-proxy<br />

proxy-Syndrom<br />

und das gerichtsmedizinische Gutachterwesen“, dessen deutsche<br />

Übersetzung nun auf www.petra-heller.info<br />

heller.info; Rubrik<br />

„Münchhausen-by<br />

by-proxy<br />

proxy-Syndrom und Lyme-Borreliose<br />

/WISSENSCHAFTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN“ in weiten<br />

Teilen vorliegt. Die Medizinsoziologin macht in diesem Vortrag deutlich, daß<br />

der Mißbrauch und die begriffliche Umdeutung des Münchhausen-by-proxy-<br />

Syndromes durch Gerichtsgutachter (wie im Falle <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong> von Ihnen,<br />

Prof. Rascher) ein bekanntes Phänomen ist.<br />

FORTSETZUNG<br />

DER ANALYSE DER STELLUNGNAHME VON PROF. DR. RASCHER VOM 13.09.04<br />

IN ZUSAMMENSCHAU MIT SEINEM „GUTACHTEN“ VOM 18.08.2004<br />

Zitat Prof. Rascher: (Stellungnahme 13.09.2004, Seite 2, Abs. 4)„Aeneas war von<br />

Beginn an auf der Station aufgeschlossen und kooperativ, offen, kontaktfreudig. Er sucht den Kontakt mit<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 2


Altersgleichen und vermittelte den Eindruck, dass er einen Nachholbedarf an Kommunikation mit<br />

Gleichaltrigen habe. Über das Ausmaß der psychischen Störung und auch der Verarbeitung seiner<br />

bisherigen Behandlung habe ich keine Stellung bezogen, da sie in der Kinderpsychiatrie geklärt wird.<br />

Somit ist die Behauptung von Frau RA K. unrichtig, die behauptet: „Weiter wird keine psychische<br />

Störung festgestellt.“<br />

(Daß die Rechtsanwältin K. keine Behauptung aufgestellt hatte, sondern eine Tatsache<br />

festgestellt hatte, belegen die hier nochmals vollständig aufgezählten Stellen bezüglich der<br />

psychischen Situation von Aeneas aus Ihrem „Gutachten“, Herr Prof. Rascher:<br />

- „Aeneas ist sehr aufgeschlossen und kooperativ...zeigt aber zu Beginn keine psychosomatischen<br />

Symptome.“ [S. 5, Absatz 4 des „Gutachtens“; S. 8, Absatz 5 des 5. Offenen <strong>Brief</strong>es]<br />

- „Aeneas zeigte sich während des stationären Aufenthaltes von Anfang an offen und<br />

kontaktfreudig....zeigte Aeneas sich emotional schwingungsfähig und reagierte altersadäquat.“<br />

[S. 6, Absatz 5 und 6 des „Gutachtens“; S. 8, Absatz 6 des 5. Offenen <strong>Brief</strong>es]<br />

- „In Übereinstimmung mit den Verhaltensbeobachtungen der Erzieherin und des Stationspersonals<br />

sind bei Aeneas akut bei der stationären Aufnahme keine psychischen Störungen festzustellen.“<br />

[S. 7, Absatz 3 des „Gutachtens“; S. 10, Absatz 7 des 5. Offenen <strong>Brief</strong>es]<br />

Es stellt sich nur schon aufgrund dieser Leugnung der Feststellung der Rechtsanwältin K.,<br />

deren zusammenfassende Aussage [daß im Ihrem Gutachten, Herr Prof. Rascher, keine<br />

psychischen Störungen festgestellt lt würden]<br />

klar<br />

durch das von Ihnen, Prof. Rascher, in Ihrem<br />

„Gutachten“ Geschriebene belegbar ist, die Frage, inwiefern Sie zu Ihren eigenen Aussagen in<br />

Ihrem „Gutachten“ stehen können und wollen.)<br />

Zitat Prof. Rascher: „Es wird nicht bezweifelt, dass bei Aeneas eine Lyme-Borreliose<br />

zu einem früheren Zeitpunkt einmal vorgelegen haben könnte.“ (Eine ganz neue Perspektive von Ihnen,<br />

Prof. Rascher! In Ihrem Gutachten vom 18.08.2004 kamen Sie nicht zu dieser Einsicht.<br />

Natürlich müssen sie in der Stellungnahme vom 13.09.2004 eingestehen, denn es wäre doch nur zu<br />

unwahrscheinlich, daß sich all die vormals involvierten Ärzte und Laboratorien<br />

atorien getäuscht haben<br />

sollten. Sie vermeiden es jedoch auch hier, den an und für sich richtigen Gedankengang zu Ende zu<br />

führen: Sie vermeiden es, den Zeitpunkt zu recherchieren, zu dem die Borreliose bei Aeneas<br />

vorgelegen haben könnte. Sie müßten folgerichtig fragen: Zu welchem Zeitpunkt könnte das denn<br />

gewesen sein? Es könnte ja sein, daß Aeneas noch bis vor Kurzem [bis im Sommer 2004] Symptome<br />

einer Borreliose aufgewiesen hatte und zum Zeitpunkt der Kindeswegnahme die Therapie gerade<br />

Erfolge zeigte. Die engmaschige Blutkontrolle, die von den behandelnden Ärzten durchgeführt<br />

worden war, ist dafür ein deutliches Indiz. Wenn Sie hier Ihren Gedankengang zu Ende geführt<br />

hätten, hätte das wiederum bedeutet: keine Kindesmißhandlung durch die Langzeit-Therapie. Das<br />

wollten Sie vermeiden. Sie fahren mit einem Gedankensprung fort, indem sie Ihre vorgefaßte und<br />

stets ohne sachliche Argumentation präsentierte Meinung wiederholen [siehe nächster Satz von Prof.<br />

Rascher] Auf den Seiten 5 bis 18 präsentieren wir einen weiteren Beweis für die Unschuld und<br />

Gewissenhaftigkeit von Frau <strong>Heller</strong>.)<br />

Zitat Prof. Rascher: „Jedoch ist eine langjährige, für Aeneas schwer belastende<br />

antibiotische Therapie nach dem heute üblichen medizinisch Standards nicht begründet und nicht indiziert.<br />

Auch wehre ich mich dagegen, dass mein Gutachten bezüglich der medizinischen Situation und dem<br />

Vorliegen einer aktiven Borreliosekrankheit ’wenig aussagekräftig’ ist.“<br />

(Bis zum 13.09.2004, dem Datum dieser Stellungnahme, lag von Ihnen, Herr Prof. Rascher, kein<br />

Laborwert bezüglich Borreliosediagnostik vor, alles basierte bis dahin auf Ihren bloßen<br />

Behauptungen. Erst am 13.10.2004 ging bei Gericht ein Immunoblot-Test vom 30.09.2004, von<br />

Ihnen vorgelegt, ein.<br />

Zu diesem Test äußert sich der Borreliosespezialist Dr. Klemann folgendermaßen: „Im Befund<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 3


vom 30.09.2004 werden im Immunoblot-Test nicht die einzelnen Antikörper-Banden aufgelistet,<br />

eine unbefangene Beurteilung des Testes wird dadurch nicht ermöglicht, insbesondere kann auch<br />

das Vorliegen womöglich positiver unspezif. Banden nicht beurteilt werden.“<br />

„…Daraus folgt: Ein negatives Testergebnis einer Borreliose-Serologie darf nicht als Argument<br />

herangezogen werden, um das Vorliegen einer Borreliose zu negieren bzw. auszuschliessen, dies<br />

würde eigentlich einer intellektuellen Unlauterkeit entsprechen.“ [dem Gericht vorliegend]<br />

Fazit: manipulation von Patientenunterlagen)<br />

Wir drucken hier der Übersicht halber nur die wichtigsten<br />

Blutwerte im Verlauf der Behandlung von Aeneas vom 06.12.1999<br />

bis zum 11.05.2004 ab, um zu zeigen, daß die Blutwerte sich unter<br />

der Antibiotika-Therapie stetig besserten.<br />

Es ist dies ein klarer Beweis für die Unschädlichkeit, ja sogar für den<br />

Erfolg der Langzeit-Antibiotika-Therapie, Prof. Rascher.<br />

Zusammenfassender Kommentar zu den Blutwerten Seiten 5-18:<br />

Während die üblichen Kontrollwerte des Blutes von Aeneas, die Leber<br />

[Transaminasen] und die Niere [Kreatinin und Harnstoff] betreffend, die<br />

sich von Anfang an im Normalbereich befanden und nie<br />

verschlechterten, haben sich die Werte der roten und weißen<br />

Blutkörperchen bei Aeneas im Laufe der langen Therapie sogar<br />

verbessert. So fand sich im Jahr 1999 – also vor Beginn der<br />

Antibiotikatherapie – bis 2001 die Anzahl der Lymphozyten oftmals<br />

noch erhöht. Ab dem Jahr 2003 bewegte sie sich dann aber unter<br />

fortschreitender Therapie konstant im Normalbereich [siehe zuletzt<br />

den Wert vom 11.05.2004]. Eine Erhöhung der Lymphozyten ist vor<br />

allem bei Infektionskrankheiten zu beobachten, z. B. auch bei<br />

chronischen Infektionen wie der Tuberkulose und der Syphilis.<br />

Auch Borreliose kann, wenn sie, wie bei Aeneas jahrelang unerkannt<br />

bleibt, zu einer chronischen Infektion werden. Sie zeigt sogar<br />

Parallelen zur Syphilis, die wie die Borreliose zu den sogenannten<br />

Spirochätosen, also zu den Infektionen durch Bakterien der Familie der<br />

Spirochäten [spiralförmige Bakterien] zählt.<br />

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Ende der blutwerte-präsentation<br />

Zitat Prof. Rascher: „Ich habe versucht, die Schwere der Erkrankung bei Aeneas<br />

durch die von Ärzten dokumentierten klinischen Befunde nachzuvollziehen. Jede schwerwiegende<br />

Symptomatik muß entsprechend der ärztlichen Ethos und der Berufsordnung in den Krankenunterlagen<br />

mit Datum dokumentiert sein, mit Anweisungen zur differenzierten Diagnostik. Erst dann kann eine<br />

Diagnose gestellt und der Patient bzw. seine Symptome behandelt werden. Der Arzt behandelt kranke<br />

Patienten und keine Laborbefunde. In dieser Hinsicht sind auch die vorgelegten Gutachten bzw.<br />

Stellungnahmen mangelhaft und wirken wie „Persilscheine“.<br />

(Dr. v. Lerber, Psychiater, Schweiz: „Ärzte, welche diese Ereignisse kritisch verfolgt haben und zu<br />

andern Schlüssen kommen, welche es wagen, gegen den Strom zu schwimmen und ihre Patienten<br />

anders und hartnäckiger mit Antibiotika zu behandeln als von den Opinion-Leaders vorgezeichnet,<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 18


werden diffamiert. Sie werden des „Überdiagnostizierens" von Borrelien-Infekten beschuldigt,<br />

wegen Verordnung unnötiger Medikamente und somit fahrlässiger Gefährdung ihrer Patienten in<br />

den USA - gegen den ausdrücklichen Willen ihrer Patienten - vor OPMC- Untersuchungsausschüsse<br />

zitiert (Office for Professional Medical Conduct). Diese Untersuchungsausschüsse waren<br />

ursprünglich zum Schutze der Patienten vor ärztlichen Übergriffen ins Leben gerufen worden,<br />

können nun aber zur Eliminierung mißliebiger Ärzte mißbraucht werden, umso mehr, als der<br />

Kläger anonym bleiben darf und der angeklagte Arzt keine Apellationsmöglichkeit hat. So riskiert<br />

er wegen seiner von der gegenwärtigen Lehrmeinung abweichenden Praxis schwere Sanktionen bis<br />

hin zum völligen Entzug der Praxiserlaubnis. Die Patienten selber werden als psychisch gestörte<br />

Individuen abgestempelt, die es genießen, für diffuse Beschwerden eine schwere Krankheit attestiert<br />

zu bekommen. Das ist ausgesprochen zynisch. Auch in Experten-Gutachten gegenüber den<br />

Krankenversicherern werden Lyme-Ärzte systematisch desavouiert. Und die Versicherer glauben<br />

noch so gerne demjenigen Experten, der sich für die rein serologische Diagnostik und für eine<br />

billige oder gar keine Therapie breit macht. Daß maßgebliche Opinion-Leaders selber Inhaber der<br />

wichtigsten Patente für serologische Tests sind, sei nur am Rande vermerkt.“)<br />

Zitat Prof. Rascher: „Zu einigen möchte ich spezifisch Stellung beziehen:<br />

1. Frau Dr. U., Ärztin für Allgemeinmedizin, (Adr.) gibt an, dass im Alter von sechs Jahren<br />

neurologische Symptome beobachtet worden seien: Periphere Sensibilitätsstörungen, Encephalopathie<br />

mit pathologischen EEG. Bei dieser Symptomatik hätte das Kind in eine Kinderklinik eingewiesen<br />

werden müssen und dort eine eingehende Diagnostik z. B. mit Lumbalpunktion zum Beweis bzw. zum<br />

Ausschluß einer Neuroborreliose vorgenommen werden müssen.“ (Wir haben im 8. Offenen <strong>Brief</strong>,<br />

Seite 2 und 3 mittels Zitaten bezüglich der Lumbalpunktion durch Fachkollegen dargelegt, daß<br />

Ihre Behauptung, eine Lumbalpunktion wäre zum Ausschluß von Borreliose geeignet, nur<br />

entweder einer Unkenntnis der Tatsachen oder bewußter Ignoranz und damit Täuschung des<br />

Lesers entspringen kann.)<br />

Zitat Prof. Rascher: „Ich erwarte von den Antragsgegnern die Vorlage der<br />

Dokumentation der peripheren Sensibilitätsstörung, die Vorlage einer Kopie der Originalregistrierung der<br />

EEG’s, um die Validität der Untersuchungsbefunde objektiv überprüfen zu können. Dies kann auch vom<br />

Gericht bestellten unabhängigen Gutachtern erfolgen.“ (Wenn Sie einmal bedenken möchten, was Sie<br />

mit diesem letzten Satz sagen? Sie sagen damit ganz klar, daß Sie ein vom Gericht abhängiger<br />

Gutachter sind.<br />

Dr. Helen Hayward-Brown, Universität t Western-Sydney, aus dem Vortrag „Das Münchhausen-<br />

by-proxy<br />

proxy-Syndrom und das Gerichtsmedizinische Gutachterwesen“ vom 20. Februar 2006<br />

[www.petra-heller.info<br />

heller.info; Rubrik „Münchhausen<br />

Münchhausen-bx<br />

bx-proxy<br />

proxy-Syndrom und Lyme-Borreliose/<br />

WISSENSCHAFTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN“]:<br />

„ MEIN STANDPUNKT: 2<br />

Viele Fehlurteile wurden und werden immer noch erlassen (vor allem in den USA und in<br />

Australien). Die beiden Fälle Clark und Cannings (Großbritannien) haben Alarm ausgelöst in<br />

Bezug auf die verbreiteten Schwierigkeiten mit dem gerichtsmedizinischen Gutachterwesen.<br />

Dies betrifft sowohl das Zivilrecht (Kinderschutz) als auch das Strafrecht.<br />

WER EINE FALSCHE MBP-ANSCHULDIGUNG RISKIERT<br />

(mit Bezug auf das Kind)<br />

-Die Krankheit des Kindes ist nicht einfach zu diagnostizieren.<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 19


-Das Kind leidet an einer Krankheit, über die ein Medizinerstreit besteht (z.B. Myalgische<br />

Encephalomyelitis ME/Chronisches Müdigkeitssyndrom CFS, Multiple Chemikalien-Sensitivität<br />

MCS, Lyme-Borreliose,).<br />

Das Kind leidet unter einer Impf- oder Medikamentenreaktion (z.B. Cisapride).<br />

Das Kind war eine Frühgeburt.<br />

Das Kind leidet unter Reflux und Magenproblemen.<br />

Das Kind leidet unter postoperativen Problemen.“…..<br />

„GUTACHTER SPIELT ’RICHTER’<br />

Wenn ein Gutachter in Kinderschutzfällen gegen einen Elternteil aussagt, so wird diese<br />

Expertenmeinung durch die Sozialdienste, die in der Regel keine eigene, unabhängige<br />

Untersuchung führen, als Tatsache genommen – dies trotz der Ergebnisse von Butler-Sloss in der<br />

Cleveland-Untersuchung (1988) – Mart 2002; Pragnell (nicht datiert).<br />

Wird das Zeugnis dieses Gutachters neben die als zweifelhaft abgestempelte Schilderun der Eltern<br />

gestellt, so wird es in der Regel als das maßgebliche Faktum genommen. So wird der Gutachter<br />

zum ’Richter by proxy’ und bestimmt damit den Ausgang des Prozesses (Neustein und Lesher,<br />

2005)“…..<br />

„NEGIEREN VON BEWEISMATERIAL DER ELTERN 2<br />

Beweise von Laien werden von medizinischen Experten als „Lügen“ diskreditiert und nicht<br />

angehört; oder sie werden gegenüber dem Beweismaterial des Gutachters als weniger<br />

bedeutsam betrachtet.<br />

Das Beharren auf dem Präjudiz verstärkt die Zurückweisung des elterlichen Beweismaterials<br />

noch zusätzlich.<br />

Miller (2004) berichtet, daß Beweise von Zeugen bloß „zweite Geige spielen“ müssen oder<br />

überhaupt nicht in Betracht gezogen werden.“…..<br />

„DER HOCHANGESEHENE GUTACHTER 1<br />

Dem Beweismaterial des hochangesehenen Gutachters wird ungebührlich hohes Gewicht gegeben,<br />

und widersprechendes Beweismaterial anderer Experten wird allzu leicht verworfen.“…..<br />

„ÜBERMÄSSIGE VERTRAUTHEIT ZWISCHEN<br />

GUTACHTER UND RICHTER<br />

Da an Zivilgerichten zahlreiche Kinderschutzverfahren laufen, werden manche Gutachter mit<br />

dem Gericht gut bekannt.<br />

So besteht die Gefahr, daß eine zu starke Vertrautheit zwischen der richterlichen<br />

Amtsperson und dem Gutachter entsteht. Dieser erhält dadurch einen übermäßigen<br />

Glaubwürdigkeitsvorschuß.“…..<br />

„A. Künstlich aufgeblähtes Ansehen von Gutachtern<br />

Kinderschutzfälle mit niedriger Beweisschwelle können das Ansehen von Gutachtern künstlich<br />

aufblähen, was der Verantwortlichkeit abträglich ist und in Strafrechtsfällen falsche<br />

Glaubwürdigkeit verleiht.<br />

Es besteht die Gefahr, daß sich diese Experten daran gewöhnen, ihre Gutachten auf einem<br />

niedrigeren Erkenntnisstand abzugeben, den sie dann auch auf strafrechtliche Fälle<br />

übertragen.<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 20


Geschieht dies durch einen Zeugen von hohem Ansehen, so denkt erst recht niemand an<br />

eine Überprüfung.“<br />

WIR ÜBERPRÜFEN IHRE ARBEIT, PROF. RASCHER.)<br />

Zitat Prof. Rascher:<br />

„2. Die Atteste von Frau Dr. Z.“ (Adr.) „(Atteste vom 29.07.2004, 06.08.2004 und 20.08.2004) sind<br />

inhaltlich nicht begründet. Sie beschreibt nur, dass die Krankheit vorliegt ohne Beweise dafür zu<br />

liefern. In ihrem ärztlichen Attest zur Vorlage bei Gericht und RA vom 20.08.2004 schreibt sie, dass<br />

sie wechselnd immer wieder Gelenkschmerzen im Bereich der Kniegelenke, Sprunggelenke,<br />

Ellenbogengelenke und beider Leistenbereiche beobachten konnte. Schmerzen kann man nicht<br />

beobachten, sie werden geklagt.“ (geniale Wortklauberei – unmenschliche Wortklauberei) „Wer<br />

hat sie geklagt?“ (Aeneas hat sie geklagt. Frau Dr. Z. war als Hausärztin eine der Ärztinnen, zu<br />

denen Aeneas Vertrauen gefaßt hatte und denen zu denen er von seinen Leiden sprach. Vor<br />

Menschen, von denen er Rückmeldungen wie „ein Indianer kennt keinen Schmerz“ zu erwarten<br />

hatte, schwieg er sich darüber aus.) „Wie war der Untersuchungsbefund?“ (Der Untersuchungsbefund<br />

befindet sich in Krankenunterlagen der Hausärztin von Aeneas. Das Gericht hätte diese<br />

Unterlagen anfordern können.) „Dies müsste in ihrer Patientendokumentation mit Vorstellungsdatum<br />

nachzuvollziehen sein.“ (Es ist nachzuvollziehen. Das Gericht hätte diese Unterlagen bloß<br />

anfordern müssen.) „Gleiches gilt für ‚rezidivierende Kopfschmerzen, Bauchschmerzen und<br />

Sehstörungen’.<br />

2. Herr Dr. S., (Adr.) bescheinigt am 05.08.2004, dass die Borreliose gesichert ist. Valide klinische<br />

Befunde legt er nicht vor.<br />

3. Herr Dr. V., Arzt für Chirurgie und Unfallchirurgie, Chefarzt der (Arbeitsort), teilt in einem <strong>Brief</strong> vom<br />

23.08.2004 auf meine Nachfrage mit, dass er die Behandlung vorgenommen hätte, die Unterlagen<br />

bezüglich der Borreliose von der Mutter vorgelegt worden wäre und er diese Frau <strong>Heller</strong><br />

zurückgegeben habe. Er habe keine eigenen Untersuchungen erhoben.“ (Sie erzeugen hier wieder<br />

das Bild der Mutter, die die Behandlung fordert und die Ärzte dazu mißbraucht. Der Besuch<br />

bei diesem Chirurgen fand auf Einweisung der Hausärztin Dr. Z. statt.)<br />

5. Herr Dr. X., (Adr.) bescheinigt mit Datum vom 10.01.2004 eine juvenile rheumatoide Arthritis. Er<br />

führt aus, dass fast regelmäßig eine Störung der Immunabwehr bei den Kindern vorliegt und ein<br />

Mangel an altersüblichen Antikörpern. Weitere Einzelheiten oder spezifische Krankheitssymptome<br />

werden nicht mitgeteilt. Er führt weiterhin aus, dass die Krankheit pränatal übertragen ist. Dazu hatte<br />

ich schon in meinem Gutachten vom 18.08.2004 Stellung bezogen.“ (siehe 6. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong>, letzter<br />

Abs. auf Seite 11; „Gutachten“ Seite 8, letzter Abs. – völlig unwissenschaftlich, , da Sie, Prof.<br />

Rascher die Möglichkeit der Übertragung im Mutterleib aufgrund des von ihm an jener<br />

Stelle angeführten Beispieles ausschließen, anstatt sie für möglich zu erklären<br />

, anstatt sie für möglich zu erklären.) „In seinem<br />

erneuten Gutachten vom 19.08.2004 führt er aus,“ (Weshalb nennen Sie die Stellungnahmen und<br />

Atteste „Gutachten“? Sie unterscheiden wohl absichtlich die Atteste und Stellungnahmen der<br />

vormals behandelnden Ärzte nicht von einem Gutachten? Es ist jedoch ein Gutachten etwas<br />

anderes: Ein Gutachten hat alle relevanten Daten umfassend aufzuführen. An ein Gutachten<br />

werden jedoch formal und inhaltlich sehr viel höhere Ansprüche gestellt, als an einzelne Atteste<br />

und Stellungnahmen. Ein Gutachten hätte die einzelnen Stellungnahmen differenziert<br />

aufzuführen und zu bewerten. Es hätte eine chronologische Zusammenschau aller Daten zu<br />

präsentieren. Es dürfte keinerlei Voraussetzungen machen, sondern nur das gesammelte<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 21


Material bewerten. Diesen Ansprüchen genügen Sie, Prof. Rascher in keiner Weise. Wir dürfen<br />

Sie jedoch darauf aufmerksam machen, daß wir hier mit den Offenen <strong>Brief</strong>en <strong>Nr</strong>.5,6,7,8,9<br />

und folgende die Grundlage schaffen für ein Gutachten über Ihre Arbeiten.)<br />

Zitat Prof. Rascher: „dass in diversen Labors mit unterschiedlichen Methoden der<br />

Nachweis geführt wurde, dass zu irgendeinem Zeitpunkt Antikörper gegen Borreliose nachweisbar<br />

waren. Diese könnten auch negativ bzw. falsch negativ werden.<br />

Dass die Borrelienkrankheit keine reine Labordiagnose ist, habe ich ausführlich in meinem<br />

Gutachten vom 18.08.2004 ausgeführt.“ (Inwiefern wollen Sie dies in Ihrem „Gutachten“<br />

„ausführlich… ausgeführt“ haben? Sie unterstellen Dr. X, er hätte gesagt, daß Borreliose eine<br />

reine Labordiagnostik fordere und versuchen ihn so schlecht zu machen. Sie ignorierten<br />

allerdings bisher alle Laborwerte, die über die Borreliose bei Aeneas bestehen. Wenn<br />

„Borreliose keine reine Labordiagnose ist“, dann ist die Borreliose doch eine Krankheit, zu<br />

deren Aufdeckung die Labordiagnostik flankierend eingesetzt werden kann und soll.<br />

- In erster Linie muß das Beschwerdebild genau erfaßt werden. Diese Erfassung war bei<br />

Aeneas durch mehrere Fachärzte gewährleistet.<br />

- Wenn dieses erfaßt ist, kann als zweites die Differentialdiagnostik zum Zuge kommen,<br />

indem man alle möglichen Krankheiten, auf die das Beschwerdebild paßt, mittels<br />

Labordiagnostik ausschließt. Diese Differentialdiagnostik wurde durch einen Facharzt für<br />

Rheumatologie und Immunologie und von einer international anerkannten<br />

Borreliosespezialistin erhoben.<br />

- Und die dritte Säule der Borreliosen-Diagnostik ist der Erfolg der Antibiotikatherapie. Diese<br />

kann sich unter anderem auch in einer vorrübergehenden Verschlechterung der Symptome,<br />

sogenannten Jarisch-Herxheimer-ähnlichen Reaktionen zeigen, die oftmals gerade dann<br />

auftreten, wenn die Antibiotikatherapie anschlägt, also Erfolg zeigt. Auf diese vorübergehenden<br />

Verschlechterungen folgt jeweils eine dauerhafte Stabilisierung des<br />

Allgemeinzustandes beim Patienten. So war es auch bei Aeneas.<br />

Prof. Dr. Uwe Player, Universitätsklinikum inikum Charite, Augustenburger Platz, 13353 Berlin:<br />

„Interessant ist, daß in Einzelmitteilungen nach antibiotischer Therapie zunächst eine klinische<br />

Befundverschlechterung eintrat [14,15]. Es wurde vermutet, daß – ähnlich der Behandlung bei<br />

Syphilis – eine Herxheimer Reaktion eintrat.“ [aus „Lyme Borreliose“ von Prof. Burmester und<br />

Priv.-Dozent Andreas Krause, Kapitel „Augenmanifestationen bei Lyme Borreliose“, S. 46];<br />

Definition aus dem „Pschyrembel“, dem klinischen Wörterbuch:<br />

Jarisch-Herxheimer-Reaktion ist eine Reaktion auf Toxine [Gifte; Anm. d. Verf.], die durch den<br />

Zerfall von Treponema Pallidum [spiralförmige Stäbchenbakterien; z. B. Erreger der Syphilis]<br />

nach der ersten Injektion eines Antibiotikums, z. B. Penizillin, frei werden; Temperaturerhöhungen,<br />

Verschlimmerung [oder Auftreten noch nicht sichtbar gewesener] klinischer<br />

Erscheinungen besonders bei Frühsyphilis.<br />

Die beiden Aeneas vormals vor Ort behandelnden Ärzte hatten diese Herxheimer-Jarisch-<br />

Reaktionen gegenüber der Schulbehörde noch vor der Kindeswegnahme im Juli 2004 erklärt.<br />

- Die Hausärztin Dr. Z. im Attest vom 29.07.2004: „…Aufgrund der immer wieder<br />

auftretenden Herxheimer Reaktionen mit rez. Kopfschmerzen und Gelenkschmerzen, die sich<br />

nach einer Operation im März diesen Jahres verstärkt hatten, war Aeneas im letzten<br />

Schulhalbjahr nicht in der Lage, die Schule zu besuchen. Er erholt sich jedoch zusehends, so<br />

daß anzunehmen ist, daß Aeneas im nächsten Schuljahr wieder regelmäßig am Unterricht<br />

teilnehmen kann.“<br />

- Der Internist Dr. S. in der ärztlichen Bescheinigung vom 23.07.2004: „…bei Aeneas treten<br />

bei dieser Therapie immer wieder, verstärkt in den letzten 6 Monaten, sog. Herxheimer-<br />

Reaktionen auf, die dazu führen, daß Aenaes starke Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen,<br />

Übelkeit und schmerzhafte Parästhesien der Füße hat. Diese therapeutischen Nebeneffekte<br />

belegen das gute Ansprechen der Therapie, begründen aber gleichzeitig die gehäuften<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 22


Fehlzeiten im letzten Schul-Halbjahr. Zwischenzeitlich hat sich der allgemeine<br />

Gesundheitszustand wieder stabilisiert, sodaß zu erwarten ist, daß Aeneas körperlich in der<br />

Lage sein wird, den erforderlichen Lernstoff der 4. Klasse zu bewältigen.“<br />

) „Ich empfehle dem Gericht, Gutachten im Nationalen Referenzzentrum für Borrelien in München (z.<br />

B. Frau Prof. Dr. med. Bettina Wilske) einzuholen.“ (Der befangene Gutachter macht dem<br />

Gericht Empfehlungen für andere Gutachter? Wie unabhängig können jene dann wohl sein?)<br />

„Hier könnte auch die allgemeine gutachterliche Stellungnahme zur Diagnostik und Therapie mit<br />

Borreliose bzw. Spätborreliose vom 23.08.2004 wissenschaftlich bewertet werden.“ (Prof. Rascher<br />

bezieht sich hier auf die unten, Seiten 26-28 in den wesentlichsten Teilen veröffentlichte<br />

Stellungnahme von Dr. Jones)<br />

„Die Antikörper sagen nichts über die Aktivität der Erkrankung aus.<br />

6. In diesem Sinne ist auch das Gutachten von Herrn Dr. Charles Ray Jones vom 23.08.2004 zu<br />

betrachten. Wann hat er Aeneas untersucht?“ (Wann haben Sie <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong> untersucht, über<br />

deren Gesundheitszustand Sie wagen, in Ihrem „Gutachten“ Seite 11, Abs. 5; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 8, Seite 15, Abs. 5, Aussagen zu machen? Sie haben Frau <strong>Heller</strong> in Wirklichkeit noch<br />

in Wirklichkeit noch nie<br />

gesehen [in Medienberichten wohl schon – es werden noch mehr werden].) „Wie hat er die<br />

klinischen Befunde dokumentiert? Und warum wird ein Kind bei Krankheiten wie Verwirrtheit,<br />

Schwierigkeiten mit dem Denken, Desorientiertheit nicht in eine Klinik eingewiesen?“ (Sie stellen<br />

zwar Fragen. Aber Sie suchen in der Realität keine Antworten auf diese Fragen, sondern<br />

beantworten Sie mittels Ihrer Erfindungen und Unterstellungen.) „Das sind schwerwiegende<br />

neurologische Symptome, die einer dringenden Abklärung unterliegen müssen.“ (Richtig. Diese<br />

Abklärungen wurden gemacht. Auch wurden sie in Erlangen gemacht. Doch Erlangen versagte<br />

in diesem Moment. Siehe <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 8, Seite 5, Abs. 2.) „Herr Dr. C. R. Jones ist<br />

offensichtlich ein Arzt, der den wissenschaftlichen Beweis in Fallberichten sieht und nicht in<br />

kontrollierten klinischen Studien. In den internationalen Datenbanken (Datenbank des Pub med,<br />

National Libary of Medicine, USA) ist Herr Dr. C. R. Jones nur einmal als Co-Autor im Jahre 2001<br />

erwähnt. Alle Veröffentlichungen in begutachteten Zeitschriften werden hier genannt.“ (Wie oft und<br />

wo haben Sie, Prof. Rascher über Borreliose veröffentlicht? Haben Sie über Ihre Erfindung, die<br />

Krankheit Borrelia Burgdorfi geschrieben? Einmal mehr beweisen Sie mit dieser Aussage, daß<br />

es Ihnen in keiner Weise um die Sache geht, sondern nur darum, die Kollegen, die aus fundierten<br />

Gründen anderer Ansicht sind als Sie, schlecht zu machen. Führen wir uns doch noch einmal<br />

Ihre Kompetenz im Überblick vor Augen. Wie viele nachweisbar falsche Aussagen bzw.<br />

Aussagen am Sachverhalt vorbei haben Sie bezüglich medizinischer Fragen in Ihrem „Gutachten“<br />

vom 18.08.2004 und in Ihrer Stellungnahme vom 13.09.2004 gemacht? Wir führen alle<br />

Stellen stichwortartig hier noch einmal an.<br />

FALSCHE MEDIZINISCHE AUSSAGEN DES GERICHTS-GUTACHTERS<br />

GUTACHTERS PROF.<br />

RASCHER, , Leiter der Kinderklinik Universität Erlangen IN SEINEM<br />

GUTACHTEN VOM 18.08.2004 UND IN SEINER STELLUNGNAHME VOM<br />

13.09.2004 ZUM SORGERECHTSVERFAHREN PETRA HELLER, BAMBERG :<br />

- Stichwort „burgdorfi“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 5, Seite 11, letzter Abs. / „Gutachten“ vom<br />

18.08.2004, Seite 7, letzter Abs.<br />

- Stichwort „typische Symptomatik“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 3 u. 4 / „Gutachten“ vom<br />

18.08.2004, Seite 7, letzter Abs.<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 23


- Stichwort „Therapiedauer“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 4 / „Gutachten“ vom 18.08.2004,<br />

Seite 7, letzter Abs.<br />

- Stichwort „objektiver Befund“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 5 / „Gutachten“ vom 18.08.2004,<br />

Seite 8, zweiter Abs.<br />

- Stichwort „Serologie“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 5-11 / „Gutachten“ vom 18.08.2004,<br />

Seite 8<br />

- Stichwort „Langzeitantibiose“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 9, letzter Abs. / „Gutachten“<br />

vom 18.08.2004, Seite 8, Abs. 6<br />

- Stichwort „Übertragung im Mutterleib“ <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 11 u. 12 / „Gutachten“<br />

vom 18.08.2004, Seite 8, letzter Abs.<br />

- Stichwort „Dünndarmbiopsie“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 7, Seite 3, letzter Abs. / „Gutachten“<br />

vom 18.08.2004, Seite 10, Abs. 2<br />

- Stichwort „Komplikationen Port“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 8, Seite 3, letzter Abs. / „Gutachten“<br />

vom 18.08.2004, Seite 11, Abs. 2 / Stellungnahme vom 13.09.2004, Seite 5, Abs. 7<br />

- Stichwort „Lumbalpunktion“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 8, Seite 2, letzter Abs. / „Gutachten“ vom<br />

18.08.2004, Seite 11, Abs. 2<br />

- Stichwort „Immunreaktion“; <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 8, Seite 3, letzter Abs. / „Gutachten“ vom<br />

18.08.2004, Seite 11, Abs. 3 )<br />

Zitat Prof. Rascher: „Kontrollierte Studien zeigen, dass die geschilderten Symptome<br />

wie Schmerzen, Gelenkschmerzen, Gedächnis- und Konzentrationsstörungen unter einer<br />

Langzeitantibiotischen Therapie (sechs Monate) nicht besser ist als eine Scheintherapie (Plazebo) (Krupp<br />

LB at al, Neurology, 60, 1923-1930, 2003). (Rechtschreibe- und Grammatikkontrolle? Sinn des<br />

Satzes?) „Die von Herrn Dr. C. R. Jones vertretenen Ansichten einer Langzeit-Antibiotikatherapie sind<br />

nicht unwidersprochen und sind nicht durch Evidenz-basierte Medizin belegt.“ (Es ist auch nicht nötig,<br />

diese Ansichten durch eine „Evidenz-basierte Medizin“, die keine ist, zu belegen. Wenn schon<br />

müßten SIE, PROF. RASCHER, widerlegen, daß die 7000 Patienten von Dr. Jones durch die von<br />

diesem angewendete Therapie nicht gesünder wurden. Wir haben gesehen, daß die Aussagen von Dr.<br />

Jones durch eine tatsächliche „Evidenz-basierte Medizin“ belegt sind – nämlich durch den direkten<br />

Erreger-nachweis<br />

mittels PCR-Testverfahren<br />

in der d<br />

Studie von Horowitz [siehe <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>.<br />

6, Seite 4 unten]. Außerdem durch die Studie von Girschik, Huppertz, Rüssmann, Krenn, Karch,<br />

Universität Würzburg, die in ihrer Studie „Intracellular persistence of Borrelia burgdorferi in<br />

human synovial cells“ [zu Deutsch: „Bestehenbleiben von Borrelia burgdorferi-Bakterien in Zellen<br />

der Innenschicht von menschlichen Gelenkkapseln nach antibiotischer Behandlung“]<br />

nachweisen konnten, daß der Erreger Borrelia burgdorferi in Zellkulturen der Innenschicht von<br />

menschlichen Gelenkkapseln auch 8 Wochen Beschuß mit Antibiotika überdauert. Siehe<br />

www.petra-heller.info)<br />

„So gehen die Leitlinien und Therapieempfehlungen der wissenschaftlichen Medizin in eine andere<br />

Richtung, nämlich Folgen einer Borreliose mit antientzündlichen Medikamenten zu behandeln (siehe mein<br />

Gutachten vom 18.08.2004).“ (Diese sogenannte ’wissenschaftliche Medizin’ ist in den Vereinigten<br />

Staaten schon ziemlich überholt. Dort gilt das als wissenschaftlich, was als tatsächliches – das heißt<br />

bewiesenes – Wissen in die Handlungen einfließt, nicht, was man dogmatisch festlegt und dann<br />

gegen jede Vernunft und alle Erfahrungswerte aufrecht erhalten will. Zur Sache: Die<br />

Langzeitantibiose ist eine in den USA unumstrittene Behandlungsoption.) „Herr Dr. C. R. Jones<br />

spricht von über 7000 Kindern, die er mit Antibiotika behandelt habe, aber er führt nicht auf, wie viele er<br />

intravenös behandelt hat. Somit relativierte sich die Aussage, dass keines dieser Kinder mit angemessener<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 24


langfristiger Antibiotikatherapie (was ist angemessen?) ’in Folge der Antibiotikatherapie einen Organoder<br />

Systemschaden’ davontrug.“<br />

(Wenn Sie, Herr Prof. Rascher, die Stellungnahme von Dr. Jones gelesen haben und eben genau die<br />

Sätze ernst nehmen würden, die der Stelle vorangehen, die Sie hier im Schreiben von Dr. Jones aus<br />

dem Zusammenhang gerissen haben, wäre Ihnen klar, was „angemessen“ ist. Hier steht nämlich<br />

[siehe auch unten letzter Absatz dieser Seite des vorliegenden Offenen <strong>Brief</strong>es in der vollständig<br />

abgedruckten Stellungnahme von Dr. Jones] „Drei Viertel der über 7000 Kinder, die ich (Dr. Jones;<br />

Anm. d. Verf.) auf die Lyme-Krankheit hin behandelt habe, wurden mit einer kontinuierlichen<br />

oralen, intramuskulären oder intravenösen Antibiotikatherapie über einen Zeitraum von 3<br />

Monaten bis hin zu 7 Jahren behandelt. Diese Kinder sind gesund und symptomfrei über 2 bis 15<br />

Jahre nach Einstellung der passenden Antibiotikatherapie. Eine eher typische Behandlungsdauer<br />

für Kinder mit anhaltender Lyme-Krankheit erstreckt sich über 2 bis 3 Jahre, außer das Kind hat<br />

die Lyme-Krankheit während der Schwangerschaft erworben. Kinder, die die Lyme-Krankheit<br />

bereits während der Schwangerschaft erworben haben, benötigen eine längere Behandlung, um die<br />

Lyme-Infektion auszurotten.“ Es folgt der Satz, den Sie aus dem Zusammenhang gerissen haben:<br />

„Keines dieser Kinder mit angemessener langfristiger Antibiotikatherapie trug infolge der<br />

Antibiotikatherapie einen organischen oder Systemschaden davon.“<br />

Angemessen heißt eben auf ärztliche – und damit in erster Linie menschliche, ethische –<br />

Erfahrung bauend und an der Individualität beobachtet<br />

und an der Individualität beobachtet. Das Angemessene ergibt sich eben gerade<br />

aus dem Kontakt mit dem Patienten, aus der ärztlichen Beobachtung der vor ihm stehenden Individualität<br />

des Patienten. Weshalb soll man dann als Arzt an einem abstrakten Schema einer Therapie<br />

festhalten müssen, welches zudem noch vielfach bestritten und durch Studien sogar widerlegt ist<br />

[Dr. Horowitz; siehe <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 4, unten; Prof. Dr. Girschik und Kollegen; siehe<br />

Seite 6 unten im vorliegenden Offenen <strong>Brief</strong> und www.petra-heller.info].<br />

Dr. Jones verdeutlicht in seiner Stellungnahme sehr differenziert, daß er als Kinderarzt eben gerade<br />

nicht Laborbefunde, sondern Patienten, nämlich Kinder behandelt. Er therapiert diese Kinder nach<br />

ihren individuellen Bedürfnissen, bis sie dauerhaft symptomfrei und gesund sind.<br />

Dr. Jones verteidigt nicht in erster Linie eine festgefahrene Lehrmeinung,<br />

sondern er heilt Kinder.)<br />

Zitat Prof. Rascher: „Er droht, daß die Kinder Schäden am Gehirn, an der<br />

Wirbelsäule, an den Augen, an der Schilddrüse, an der Lunge, am Herzen, am Magen-Darm-Kanal<br />

und am Urogenitaltrakt erleiden, wenn die lange Behandlung nicht lange genug andauert. Über die<br />

Dauer der antibiotischen Therapie habe ich mich in meinem Gutachten geäußert. Eine objektive<br />

Beurteilung wird über die Wissenschaftler des Nationalen Referenzzentrums für Borreliose in<br />

München zu erfahren sein. Herr Dr. C. R. Jones suggeriert, nachdem er die potentiellen schweren<br />

Schäden geschildert hat, dass Aeneas dringend eine antibiotische Therapie benötigt, damit er keinen<br />

Rückfall erleidet. ‚Aeneas gehört zu diesen Kindern, die eine lang anhaltende Antibiotika-Behandlung<br />

benötigen. Jede Unterbrechung seiner Antibiotika-Therapie und/oder ein emotionales Trauma wird<br />

dazu führen, dass er einen Lyme-Rückfall mit weiteren Gehirn- und körperlichen Schäden erleidet’.<br />

Zu dieser unsachlichen, suggestiven Behauptung führt er keine sachdienlichen Beweise hinzu.<br />

Aus Antikörperbefunden kann er dies nicht ableiten.“<br />

(Das Hin und Her ist einfach nicht nachzuahmen, das Sie dem Leser bieten, Prof. Rascher! Oben,<br />

Mitte Seite 5 des Offenen <strong>Brief</strong>es unterstellen Sie Dr. X., er behaupte, Borreliose könne nur<br />

durch Labordiagnostik beobachtet werden, um ihn zu diffamieren. Hier unterstellen Sie Dr.<br />

Jones, er hätte die Labordiagnostik vernachlässigt und gehen mit der Forderung nach einer<br />

solchen Labordiagnostik wieder völlig an der Realität und an der d<br />

Aussage von Dr. Jones vorbei.<br />

Dr. Jones hat auch nie gesagt, daß er die Folgen einer unbehandelten chronischen Borreliose aus<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 25


Antikörperbefunden ableiten wolle. Die Folgen einer nicht behandelten chronischen Borreliose<br />

[Schäden am Gehirn, an der Wirbelsäule, an den Augen, an der Schilddrüse, an der Lunge, am<br />

Herzen, am Magen-Darm-Kanal und am Urogenitaltrakt] sind ganz einfach Erfahrungswerte,<br />

wofür es keine pseudo-wissenschaftlich hochgestochenen Antikörperbefunde braucht.<br />

Wir veröffentlichen hier die wesentlichsten Passagen der<br />

Stellungnahme von Dr. Jones vom 23. August 2004, auf die<br />

Sie, Prof. Rascher, sich hier beziehen<br />

en;<br />

siehe auch www.petra.heller.info:<br />

Dr. Jones: "Erlauben Sie mir, daß ich meine Erfahrung in dieser Sache deutlich mache. Ich bin<br />

praktizierender Arzt für das Fachgebiet der Kinder- und Jugendheilkunde. Ich habe über 7000<br />

Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren aus sämtlichen Bundesstaaten der USA und aus sämtlichen<br />

Kontinenten untersucht und behandelt, die die Lyme-Borreliose und andere von Zecken<br />

übertragene Krankheiten hatten. Kein anderer Arzt hat eine solche Erfahrung in der Behandlung<br />

von Krankheiten, die durch Zecken übertragen wurden. An der Universität von Columbia gibt es<br />

mehrere Stipendien-Stiftungen für die Unterstützung von Forschung und Ausbildung. Eine dieser<br />

Stipendien-Stiftungen heißt der "Charles Ray Jones Endowment Fund" (Charles Ray Jones<br />

Stipendiaten-Stiftung). Zweck dieser Stiftung ist die Ausbildung von Medizinstudenten im Bereich<br />

der Lyme-Borreliose und anderer von Zecken übertragenen Krankheiten. Die Stiftung wurde nach<br />

mir benannt in Anerkennung meines Engagements und meiner bahnbrechenden Arbeit als<br />

Kinderarzt, der es sich zum Ziel gesetzt hat, Kindern mit chronischer Lyme-Krankheit und damit<br />

verwandten Krankheiten zu helfen.<br />

Medizinstudenten, denen in Columbia dieses Stipendium verliehen wird, verbringen Zeit in meiner<br />

Praxis in der (Adr.; Anm. d. Verf.), um etwas über die Lyme-Krankheit von mir zu lernen. Ich bin<br />

darüber hinaus ein Gründungsmitglied der Internationalen Gesellschaft für die Lyme-Krankheit<br />

und damit verwandte Krankheiten (The International Lyme an Associated Diseases Society).<br />

Bei Aeneas gibt es reichlich Hinweise, die die klinische Diagnose der Lyme-Krankheit unterstützen,<br />

und es gibt bei ihm Beweise aus dem Labor, daß er Borrelia burgdorferi Spirochäten ausgesetzt war,<br />

dem Bakterium also, das die Lyme-Krankheit verursacht. Das Zentrum für Krankheitskontrolle<br />

und -Vorbeugung (CDC) verlangt, daß die Diagnose der Lyme-Krankheit klinisch bleibt, und die<br />

strikten Überwachungskriterien des CDC einschließlich ELISA (Enzyme Linked Immunosorbent<br />

Assay), und Western Blot sollten nicht dazu verwandt werden, die Lyme-Krankheit zu<br />

diagnostizieren.<br />

Bei Aeneas <strong>Heller</strong> gab es zwei bedeutsame epidemiologische Gefahrenmomente, wo er den Borrelia<br />

burgdorferi Spirochäten, dem Bakterium, das die Lyme-Krankheit verursacht, ausgesetzt sein<br />

konnte: 1) durch Übertragung während der Schwangerschaft und 2) durch den Biss von Zecken<br />

vom Typ Ixodes scapularis. Die Mutter von Aeneas, <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong>, hat die Lyme-Krankheit seit 1985.<br />

Ihre Lyme-Krankheit wurde erst lange Zeit nach der Geburt von Aeneas behandelt. Bei Aeneas<br />

weiss man, daß er dreimal von Zecken vom Typ Ixodes scapularis gebissen wurde: 1995 (unter dem<br />

Schlüsselbein), 1998 (an der Hand) und 2001 (an seinem Arm).<br />

Aeneas hat klinische Symptome und Reaktionen, die mit der Lyme-Krankheit übereinstimmen:<br />

Fieber; Nachtschweiss; Schüttelfrost; Gewichtszunahme; Ermüdung; Abgeschlagenheit;<br />

Halsentzündung; geschwollene Lymphknoten; Schmerzen im Unterleib; Reizblase; Leibschmerzen;<br />

Durchfall; Schmerzen der Brustwand (der Rippen); Kurzatmigkeit; Bradykardie; Apnoe;<br />

Gelenkschmerzen und - Schwellungen (Knie, Zehen); Starre (Genick, Rücken); tägliche<br />

Kopfschmerzen seit 1998, als er drei war; Parästhesie (Kribbeln) in seinen Fingern und Zehen;<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 26


Empfindlichkeit gegenüber Licht; Mouches volantes; Hörstörungen; Bewegungskrankheit;<br />

schlechtes Gleichgewicht; Tremor; Verwirrtheit; Schwierigkeiten mit dem Denken;<br />

Leseschwierigkeiten auf Grund zunehmender Kopfschmerzen, wenn er länger als 2 bis 4 Minuten<br />

liest; Desorientiertheit; Gehen an den falschen Ort; Schlafstörungen; Herxheimer- Jarisch<br />

Reaktionen; und eine Besserung auf Antibiotika hin, vor allem intravenös gegebene Antibiotika.<br />

Bei Aeneas liegt ein serologischer Nachweis der Aussetzung gegenüber den Spirochäten<br />

Borrelia burgdorferi, dem Bakterium, das die Lyme-Krankheit verursacht, vor: 7/7/00<br />

Laboratoriumsmedizin Lyme Western Blot IgG 34 39 41. Die Banden 34 und 39 sind<br />

gattungsspezifisch für borrelia burgdorferi und bestätigen die klinische Diagnose der Lyme-<br />

Krankheit.<br />

Es sind neun KDA Western Blot- Antikörper (Bänder), die gattungsspezifisch für Borrelia burgdorferi<br />

sind, bekannt: 18 23 30 31 34 37 39 83 und 93. Nur eine dieser für Borrelia burgdorferi<br />

gattungsspezifischen Bande ist notwendig, um den Nachweis einer Aussetzung gegenüber den Borrelia<br />

burgdorferi Spirochäten zu erbringen, und es kann eine klinische Diagnose der Lyme-Krankheit<br />

bestätigen. Die Western-Blot-IgM-Überwachungskriterien des Zentrums für Krankheitskontrolle und -<br />

Überwachung (CDC) umfassen nur zwei gattungsspezifische Antikörper von Borrelia burgdorferi für<br />

IgM 23 und 39 und sie schließen die anderen sieben gattungsspezifischen Borrelia burgdorferi<br />

Antikörper aus. Die Western Blot IgG Überwachungskriterien des Zentrums für Krankheitskontrolle<br />

und -Überwachung (CDC) umfassen 18 23 30 37 39 und 93 und schließt die Banden 31 34 und 83 aus.<br />

Es macht keinen Sinn, gattungsspezifische Borrelia burgdorferi Antikörper bei einer Lyme Western<br />

Blot IgG auszuschliessen und nur zwei dieser Antikörper bei IgM einzuschliessen, weil alle Antikörper<br />

in IgG früher einmal IgM waren. IgM verwandelt sich innerhalb von etwa zwei Monaten in IgG, außer<br />

es liegt eine dauerhafte Infektion vor, die eine fortdauernde IgM Reaktion verursacht. Dies ist der Fall<br />

bei einer jeden Infektion einschließlich der durch Borrelia burgdorferi herbeigeführten Lyme-<br />

Krankheit. Das Zentrum für Krankheitskontrolle und -Überwachung (CDC) schließt fünf nichtspezifische<br />

kreuzreagierende Antikörper fälschlicherweise bei seinen Western Blot<br />

Überwachungskriterien mit ein: 28 41 45 58 und 66. Dies ergibt die Möglichkeit von falschen positiven<br />

Western Blots. Es kann keine falschen positiven geben, wenn man nur gattungsspezifische Borreliaburgdorferi-Antikörper<br />

betrachtet. Man kann eine positive CDC-Überwachungs-IgM-Lyme-Western<br />

Blot mit den fünf nichtspezifischen Antikörpern haben, ohne daß irgendwelche gattungsspezifischen<br />

Borrelia-burgdorferi-Antikörper vorliegen. Dies ergibt keinen Sinn. CDC empfiehlt, das der Lyme-<br />

Western Blot nur durchgeführt wird, wenn es einen positiven oder nicht eindeutigen Lyme-ELISA gibt.<br />

In meiner Praxis mit über 7000 Kindern mit Lyme-Krankheit haben 30% mit einer CDC- positiven<br />

Lyme-Western Blot negative ELISAs. Der Lyme-ELISA ist eine schlechte Vorsorgeuntersuchung. Eine<br />

angemessene Vorsorgeuntersuchung sollte falsche Positive und nicht falsche Negative haben.<br />

Aeneas spricht auf intravenöses Rocephin und Vancomycin an. Diese oder andere Antibiotika<br />

sollten zumindest für zwei weitere Monate angewendet werden, nachdem die Lyme-Symptome und -<br />

Anzeichen verschwunden sind. Wenn die Antibiotika vorzeitig abgesetzt werden, wie es jetzt der<br />

Fall ist, dann wird er einen Rückfall erleiden und größere körperliche und Gehirnschäden auf<br />

Grund der verbleibenden, widerstandsfähigeren und noch schwerer behandelbaren Borrelia<br />

burgdorferi Spirochäten. Aeneas darf kein Opfer der irrigen Annahme werden, dass jede Lyme-<br />

Krankheit behandelt werden kann und daß sämtliche Borrelia burgdorferi Spirochäten innerhalb<br />

eines willkürlichen Zeitraumes einer Antibiotikatherapie von 3 bis 6 Wochen ausgerottet werden.<br />

Es gibt umfangreiche Belege in der einschlägigen medizinischen Fachliteratur, dass die<br />

Borrelia burgdorferi Spirochäten eine andauernde intensive intravenöse Antibiotikatherapie<br />

von einer Dauer von einem Monat, sechs Monaten und sogar mehreren Jahren überleben kann.<br />

Diese Hinweise dürfen bei)einer objektiven Entscheidung bezüglich einer angemessenen<br />

Heiltherapie zur Behandlung der Lyme-Krankheit nicht außer Acht gelassen werden. Beigefügt<br />

ist ein Bericht jüngeren Datums von einem darin übereinstimmenden Eypertengremium bezüglich<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 27


der Behandlung der chronischen Lyme-Krankheit, veröffentlicht von der Internationalen Gesellschaft<br />

für die Lyme-Krankheit und damit verwandt Krankheiten (ILADS); in diesem Bericht wird<br />

der Einsatz einer langandauernden Antibiotikatherapie bei chronischer Lyme-Krankheit befürwortet.<br />

Es sollte auch beachtet werden, daß längere Behandlungszeiträume für eine Antibiotikatherapie<br />

angebracht sind, wenn diese auch für andere Leiden indiziert ist, wie z. B. Akne, Malaria,<br />

Tuberkulose, Lepra usw. Drei Viertel der über 7000 Kinder, die ich auf die Lyme-Krankheit hin<br />

behandelt habe, wurden mit einer kontinuierlichen oralen, intramuskulären oder intravenösen<br />

Antibiotikatherapie über einen Zeitraum von 3 Monaten bis hin zu 7 Jahren behandelt. Diese<br />

Kinder sind gesund und symptomfrei über 2 bis 15 Jahre nach Einstellung der passenden Antibiotikatherapie.<br />

Eine eher typische Behandlungsdauer für Kinder mit anhaltender Lyme-Krankheit<br />

erstreckt reckt sich über 2 bis 3 Jahre, außer das Kind hat die Lyme-Krankheit während der Schwan-<br />

gerschaft erworben. Kinder, die die Lyme-Krankheit bereits während der Schwangerschaft<br />

erworben haben, benötigen eine längere Behandlung, um die Lyme-Infektion auszurotten.<br />

ten.<br />

Keines dieser Kinder mit angemessener langfristiger Antibiotikatherapie trug in der Folge der<br />

Antibiotikatherapie einen organischen oder Systemschaden davon.<br />

Antibiotikatherapie einen organischen oder Systemschaden davon. Diese Kinder mit chronischer<br />

Lyme-Erkrankung haben jedoch Schäden im Gehirn, an der Wirbelsäule, an den Augen, der<br />

Schilddrüse, der Lunge, am Herzen, am Magen-Darm-Kanal und am Urogenitaltrakt, wenn die<br />

Behandlung nicht lang genug andauert, um alle Borrelia burgdorferi Spirochäten auszumerzen.<br />

Aeneas gehört zu diesen Kindern, die eine lang anhaltende Antibiotika-Behandlung benötigen. Jede<br />

Unterbrechung seiner Antibiotikatherapie und/oder ein emotionales Trauma wird dazu führen, daß<br />

er einen Lyme-Rückfall mit weiteren Gehirn- und körperlichen Schäden erleidet.<br />

Ich bin von der verantwortlichen Fürsorge, die <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong> ihrem Sohn widmet, beeindruckt. Sie<br />

hat sich aktiv um die beste Behandlung für Aeneas durch Fachleute bemüht, welche besondere<br />

Erfahrungen in der Behandlung der Lyme-Borreliose vorweisen können. Sie leidet nicht unter<br />

dem Münchhausen Syndrom by proxy. Sie sollte nicht dafür bestraft werden, daß sie größere<br />

Kenntnisse über die Lyme-Krankheit hat als viele Ärzte, und daß sie diese Kenntnisse dafür<br />

nutzt, um sich für die chronisch andauernde Lyme-Erkrankung ihres neunjährigen Sohnes um<br />

eine angemessene Behandlung zu bemühen<br />

ine angemessene Behandlung zu bemühen“ [aus der Übersetzung aus dem Englischen durch<br />

einen allgemein beeidigten Übersetzer, die dem Gericht vorliegt] –Hervorhebungen durch die<br />

Verfasser des Offenen <strong>Brief</strong>es)<br />

Zitat Prof. Dr. Rascher: “Diese Passage des Gutachtens zeigt, wie sich die Langzeit-<br />

Antibiotikatherapie begründet: Angst bei Patienten zu schüren und ihnen zu drohen.“<br />

(Eine unsinnige Unterstellung, wenn man die Erfahrung und Fachkompetenz von Dr. Jones<br />

bedenkt und die wissenschaftlichen Veröffentlichungen über die Langzeit-Antibiotika-Therapie in<br />

Erwägung zieht [Prof. Rascher bezieht sich auf die Passage am Schluß des zweit-letzten Absatzes<br />

der Stellung-nahme von Dr. Jones, in der Dr. Jones die möglichen Spätfolgen einer unbehandelten<br />

Borreliose aufführt]. Zudem hat <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong> die Folgen einer Borreliose am eigenen Leibe<br />

erlebt, als sie arbeitsunfähig geworden war, weil sie der Lehrmeinung folgte, nur eine Kurzzeittherapie<br />

machte und dadurch im Rollstuhl landete. Dr. Fingerle vom Pettenkofer Institut, dem<br />

nationalen Referenzzentrum für Borreliose in München, welches von Prof. Dr. Rascher offenbar so<br />

hochgeschätzt wird, gab Frau <strong>Heller</strong> dann in diesem Zustand die Auskunft, ihr könne man sowieso<br />

nicht mehr helfen! Frau <strong>Heller</strong> kam dann aufgrund eigener Recherchen darauf, daß es noch eine<br />

andere Therapieform als die durch die universitäre Lehrmeinung vertretene gibt: diejenige der<br />

Langzeitantibiose. Wenige Wochen nach Beginn dieser Langzeittherapie benötigte <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong><br />

keinen Rollstuhl und keine Krücken mehr.)<br />

Zitat Prof. Rascher: „Ich bin überzeugt, daß Aeneas <strong>Heller</strong> an keiner aktiven<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 28


Borrelioseerkrankung leidet bzw. die austherapiert ist. Um Schaden von ihm abzuwenden, darf er<br />

nicht in einem Umfeld leben, das die antibiotische Therapie wieder aufnimmt und ihm seine Entwick-<br />

lungsmöglichkeiten, auch für einen geregelten Schulbesuch nimmt.“ (Sie, Prof. Rascher, haben Aeneas<br />

einen geregelten Schulbesuch genommen [siehe <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 8, Seiten 17-20]. Wir werden nicht<br />

müde werden, Ihre immer wiederkehrenden gleichen Verleumdungen und unfundierten<br />

Anschuldigungen zu widerlegen und sie der Öffentlichkeit zu übergeben.) „Auch ist der Satz<br />

medizinisch falsch‚ Sie (gemeint ist Frau <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong>) leidet nicht unter einem Münchhausen-by-proxy-<br />

Syndrom’.<br />

Wenn einer unter einem Münchhausen-by-proxy-Syndrom leidet, dann ist es das Kind, nicht die Mutter.<br />

Dies sollte ein Pädiater wissen, auch wenn er sich ausschließlich mit Borreliose beschäftigt.“ (Natürlich<br />

ist das Münchhausen-by-proxy-Syndrom eine psychische Erkrankung der Mutter, und nicht des<br />

Kindes – falls es diese Erkrankung überhaupt gibt [siehe dazu: Ende des 6. Offenen <strong>Brief</strong>es und:<br />

www.petra-heller.info, Rubrik „Münchhausen-by-proxy-Syndrom und Lyme-Borreliose / Wissenschaftliche<br />

Veröffentlichungen“, Vortrag von Dr. Helen Hayward Brown „Das Münchhausen-byproxy-Syndrom<br />

und das gerichtsmedizinische Gutachterwesen“ vom 20. Februar 2006] Es geht<br />

Ihnen auch mit dieser – fachlich falschen – Aussage wiederum nur um die Diffamierung Ihres<br />

Berufskollegen und nicht um eine sachliche Diskussion. „Ein Klinikleiter wie Sie, Prof. Rascher<br />

sollte wissen, daß ein Erreger Borrelia burgdorfi nicht existiert; wohl aber ein Erreger Borrelia<br />

burgdorferi, kann man da nur erwidern [siehe <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 5, Seite 11, letzter Abs. und<br />

<strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 6, Seite 11, letzter Abs. sowie die Aufstellung aller fachlichen Falschaussagen von<br />

Prof. Rascher auf Seite 18 des vorliegenden Offenen <strong>Brief</strong>es].)<br />

Zitat Prof. Rascher: „7. Auch die Bescheinigungen von Herrn Dr. W. sind nicht der<br />

Wahrheitsfindung dienlich, da sie nicht begründet sind. Im übrigen verweise ich auf mein Gutachten vom<br />

18.08.2004.<br />

Somit sind die hier beschriebenen Gutachten nicht geeignet, die Langzeit-Antibiotikatherapie zu<br />

begründen. Es ist verständlich, dass die behandelnden Ärzte nun bereitwillig Gutachten abgeben, die aber<br />

den Kriterien eines fundierten Gutachtens nicht genügen. Sie haben sicherlich Angst, dass im Rahmen von<br />

Ermittlungen ihre Patientenunterlagen durch Gutachter gerichtlich geprüft werden und Regresse<br />

anstehen.“ (Nur zwei der Ärzte, die Stellungnahmen abgegeben haben, haben überhaupt Infusionen<br />

verschrieben; die anderen haben nur Diagnosen gestellt bzw. Behandlungsempfehlungen gegeben<br />

und deswegen sowieso keine Regresse zu befürchten. Im Übrigen entspricht Ihre Argumentation,<br />

sehr geehrter Herr Rascher, hier einmal mehr nicht den allgemeinen Gesetzen der Logik: Wenn<br />

die Ärzte Angst vor der gerichtlichen Prüfung ihrer Patientenunterlagen hätten, dann würden sie<br />

gerade nicht bereitwillig Atteste für das Gericht vorlegen, sondern wie Sie, Prof. Rascher, möglichst<br />

die Schuld für die angebliche Kindesmißhandlung auf die Mutter abschieben.<br />

Fazit: Erfinden von Beweisen )<br />

Zitat Prof. Rascher: „In keiner Weise geht irgendein Gutachter fundiert auf die von der<br />

Mutter behaupteten Krankheiten Immundefekt, Allergien und Zöliakie ein.“ (Sie wiederholen sich,<br />

Prof. Rascher. Wir wiederholen uns auch: Die Krankheiten sind nicht von der Mutter behauptet,<br />

sondern von Ärzten diagnostiziert worden.<br />

Fazit: böswillige Anschuldigungen )<br />

Zitat Prof. Rascher: „Auch das Gutachten der Dipl.-Psychologin N. bezüglich der<br />

Mutter, vom 25.08.2004, ist nicht geeignet, dass von mir geforderte psychiatrische Gutachten der Mutter<br />

und die Abklärung, ob die Mutter an einem Münchhausen-Syndrom leidet, d. h. an einer vorgegebenen<br />

manipulierten Krankheit.“ (Prädikat des Satzes?)<br />

Zitat Prof. Rascher: „Diese Beurteilung gehört ausschließlich in die Hände eines<br />

anerkannten Facharztes für Psychiatrie.<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 29


Leider nimmt die RÄ Frau K. die Argumentation von Herrn Dr. C. R. Jones auf und droht mit<br />

Wiederauftreten von schwerwiegenden Krankheiten, v. a. auch solchen, die bei Aeneas <strong>Heller</strong> nie<br />

beobachtet wurden.“<br />

(Wir<br />

zeigen hier der Öffentlichkeit eine ihre<br />

i<br />

hrer<br />

Verdreh- und Diffamierungs-Technik<br />

Techniken<br />

en, Prof. Rascher:<br />

1) Sie schreiben, Frau RA K. drohe „mit WIEDERAUFTRETEN von …<br />

Krankheiten“, die bei Aeneas „nie beobachtet wurden“. Der Leser dieser<br />

Ihrer Aussage muß doch wohl dann davon ausgehen, daß die Rechtsanwältin<br />

K. irgendwo den Terminus ’Wiederauftreten’ oder ein sinngemäßes Wort<br />

gebraucht haben sollte oder wenigstens diesen Sinn von ’Wiederauftreten’ in<br />

irgendeiner Form ausgesprochen haben sollte.<br />

Liest man den Schriftsatz der Anwältin, so findet man aber<br />

nichts dergleichen.<br />

Sie, Prof. Rascher, legen Rechtsanwältin K. also so etwas in den Mund bzw. in<br />

den Schriftsatz.<br />

2) Der zweite Schritt Ihrer Verdrehtechnik ist es, das, was Sie unterstellen<br />

[hier die Formulierung ’Wiederauftreten’ in irgendeiner Form] angeblich zu<br />

widerlegen, indem Sie schreiben: „die bei Aeneas <strong>Heller</strong> nie beobachtet<br />

wurden“. Das widerspricht sich natürlich. Etwas, was nie aufgetreten ist, kann<br />

auch nicht ’wieder auftreten’.<br />

Wenn man den Schriftsatz der Rechtsanwältin K. vom 30.08.2004 liest, findet<br />

man nirgends eine solche Aussage, wie Sie sie hier herbeizaubern. Ja, man<br />

kann nicht einmal sagen, daß die Rechtsanwältin „die Argumentation von Dr.<br />

Jones aufnimmt“, wie Sie, Prof. Rascher, behaupten. Denn wenn man die<br />

Argumentation einer anderen Person aufnimmt, verwendet man eigene Worte<br />

für dasselbe Argument und spinnt dieses weiter. Frau Rechtsanwältin K. tut<br />

aber nichts weiter, als die Symptome, die Dr. Jones als Folgen einer nicht<br />

behandelten chronischen Borreliose in seiner Stellungnahme [Seite 28, erster<br />

Abs. des vorliegenden Offenen <strong>Brief</strong>es] angibt, aufzuzählen und beruft sich<br />

nur auf Dr. Jones’ Aussagen.<br />

Wir drucken die Stelle der Schrift von Rechtsanwältin K. als<br />

Faksimile ab, auf die Sie, Prof. Rascher, sich hier beziehen:<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 30


Soweit der Schriftsatz der Rechtsanwältin K.<br />

Ihre Verdreh-Technik, Prof. Rascher, verläuft also folgendermaßen:<br />

1) Sie unterstellen der Person, die Sie diffamieren wollen, eine Aussage, die sie gar nicht<br />

gemacht hat.<br />

2) Dann geben Sie vor, diese Aussage, die Sie selber erfunden haben, zu<br />

widerlegen, , um die Person, der sie die von Ihnen erfundene Aussage unterstellen, für<br />

unqualifiziert oder unlauter zu erklären.<br />

Sie wenden diese Verdreh- und Diffanmierungs-Technik des Öfteren an. Es scheint dies also<br />

auch ganz bewußte Methodik zu sein. Wir werden darauf in weiteren Analysen Ihrer<br />

Stellungnahmen noch zurückkommen.)<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 31


Zitat Prof. Rascher: „Leider muß ich feststellen, dass im besten Interesse des Kindes<br />

Aeneas <strong>Heller</strong> nur eine langjährige Trennung von der Familie eine normale Persönlichkeitsentwicklung<br />

gewährleistet, da das gesamte Umfeld bestrebt ist, die unsinnige Therapie und diese schwerwiegende<br />

Form der Kindsmisshandlung fortzuführen.<br />

Ich fordere dringend die Entfernung des Gefäßkatheters, da dieser nicht notwendig ist und<br />

potentiell durch Infektion und Thrombosen mit Embolien der Lungengefäßbahn und damit eine weitere<br />

Schädigung von Aeneas verursachen kann.“<br />

(Im vorhergehenden Satz haben Sie Frau Rechtsanwältin K. beschuldigt, sie hätte mit etwas<br />

gedroht. Damit haben Sie die Aussage von Rechtsanwältin K. in der anwaltlichen Schrift vom<br />

30.08.2004 verdreht.<br />

UND WAS TUN T<br />

SIE SELBST GLEICH IM NÄCHSTEN N<br />

SATZ?: Sie drohen mit Schäden, die<br />

durch die von Ihnen auf`s Podest gehobene ’evidenz’<br />

evidenz-basierte Medizin’ in<br />

keiner Weise gegeben sein können; “v. a. auch solchen, die von der ’evidenz-basierten<br />

Medizin’ nie beobachtet wurden“, um an Ihre Worte anzulehnen…<br />

Wir haben im 7. Offenen <strong>Brief</strong>, Seite 5ff die Stellungnahme des Chirurgen, der den Port bei Aeneas<br />

implantiert hatte, abgedruckt. Sein Fazit war: „Die „<br />

Einschätzung des Universitäts-<br />

Klinikums Erlangen, daß eine Belassung des Ports zu einer konkreten<br />

gesundheitlichen Gefährdung von Aeneas führen könne und deshalb dringend<br />

explantiert werden müsse, deckt sich somit nicht mit der derzeitigen<br />

Publikationslage.<br />

Im Übrigen entspräche ein nicht notwendiger operativer Eingriff während der<br />

derzeitigen Isolation von Aeneas nicht den ethischen Grundsätzen ärztlichen<br />

Handelns.“<br />

- Was meinen Sie mit „eine weitere Schädigung“? Aeneas war ja gemäß Ihren eigenen Aussagen im<br />

Gutachten vom 18.08.2004 offenbar gesund und ohne jegliche Schädigung. Ja, Herr Prof. Rascher<br />

nicht einmal Sie selbst haben Schädigungen bei Aeneas finden können, obwohl Sie während intensiven,<br />

das Kind schwer belastenden Untersuchungen danach gesucht haben. Hierzu haben Sie das Kind<br />

wochenlang in Ihrer Klinik eingesperrt. Einige Tage mußte der von Ihnen für völlig gesund erklärte Junge<br />

deswegen sogar auf der Intensivstation Ihrer Klinik verbringen.)<br />

Zitat Prof. Rascher: „In der gleichen Narkose der Entfernung des Katheters wird man<br />

eine Dünndarmbiopsie zur Beurteilung der Zöliakie vornehmen.“<br />

(Der Nachweis oder Ausschluss von Zöliakie ist gemäß Prof. Harms nach einigen Jahren der<br />

glutenfreien Ernährung mittels Dünndarmbiopsie nicht mehr zu führen [siehe <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong>es <strong>Nr</strong>. 7,<br />

Seite 4].)<br />

Zitat Prof. Rascher: „Falls meine Begründung für das Gericht nicht schlüssig ist, muss<br />

eine unabhängige Begutachtung einer wissenschaftlich ausgewiesenen Institution (z. B. Nationales<br />

Referenzzentrum für Borreliose) erfolgen.<br />

Für Rückfragen stehen ich gerne zur Verfügung, ebenso bin ich bereit, meinen Ausführungen<br />

dem Gericht zu erläutern.“<br />

(Wir stehen Ihnen, Prof. Rascher gerne zur Verfügung, um Ihnen unsere Ausführungen noch<br />

weiter zu erläutern. Kontaktadresse: Familie <strong>Heller</strong>, Greiffenbergstr. 33, 96052 Bamberg.<br />

Außerdem<br />

erwarten wir Ihre Stellungnahme e zu den Offenen <strong>Brief</strong>en <strong>Nr</strong>.<br />

5-8, , sowie zum vorliegenden Offenen <strong>Brief</strong> <strong>Nr</strong>. 9.)<br />

Ende der Stellungnahme von Prof. Rascher vom 13.09.2004<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 32


FORTSETZUNG FOLGT<br />

Grundsätzliche Gedanken zum Ärztestreit um die Langzeittherapie mit<br />

Antibiotika gegen Borreliose:<br />

- Bei Tuberkulose, Akne und Q-Fieber ist diese Therapie vollkommen anerkannt und<br />

niemand spricht davon, daß dadurch Schäden entstehen könnten, weil auch keine bekannt<br />

sind.<br />

- Medizinische Neuentdeckungen, sowie Therapieformen, wie zu Beispiel im Falle des<br />

Kindbettfiebers (Dr. Semmelweis) oder der Tuberkulose ( Prof. Virchow gegen Dr.<br />

Robert Koch) wurden im Anfang auch unterdrückt<br />

und nicht verstanden.<br />

Das heißt:<br />

Medizingeschichtlich bedeutet es nichts, daß Prof. Rascher Universitätsprofessor ist.<br />

Dieses Schreiben werden wir allen uns zugänglichen Medien zukommen lassen.<br />

Kopien ergehen an:<br />

- Frau Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin, Bundeskanzleramt, Willy-Brandtstr. 1 10557 Berlin;<br />

- Herrn Horst Köhler, Bundespräsident, Bundeskanzleramt, Willy-Brandstr. 1, 10557 Berlin;<br />

- Herrn Norbert Lammert, Bundestagspräsident, Bundestagsgebäude, Platz der Republik, 11011 Berlin<br />

Wir autorisieren die Mutter <strong>Petra</strong> <strong>Heller</strong>, dieses Schreiben in der Öffentlichkeit und vor Gericht<br />

weiterzuverwenden.<br />

Die nächste Demonstration für Aeneas findet am 15. April 2006 in Bamberg mit zahlreichen<br />

Solidaritätsbekundungen in anderen Städten statt.<br />

Alle, die sich mit Aeneas solidarisieren:<br />

Name Vorname Anschrift Datum Unterschrift<br />

9. <strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong> für Aeneas anläßlich der Demonstration vom 1. April 2006 33

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