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Newsletter Ausgabe 4 Juli 2012 - Netzwerk - Pflege und ...

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Themenschwerpunkt:<br />

Zur Wohnsituation von Menschen mit geistiger Behinderung im<br />

Alter – Herausforderungen für Politik <strong>und</strong> Praxis in Niedersachsen<br />

Hintergr<strong>und</strong>:<br />

In Deutschland leben annähernd 450 000 Menschen mit geistiger Behinderung 1 . Per<br />

Gesetz wurde ihnen (wie allen Menschen mit Behinderungen) in den letzten<br />

Jahrzehnten sukzessive das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben zu gestanden 2 .<br />

Dies betrifft auch den für ein selbstbestimmtes Leben essentiellen Bereich des<br />

Wohnens. Das im SGB IX § 9 festgelegte Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht für Menschen mit<br />

Behinderungen bezieht sich auch auf diesen Lebensbereich (Lebenshilfe, 2008).<br />

Demnach dürfen weder Leistungserbringer noch Träger der Sozialhilfe „einseitig oder<br />

gemeinsam über den behinderten Menschen verfügen (Lebenshilfe, 2008)“.<br />

Als Möglichkeiten des Wohnens im Rahmen der Behindertenhilfe stehen zur<br />

Verfügung:<br />

- Wohnen im Elternhaus<br />

- Anstalten bzw. Komplexeinrichtungen<br />

- gruppengegliedertes Wohnheim<br />

- Dorfgemeinschaften mit anthroposophischer oder christlicher Orientierung<br />

- betreute Wohngemeinschaften<br />

- betreutes Einzel- <strong>und</strong> Paarwohnen<br />

- Eltern-Kind Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung mit eigenen<br />

Kindern<br />

(Theunissen, Schirbort, 2006)<br />

Über ein Drittel der Erwachsenen lebt eigenständig oder bei Angehörigen<br />

(Dieckmann, <strong>2012</strong>). Als Begleitende Hilfen sind tagesstrukturierende Maßnahmen zu<br />

nennen sowie das sog. persönliche Budget. Dieses ist ein wichtiger Bestandteil der<br />

Selbstbestimmung.<br />

Seit einigen Jahren beschäftigen sich Behindertenverbände <strong>und</strong> auch Forschung<br />

(Komp, 2006; Dieckmann, <strong>2012</strong>) zunehmend mit der Tatsache, dass sich die<br />

Lebenserwartung geistig behinderter Menschen derjenigen von Menschen ohne<br />

Behinderungen in Zukunft angleichen wird. Zuverlässige Daten zur Lebenserwartung<br />

liegen jedoch nicht vor (Komp, 2006). In Bezug auf die Region Westfalen /Lippe<br />

führte Dieckmann (<strong>2012</strong>) jedoch Vorausberechnungen durch: So wies die<br />

Altersstruktur geistig behinderter Menschen im Jahr 2010 noch einen deutlich<br />

geringeren Anteil von 60-Jährigen<br />

1 (Schätzung auf der Basis von Statistiken der Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation (WHO) (B<strong>und</strong>esvereinigung Lebenshilfe<br />

2000 zitiert bei Gusset-Bährer 2004, 24)<br />

2 1992 BtG Gesetz zur Reform des Rechts der Vorm<strong>und</strong>schaft <strong>und</strong> Pflegschaft für Volljährig: Menschen mit geistiger<br />

Behinderung als „Rechtspersonen“, UN-Behindertenrechtskonvention<br />

1994 Artikel 3 Absatz 3 des Gr<strong>und</strong>gesetzes – keine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen,<br />

2001 SGB IX „Rehabilitationsgesetz“ darin u.a. §9 „Wunsch- <strong>und</strong> Wahlrecht“ zum selbstbestimmten Leben<br />

NETZWERK PFLEGE- UND VERSORGUNGSFORSCHUNG, 4. AUSGABE JULI <strong>2012</strong> 2

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