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Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für die ...

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3<br />

§ 4 Fächerwahl Hauptstudium<br />

Aus den in § 3 genannten Wissenschaftsdisziplinen werden <strong>die</strong> Fächer des Hauptstudiums<br />

gewählt (Hauptfach und ein Fächerverbund mit Leitfach, und affinem Fach). Hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Fächerwahl gelten folgende Einschränkungen:<br />

- Ethik kann als Hauptfach o<strong>der</strong> im Fächerverbund (Leitfach o<strong>der</strong> affines Fach) nur im<br />

Schwerpunkt Hauptschule gewählt werden.<br />

- Informatik kann nur im Schwerpunkt Hauptschule und nur als Leitfach o<strong>der</strong> affines Fach<br />

gewählt werden.<br />

- Politikwissenschaft kann nur im Fächerverbund (Leitfach o<strong>der</strong> affines Fach) gewählt werden.<br />

- Die Fächer Technik und Wirtschaftslehre können im Schwerpunkt Grundschule nur im Fächerverbund<br />

(Leitfach o<strong>der</strong> affines Fach) gewählt werden.<br />

- Im Schwerpunkt Grundschule umfassen <strong>die</strong> Fächer Biologie, Chemie, Geographie, Geschichte,<br />

Physik, Politikwissenschaft, Technik und Wirtschaftslehre Anteile des Sachunterrichts<br />

(gemäß Anlage 1 GHPO I). Diese gruppieren sich in einen naturwissenschaftlichen<br />

(Biologie, Chemie, Physik und Technik) und einen sozialwissenschaftlichen (Geographie,<br />

Geschichte, Politikwissenschaft und Wirtschaftslehre) Schwerpunkt.<br />

- Die Schulfach bezogenen Wissenschaftsdisziplinen Evangelische Theologie/ Religionspädagogik<br />

o<strong>der</strong> katholische Theologie / Religionspädagogik kann nur wählen, wer <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Konfession angehört. Dies gilt nicht für das Grundlagenwahlfach Theologie.<br />

§ 5 Übergang in das Hauptstudium<br />

(1) Am Ende des Fundamentums wird <strong>die</strong> endgültige Wahl des Stufenschwerpunkts (Grundschule<br />

o<strong>der</strong> Hauptschule) getroffen.<br />

(2) Fächerkombinationen für den Schwerpunkt Grundschule und für den Schwerpunkt Hauptschule<br />

sind:<br />

1. ein Hauptfach gemäß § 3;<br />

2. ein Fächerverbund gemäß § 6 Abs. 2, aus dem ein Fach als Leitfach und ein Fach als<br />

affines Fach stu<strong>die</strong>rt werden.<br />

(3) Mindestens ein Fundamentumspflichtfach (Mathematik, Deutsch) und das weitere Fach<br />

sind im Hauptstudium als Hauptfach o<strong>der</strong> im Fächerverbund (Leitfach o<strong>der</strong> affines Fach) zu<br />

stu<strong>die</strong>ren. Ein Fundamentumsfach ist als Leitfach zu stu<strong>die</strong>ren.<br />

(4) Im Hauptstudium werden <strong>der</strong> Erziehungswissenschaftliche Bereich (Allgemeine Pädagogik,<br />

Schulpädagogik, und Pädagogische Psychologie) und das Grundlagenwahlfach fortgeführt.<br />

§ 6 Fächerverbünde<br />

(1) Fächerverbünde führen Themenbereiche aus verschiedenen Fachgebieten und Disziplinen<br />

zusammen.<br />

(2) Fächerverbünde sind:<br />

1. Verbund Ästhetische Erziehung (Kunst, Musik, Sport, evangelische Theologie/Reli-

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