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Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für die ...

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4<br />

gionspädagogik, katholische Theologie/Religionspädagogik),<br />

2. Mathematisch-Naturwissenschaftlicher Verbund (Biologie, Chemie, Haushalt/Textil,<br />

Informatik, Mathematik, Physik, Technik, evangelische Theologie / Religionspädagogik,<br />

katholische Theologie/Religionspädagogik),<br />

3. Sozialwissenschaftlicher Verbund (Ethik, Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft,<br />

evangelische Theologie/Religionspädagogik, katholische Theologie / Religionspädagogik,<br />

Wirtschaftslehre),<br />

4. Verbund Sprache (Deutsch, Englisch, Französisch, evangelische Theologie / Religionspädagogik,<br />

katholische Theologie/Religionspädagogik).<br />

(3) Fächer aus unterschiedlichen Fächerverbünden können (gem. § 7 Absatz 1 Nr. 2 GHPO<br />

I) kombiniert werden. An <strong>der</strong> Pädagogischen <strong>Hochschule</strong> <strong>Karlsruhe</strong> ist <strong>die</strong> nachstehende fächerverbundübergreifende<br />

Kombinationen stu<strong>die</strong>rbar:<br />

Technik – Wirtschaftslehre<br />

Das Modul Einführung in <strong>die</strong> Fächerverbünde wird im Fächerverbund des Leitfaches<br />

erbracht.<br />

Im Europa-Lehramt kann Deutsch als affines Fach mit allen Sachfächern kombiniert<br />

werden.<br />

§ 7 Curricularer Rahmen<br />

(1) Das Studium des Lehramtes für Grund- und Hauptschule umfasst maximal 120 SWS.<br />

(2) Das Studium des Erziehungswissenschaftlichen Bereichs umfasst 36 SWS. Diese verteilen<br />

sich wie folgt:<br />

- Pädagogik 20 SWS<br />

- Pädagogische Psychologie 8 SWS<br />

- Grundlagenpflichtfach (Theologie) 2 SWS<br />

- Grundlagenwahlfach 6 SWS<br />

Philosophie o<strong>der</strong> Soziologie/Politikwissenschaft o<strong>der</strong> Theologie<br />

(3) Die curricularen Verpflichtungen in den unterrichtsfachbezogenen Wissenschaftsdisziplinen<br />

(Fächer) betragen:<br />

- Hauptfach 35 SWS,<br />

- Leitfach 30 SWS (24 SWS in vier Fachmodulen, 6 SWS Einführung in den<br />

Fächerverbund)<br />

- affines Fach 18 SWS<br />

- Sprecherziehung 1 SWS<br />

Wird das Studium einer Wissenschaftsdisziplin erst nach dem Fundamentum begonnen, reduziert<br />

sich sein Umfang um 6 SWS.<br />

(4) Die in Anlage 1 <strong>der</strong> GHPO I festgelegten Module bilden das Kerncurriculum. Darüber hinaus<br />

gehende Inhalte <strong>der</strong> unterrichtsfachbezogenen Wissenschaftsdisziplinen werden in <strong>der</strong><br />

Anlage I <strong>die</strong>ser <strong>Stu<strong>die</strong>nordnung</strong> definiert, entwe<strong>der</strong> als Modul 5 und Modul 6 o<strong>der</strong> als freies<br />

Modul.<br />

§ 8 Schwerpunkt Grundschule<br />

(1) Der Schwerpunkt Grundschule konstituiert sich durch ein geson<strong>der</strong>tes schulstufenbezogenes<br />

Lehrangebot, das <strong>die</strong> Module des Kerncurriculums ergänzt. Dieses wird in den Unterrichtsfach<br />

bezogenen Wissenschaftsdisziplinen in den jeweiligen Modulen 2 und 3 vermittelt.<br />

(2) In den Sachunterrichtsdisziplinen umfasst Modul 2 <strong>die</strong> Sachunterrichtsdidaktik.

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