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Analysenvorschriften - Pharmazie

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<strong>Analysenvorschriften</strong> „Quantitative anorganische Analyse“ Sommersemester 2013<br />

Argentometrie<br />

12. Kaliumbromid (nach Volhard)<br />

0,3 g der zu analysierenden Substanz, genau gewogen, werden in 20 ml Wasser<br />

gelöst. Nach Zusatz von 12 ml Salpetersäure (2 mol/l), 1 ml Ammoniumeisen-(III)-<br />

sulfatlösung 17 als Indikator und 20,0 ml Silbernitratlösung (0,1 mol/l) wird die<br />

überschüssige AgNO 3 -Lösung mit NH 4 SCN-Lösung (0,1 mol/l) bis zum Farbumschlag<br />

nach schwach bräunlich zurücktitriert.<br />

17<br />

Kalt gesättigte Lösung von Ammoniumeisen(III)-sulfat, die mit Salpetersäure bis zum<br />

Verschwinden der Braunfärbung versetzt wird.<br />

MW (Kaliumbromid) = 119,01 g/mol<br />

Die Ansage der Analyse erfolgt in mg Kaliumbromid<br />

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