Analysenvorschriften - Pharmazie
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<strong>Analysenvorschriften</strong> „Quantitative anorganische Analyse“ Sommersemester 2013<br />
Argentometrie<br />
12. Kaliumbromid (nach Volhard)<br />
0,3 g der zu analysierenden Substanz, genau gewogen, werden in 20 ml Wasser<br />
gelöst. Nach Zusatz von 12 ml Salpetersäure (2 mol/l), 1 ml Ammoniumeisen-(III)-<br />
sulfatlösung 17 als Indikator und 20,0 ml Silbernitratlösung (0,1 mol/l) wird die<br />
überschüssige AgNO 3 -Lösung mit NH 4 SCN-Lösung (0,1 mol/l) bis zum Farbumschlag<br />
nach schwach bräunlich zurücktitriert.<br />
17<br />
Kalt gesättigte Lösung von Ammoniumeisen(III)-sulfat, die mit Salpetersäure bis zum<br />
Verschwinden der Braunfärbung versetzt wird.<br />
MW (Kaliumbromid) = 119,01 g/mol<br />
Die Ansage der Analyse erfolgt in mg Kaliumbromid<br />
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