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- 1 - Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie der ...

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Umfang von 30 Stun<strong>den</strong> ein weiterer CP erworben. Im Modul „Interdisziplinäre Vernetzung“<br />

wer<strong>den</strong> 8 CP erworben, im Modul „Studium Integrale“ 12 CP. Die Ergebnisse dieser drei<br />

Module gehen nicht in die Berechnung <strong>der</strong> Gesamtnote ein. Insgesamt wer<strong>den</strong> im<br />

Bachelorstudium mindestens 180 CP erworben.<br />

§ 7<br />

Zugang zu Lehrveranstaltungen<br />

(1) Die Lehrveranstaltungen des <strong>Bachelorstudiengang</strong>s <strong>Psychologie</strong> <strong>der</strong> Humanwissenschaftlichen<br />

Fakultät stehen <strong>den</strong> für diesen Studiengang eingeschriebenen o<strong>der</strong> als Zweithörerin<br />

bzw. Zweithörer zugelassenen Studieren<strong>den</strong> und Studieren<strong>den</strong> an<strong>der</strong>er Studiengänge sowie<br />

Gasthörerinnen und Gasthörern zur Teilnahme offen. Für die Lehrveranstaltungsplanung<br />

wird in <strong>der</strong> Regel eine Anmeldung gefor<strong>der</strong>t. Die Anmeldung erfolgt online über das hochschulinterne<br />

Anmeldesystem. Die Anmeldefristen wer<strong>den</strong> rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

(2) Machen es <strong>der</strong> angestrebte Studienerfolg, die für eine Lehrveranstaltung vorgesehene<br />

Vermittlungsform, Forschungsbelange o<strong>der</strong> die verfügbare Kapazität an Lehr- und Betreuungspersonal<br />

erfor<strong>der</strong>lich, die Teilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung zu begrenzen, so erfolgt<br />

dies nach Maßgabe des § 59 Abs. 2 HG auf Antrag <strong>der</strong> bzw. des Lehren<strong>den</strong> durch die<br />

Dekanin bzw. <strong>den</strong> Dekan o<strong>der</strong> durch die o<strong>der</strong> <strong>den</strong> von ihr o<strong>der</strong> ihm Beauftragten.<br />

Dabei sind die Bewerberinnen und Bewerber in folgen<strong>der</strong> Reihenfolge zu berücksichtigen:<br />

1. Studierende, die an <strong>der</strong> Universität zu Köln für <strong>den</strong> <strong>Bachelorstudiengang</strong> <strong>Psychologie</strong><br />

eingeschrieben sind, danach Studierende, die gemäß § 52 Abs. 2 HG als Zweithörerin<br />

bzw. Zweithörer an <strong>der</strong> Universität zu Köln zugelassen sind und danach Studierende,<br />

die in einem Studiengang an <strong>der</strong> Universität zu Köln eingeschrieben sind, <strong>der</strong><br />

<strong>Psychologie</strong>-Pflichtanteile hat. Für diese Studieren<strong>den</strong> muss zusätzlich gelten, dass sie<br />

nach ihrem Studienverlauf auf <strong>den</strong> Besuch <strong>der</strong> Lehrveranstaltung zu diesem Zeitpunkt<br />

angewiesen sind, da ihnen an<strong>der</strong>nfalls ein Zeitverlust in ihrem Studium von mehr als<br />

einem Semester entsteht (einschließlich aller Wie<strong>der</strong>holerinnen und Wie<strong>der</strong>holer).<br />

2. Studierende, die an <strong>der</strong> Universität zu Köln für <strong>den</strong> <strong>Bachelorstudiengang</strong> <strong>Psychologie</strong><br />

eingeschrieben sind, danach Studierende, die gemäß § 52 Abs. 2 HG als Zweithörerin<br />

bzw. Zweithörer an <strong>der</strong> Universität zu Köln zugelassen sind und danach Studierende,<br />

die in einem Studiengang an <strong>der</strong> Universität zu Köln eingeschrieben sind, <strong>der</strong><br />

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