- 1 - Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie der ...
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(3) Der Prüfungsausschuss stellt sicher, dass in jedem Studienjahr Prüfungen zu allen zur<br />
Bachelorprüfung gehören<strong>den</strong> Modulen abgehalten wer<strong>den</strong>.<br />
(4) Macht die Kandidatin bzw. <strong>der</strong> Kandidat durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie<br />
bzw. er wegen länger andauern<strong>der</strong> o<strong>der</strong> ständiger körperlicher Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> chronischer<br />
Erkrankung nicht in <strong>der</strong> Lage ist, eine Prüfung ganz o<strong>der</strong> teilweise in <strong>der</strong> vorgesehenen<br />
Form abzulegen, hat die bzw. <strong>der</strong> Vorsitzende des Prüfungsausschusses <strong>der</strong> Kandidatin<br />
bzw. dem Kandidaten zu gestatten, gleichwertige Prüfungsleistungen in einer an<strong>der</strong>en Form<br />
zu erbringen.<br />
(5) Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, an <strong>der</strong> Universität zu Köln Credit Points zu<br />
erwerben o<strong>der</strong> Prüfungen abzulegen. Dies gilt nicht für die Wie<strong>der</strong>holung von nicht bestan<strong>den</strong>en<br />
Prüfungen und für Leistungsnachweise für das Auslandssemester selbst.<br />
(6) Die Anmeldung zu <strong>der</strong> entsprechen<strong>den</strong> Prüfung, die mit dieser Lehrveranstaltung verbun<strong>den</strong><br />
ist, erfolgt in <strong>der</strong> Regel online über das hochschulinterne Anmeldeverfahren. Ein Rücktritt<br />
von <strong>der</strong> Anmeldung zu <strong>der</strong> entsprechen<strong>den</strong> Prüfungsleistung muss bis zwei Wochen vor<br />
dem Prüfungstermin (Klausur) o<strong>der</strong> zwei Wochen vor dem Abgabetermin (Hausarbeit) online<br />
durch eine ordnungsgemäße Abmeldung erfolgen; an<strong>der</strong>nfalls gilt diese Prüfungsleistung als<br />
nicht bestan<strong>den</strong>.<br />
(7) Bestan<strong>den</strong>e Prüfungsleistungen können nicht wie<strong>der</strong>holt wer<strong>den</strong>.<br />
§ 9<br />
Prüfungsausschuss<br />
(1) Für die Organisation <strong>der</strong> Prüfungen und die durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen<br />
Aufgaben wählt die Humanwissenschaftliche Fakultät einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss<br />
besteht aus sechs Mitglie<strong>der</strong>n: Drei Mitglie<strong>der</strong> wer<strong>den</strong> aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong><br />
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, ein Mitglied wird aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> akademischen<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zwei Mitglie<strong>der</strong> wer<strong>den</strong> aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Studieren<strong>den</strong><br />
gewählt. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin o<strong>der</strong> ein Stellvertreter zu<br />
wählen. Die Amtszeit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Hochschullehrerinnen und<br />
Hochschullehrer sowie aus <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
beträgt drei Jahre, die Amtszeit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Studieren<strong>den</strong> ein Jahr.<br />
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