01.06.2014 Aufrufe

GDPdU und elektronische Archivierung - PROJECT CONSULT ...

GDPdU und elektronische Archivierung - PROJECT CONSULT ...

GDPdU und elektronische Archivierung - PROJECT CONSULT ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ein <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> Whitepaper zum Thema <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong><br />

<strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag auf der<br />

UEBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung<br />

Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

am 26.11.2003 in Darmstadt<br />

von<br />

Dr. Ulrich Kampffmeyer<br />

<strong>PROJECT</strong><br />

<strong>CONSULT</strong><br />

Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH<br />

Hamburg 2003


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag auf der ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE - Tagung<br />

„Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

am 26.11.2003<br />

von Dr. Ulrich Kampffmeyer<br />

Geschäftsführer der <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> Unternehmensberatung GmbH<br />

Managing Partner der <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> International Ltd.<br />

Geschäftsführer des DLM-Network EEIG<br />

Mitglied des DLM-Monitoring-Committee der Europäischen Kommission<br />

Mitglied des Board of Directors der AIIM international<br />

Inhalt der Teilnehmerunterlagen<br />

Seite<br />

A) „<strong>GDPdU</strong>: endlich Klarheit“<br />

Artikel von Steuerberater Stefan Groß <strong>und</strong><br />

Dr. Ulrich Kampffmeyer<br />

Oktober 2003<br />

B) „Revisionssichere <strong>Archivierung</strong> <strong>und</strong> Dokumentenmanagement<br />

im Licht neuer rechtlicher Anforderungen“<br />

Mitschrift des Vortrags von Dr. Ulrich Kampffmeyer auf der<br />

Audicon-Roadshow“<br />

Mai 2003<br />

C) “Die <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> ihre Anforderungen zur <strong>elektronische</strong>n<br />

<strong>Archivierung</strong>“<br />

Stellungnahme von <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> <strong>und</strong> Zöller&Partner<br />

Mai 2003<br />

3<br />

19<br />

73<br />

Profil des Autors 97<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 2 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Teil A<br />

„<strong>GDPdU</strong>: endlich Klarheit“<br />

Artikel von StB Dipl. Kfm. Stefan Groß, Kanzlei Peters Schönberger & Partner GbR,<br />

München, <strong>und</strong> Dr. Ulrich Kampffmeyer, <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> Unternehmensberatung,<br />

Hamburg.<br />

Die Diskussion um die <strong>GDPdU</strong> hat in letzter Zeit hohe Wellen geschlagen. Nachdem<br />

in den ersten 12 Monaten nach dem Inkrafttreten der Gr<strong>und</strong>sätze zum Datenzugriff<br />

<strong>und</strong> zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen kaum eine Reaktion erfolgt war, wird den<br />

steuerpflichtigen Unternehmen inzwischen bewusst, dass ihnen die Zeit wegläuft. Bei<br />

den nächsten Außenprüfungen können die Daten bereits digital geprüft werden <strong>und</strong><br />

die Vorbereitungen sind bei den betroffenen Unternehmen erst angelaufen.<br />

Nächste Stufe längst gezündet<br />

Fast unbemerkt von der aktuellen Diskussion rüstet die Finanzverwaltung demnächst<br />

vielleicht schon weiter auf. Die „IDEA-Waffe“ wurde von der Fa. Audicon<br />

(www.audicon.net) mit einem „Nachbrenner“ ausgestattet, der es in sich hat. Mit AIS<br />

TaxAudit können steuerrelevante Daten weitgehend automatisiert analysiert werden<br />

<strong>und</strong> Unregelmäßigkeiten kommen schnell ans Licht. Ob <strong>und</strong> wann die<br />

Finanzverwaltung diese Makros einsetzen wird ist noch offen, doch die Unternehmen<br />

können bereits jetzt darauf zugreifen <strong>und</strong> sich so optimal auf künftige, nicht nur<br />

digitale Betriebsprüfung vorbereiten. Die Schonfrist für die Unternehmer ist so<br />

schneller vorbei, als viele prognostiziert haben <strong>und</strong> die ersten digitalen Prüfungen<br />

haben bereits begonnen. Höchste Zeit für die Unternehmen sich vorzubereiten.<br />

In der Diskussion spielte die <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> eine wichtige Rolle, denn wie<br />

soll man über einen Zeitraum von 10 Jahren die Daten vorhalten. Anbieter<br />

<strong>elektronische</strong>r Archivsysteme waren mit schnellen Ankündigungen "<strong>GDPdU</strong>konformer"<br />

Systeme zur Hand, ohne eigentlich zu wissen, welche Anforderungen die<br />

Finanzverwaltung hier stellt. Auch die Flut diverser Checklisten <strong>und</strong> Leitfäden<br />

vermochten kein Licht in das Dunkel <strong>GDPdU</strong>-konforme <strong>Archivierung</strong> bringen, ganz<br />

im Gegenteil.<br />

Flut der Leitfäden<br />

Als die Entwürfe zu den <strong>GDPdU</strong> zum ersten Mal im Jahr 2000 in die Öffentlichkeit<br />

gelangten, regte sich nur in Fachkreisen etwas Interesse. Selbst als die <strong>GDPdU</strong><br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 3 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

rechtskräftig wurden, fand eine Diskussion nur in Fachzirkeln, bei den<br />

Archivsystemherstellern <strong>und</strong> bei Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern statt. Erst<br />

sehr spät reagierten die Anwender. Zunächst die großen Unternehmen, bei welchen<br />

praktisch ständig eine Betriebsprüfung läuft <strong>und</strong> bei denen für den Prüfer längst der<br />

Zugriff auf die Daten möglich ist. Die breite Masse der Steuerpflichtigen <strong>und</strong> selbst<br />

die Steuerberater beginnen erst jetzt die Dimension der <strong>elektronische</strong>n<br />

Steuerprüfung zu erkennen. Aufklärung tut not. So fühlen sich viele berufen, mit<br />

Argumentarien, Checklisten, Fragen-<strong>und</strong>-Antworten-Katalogen, Leitlinien, Büchern,<br />

Folienvorträgen <strong>und</strong> Webseiten das Informationsbedürfnis zu stillen. Nach zwei<br />

Jahren <strong>GDPdU</strong> ist nunmehr eine Flut von Handreichungen zu beobachten. Einzelne<br />

Hersteller , Berater, Rechtsanwälte <strong>und</strong> Steuerberater, Verbände wie AWV, BitKOM,<br />

VOI <strong>und</strong> Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern usw. bedienen den Markt. Nicht nur die<br />

<strong>GDPdU</strong> ließen Spielraum in der Interpretation, die erst zu dieser Flut von Leitfäden<br />

geführt hat, sondern auch die vielen Checklisten <strong>und</strong> Fragen-<strong>und</strong>-Antworten-<br />

Kataloge divergieren in ihren Aussagen. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen,<br />

dass sich durch den Praxiseinsatz der <strong>elektronische</strong>n Steuerprüfung laufend neue<br />

Auslegungen <strong>und</strong> Problemstellungen ergeben, zum Teil aber auch darauf, dass aus<br />

wirtschaftlichem Interesse oder aus Positionierungsgründen die eine oder<br />

andere Interpretation favorisiert wird. Das B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen (BMF)<br />

hat sich seinerseits an dieser Leitfaden-Flut beteiligt. Der inzwischen in der dritten<br />

Fassung vorliegende Frage-<strong>und</strong>-Antworten-Katalog vom August 2002 auf der<br />

Webseite des BMF hat in vielen Fragen zur Klärung beigetragen. Eine Reihe der<br />

Antworten hat aber erneut zur Verunsicherung geführt. Die vielen Leitfäden haben<br />

zumindest eine positive Komponente. Sie können den B<strong>und</strong>esfinanzbehörden<br />

Orientierungshilfe sein <strong>und</strong> für bekannte Probleme praktikable Lösungen<br />

vorschlagen. Endgültige Klarheit kann es aber nur durch das BMF selbst geben. Die<br />

<strong>GDPdU</strong> müssen überarbeitet, <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> GOBS auf einander harmonisiert <strong>und</strong> der<br />

Fragen-<strong>und</strong>-Antworten-Katalog im Internet muss durch eine belastungsfähige, nicht<br />

nur die Finanzbehörden selbst verpflichtende, Sicherheit schaffende Ausarbeitung<br />

offiziellen Charakters ersetzt werden. Solange das BMF selbst nicht für Klarheit<br />

sorgt, ist immer neuen Interpretationen <strong>und</strong> Leitfäden Tür-<strong>und</strong>-Tor geöffnet.<br />

Im Dschungel der Definitionen<br />

Die GoBS <strong>und</strong> die <strong>GDPdU</strong> benutzen eine Reihe von Begriffen, die auf<br />

Softwaresysteme zur Verarbeitung <strong>und</strong> Speicherung von Daten abzielen. Um die<br />

Klärung der Begriffsdefinitionen ranken sich so auch zahlreiche Checklisten,<br />

Argumentarien <strong>und</strong> Fragen-<strong>und</strong>-Antworten-Kataloge. Auch das BMF hat hier selbst<br />

versucht Klarheit in die Begriffswelt zu bringen, ohne mit ihrem Fragen-<strong>und</strong>-<br />

Antworten-Katalog die gr<strong>und</strong>sätzlichen Missverständnisse ausräumen zu können.<br />

Bevor wir uns der Frage eines revisionssicheren Archives für steuerrelevante Daten<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 4 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

zuwenden, soll hier versucht werden, etwas Licht in die verwendete Begrifflichkeit zu<br />

bringen:<br />

Steuerrelevante Daten<br />

Der sehr weiche Begriff der „steuerrelevanten Daten“ ist unter zwei Gesichtspunkten<br />

zu betrachten: Einmal inhaltlich <strong>und</strong> zum zweiten technisch. Inhaltlich geht es darum,<br />

auf welche Informationen der Steuerprüfer im Rahmen einer Außenprüfung zugreifen<br />

darf. Die inhaltliche Frage muss das steuerpflichtige Unternehmen in Abhängigkeit<br />

seiner Geschäftstätigkeit zusammen mit seinem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer<br />

beantworten. Wichtig: Dies ist keine Aufgabe der Softwarebranche, ganz im<br />

Gegenteil. Nach Auffassung der B<strong>und</strong>essteuerberaterkammer gehört die Ermittlung<br />

der steuerlich relevanten Daten zu den „Vorbehaltsaufgaben“ der steuerberatenden<br />

Berufe. Dabei gilt, dass sich durch die <strong>GDPdU</strong> am fachlichen Umfang <strong>und</strong> Inhalt der<br />

Prüfung eigentlich nichts ändert, sondern dass die Form der Bereitstellung, des<br />

Zugriffes <strong>und</strong> der Auswertung sich der technologischen Entwicklung angepasst hat.<br />

Immer mehr Information entsteht originär elektronisch <strong>und</strong> kann auch nur<br />

elektronisch ausgewertet werden. Technisch geht es darum, wie diese Informationen<br />

für eine Auswertung bereitgestellt werden. Steuerrelevante Daten können in einem<br />

Unternehmen in unterschiedlichen Systemen entstehen <strong>und</strong> gespeichert werden.<br />

Hier ist die Aufgabe, nach der fachlichen Qualifizierung der steuerrelevanten Daten<br />

die entsprechenden Systeme, Speicherorte <strong>und</strong> Formate zu ermitteln, um die Daten<br />

anhaltend auswertbar bereitzustellen.<br />

„Originär <strong>elektronische</strong> Unterlagen“<br />

Bei originär <strong>elektronische</strong> Unterlagen handelt es sich in erster Linie um Daten, die in<br />

einem kaufmännischen System selbst durch Verarbeitungsschritte entstanden sind.<br />

Bei der Entstehung dieser Daten sind unterschiedliche Quellen zu berücksichtigen.<br />

Sie können aus anderen Datenverarbeitungssystemen importiert (siehe<br />

Nebensysteme <strong>und</strong> vorgelagerte Systeme), von Dritten durch Datenübertragung<br />

übermittelt (z.B. EDI, E-Mail) oder aber durch manuelle Eingaben erfasst worden<br />

sein. Durch die Verarbeitung, d.h. im wesentlichen durch die Zuweisung zu<br />

Vorgängen, Konten, Lieferanten oder K<strong>und</strong>en, durch Berechung von abgeleiteten<br />

Werten, Zuordnung von Stammdaten <strong>und</strong> andere Operationen der Programmlogik<br />

entstehen erst die originär <strong>elektronische</strong>n, steuerrelevanten Daten. Erst durch die<br />

Verarbeitung <strong>und</strong> die Zuweisung im buchhalterischen Sachzusammenhang<br />

entstehen die steuerrelevanten Daten. Die Rohdaten vor der Verarbeitung haben<br />

daher eher einen Belegcharakter, der die Nachvollziehbarkeit der durchgeführten<br />

Operationen der Software sicherstellen muss.<br />

„Maschinell auswertbare Daten“<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 5 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Steuerrelevante Daten sind maschinell auswertbare Daten aus kaufmännischen<br />

Softwaresystemen, die als Datensatz vorliegen. Jeder Datensatz repräsentiert eine<br />

steuerrelevante Transaktion <strong>und</strong> beinhaltet alle notwendigen Informationen, die für<br />

eine steuerliche Veranlagung im Sinne von Entstehen, Entfallen oder Minderung<br />

einer Steuerlast relevant sind. Er setzt sich hierfür aus identifizierenden Attributen<br />

<strong>und</strong> Stammdaten wie Konto, Adressat, Steuersatz etc., Zweck oder Objekt <strong>und</strong> den<br />

Werten wie Betrag, Währung <strong>und</strong> Datum zusammen. Die Vollständigkeit <strong>und</strong> der<br />

Zusammenhang dieser Attribute sichert die Auswertbarkeit des Datensatzes im<br />

Kontext. Diese Daten müssen in Deutschland strukturiert, geordnet, periodengerecht<br />

<strong>und</strong> vollständig durch die Software IDEA (offizielle Prüfsoftware der<br />

Finanzverwaltung) in der jeweils gültigen Version auswertbar bereitgestellt werden.<br />

Anders sieht dies mit Dokumenten aus, z.B. mit einer von Hand eingegebenen<br />

Rechnung in einem Textverarbeitungsprogramm. Hier handelt es sich um die<br />

Übertragung von Daten in ein Dokument, das hierdurch Belegcharakter erhalten<br />

kann.<br />

„Nicht maschinell auswertbare Belege“<br />

Belege sind der Nachweis zum Datensatz mit den steuerrelevanten Daten. Belege<br />

sind in der Regel nicht maschinell automatisch auswertbare, schwach strukturierte<br />

oder unstrukturierte Dokumente. Entsprechend ihrer Entstehung können sie beim<br />

Steuerpflichtigen in Papier, <strong>elektronische</strong>r Form oder anderer Form vorliegen. Sind<br />

die Dokumente originär elektronisch entstanden oder beim Steuerpflichtigen originär<br />

elektronisch eingegangen, so sind sie im Originalformat mit den dazugehörigen<br />

Entstehungs- oder Eingangsdaten zu speichern. Elektronische Dokumente können<br />

auch als strukturierte Datensätze vorliegen <strong>und</strong> müssen dann auch für maschinelle<br />

Auswertung bereitgestellt werden. Elektronische Dokumente müssen über einen<br />

eindeutigen Index wieder auffindbar <strong>und</strong> über die Attribute des Index eindeutig mit<br />

dem dazugehörigen steuerrelevanten Datensatz verknüpft sein. Diese Dokumente<br />

sind so zu speichern, dass keine Veränderung der Dokumente selbst möglich ist, die<br />

Beziehung zwischen Dokument <strong>und</strong> zugehörigem Datensatz nicht aufgelöst oder<br />

verändert werden kann, <strong>und</strong> der Bestand der Dokumente gegen Verlust <strong>und</strong><br />

Veränderung geschützt ist. Das System hat sicherzustellen, dass die gespeicherten<br />

Dokumente über den vorgegebenen Aufbewahrungszeitraum recherchiert <strong>und</strong><br />

verlustfrei zur Anzeige gebracht werden können. In der Verfahrensdokumentation<br />

nach GoBS ist dieses Verfahren nachprüfbar zu beschreiben <strong>und</strong> die Prozesse<br />

müssen durch eine revisionssichere Protokollierung nachvollziehbar sein. Beim<br />

Datenzugriff nach den <strong>GDPdU</strong> ergeben sich je nach Typus zwei unterschiedliche<br />

Zugriffsarten. Für originär <strong>elektronische</strong> Unterlagen ist die direkte Auswertbarkeit der<br />

Daten für die Zugriffsarten Z1 (unmittelbarer Zugriff) <strong>und</strong> Z2 (mittelbarer Zugriff)<br />

sowie Z3 (Datenträgerüberlassung) sicherzustellen. Liegen die Daten noch im<br />

operativen System, in der sie ursprünglich erzeugenden Anwendung vollständig vor,<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 6 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

kann Z1 <strong>und</strong> Z2 direkt auf diesen Datenbestand erfolgen. Die Anwendung muss<br />

jedoch in der Lage sein, auch Datenträger nach Z3 für die Auswertung mit IDEA zu<br />

erzeugen. Für nicht maschinell auswertbare Belege gilt, dass die Dokumente über<br />

die Attribute des Index im ersten Schritt recherchiert werden, um dann im zweiten<br />

Schritt angezeigt zu werden.<br />

Durch die vorgeschlagene Unterscheidung zwischen maschinell auswertbarem<br />

Datensatz <strong>und</strong> zugehörigem, nicht maschinell auswertbarem Belegdokument ist das<br />

Problem der steuerrelevanten Daten lösbar. Letztlich lässt sich damit unabhängig<br />

von der Form der Daten <strong>und</strong> Dokumente die „Auswertbarkeit“ als „wahlfreier Zugriff<br />

auf die steuerrelevanten Daten“ beschreiben.<br />

Datenverarbeitungssystem im Sinne der <strong>GDPdU</strong><br />

Durch die <strong>GDPdU</strong> sind eine Reihe von unterschiedlichen Datenverarbeitungssystemen<br />

betroffen. Je nach dem, in welchem Umfang steuerrelevante<br />

Daten in ihnen entstehen <strong>und</strong> gespeichert werden ist ihre Relevanz für eine<br />

<strong>elektronische</strong> Steuerprüfung verschieden. Daher ist eine Differenzierung notwendig.<br />

„Hauptsystem“<br />

Unter einem Hauptsystem ist dasjenige System, bestehend aus Software <strong>und</strong><br />

benötigter Hardware zu verstehen, in dem die originär steuerrelevanten Daten<br />

verarbeitet <strong>und</strong> gespeichert werden. Dies sind in der Regel kaufmännische<br />

Anwendungen, ERP-Systeme, Buchhaltungssysteme etc. Solange dieses Hauptsystem<br />

im Betrieb ist spricht man auch vom operativen, Produktiv- oder<br />

Produktionssystem um es von stillgelegten, red<strong>und</strong>anten Sicherheits- oder im<br />

Testbetrieb befindlichen Systemen zu unterscheiden. Unter einem Produktivsystem<br />

versteht man somit eine Anwendung, die aktiv <strong>und</strong> nutzbar ist, <strong>und</strong> die für den Zweck<br />

der Anwendung benötigten Daten enthält oder auf diese direkt zugreifen kann. Bei<br />

einer kaufmännischen Anwendung wären dies auch die aktuellen steuerrelevanten<br />

Daten. Das Hauptsystem mit seiner Programmfunktionalität <strong>und</strong> seinen<br />

Auswertungsmöglichkeiten erfüllt auch die Voraussetzungen von Z1 (unmittelbarer<br />

Zugriff) <strong>und</strong> Z2 (mittelbarer Zugriff). Es sollte auch die Erstellung von Datenträgern<br />

nach Z3 (Datenträgerüberlassung) ermöglichen.<br />

„Vorgelagertes System“<br />

Vorgelagerte Systeme sind Lösungen, mit denen steuerrelevante Daten <strong>und</strong> Belege<br />

erfasst <strong>und</strong> verarbeitet werden (z.B. Scannen mit automatischer Klassifikation von<br />

Rechnungen mit Übertragung ins ERP), deren Ergebnisse jedoch in ein<br />

Buchführungs-, ERP- oder vergleichbares System übertragen werden <strong>und</strong> dort für<br />

den Zugriff bereitstehen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Verarbeitung <strong>und</strong><br />

Übertragung verlustfrei, nachvollziehbar <strong>und</strong> die originär Information nicht<br />

verändernd geschieht. Häufig geben diese vorgelagerten Systeme aber nur Teile<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 7 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

oder konsolidierte, verdichtete Daten an das Hauptsystem ab. Die Auswertbarkeit<br />

dieser Daten im Sinne des wahlfreien Zugriffs ist im Hauptsystem dann nicht mehr<br />

vollständig gegeben. Bei vorgelagerten Systemen kann es sich z.B. um<br />

Kassensysteme, Zahlungsverkehrssysteme oder andere Lösungen handeln, in<br />

denen steuerrelevante Daten entstehen. Die Daten dieser Systeme rechnen zum<br />

Umfang einer digitalen Außenprüfung. Vorgelagerte Systeme sind im Regelfall nicht<br />

darauf ausgelegt Z1 <strong>und</strong> Z2 zu unterstützen <strong>und</strong> besitzen auch keine Funktionalität<br />

um selektiv Datenträger nach Z3 zu erstellen. Häufig sind die Datenmengen so groß,<br />

z.B. in Kommunikations-, Energie- <strong>und</strong> Handelsunternehmen, dass eine vollständige<br />

Übergabe nach Zugriffsart Z3 unmöglich ist.<br />

„Nebensystem“<br />

Unter Nebensystemen versteht man Systemlösungen, in denen steuerrelevanten<br />

Daten entstehen, gespeichert <strong>und</strong> verarbeitet werden, die nicht oder nur sehr stark<br />

verdichtet im Buchhaltungs- oder ERP-System vorliegen. Hierbei kann es sich um<br />

Materialwirtschafts-, Zeiterfassungs- oder E-Business-Anwendungen handeln, die<br />

eine eigenständige Logik <strong>und</strong> Speicherung besitzen. Die Daten dieser Systeme<br />

dürfen auch der <strong>elektronische</strong>n Steuerprüfung unterworfen werden. Sofern die<br />

steuerrelevanten Daten in diesen Systemen qualifiziert <strong>und</strong> identifiziert werden<br />

können, kann auch ein direkter Zugriff über die Anwendung möglich sein. Da<br />

Nebensysteme aber in der Regel nicht über den Programm- <strong>und</strong> Datenaufbau wie<br />

ein kaufmännisches System verfügen, kann der Zugriff nach Z1 <strong>und</strong> Z2 beschränkt<br />

sein. Es besteht daher im Regelfall auch bisher nicht die Möglichkeit, aus solchen<br />

Nebensystemen Datenträger für Z3 zu erstellen.<br />

„Archivsystem“<br />

Archivsysteme kommen erst dann ins Spiel, wenn in den operativen Haupt-, Neben<strong>und</strong><br />

vorgelagerten Systemen die steuerrelevanten Daten des Prüfungszeitraums<br />

nicht mehr auswertbar vorliegen. Angesichts der Aufbewahrungsfristen von 6 oder 10<br />

Jahren ist die Auslagerung von Datenbeständen aus den Produktivsystemen<br />

besonders bei mittleren <strong>und</strong> größeren Anwendungen der Regelfall. In<br />

Archivsystemen entstehen jedoch selbst keine steuerrelevanten Daten, sondern sie<br />

dienen lediglich der Speicherung <strong>und</strong> der Bereitstellung der Daten. Die<br />

Auswertbarkeit <strong>und</strong> die Vollständigkeit muss von den Hauptsystemen <strong>und</strong> den<br />

Nebensystemen bereits bei der Übergabe der Daten an das Archivsystem<br />

sichergestellt sein. Die Frage der Aufgaben eines Archivsystems soll im Folgenden<br />

noch näher betrachtet werden.<br />

„Universelles Auswertungsprogramm für steuerrelevante Daten“<br />

Die Diskussion um ein universelles Auswertungsprogramm entstand durch den<br />

Artikel von Groß, Lindgens <strong>und</strong> Matheis „Rückstellung für Kosten des Datenzugriffs<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 8 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

der Finanzverwaltung“ (veröffentlich im DStR Heft 23/2003, S. 921ff), in dem die<br />

Lösung der <strong>Archivierung</strong>sproblematik beschrieben wurde. Wenn Archivsysteme<br />

selbst nicht mehr über die Auswertungslogik des Hauptsystems verfügen müssen,<br />

wenn es nur noch vollständige, auswertbare steuerrelevante Daten übernimmt <strong>und</strong><br />

auf Anforderung wieder bereitstellt, muss die Auswertbarkeit der steuerrelevanten<br />

Daten mit anderen Mitteln sichergestellt werden. Hier kommt natürlich sofort das<br />

Auswertungsprogramm ins Spiel, mit dem die Finanzbehörden prüfen. Zumindest für<br />

die Daten nach der Zugriffsart Z3 ist dies der gesetzte Auswertungsstandard, der die<br />

Struktur der Daten vorgibt. Das B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen scheut sich<br />

natürlich gleich ein einzelnes Produkt wie „IDEA“ offiziell zu verankern. Man kann<br />

Wettbewerbsprodukte wie ACL nicht gr<strong>und</strong>sätzlich benachteiligen. Mit einer<br />

Festlegung auf IDEA hätte man jedoch den Vorteil, dass die Funktionalität <strong>und</strong> die<br />

benötigten Strukturen bekannt sind. Will man jedoch einen neutralen Begriff wie z.B.<br />

„Universelles Auswertungsprogramm“ benutzen, muss der Funktionsumfang auch<br />

neutral definiert werden. Die Formulierung aus dem Fragen-<strong>und</strong>-Antworten-Katalog<br />

des BMF vom August 2002, dass bei der Auslagerung der steuerrelevanten Daten<br />

aus dem operativen System für die <strong>Archivierung</strong>ssysteme die gleiche<br />

Auswertungsfunktionalität wie beim die Daten erzeugenden System vorhanden sein<br />

soll (Frage <strong>und</strong> Antwort Nr. 11), greift bei Auswertungsprogrammen wie IDEA oder<br />

ACL nicht mehr.<br />

Keine Zertifizierung für Archiv <strong>und</strong> Speichersysteme<br />

In jüngst erfolgten Stellungnahmen auf Eingaben hat das BMF deutlich gemacht,<br />

dass es weder für Speichersubsysteme noch für Archivsysteme eine Zertifizierung<br />

gibt oder geben wird. Damit erübrigen sich auch die Diskussionen um die Marketing-<br />

Slogans „<strong>GDPdU</strong>-konforme <strong>Archivierung</strong>“ <strong>und</strong> die Frage des „richtigen“<br />

Speichermediums. „<strong>GDPdU</strong>-Konformität“ beschränkt sich auf die Vollständigkeit <strong>und</strong><br />

Auswertbarkeit der Daten selbst. Dies ist Angelegenheit der die Daten originär<br />

erzeugenden Systeme. Das „richtige“ Speichermedium gibt es nicht. Eine Festlegung<br />

auf nur eine Technologie ist weder sinnvoll noch angesichts des schnellen<br />

technologischen Wechsels machbar. Sicherheit <strong>und</strong> Verfügbarkeit sind außerdem<br />

nicht allein vom Speichermedium abhängig. Die gespeicherte Information muss auch<br />

auslesbar, anzeigbar <strong>und</strong> verarbeitungsfähig sein. Hierfür sind entsprechende<br />

Betriebssysteme, Treibersoftware <strong>und</strong> Verarbeitungsprogramme notwendig. Die<br />

Information auf einem sicheren Speicher zu haben nützt nicht viel, wenn man sie<br />

nicht mehr benutzen kann.<br />

Dementsprechend kann man heute verschiedene Technologien als mehr oder<br />

weniger gleichberechtigt betrachten, wenn es um die veränderungssichere<br />

Speicherung von steuerrelevanten Daten geht. Traditionelle WORM-Technologien<br />

mit unterschiedlichen Verfahren stehen dabei zu CD <strong>und</strong> DVD, speziell abgesicherten<br />

Festplattensubsystemen <strong>und</strong> WORM-Bändern für Tape-Libraries im<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 9 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Wettbewerb. Entsprechend der beim Anwender im Einsatz befindlichen IT-Infrastruktur<br />

Umfeld wird die eine oder andere Technologie bevorzugt werden. In<br />

Rechenzentren z.B. WORM-Tapes oder Festplattensubsysteme, bei Anwendern mit<br />

vorhandenen Archivsystemen traditionelle WORM-Medien <strong>und</strong> bei Kleinanwendern<br />

eher CD <strong>und</strong> DVD. Letztere eignen sich besonders, wenn man alle Daten einer<br />

Periode auf nur einem Medium unterbringen kann.<br />

Für alle Medien gilt jedoch, „ein Medium allein reicht nicht aus! Es geht um die<br />

Erstellung von Sicherheitskopien, die regelmäßige Prüfung der Medien <strong>und</strong><br />

Sicherheitskopien auf Lesbarkeit <strong>und</strong> Verarbeitungsfähigkeit, die Migration auf neue<br />

Medien <strong>und</strong> andere Themen der Sicherheit. Revisionssicherheit ist hierbei mehr als<br />

nur technische Sicherheit zum Schutz vor Veränderung. Revisionssicherheit schließt<br />

den ganzen Prozess von der Entstehung der Daten bis zu ihrer Entsorgung ein.<br />

Speichermedien <strong>und</strong> Speichersubsysteme stellen daher nur eine Komponente eines<br />

revisionssicheren Systems dar. Im Vordergr<strong>und</strong> der Überlegungen zur Revisionssicherheit<br />

steht die Information <strong>und</strong> ihr Kontext. Wie die Information aufbewahrt wird<br />

ist wichtig, aber im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zur revisionssicheren<br />

<strong>Archivierung</strong> nur ein Baustein. Die Wahl des Mediums muss dem Wert der<br />

Information gerecht werden. Die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben ist hierbei auch nur<br />

ein Aspekt des Wertes von Information. Archivsysteme nur für die Erfüllung der<br />

<strong>GDPdU</strong>, also nur zur Speicherung steuerrelevanter Daten, die ein Prüfer vielleicht in<br />

ein paar Jahren auswerten will, sind unwirtschaftlich. Elektronische Archivsysteme<br />

machen nur dann Sinn, wenn man sie auch zur Speicherung aller anderen<br />

<strong>elektronische</strong>n Informationen eines Unternehmens einsetzt. Steuerrelevante Daten<br />

sind dann nur noch ein spezieller Informationstyp, der vom universellen<br />

Unternehmensarchivsystem quasi nebenbei mitverwaltet wird. Nebenbei: Es gibt<br />

noch weit aus mehr Vorschriften die zu beachten sind als „nur“ die <strong>GDPdU</strong>. Dabei ist<br />

insbesondere an den Prüfungsstandard 330 des IdW (Institut der Wirtschaftsprüfer)<br />

oder an die geänderten Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise <strong>und</strong> deren<br />

Prüfbarkeit zu denken.<br />

Zugriff auf das Hauptsystem?<br />

Beim Vorhaltenden der Daten für den unmittelbaren bzw. mittelbaren Datenzugriff<br />

der Finanzverwaltung wurde immer wieder die Frage gestellt, in welchem Bereich der<br />

Unternehmens-EDV dies zu gewährleisten ist. Das Gesetz, <strong>und</strong> nichts anderes<br />

bindet den Steuerpflichtigen, geht von einer Auswertung der steuerlich relevanten<br />

Datenbestände im Haupt- oder Produktivsystem aus. Um dieses jedoch nicht mit<br />

einer zu großen Datenmenge zu überlasten, sind Archivsysteme notwendiger<br />

Bestandteil der meisten IT-Umgebungen. Archivierte Daten müssten so für Zwecke<br />

der Betriebsprüfung in das laufende System zurückgespielt werden um eine<br />

Verarbeitung mit den dort vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten zu gewährleisten.<br />

Doch genau hier entstehen massive technische Probleme, da es beim Zurückladen<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 10 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

dieser alten Daten idR zu Unverträglichkeiten mit inzwischen ugedateten Systemen<br />

kommt. Einfacher wäre es, archivierte Daten durch direkten Zugriff auf das<br />

Archivsystem auszuwerten, jedoch halten die meisten Archivlösungen nur<br />

eingeschränkte Auswertungsmöglichkeiten vor. Die Lösung dieses Konflikt liegt wie<br />

so oft greifbar nahe: IDEA, doch dazu später mehr.<br />

Revisionssichere <strong>elektronische</strong> Archivsysteme zur Aufbewahrung<br />

steuerrelevanter Daten<br />

Die Diskussion um die <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> hat inzwischen zu einer Klarstellung<br />

geführt. Elektronische Archivsysteme müssen selbst keine Auswertungsfunktionalität<br />

wie ein Hauptsystem oder eine universelles Auswertungsprogramm<br />

besitzen. Sie unterliegen jedoch dann den Anforderungen der <strong>GDPdU</strong>:<br />

1) muss der wahlfreie Zugriff derart abgebildet werden, dass die entsprechenden<br />

archivierten Daten auch vollständig bereitgestellt werden,<br />

2) muss die Speicherung derart erfolgen, dass die Unveränderbarkeit der Daten<br />

sichergestellt ist <strong>und</strong><br />

3) muss das Archivsystem in quantitativer <strong>und</strong> qualitativer Hinsicht<br />

Auswertungsmöglichkeiten gewährleisten, die denen des Hauptsystems<br />

gleichwertig sind.<br />

Während in anderen Gesetzen immer nur von Speicherung <strong>und</strong> Aufbewahrung die<br />

Rede ist, wird hier konkret von digitalen Speichermedien <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

gesprochen. Die <strong>GDPdU</strong> verweist hier auf die entsprechenden Passagen in der<br />

Abgabenordnung <strong>und</strong> führt aus: „Originär digitale Unterlagen nach § 146 Abs. 5 AO<br />

sind auf maschinell verwertbaren Datenträgern zu archivieren.“ Wie dies im Einzelfall<br />

zu geschehen hat, ist deutlicher in den GoBS nachzulesen. Für das Thema<br />

<strong>Archivierung</strong> gewinnt die GoBS damit eine größere Bedeutung als die <strong>GDPdU</strong> selbst.<br />

Originär digitale Unterlagen nach der AO <strong>und</strong> den GoBS sind aber nicht nur<br />

maschinell auswertbare Datensätze, sondern auch Dokumente. Maschinell<br />

verwertbare Datenträger impliziert, dass es einen Zugriff auf die Daten auf dem<br />

Speichermedium gibt. Nach den <strong>GDPdU</strong> heißt dies wahlfreier Zugriff mittels eines<br />

Programmes. Im Prinzip sind dies für <strong>elektronische</strong> Archivsysteme<br />

Selbstverständlichkeiten, da sie in der Regel über eine Datenbank zielgenau die<br />

gewünschten Daten ermittelt <strong>und</strong> bereitstellt. Bei kleineren Datenmengen, die als<br />

Dateien gespeichert sind, kann sogar der Zugriff über ein Dateiverwaltungssystem<br />

ausreichend sein. Entscheidend ist jedoch unter dem Gesichtspunkt der<br />

Aufbewahrungsfristen, dass die Information über die gesamte Aufbewahrungsfrist<br />

maschinell verarbeitungsfähig bereitsteht. Angesichts der schnellen Veränderung<br />

von Komponenten, Betriebsystemen, Formaten <strong>und</strong> Standards eine Aufgabe, die nur<br />

durch die rechtzeitige, verlustfreie, die Information selbst nicht verändernde,<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 11 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

dokumentierte <strong>und</strong> nachvollziehbare Migration der Daten von einem Medium auf ein<br />

anderes bewältigt werden kann.<br />

Der Anforderung, das Archivsystem mit Auswertungen zu versehen, die jenen im<br />

Produktivsystem in quantitativer <strong>und</strong> qualitativer Hinsicht gleichwertig sind, kann ein<br />

Archiv mit IDEA-Funktionalität bei entsprechender Ausgestaltung durchaus gerecht<br />

werden. Doch was bedeutet dies für die praktische Umsetzung <strong>und</strong> reicht IDEA<br />

wirklich aus?<br />

IDEA-Client zielführend<br />

Die Diskussion um die <strong>GDPdU</strong> war für den Steuerpflichtigen - <strong>und</strong> auch für die<br />

Steuerberater selbst - mehr als verwirrend. So stellt sich auch bei vielen die Frage,<br />

warum ein "IDEA-Client" eine neue Qualität bringen soll. Das BMF hat selbst in<br />

einem Schreiben diesen Ansatz als "zielführend" <strong>und</strong> "substantiiert" bezeichnet. Für<br />

den Anwender bring dies eine Vielzahl von Vorteilen. Wenn man mit einer<br />

unabhängigen Auswertungssoftware die steuerrelevanten Daten auswerten kann<br />

muss man sie weder im operativen System vorhalten noch muss man sie in dieses<br />

System zurückladen. Besonders bei größeren Anwendungen ist es üblich, nicht mehr<br />

benötigte Daten aus dem operativen System auszulagern um dieses zu entlasten,<br />

die Performance zu steigern <strong>und</strong> Online-Speicherplatz zu sparen. Wollte man im<br />

laufenden Betrieb alte Daten wieder in das System zurückladen, gäbe dies wie<br />

beschrieben vielfach Probleme. Die Installation kann sich geändert haben,<br />

Strukturen, Formate <strong>und</strong> Stammdaten haben sich verändert, die Altdaten würden<br />

Laufzeit <strong>und</strong> Stabilität der genutzten Produktivumgebung beeinträchtigen <strong>und</strong> vieles<br />

mehr. Nunmehr muss man "nur" noch sauber aufbereitet die Daten an ein externes<br />

Speichersystem, ein Archivsystem oder ein Datensicherungssystem, abgeben <strong>und</strong><br />

kann die Daten bei Bedarf dem Steuerprüfer zur Auswertung unabhängig<br />

bereitstellen. Die Beschränkung auf die IDEA-Funktionalität erlaubt dem<br />

Steuerpflichtigen darüber hinaus seine Daten zu testen bevor sie unveränderbar<br />

archiviert werden. Vollständigkeit <strong>und</strong> Auswertungsfähigkeit können so sichergestellt<br />

werden. Dies verringert Unsicherheit, Abhängigkeit <strong>und</strong> spart Kosten. So erübrigt<br />

sich auch die Anforderung aus dem BMF-Fragen-<strong>und</strong>-Antworten-Katalog, in der die<br />

gleiche Auswertungsfunktionalität gefordert wurde, wie sie das Ursprungssystem<br />

besitzt. Bei einem größeren ERP gibt es H<strong>und</strong>erte von Auswertungen, nahezu<br />

beliebige Kombinations- <strong>und</strong> Recherchemöglichkeiten, die nie in einem Archivsystem<br />

hätten nachgebildet werden können. Wenn nun die Auswertung mit IDEA<br />

ausreichend ist, kann man auch gleich einen Schritt weiter gehen <strong>und</strong> einen "IDEA-<br />

Clienten" konzipieren, der direkt auf den archivierten Dateien nebst zugehörigen<br />

Stammdaten <strong>und</strong> Strukturinformationen alle drei Zugriffsarten Z1, Z2 <strong>und</strong> Z3<br />

realisiert. Da die Auswertungsalgorithmen vorhanden sind, ist der Schritt vom reinen<br />

Auswertungstool zum IDEA-Clienten nur ein sehr kleiner.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 12 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Abläufe <strong>und</strong> Funktionalität von Archivsystemen zur Speicherung<br />

steuerrelevanter Daten<br />

Unter dem Gesichtspunkt, dass das Archivsystem selbst keine<br />

Auswertungsfunktionalität benötigt, kann im Prinzip jedes Standardarchivsystem zur<br />

Aufbewahrung steuerrelevanter Daten benutzt werden. Die Daten selbst <strong>und</strong> die<br />

dazugehörigen Beschreibungsdateien müssen lediglich beim Empfang indiziert <strong>und</strong><br />

gespeichert werden. Wie sehen nun die entsprechenden Abläufe im Detail aus?<br />

Erfassung <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> steuerrelevanter<br />

Daten<br />

Vorgelagerte Systeme<br />

Hauptsystem<br />

ERP<br />

Neben -<br />

systeme<br />

Periodengerechte Übergabe<br />

fertig strukturierter Daten<br />

<strong>und</strong> Strukturinformationen<br />

Übergabe Daten<br />

<strong>und</strong> Strukturinformationen<br />

Validierung<br />

Archivsystem<br />

Protokollierung<br />

Speichersystem<br />

Index<br />

DB<br />

Schritt 1: Selektion (zwingend)<br />

Das Hauptsystem <strong>und</strong> gegebenenfalls Nebensysteme <strong>und</strong> vorgelagerte Systeme<br />

extrahieren aus ihrem Datenbestand im operativen System periodengerecht die<br />

steuerrelevanten Daten, wie sie bei der Qualifizierung <strong>und</strong> Identifizierung festgelegt<br />

worden sind. Diese Daten werden zusammen mit der Strukturdefinition, in denen das<br />

Format <strong>und</strong> die Attribute der Daten beschrieben sind, als Dateien exportiert. Die<br />

Aufbereitung entsprechend dem Beschreibungsstandard für IDEA (abrufbar unter<br />

www.audicon.net) ist hierbei zu empfehlen.<br />

Schritt 2: Validierung (empfohlen)<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 13 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Durch manuelle oder automatisierte Tätigkeiten erfolgt eine Prüfung <strong>und</strong> Validierung,<br />

ob die Daten vollständig, richtig <strong>und</strong> verarbeitungsfähig sind. Hierzu kann man die<br />

Daten z.B. mit IDEA bzw. AIS TaxAudit testweise auswerten. Sind die Daten nicht<br />

vollständig oder nicht auswertbar, müssen entsprechende Anpassungen in den<br />

operativen Systemen vorgenommen <strong>und</strong> die Daten erneut ausgegeben werden.<br />

Zukünftig werden für diesen Zweck auch Programme voraussichtlich angeboten<br />

werden, die man als „Validator“ bezeichnen kann.<br />

Schritt 3: Übergabe (zwingend)<br />

Die Daten <strong>und</strong> die dazugehörigen Strukturinformationen werden an das Archiv<br />

übergeben. Dies kann durch manuellen Import oder aber nach erfolgreicher<br />

Überprüfung durch ein „Validator“-Programm automatisiert geschehen. Letzteres hat<br />

den Vorteil, dass keine manuelle Interaktion erfolgt, bei der noch eine Veränderung<br />

der Daten theoretisch möglich wäre.<br />

Schritt 3: Übergabe (zwingend)<br />

Die Daten <strong>und</strong> die dazugehörigen Strukturinformationen werden an das Archiv<br />

übergeben. Dies kann durch manuellen Import oder aber nach erfolgreicher<br />

Überprüfung durch ein „Validator“-Programm automatisiert geschehen. Letzteres hat<br />

den Vorteil, dass keine manuelle Interaktion erfolgt, bei der noch eine Veränderung<br />

der Daten theoretisch möglich wäre.<br />

Schritt 4: Indizierung (zwingend)<br />

Die Daten <strong>und</strong> die dazugehörigen Strukturinformationen werden in die Verwaltung<br />

des Archivsystems übernommen. Hierbei werden sie zusammenhängend manuell<br />

oder automatisiert indiziert, so dass sie unter dem gleichen Index eindeutig<br />

identifizierbar <strong>und</strong> wieder auffindbar gespeichert werden. Werden die gleichen Daten<br />

oder Daten der gleichen Periode gewollt oder fehlerhaft mehrfach übertragen, so<br />

muss das Archivsystem über eine entsprechende Versionierung bei der Indizierung<br />

sorgen, damit der Prüfer den Zugriff auf die richtigen Daten erhält.<br />

Schritt 5: Speicherung (zwingend)<br />

Das Archivsystem speichert die Informationen auf seinem Speichersystem <strong>und</strong><br />

sichert durch die Medien <strong>und</strong>/oder durch die eigene Verwaltungssoftware, dass die<br />

eindeutige Identifizierung, Vollständigkeit <strong>und</strong> Unveränderbarkeit sichergestellt ist.<br />

Über die Übernahme, Indizierung <strong>und</strong> Speicherung erstellt das Archivsystem eine<br />

Protokolldatei, die den Vorgang <strong>und</strong> die veränderungs- <strong>und</strong> verlustfreie Speicherung<br />

im System dokumentiert <strong>und</strong> zusammen mit den Daten <strong>und</strong> den Strukturinformationen<br />

unter dem gleichen Index speichert. Die Verwendung eines Zeitstempels nach<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 14 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Signaturgesetz kann die rechtliche Qualität des Nachweises der Unveränderbarkeit<br />

<strong>und</strong> des Speicherdatums zusätzlich absichern.<br />

Schritt 6: Migration (optional)<br />

Ist während der Aufbewahrungsfrist eine Migration der Daten erforderlich, so sind<br />

nicht nur die Daten <strong>und</strong> die zugehörige Strukturinformation verlust- <strong>und</strong><br />

veränderungsfrei zu überführen, sondern auch die Indexinformation, die das wieder<br />

finden <strong>und</strong> identifizieren sicherstellt, unverändert zu migrieren. Hierüber ist wiederum<br />

eine Protokoll-Datei zu führen <strong>und</strong> zu archivieren, die den Nachweis der verlustfreien<br />

Migration ermöglicht. Wie das Gesamtverfahren selbst, ist auch die Migration in der<br />

Verfahrensdokumentation zu beschreiben.<br />

Schritt 7: Zugriff auf die steuerrelevanten Daten (zwingend)<br />

Wird im Rahmen einer Steuerprüfung auf die archivierten Daten zurückgegriffen, wird<br />

über die Anwendung des Archives eine Suche nach den entsprechenden Daten für<br />

den zu prüfenden Zeitraum gestartet. Das Archivsystem liefert eine Ergebnisliste, in<br />

der periodengerecht die gef<strong>und</strong>enen Dateien angezeigt werden. Hierbei handelte es<br />

sich zusammenhängend unter dem gleichen Index immer um die Daten mit den<br />

dazugehörigen Strukturinformationen sowie die dazugehörige Protokolldatei. Wurden<br />

die Daten zwischenzeitlich migriert, wird auch das zugehörige Migrationsprotokoll mit<br />

angezeigt.<br />

Bereitstellung steuerrelevanter Daten<br />

zur Auswertung<br />

Client<br />

Archiv<br />

Anfrage<br />

Ergebnisliste<br />

IDEA Client<br />

Filesystem<br />

Z1, Z3<br />

Z3-Dateien<br />

IDEA<br />

Z3<br />

Hauptsystem<br />

ERP<br />

Archivsystem<br />

„Mandant für<br />

historische Daten“<br />

Z1, Z2<br />

Daten <strong>und</strong><br />

Daten <strong>und</strong> Struktur-<br />

Strukturinformationen<br />

informationen „ERP-Format“<br />

„IDEA-Format“<br />

Protokollierung<br />

Speichersystem<br />

Index<br />

DB<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 15 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Schritt 8: Prüfung auf Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit (empfohlen)<br />

Die Indizierung hat dabei sicherzustellen <strong>und</strong> dies auch zur Anzeige zu bringen, dass<br />

entsprechend der Suchanfrage die gef<strong>und</strong>enen Daten vollständig <strong>und</strong> richtig sind.<br />

Dies wird durch die Anzeige der archivierten Protokolle mit der Anwendung <strong>und</strong> dem<br />

Vergleich der Protokolleinträge mit den gef<strong>und</strong>enen Dateien ermöglicht. Ein<br />

Zeitstempel nach Signaturgesetz kann hier die Aussagekraft des Protokolles<br />

verbessern. Die Protokolle sollten für den Nachweis auch druckbar <strong>und</strong> exportierbar<br />

sein.<br />

Schritt 9: Bereitstellung (zwingend)<br />

Entsprechend der Strategie des Anwenders gibt es nun verschiedene Optionen für<br />

die Bereitstellung der aufgef<strong>und</strong>enen steuerrelevanten Daten:<br />

a) liegen die Daten nach dem Beschreibungsstandard für IDEA formatiert vor,<br />

werden die Daten in das Filesystem beim Anwender oder auf einem<br />

Speichermedium (Transportmedium) exportiert. Sie können nunmehr mit IDEA<br />

ausgewertet werden <strong>und</strong> erfüllen damit die Zugriffsart Z3.<br />

b) wenn das operative System auf das Wiedereinladen historischer Daten<br />

vorbereitet ist, können die Daten importiert <strong>und</strong> alle Z1- <strong>und</strong> Z2-Operationen in<br />

dem System erfolgen, in dem die Daten entstanden sind. Dies kann dann<br />

notwendig werden, wenn die Daten bei der Übergabe nicht nach dem<br />

Beschreibungsstandard für IDEA aufbereitet worden sind. In diesem Fall<br />

müsste das operative System in der Lage sein, den Datenträger nach Z3 zu<br />

erstellen<br />

c) steht ein „universelles Auswertungsprogramm“, z.B. ein „IDEA-Client“, zur<br />

Verfügung, dass direkt auf die Dateien aus dem Archivsystem zugreift, wären<br />

damit uneingeschränkt alle drei Zugriffsarten Z1, Z2 <strong>und</strong> Z3 realisierbar. Ein<br />

solches universelles Auswertungsprogramm würde eine Vereinfachung <strong>und</strong><br />

Erleichterung für die Variante b) darstellen. Dies gilt besonders dann, wenn das<br />

Archivsystem über eine Schnittstelle auf das universelle Auswertungsprogramm<br />

angepasst ist. Hierdurch würde eine direkte Aufbereitung der Daten<br />

entsprechend den Strukturbeschreibungsinformationen ohne weitere<br />

Zwischenschritte ermöglicht. Das Archivsystem benötigt durch die Kombination<br />

mit einem IDEA-Clienten keine eigene Auswertungslogik.<br />

Schritt 10: Zugriff auf digitale Belege (optional)<br />

Sind im Archivsystem auch die Belege als Dokumente archiviert, muss über die<br />

Indexdatenbank das zu einem Datensatz gehörende Dokument gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> zur<br />

Anzeige gebracht werden können. Dies betrifft alle Anwender, die nicht nur die<br />

maschinell auswertbaren Datensätze aus den kaufmännischen Systemen archiviert<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 16 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

haben, sondern auch Dokumente gescannt, digital eingegangene Faxmitteilungen<br />

<strong>und</strong> E-Mails abgelegt sowie selbst erzeugte <strong>elektronische</strong> Dokumente im Archiv<br />

gespeichert haben. Handelt es sich bei diesen um kaufmännische Dokumente, die<br />

steuerrelevante Daten enthalten, so sind diese Dokumente über einen eindeutigen<br />

Index wiederauffindbar zu machen, der mindestens zwei eindeutige Attribute aus<br />

dem Datensatz mit den steuerrelevanten, maschinell auswertbaren Daten beinhalten<br />

muss. Neben dem Datum ist dies in der Regel eine Beleg-, Rechnungs- oder<br />

Buchungsnummer. Diese Funktionalität muss über die Indexdatenbank <strong>und</strong> die<br />

Anwendung des Archivsystems gegeben sein, damit der Prüfer zu einem<br />

Prüfgegenstand alle zugehörigen Belege finden kann. Wünschenswert ist eine<br />

zumindest teilautomatisierte Suche, die ohne aufwendige manuelle Eingabe durch<br />

Übernahme eines angezeigten Datensatzes die zugehörigen Dokumente findet <strong>und</strong><br />

zur Anzeige bringt.<br />

Eine Verfahrensdokumentation ist wichtig<br />

Diese Prozesse, von der Entstehung der Daten <strong>und</strong> Dokumente über das<br />

Wiederfinden <strong>und</strong> Bereitstellen bis hin zur gesetzeskonformen Entsorgung sind in<br />

einer Verfahrensdokumentation nach GoBS zu dokumentieren <strong>und</strong> entsprechend<br />

dem Ausbau <strong>und</strong> der Veränderung der Systeme fortzuschreiben. Bisher waren die<br />

beim Anwender installierten Systeme eher selten Gegenstand einer Prüfung durch<br />

den Außenprüfer. In dem Maße, wie der Außenprüfer selbst solche Systeme für Z1<br />

<strong>und</strong> Z2 benutzt, wird der Nachweis von ordnungsgemäßer Verarbeitung, Nutzung<br />

<strong>und</strong> Betrieb immer wichtiger. Der Steuerpflichtige mit größeren Anwendungssystemen<br />

muss sich daher darauf einrichten, dass bei einer Prüfung zukünftig nach<br />

der Verfahrensdokumentation gefragt wird, damit der Prüfer sich einen Überblick<br />

über die Systeme, deren Funktionsweise, die Zugriffsmöglichkeiten <strong>und</strong> die<br />

enthaltenen Daten verschaffen kann. Auch die Forderung nach einer<br />

Verfahrensdokumentation ist nicht neu. Sie ist Bestandteil eines GoBS-konformen<br />

Verarbeitung <strong>und</strong> Speicherung von kaufmännischen Daten <strong>und</strong> Dokumenten.<br />

Darüber hinaus ist sie auch für den Anwender selbst von Nutzen, da sie ihm die<br />

Nachvollziehbarkeit der Auslegung <strong>und</strong> der Weiterentwicklung seiner Systeme<br />

ermöglicht. Spätestens wenn eine Migration ansteht, wünscht man sich eine sauber<br />

geführte <strong>und</strong> vollständige Verfahrensdokumentation. Lässt man sich die<br />

Verfahrensdokumentation <strong>und</strong> deren Umsetzung im Unternehmen durch einen<br />

Wirtschaftsprüfer oder durch den TüV-IT prüfen <strong>und</strong> zertifizieren, kann man sicher<br />

sein, alle notwendigen Vorbereitungen für den Besuch des Steuerprüfers getroffen<br />

zu haben.<br />

Win-Win Situation<br />

Die Frage einer <strong>GDPdU</strong>-konformen <strong>Archivierung</strong> scheint gelöst. Die beschriebene<br />

vom Quellsystem unabhängige Lösung bringt sowohl den steuerpflichtigen<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 17 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Unternehmen, als auch der Finanzverwaltung durchweg Vorteile. Die Unternehmen<br />

sind, was die <strong>GDPdU</strong> anbetrifft, künftig weitgehend unabhängig von Migrationen im<br />

Hauptsystem <strong>und</strong> müssen sich keine Gedanken über die Aufbewahrung<br />

auszumusternder Hard- oder Software machen. Die Finanzverwaltung kann auf<br />

„Bekanntes“ zurückgreifen <strong>und</strong> muss sich nicht mit einer Vielzahl von<br />

unterschiedlichen EDV-Systemen vertraut machen. Der für die Finanzverwaltung<br />

sonst dringend erforderliche Einarbeitungs- bzw. Schulungsaufwand, bedingt durch<br />

die Vielzahl unterschiedlicher Auswertungsprogramme, entfällt weit gehend <strong>und</strong> die<br />

Unternehmen wären von vielfach aufwendigen Einweisungen in die Besonderheiten<br />

ihrer EDV entb<strong>und</strong>en. Der Befürchtung, dass Unternehmen mit ohnehin wenigen<br />

Auswertungstools durch einen IDEA-Clienten einen Mehrwert für die Betriebsprüfung<br />

schaffen, ist falsch, da der Finanzverwaltung im Rahmen der Datenträgerüberlassung<br />

diese Funktionalität ohnehin zur Verfügung steht, wenn auch nicht in der<br />

Unternehmens-EDV selbst. Im Gegenteil, die Beschränkung auf diese Analysemöglichkeiten<br />

würde es den Steuerpflichtigen ersparen, über eine Trennung von<br />

Auswertungen nachzudenken, die ausnahmslos der Steuerung interner<br />

Betriebsabläufe dienen <strong>und</strong> damit nicht in Beziehung zu steuerlich relevanten Daten<br />

stehen. Lastintensive Auswertungen für die Prüfer könnten auf diesen Systembereich<br />

verlagert werden <strong>und</strong> das Operative System so konstant performant halten.<br />

Fazit<br />

Unternehmen müssen jetzt Handeln um das „Team-Eichel“ in der Gesamtwertung<br />

noch abzufangen. IDEA-Client, Simulation der Betriebsprüfung <strong>und</strong> Datentrennung<br />

sind dabei Tuningfaktoren, welche die Waffengleichheit wieder herstellen. Und eines<br />

darf man nicht vergessen: Die Unternehmen haben jenseits der Steuerwelt die<br />

Chance Daten weitaus besser auszuwerten <strong>und</strong> zur verbesserten Steuerung<br />

einzusetzen. Dies ist ein Baustein im künftigen Wettbewerb <strong>und</strong> sichert letztlich die<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die digitale Betriebsprüfung, nämlich die Unternehmen selbst.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 18 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Teil B<br />

„Revisionssichere <strong>Archivierung</strong> <strong>und</strong> Dokumentenmanagement im<br />

Licht neuer rechtlicher Anforderungen“<br />

Kompilierte Mitschrift der Vorträge von Dr. Ulrich Kampffmeyer, Geschäftsführer der<br />

<strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> Unternehmensberatung, Hamburg, auf der <strong>GDPdU</strong>-Roadshow<br />

von Audicon <strong>und</strong> Ernst&Young im Mai 2003 mit auszugsweise eingeb<strong>und</strong>enen<br />

Präsentations- <strong>und</strong> Handoutfolien.<br />

Sehr geehrte Damen <strong>und</strong> Herren,<br />

meine Aufgabe ist es nun, Sie nach der Mittagspause, wach zu halten - <strong>und</strong> dies mit<br />

einem sehr staubigen Thema. Wenn man an Archive denkt, so fallen einem immer<br />

zuerst die staubigen Hallen tief im Keller mit endlosen Reihen selten benutzter<br />

Aktenordner ein, in die man möglichst nicht mehr reingucken möchte. Aber durch<br />

den sanften Druck des Gesetzgebers, die hier bereits vielfach zitierten <strong>GDPdU</strong>, sind<br />

wir nun alle wieder gehalten, uns ein wenig mit dem Thema <strong>Archivierung</strong> auseinander<br />

zu setzen.<br />

Themenübersicht<br />

Heute möchte ich Ihnen einen generellen Überblick über das Thema <strong>elektronische</strong><br />

<strong>Archivierung</strong> geben, <strong>und</strong> ich werde mich dabei nicht nur auf die bekannten fünf<br />

Buchstaben des Akronyms <strong>GDPdU</strong> beschränken, sondern auch einen Blick über den<br />

Gartenzaun werfen.<br />

Agenda<br />

• Dokumente, Dokumentenmanagement <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

• Die rechtliche Situation zum Dokumentenmanagement<br />

• Anforderungen an eine revisionssichere <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

• Ausblick<br />

Als Einstieg werde ich mich der Abgrenzung <strong>und</strong> der Definitionen der sehr vielfältig<br />

<strong>und</strong> sehr unterschiedlich benutzten Begriffe widmen. Anschließend werfen wir einen<br />

Blick über das Handelsrecht <strong>und</strong> Steuerrecht hinaus auf die anderen Gesetze, die<br />

sich in den letzten Monaten geändert haben. Im dritten Teil meines Vortrages werde<br />

ich auf das Thema eingehen, das Sie wahrscheinlich am meisten interessiert - was<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 19 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

macht überhaupt ein revisionssicheres Archiv aus, welche Funktionalität wird<br />

geboten <strong>und</strong> welche Anforderungen müssen erfüllt werden. Zum Abschluss möchte<br />

ich über die umfassende Bedeutung des Themas <strong>Archivierung</strong> sprechen, das<br />

größere Umfeld einmal darstellen.<br />

Alles nur eine Frage der Definition: Dokumente,<br />

Dokumentenmanagement <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>?<br />

Ein Blick auf die vielfältigen Begriffe macht eines deutlich: wir sprechen hier über<br />

Interpretationen. Dies gilt besonders für die <strong>GDPdU</strong>, jeder versucht sie nach seinem<br />

Gusto auszulegen. Eigentlich müsste die Situation ja klar sein: die Änderungen von<br />

HGB <strong>und</strong> Abgabenordnung sind rechtskräftig durchgeführt, die <strong>GDPdU</strong> sind gültig.<br />

Aber bereits die <strong>GDPdU</strong> stellen eine Auslegung der knappen Paragraphen des HGB<br />

<strong>und</strong> der Abgabenordnung dar; eine Verordnung für die Verwaltung, wie mit den<br />

Änderungen der Gesetze bei der Steuerprüfung umgegangen werden soll. Hält man<br />

sich die Diskussion vor Augen, die seit 1½ Jahren läuft, dann geht es darum, wie<br />

interpretiert man welchen Begriff, welchen Satz, welche Passage des Textes; wie<br />

lege ich ihn in meinem Interesse aus? Dies betrifft besonders die Hersteller, die<br />

Systeme <strong>und</strong> Software für kaufmännische Lösungen <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> anbieten. Sie<br />

wittern neue Geschäfte. Die Verwendung immer neuer Interpretationen <strong>und</strong><br />

Schlagworte hat natürlich auch noch einen weiteren Zweck: Sie als potentiellen<br />

K<strong>und</strong>en zu verwirren. Die babylonische Sprachverwirrung in der Begriffswelt des<br />

Dokumentenmanagement hilft jedoch niemanden, weder den Anbietern, noch den<br />

Anwendern.<br />

Beginnen wir bei den frühen Anfängen. Ich bin der Überzeugung, dass es beispielsweise<br />

Wissensmanagement schon seit H<strong>und</strong>erttausenden von Jahren gibt. Das<br />

Bewahren, Weitergeben <strong>und</strong> Nutzen von Wissen unterscheidet uns von den Tieren.<br />

Es basiert auf dem „Knowledge Sharing“, dem Teilen von Wissen; zunächst durch<br />

mündliche Weitergabe, dann als schriftliche Aufzeichnung, die es uns ermöglicht,<br />

unabhängig von Zeit, Autor <strong>und</strong> Situation Wissen zu vermitteln.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 20 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Ein uraltes Thema<br />

• Wissensmanagement gibt es seit 100.000en von Jahren:<br />

es basierte zunächst auf mündlicher Überlieferung<br />

• Durch die Erfindung der Schrift vor 5000 Jahren wurde es möglich,<br />

Informationen <strong>und</strong> Vereinbarungen zu überliefern:<br />

das Dokument war geboren<br />

• Die Verwaltung der Dokumente, modern Dokumentenmanagement<br />

genannt, entstand ebenfalls bereits vor 5000 Jahren in den frühen Kulturen<br />

Dokumentenmanagement gibt es ebenfalls schon seit r<strong>und</strong> 5000 Jahren. Wenn Sie<br />

sich vielleicht noch an die Fernsehbilder des Irak-Kriegs erinnern, wo amerikanische<br />

Panzer durch die Ruinen sumerischer Städte pflügen, <strong>und</strong> wenn Sie sich an die<br />

Nachricht entsinnen, dass die Keilschriftarchive aus dem Nationalmuseum in Bagdad<br />

entwendet <strong>und</strong> vernichtet worden sind, dann ist dies erst einmal kulturhistorisch<br />

gesehen eine schlichte Katastrophe. Es gibt aber auch eine direkte Verbindung zu<br />

unserem Thema, denn die Keilschriftarchive stellen mit die frühesten Archive dar, die<br />

uns überliefert sind. Die meisten der frühen Keilschriftdokumente enthielten zudem<br />

steuerrelevante Daten, Aufzeichnungen der Tempelwirtschaft. Ich glaube allerdings<br />

nicht, dass irgendein Steuerprüfer sie heute noch prüfen möchte, da sie keineswegs<br />

maschinell auswertbar sind <strong>und</strong> ohne eine Ausbildung in Akkadistik oder<br />

Sumerologie auch nicht lesbar sind. Diese frühen Archive waren übrigens nach<br />

ähnlichen Prinzipien organisiert, wie wir sie noch heute anwenden, nach Jahrgängen,<br />

nach Lieferanten, nach Sachgebieten. Im Vergleich zu unseren papiergeb<strong>und</strong>enen<br />

Archiven hat es also einen echten Fortschritt kaum gegeben.<br />

Das Thema <strong>elektronische</strong>s Dokumentenmanagement. Elektronisches Dokumentenmanagement<br />

gibt es erst seit ungefähr 25 Jahren. Nur was heißt in der<br />

Informationstechnologie „erst“ 25 Jahre? 25 Jahre sind gemessen an den immer<br />

kürzer werdenden Innovationszyklen <strong>und</strong> jährlich neuer Softwarereleases ein<br />

ziemlich langer Zeitraum. Man kann heute davon ausgehen, dass diese Technologie<br />

weitgehend matur, ausgereift, sind. Unser Problem ist jedoch, dass wir mit dem<br />

<strong>elektronische</strong>n Dokumentenmanagement, der <strong>elektronische</strong>n <strong>Archivierung</strong>, einen<br />

Schritt aus einer greifbaren, physischen Welt in eine immaterielle, virtuelle Welt<br />

vollziehen. Man kann noch soviel über den Einsatz moderner Technologien<br />

philosophieren, von unserer Veranlagung her sind wir längst noch nicht fit für das<br />

Informationszeitalter.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 21 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Physische <strong>und</strong> virtuelle Dokumente<br />

• Der Dokumentbegriff orientierte sich bis zur Erfindung des Computers an<br />

einer physisch greifbaren, an ein Medium geb<strong>und</strong>ener Form:<br />

in sich geschlossen, authentisch, jederzeit lesbar<br />

• In der <strong>elektronische</strong>n Welt werden Dokumente nur durch „Bits & Bytes“<br />

repräsentiert.<br />

Sie sind nicht mehr physisch greifbar<br />

Betrachten wir einmal den ursprünglichen Dokument-Begriff. Bis zur Erfindung des<br />

Computers orientierte sich der Dokument-Begriff an einem Stück Papier, an einer<br />

physisch greifbaren Form, abgeschlossen, unterschrieben, ohne Hilfsmittel lesbar. In<br />

der <strong>elektronische</strong>n Welt ist ein Dokument nur noch ein Haufen von Bits <strong>und</strong> Bytes,<br />

die man ohne Software nicht erschließen kann; ein <strong>elektronische</strong>s Dokument, das<br />

man nicht mehr anfassen kann, wo man einen virtuellen Aktenordner nicht mehr<br />

überschlägig sichten, ein Dokument nicht mehr allein durch seine Farbe oder das<br />

Eselsohr auf einen Griff herausziehen kann, wo man nicht schon beim Aufklappen<br />

die gelben Durchschläge als Lieferscheine erkennt. Deshalb verlangen wir<br />

beispielsweise von der <strong>elektronische</strong>n Welt wesentlich mehr als von herkömmlichen,<br />

an Papier orientierten Ablagesystemen. Unsere Unsicherheit mit der virtuellen,<br />

digitalen Welt führt zu Anforderungen, die wir so nie an ein Papierarchiv gestellt<br />

haben.<br />

Von binären Daten zum Media Asset<br />

• Daten<br />

• Information<br />

• Dokument<br />

• Content<br />

• Media Asset<br />

Wenden wir uns einmal den Begriffen zu, die in der Diskussion um die <strong>GDPdU</strong> eine<br />

Rolle spielen, dann haben wir dort zunächst den elementaren Begriff der Daten.<br />

Wenn Sie einen Informationswissenschaftler fragen, wird der Ihnen sagen, das<br />

Daten in einem <strong>elektronische</strong>n System erst einmal gr<strong>und</strong>sätzlich alles sind. Binäre<br />

Daten, mit denen ein Bild als Anhäufung von Bildpunkten dargestellt wird, aber auch<br />

interpretierbare Daten, zum Beispiel als Zeichensatz mit Buchstaben <strong>und</strong> Ziffern. Der<br />

wissenschaftliche Datenbegriff hilft uns bei der <strong>GDPdU</strong> nicht weiter.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 22 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Daten<br />

Daten werden in <strong>elektronische</strong>n Systemen durch binäre Werte abgebildet. Sie<br />

können<br />

• als unstrukturierte, binäre Objekte, z.B. Bilder aufgebaut durch einzelne<br />

Bildpunkte, oder<br />

• als Zeichensatz mit einer durch eine Syntax definierten Form, z.B. ein<br />

Buchstabe oder Ziffer,<br />

vorliegen.<br />

Wenn die <strong>GDPdU</strong> von auswertbaren, maschinell auswertbaren Daten spricht, dann<br />

meint sie eigentlich Informationen. Informationen sind die nächst höhere Aggregatebene<br />

von Daten. Aus einzelnen Buchstaben werden Worte, aus Ziffern ein Betrag.<br />

Informationen sind Daten, die in einem Zusammenhang eine Bedeutung haben, ein<br />

Lieferantenname, eine Rechnungsnummer, ein Zahlungseingang als EURO-Betrag.<br />

Solche Daten, Informationen, möchte eigentlich die Finanzbehörde mit der IDEA-<br />

Software, die heute morgen vorgestellt worden ist, auswerten.<br />

Information<br />

Informationen sind in einem Kontext stehende Daten. Informationen können<br />

strukturiert, schwach strukturiert oder unstrukturiert sein:<br />

• Ein Datensatz ist strukturiert <strong>und</strong> kann automatisch ausgewertet werden.<br />

• Eine Textdatei ist häufig nur schwach strukturiert.<br />

• Ein Bild ist unstrukturiert <strong>und</strong> kann nicht ohne weiteres ausgewertet<br />

werden.<br />

Bewegen wir uns nun noch eine Ebene höher kommen wir von den Informationen<br />

zum Dokument. Ein <strong>elektronische</strong>s Dokument ist eine Ansammlung von<br />

Informationen zu einem gegebenen Zeitpunkt, einen definierten Sachverhalt im<br />

Kontext beschreibend, sie authentisch, konsistent, identifizierbar <strong>und</strong> geschlossen<br />

zusammenhaltend. Aus der Sicht der <strong>GDPdU</strong> sind dies nicht mehr maschinell<br />

auswertbare Daten. Ein individueller Geschäftsbrief entzieht sich mit seiner Struktur,<br />

seinem Format, einer maschinellen Auswertung, die Inhalte lassen sich nicht<br />

summieren, schichten, selektieren oder sortieren. An dieser Stelle müssen wir einen<br />

Unterschied machen, zwischen maschinell auswertbaren Daten in definierten<br />

Strukturen, <strong>und</strong> den Belegen, Dokumenten in schwach oder unstrukturierter Form.<br />

Maschinelle Auswertung von Daten <strong>und</strong> der Zugriff über Datenbanken auf<br />

zugehörige Belege sind zwei unterschiedliche Formen des Zugriffs, die in der<br />

<strong>GDPdU</strong> leider nicht auseinander gehalten worden sind.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 23 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Dokument<br />

Elektronische Dokumente sind in der Regel schwach strukturiert oder unstrukturiert.<br />

Sie sind Informationen, die zu einem gegebenen Zeitpunkt zusammenhängend,<br />

geschlossen <strong>und</strong> authentisch sind. Sie liegen in einem <strong>elektronische</strong>n<br />

System als Datei, Bestandteil einer Datei oder digitales Objekt vor.<br />

Die technologische Entwicklung schreitet weiter voran <strong>und</strong> besonders das Internet<br />

verändert den Dokument-Begriff. Man spricht modern von Content, Content<br />

Management, Web Content Management. Dokument <strong>und</strong> Content haben eine<br />

unterschiedliche Qualität, man kann die Begriffe nicht synonym verwenden. Bei<br />

Content wird der geschlossene Charakter des <strong>elektronische</strong>n Dokumentes wieder<br />

aufgelöst. Strukturinformationen, beschreibende Metadaten, Layouts werden<br />

getrennt vom eigentlichen Inhalt verwaltet, damit der Inhalt in unterschiedlichsten<br />

Formen, für unterschiedlichste Zwecke benutzt werden kann. Im Umfeld des Content<br />

Managements ist es manchmal schon sehr schwierig geworden, überhaupt<br />

festzustellen: was war denn das Original? Für welchen Zweck, für welche<br />

Repräsentation war diese Information einmal vorgesehen?<br />

Content<br />

Bei <strong>elektronische</strong>m Content erfolgt eine Auflösung des Dokumentes in beschreibende<br />

<strong>und</strong> strukturierende Daten sowie eine Inhaltskomponente, deren Gestalt<br />

durch die separate Struktur beschrieben ist. Die einzelnen Komponenten können<br />

unabhängig von einander verwaltet werden <strong>und</strong> unterschiedlich aufgebaut sein.<br />

Gehen wir noch einen Schritt weiter <strong>und</strong> werfen eine Blick auf den Begriff Media<br />

Asset. Der Begriff Media Asset steht für mediale <strong>elektronische</strong> Informationen wie<br />

beispielsweise ein digitales Video, eine <strong>elektronische</strong> Sprachaufzeichnung, für<br />

komplexe, mehrdimensionale Modelle von Bauwerken - was auch immer elektronisch<br />

abbildbar, speicherbar <strong>und</strong> verwaltbar ist. Media Assets entziehen sich in jedem Fall<br />

einer automatisierten Auswertung, wie Sie sie heute morgen mit TaxAudit gesehen<br />

haben. Die Kombination unterschiedlicher Formate von Informationen in immer<br />

komplexeren Strukturen macht das Problem der Aufbewahrung <strong>und</strong> Wiederverwendung<br />

nicht einfacher sondern zunehmend schwieriger.<br />

Wichtig für unsere weiteren Betrachtungen ist, das wir zumindest in Deutschland<br />

zumindest, mit dem Dokument-Begriff auch immer eine gewisse Rechtsqualität<br />

verbinden: wichtige Informationen, geeignet als Nachweis mit Beweiswert. Hiermit<br />

begeben wir uns für Dokumente jenseits der Auffassung der Finanzbehörden, wenn<br />

sie von der maschinellen Auswertung von Daten sprechen.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 24 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Das Dokument <strong>und</strong> seine rechtliche Bedeutung<br />

Mit dem Begriff des Dokuments ist sehr eng eine implizierte rechtliche Bedeutung<br />

verknüpft:<br />

• es dokumentiert eine Vereinbarung oder ein Geschäft,<br />

• es überliefert eine wahre, unverfälschte Information,<br />

• durch eine Unterschrift identifiziert es den Verfasser <strong>und</strong> authentifiziert den<br />

Inhalt,<br />

• es stellt einen Wert dar.<br />

Im angloamerikanischen Sprachgebrauch ist der Dokumentbegriff in <strong>elektronische</strong>n<br />

Systemen nicht mit dieser rechtlichen Bedeutung <strong>und</strong> Wichtigkeit verknüpft.<br />

Dort spricht man anstelle von Dokumenten von Records.<br />

Dokumente, die eine rechtliche oder geschäftliche Bedeutung haben, die vielleicht<br />

mit einer <strong>elektronische</strong>n Signatur versehen, wie wir später noch sehen werden, einen<br />

eindeutigen Rechtscharakter besitzen, sind etwas anderes als auswertbare Daten<br />

aus einer Buchhaltungssoftware. Denn heute kann ein <strong>elektronische</strong>s Dokument fast<br />

alles sein, was in einem <strong>elektronische</strong>n System verwaltet wird.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 25 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Der neue Dokument-Begriff<br />

Ein Dokument kann heute alles sein:<br />

• gescannte Faksimiles<br />

• E-Mails mit Attachment<br />

• Office-Dateien<br />

• Host-Output<br />

• Web-E-Business-Formulare<br />

• Transaktionen<br />

• dynamische HTML-Seiten<br />

• digitale Video- <strong>und</strong> Ton-Aufzeichnungen<br />

• dreidimensionale Vektorgebilde<br />

• Datensätze mit zugewiesener Struktur<br />

• elektronisch signierte Dateien<br />

• Container mit beliebigen digitalen Komponenten<br />

• etc., etc.<br />

Ein Dokument kann ein gescanntes Faksimile sein, eine E-Mail mit Attachements,<br />

ein Word-Dokument, das, was Ihre operativen Systeme als Output ausgeben wie<br />

Rechnungen an K<strong>und</strong>en, ein Web-E-Business-Formular. Wenn Sie beispielsweise<br />

über Webseiten <strong>elektronische</strong>n Handel betreiben, Angebote einstellen, Geschäfte<br />

abwickeln, dann entstehen auch dort kaufmännische <strong>und</strong> steuerrelevante Daten. Um<br />

diesen Bereich der <strong>Archivierung</strong> kümmern sich bisher die wenigsten Webshopbetreiber.<br />

Es gibt heute also eine Vielzahl unterschiedlichster Ausprägungen von<br />

Dokumenten, die archivierungspflichtig oder archivierungswürdig sein können.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 26 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Das Dokument <strong>und</strong> seine rechtliche Bedeutung<br />

Mit dem Begriff des Dokuments ist sehr eng eine implizierte rechtliche Bedeutung<br />

verknüpft:<br />

• es dokumentiert eine Vereinbarung oder ein Geschäft,<br />

• es überliefert eine wahre, unverfälschte Information,<br />

• durch eine Unterschrift identifiziert es den Verfasser <strong>und</strong> authentifiziert den<br />

Inhalt,<br />

• es stellt einen Wert dar.<br />

Im angloamerikanischen Sprachgebrauch ist der Dokumentbegriff in <strong>elektronische</strong>n<br />

Systemen nicht mit dieser rechtlichen Bedeutung <strong>und</strong> Wichtigkeit verknüpft.<br />

Dort spricht man von Records anstelle von Dokumenten.<br />

Ähnlich heterogen sieht die Begriffswelt im Umfeld der <strong>elektronische</strong>n <strong>Archivierung</strong><br />

aus. Die Begriffe Archiv <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> sind vielfältig interpretierbar. Sie haben<br />

vielleicht heute das Problem, sich Gedanken darüber zu machen, wie Sie<br />

auswertbare Daten aufbewahren, damit ein Steuerprüfer in vielleicht in fünf, sieben<br />

oder zehn Jahren mit ihnen etwas anfangen kann; in Software- <strong>und</strong> Hardwareumgebungen,<br />

die wir heute noch nicht einmal kennen. Wenn Sie aber beispielsweise<br />

mit einem Absolventen einer Archivhochschule wie Marburg sprechen, oder einen<br />

Archivar in einem historischen Archiv befragen, da werden Sie einfach ausgelacht,<br />

wenn Sie bei 10 Jahren schon von Langzeitarchivierung sprechen. Ganz abgesehen<br />

davon, dass der Begriff Langzeitarchivierung ein „weißer Schimmel“ ist. In den<br />

klassischen Archiven heißt <strong>Archivierung</strong> 50, 100, 200 oder gar 300 Jahre Aufbewahrung.<br />

In den <strong>GDPdU</strong> kommt der Begriff <strong>Archivierung</strong> mehrfach vor, wird allerdings mit sehr<br />

unterschiedlicher Bedeutung benutzt. Meinten die Verfasser der <strong>GDPdU</strong> wirklich<br />

<strong>Archivierung</strong>, so wie es die Archivare verstehen oder etwa so wie es die Hersteller<br />

von <strong>elektronische</strong>n Archivsystemen definieren? Meinten sie mit <strong>Archivierung</strong><br />

vielleicht nur das Auslagern von Daten aus dem Ursprungssystem? Die Begrifflichkeit<br />

der <strong>GDPdU</strong> ist hier alles andere als klar. Es fehlt hier an eindeutigen<br />

Definitionen, nicht nur beim Begriff <strong>Archivierung</strong>.<br />

Der Begriff <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> taucht im deutschen Gesetzwesen überhaupt<br />

nur in zwei Dokumenten auf, die hier von Relevanz sind, in den <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> in den<br />

GoBS. Wenn Sie einmal eine Volltextsuche über alle B<strong>und</strong>esgesetzestexte starten,<br />

dann finden Sie diesen Begriff nicht. Dort wird in vergleichbarem Zusammenhang<br />

immer nur von Datensicherung oder Aufbewahrung gesprochen.<br />

Wenn wir im Umfeld der handelsrechtlich <strong>und</strong> steuerrechtlich relevanten Daten <strong>und</strong><br />

Dokumente von <strong>Archivierung</strong> sprechen, ist damit die Aufbewahrung <strong>und</strong> Erschließ-<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 27 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

barkeit der gespeicherten Informationen über einen Zeitraum von mindestens 10<br />

Jahren gemeint.<br />

Elektronische <strong>Archivierung</strong><br />

• Gr<strong>und</strong>sätzlich dient die <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> zur langfristigen,<br />

sicheren, authentischen <strong>und</strong> unverfälschbaren <strong>elektronische</strong>n Speicherung<br />

von Daten, Informationen, Dokumenten, Content <strong>und</strong> Media Assets.<br />

• Unter „<strong>elektronische</strong>r Langzeitarchivierung“ versteht man die Bereitstellung<br />

von beliebigen Informationen über einen Zeitraum von mindestens<br />

10 Jahren. Dies entspricht der Aufbewahrungsfrist von Handelsbriefen.<br />

• Unter „revisionssicherer <strong>elektronische</strong>r <strong>Archivierung</strong>“ versteht man<br />

Archivsysteme, die nach den Vorgaben von §§ 239, 257 HGB, §§ 146, 147<br />

AO <strong>und</strong> GoBS beliebige Informationen sicher, unverändert, vollständig,<br />

ordnungsgemäß, verlustfrei reproduzierbar <strong>und</strong> datenbankgestützt<br />

recherchierbar verwalten.<br />

Die <strong>elektronische</strong> Langzeitarchivierung in dem Umfeld, wo wir uns hier bewegen,<br />

setzt voraus, dass die Information mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden kann.<br />

Ein Begriff, der ebenfalls in diesem Umfeld angesiedelt ist, ist die revisionssichere<br />

<strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>. Den Begriff Revisionssicherheit finden Sie allerdings<br />

auch in keinem der angesprochenen Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen. Den Begriff hat<br />

sich vor ca. sieben, acht Jahren ein Herstellerverband ausgedacht, der VOI Verband<br />

für Organisationssysteme <strong>und</strong> Informationssysteme. Die Definition sollte helfen,<br />

nachvollziehbare Kriterien für <strong>elektronische</strong> Archivsysteme zu schaffen. Daher findet<br />

sich hier auch eine gute Definition für die fachlichen Anforderungen: ein<br />

revisionssicheres <strong>elektronische</strong>s Archiv muss die Anforderungen des HGB, der<br />

GoBS, der AO, heute könnte man noch ergänzen, der <strong>GDPdU</strong>, technisch <strong>und</strong><br />

funktional vollständig abbilden.<br />

Der Begriff Dokumentenmanagement kommt in der angesprochenen Gesetzgebung<br />

überhaupt nur ein einziges Mal vor: nämlich in den GoBS. Dort wird er auch gern<br />

überlesen, es steht dort gleich im ersten Absatz, dass die Anforderungen, die an<br />

kaufmännische Systeme wie eine Buchhaltung gestellt werden, gleichermaßen auch<br />

für Dokumentenmanagementsysteme zu gelten haben. Eigentlich hätte die<br />

Diskussion um die Aufbewahrung von kaufmännischen Daten in <strong>elektronische</strong>n<br />

Archiv- <strong>und</strong> Dokumentenmanagementsystemen eigentlich schon damals, 1995,<br />

beginnen müssen. Da sich die Steuerprüfer aber bisher nie um die Systeme beim<br />

Anwender so recht gekümmert haben, fiel das Thema GoBS beim Steuerpflichtigen<br />

häufig unter den Tisch. Die Steuerprüfer waren bisher mit Papier zufrieden, jetzt aber<br />

prüfen sie elektronisch, <strong>und</strong> dies wird auch manche Lücke der Erfüllung der GoBS<br />

beim Steuerpflichtigen offenbar werden lassen. Der Begriff Dokumentenmanagement<br />

wird aber in den GoBS nicht direkt definiert, er erklärt sich durch die beschriebene<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 28 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Funktionalität, die auf Themen wie Scannen <strong>und</strong> originär <strong>elektronische</strong> Dokumente<br />

eingeht.<br />

Document Life-cycle Management<br />

Dokumentenmanagement im engeren Sinn dient zur Verwaltung von Dokumenten<br />

während ihres gesamten Lebenszyklus bis zur <strong>Archivierung</strong>.<br />

• Dies bezeichnet man heute auch als<br />

DLM Document Life-cycle Management.<br />

Mit DMS Dokumentenmanagementsystemen im weiteren Sinn bezeichnet man<br />

die gesamte Angebotspalette der Branche mit Scannen, Archivieren,<br />

Dokumentenmanagement, Workflow u.a.<br />

• Dieses umfassende Portfolio bezeichnet man heute auch als ECM<br />

Enterprise Content Management oder DRT Document Related<br />

Technologies.<br />

Die Begriffe Dokumentenmanagement <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> ließen sich<br />

eigentlich gut von einander abgrenzen, würden nicht die Anbieter die Bezeichnung<br />

DMS Dokumentenmanagementsysteme als Branchenbezeichnung so übergreifend<br />

benutzen, dass sie auch die <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> einschließen. Betrachtet man<br />

die Begriffe Dokumentenmanagement <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> unter dem<br />

Gesichtspunkt des Document Life-cycle Managements, der Verwaltung des<br />

gesamten Lebenszyklus von Dokumenten, so würde sich das Dokumentenmanagement<br />

im engeren Sinn um die Teil der Entstehung <strong>und</strong> Verwaltung kümmern,<br />

bis die Dokumente zur langfristigen Aufbewahrung in ein <strong>elektronische</strong>s Archivsystem<br />

überführt werden.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 29 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Document Life-cycle Management<br />

Die <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> hat dann die Aufgabe, langfristig stabil, statisch<br />

eingefroren Informationen zu bewahren. Betrachtet man den Lebenszyklus, wird man<br />

feststellen, dass für ein solches System fünf Komponenten benötigt werden:<br />

Erfassung, Verwaltung, Speicherung, Ausgabe <strong>und</strong> natürlich Nutzung. Bildet man<br />

nun auf diesen Lebenszyklus das Thema <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> ab, stellt man<br />

fest, dass es sich nur um einen kleinen Teilbereich des großen Umfeldes<br />

Dokumentenmanagement handelt, in dem es um die Bewahrung von Informationen<br />

geht, nicht um die Verarbeitung.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 30 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Der Dokumenten-Lebenszyklus <strong>und</strong> die <strong>Archivierung</strong><br />

Nutzung<br />

Erfassung Verwaltung Ausgabe<br />

Elektr.<br />

<strong>Archivierung</strong><br />

Speicherung<br />

Die rechtliche Situation zum DokumentenmanagementWenn<br />

wir uns nun mit der rechtlichen Situation in Umfeld <strong>Archivierung</strong> <strong>und</strong> Dokumentenmanagement<br />

beschäftigen, möchte ich eingangs einige Gr<strong>und</strong>satzpositionen<br />

festhalten: ich halte es für unbedingt notwendig, dass die Finanzbehörden die<br />

<strong>GDPdU</strong> herausgegeben haben. Dafür gibt es verschiedene Gründe.<br />

Erstens bewegen wir uns in einer Welt, wo immer mehr Information nur noch digital<br />

entsteht <strong>und</strong> auch nur noch digital bewertet werden kann. Schon aus Gründen der<br />

Steuergerechtigkeit, um jeden Steuerpflichtigen gleich behandeln zu können, war es<br />

notwendig die <strong>elektronische</strong> Welt endlich in die Realität der Steuerprüfung<br />

einzubeziehen.<br />

Zum Zweiten waren die <strong>GDPdU</strong> unumgänglich, denn das haben wir uns in nicht<br />

einfach so in Deutschland ausgedacht, wir sind sogar gemessen am internationalen<br />

Standard am Ende der Tabelle. Die <strong>elektronische</strong> Steuerprüfung ist im Ausland seit<br />

Jahren längst Usus.<br />

Drittens bin ich der Überzeugung, dass man die <strong>GDPdU</strong> nicht immer nur unter dem<br />

Blickwinkel „Zitronenpresse“ betrachten darf, dass jetzt die Finanzbehörden die<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 31 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Steuerpflichtigen auspressen <strong>und</strong> ihnen auf die Finger klopfen wollen. Man kann den<br />

<strong>GDPdU</strong> auch etwas Positives abgewinnen: Sie zwingen Sie, sich einmal ernsthaft<br />

Gedanken über die langfristige Bewahrung, Sicherung <strong>und</strong> Nutzung des<br />

<strong>elektronische</strong>n Wissens in Ihrem Unternehmen zu machen.<br />

Die Spitze des Eisberges<br />

Die Diskussion um die <strong>Archivierung</strong> steuerrelevanter Daten <strong>und</strong> Dokumente ist<br />

nur die Spitze des Eisberges!<br />

Dokumente werden vermehrt elektronisch erstellt <strong>und</strong> sind nicht mehr für eine<br />

Präsentation in Papierform ausgelegt, z.B.<br />

• Dynamische Dokumente<br />

• Elektronisch signierte Dokumente<br />

• Automatisch erzeugte Massendrucke<br />

• Datensätze, die durch beschreibende Meta-Daten <strong>und</strong><br />

Formatinformationen erst zum Dokument werden<br />

Die rechtliche Gleichstellung von Papier – <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong>n Dokumenten ist<br />

eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Informationszeitalter.<br />

Letztlich muss man aber konstatieren, dass die Diskussion um die <strong>GDPdU</strong>, um die<br />

steuerrelevanten Daten, eigentlich nur die Spitze des Eisberges ist. Es wird deshalb<br />

über die <strong>GDPdU</strong> diskutiert, weil es um Ihr Geld <strong>und</strong> Einblick in Ihre<br />

Unternehmensdaten geht. Es gibt aber Bereiche, die viel wichtiger werden können<br />

als die paar steuerrelevanten Daten. Hintergr<strong>und</strong> ist, dass immer mehr Information<br />

elektronisch entsteht, die nicht mehr für eine physische Repräsentation ausgelegt ist.<br />

Alles, was Sie hier auf Ihren Tischen an Informationsmaterial liegen haben, ist<br />

ursprünglich einmal elektronisch entstanden, „digital born“ wie der Amerikaner sagt.<br />

Wenn es denn keine Papieroriginale mehr gibt, als nur elektronisch originär entsteht,<br />

dass muss man auch auf die <strong>elektronische</strong>n Informationen durchgreifen können.<br />

Deshalb war die Gleichstellung von Papierdokumenten <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong>n Dokumenten<br />

auch die entscheidende Gr<strong>und</strong>lage, um wirklich ernsthaft einmal über E-<br />

Commerce, E-Business <strong>und</strong> all diese anderen schönen Modetrends zu diskutieren.<br />

Ohne diese rechtliche Gleichstellung gibt es das vielzitierte Informationszeitalter<br />

nicht.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 32 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

Die §§ 239, 257 HGB regeln die gr<strong>und</strong>sätzlichen Voraussetzungen für die<br />

<strong>Archivierung</strong> von kaufmännischen Dokumenten – unabhängig davon, ob in Papier<br />

oder in <strong>elektronische</strong>r Form<br />

In Bezug auf die rechtliche Gleichstellung hat sich einiges im vergangenen Jahr<br />

getan. Der Ursprung der <strong>GDPdU</strong> ist auf Änderungen des HGB zurückzuführen. Das<br />

HGB hat aber noch eine andere, sehr wichtige Stelle, wo nämlich im § 239 HGB<br />

definiert wird, was denn eigentlich die Kriterien für eine revisionssichere <strong>elektronische</strong><br />

<strong>Archivierung</strong> sind. Dort lassen sich all die Begriffe wie Ordnungsmäßigkeit,<br />

Vollständigkeit, Sicherheit des Gesamtverfahrens, Schutz, Nutzung nur durch<br />

Berechtigte, Dokumentation des Verfahrens, Nachvollziehbarkeit, Prüfbarkeit etc.<br />

ableiten.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliche Anforderungen an die revisionssichere <strong>Archivierung</strong><br />

nach § 239 HGB<br />

• Ordnungsmäßigkeit<br />

• Vollständigkeit<br />

• Sicherheit des Gesamtverfahrens<br />

• Schutz vor Veränderung <strong>und</strong> Verfälschung<br />

• Sicherung vor Verlust<br />

• Nutzung nur durch Berechtigte<br />

• Einhaltung der Aufbewahrungsfristen<br />

• Dokumentation des Verfahrens<br />

• Nachvollziehbarkeit<br />

• Prüfbarkeit<br />

Ein zweiter wichtiger Gesetzestext ist die AO, die Abgabenordnung, zuletzt geändert<br />

im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes. Die <strong>GDPdU</strong> lassen sich auf die §§ 146<br />

<strong>und</strong> 147 zurückführen – dort ist das Recht auf die Einsichtnahme in Ihre Daten<br />

rechtswirksam verankert.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 33 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Abgabenordnung AO<br />

In der Abgabenordnung §§ 146, 147, 200 AO sind die Anforderungen an die<br />

Aufbewahrung <strong>und</strong> die Prüfung von kaufmännischen Dokumenten aufgeführt.<br />

Die Änderungen in der AO führten zur digitalen Steuerprüfung, die in den <strong>GDPdU</strong><br />

beschrieben ist:<br />

• Während der Aufbewahrungsfristen müssen Daten jederzeit verfügbar<br />

sein, unverzüglich lesbar gemacht werden <strong>und</strong> maschinell ausgewertet<br />

werden können<br />

• Sind Daten mit einem DV-System erzeugt worden, hat die Finanzbehörde<br />

das Recht, Einsicht zu nehmen <strong>und</strong> das System zur Prüfung zu nutzen<br />

• Daten müssen maschinell auswertbar sein <strong>und</strong> auf Anforderung auf<br />

Datenträgern zur Verfügung gestellt werden<br />

Für das Thema <strong>Archivierung</strong> sind für das Thema <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> sind die<br />

GoBS, Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme, wesentlich<br />

wichtiger als die <strong>GDPdU</strong>. Die GoBS gibt es schon seit Jahren <strong>und</strong> so richtig<br />

scheint sich niemand um die Anforderungen dieser Gr<strong>und</strong>sätze gekümmert zu<br />

haben. Eigentlich sollte jeder von Ihnen eine GoBS-konforme Buchhaltung haben.<br />

Wie Sie heute morgen von den Kollegen von Ernest & Young in ihrem Praxisbericht<br />

gehört haben, scheint das nicht überall immer so der Fall zu sein. Probleme mit der<br />

Einhaltung der GoBS werden jetzt erst offenbar, wo die Steuerprüfer nicht mehr auf<br />

Papier zurückgreifen, sondern direkt auf Daten in Ihren Systemen mit Z1 <strong>und</strong> Z3<br />

zugreifen. Die GoBS gewinnen daher jetzt erst richtig an Bedeutung.<br />

In den GoBS ist festgelegt, wie wird mit gescannten Dokumenten umgegangen, wie<br />

müssen originär <strong>elektronische</strong> Daten verarbeitet werden, wie muss ein internes<br />

Kontrollsystem implementiert sein, was ist eine Verfahrensdokumentation.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 34 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme GoBS<br />

Die GoBS besteht aus einem BMF-Schreiben <strong>und</strong> einer Ausarbeitung der AWV,<br />

die im B<strong>und</strong>essteuerblatt Teil 1 vom 14.12.1995 zusammen veröffentlicht wurden.<br />

Die Anforderungen gelten nicht nur für Buchführungssysteme sondern sind auch<br />

für Dokumenten-Management <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> Archivsysteme anzuwenden<br />

In der GoBS ist im Detail geregelt:<br />

• wie mit gescannten Dokumenten <strong>und</strong> originär <strong>elektronische</strong>n Daten<br />

umgegangen werden muss,<br />

• wie das IKS Interne Kontrollsystem beschaffen sein muss,<br />

• welche Anforderungen an die Sicherung <strong>und</strong> Bereitstellung von<br />

elektronisch gespeicherten kaufmännischen Informationen bestehen,<br />

• dass eine Verfahrensdokumentation zu erstellen <strong>und</strong> zu pflegen ist,<br />

• etc.<br />

Die <strong>GDPdU</strong> sagen hierzu nichts, sie beziehen sich allerdings mehrfach auf die<br />

GoBS. Allerdings gibt es auch einige Divergenzen zwischen den beiden<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen, z.B. die behandelt von eingehenden Geschäftsbriefen mit<br />

steuerrelevanten Daten, die originär aufbewahrt werden müssen, <strong>und</strong> so im Zweifels<br />

nicht maschinell auswertbar vorliegen. Die GoBS regelt das Thema <strong>Archivierung</strong><br />

konkreter als dies die <strong>GDPdU</strong> tun. Die <strong>GDPdU</strong> regelt nur den Datenzugriff, die<br />

GoBS, enthalten die Vorgaben, wie mit aufbewahrungspflichtigen kaufmännischen<br />

Dokumenten in <strong>elektronische</strong>r Form umzugehen ist.<br />

GoBS <strong>und</strong> <strong>GDPdU</strong><br />

• Die GoBS sind von gr<strong>und</strong>legenderer Bedeutung für das Thema<br />

<strong>Archivierung</strong> als die <strong>GDPdU</strong>.<br />

• Die <strong>GDPdU</strong> regelt nur den Datenzugriff <strong>und</strong> die Datenträgerüberlassung,<br />

die GoBS enthalten dagegen die Vorgaben zur ordnungsgemäßen<br />

Aufbewahrung.<br />

• Die GoBS sind in der <strong>GDPdU</strong> als maßgebliches Dokument referenziert.<br />

Meines Erachtens gibt aber eine viel bedeutsamere Gesetzesänderung als hier diskutierten<br />

im Handels- <strong>und</strong> Steuerrecht: Die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

in den §§ 126 <strong>und</strong> 127. Bisher galt immer nur die Schriftform für rechtliche<br />

relevante Dokumente, also Papier mit rechtlich bindenden manuellen Unterschriften,<br />

gegebenenfalls mit „Brief <strong>und</strong> Siegel“.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 35 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Bürgerliches Gesetzbuch BGB<br />

• Die Änderungen des BGB sind von gr<strong>und</strong>legender Natur für alle<br />

<strong>elektronische</strong>n Dokumente!<br />

• Die Einführung der <strong>elektronische</strong>n Form betrifft alle Rechtsbereiche <strong>und</strong><br />

zog eine Vielzahl von Gesetzesänderungen <strong>und</strong> Änderungen von<br />

Formvorschriften nach sich.<br />

Im BGB war bisher allgemeingültig die Schriftform festgelegt. Durch die Änderung<br />

des BGB wurde jetzt die <strong>elektronische</strong> Form eingeführt. Dies ist der entscheidende<br />

Punkt, wo sich der Rechtscharakter <strong>elektronische</strong>r Dokumente festmacht.<br />

Gesetz zur Anpassung der Formvor-schriften des Privatrechts <strong>und</strong> anderer<br />

Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr<br />

Durch das „Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts <strong>und</strong><br />

anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr“ vom 3.7.2001<br />

werden in den §§ 126, 127 BGB <strong>elektronische</strong> Dokumente rechtlich verankert:<br />

• Die schriftliche Form kann nach § 126 (3) BGB durch die <strong>elektronische</strong><br />

Form ersetzt werden<br />

• In § 126a BGB ist die qualifizierte <strong>elektronische</strong> Signatur vorgesehen, die<br />

verwendet werden muss, um eine Gleichstellung von Schriftform <strong>und</strong><br />

<strong>elektronische</strong>r Form zu erreichen.<br />

• In § 127b BGB wird auch die vereinbarte Form für die Verwendung<br />

<strong>elektronische</strong>r Dokumente <strong>und</strong> Übertragungsformen geöffnet.<br />

Durch die Änderung des BGB wurde die <strong>elektronische</strong> Signatur flächendeckend<br />

verankert. Elektronische Dokumente mit qualifizierter Signatur haben nunmehr in fast<br />

allen Anwendungsfällen den gleichen Rechtscharakter wie ein Papierdokument. Die<br />

Änderungen des BGB sind inzwischen in über h<strong>und</strong>ert Paragraphen anderer<br />

Gesetze <strong>und</strong> Verwaltungsverordnungen nachgezogen. Dies ist ein wichtiger<br />

Meilenstein, auch wenn viele der Gesetzesänderungen sich darauf beziehen, in<br />

welchen Fällen <strong>und</strong> für welche Dokumente die <strong>elektronische</strong> Form nicht gilt. Dies<br />

sind aber inzwischen wohldefinierte Ausnahmen von der gr<strong>und</strong>sätzlichen Regel der<br />

Akzeptanz der <strong>elektronische</strong>n Form. Elektronische Dokumente haben also unter<br />

definierten Bedingungen den gleichen Rechtscharakter wie Papierdokumente. Dies<br />

führt so auch zu einem der Problemfelder der <strong>GDPdU</strong>, warum der Steuerprüfer auch<br />

Einblick in Ihre E-Mails haben möchte. Sie können heute Geschäftskorrespondenz<br />

einschließlich von Vorgängen, die zu steuerrelevanten Daten führen können, per E-<br />

Mail abwickeln. Daher muss man sich auch unter dem Gesichtspunkt der Änderung<br />

des BGB mit dem Thema <strong>GDPdU</strong> im Unternehmen auseinandersetzen <strong>und</strong> klare<br />

Regelungen für den <strong>elektronische</strong>n Geschäftsverkehr treffen.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 36 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Elektronisch signierte Dokumente<br />

• Durch die Verwendung der <strong>elektronische</strong>n Signatur entsteht aus einer<br />

Datei ein Dokument das einem manuell unterzeichneten Papierdokument<br />

im Prinzip gleichwertig ist.<br />

• Die <strong>elektronische</strong> Signatur sichert vorrangig die Unverändertheit der<br />

Nachricht <strong>und</strong> die Authentizität des Unterzeichers.<br />

Die Elektronische Signatur ist im Prinzip ein Haufen von Bits <strong>und</strong> Bytes, der an ein<br />

Dokument angehängt wird <strong>und</strong> der nachweist, wer der Autor war, der Ihnen die<br />

Nachricht oder Das Dokumente zugesendet hat. Die Signatur ermöglich zusätzlich<br />

den Nachweis, dass die enthaltene Information nicht verändert worden ist.<br />

Elektronische Signatur nach Signaturgesetz<br />

Eine <strong>elektronische</strong> Signatur entspricht<br />

• „Daten in <strong>elektronische</strong>r Form, die anderen <strong>elektronische</strong>n Daten beigefügt<br />

oder logisch mit ihnen verknüpft sind <strong>und</strong> die zur Authentifizierung dienen“<br />

§2 SigG<br />

Elektronische Signatur: Funktionsweise beim Absender (1)<br />

Jjhkjqwfqnckqlef b pok poküf<br />

kefleqöükbökwreöplbkpowrigbewporgk<br />

gop4ggkpo45kgpo45gkpogkpo45kg<br />

gio54go5gpoipoi4tgpo4ipo45igpogi<br />

opiopi poi43po ip o4it p4p ip ipo4i p<br />

o4ipoi4poti5pot4potiiipo<br />

itpo4tpo5tpo45opi op4i5 poipo44uitzr<br />

iop3u4i6upoupo io<br />

43otip342top34 3<br />

3<br />

46t3434t432pt u34oiuio3t4<br />

4t432tpoiuopu e35porpof<br />

Jjhkjqwfqnckqlef b pok poküf<br />

kefleqöükbökwreöplbkpowrigbewporgk<br />

gop4ggkpo45kgpo45gkpogkpo45kg<br />

gio54go5gpoipoi4tgpo4ipo45igpogi<br />

opiopi poi43po ip o4it p4p ip ipo4i p<br />

o4ipoi4poti5pot4potiiipo<br />

itpo4tpo5tpo45opi op4i5 poipo44uitzr<br />

iop3u4i6upoupo io<br />

43otip342top34 3<br />

3<br />

46t3434t432pt u34oiuio3t4<br />

4t432tpoiuopu e35porpof<br />

AB15Gf7889436<br />

Prüfsumme<br />

Dokument<br />

Inhalt<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 37 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Elektronische Signatur: Funktionsweise beim Absender (2)<br />

AB15Gf7889436<br />

Prüfsumme<br />

Signatur<br />

privater Schlüssel<br />

Jjhkjqwfqnckqlef b pok poküf<br />

kefleqöükbökwreöplbkpowrigbewporgk<br />

gop4ggkpo45kgpo45gkpogkpo45kg<br />

gio54go5gpoipoi4tgpo4ipo45igpogi<br />

opiopi poi43po ip o4it p4p ip ipo4i p<br />

o4ipoi4poti5pot4potiiipo<br />

itpo4tpo5tpo45opi op4i5 poipo44uitzr<br />

iop3u4i6upoupo io<br />

43otip342top34 3<br />

3<br />

46t3434t432pt u34oiuio3t4<br />

4t432tpoiuopu e35porpof<br />

-----------------------------------------------------<br />

XXXXXXXXXXXX<br />

-----------------------------------------------------<br />

Elektronischer Versand<br />

Elektronische Signatur: Funktionsweise beim Empfänger<br />

Jjhkjqwfqnckqlef b pok poküf<br />

kefleqöükbökwreöplbkpowrigbewporgk<br />

gop4ggkpo45kgpo45gkpogkpo45kg<br />

gio54go5gpoipoi4tgpo4ipo45igpogi<br />

opiopi poi43po ip o4it p4p ip ipo4i p<br />

o4ipoi4poti5pot4potiiipo<br />

itpo4tpo5tpo45opi op4i5 poipo44uitzr<br />

iop3u4i6upoupo io<br />

43otip342top34 3<br />

3<br />

46t3434t432pt u34oiuio3t4<br />

4t432tpoiuopu e35porpof<br />

-----------------------------------------------------<br />

XXXXXXXXXXXX<br />

-----------------------------------------------------<br />

Entschlüsselung der Prüfsumme<br />

Vom Trustcenter:<br />

• Öffentlicher Schlüssel<br />

• Zertifikat (Authentizität)<br />

-----------------------------------------------------<br />

XXXXXXXXXXXX<br />

AB15Gf7889436<br />

-----------------------------------------------------<br />

Prüfsumme<br />

Jjhkjqwfqnckqlef b pok poküf<br />

kefleqöükbökwreöplbkpowrigbewporgk<br />

gop4ggkpo45kgpo45gkpogkpo45kg<br />

gio54go5gpoipoi4tgpo4ipo45igpogi<br />

opiopi poi43po ip o4it p4p ip ipo4i p<br />

o4ipoi4poti5pot4potiiipo<br />

itpo4tpo5tpo45opi op4i5 poipo44uitzr<br />

iop3u4i6upoupo io<br />

43otip342top34 3<br />

3<br />

46t3434t432pt u34oiuio3t4<br />

4t432tpoiuopu e35porpof<br />

Inhalt<br />

AB15Gf7889436<br />

Prüfsumme<br />

Integrität<br />

In Deutschland hatten wir schon sehr früh ein Signaturgesetz. Wir waren eine der<br />

ersten Nationen in Europa, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Durch<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 38 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

die Harmonisierung auf europäischer Ebene wurde jedoch die erste Version unseres<br />

Signaturgesetzes überrollt.<br />

Das neue Signaturgesetz auf Basis der europäischen Richtlinie<br />

Die Gr<strong>und</strong>lage des aktuellen Signaturgesetzes ist die RLES Europäische<br />

Richtlinie für <strong>elektronische</strong> Signaturen.<br />

Es gibt drei Formen mit unterschiedlicher Qualität der <strong>elektronische</strong>n Signatur:<br />

• Einfache <strong>elektronische</strong> Signaturen<br />

• Fortgeschrittene <strong>elektronische</strong> Signaturen<br />

• Qualifizierte <strong>elektronische</strong> Signaturen<br />

In Deutschland gilt im offiziellen Rechtsverkehr die qualifizierte <strong>elektronische</strong><br />

Signatur, die zu dem bis vor kurzem eine Anbieterakkreditierung aufweisen<br />

musste.<br />

Elektronisch signierte Dokumente existieren rechtskräftig nur in <strong>elektronische</strong>r<br />

Form <strong>und</strong> sind daher elektronisch zu speichern.<br />

Die europäische Richtlinie für <strong>elektronische</strong> Signaturen sieht drei verschiedene<br />

Typen mit unterschiedlicher Qualität vor: einfache, fortgeschrittene <strong>und</strong> qualifizierte<br />

Signatur. So galt beispielsweise in Irland eine Zeitlang einfach das Anfügen Ihres<br />

Namens, Ihrer Position <strong>und</strong> Ihrer Firmenadresse im Fußtext einer E-Mail als einfache<br />

<strong>elektronische</strong>, aber rechtskräftige Signatur. In Deutschland haben wir immer etwas<br />

verschärfter betrachtet <strong>und</strong> bereits im ersten Signaturgesetz auf die qualifizierte<br />

Signatur mit Chipkarte gesetzt. Wir haben mit der qualifizierten Signatur mit<br />

Anbieterakkreditierung sogar noch eine Stufe raufgesattelt.<br />

Die qualifizierte <strong>elektronische</strong> Signatur mit Anbieterakkreditierung<br />

• Bereitstellung der PKI durch ein Trustcenter, das sich dem Verfahren der<br />

freiwilligen Akkreditierung unterzogen hat.<br />

• Zertifikatanbieter weisen vor Aufnahme des Betriebs die Einhaltung der<br />

Vorgaben des Gesetzes <strong>und</strong> der Signaturverordnung nach.<br />

• Durch die Akkreditierung als Gütezeichen wird der Nachweis der<br />

umfassend geprüften Sicherheit erbracht.<br />

• Die Regulierungsbehörde RegTP sichert die Rechtskraft <strong>und</strong> die<br />

Verfügbarkeit qualifizierter <strong>elektronische</strong>r Signaturen.<br />

Die Regulierungsbehörde RegTP hatte sich für diese geprüften, akkreditierten<br />

Anbieter sogar verpflichtet, den Nachweis der Gültigkeit eines Signaturzertifikates<br />

sogar für 30 Jahre sicherzustellen. Nur als sich wider Erwarten der erste große<br />

Signaturanbieter zurückziehen wollte, da mussten auch die Kollegen in der RegTP<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 39 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

erkennen, dass die langfristige Speicherung von Dokumenten mit <strong>elektronische</strong>r<br />

Signatur, die Aufrechterhaltung der Beweiskraft über die nur dreijährige Gültigkeit<br />

eines Zertifikates, nicht so einfach ist. Dennoch ist durch die Gesetzeslage jetzt die<br />

qualifizierte <strong>elektronische</strong> Signatur festgelegt, trotz aller Probleme, die es mit<br />

personengeb<strong>und</strong>enen Signaturen gibt. Nur ein Beispiel, das Zertifikat eines<br />

<strong>elektronische</strong>n Geschäftsbriefes mit steuerrelevanten Daten lebt etwa drei Jahre, der<br />

Steuerprüfer will aber vielleicht in 10 Jahren ein gültiges Dokument aus einem Archiv<br />

in Augenschein nehmen. Die technischen Auswirkungen wurden vom Gesetzgeber<br />

hier nur unzureichend erkannt.<br />

Man muss aber deutlich sagen, der Gesetzgeber darf sich auch gar nicht auf eine<br />

technische Ebene hinab begeben. Denn je mehr technische Vorgaben in Gesetze<br />

oder Verordnungen hineindefiniert werden, des do schneller veralten Gesetze <strong>und</strong><br />

Verordnungen. Gesetzliche Regelungen müssen allgemeingültig verfasst werden,<br />

notwendige Verfahren, fachliche Vorgaben <strong>und</strong> Nachweiskriterien beschreiben, aber<br />

sich nie auf die Ebene der „Bits & Bytes“ herunterbegeben. Technik ändert sich<br />

schnell <strong>und</strong> Aussagen zu bestimmten Technologien benachteiligen unter Umständen<br />

andere am Markt befindliche, ebenso geeignete Lösungen. Gesetze müssen auf eine<br />

langfristige Stabilität ausgelegt werden <strong>und</strong> nicht jeden aktuellen technischen „Hype“<br />

mitmachen.<br />

Zurück zur <strong>elektronische</strong>n Signatur: In Hinblick auf die <strong>GDPdU</strong> ist auch die qualifizierte<br />

<strong>elektronische</strong> Signatur relevant. Ohne direkten Bezug auf den eigentlichen<br />

Inhalt der <strong>GDPdU</strong>, die Prüfung steuerrelevanter Daten, findet sich ein Kapitel, das<br />

den Vorsteuerabzug mit <strong>elektronische</strong>n Belegen regelt. Hier können zukünftig <strong>elektronische</strong><br />

Originale beim Finanzamt eingereicht werden, wenn sie denn mit einer<br />

qualifizierten <strong>elektronische</strong>n Signatur gezeichnet sind.<br />

Wichtig für Sie ist, elektronisch signierte Dokumente existieren rechtskräftig nur<br />

<strong>elektronische</strong>r Form, <strong>und</strong> können daher nur elektronisch aufbewahrt werden.<br />

<strong>Archivierung</strong> elektronisch signierter Dokumente<br />

Elektronisch signierte Dokumente existieren rechtskräftig nur in <strong>elektronische</strong>r<br />

Form <strong>und</strong> sind daher elektronisch sicher zu speichern.<br />

Die <strong>elektronische</strong> Signatur hat auch ihren Niederschlag in der ZPO gef<strong>und</strong>en.<br />

Bisher wurde der § 286 von machen Referenten als das „Damoklesschwert über den<br />

Köpfen der <strong>elektronische</strong>n Archive“ postuliert, als Abschreckung, als Rechtsrisiko,<br />

wichtige Dokumente doch nicht elektronisch zu archivieren. Dem muss man nunmehr<br />

§ 292a entgegenhalten. Elektronisch signierte Dokumente existieren nun mal als<br />

Original nur in <strong>elektronische</strong>r Form. Das Rechtsrisiko verringerte sich auch dadurch,<br />

dass die Gerichte selbst in den <strong>elektronische</strong>n Rechtsverkehr einsteigen, so z.B. in<br />

meiner Heimatstadt Hamburg. Die ZPO ist kein Gr<strong>und</strong> mehr, Dokumente nicht<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 40 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

elektronisch zu archivieren. Der Beweiswert der archivierten Dokumente kann<br />

ausreichend abgesichert werden.<br />

Zivilprozessordnung ZPO<br />

• Nach § 286 ZPO unterliegen <strong>elektronische</strong> Dokumente der freien<br />

Beweiswürdigung.<br />

• Durch den § 292a ZPO wird jedoch eine in <strong>elektronische</strong>r Form<br />

vorliegende Willenserklärung (entsprechend § 126a BGB) gilt als<br />

sogenannter Beweis des ersten Anscheins anerkannt.<br />

• Dies gilt nur dann nicht, wenn aufgr<strong>und</strong> von Tatsachen ernstliche Zweifel<br />

daran bestehen, dass die Erklärung mit dem Willen des<br />

Signaturschlüsselinhabers abgegeben wurde.<br />

• Das Prozessrisiko wird durch die <strong>elektronische</strong> Unterschrift reduziert.<br />

• Erweiterung der bisherigen Beweisgr<strong>und</strong>sätze: Beim Bestreiten der<br />

Echtheit einer Unterschrift muss ein voller Beweis erbracht werden.<br />

Es gibt eine Vielzahl weiterer Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen, die Auswirkungen auf die<br />

<strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> <strong>und</strong> das <strong>elektronische</strong> Dokumentenmanagement haben.<br />

Das EGG <strong>elektronische</strong> Geschäftsverkehrsgesetz, all die vielen Regelungen im<br />

Bereich der Telekommunikation, das geänderte Urheberrecht, <strong>und</strong> so weiter. Wir<br />

können Sie hier in meiner beschränkten Redezeit nicht im Detail behandeln. Wenn<br />

Sie aber wissen wollen, was zukünftig in diesem Umfeld passieren wird, dann lohnt<br />

sich immer ein Blick auf die europäische Gesetzgebung <strong>und</strong> laufende Initiativen.<br />

Auch wenn sich die europäischen Gesetze als Richtlinien „tarnen“, sie müssen in<br />

nationales Recht umgesetzt werden <strong>und</strong> kommen so mit etwas Verspätung auch bei<br />

Ihnen an.<br />

Die europäische Dimension: Weitere Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen<br />

• Besonders die europäische Gesetzgebung im Bereich des E-Commerce,<br />

der <strong>elektronische</strong>n Signatur <strong>und</strong> des Urheberrechts führt zu Änderungen an<br />

Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen zum Thema <strong>elektronische</strong> Dokumente in<br />

allen nationalen Gesetzgebungen.<br />

• In Deutschland wurden im Zuge der Umsetzung der europäischen<br />

Richtlinien zahlreiche Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen geändert oder neu<br />

erlassen:<br />

• BDSG, EGG, SGB, SigG, SigV, TDDSG, TDG, VwVfG (mit zahlreichen<br />

Folgeänderungen), u.v.a.<br />

Wichtige, bereits erlassene europäische Richtlinien, die auch Auswirkungen auf die<br />

<strong>GDPdU</strong> hatten, sind die E-Commerce-Richtlinie, die Richtlinie zum Urheberrecht, die<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 41 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Datenschutzrichtlinie, die Richtlinie zur <strong>elektronische</strong>n Signatur usw. in Brüssel sind<br />

weitere Initiativen in Vorbereitung, die auch die Themen <strong>Archivierung</strong> <strong>und</strong> Steuerrecht<br />

massiv beeinflussen werden. So wird z.B. in Kürze auch ein Ministerratsbeschluss<br />

erwartet, der die Thematik der <strong>Archivierung</strong> <strong>und</strong> der Zugänglichmachung<br />

der öffentlichen Archive auf höchster Ebene anspricht.<br />

Die Anforderungen an eine revisionssichere <strong>Archivierung</strong><br />

Was sind denn nun die Anforderungen an eine revisionssichere <strong>elektronische</strong><br />

<strong>Archivierung</strong>?<br />

Der Verband der Anbieter dieser Technologien, der VOI, Verband Organisationssysteme<br />

<strong>und</strong> Informationssysteme, hat vor längerer Zeit schon eine sehr interessante<br />

Aufstellung herausgegeben, wie ein solches System zu definieren ist. Es handelt sich<br />

um die bekannten 10 Merksätze des VOI.<br />

Auf den ersten Blick klingen die Merksätze banal, sie haben es aber in sich. Jedes<br />

Dokument muss unveränderbar archiviert werden, damit man den Nachweis hat,<br />

dass es sich wirklich um ein authentisches Original handelt.<br />

Eine Forderung wie, es darf kein Dokument auf dem Weg ins Archiv oder im Archiv<br />

selbst verloren gehen, ist deshalb wichtig, weil zwischen Entstehung <strong>und</strong> endgültiger<br />

<strong>Archivierung</strong> ein längerer Zeitraum liegen kann <strong>und</strong> mehrere unterschiedliche<br />

Systeme am Prozess der Übertragung in das Archiv beteiligt sind.<br />

Natürlich gilt, jedes Dokument muss mit geeigneten Retrievaltechniken wieder<br />

gef<strong>und</strong>en werden – wofür würden wir sonst die Information speichern? Wenn Sie<br />

H<strong>und</strong>erttausend steuerrelevante Datensätze „quer Beet“ durch ein File-System<br />

verteilen, hilft Ihnen das beim Wiederfinden nicht. Hierfür werden Datenbanken<br />

benötigt.<br />

Auch ein wichtiger Satz: Es muss genau das Dokument gef<strong>und</strong>en werden, das<br />

gesucht wurde. Denken Sie doch einfach einmal an die Erstellung irgendeines<br />

Vertrages mit Word, von dem es anschließend „x-verschiedene“ Stände, Versionen<br />

gibt, wo unter Umständen nicht die letzte Dateiversion zum Abschluss des Vertrages<br />

führt, sondern irgendeine Zwischenversion als besser empf<strong>und</strong>en wurde. In einem<br />

Dokumentenmanagementsystem kommt es dann darauf an, genau die Version zu<br />

finden, die zum bindenden Vertrag geworden ist.<br />

Es darf natürlich kein Dokument während seiner vorgesehenen Lebenszeit, sprich<br />

seiner Aufbewahrungsfrist nach Handelsrecht <strong>und</strong> <strong>GDPdU</strong>, zerstört werden können.<br />

Es müssen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, auch organisatorischer Art, vorhanden<br />

sein, damit Ihnen nicht ein gekündigter, „wild gewordener Systemadministrator“<br />

Ihre Systeme zerstören kann. Auch dies ist schon vorgekommen, es<br />

langte, die Indexdatenbank zu löschen, um kein Dokument mehr wiederzufinden.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 42 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Die 10 Merksätze des VOI zur <strong>elektronische</strong>n <strong>Archivierung</strong><br />

1. Jedes Dokument muss unveränderbar archiviert werden.<br />

2. Es darf kein Dokument auf dem Weg ins Archiv oder im Archiv selbst<br />

verloren gehen.<br />

3. Jedes Dokument muss mit geeigneten Retrievaltechniken wieder<br />

auffindbar sein.<br />

4. Es muss genau das Dokument wiedergef<strong>und</strong>en werden, das gesucht<br />

worden ist.<br />

5. Kein Dokument darf während seiner vorgesehenen Lebenszeit zerstört<br />

werden können.<br />

6. Jedes Dokument muss in genau der gleichen Form, wie es erfasst wurde,<br />

wieder angezeigt <strong>und</strong> gedruckt werden können.<br />

7. Jedes Dokument muss zeitnah wiedergef<strong>und</strong>en werden können.<br />

8. Alle Aktionen im Archiv, die Veränderungen in der Organisation <strong>und</strong><br />

Struktur bewirken, sind derart zu protokollieren, dass die Wiederherstellung<br />

des ursprünglichen Zustandes möglich ist.<br />

9. Elektronische Archive sind so auszulegen, dass eine Migration auf neue<br />

Plattformen, Medien, Softwareversionen <strong>und</strong> Komponenten ohne<br />

Informationsverlust möglich ist.<br />

10. Das System muss dem Anwender die Möglichkeit bieten, die gesetzlichen<br />

Bestimmungen (BDSG, HGB, AO etc.) sowie die betrieblichen<br />

Bestimmungen des Anwenders hinsichtlich Datensicherheit <strong>und</strong><br />

Datenschutz über die Lebensdauer des Archivs sicherzustellen.<br />

Jedes Dokument muss in genau der gleichen Form, wie es erfasst wurde, wieder<br />

angezeigt <strong>und</strong> gedruckt werden können. Dies kann ein sehr schwieriges Thema<br />

werden, wenn Sie ein Dokument in einem wenig verbreiteten Format per E-Mail<br />

erhalten <strong>und</strong> es in zehn Jahren noch anzeigen müssen. Es gibt Fälle, wo sie schon<br />

heute das Dokument in Ihrem eigenen System noch nicht einmal verlustfrei<br />

visualisieren können.<br />

In den Merksätzen des VOI steht jedes Dokument muss zeitnah wiedergef<strong>und</strong>en<br />

werden können, die <strong>GDPdU</strong> sprechen hier eine noch deutlichere Sprache,<br />

„unverzüglich“. Bisher war es während einer Prüfung so, dass Sie immer etwas Zeit<br />

hatten, um einen Beleg herauszusuchen. Heute heißt dies bei der digitalen<br />

Steuerprüfung, dass der Prüfer praktisch sofort, Sek<strong>und</strong>en nach der Anfrage, ein<br />

Dokument sehen möchte. Da hilft es auch nicht, Gigabytes von Informationen von<br />

externe Speichermedien zeitaufwendig <strong>und</strong> mit Beeinträchtigung des laufendes<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 43 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Betriebes wieder einzuspielen, einen Datenbestand von vor 7 oder 10 Jahren zu<br />

rekonstruieren. Bei großen Datenmengen dauert dies einfach zu lange.<br />

Ganz wichtig ist, dass alle Aktionen in diesen Systemen, die Veränderungen in der<br />

Organisation <strong>und</strong> Struktur bewirken, dokumentiert werden <strong>und</strong> rückabwickelbar sind.<br />

Es gibt nichts Einfacheres als Dokumente verschwinden zu lassen, in dem man<br />

einfach eine Indexspalte oder Tabelle in der Indexdatenbank löscht oder verändert.<br />

Gibt es den Indexbegriff „Rechnung“ nicht mehr in der Datenbank, haben Sie auch<br />

keinen Zugriff mehr auf die so indizierten Rechnungsdokumente, obwohl sich diese<br />

noch auf den Archivmedien befinden.<br />

Eine wichtige Anforderung in Hinblick auf die Länge der Aufbewahrungsfristen ist<br />

Systeme sind so auszulegen, dass man sie auch verlustfrei in neue Umgebungen<br />

überführen kann. Auf das Thema Migration werden wir etwas später noch einmal zu<br />

sprechen kommen.<br />

Wenn alle dieses Anforderungen erfüllt sind, <strong>und</strong> auch noch die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen von Merksatz 10 erfüllt sind, dann sprechen wir von einem<br />

revisionssicheren <strong>elektronische</strong>n Archiv.<br />

Einige Anbieter haben jüngst die Meinung geäußert, es gäbe keine genaue Definition<br />

des Begriffes „revisionssichere <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“– ihnen kann ich nur<br />

empfehlen, sich einmal die Vorgaben ihres eigenen Branchenverbandes anzusehen<br />

<strong>und</strong> ihre Systeme auf die Erfüllung der Anforderungen zu prüfen.<br />

Anforderungen an unternehmensweite <strong>elektronische</strong> Archivsysteme<br />

• Speicherung aller Arten von Informationen<br />

• Konsistente Langzeitspeicherung unveränderlicher Informationen<br />

• Dienstekonzept<br />

• Eigener Recherche-Client oder Integration in vorhandene Anwendungen<br />

• Zentrale <strong>und</strong> verteilte Indexdatenbanken<br />

• Modular ausbaubar<br />

• Schutz für den Zugriff auf Informationen<br />

• Sicherheit der Systeme<br />

• Einfache Nutzbarkeit <strong>und</strong> einfacher Betrieb<br />

Betrachten wir einmal Archivsysteme aus Unternehmenssicht. Ein solches<br />

Archivsystem sollte so ausgelegt sein, dass es alle Arten von Informationen unterschiedlichster<br />

Formate speichern <strong>und</strong> verwalten kann. Es sollte auf einem<br />

Dienstekonzept basieren, bei dem ein Archivsystemdienst allen Anwendungen zur<br />

Verfügung steht, die archivierungspflichtige oder archivierungswürdige Informationen<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 44 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

erzeugen. Nicht ein halbes Dutzend verschiedner Archivsysteme für unterschiedliche<br />

Anwendungsfelder, sondern ein Archivdienst, der von allen Anwendungen Information<br />

entgegen nimmt <strong>und</strong> im Bedarf wieder zurück gibt. Eine unternehmensweite<br />

Lösung lässt sich nicht „aus dem Handgelenk“ einführen. Deshalb muss das<br />

Archivsystem modular <strong>und</strong> kontinuierlich ausgebaut werden können. Es muss über<br />

effektive Schutz- <strong>und</strong> Sicherheitsmechanismen verfügen. Es sollte einfach benutzt<br />

<strong>und</strong> einfach betrieben werden können.<br />

Architektur von <strong>elektronische</strong>n Archivsystemen<br />

Archivsystem<br />

Management<br />

Archivsystem<br />

Speicher<br />

Index<br />

Datenbank<br />

Elektronische Archivsysteme, so wie sie vom Verband Organisationssysteme <strong>und</strong><br />

Informationssysteme definiert worden sind, haben eine relativ einfache Architektur.<br />

Zum Einen eine Software, die die gesamte Verwaltung übernimmt <strong>und</strong> die<br />

Archivsystemfunktionalität beinhaltet. Wesentlicher Bestandteil ist die Indexdatenbank,<br />

in der die Zugriffsinformation auf die archivierten Dokumente verwaltet wird.<br />

Als dritte Komponente finden wir die eigentlichen Speichersubsysteme, unterschiedlichster<br />

Art, in den die Daten, Informationen <strong>und</strong> Dokumente vorgehalten werden. Die<br />

Architektur macht einen wichtigen Unterschied zur einfachen Datensicherung<br />

deutlich. Über die Indexdatenbank werden die gespeicherten Informationen<br />

adressiert.<br />

Die <strong>GDPdU</strong> sprechen davon, dass man auf die Daten direkt zugreifen, dass man sie<br />

direkt maschinell auswerten können muss. Dies erfordert, dass die auszuwertenden<br />

Daten bereits strukturiert im Zugriff der Auswertungssoftware vorliegen.<br />

Ein Archivsystem funktioniert aber anders, es hat einen zweistufigen Zugriff. Im<br />

ersten Schritt sucht man die benötigte Information über die Index-Datenbank, im<br />

zweiten Schritt werden dann die gef<strong>und</strong>enen Informationen bereitgestellt. Handelt es<br />

sich bei den bereitgestellten Informationen dann um auswertbare Daten, wie z.B.<br />

eine Liste oder eine Datei im IDEA-Format, kann man sie dann anschließend auch<br />

der maschinellen Auswertung zuführen.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 45 von 99


© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> 2002 Autorenrecht Dr. Ulrich Kampff me yer<br />

<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Architektur von Archivsystemen: Traditionelle Referenz-Datenbank<br />

Pointer<br />

„Referenz-<br />

Datenbank“<br />

Jukebox<br />

Magnetplatte<br />

Bandarchiv<br />

Eine direkte Auswertung auf das Archivsystem selbst dagegen ist nicht möglich. Man<br />

kann allenfalls die Zugriffsdaten, die Indizes, nach einem Export auswerten – macht<br />

aber wenig Sinn -, <strong>und</strong> die Dokumente selbst erst dann, wenn sie aus dem Archiv<br />

bereitgestellt wurden. Dies macht einen erheblichen Unterschied im Verständnis,<br />

geradezu ein Missverständnis des Begriffes <strong>Archivierung</strong> deutlich.<br />

Man muss Archivssysteme außerdem in einem größeren Zusammenhang sehen: Im<br />

Zusammenhang mit ihrer IT-Strategie, im Zusammenwirken mit bereits vorhandenen<br />

<strong>und</strong> geplanten Systemen, <strong>und</strong> als Bestandteil ihrer IT-Infrastruktur.<br />

Integration von <strong>elektronische</strong>n Archivsystemen in die IT-Landschaft<br />

Client<br />

Client<br />

Client<br />

Erfassen<br />

ERP<br />

E-Mail Office ...<br />

Anwendungen<br />

Ausgeben<br />

Erfassen<br />

Archivsystem<br />

Management<br />

Index<br />

Datenbank<br />

Ausgeben<br />

Archivsystem<br />

Speicher<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 46 von 99


© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> 2002 Autorenrecht Dr. Ulrich Kampff meyer<br />

<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Es gibt es eine ganze Reihe von anderen Systemen, vorgelagerte <strong>und</strong> nachgelagerte<br />

Systeme, führende Systeme wie beispielsweise kaufmännische <strong>und</strong> operative<br />

Anwendungen. In all diesen Systemen können originär steuerrelevante Daten<br />

entstehen. Buchhaltung, Materialwirtschaft, Zeiterfassung, E-Mail, Office-Anwendungen,<br />

etc. – das Problem besteht häufig darin, zu erkennen, wo de Information<br />

originär vorliegt <strong>und</strong> sie als steuerrelevant zu qualifizieren. Das Archivsystem hat die<br />

Aufgabe, diese Daten entgegenzunehmen <strong>und</strong> sie im Bedarfsfall wieder<br />

bereitzustellen – im Prinzip also alles ganz einfach.<br />

Schichten-Architektur mit Archiv als nachgeordnetem Dienst<br />

Single Login<br />

FAX E-Mail Viewer Applet SAP<br />

Workflow<br />

Recherche<br />

Scannen<br />

Office-<br />

Integration<br />

Anwen-<br />

dungs-<br />

Enabling<br />

FAX<br />

Dienst<br />

E-Mail<br />

Dienst<br />

Web-<br />

Service<br />

SAP<br />

Work-<br />

flow-<br />

Engine<br />

Benutzerverwaltung<br />

dynamisches<br />

DMS<br />

Ablage-Ebene / Dynamisches Dokumentenmanagement<br />

Index-DB<br />

Zugriffschutz<br />

Sicherheit<br />

Archiv-Ebene<br />

Zugriffschutz<br />

Sicherheit<br />

Werfen wir noch einmal einen Blick auf das vorgeschlagene Dienstekonzept für ein<br />

Archivsystem. Natürlich kann man auch an Archivsysteme direkt Erfassungssubsysteme,<br />

wie beispielsweise Scanner-Lösungen, anschließen oder auch Ausgabekomponenten<br />

mit einbinden. Man kann diese benötigte Funktionalität aber auch<br />

direkt auf der darüber liegenden Anwendungsebene, z.B. in eine Prozesssteuerung,<br />

integrieren. Werden die vorgelagerten <strong>und</strong> nachgelagerten Subsysteme auf dieser<br />

Ebene angeb<strong>und</strong>en, dann reduziert sich wirklich <strong>und</strong> idealer Weise das Archiv auf<br />

einen nachgelagerten Service, einen Dienst. Solch ein Archivsystemdienst gehört<br />

heute ebenso wie ein Berechtigungssystem, ein Druckerserver, in jede moderne IT-<br />

Landschaft. Wir sprechen hier über <strong>Archivierung</strong> als wichtige Infrastrukturkomponente.<br />

Ein Blick zurück auf die <strong>GDPdU</strong>: was sind <strong>und</strong> wo liegen die steuerrelevanten<br />

Daten? Sie entstehen originär in Anwendungen, nicht im Archiv. Die kaufmännischen<br />

Anwendungen sind in erster Linie diejenigen, die dafür verantwortlich sind, das alle<br />

Daten richtig, vollständig <strong>und</strong> auswertbar formatiert an das Archiv übergeben<br />

werden. Das Archiv importiert <strong>und</strong> indiziert sie. Im Idealfall würde das Archivsystem<br />

benötigte Daten auch wieder in das ursprüngliche, das erzeugende System<br />

exportieren.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 47 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

<strong>Archivierung</strong>: steuerrelevante Daten empfangen <strong>und</strong> an die erzeugende<br />

Anwendung zurückgeben<br />

Client<br />

Z1 & Z2<br />

Erlaubt Zugriff nach Z1 <strong>und</strong> Z2<br />

Kaufmännische<br />

Anwendung<br />

Z3<br />

Erstellt Daten<br />

für Z3 Überlassung<br />

Übergibt an das Archiv<br />

auswertbare Daten<br />

Erhält auswertbare<br />

Daten zurück<br />

Archivsystem<br />

Management<br />

Archivsystem<br />

Speicher<br />

Index<br />

Datenbank<br />

Dies würde auch bedeuten, dass man den Zugriff Z1 <strong>und</strong> Z2 direkt mit den Clienten<br />

der Anwendung durchführt, in der die maschinell auswertbaren Daten entstanden<br />

sind. Dies ist natürlich die kaufmännische Anwendung, die dann auch für die<br />

Erstellung des Datenträgers nach Z3 zuständig ist. Liegen die zugehörigen Belege,<br />

sprich nicht maschinell auswertbaren Dokumente, nur elektronisch vor, dann muss<br />

der Steuerprüfer mit dem Clienten des Archivsystem durch Eingabe von<br />

Belegnummer oder anderen Indizies natürlich auf diese Dokumente, nach der<br />

eigentlichen Auswertung mit IDEA, einen Zugriff erhalten. Liegen die Belge im<br />

Original in Papier vor, erhält er sie natürlich wie bisher in Papierform.<br />

Schwieriger wird es, wenn man einmal ausgelagerte Daten, egal ob in ein<br />

Archivsystem, in das File-System oder auf eine Bandsicherung, nicht mehr in die<br />

erzeugende Anwendung zurückspielen kann oder will. Man will ja keine historischen<br />

Daten im operativen System wieder aktivieren. Dazu kommt das Problem, dass die<br />

eingesetzten kaufmännischen Anwendungen häufig nicht in der Lage sind, ihre<br />

selbst ausgelagerten Daten entsprechend den Maßgaben der <strong>GDPdU</strong> nach ein paar<br />

Jahren noch verarbeiten zu können. Historisierung <strong>und</strong> Versionierung von<br />

Stammdaten, Erzeugung von unabhängig auswertbaren Formaten – zum Teil selbst<br />

bei größeren Anbietern Fremdworte. Nehmen wir einmal an, ein großes kaufmännisches<br />

System, ein ERP Enterprise Ressource Planning System wie z.B. Baan,<br />

Sage, SAP, Navision, Peoplesoft, Oracle Financials oder wie sie auch immer heißen<br />

mögen, kann in 5 Jahren die Daten nicht mehr in Empfang nehmen, sie nicht mehr<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 48 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

auswerten. Dies kann beim Einspielen neuer Releases, bei Änderung von Strukturen,<br />

Produktwechseln <strong>und</strong> individuellen Programmanpassungen schnell einmal<br />

passieren. Also was tun?<br />

<strong>Archivierung</strong>: steuerrelevante Daten empfangen <strong>und</strong> an eine beliebige<br />

Auswertungsanwendung zurückgeben<br />

Z3<br />

Erstellt Daten<br />

für Z3<br />

Überlassung<br />

Client<br />

Spezielle<br />

Anwendung<br />

Z1 & Z2<br />

Erlaubt Zugriff<br />

nach Z1 <strong>und</strong> Z2<br />

Kaufmännische<br />

Anwendung<br />

Spezielle Anwendung<br />

auf dem Archivsystem<br />

Kaufmännische Anwendung<br />

kann Daten nicht verarbeiten<br />

Archivsystem<br />

Management<br />

Archivsystem<br />

Speicher<br />

Index<br />

Datenbank<br />

In diesem Fall wird eine spezielle Auswertungsanwendung benötigt, die qualitativ<br />

<strong>und</strong> quantitativ die gleiche oder zumindest vergleichbare Funktionalität wie die<br />

Anwendungen bereitstellt, die die Daten erzeugt haben. Diese spezielle Anwendung<br />

ist nicht Bestandteil des Archivs, sie benutzt lediglich die vom Archiv bereitgestellten<br />

Daten. Solche Anwendungen könnten direkt von den Anbietern der kaufmännischen<br />

Software sozusagen als „kleine Prüfungsversionen“, von Firmen wie Audicon mit<br />

AIS, TaxAudit <strong>und</strong> IDEA, aber vielleicht auch von mutigen Archivsystemanbietern<br />

kommen. Die Herausforderung ist, über verschiedenste Versionsstände, Wechsel<br />

von Betriebssystemen <strong>und</strong> Änderungen von Datenstrukturen in unbekannten Fremdsystemen<br />

hinweg, die Auswertbarkeit der Daten über die Aufbewahrungsfrist von<br />

mindestens 10 Jahren, qualitativ <strong>und</strong> quantitativ vergleichbar zum Ursprungssystem,<br />

sicherzustellen. Eine solche Anwendung könnte dann allerdings auch den Z1- <strong>und</strong><br />

Z2-Zugriff auf die Daten realisieren, wenn sich denn die Steuerprüfer mit dem Z3-<br />

Datenbestand als Basis zufrieden geben. In dieser Anwendung wäre es dann auch<br />

möglich, den oft gewünschten „Knopf“ für die Erzeugung des Datenträgers für die<br />

Datenträgerüberlassung einzubauen. Der Vorteil ist, dies alles wäre dann nicht mehr<br />

eine zwingende Funktionalität für ein Archivsystem. Die Begriffe <strong>Archivierung</strong>,<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 49 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

maschinelle Auswertbarkeit, wahlfreier Zugriff etc. müssten dann auch eine andere<br />

Qualität in der Auslegung der <strong>GDPdU</strong> erhalten – zumindest im berühmten Fragen<strong>und</strong>-Antworten-Katalog<br />

des BMF.<br />

Entscheidend ist in jedem Fall, das die Daten <strong>und</strong> Strukturen bereits auswertbar,<br />

richtig <strong>und</strong> vollständig an das Archiv übergeben werden. Man kann nicht vom Archiv<br />

erwarten, dass die Daten dort „besser“, „mehr“ oder „auswertbarer“ werden.<br />

Gr<strong>und</strong>funktionen eines Archivsystems<br />

• Erfassen<br />

• Erschließen<br />

• Verwalten<br />

• Speichern<br />

• Finden<br />

• Zugänglich machen<br />

• Sichern<br />

• Reproduzieren<br />

• Integrieren<br />

• Migrieren<br />

Die Gr<strong>und</strong>funktionen eines Archivsystems sind nämlich sehr einfach <strong>und</strong> haben<br />

nichts mit Auswertung oder anderer Anwendungslogik zu tun. Aus der Vielzahl von<br />

einzelnen Funktionen habe ich nur einige wichtige mit Bezug auf die <strong>GDPdU</strong><br />

herausgegriffen. Auf der CD mit den Vorträgen der Roadshow finden Sie die<br />

ausführlichen Folien, wo es zu jedem meiner Schlagworte weitere Detailinformationen<br />

gibt.<br />

Beginnen wir mit der Erfassung. Bei steuerrelevanten Daten geht es hierbei um den<br />

automatischen Import von Dateien mit den dazugehörigen Strukturinformationen. Bei<br />

den steuerrelevanten Belegen ist zu unterscheiden, ob sie gescannt werden oder per<br />

<strong>elektronische</strong>m Fax einlaufen, aus einer Anwendung oder dem Dateisystem mit<br />

Benutzerinteraktion dem Archivsystem übergeben, oder teilautomatisiert direkt aus<br />

dem E-Mail-Eingang überführt werden. Die Verantwortung, dass alles korrekt <strong>und</strong><br />

vollständig erfasst wird, liegt dabei in vorgelagerten Systemen des Archives.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 50 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Erfassen: unterschiedlichste Formen <strong>und</strong> Wege<br />

Kodierte <strong>und</strong> nicht-kodierte Informationen:<br />

• Nichtkodierte Informationen (NCI) sind Bilder, Sprache, Ton, Video etc., die<br />

vom Rechner nicht direkt verarbeitbar sind. Eine typische NCI-Anwendung<br />

ist die Erfassung von Dokumenten mit Scannern <strong>und</strong> deren Behandlung als<br />

Faksimiles (=Document Imaging)<br />

• Kodierte Informationen (WORD, Listenoutput, etc.)<br />

Formen der Erfassung:<br />

• vollautomatisch (gegebenenfalls mit OCR, ICR)<br />

• teilautomatisch<br />

• manuell<br />

Der Grad der Automatisierung ist dabei von der Quelle abhängig. Gescannte Images<br />

müssen manuell indiziert oder durch eine OCR-Software analysiert <strong>und</strong> anschließend<br />

klassifiziert werden. Vordrucke <strong>und</strong> Output-Dateien aus operativen Anwendungen<br />

lassen sich weitgehend automatisiert verarbeiten.<br />

Scannen: von der manuellen Erfassung zur automatischen Verarbeitung<br />

Individuelles Schriftgut erfassen <strong>und</strong> indizieren:<br />

• Eindeutig identifizierbar: geringer Aufwand bei manueller Indizierung<br />

• Schlecht identifizierbar: hoher Aufwand bei manueller Indizierung<br />

• „No-Scans“: nur Referenzen werden im System verwaltet<br />

Vordrucke automatisch verarbeiten:<br />

• Selbst gestaltet: gut möglich<br />

• Fremdvordrucke: schwieriger<br />

Gleichbehandlung von inhaltlich gleicher Information unabhängig vom Medium:<br />

• Scannen <strong>und</strong> Fax<br />

• E-Mail<br />

• Internet-Formulare<br />

Beim Speichern ist zu berücksichtigen, dass diese Kriterien der Unveränderbarkeit<br />

auch schon in den Zwischenspeichern erfolgen. Die Veränderung von Daten <strong>und</strong><br />

Dokumenten muss auch dem Weg ins Archiv ausgeschlossen sein. Hier ist auch<br />

Transaktionssicherheit gefordert. In Archivsystemen wird daher auch zwischen der<br />

Ablage, dem dynamischen Dokumentenmanagement auf Festplatten, <strong>und</strong> der<br />

eigentlichen <strong>Archivierung</strong> auf nur einmal beschreibbaren Speichern unterschieden.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 51 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Speichern: dynamisch <strong>und</strong> unveränderbar<br />

• Speichern eines Dokumentes im Archiv (Dokumentbibliothek)<br />

• Lokale Speicherung eines Dokumentes (außerhalb des zentralen Archives)<br />

• Speichern in einem anderen Dokumentenformat, damit Dokumente von<br />

verschiedenen Applikationen angezeigt <strong>und</strong> geändert werden können<br />

(Konverter, Rendition-Management)<br />

• Im Gegensatz zum hierarchischen Speichermanagement verfügt ein<br />

<strong>elektronische</strong>s Archivsystem über eine datenbankgestützte Verwaltungs<strong>und</strong><br />

Retrievalkomponente<br />

• Die <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> ist auf die langzeitige Verfügbarkeit von<br />

Daten <strong>und</strong> Dokumenten ausgelegt<br />

• Elektronische Archivsysteme sichern die Vollständigkeit,<br />

Unveränderbarkeit <strong>und</strong> Verfügbarkeit von beliebigen Informationen<br />

unabhängig von der erzeugenden Anwendung<br />

• Archivsysteme können sowohl Online-Bestände als auch Nearline<br />

(Jukebox, Bandspeichersysteme) <strong>und</strong> Offline (im Regal mit Nachlegen des<br />

Mediums auf Anforderung) verwalten<br />

• Elektronische Archive sollten als nachgeordnete Dienste allen<br />

Anwendungen in einem Unternehmen zur Verfügung stehen <strong>und</strong><br />

Information übergreifend erschließbar machen<br />

• Elektronische Archive müssen Standard-Schnittstellen <strong>und</strong> Standard-<br />

Formate unterstützen, um den übergreifenden Zugriff <strong>und</strong> die Migration von<br />

Beständen zu unterstützen<br />

• Archivsysteme müssen über effektive Sicherheits- <strong>und</strong><br />

Schutzmechanismen verfügen<br />

Eine der wichtigsten Aufgaben des Archivsystems ist, über die Datenbank mittels der<br />

Indizierung erfasste Information wiederfindbar zu machen. Deshalb ist auch eine der<br />

Hauptaufgaben bei der Planung <strong>und</strong> Einführung eines Archivsystems, Ordnungskriterien,<br />

Ablagesystematik, Indizes <strong>und</strong> Nutzungsmodelle sehr sorgfältig zu planen,<br />

damit man auch in zehn Jahren noch die Sicherheit hat, alle Informationen wieder zu<br />

finden.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 52 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Datenbank: Ordnungskriterien <strong>und</strong> Indizes gewährleisten den Zugriff<br />

• Dient der Indexverwaltung in einem <strong>elektronische</strong>n Archiv <strong>und</strong><br />

Verpointerung auf die Dokumente<br />

• Erlaubt Replikationen über verteilte Standorte <strong>und</strong> Roaming User (Mobile<br />

User)<br />

• Einheitliches Datenmodell ist wichtig für spätere Migrationen<br />

• Zugriffssteuerung über mehrere physikalische Archive über ein<br />

einheitliches logisches Archiv<br />

• Unterschiedliche Typen:<br />

o Volltext Datenbank<br />

o Relationale Datenbank<br />

o BLOB Datenbank<br />

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Berechtigungen. Dokumente können einfach<br />

aus dem Zugriff verschwinden, wenn für sie nur eine persönliche Zugriffsberechtigung<br />

vergeben wurde <strong>und</strong> der Mitarbeiter ausscheidet. Man sollte daher für<br />

ein Archivsystem neutrale Benutzerklassen einrichten, die unabhängig von persönlichen<br />

Rechten, von in dynamischen Berechtigungssystem zusammengestellten<br />

Gruppen oder anderen stark veränderlichen Verzeichnissen sind.<br />

Berechtigungssystem: Benutzerklassen sichern langfristigen Zugriff<br />

• Zugriffsberechtigungen, Sichten <strong>und</strong> Funktionen werden über die Rollen<br />

<strong>und</strong> Gruppen der Benutzerverwaltung gesteuert<br />

• Entsprechend der Benutzergruppen <strong>und</strong> Rollen sind unterschiedliche<br />

Sichten vorhanden<br />

• Berechtigungen:<br />

o Benutzer: Berechtigungen sollten nie an Einzelpersonen festgemacht<br />

werden, sondern neutralen Benutzergruppen zugeordnet werden.<br />

o Benutzergruppe: Neutrale Benutzergruppe beinhalten vertikale (Lesen,<br />

Schreiben etc.) <strong>und</strong> horizontale Berechtigungen (Dokumentenklassen) in<br />

entsprechender Kombination<br />

o Dokumentklasse: Dokumentobjekten selbst können bestimmte<br />

Berechtigungsinformationen tragen. Durch die Zuordnung zu<br />

Dokumentklassen werden die Klassenmerkmale vererbt<br />

o Sicherheitsanforderungen: Dokumentobjekte gelten für die aktuelle<br />

Aufbewahrungsfrist. Sie dürfen weder mutwillig noch versehentlich<br />

gelöscht werden können<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 53 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Die Berechtigungen müssen so aufgebaut werden, dass sie langfristig den Zugriff<br />

ermöglichen. Dies ist ebenso wie die Planung der Indizierung, der Aufbau der<br />

Ordnungskriterien <strong>und</strong> das Qualifizieren der steuerrelevanten Daten eine<br />

interlektuelle <strong>und</strong> organisatorische Aufgabe, nicht eine Frage der Technik. Diese<br />

Aufgaben kann Ihnen der Anbieter nicht abnehmen.<br />

Konverter <strong>und</strong> Viewer: Sicherstellung der Reproduzierbarkeit<br />

Konverter:<br />

• Umwandlung verschiedener Dokumentenformate in ein einheitliches<br />

Format für die langfristige <strong>Archivierung</strong> im Vorwege<br />

• Wandlung beliebiger Originalformate in definierte Zielformate zur<br />

plattformunabhängigen Dokumentenbereitstellung<br />

Viewer:<br />

• Wandlung eines archiverten Formates in ein Anzeigeformat zum Zeitpunkt<br />

der Nutzung<br />

Konverter müssen verlustfrei arbeiten, Viewer müssen dies nicht unbedingt<br />

Archivsysteme müssen über Viewer <strong>und</strong> Konverter verfügen, damit man Informationen<br />

auch in fünf Jahren noch anzeigen kann. Wenn Sie beispielsweise ein E-Mail<br />

bekommen, dem der Absender ein Dokument in einem Apple-Textverarbeitungsformat<br />

beigefügt hat, können Sie selbst heute nicht sicher sein, dass sie das<br />

Dokument überhaupt anzeigen können. Es müssen daher gr<strong>und</strong>sätzlich Funktionsmodule<br />

vorhanden sein, um heute gängige Formate ohne Verfälschung oder<br />

Informationsverlust zu wandeln <strong>und</strong> anzuzeigen.<br />

Konverter <strong>und</strong> Viewer: Sicherstellung der Reproduzierbarkeit<br />

• Konverter:<br />

o Umwandlung verschiedener Dokumentenformate in ein einheitliches<br />

Format für die langfristige <strong>Archivierung</strong> im Vorwege<br />

o Wandlung beliebiger Originalformate in definierte Zielformate zur<br />

plattformunabhängigen Dokumentenbereitstellung<br />

• Viewer:<br />

o Wandlung eines archiverten Formates in ein Anzeigeformat zum<br />

Zeitpunkt der Nutzung<br />

• Konverter müssen verlustfrei arbeiten, Viewer müssen dies nicht unbedingt<br />

Konverter <strong>und</strong> Viewer spielen auch bei der Ausgabe von Informationen, sei es bei<br />

der Bildschirmanzeige, beim Druck oder Export eine wichtige Rolle. Hier stellt sich<br />

natürlich die Frage nach der Erstellung von Datenträgern nach Z3. Hierfür sind durch<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 54 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

die <strong>GDPdU</strong> Selektionsmechanismen gefordert. Solche Funktionalität bietet bisher<br />

noch kein Archivsystem, auch wenn die Hersteller gern mit Marketingslogans wie<br />

„<strong>GDPdU</strong>-konform“ oder sogar mit nicht existenten Zertifikaten werben. Dies kann für<br />

die Anbieter sogar haftungsrechtliche Konsequenzen, wenn man dann nicht die Z3-<br />

Träger mit geforderter Selektion, mit den ausgewählten Daten <strong>und</strong> den dazugehörigen<br />

Strukturinformationen ausgeben kann.<br />

Protokollierung <strong>und</strong> Journale: Absicherung von Kontext <strong>und</strong> Rechtsqualität<br />

• Wahrung der Nachvollziehbarkeit im Sinne der GoBS <strong>und</strong> Verbesserung<br />

der rechtlichen Anerkennung durch revisionssichere Protokollierung<br />

• Protokollierung von:<br />

o Wartung <strong>und</strong> Softwareupdates<br />

o Einrichtung <strong>und</strong> Änderung von Benutzerdaten<br />

o Einstellen, Ändern <strong>und</strong> Löschen von Dokumenten<br />

o Änderung am Datenmodell<br />

o Fehlern<br />

o Verlustbehafteten Konvertierungen<br />

o Zusammenhang zwischen signierten Dokumenten, Zertifikaten <strong>und</strong><br />

EIngangsdaten<br />

o etc.<br />

• Protokollsätze mit den Angaben von Benutzer, Signaturcode,<br />

Datum/Uhrzeit, Unique Identifier des Objektes, etc.<br />

• Nutzungsprotokolle<br />

Protokollierung <strong>und</strong> Journale: eine ganz wichtige Aufgabe in einem Archivsystem. Es<br />

geht nicht nur darum, die Information selbst sicher zu speichern, sondern es muss<br />

auch der Nachweis erbracht werden können, dass dies genau die Information ist, wie<br />

sie ins System gelangt ist, <strong>und</strong> welchen Verarbeitungsschritten zu unterlegen war.<br />

Wir haben heute morgen bereits von Ernst&Young gehört, dass es auch Sinn macht,<br />

zu protokollieren, auf welche Informationen der Steuerprüfer zugegriffen hat, <strong>und</strong> sei<br />

es nur um besser nachvollziehen zu können, auf Gr<strong>und</strong> welcher Daten <strong>und</strong> Belege er<br />

zu seinen steuerlichen Einschätzungen gekommen ist.<br />

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die direkte Integration in ihre Systemlandschaft.<br />

Daten <strong>und</strong> Dokumente sollten nicht manuell per „Drag&Drop“ ins Archivsystem<br />

überführt werden. Sie wollen ja die Sicherheit haben, dass alles richtig, vollständig<br />

<strong>und</strong> konsistent im Archiv gelandet ist. Die Schnittstellen, die ein Archivsystem bietet,<br />

so z.B. zu kaufmännischen Anwendungen, sind von großer Bedeutung, da sie die<br />

direkte Verbindung zwischen erzeugendem System <strong>und</strong> Archivsystem ermöglichen.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 55 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Die Integration ist häufig der größte Posten auf der Rechnung des Systemlieferanten,<br />

je heterogener das Systemumfeld, des do aufwendiger die Integration.<br />

Archivsysteme haben aber auch eine Reihe eigenständiger Funktionalität, die in<br />

anderen Softwareanwendungen so nicht zu finden ist. Hierzu gehört z.B. die<br />

Recovery-Funktionalität. Ein Archivsystem sollte in der Lage sein, aus den mit den<br />

Dokumenten oder anderen <strong>elektronische</strong>n Objekten gespeicherten Meta-Daten – das<br />

sind die beschreibenden Merkmale <strong>und</strong> Indexdaten – die dynamische Verwaltungsdatenbank<br />

wieder aufzubauen. Bei sehr großen Daten- <strong>und</strong> Dokumentbeständen<br />

kann dies sehr langwierig werden. Daher braucht man neben dem Voll-Recovery<br />

auch ein Funktionalität für Neustart ohne Informationsverlust <strong>und</strong> Teil-Recovery über<br />

einzelne Informationsbestände.<br />

Recovery: Teil-Recovery <strong>und</strong> Voll-Recovery von den Medien<br />

• Teil-Recovery, wenn bestimmte Teile der Index-Datenbank oder des<br />

Archives gestört sind, z.B.:<br />

o Recovery über einen bestimmten Zeitraum<br />

o Recovery eines Mediums<br />

o Recovery einer bestimmten Dokumentengruppe<br />

oder eines bestimmten Dokumentenortes<br />

• Voll-Recovery, wenn die Indexdatenbank zerstört <strong>und</strong> das komplette Archiv<br />

ausgefallen.<br />

o Recovery meint in der Regel den Wiederaufbau des gesamten<br />

Systems von den optischen Speichermedien<br />

• Durch das Zusammenwirken von Teil-Recovery, Voll-Recovery <strong>und</strong><br />

Wiederanlauf wird das System nach Störungen konsistent wieder<br />

bereitgestellt<br />

Zum Abschluss dieses Überblickes über Funktionalität <strong>und</strong> Merkmale von <strong>elektronische</strong>n<br />

Archivsystemen das heiss diskutierte Thema Speichermedien. Getrieben<br />

durch die <strong>GDPdU</strong> findet sich das Thema aktuell in Fachzeitschriften wie BIT <strong>und</strong><br />

Internetforen wie IT-FORUM.org, ist Gegenstand einer Stellungnahme meines Unternehmens<br />

zusammen mit Zöller&Partner, wurde in einer Checkliste kontrovers<br />

behandelt, die Herrn Bernhard Lindgens zugeschrieben wurde, der nach mir<br />

sprechen wird, ziert die Werbebroschüren vieler Jukebox-, Laufwerk- <strong>und</strong><br />

Speichermedienanbieter – <strong>und</strong> führt dennoch nur zur Verunsicherung. Sagen wir es<br />

gleich vorweg, „das allein seligmachende“ Speichermedium gibt es nicht. Man muss<br />

immer prüfen, welches Medium für welchen Anwendungszweck <strong>und</strong> welche<br />

Umgebung das richtige ist, <strong>und</strong>, das Medium allein bietet keine ausreichende<br />

Sicherheit. Der Betrieb, das Umfeld, die Prozesse, die eingesetzte Software, sie alle<br />

zusammen bestimmen den Grad der Sicherheit.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 56 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

In Hinblick auf die <strong>GDPdU</strong> muss man zunächst eine wichtige Unterscheidung<br />

vornehmen: einmal das Übergabemedium für die Daten nach Z3 <strong>und</strong> zweitens die<br />

Medien, auf denen in der Archivsystemlösung im Hause gespeichert wird. Es ist<br />

keinesfalls so, dass der Steuerprüfer ein Medium aus Ihrem Archivsystem mitnimmt.<br />

Für ihn wird immer ein spezielles Übergabemedium mit den gewünschten Daten<br />

erstellt. Diese Daten sind allenfalls ein ganz kleiner Auszug aus dem großen Unternehmensarchiv.<br />

Leider werden die beiden gr<strong>und</strong>sätzlich verschiedenen Einsatzgebiete<br />

immer noch „in einen Topf geworfen“. Der Steuerprüfer kann gar keine<br />

spezielle Medien gebrauchen, er kann allenfalls CDs <strong>und</strong> DVDs mit seinem<br />

Notebook lesen. Und wenn Sie so wenig steuerrelevante Daten haben, dass sie auf<br />

eine Diskette passen, dann wird er auch mit der Diskette zufrieden sein. Das<br />

Übergabemedium hat nichts mit den Medien zu tun, auf denen Sie intern in Ihren<br />

Anwendungen das <strong>elektronische</strong> Wissen Ihres Unternehmens bewahren. Weder die<br />

GPDdU noch irgendein anderes Gesetz oder eine Verordnung schreiben ein<br />

bestimmtes Medium vor.<br />

Recovery: Teil-Recovery <strong>und</strong> Voll-Recovery von den Medien<br />

• Es ist zu unterscheiden zwischen den<br />

o Archivspeichermedien <strong>und</strong> den<br />

o Übergabemedien bei der Datenträgerüberlassung.<br />

• Die <strong>GDPdU</strong> schreiben kein spezifisches Archivspeichermedium vor.<br />

Im Prinzip haben Sie für <strong>elektronische</strong> Archivsysteme heute vier große Gruppen von<br />

verschiedenen Medientypen zur Auswahl, die man berücksichtigen kann.<br />

Subsysteme <strong>und</strong> Speichermedien für die <strong>Archivierung</strong><br />

• „Traditionelle WORM“-Medien<br />

• CD <strong>und</strong> DVD<br />

• „WORM-Tapes“<br />

• Festplatten mit „WORM-Eigenschaften“<br />

Da gibt es seit langem die traditionellen WORM-Medien. WORM steht für “write once,<br />

read many”. Mikrofilmer sagen da aber auch gern „write once, read mostly“. Das sind<br />

Medien, die sich in einer Schutzhülle befinden <strong>und</strong> mit einem Laser beschrieben<br />

werden.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 57 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Technische Datensicherheit von WORM<br />

• wesentlich höherer Grad an Datensicherheit als magnetische Speicher<br />

• ECC Verfahren (Error Correction Code) gewährleisten eine Fehlerrate<br />

kleiner 10-12 Bit<br />

• 1.000.000.000.000 Bits speichern, 1 Bit falsch interpretieren<br />

• etwa 1000 Gigabyte oder ca. 2000 St<strong>und</strong>en ununterbrochener Schreib-(=<br />

Archivier-)Betrieb, ehe ein gespeichertes Bit falsch wiedergegeben wird<br />

• geschützt gegen Einflüsse von magnetischen Feldern <strong>und</strong> Headcrashes<br />

• keine Aufbewahrung in klimatisierten Räumen erforderlich<br />

• lediglich Schutz vor Überhitzung über 50 Grad Celsius, direkter physischer<br />

Zerstörung <strong>und</strong> Diebstahl oder Austausch mit einem neu geschriebenen<br />

Medium mit veränderten Daten erforderlich<br />

Hierfür gibt es spezielle Laufwerke, die auch in Plattenwechselautomaten, den<br />

sogenannten Jukeboxen, zum Einsatz kommen. Bei den ursprünglichen WORM-<br />

Medien wurde durch den Laser die Oberfläche des Mediums irreversibel verändert,<br />

durch mikroskopische Löcher oder Blasen. Diese auch TrueWORM genannten<br />

Systeme gibt es praktisch nicht mehr. Heute wird durch die Kodierung des Mediums<br />

in Verbindung mit der eingebauten Software im Laufwerk verhindert, das auf einem<br />

prinzipiell veränderbaren Medium Informationen überschrieben, gelöscht oder<br />

geändert werden können. Die Mehrzahl der heute angebotenen WORM-Medien sind<br />

also eigentlich SoftWORM oder MOs, magneto-optische Medien, wie dies der<br />

Fachmann bezeichnen würde.<br />

Traditionelle WORM (Write Once Read Many)<br />

• Z.B. von Fujitsu, HP, Plasmon u.a.<br />

• Lagerung in einer geschützten „Cartridge“<br />

• True WORM sind physisch nur einmal beschreibbare Medien<br />

• Soft WORM sind im Prinzip wiederbeschreibbare Medien<br />

• Lesbarkeit der Daten bis 40 Jahre „garantiert“<br />

• Das 5 ¼“ Format ist am weitesten verbreitet<br />

• Aufnahmekapazität bis zu 9,1 GB je Medium<br />

• Zugriff i.d.R. über SCSI (1,2 - 2,3 MByte/s), Geschwindigkeit relativ gering<br />

• Relativ teure Medien<br />

CD <strong>und</strong> DVD sind eigentlich von der Schreibtechnik her echte WORM, da hier die<br />

Oberfläche physisch irreversibel verändert wird. Sie werden allerdings von der<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 58 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Branche nicht in diese Kategorie gezählt, da sie keine Schutzhülle besitzen <strong>und</strong> auch<br />

das Aufzeichnungsverfahren auf den Medien gr<strong>und</strong>verschieden ist.<br />

CD (Compact Disk)<br />

• Das CD-Medium:<br />

o CD-ROM (ist nur lesbar, nicht beschreibbar)<br />

o CD-R (einmal beschreibbar, dann nur noch lesbar)<br />

o CD-RW (ca. 1000-fach beschreibbar, dann nur noch lesbar)<br />

• Lesbarkeit der Daten 10-15 Jahre<br />

• Aufnahmekapazität bis zu 800 MB je Medium<br />

• Zugriff über SCSI oder IDE (bis zu 10,8 MB/sek.)<br />

• Genormtes Aufzeichnungsformat (ISO 9660)<br />

• Günstige Medien<br />

Trotz WORM-Eigenschaften heisst es auch nicht, das CD <strong>und</strong> DVD automatisch die<br />

geeigneten Medien für die <strong>Archivierung</strong> sind. Ich kann Ihnen zumindest nicht<br />

empfehlen, die Medien, die sich Ihre Kinder für ihre „Ripps“ bei einem Discounter für<br />

ein paar Cent kaufen, auch für die <strong>Archivierung</strong> ihrer wichtigen<br />

Unternehmensinformationen einzusetzen. Das Medium muss in seiner Qualität dem<br />

Wert der Information, die Sie darauf ablegen, entsprechen.<br />

DVD (Digital Versatile Disk)<br />

• Gleiche Abmessung wie eine CD<br />

• Zwei Schichten pro Seite (beidseitig)<br />

• Verschiedene Formate, weitere zu erwarten<br />

• Aufnahmekapazität bis zu 17 GB je Medium<br />

• Zugriff über SCSI oder IDE (20,8 MB/sek.)<br />

• Genormte Aufzeichnungsformate (ISO 13449 UDF u.a.)<br />

• Teurere Medien als CD<br />

Und - ein Medium allein ist nie genug. Es ist Ihre ständige Aufgabe Sicherheitskopien<br />

zu erstellen, regelmäßig zu prüfen, ob das Medium noch verarbeitungsfähig ist,<br />

rechtzeitig zu migrieren, die Medien sicher <strong>und</strong> vor Verlust geschützt aufzubewahren.<br />

Dies alles hat mit der vermeintlichen „Fälschungssicherheit“, die manche Anbieter<br />

anpreisen nur am Rande zu tun. Sicherheit im Umfeld der <strong>elektronische</strong>n<br />

<strong>Archivierung</strong> ist weit mehr als nur eine postulierte Medium-Fälschungssicherheit.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 59 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Jukebox: die automatisierte Verwaltung für WORM, CD <strong>und</strong> DVD<br />

Jukeboxen sind softwaregesteuerte, automatische Medienverwaltungssysteme für<br />

rotierende Speichermedien. Sie verwalten:<br />

• „online“<br />

Medium befindet sich im Laufwerk<br />

• „nearline“<br />

Medium befindet sich in der Jukebox <strong>und</strong> wird von der Steuersoftware<br />

automatisch gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> in ein freies Laufwerk eingelegt<br />

• „offline“<br />

Medium muss auf Anforderung der Steuersoftware der Jukebox manuell<br />

zugeführt werden; anschließend wie „Nearline“<br />

Im übrigen gibt es inzwischen auch für Magnetbänder gleiche Technologien wie für<br />

diese WORM-Medien. Durch spezielle, in die Laufwerkscontroller integrierte Software<br />

<strong>und</strong> spezielle Cartridges wird auch hier eine Veränderung der einmal<br />

gespeicherten Daten unterb<strong>und</strong>en. Dies ist besonders interessant für Rechenzentren,<br />

die große, automatisierte Bandbibliothekensysteme bereits im Einsatz<br />

haben. Allerdings gibt es auch hier Restriktionen, wie z.B. der gezielte, wahlfreie<br />

Zugriff auf ein einzelnes Dokument auf einem sequentiellen 512 Gigabyte-Bandmedium<br />

mit Datenkompression. Auch erfordert das Bandmedium selbst spezifische<br />

Betriebsbedingungen <strong>und</strong> muss regelmäßig überprüft werden.<br />

WORM-Tapes<br />

• Z.B. von Sony (AIT), StorageTek (VolSafe) u.a.<br />

• Auch für die allgemeine Bandsicherung nutzbar<br />

• Hohe Sicherheit bei ordnungsgemäßem Rechenzentrumsbetrieb <strong>und</strong><br />

regelmäßiger Migration<br />

• Aufnahmekapazität bis zu 512 GB je Medium (komprimiert)<br />

• Zugriffsgeschwindigkeit mit denen von herkömmlichen WORMs<br />

vergleichbar<br />

• Medien durch große Kapazität relativ günstig<br />

Inzwischen gibt es auch Festplatten-Subsysteme, die ebenfalls durch Software <strong>und</strong><br />

Controller Bedingungen erzeugen, die eine Unveränderbarkeit der gespeicherten<br />

Daten sicherstellen. Zwar weiß der Anwender nicht wo <strong>und</strong> wie die Daten physisch<br />

gespeichert sind, ansonsten erfüllen aber diese Systeme weitgehend die Anforderungskriterien<br />

fast ebenso wie ein Medium der WORM-Technologie, sei es eine<br />

herkömmliche SoftWORM oder ein WORM-Tape. Der Vorteil ist die einfache <strong>und</strong><br />

direkte Integrierbarkeit fast wie eine herkömmliche Festplatte.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 60 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Festplattenspeicher mit WORM-Eigenschaften<br />

• Z.B. Centera von EMC<br />

• Einfaches Management<br />

• Sehr schnelle Datenzugriffe<br />

• Unveränderbarkeit <strong>und</strong> Wahrung der Authentizität der Daten<br />

• Wahrung der Integrität<br />

• Replikation<br />

• Ein einzelnes 19inch Rack fasst bis zu 9,6TB (gespiegelt)<br />

Es schreibt Ihnen keine Verordnung vor, es nimmt Ihnen keiner die Entscheidung ab,<br />

welche dieser Technologien Sie für Ihre interne <strong>Archivierung</strong> einsetzen.<br />

Wirft man einen Blick auf die zahlreichen Archivsystemprodukte <strong>und</strong> die<br />

Anwendungsfelder, die sie abdecken, werden Sie feststellen, dass es sehr viele<br />

spezialisierte Systeme gibt.<br />

Anwendungsgebiete für die <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

• Imaging-Archive für die Speicherung gescannter Dokumente<br />

• E-Mail-Archive für E-Mails <strong>und</strong> Attachments<br />

• Web-Archive für die Speicherung von Transaktionen <strong>und</strong> Webseiten<br />

• COLD-Archive für die Speicherung von Listen <strong>und</strong> Output-Dateien<br />

• Multimedia-Archive für Video, Filme, Sprache <strong>und</strong> multimediale Objekte<br />

(Rich Media oder Media Assets)<br />

• CAD-Archive für die Speicherung großformatiger Pläne <strong>und</strong> Plandateien<br />

• ...<br />

Imaging-Spezialsysteme für gescannte Faksimiles, E-Mail-Archive für E-Mails mit<br />

Attachments, Web-Archive für die Speicherung von Transaktionen, COLD-Archive für<br />

die Speicherung von Listen <strong>und</strong> Daten. Die COLD-Archive sind eigentlich diejenigen<br />

Systeme, über die wir hier reden. Sie dienen zur <strong>Archivierung</strong> von strukturierten<br />

Informationen wie Datentabellen, Listen oder Druckoutput. Ferner Multimedia-<br />

Archive, CAD-Archive usw. Die entscheidende Frage für Sie als Anwender ist jedoch,<br />

schaffe ich mir für jeden Zweck eine Speziallösung an? Die Informationen gehören<br />

doch eigentlich in einen Sachzusammenhang, Das E-Mail lebt doch nicht allein. Es<br />

gehört zu den K<strong>und</strong>endaten, zu den anderen K<strong>und</strong>endokumenten. Deshalb ist der<br />

Anspruch an ein Archivsystem der eines Universal-Archives. Ein Speicherort für alle<br />

Arten von Informationen, über die man Sachverhalte abbilden kann, egal in welchem<br />

physischen oder <strong>elektronische</strong>n Format die Information entstanden ist.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 61 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Das Ziel: Universal-Archive<br />

Universal-Archive für die Speicherung aller Formen von Daten, Informationen,<br />

Dokumenten, Content <strong>und</strong> Media Assets<br />

Werfen wir noch einmal einen Blick auf die unterschiedlichsten Formen der<br />

Information die ein Archiv speichern können muss. Eine Reihe dieser Informationen<br />

ist fremdbestimmt, wir haben hier keine Kontrolle darüber, in welchem Format, in<br />

welcher Struktur sie unser System erreichen. Zahlreiche Informationen erzeugen Sie<br />

aber selbst <strong>und</strong> können daher im Prinzip auch selbst bestimmen, wie sie strukturiert<br />

<strong>und</strong> indiziert werden <strong>und</strong> in welcher Form sie ins Archiv gelangen.<br />

Eingänge <strong>und</strong> Ausgänge eines <strong>elektronische</strong>n Archives<br />

Fremdbestimmt<br />

DFÜ<br />

E-Mail<br />

- Attachment<br />

- Signatur<br />

Fax<br />

Posteingang<br />

-ScanAkte<br />

- Scan Dokumente<br />

Internet-Formular<br />

„no-Scans“<br />

Eigenbestimmt<br />

E-Mail<br />

- Attachment<br />

Scan<br />

Office (Word)<br />

Cold<br />

Daten<br />

Vordrucke<br />

DRT-Lösung<br />

WF DMS Akte<br />

Archiv<br />

Vorgangsbearbeitung<br />

Aussonderung<br />

Historisches<br />

Archiv<br />

Eigennutzung<br />

Intranet<br />

Sicherheitskopien<br />

Statistik<br />

Protokoll<br />

Vorgänge<br />

Dokumente<br />

E-Mail<br />

Druck<br />

Fremdnutzung<br />

DFÜ<br />

Dokumente<br />

Vorgänge<br />

Vordrucke<br />

E-Mail<br />

Webseite<br />

Prüfung<br />

Auch bei der Nutzung gibt es unterschiedliche Formen, intern <strong>und</strong> fremd. Wenn wir<br />

uns dann hier noch einmal vor Augen führen, worüber wir im Zusammenhang mit<br />

den <strong>GDPdU</strong> sprechen, dann betreffen diese in Hinblick auf die auswertbaren Daten<br />

nur einen ganz kleinen Teil der Informationen. Ein paar Daten, die nur für den Zweck<br />

einer Prüfung benötigt werden, die vielleicht nur alle 4, 5 Jahre einmal durchgeführt<br />

wird.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 62 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Zusammenfassung zum Thema <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

• Archivsysteme schützen Information vor Verlust, Veränderung <strong>und</strong><br />

unautorisierter Benutzung<br />

• Archivsysteme sind Infrastruktur-Komponenten<br />

• Archivsysteme stehen als Dienst jeder Anwendung einheitlich zur<br />

Verfügung<br />

• Archivsysteme bilden die universelle, übergreifend nutzbare Wissensbasis<br />

des Unternehmens<br />

• Archivsysteme speichern alle Formen von Daten <strong>und</strong> Dokumenten <strong>und</strong><br />

erschließen sie über Datenbanken<br />

• Archivsysteme unterstützen die gegen Missbrauch geschützte Nutzung von<br />

Informationen in geschlossenen <strong>und</strong> offenen Kommunikationsgemeinschaften<br />

Fassen wir das Thema <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> noch einmal kurz zusammen.<br />

Archivsysteme schützen vor Verlust, Veränderung <strong>und</strong> unautorisierter Benutzung. Es<br />

darf ja nur ein Berechtigter Zugriff auf die Informationen bekommen. Archivsysteme<br />

sind eigentlich Infrastrukturkomponenten, die heute in jede moderne IT-Infrastruktur<br />

hinein gehören. Sie sollten als Dienst allen Anwendungen zur Verfügung stehen,<br />

damit nach den gleichen Kriterien <strong>und</strong> übergreifend alle Information erschlossen<br />

werden kann, nicht dass jede Anwendung eigenständig archiviert. Und sie sollten<br />

darauf ausgelegt sein, alle Informationen des Unternehmens als nutzbares Wissen<br />

zu erschließen.<br />

Drei Themen als Ausblick<br />

Werfen wir noch mal einen Blick über den Tellerrand, drei Themen zum Abschluss.<br />

Mit meinem Kollegen Bernhard Zöller habe ich 10 Thesen zum Thema „<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“ formuliert, die ich Ihnen hier, auch mögliche als Ideensammlung<br />

für die abschließende Podiumsdiskussion dieser Veranstaltung, gern<br />

einmal präsentieren möchte.<br />

10 Thesen zu den <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> zur <strong>elektronische</strong>n <strong>Archivierung</strong><br />

1. Die <strong>GDPdU</strong> betrifft vorrangig Daten in kaufmännischer Software<br />

Die <strong>GDPdU</strong> betrifft in erster Linie Daten in kaufmännischer Software wie<br />

z.B. Finanzbuchhaltungen <strong>und</strong> hat nur indirekt mit <strong>elektronische</strong>r<br />

<strong>Archivierung</strong> zu tun. Erst wenn Daten ausgelagert werden sollen, stellt die<br />

<strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> eine Option dar.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 63 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

10 Thesen zu den <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> zur <strong>elektronische</strong>n <strong>Archivierung</strong><br />

2. Der GOBS-konforme Betrieb der Buchhaltungssoftware erfüllt fast alle<br />

Anforderungen der <strong>GDPdU</strong><br />

Bezüglich der Revisionssicherheit gibt es durch die <strong>GDPdU</strong> kaum neue<br />

Anforderungen, die nicht bereits durch die bisherige GOBS geregelt<br />

wären.<br />

3. Die <strong>GDPdU</strong> enthalten keine neue Definition für Revisionssicherheit<br />

Die geänderten Paragraphen der Abgabenordnung setzen bezüglich der<br />

Revisionssicherheit der von Unternehmen zu verwendenden DV-Systeme<br />

wie bisher auf die bereits in den GOBS von 1995 dargestellten<br />

Anforderungen.<br />

4. Neu sind nur Aufbewahrung von <strong>und</strong> Zugriff auf steuerrelevante Daten<br />

Die Dauer der Aufbewahrungsfrist für originär <strong>elektronische</strong> Daten<br />

(anstelle von Papierausdrucken) hat sich verlängert <strong>und</strong> die<br />

Zugriffsmethoden auf die Daten sind in den <strong>GDPdU</strong> neu geregelt.<br />

5. Revisionssicherheit definiert sich nicht allein durch das Speichermedium<br />

Das gesamte Verfahren der Erfassung, Bearbeitung, Speicherung <strong>und</strong><br />

Reproduktion von steuerrechtlich <strong>und</strong> handelsrechtlich relevanten Daten<br />

mit allen organisatorischen, Betriebs- <strong>und</strong> technischen Faktoren muss<br />

revisionssicher sein.<br />

6. Elektronische Archive nur für die <strong>GDPdU</strong> sind unwirtschaftlich<br />

Der Einsatz <strong>elektronische</strong>r Archivsysteme nur zur Erfüllung der rechtlichen<br />

Anforderungen ist unwirtschaftlich. Elektronische Archive müssen als<br />

universeller Wissensspeicher für alle Informationen des Unternehmens<br />

nutzbar sein.<br />

7. Die <strong>GDPdU</strong> schreiben keine besonderen Medien für die Aufbewahrung vor<br />

Die Daten der normalen kaufmännischen Anwendungen können wie<br />

bisher auf denjenigen Speichern aufbewahrt werden, die nach GOBS<br />

zulässig sind. Hierzu zählen Diskette, Magnetband, Magnetplatte, digitale<br />

optische Medien <strong>und</strong> andere <strong>elektronische</strong> Speicher.<br />

8. Strukturierte Daten sind durch wahlfreien Zugriff auswertbar, unstrukturierte<br />

Dokumente nicht<br />

Der Begriff der maschinellen Auswertbarkeit bezieht sich in erster Linie<br />

auf kaufmännische Daten, die in einer Struktur vorliegen, die den direkten<br />

Zugriff auf beliebige Daten erlaubt. Die meisten Dokumente sind in<br />

diesem Sinne nicht maschinell auswertbar, da sie naturgemäß schwach<br />

oder unstrukturiert sind.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 64 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

10 Thesen zu den <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> zur <strong>elektronische</strong>n <strong>Archivierung</strong><br />

9. Die Verantwortung für die technische Auslegung liegt beim Steuerpflichtigen<br />

Die <strong>GDPdU</strong> regeln, wie eine Prüfung durchgeführt wird <strong>und</strong> wie Daten<br />

bereitgestellt werden müssen. Sie enthält keine Vorgaben, was für<br />

Systeme beim Steuerpflichtigen vorhanden <strong>und</strong> wie diese ausgelegt sein<br />

müssen.<br />

10. Eine Verfahrensdokumentation nach GoBS ist wichtig<br />

In einer Verfahrensdokumentation nach GoBS wird nachvollziehbar<br />

beschrieben, wie alle kaufmännisch relevanten Informationen entstehen,<br />

geordnet gespeichert, indiziert, geschützt, wiedergef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> verlustfrei<br />

reproduziert werden können.<br />

These 1: Meines Erachtens betreffen die <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> IDEA vorrangig Daten in<br />

kaufmännischer Software. Alles andere sind nur Nebenkriegsschauplätze. Nur auf<br />

diesen strukturierten Daten kann man automatisch Auswertungen durchführen. Nach<br />

der Auswertung möchte der Prüfer Einzelsachverhalte prüfen <strong>und</strong> sieht sich dann<br />

den zugehörigen Beleg an. Liegt der Beleg originär in Papierform vor, dann guckt<br />

man in einen Papierordner, ist er in einem <strong>elektronische</strong>n System gespeichert, dann<br />

sucht man ihn aus dem <strong>elektronische</strong>n System heraus <strong>und</strong> zeigt ihn an.<br />

Der GOBS-konforme Betrieb der Buchhaltungssoftware erfüllt damit schon fast alle<br />

Anforderungen der <strong>GDPdU</strong>. In dieser Software werden die originären, steuerrelevanten<br />

Daten erzeugt <strong>und</strong> verwaltet. Aber es ist nicht nur die Software allein, die<br />

GoBS erwarten, dass auch das gesamte organisatorische Umfeld, die zugehörigen<br />

Prozesse <strong>und</strong> der Betrieb sicher <strong>und</strong> ordnungsgemäß sind.<br />

Die <strong>GDPdU</strong> enthalten drittens keine neue Definition von Revisionssicherheit. Hier<br />

bleibt alles beim alten, entsprechend den GoBS. In den <strong>GDPdU</strong> geht es nur um die<br />

Prüfung. Man muss sich auch eines vor Augen halten, in Großunternehmen haben<br />

die Steuerprüfer z.B. ein eigenes Zimmer mit Kaffeemaschine <strong>und</strong> direktem Zugang<br />

zur EDV, sie gehen mit in die Kantine <strong>und</strong> viele Mitarbeiter wissen gar nicht, dass<br />

dies Steuerprüfer sind.<br />

Neu sind wirklich nur die Aufbewahrungsanforderungen an <strong>elektronische</strong> Daten <strong>und</strong><br />

eben der Zugriff auf steuerrelevante Daten. 10 Jahre stellen hier eine erhebliche<br />

Herausforderung an Ihre IT-Strategie dar.<br />

Fünftens: Revisionssicherheit definiert sich nicht allein durch das Speichermedium.<br />

Lassen Sie sich nicht von den Anbietern sogenannter revisionssicherer Speichermedien<br />

oder Speichersubsysteme vormachen. Eine gute Frage an die Anbieter in<br />

dieser Situation ist, wie der Anbieter sich den haftungsrechtlich abgesichert, oder<br />

versichert hat, wenn Sie in 10 Jahren „<strong>GDPdU</strong>-konform“, mit wahlfreiem Zugriff, mit<br />

quantitativ <strong>und</strong> qualitativ gleichwertigen Auswertungen an die Daten ran müssen.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 65 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

These 6: Elektronische Archive nur für die Erfüllung der <strong>GDPdU</strong> sind unwirtschaftlich!<br />

Dies muss wirklich einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden, nur für den Zweck,<br />

jemanden in ein paar Jahren ein paar Daten heraussuchen zu müssen, ein teueres<br />

Archivsystem anzuschaffen, das ist unwirtschaftlich. Archivsysteme müssen so quasi<br />

nebenbei die Anforderungen der GoBS <strong>und</strong> der <strong>GDPdU</strong> erfüllen, sie die<br />

<strong>elektronische</strong> Wissenspeicher <strong>und</strong> Information hat nur dann einen Wert, wenn sie<br />

auch genutzt wird. Also bitte kein Adhoc-Entscheidungen bei einem Messebesuch.<br />

Viele Anbieter werben mit <strong>GDPdU</strong>-Konformität, Sie sollten aber prüfen, wofür man<br />

die <strong>Archivierung</strong> überhaupt im Unternehmen sinnvoll einsetzen kann.<br />

Wie bereits behandelt: Die <strong>GDPdU</strong> schreibt keine besonderen Medien für die<br />

<strong>Archivierung</strong> vor.<br />

Eines muss deutlicher in der Diskussion differenziert werden: Strukturierte Daten<br />

sind durch wahlfreien Zugriff direkt auswertbar, unstrukturierte Dokumente im Sinne<br />

von Belegen nicht.<br />

These 9: Es nimmt Ihnen keiner die Entscheidung ab, welche Systeme Sie einführen<br />

<strong>und</strong> wie sie die steuerrelevanten Daten qualifizieren. Sie als Steuerpflichtiger sind für<br />

die Systeme verantwortlich, Sie müssen sie ordentlich betreiben <strong>und</strong> sicherstellen,<br />

dass die geforderten Informationen im Zugriff sind. Dies müssen Sie heute bereits<br />

vorbereiten. Die Finanzbehörden können noch 2, 3 oder 4 Jahre lang üben, die<br />

digitale Steuerprüfung erproben <strong>und</strong> weiterentwickeln, bevor sie bei Ihnen vor der<br />

Tür stehen. Geprüft aber werden dann die Daten, die heute, nein nicht nur heute,<br />

sondern seit 2001, bei Ihnen entstanden sind. Sie müssen sich heute auf die digitale<br />

Steuerprüfung vorbereiten, Sie können nicht länger abwarten, Sie müssen jetzt<br />

handeln!<br />

Zum Schluss dieser Thesensammlung: eine Verfahrensdokumentation ist wichtig.<br />

Die Verfahrensdokumentation war schon immer eine Anforderung der GoBS, auch<br />

schon vor 1995, nur gemacht haben dies die Wenigsten. Eine Verfahrensdokumentation<br />

ist aus mehreren Gründen wichtig. Nicht nur, weil die Verordnung sie<br />

vorschreibt, nicht nur, weil der Steuerprüfer Sie danach fragen wird, wo ist<br />

dokumentiert, wie Dein System funktioniert, welche Daten sind wo gespeichert, wie<br />

habe ich Zugriff darauf. Viel wichtiger ist für Sie selbst, das Sie die Veränderungen<br />

Ihres Systems nachhalten, wie die Informationen im System nach Dokumentenklassen<br />

organisiert, geordnet <strong>und</strong> indiziert sind, wer in Ihrem System Veränderungen<br />

vornehmen kann, wie Ihre Prozesse ablaufen, damit wirklich fehlerfrei <strong>und</strong> vollständig<br />

alles im Archiv landet. Eine Verfahrensdokumentation wird nicht einmal erstellt <strong>und</strong><br />

dann „ab in den Schrank“, sie ist ein Dokument, das lebt, das fortgeschrieben werden<br />

muss, das Ihnen die Sicherheit geben soll, irgendwann in der Zukunft die<br />

gespeicherten Daten auch wieder gewinnen zu können.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 66 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Ein schwerwiegender Interessenkonflikt<br />

• Der Gesetzgeber fordert Aufbewahrungsfristen von 10 oder mehr Jahren:<br />

Informationen sollen langfristig verfügbar sein<br />

• Der Markt entwickelt sich stürmisch weiter:<br />

jedes Jahr neue Software, neue Hardware, neue Standards ...<br />

Im Umfeld der <strong>elektronische</strong>n Langzeitarchivierung begegnen wir einem ganz<br />

entscheidenden, schwerwiegenden Interessenkonflikt. Der Gesetzgeber fordert von<br />

Ihnen Aufbewahrungsfristen von zehn oder mehr Jahren <strong>und</strong> jeder von uns weiß,<br />

dass jedes Jahr, zu jeder Messe, Ihnen wieder neue Software, neue Releases,<br />

häufig inkompatibel zur installierten Version, angedient werden. Und - wehe Sie<br />

installieren nicht die neueste Version, dann verlieren Sie unter Umständen auch noch<br />

Gewährleistung <strong>und</strong> Service.<br />

Die Konsequenz der Abhängigkeit: Migration<br />

• Das Verschwinden von Produkten <strong>und</strong> Anbietern ist keine Katastrophe,<br />

sondern in Hinblick auf eine langfristige Informationsverfügbarkeit der<br />

Regelfall<br />

• Der Anwender muss sich durch Einhaltung von Standards, offene<br />

Schnittstellen <strong>und</strong> Migration gr<strong>und</strong>sätzlich auf Wechsel von Anbietern,<br />

Produkten <strong>und</strong> Formaten wappnen<br />

• Migrationen sind für wertvolle, über Jahrzehnte aufzubewahrende Daten<br />

<strong>und</strong> Dokumente als „Continuous“, kontinuierliche Migration zu planen<br />

Macht man sich nun noch bewusst, dass viele der Anbieter von Archivsystemen<br />

mittelständische Unternehmen sind, erinnert man sich an den Niedergang am Neuen<br />

Markt, dann muss man sich von vorne herein auf die Konsequenz einrichten:<br />

Migration. Denn das Verschwinden von Produkten <strong>und</strong> Anbietern ist keine<br />

Katastrophe, das ist einfach naturgegeben, das ist unsere freie Marktwirtschaft. Der<br />

Markt konsolidiert sich.<br />

Wenn Sie in Zeiträumen von zehn, zwanzig oder mehr Jahren Aufbewahrung<br />

denken, dann ist ganz klar, dass Sie dann nicht mehr die Software oder den Anbieter<br />

haben werden, die heute bei Ihnen im Hause sind. Das ist ein ganz normaler<br />

Prozess, da muss man sich als Anwender nicht aufregen oder in Panik versetzen<br />

lassen.<br />

Sie müssen sich selbst wappnen, auf den Veränderungsprozess einstellen. Wenn<br />

Sie die Sicherheit haben wollen, dass die Informationen aus den heutigen Systemen<br />

auch in zukünftige überführt werden können, dann müssen Sie ernsthaft Standards<br />

einfordern, sauber dokumentierte Schnittstellen, aussagekräftige Dokumentationen.<br />

Sie müssen auch prüfen, ob die Versprechungen der Anbieter in Punkto Standards<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 67 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

<strong>und</strong> Migration auch wahr sind, Sie müssen Migrationen bereits bei der Erstinstallation<br />

<strong>und</strong> bei folgenden Veränderungen Ihrer Systeme erproben.<br />

Kontinuierliche Migration<br />

Entscheidung<br />

Realisierung<br />

Produktionsbetrieb<br />

Migration<br />

Geänderte<br />

Anforderungen<br />

Migration muss als kontinuierlicher Prozess betrachtet werden. Bereits bei der<br />

Erstinstallation ist bereits der Wechsel auf die nächste Generation vorzuplanen. Aus<br />

dem Produktionsbetrieb ergeben sich bereits Veränderungen, hinzu kommen<br />

veränderte Anforderungen der Anwender, neue Anwendungen, die ebenfalls das<br />

Archiv nutzen wollen, <strong>und</strong> so weiter.<br />

Migration: Beispiele für Ursachen <strong>und</strong> Notwendigkeit<br />

Migration von Informationen<br />

• Umkopieren von Informationen von einem Medium auf ein anderes sowie<br />

den Wechsel von Laufwerken <strong>und</strong> Medien<br />

• Überführung der Zugriffsinformationen (Indizes) in eine andere Datenbank<br />

- bedingt durch die Weiterentwicklung der Speichertechnologien<br />

Migration bei technologischer Weiterentwicklung<br />

• wenn Laufwerke <strong>und</strong> Medien kostengünstiger werden,<br />

• wenn Laufwerke <strong>und</strong> Medien mehr Speicherkapazität haben,<br />

• wenn es neue Speicherstrategien gibt, die einen schnelleren Zugriff<br />

erlauben<br />

• wenn die Neuanschaffung günstiger wird als die Wartungskosten<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 68 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Migration: Beispiele für Ursachen <strong>und</strong> Notwendigkeit<br />

Migration bei Aufgabenerweiterung <strong>und</strong> Ausbau von Systemen<br />

• Die Skalierbarkeit <strong>und</strong> Kaskadierbarkeit eines Archivsystems ist hier von<br />

Bedeutung<br />

Migration durch Unternehmenszusammenführung<br />

• Die Zusammenführung lässt sich nur durch eine integrierende Middleware<br />

mit Anpassung vorhandener Archive oder durch die Migration in eine<br />

Lösung bewältigen<br />

Je nach dem wie gut <strong>und</strong> sorgfältig Sie Ihre Systeme geplant <strong>und</strong> eingerichtet haben,<br />

gibt es verschiedene Typen der Migration. Harte Migration, diese wird immer dann<br />

notwendig, wenn Sie etwas bei der Systemauswahl falsch gemacht, wenn Sie sich<br />

eine „exotische Insel“ als Lösung angeschafft haben. Bei einem Systemwechsel<br />

müssen dann Anwendung, Datenbank <strong>und</strong> alle Daten migriert werden. Aus<br />

Erfahrung weiß ich, dass dies bei proprietären Lösungen zwei, dreimal so teuer<br />

werden kann, wie die ursprüngliche Installation. Und es ist ein aufwendiger,<br />

langwieriger Prozess.<br />

Hat man sorgfältiger geplant, auf Standards, Schnittstellen <strong>und</strong> Modularität geachtet,<br />

hat man die Möglichkeit einer weichen Migration. Dies bedeutet, dass man die<br />

Speichersubsysteme <strong>und</strong> die Medien weiter benutzen kann, <strong>und</strong> nur die Index-<br />

Datenbank, Anwendung <strong>und</strong> Client migriert.<br />

Der ideale Weg ist aber der, dass man seine Systeme so auslegt, dass man unter<br />

einer Zwischenschicht, einer Middleware, unterschiedlich alte, von verschiedenen<br />

Anbietern stammende <strong>und</strong> beliebig strukturierte Systeme gleichermaßen benutzen<br />

kann. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, alte Archive auszualtern, neue Informationen<br />

nur in die jüngeren Systeme zu schreiben <strong>und</strong> die alten nur noch für den Lesezugriff<br />

zu nutzen, dies alles nur mit einem Client, unter einer Benutzeroberfläche, so dass<br />

der Anwender nicht wissen muss, wo kommt eigentlich die archivierte Information<br />

her. Die Herausforderung der integrativen Migration ist der transparente Zugriff auf<br />

unterschiedliche Systeme.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 69 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Harte, weiche <strong>und</strong> integrative Migration<br />

• Harte Migration<br />

o Umkopieren von Index-Datenbanken, Anwendungsinformation <strong>und</strong><br />

Dokumenten in neue Systeme <strong>und</strong> auf neue Medien (bei einer<br />

Systemumstellung)<br />

• Weiche Migration<br />

o Nur umkopieren <strong>und</strong> neu organisieren der Index-Datenbank <strong>und</strong> der<br />

Anwendung bei einer Systemumstellung<br />

o Bestehende Medien werden weiter genutzt<br />

• Integrative Migration<br />

o Paralleler Betrieb unterschiedlicher alter Strukturen oder Hersteller-<br />

Archive unter einer Middleware mit gegebenenfalls Ausalterung alter<br />

Komponenten (bei einer Systemumstellung)<br />

Sie brauchen eine Migrationsstrategie, die Bestandteil Ihrer allgemeinen IT-Strategie<br />

sein muss. Auch bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen einer Produktauswahl<br />

muss man bereits die Kosten für die langfristige Verfügbarkeit der Informationen,<br />

für den Betrieb <strong>und</strong> die Migration ehrlich einrechnen. Die Migrationszyklen<br />

sind dabei heute kürzer als die vom Gesetzgeber geforderte Aufbewahrungsfrist.<br />

Migrationsstrategie <strong>und</strong> Migrationskonzept<br />

• Strategie eines Migrationskonzeptes muss sein, über die erste<br />

Realisierungsphase hinaus<br />

o Betrieb,<br />

o Informationsverfügbarkeit,<br />

o Ausbaufähigkeit <strong>und</strong><br />

o Systemwechsel<br />

sicherzustellen<br />

• Das Migrationskonzept sollte bei jeder Ausschreibung Bestandteil der<br />

Anforderungen sein <strong>und</strong> in den Vertrag übernommen<br />

Das Migrationskonzept muss auch die Prüfung von Veränderungen in anderen<br />

Bereichen der IT-Landschaft beinhalten, die Auswirkungen auf das Archivsystem <strong>und</strong><br />

die archivierten Daten haben können. Eigentlich müsste hierfür eine Checkliste bei<br />

Ihren IT-Strategen <strong>und</strong> Systemadministratoren liegen, an Hand der geprüft wird,<br />

welche Auswirkungen die Änderungen einer Datenbankstruktur oder Schnittstelle,<br />

eines neuen Software-Releases, des Updates der Betriebssystemsoftware <strong>und</strong><br />

ähnliche Aktionen auf das Archiv haben. Tun Sie dies nicht, werden Sie irgendwann<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 70 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

einmal auf nicht mehr auswertbare, nicht mehr wiedergewinnbare Datenbestände<br />

stoßen. Dies sollten dann allerdings möglichst keine steuerrelevanten Daten nach<br />

den <strong>GDPdU</strong> sein.<br />

Das Thema Migration macht bereits deutlich, welche Auswirkungen die <strong>elektronische</strong><br />

<strong>Archivierung</strong> auf Ihr Unternehmensinformationen hat. Man kann das Thema aber<br />

auch noch weiter fassen.<br />

Die Herausforderung der Zukunft<br />

Elektronische Archive sind das Gedächtnis der Informationsgesellschaft<br />

EU-Kommissar Erkki Liikanen<br />

Ich liebe diesen Ausspruch von Erkki Likaanen, EU-Kommissar für die Informationsgesellschaft,<br />

den er auf einer großen Tagung in Brüssel vor drei Jahren<br />

gemacht hat: „Elektronische Archive sind das Gedächtnis der Informationsgesellschaft“.<br />

Hiermit bewegen wir uns weit von den paar steuerrelevanten Daten im<br />

Unternehmen weg. Information hat nur dann einen inhärenten Wert, wenn man sie<br />

auch nutzt. Informationen für die Steuerprüfung liegen jahrelang „in der Ecke“ <strong>und</strong><br />

man weiß nicht, ob sie überhaupt benötigt werden. Eine Investition in <strong>elektronische</strong>s<br />

Dokumentenmanagement lohnt nur dann, wenn man Daten <strong>und</strong> Dokumente in<br />

Prozessen zur Verfügung stellt, wenn man sie als Wissen zugänglich macht.<br />

Der Wert von Information<br />

Information hat nur dann einen inhärenten Wert, wenn man die Information als<br />

Wissen auch in Prozessen nutzbar macht.<br />

Man muss sich aber auch klarmachen, dass wir uns in eine immer größere<br />

Abhängigkeit von <strong>elektronische</strong>n Informationen begeben, von ihrer Verfügbarkeit,<br />

ihrer Richtigkeit, ihrer Vollständigkeit.<br />

Die Abhängigkeit von Information<br />

• Die Abhängigkeit von der Verfügbarkeit, Vollständigkeit <strong>und</strong> der Richtigkeit<br />

von <strong>elektronische</strong>r Information wächst ständig<br />

• Unternehmen, Behörden <strong>und</strong> Gesellschaft sind von der Verfügbarkeit von<br />

Information inzwischen existentiell abhängig geworden<br />

Bei den operativen Systemen Dies war schon immer so. Wenn beispielsweise einer<br />

Bank das Zahlungsverkehrsystem oder Börsensystem wegbricht, vier, fünf Tage<br />

stillsteht, die Daten verloren gehen, dann ist das Unternehmen schon fast am Ende.<br />

Wenn sie jetzt auch noch die Dokumente elektronisch erfassen, beispielsweise in<br />

einer Versicherung frühes Erfassen des Posteinganges, nicht mehr mit Papier<br />

arbeiten, dann drehen die Kollegen in der Sachbearbeitung bei einem Systemausfall<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 71 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

nach einer halben St<strong>und</strong>e „Däumchen“. Bei einem längeren Ausfall mit Datenverlust<br />

<strong>und</strong> nicht mehr wiederherstellbaren Archiven können Sie an fünf Fingern abzählen,<br />

wann sie den Weg zum Insolenzrichter gehen müssen. Dies ist der Maßstab, an dem<br />

Sie Ihre Planung für ein <strong>elektronische</strong>s Dokumentenmanagementsystem ausrichten<br />

müssen. Unter diesem Aspekt müssen Sie Ihre Investitionen für die Einführung einer<br />

<strong>elektronische</strong>n <strong>Archivierung</strong>, eines Workflow- oder eines Enterprise Content<br />

Management Systems planen. Wir sind heute schon in einer bedrohlichen Abhängigkeit<br />

von der Verfügbarkeit von <strong>elektronische</strong>n Informationen, besonders in Branchen,<br />

wo keine realen physischen Objekte, Produkte, mehr entstehen, wo es im Geschäft<br />

nur noch um virtuelle Güter, Geld oder Verträge, geht.<br />

Information Overflow<br />

Wir leiden an einer Informationsüberflutung <strong>und</strong> müssen die werthaltige, wichtige<br />

Information mühsam suchen<br />

Wir leben heute einerseits einen Information Overflow. Ich brauch Sie gar nicht an<br />

Ihre eigenen überquellen E-Mail-Postkörbe erinnern. Die wesentliche Aufgabe ist,<br />

Information bewerten <strong>und</strong> auszusondern. Dies kann man natürlich gleich bei der<br />

Qualifizierung steuerrelevanter Daten beginnen <strong>und</strong> auch einmal ergänzend prüfen,<br />

welche Informationen sind denn noch für das Unternehmen wichtig.<br />

Information Gap<br />

Die ersten Lücken in der <strong>elektronische</strong>n Überlieferung treten auf.<br />

Elektronisches Wissen ist bereits unwiederbringlich verloren gegangen<br />

Andererseits haben wir schon die ersten Überlieferungslücken. Da gibt es nicht nur<br />

dieses vielzitierte Beispiel der Bänder der Marsexpedition, wo Millionenwerte<br />

investiert wurden <strong>und</strong> heute kann keiner mehr die Bänder auswerten. Das geht Ihnen<br />

vielleicht in Ihren Unternehmen bereits genauso. Wer kann denn noch die 8“-Diskette<br />

seines Fibu-Systems von vor zehn Jahren einlesen, wenn es denn heute gefordert<br />

würde? Wer hat denn über alle seine Software- <strong>und</strong> Hardwareversionen eine<br />

Abwärtskompatibilität über die letzten zehn Jahren? Andererseits wollen Sie doch<br />

nicht Direktor eines Technikmuseums werden, oder ? Sie müssen Strategien<br />

entwickeln, wie Sie die wertvollen Daten Ihres Unternehmens sichern <strong>und</strong> für Ihr<br />

Unternehmen aus den Daten einen Nutzen ziehen.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 72 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Information Divide<br />

Information steht nicht jedem gleichermaßen zur Verfügung.<br />

Die Trennung betrifft Kontinente <strong>und</strong> Gesellschaftsschichten, aber auch die<br />

einzelnen Mitarbeiter in Unternehmen <strong>und</strong> Verwaltung<br />

Und es gibt noch einen dritten Begriff in der aktuellen Diskussion, den ich hier kurz<br />

ansprechen möchte: Information Divide. Er wurde immer nur benutzt, um den<br />

Unterschied deutlich zu machen, zwischen den Nationen der Ersten Welt, die mit<br />

Informationen umgehen können, die Zugang zu Information haben, <strong>und</strong> denen der<br />

Dritten Welt, wo vielleicht auf ein Land so viele Internetzugänge kommen, wie auf<br />

eine mittlere Kleinstadt in Deutschland. Nein, diese Information Divide findet auch in<br />

Ihren Unternehmen statt. Wie heute morgen von den Kollegen von Ernst&Young<br />

angesprochen zeigt sie sich schon darin, dass Ihre IT-Experten <strong>und</strong> Ihre<br />

Steuerspezialisten aneinander vorbeireden oder gar nicht mit einander sprechen. Sie<br />

zeigt sich in der Altersstruktur Ihres Unternehmen, wo jüngere Mitarbeiter mit der<br />

Nintendo-Konsole aufgewachsen sind <strong>und</strong> nicht verstehen, dass Sie es noch nicht<br />

einmal schaffen, einfache Schwarzweiß-Images im Unternehmen zu verteilen, <strong>und</strong><br />

wo andererseits ältere Mitarbeiter mit ständig neuer Software, der Anpassung an<br />

immer neue Abläufe <strong>und</strong> Arbeitswesen ständig überfordert werden. Dies ist ein<br />

Aspekt, den wir bei der Planung <strong>und</strong> Einführung eines Dokumentenmanagementsystems<br />

nicht übersehen dürfen. Und wir müssen an unsere Disposition als Mensch<br />

denken, dem es schwer fällt mit der virtuellen Welt, den ständigen Veränderungen<br />

unserer Arbeitswelt zurecht zu kommen.<br />

Elektronisches Dokumentenmanagement ist unerlässlich<br />

Wir ertrinken in Informationen <strong>und</strong> dürsten nach Wissen.<br />

John Naisbitt, Megatrends 2000<br />

Wir ertrinken heute in Informationen <strong>und</strong> dürsten nach Wissen. Dieser Satz von John<br />

Naisbitt aus den Megatrends 2000, mit dem ich schließen will, zeigt deutlich die<br />

Herausforderung, der Sie sich gegenübersehen.<br />

Fazit<br />

Die <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> liefert einen wichtigen Beitrag zur Lösung der<br />

Probleme der Bewahrung <strong>und</strong> Erschließung von Information<br />

Elektronische <strong>Archivierung</strong> kann zur Lösung dieser Probleme einen wichtigen Beitrag<br />

liefern, sie ist nicht die Lösung an <strong>und</strong> für sich. Sie liefert einen Beitrag zur<br />

Bewahrung <strong>und</strong> Erschließung von Information, aber nicht mehr.<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 73 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 74 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Teil C<br />

Die <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> ihre Anforderungen zur <strong>elektronische</strong>n<br />

<strong>Archivierung</strong><br />

Gemeinsame Stellungnahme von <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> Unternehmensberatung <strong>und</strong><br />

Zöller&Partner<br />

Hintergr<strong>und</strong><br />

Für über 3 Millionen Unternehmen in Deutschland gilt seit dem 1.1.2002 im Rahmen<br />

des Handelsgesetzbuches eine neue Abgabenordnung. Diese räumt der<br />

Finanzbehörde im Unterschied zur vorhergehenden AO das ergänzende Recht ein,<br />

„die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des<br />

Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen“. Diese neue Regelung stellt die<br />

dringend erforderliche Anpassung an die Welt des E-Business dar, in der zahlreiche<br />

kaufmännische <strong>und</strong> steuerrelevante Informationen in <strong>elektronische</strong>r Form entstehen<br />

<strong>und</strong> Ausdrucke nur eine Kopie originär digitaler Daten darstellen. Die Regelungen<br />

<strong>und</strong> Verfahren zur Durchführung von Steuerprüfungen nach diesen neuen Gesetzen<br />

sind in der <strong>GDPdU</strong>, den Gr<strong>und</strong>sätzen des Datenzugriffs <strong>und</strong> der Prüfbarkeit digitaler<br />

Unterlagen bereits im Jahr 2001 festgelegt <strong>und</strong> im B<strong>und</strong>esgesetzblatt veröffentlicht<br />

worden.<br />

Obwohl seit Januar 2002 bereits Steuerprüfungen nach diesen Regelungen<br />

durchgeführt werden, ist der Informationsbedarf immer noch sehr groß. In<br />

Seminaren, Diskussionsforen, Artikeln <strong>und</strong> anderen Medien werden die<br />

Auswirkungen der veränderten Gesetzgebung teilweise immer noch kontrovers<br />

diskutiert. Die unterschiedlichen Interpretationen der Gesetzestexte <strong>und</strong><br />

Verordnungen haben mehr zur Verwirrung denn zur Klarheit beigetragen. Dies soll<br />

mit einigen Zitaten verdeutlicht werden:<br />

- „Achtung! CD-R <strong>und</strong> DVD-R <strong>und</strong> einige andere Medien werden von den<br />

Finanzbehörden bei der <strong>Archivierung</strong> nicht als revisionssicher anerkannt.“<br />

- „Generell müssen Sie die archivierten Daten immer verschlüsseln, da Sie<br />

anderenfalls gegen die gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht verstoßen,<br />

was sogar als Straftatbestand gewertet <strong>und</strong> geahndet werden kann.“<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 75 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

- „Der einfachste Weg, alle diese Kriterien zu erfüllen, liegt in der <strong>Archivierung</strong><br />

auf optischen Medien.“<br />

- "Das IDEA Programm ermöglicht es, sich direkt in die Datenbanken<br />

einzuloggen."<br />

- „Volltextbasierte Archivsysteme sind für die Langzeitarchivierung nicht mehr<br />

zulässig.“<br />

- „COLD-Verfahren, die eine TIFF-Datei erzeugen, sind nicht mehr AOkonform.“<br />

Diese Zitate sind nur einige Beispiele, die beides zeigen: Unkenntnis <strong>und</strong> auch<br />

gewollte Interpretation zu Gunsten oder Lasten bestimmter Produkte. Die Vielfalt<br />

neuer <strong>und</strong> nicht ausreichend definierter Begriffe trägt ein Übriges zur Situation bei.<br />

Letztlich Klarheit schaffen kann nur das BMF (B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen). In<br />

Form von Frage-&-Antwort-Katalogen sind erste Ansätze auf der Webseite des BMF<br />

zu finden, deren Rechtsverbindlichkeit jedoch nicht ausreichend erscheint.<br />

<strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> Unternehmensberatung <strong>und</strong> Zöller & Partner sind als<br />

unabhängige Beratungsunternehmen für Dokumenten-Technologien häufig mit<br />

diesen Fragen <strong>und</strong> Unsicherheiten der Anwender konfrontiert. Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

haben sich beide Unternehmen entschlossen, diese gemeinsame Stellungnahme zu<br />

veröffentlichen, die besonders bei kleineren <strong>und</strong> mittelständischen Unternehmen die<br />

notwendige Klarheit zu den Auswirkungen der <strong>GDPdU</strong> schaffen soll.<br />

Umfeld<br />

Die Änderungen des Handelsgesetzbuches <strong>und</strong> der Steuergesetzgebung sowie die<br />

<strong>GDPdU</strong> betreffen jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland. Hierbei wird<br />

kein Unterschied gemacht, ob es sich um eine 1-Personen-GmbH oder eine<br />

100.000-Mitarbeiter-AG handelt. Die Anforderungen sind für jedes Unternehmen die<br />

Gleichen, jedoch trifft der Steuerprüfer auf unterschiedliche technische,<br />

wirtschaftliche <strong>und</strong> organisatorische Voraussetzungen.<br />

Kleinere Unternehmen<br />

Selbstständige <strong>und</strong> kleinere Unternehmen benutzen heute ebenfalls<br />

Software für die Buchhaltung. Erstellung von Rechnungen <strong>und</strong> der Eingang<br />

von kaufmännisch relevanten Unterlagen geschehen aber weitgehend<br />

mittels Papier. Sofern die Daten aus dem Buchhaltungssystem über die<br />

gesetzlich vorgesehene Aufbewahrungsfrist vorgehalten <strong>und</strong> in einem<br />

auswertbaren Format exportiert werden können, sind hier die<br />

Voraussetzungen für den <strong>elektronische</strong>n Datenzugriff in der Regel erfüllt.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 76 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Mittelstand<br />

Bei mittelständischen Unternehmen kommen neben kaufmännischen<br />

Programmen auch andere Systeme zum Einsatz, die ebenfalls steuerrelevante<br />

Daten enthalten können. Solange alle originär steuerrelevanten<br />

Informationen aus den verschiedenen Programmumgebungen über die<br />

gesetzlich vorgesehene Aufbewahrungsfrist vorgehalten <strong>und</strong> in einem<br />

auswertbaren Format exportiert werden können, sind auch hier in der Regel<br />

die gr<strong>und</strong>sätzlichen Voraussetzungen erfüllt. Probleme können aber durch<br />

Dokumente entstehen, die originär digital sind <strong>und</strong> nur noch digital vorliegen,<br />

bzw. durch die notwendige Auslagerung von steuerrelevanten Daten aus<br />

den operativen Systemen in nachgelagerte Datensicherungs- <strong>und</strong><br />

Archivsysteme.<br />

Großunternehmen<br />

In Großunternehmen kommen vielfältigste Softwaresysteme zum Einsatz<br />

<strong>und</strong> der Anteil von steuerrelevanten Informationen, der originär elektronisch<br />

ist <strong>und</strong> nur noch in digitaler Form vorliegt, steigt zunehmend. Hier können im<br />

Regelfall nicht alle steuerrelevanten Daten <strong>und</strong> Dokumente immer<br />

recherchier- <strong>und</strong> auswertungsfähig online vorgehalten werden. Sie werden<br />

daher häufig in externe Systeme (z.B. Datensicherungs- oder<br />

Archivsysteme) ausgelagert <strong>und</strong> müssen aus diesen für die <strong>elektronische</strong><br />

Steuerprüfung wieder bereitgestellt werden.<br />

Alle Unternehmen müssen vor dem Gesetz gleichbehandelt werden. Bedingt durch<br />

die Auslegung von <strong>elektronische</strong>n Systemen <strong>und</strong> die Organisation der Unternehmen<br />

sind die möglichen Vorgehensweisen jedoch unterschiedlich. Besonders bei<br />

kleineren <strong>und</strong> mittelständischen Unternehmen kommt man beim <strong>elektronische</strong>n<br />

Datenzugriff durch die Steuerprüfer schnell an Grenzen. Auf diese Unterschiede <strong>und</strong><br />

besonders in Bezug auf die Fragen: „Was sind steuerrelevante Daten“ <strong>und</strong> „Wie<br />

müssen sie auswertbar vorgehalten werden?“, gibt die <strong>GDPdU</strong> keine eindeutige<br />

Antwort. Diese Unsicherheit gilt auch für Begriffe wie „Daten“ <strong>und</strong> „Dokumente“ oder<br />

„nur einmal beschreibbare Speichermedien“ <strong>und</strong> „Revisionssicherheit“ (siehe auch<br />

die Begriffserläuterungen am Ende der gemeinsamen Stellungnahme).<br />

Umsetzung der Anforderungen im Unternehmen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist festzuhalten, dass jedes Unternehmen seit dem 1.1.2002 mit der<br />

<strong>elektronische</strong>n Steuerprüfung rechnen <strong>und</strong> sich auf die Bereitstellung der entsprechenden<br />

Daten für die zu prüfenden Perioden einrichten muss.<br />

Prüfung der Anwendbarkeit der <strong>GDPdU</strong><br />

Bevor jedoch über mögliche technische Umsetzungen oder die Anschaffung neuer<br />

Systeme nachgedacht wird, ist eine sorgfältige Prüfung notwendig, in welchem<br />

Umfang die <strong>elektronische</strong> Steuerprüfung zur Anwendung kommen kann. Für kleinere<br />

Unternehmen reicht hier in der Regel das Gespräch mit dem Steuerberater. Ist die<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 77 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Buchhaltung z.B. außer Haus gegeben worden, kann es sein, dass die<br />

entsprechenden steuerrelevanten Daten, die ausgewertet werden sollen, gar nicht<br />

beim Steuerpflichtigen im Hause sind, sondern beim Steuerberater in dessen System<br />

vorliegen. Dies enthebt den Steuerpflichtigen jedoch nicht von der Verantwortung,<br />

diese Daten über die Aufbewahrungspflicht elektronisch auswertbar bereitstellen zu<br />

können. Zur Vorbereitung in einem kleineren oder mittelständischen Unternehmen<br />

gehört auch die Prüfung, ob die eingesetzte Finanz-Software in der Lage ist, die<br />

steuerrelevanten Informationen im auswertbaren Format zu liefern, sodass sie auf<br />

ein Übergabespeichermedium wie z.B. eine CD bei Bedarf oder vorsorglich kopiert<br />

werden können.<br />

In größeren Unternehmen ist die Vorprüfung aufwendiger <strong>und</strong> sollte zusammen mit<br />

dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer alle Aspekte einer möglichen<br />

<strong>elektronische</strong>n Steuerprüfung betrachten. Hierbei sollte auch geprüft werden, welche<br />

Daten dem Steuerprüfer zugänglich gemacht werden müssen. Dies kann<br />

entsprechend den drei verschiedenen Typen des Zugriffs auch unterschiedliche<br />

Maßnahmen zur Folge haben wie die Einrichtung von Berechtigungen oder die<br />

Selektion von Daten für die Übergabe. Für die Durchführung solcher Prüfungen<br />

verfügen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer häufig über entsprechende<br />

Checklisten, die sicherstellen, dass bei der Vorbereitung keine Themen außer Acht<br />

gelassen werden.<br />

Was sind steuerrelevante Daten?<br />

Bei der Prüfung der Voraussetzungen wird der Steuerpflichtige schnell auf ein<br />

Problem stoßen – die Frage: „Was sind steuerrelevante Daten?“. In der <strong>GDPdU</strong> wird<br />

der Begriff nicht eindeutig definiert. Im Zweifelsfall sind alle Daten <strong>und</strong> Unterlagen<br />

relevant, die Kosten- oder Ertrags-relevante Informationen beinhalten. Mit dieser<br />

Definition kann ein Unternehmen aber keine technische Abgrenzung vornehmen,<br />

welche Daten sowie gegebenenfalls Dokumente, Belege <strong>und</strong> andere Unterlagen<br />

elektronisch für den Datenzugriff vorzuhalten sind <strong>und</strong> welche wie bisher behandelt<br />

werden dürfen. Eine Problematik ergibt sich auch für solche steuerrelevanten Daten,<br />

die nicht in den von der <strong>GDPdU</strong> explizit aufgezählten Systemen Finanzbuchhaltung,<br />

Lohnabrechnung oder Anlagenbuchhaltung vorliegen, sondern in anderen Systemen<br />

gespeichert sind. Dies können Nebensysteme sein mit Zeiterfassungsdaten,<br />

Bestelldaten, Registrierkassendaten, in denen ganz offensichtlich auch relevante<br />

Daten originär digital erzeugt <strong>und</strong> vorgehalten werden. Dies können aber auch per E-<br />

Mail ausgetauschte kaufmännische Dokumente, Kalkulationsdateien oder Daten aus<br />

E-Business-Anwendungen sein. Solche Daten <strong>und</strong> Unterlagen liegen in der Regel in<br />

unterschiedlichsten Systemen <strong>und</strong> an verschiedenen Speicherorten vor. Sie sind<br />

teilweise nicht wie die Daten in einer Buchhaltungssoftware direkt auswertbar. Der<br />

Steuerpflichtige muss jedoch in der Lage sein, zu einem Buchungssatz die richtigen<br />

zugehörigen Belege vollständig <strong>und</strong> sehr zeitnah zur Verfügung zu stellen.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 78 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Formen des Datenzugriffs<br />

Die <strong>GDPdU</strong> sieht drei Formen des Zugriffs auf steuerrelevante Daten vor, die<br />

inzwischen mit „Z1“, „Z2“ <strong>und</strong> „Z3“ abgekürzt werden. Alle drei Zugriffsarten können<br />

einzeln, aber auch kombiniert nach Bedarf von den prüfenden Finanzbehörden<br />

genutzt werden.<br />

Z1 Unmittelbarer Zugriff<br />

Beim Zugriff nach Z1 werden die Steuerprüfer die installierte Software beim<br />

Steuerpflichtigen nutzen <strong>und</strong> sich einen Arbeitsplatz einrichten lassen. Dies<br />

ist in Großunternehmen seit Jahren bereits üblich. Hierfür sind für die Prüfer<br />

spezielle Berechtigungen einzurichten, die z.B. im SAP-Umfeld bereits<br />

standardisiert wurden. Bei kleineren Unternehmen ist häufig Buchhaltungssoftware<br />

im Einsatz, die nur auf Einzelplätzen läuft oder keine<br />

dedizierte separate Berechtigung für Prüfer im Netzwerk erlaubt. Bei<br />

kleineren Softwarepaketen, für die die Steuerprüfer keine Schulung erhalten,<br />

ist daher auch eher vom Zugriff nach Z2 oder Z3 auszugehen.<br />

Z2 Mittelbarer Zugriff<br />

Beim Zugriff nach Z2 werden sich die Steuerprüfer mit Unterstützung von<br />

Mitarbeitern des Steuerpflichtigen die gewünschten Daten zeigen oder<br />

exportieren lassen. Der Steuerpflichtige ist zu dieser Unterstützung<br />

verpflichtet.<br />

Z3 Datenträgerüberlassung<br />

Bei Z3 sind vom Steuerpflichtigen Datenträger, in der Regel CDs als<br />

Übergabemedium, mit den steuerrelevanten Daten zu erstellen. Es ist davon<br />

auszugehen, dass diese Methode von den Finanzbehörden auch zu Beginn<br />

einer Prüfung genutzt wird, um Unregelmäßigkeiten zu entdecken <strong>und</strong> dann<br />

im Laufe der Prüfung gezielter auf bestimmte Vorgänge zuzugreifen. Die<br />

Software des Steuerpflichtigen muss hierfür über Export-Funktionalität<br />

verfügen, um die geforderten Daten als auswertbare Dateien zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Es ist in jedem Fall davon auszugehen, dass die Steuerprüfung auch bei kleineren<br />

<strong>und</strong> mittelständischen Unternehmen von den Möglichkeiten Z2 <strong>und</strong> Z3 ausgiebig<br />

Gebrauch macht. Es ist davon auszugehen, dass Z3 besonders zur Vorbereitung der<br />

Prüfung durch die Steuerprüfer genutzt wird. Alle Beteiligten erhoffen sich hierdurch<br />

auch eine Beschleunigung der Prüfungen.<br />

Das Unternehmen sollte ferner prüfen, ob es sinnvoll <strong>und</strong> in seiner Software<br />

einrichtbar ist, zu protokollieren, welche <strong>elektronische</strong>n Daten <strong>und</strong> Vorgänge vom<br />

Steuerprüfer geprüft wurden: Hierdurch kann nachvollzogen werden, auf Basis<br />

welcher Informationen die Finanzbehörden zu bestimmten Schlüssen gekommen<br />

sind. Bisher erlauben aber nur wenige Systeme eine entsprechende Protokollierung.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 79 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Speicherung der Daten in der kaufmännischen Software<br />

Die meisten der Daten, die vom Steuerprüfer ausgewertet werden wollen, liegen in<br />

Buchhaltungs- <strong>und</strong> anderen Finanzverwaltungssoftwareanwendungen vor. Eine<br />

Prüfung wird sich daher wie bisher zunächst auf diese Daten stützen. Die Prüfung<br />

erfolgt auf Basis nicht verdichteter Informationen, die jede Buchung transparent<br />

prüfbar macht. Die Prüfung erfolgt nicht nur auf Basis von Summen <strong>und</strong> Salden,<br />

sondern beinhaltet die Auswertung der Einzelbuchungen <strong>und</strong> Einzelwerte. Erst im<br />

zweiten Ansatz wird wie bei den bisherigen Prüfungen bei Bedarf auf die<br />

zugehörigen Belege zurückgegriffen. Sind dies im Original Papierbelege, müssen<br />

diese auch nicht elektronisch bereitgestellt werden. Solange alle Daten eines<br />

Prüfungszeitraums in der kaufmännischen Software vorhanden sind, dort<br />

recherchiert, ausgewertet <strong>und</strong> exportiert werden können, sind die gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Anforderungen der <strong>GDPdU</strong> zunächst einmal erfüllt. Der Steuerpflichtige muss sich<br />

jedoch über die Lebensdauer seiner Systeme <strong>und</strong> seiner Software Gedanken<br />

machen, z.B. ob <strong>und</strong> wie er auch ältere Versionen der Programme nebst den<br />

vollständigen Daten vorhalten muss. Beim Update oder Wechsel von Systemen<br />

muss die Migration der Daten nachgewiesenermaßen vollständig <strong>und</strong> unverändert<br />

sein. Andernfalls müssten die vorangegangene Softwareversion lauffähig<br />

vorgehalten oder die relevanten Daten in eine andere Umgebung überführt werden.<br />

Ersteres ist aber bei den steuerlichen Aufbewahrungsfristen einerseits <strong>und</strong> den<br />

kurzen Releasezyklen von Software <strong>und</strong> Plattformen andererseits realistischerweise<br />

kaum möglich <strong>und</strong> würde daher unseres Erachtens in den allermeisten Fällen mit<br />

dem Argument der Nicht-Verhältnismäßigkeit vom steuerpflichtigen Unternehmen<br />

abgelehnt werden.<br />

Jede kaufmännische Software muss jedoch zukünftig die Möglichkeit bieten, die<br />

steuerrelevanten Daten in einem der zugelassenen Formate zu exportieren, um sie<br />

auf ein Übergabemedium zu kopieren. Viele kaufmännische Anwendungen sind<br />

heute noch nicht in der Lage, diese Exportdateien zu erzeugen. Es ist aber davon<br />

auszugehen, dass diese Exportfunktion zu einem Standard-Ausstattungsmerkmal<br />

der kaufmännischen Software wird. Ein Wechsel einer im Einsatz befindlichen<br />

Software auf Gr<strong>und</strong> einer heute noch fehlenden Exportfunktion sollte jedoch erst<br />

nach sorgfältiger Prüfung <strong>und</strong> nur dann erfolgen, wenn der Hersteller die benötigte<br />

Funktionalität nicht zeitgerecht bereitstellen kann. Da jede kaufmännische Software<br />

mindestens den Zugriff Z2 unterstützt, kann derzeit jedes Softwareprodukt den<br />

Prüfungszweck erfüllen. Wenn in Kürze aber die meisten Standardprodukte die<br />

Exportfunktion besitzen, wird es auch für kleine Unternehmen schwierig werden zu<br />

begründen, warum die Überlassung eines Datenträgers für den Zugriff Z3 nicht<br />

möglich sein soll. Es ist davon auszugehen, dass der Gr<strong>und</strong>satz der<br />

Verhältnismäßigkeit für die Bereitstellung eines Datenträgers nicht zur Anwendung<br />

kommen kann.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 80 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Speicherung der Daten außerhalb der Ursprungssysteme<br />

Bei der Überführung von steuerrelevanten Daten in eine andere Umgebung setzt nun<br />

die Diskussion ein, ob hierfür ein <strong>elektronische</strong>s Archivsystem erforderlich ist. Der<br />

Gesetzgeber kann <strong>und</strong> darf sich hier nicht festlegen, da er dem Steuerpflichtigen<br />

nicht die technische Ausgestaltung vorschreibt. Im Handelsgesetzbuch (§§ 239, 257<br />

HGB) <strong>und</strong> in der Abgabenordnung (§§ 146, 147 AO) sind die gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Anforderungen an die Verarbeitung <strong>und</strong> die Speicherung von kaufmännischen Daten<br />

<strong>und</strong> Belegen festgelegt. Werden solche Daten aus dem System, in dem sie<br />

ursprünglich entstanden sind <strong>und</strong> verwaltet wurden, in ein anderes ausgelagert, so<br />

hat das empfangende System die gleichen Bedingungen zur Sicherheit,<br />

Unveränderbarkeit, Ordnungsmäßigkeit, Wiederauffindbarkeit <strong>und</strong> Reproduzierbarkeit<br />

wie das Ursprungssystem zu erfüllen. Das empfangende System muss jedoch<br />

nicht über die gleiche Verarbeitungsfunktionalität wie das Ursprungssystem verfügen.<br />

In den Gr<strong>und</strong>sätzen der ordnungsgemäßen Buchführung/Speicherbuchführung<br />

GoBS ist auf Basis des HGB <strong>und</strong> der AO der Rahmen für die Anforderungen<br />

beschrieben. Die <strong>GDPdU</strong> nimmt mehrfach auf die GoBS mit diesen Anforderungen<br />

Bezug.<br />

In einer Buchhaltungsanwendung wird die Übereinstimmung mit den Anforderungen<br />

der GoBS durch die Sicherheitsmechanismen der Software sichergestellt. Eine<br />

besondere Medientechnologie ist nicht gefordert. Kaufmännische Software<br />

verwendet ausnahmslos magnetische Medien zur Speicherung der Daten. Auch die<br />

geforderte Sicherung von Daten kann auf einem beliebigen <strong>elektronische</strong>n Medium<br />

erfolgen. Der Einsatz eines <strong>Archivierung</strong>ssystems mit nur einmal beschreibbaren<br />

Speichern bietet zwar auf der reinen Speicherebene eine höhere Sicherheit als<br />

veränderliche Speichersysteme <strong>und</strong> kann so bei einer Prüfung als Argument für die<br />

Unveränderbarkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit benutzt werden. Dies schließt aber die bisher<br />

häufig praktizierte Nutzung anderer Speichertechnologien natürlich nicht aus, wenn<br />

mit Hilfe anderer Schutzverfahren die Anforderungen der GOBS erfüllt werden. Die<br />

Anforderungen an die Sicherheit gehen auch über den Einsatz bestimmter Medien<br />

weit hinaus <strong>und</strong> beinhalten die Gesamtsicherheit des Verfahrens. Es darf nicht<br />

vergessen werden, dass der Einsatz eines solchen Systems allein nicht die<br />

Voraussetzungen von HGB, AO, <strong>und</strong> GoBS erfüllt, da das gesamte Verfahren<br />

einschließlich Organisation, Datensicherung, Arbeitsabläufen, internem Kontrollsystem,<br />

Sicherheit <strong>und</strong> technischer Auslegung den Anspruch an die Revisionssicherheit<br />

erfüllen muss.<br />

Die Bedeutung der Einrichtung von differenzierten Berechtigungen<br />

Für mittelständische <strong>und</strong> Großunternehmen kommt der Organisation von<br />

Berechtigungen für die Beschränkung des Zugriffs auf die verschiedenen<br />

Datenbestände des Unternehmens besondere Bedeutung zu. Für größere<br />

Finanzverwaltungssoftwarepakete sind entsprechende Berechtigungen inzwischen<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 81 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

vordefiniert. Der Zugriff auf die Daten muss nicht nur nach den Prüfungsperioden<br />

(Jahren) möglich sein, sondern das System sollte auch Datenbestände, die nicht der<br />

Steuerprüfung unterliegen, vom Zugriff nach Z1 ausschließen können. Aufwendiger<br />

wird die Speicherung von Dokumenten, die originär elektronisch sind, nach den<br />

Anforderungen der GoBS aufbewahrt werden müssen <strong>und</strong> ebenfalls der<br />

Steuerprüfung unterliegen können. Diese sollten so gespeichert werden, dass sie auf<br />

Anforderung mit einfachen Mitteln, vollständig <strong>und</strong> unverändert bereitgestellt werden<br />

können. So ist z.B. der persönliche Posteingangskorb eines Mitarbeiters im E-Mail-<br />

System nicht dauerhaft geeignet, die Wiederauffindbarkeit <strong>und</strong> Nichtlöschbarkeit<br />

über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist zu gewährleisten.<br />

Gleiches gilt auch im Prinzip für kleinere <strong>und</strong> mittelständische Unternehmen. Originär<br />

<strong>elektronische</strong> Handelsbriefe <strong>und</strong> andere steuerrelevante Dokumente außerhalb der<br />

Finanzsoftwaresysteme sind geordnet zu speichern <strong>und</strong> bei Bedarf zugänglich zu<br />

machen. Wie dies technisch umgesetzt wird, bleibt dem Unternehmen überlassen.<br />

Auch hier gilt, dass technische Systeme, die speziell zum Schutz von Informationen<br />

ausgelegt sind, wie z.B. <strong>elektronische</strong> Archive, eine höhere Glaubwürdigkeit der<br />

geordneten <strong>und</strong> sicheren Speicherung bewirken.<br />

Auswertbarkeit von Daten<br />

Der Begriff der maschinellen Auswertbarkeit bezieht sich vorrangig auf strukturierte<br />

Daten <strong>und</strong> nicht auf unstrukturierte Geschäftskorrespondenz. Mit maschineller<br />

Auswertung ist der so genannte wahlfreie Zugriff auf die Daten <strong>und</strong> deren<br />

programmgestützte Auswertung gemeint. In strukturierten Daten kann man bei<br />

Kenntnis der Struktur suchen, sortieren, summieren <strong>und</strong> statistische Auswertungen<br />

durchführen. Dies ist in unstrukturierten Daten kaum möglich. Bei der Durchführung<br />

von Auswertungen ist sicherzustellen, dass durch Operationen die Originaldaten<br />

nicht verändert werden, sondern dem Steuerprüfer nur ein lesender Zugriff gestattet<br />

wird. Allerdings darf der Steuerprüfer bei Z1 <strong>und</strong> Z2 alle Funktionen nutzen, die die<br />

beim Steuerpflichtigen installierte Software besitzt.<br />

Um mit Z3 auswerten zu können, erwarten die Finanzbehörden, dass auf dem<br />

Übergabemedium nicht nur die Daten, sondern auch die zugehörigen Strukturinformationen<br />

zum Aufbau der Dateien, die die Daten enthalten, mitgeliefert werden.<br />

Bei flachen Tabellen reichen hierzu schon die Spaltenbezeichnungen, bei<br />

komplexeren Strukturen empfiehlt es sich, aus der Buchhaltungssoftware heraus ein<br />

Format zu erzeugen, das dem Beschreibungsstandard für die Prüfsoftware IDEA<br />

entspricht.<br />

Originär <strong>elektronische</strong>, unstrukturierte Dokumente wie Briefe, E-Mails etc. müssen<br />

zwar elektronisch auffindbar <strong>und</strong> dem Geschäftsvorfall eindeutig zuordenbar sein,<br />

können aber die Anforderungen der Auswertbarkeit von Daten naturgemäß nicht<br />

erfüllen.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 82 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Direktzugriff, Auslagerung <strong>und</strong> Wiederbereitstellung<br />

Solange alle Daten des Prüfungszeitraumes vollständig, auswertbar, unveränderbar<br />

<strong>und</strong> unverdichtet im aktuellen Finanzsoftwaresystem vorliegen, sind Zugriffe nach Z1<br />

<strong>und</strong> Z2 möglich <strong>und</strong> die Bedingungen der <strong>GDPdU</strong> erfüllt. Problematisch wird es,<br />

wenn die ursprüngliche Software nicht mehr lauffähig ist oder die Daten ausgelagert<br />

werden mussten. Letzteres kann notwendig werden, wenn man die Software oder<br />

Softwareversion wechselt oder aus Kapazitätsgründen Daten abgeschlossener<br />

Jahrgänge auslagert. Die meisten angebotenen Finanzsoftwarepakete bieten hierfür<br />

Exportfunktionen an, die jedoch noch nicht alle den Anforderungen der<br />

Auswertbarkeit unabhängig vom ursprünglichen erzeugenden System genügen.<br />

Es kann auch nicht davon ausgegangenen werden, dass ältere ausgelagerte Datenbestände<br />

nach mehreren Jahren in eine neue Softwareversion problemlos <strong>und</strong><br />

verlustfrei wieder importiert werden können. Dies würde auch bedeuten, dass allein<br />

für den Steuerprüfer ein nicht mehr im operativen Betrieb befindliches System<br />

wiederbelebt werden müsste, was nicht dem Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit<br />

entspricht. Der Steuerpflichtige sollte vielmehr die relevanten Daten verfälschungssicher<br />

in einem Format ablegen, das auch ohne die ursprüngliche erzeugende<br />

Software die Auswertbarkeit sicherstellt. Hierfür können zahlreiche Standardformate,<br />

aber auch das von der Finanzverwaltung empfohlene, im Zusammenhang mit der<br />

Prüfsoftware IDEA als Beschreibungsstandard definierte Format verwendet werden.<br />

Die Prüfung von steuerrelevanten Daten mit IDEA<br />

Für die Prüfung der Daten des Steuerpflichtigen setzt die Finanzverwaltung die<br />

Software IDEA ein. Diese Software ist frei am Markt verfügbar, so dass jeder sie<br />

erwerben <strong>und</strong> hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten ausprobieren kann. Vergleichbare<br />

Systeme werden seit Jahren bereits durch Wirtschaftsprüfer genutzt. Die IDEA-<br />

Software wird auf Notebooks der Steuerprüfer eingesetzt. Auf den Notebooks kann<br />

keine Software des Steuerpflichtigen installiert werden. Das Notebook oder die IDEA-<br />

Software des Steuerprüfers kann nicht in die Systeme des Steuerpflichtigen<br />

eingeb<strong>und</strong>en werden oder direkt auf die Daten zugreifen. Für die Auswertung auf<br />

dem Notebook werden ausschließlich flache Dateien vom Übergabemedium<br />

importiert. Beim Import <strong>und</strong> für die Auswertung werden zahlreiche Formate<br />

unterstützt, die weit verbreitet sind.<br />

Die <strong>GDPdU</strong> selbst enthält keine Liste vorgesehener oder unterstützter Dateiformate.<br />

Vom B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen wurde erst später eine Übersicht von<br />

Formaten veröffentlicht, die IDEA auswerten kann. Die Liste enthält einfache<br />

Formate wie ASCII <strong>und</strong> EBCDIC mit Werten fester Länge oder durch Kommata<br />

getrennt, bestimmte Ausgabeformate aus großen kaufmännischen Anwendungen<br />

wie SAP/AIS, Ausgabedateien aus speziellen Programmsystemumgebungen wie<br />

AS400, einfache Listendruckformate auf Basis von ASCII <strong>und</strong> auch Formate aus<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 83 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

dem Office-Umfeld wie Excel, dBase, Access oder Lotus 123. Die Aufzählung von<br />

Datenbankprodukten wie Access <strong>und</strong> dBase hat nur indirekt mit Dateiformaten zu tun<br />

<strong>und</strong> meint sicherlich die Standardformate, die aus diesen Datenbanken exportiert<br />

werden. Der ebenfalls aufgeführte Begriff ODBC beschreibt jedoch kein Dateiformat,<br />

sondern eine Zugriffstechnik. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde auch das Format<br />

des IDEA-Beschreibungsstandards hinzugefügt. Es ist davon auszugehen, dass die<br />

Liste keinen endgültigen, den Aufbewahrungsfristen adäquat angemessen Charakter<br />

besitzt <strong>und</strong> auch in Zukunft Veränderungen unterliegen wird.<br />

Der Beschreibungsstandard wurde vom deutschen Vertreiber der IDEA-Software, der<br />

Firma audicon, zusammen mit den B<strong>und</strong>esfinanzbehörden auf Basis der weltweit<br />

standardisierten Beschreibungssprache XML entwickelt. Er erlaubt Strukturen <strong>und</strong><br />

Daten einheitlich zu exportieren <strong>und</strong> zu importieren. Von den Anbietern von<br />

kaufmännischer Software wird dieses Format zunehmend unterstützt. Der Steuerpflichtige<br />

ist jedoch nicht gezwungen, seine Daten in diesem Format abzulegen.<br />

Auch alle anderen, oben aufgeführten Formate, die den gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Anforderungen der <strong>GDPdU</strong> entsprechen, sind zulässig.<br />

Wird die Buchhaltung nicht mit einem eigenen System im Hause, sondern vom<br />

Steuerberater durchgeführt, ist zu prüfen, ob seitens des Steuerberaters die Daten<br />

entsprechend gesichert <strong>und</strong> in den geforderten Formaten bereitgestellt werden<br />

können. Die meisten Steuerberater sind heute bereits in der Lage, einen<br />

entsprechenden Datenträger für Z3 zu erstellen, dessen Dateien in IDEA eingelesen<br />

werden können.<br />

Zugriff auf andere steuerrelevante <strong>elektronische</strong> Dokumente<br />

Bei der Prüfung, welche Daten steuerrelevant sind, wird man auch auf eine<br />

Grauzone stoßen. Hierzu gehören z.B. Kalkulationsdateien, die per E-Mail mit<br />

Geschäftspartnern ausgetauscht wurden, Datensätze, die mit anderen Systemen als<br />

der kaufmännischen Software erstellt <strong>und</strong> verarbeitet wurden, <strong>elektronische</strong><br />

Übermittlungen von Geschäftsbriefen in Gestalt von E-Mails, die in Bürokommunikationsumgebungen<br />

vorliegen, <strong>und</strong> andere Informationen. Sind diese<br />

Informationen steuerrelevant, so müssen seitens des Steuerpflichtigen Maßnahmen<br />

ergriffen werden, die nach der GoBS die Sicherheit <strong>und</strong> Wiederauffindbarkeit<br />

garantieren. In Zukunft muss sich der Steuerpflichtige, zumindest bei<br />

mittelständischen <strong>und</strong> Großunternehmen, auch auf den Erhalt elektronisch signierter<br />

Dokumente oder die Abgabe von steuerrelevanten Daten mit <strong>elektronische</strong>r Signatur<br />

einrichten. Diese Dokumente liegen originär nur noch elektronisch vor <strong>und</strong> müssen<br />

mit geeigneten Mitteln verwaltet werden. Beim Zugriff auf diese Dokumente geht es<br />

nicht um den Begriff der „Auswertbarkeit“, sondern die Dokumente müssen<br />

unverändert im Originalformat vorgehalten werden, das durchaus bei <strong>elektronische</strong>r<br />

Eingangspost ein Bildformat wie TIFF oder ein kombiniertes Grafik/Text-Format wie<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 84 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

PDF sein kann. Es ist daher von einem zweistufigen Zugriff auszugehen: Im ersten<br />

Schritt wird über eine Datenbank oder eine andere geeignete Recherchemöglichkeit<br />

das Dokument gef<strong>und</strong>en; erst im zweiten Schritt kann es dann, wenn es sich um<br />

strukturierte Daten wie z.B. eine Liste handelt, ausgewertet werden. Auch für den<br />

Zugriff auf diese Dokumente gilt, dass der Steuerpflichtige dafür Sorge tragen muss,<br />

die Bestände durch das Berechtigungssystem zu schützen <strong>und</strong> beim Zugriff<br />

zwischen steuerrelevanten <strong>und</strong> nicht relevanten Daten zu differenzieren.<br />

Der Einsatz von sicheren Speichersystemen<br />

In der öffentlichen Diskussion um die <strong>GDPdU</strong> spielt die <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

mit nur einmal beschreibbaren optischen Speichermedien, so genannten WORMs<br />

(Write Once Read Many), ein wichtige Rolle.<br />

Solange alle Daten von der kaufmännischen Software selbst verwaltet <strong>und</strong><br />

kontrolliert werden, spielen unabhängige, externe Speichersysteme keine Rolle.<br />

Letztere können aber eingesetzt werden, um zur Entlastung von kaufmännischen<br />

Softwaresystemen exportierte Daten aufzunehmen, wieder aufzufinden <strong>und</strong> für eine<br />

Auswertung bereitzustellen. Handelt es sich bei diesen externen Speichersystemen<br />

um <strong>elektronische</strong> Archivsysteme, dann sind in der Regel bereits eine Reihe von<br />

Funktionen vorhanden, die auch von der GoBS gefordert werden. Archivsysteme<br />

sind besonders geeignet, Vollständigkeit, Sicherheit, Unveränderbarkeit,<br />

Ordnungsmäßigkeit, Berechtigungsschutz <strong>und</strong> Indizierung zu unterstützen. Sie sind<br />

daher eine Option, die Anforderungen der <strong>GDPdU</strong> nach einer sicheren<br />

Aufbewahrung zu erfüllen. Archivsysteme dienen vorrangig dazu, basierend auf<br />

Indexmerkmalen beliebige Daten, Informationen, Dokumente <strong>und</strong> digitale Objekte<br />

eines Unternehmens, unabhängig von Quelle, Format <strong>und</strong> Verwendungszweck zu<br />

speichern <strong>und</strong> als Wissensbasis zu erschließen. Dateien in Formaten, die von IDEA<br />

ausgewertet werden können, sind nur ein Datentyp unter vielen <strong>und</strong> steuerrelevante<br />

Daten nur eine Informationsart, die mit Archivsystemen verwaltet werden kann.<br />

Unterstützt ein Archivsystem die Anforderungen des HGB <strong>und</strong> der GoBS für eine<br />

sichere langzeitige Informationsaufbewahrung, spricht man von einem<br />

„revisionssicheren <strong>elektronische</strong>n Archivsystem“. Die Nutzung eines solchen<br />

Systems wird jedoch durch die <strong>GDPdU</strong> nicht unbedingt vorausgesetzt.<br />

Elektronische Archivsysteme setzen in der Regel spezielle Speichersysteme ein, die<br />

durch ihre Eigenschaften ein Löschen, Überschreiben <strong>und</strong> Verändern der<br />

gespeicherten Information verhindern. Hier sind mehrere Technologien von Medien<br />

<strong>und</strong> den zugehörigen Speichersystemen zu unterscheiden.<br />

- Speichersysteme, die mit einem Laser auf der Medienoberfläche eine<br />

physische, irreversible Veränderung durchführen. Hierzu gehören heute<br />

spezielle CD- <strong>und</strong> DVD-Medien (Beispiele: CD-R <strong>und</strong> DVD-R). Auch bei den<br />

ursprünglichen WORM-Medien in einer Schutzhülle wurde die Medien-<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 85 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

oberfläche beim Schreiben so verändert, dass einmal genutzte<br />

Speicherbereiche nicht verändert, überschrieben oder gelöscht werden<br />

konnten. Diese so genannten „True-WORM“-Medien sind heute praktisch am<br />

Markt nicht mehr verfügbar. Die Unveränderbarkeit der gespeicherten<br />

Informationen wird hierbei direkt durch das Medium sichergestellt.<br />

- Speichersysteme, die mit Medien arbeiten, die im Prinzip technisch<br />

veränderbar <strong>und</strong> überschreibbar sind. Hierbei gibt es ebenfalls verschiedene<br />

Varianten. Bei 5,25-Zoll-„Soft-WORM“-Systemen erkennt das Laufwerk<br />

anhand von Informationen auf der Oberfläche des Mediums, dass ein einmal<br />

beschriebener Sektor nicht überschrieben werden darf. Es handelt sich um<br />

einen effektiven Schutz, der fest in das Laufwerk integriert ist (Beispiele:<br />

Fujitsu, Plasmon oder Sony WORM). Die meisten heutigen 5,25-Zoll-WORM-<br />

Laufwerke in automatischen Plattenwechselautomaten (Jukeboxen) arbeiten<br />

mit diesem Verfahren. Ähnliche Verfahren gibt es auch im Magnetbandbereich<br />

mit WORM-Tapes, die auf herkömmlicher Magnetbandtechnologie basieren.<br />

Hier kommen spezielle Bandkassetten <strong>und</strong> Laufwerke zum Einsatz, die die<br />

gleiche Sicherheit bieten wie die herkömmlichen „Soft-WORM“-<br />

Speicherplatten (Beispiele: SONY AIT oder StorageTek VolSafe). Die<br />

Unveränderbarkeit der gespeicherten Informationen wird hierbei durch das<br />

Medium nur in Verbindung mit einem Laufwerk <strong>und</strong> spezieller Betriebssoftware<br />

sichergestellt.<br />

- Speichersysteme, die durch Anwendungssoftware sicherstellen, dass Objekte<br />

in den Speicherbereichen auf Magnetplattenspeichern geschützt sind. Hierzu<br />

gehören die Schutzmechanismen, die in handelsüblichen Buchführungssystemen<br />

eingesetzt werden, <strong>und</strong> Verfahren wie z.B. CAS Content Adressed<br />

Storage (Beispiel: EMC 2 Centera), die von einer spezifischen Anwendung<br />

unabhängig sind. Hierbei wird aus dem Inhalt eines Objektes eine eindeutige<br />

Signatur erzeugt, die gleichzeitig auch als Objekt-ID fungiert. Sollte das Objekt<br />

verändert werden, stimmt die Signatur nicht mehr überein. Es entsteht<br />

automatisch eine neue Version <strong>und</strong> das Original bleibt unverändert. Die<br />

Unveränderbarkeit der gespeicherten Informationen wird hierbei nicht durch<br />

das Medium, sondern durch die Software, die gesamte Systemumgebung <strong>und</strong><br />

den ordnungsgemäßen Betrieb der Lösungen sichergestellt.<br />

Bei der Diskussion um die <strong>GDPdU</strong> ist ferner zu unterscheiden, auf welchem Medium<br />

beim Anwender langfristig aufbewahrt wird <strong>und</strong> auf welchem Medium die Daten nach<br />

Z3 an den Steuerprüfer übergeben werden. Die <strong>GDPdU</strong> bezieht sich hier auf das<br />

Übergabemedium, wobei zurzeit CDs mit flachen, Dateisystem-basierenden<br />

Strukturen zum Import bevorzugt werden. Es sind jedoch auch andere<br />

Übergabemedien wie Diskette <strong>und</strong> DVD erlaubt. Wie die Sicherung der<br />

gespeicherten Daten <strong>und</strong> Dokumente in den Systemen beim Steuerpflichtigen<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 86 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

erfolgt, liegt in dessen Verantwortung <strong>und</strong> hat sich wie bisher an den Anforderungen<br />

von HGB, AO <strong>und</strong> GoBS zu orientieren.<br />

Die Sicherstellung der Langzeitverfügbarkeit von gespeicherten Daten<br />

Für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe ergibt sich das Problem der<br />

Sicherstellung der Lesbarmachung nach Jahren oder gar einem Jahrzehnt. Die<br />

Anforderungen nach Unverändertheit <strong>und</strong> Wiederlesbarmachung auch nach 10<br />

Jahren widersprechen sich hier. Formate von Dateien ändern sich in kurzen<br />

Zeiträumen. Bestimmte Formate, z.B. Tabellenkalkulationen, besitzen<br />

Verarbeitungsregeln <strong>und</strong> ausführbare Funktionen, die von einer bestimmten<br />

Softwareversion abhängig sind. Bei diesen Formaten kann nicht gewährleistet<br />

werden, dass sie in 10 Jahren noch verlustfrei <strong>und</strong> unverändert angezeigt werden<br />

können. Eine Wandlung in Formate wie TIFF oder PDF ist zwar technisch möglich,<br />

jedoch ist hinterher diese Datei nicht mehr maschinell auswertbar <strong>und</strong> hinterlegte<br />

Regeln <strong>und</strong> Funktionen gehen verloren. Im Prinzip besteht die Möglichkeit,<br />

Originaldatei <strong>und</strong> gewandelte Datei unter dem gleichen Index zu verwalten <strong>und</strong><br />

gemeinsam wiederauffindbar zu machen, jedoch löst dies nicht das generelle<br />

Problem.<br />

Formate wie TIFF <strong>und</strong> PDF gelten als relativ stabil <strong>und</strong> langlebig. Die Wandlung in<br />

ein solches Format wird durch die <strong>GDPdU</strong> aber für die Speicherung von originär<br />

<strong>elektronische</strong>n, auswertbaren Daten nicht gestattet. Dennoch werden durch<br />

Scannen, E-Mail-Kommunikation <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong>s Fax auch solche Formate bei<br />

kaufmännisch- oder steuerrelevanten Fremddokumenten vorkommen. Auch bei<br />

Bildformaten können durch technologische Weiterentwicklung die Migration von<br />

ursprünglichen Datenbeständen <strong>und</strong> die Konvertierung erforderlich werden.<br />

Migrationen, die in keiner der gesetzlichen Regelungen berücksichtigt sind, müssen<br />

immer nachweislich, vollständig <strong>und</strong> ohne Veränderung der gespeicherten Daten <strong>und</strong><br />

ihrer Zugriffsinformationen erfolgen.<br />

Die Absicherung des Gesamtverfahrens<br />

Wichtig ist die Tatsache, dass nicht allein das Medium oder ein Archivsystem den<br />

Anspruch an die Revisionssicherheit erfüllt, sondern dass der gesamte Betrieb, die<br />

Arbeitsabläufe, die Absicherung des Zugriffs, die regelmäßige Prüfung der<br />

Nutzbarkeit <strong>und</strong> Reproduktionsfähigkeit, das Sicherheitssystem, Sorgfalt bei Eingabe<br />

<strong>und</strong> Indizierung zur Sicherstellung der Wiederauffindbarkeit <strong>und</strong> richtigen sachlichen<br />

Zuordnung sowie die Nutzung den Anforderungen entsprechen.<br />

Die Anschaffung einer Software, die mit „Zertifikaten“ der Erfüllung der Anforderungen<br />

der <strong>GDPdU</strong> oder der GoBS beworben wird, ist hier nicht ausreichend. Es<br />

gibt kein offizielles Zertifikat der Finanzbehörden für Archivsystemprodukte <strong>und</strong> die<br />

Zertifikate von Wirtschaftsprüfergesellschaften beziehen sich immer nur auf eine<br />

individuelle Einsatzsituation beim Anwender oder aber nur auf die gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 87 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

vorhandenen Funktionen, die einen ordnungsgemäßen Betrieb möglich machen.<br />

Entscheidend ist jedoch, wie das System beim Anwender eingesetzt wird. Ein<br />

„Zertifikat“ zeigt nur an, dass das System in einer bestimmten Situation schon einmal<br />

nach den Kriterien geprüft wurde, nicht jedoch dass der Einsatz automatisch den<br />

Anforderungen der Prüfer genügt. Ein System muss immer individuell auf die<br />

technische, organisatorische <strong>und</strong> geschäftliche Umgebung beim Anwender<br />

eingerichtet werden. Nach GoBS wird jedes System in seiner individuellen<br />

Ausprägung beim Anwender geprüft.<br />

Im Umfeld steuerrelevanter Informationen ist außerdem zu berücksichtigen, dass<br />

unter Umständen mehrere Systeme betroffen sind. Beim Einsatz eines<br />

Archivsystems für die Speicherung steuerrelevanter Daten ist das kaufmännische<br />

System, in dem die Daten originär entstanden sind, immer noch das führende<br />

System. Der Übergang von Daten aus einem System in ein anderes System muss<br />

daher sicher, nachvollziehbar, vollständig, prüfbar <strong>und</strong> ohne Veränderung der Inhalte<br />

erfolgen. Hieraus leitet sich auch ab, dass für die Bereitstellung auswertbarer Daten<br />

für die Steuerprüfung im Regelfall nicht ein Archivsystem verantwortlich ist, sondern<br />

das die originären Daten erzeugende kaufmännische System. Der Ausnahmefall<br />

wäre, wenn aus dem Buchhaltungssystem aus den genannten Gründen Daten<br />

ausgelagert wurden. In diesem Fall wäre das Archivsystem zuständig, die Daten zur<br />

Auswertung zur Verfügung zu stellen.<br />

Prozesse, verarbeitete Daten <strong>und</strong> Dokumente mit ihren Formaten <strong>und</strong><br />

Eigenschaften, Speicherung <strong>und</strong> Indizierung, Nutzung <strong>und</strong> Arbeitsanweisungen,<br />

Berechtigungen <strong>und</strong> Systemeinstellungen etc. werden in einer Verfahrensdokumentation<br />

nach GoBS dokumentiert. Eine Verfahrensdokumentation ist ein<br />

Dokument, das lebt. In ihr werden nicht nur die Informationen nachgehalten, die vom<br />

Gesetzgeber vorgegeben sind, sondern auch alle notwendigen Angaben für einen<br />

sicheren Betrieb, die Sicherstellung der Verfügbarkeit <strong>und</strong> die Strukturbeschreibungen,<br />

die für Weiterentwicklung des Systems, Prüfung bei Veränderungen<br />

der Systemlandschaft, zukünftigen Ausbau <strong>und</strong> Wechsel der Lösung notwendig sind.<br />

Die Verfahrensdokumentation für ein revisionssicheres <strong>elektronische</strong>s Archivsystem<br />

beschreibt daher nicht nur dessen technische Umgebung <strong>und</strong> Nutzung, sondern das<br />

gesamte Umfeld mit allen beteiligten Systemen <strong>und</strong> Abläufen. Eine solche<br />

Verfahrensdokumentation kann durch Wirtschaftsprüfer oder Gutachter, wie z.B. den<br />

TüVIT, abgenommen werden <strong>und</strong> gibt dem Anwender eine zusätzliche Sicherheit,<br />

alle notwendigen Vorkehrungen für die Erfüllung der Anforderungen des<br />

Gesetzgebers getroffen zu haben.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 88 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Die 10 <strong>GDPdU</strong>-Merksätze von <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> <strong>und</strong> Zöller &<br />

Partner<br />

1 Die <strong>GDPdU</strong> betrifft vorrangig Daten in kaufmännischer Software<br />

Die <strong>GDPdU</strong> betrifft in erster Linie Daten in kaufmännischer Software wie z.B.<br />

Finanzbuchhaltungen <strong>und</strong> hat nur indirekt mit <strong>elektronische</strong>r <strong>Archivierung</strong> zu tun. Erst wenn<br />

Daten ausgelagert werden sollen, stellt die <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong> eine Option dar.<br />

2 Der GoBS-konforme Betrieb der Buchhaltungssoftware erfüllt fast alle Anforderungen<br />

der <strong>GDPdU</strong><br />

Bezüglich der Revisionssicherheit gibt es durch die <strong>GDPdU</strong> kaum neue Anforderungen, die<br />

nicht bereits durch die bisherige GoBS geregelt wären.<br />

3 Die <strong>GDPdU</strong> enthalten keine neue Definition für Revisionssicherheit<br />

Die geänderten Paragraphen der Abgabenordnung setzen bezüglich der Revisionssicherheit<br />

der von Unternehmen zu verwendenden DV-Systeme wie bisher auf die bereits in den GoBS<br />

von 1995 dargestellten Anforderungen.<br />

4 Neu sind nur Aufbewahrung von <strong>und</strong> Zugriff auf steuerrelevante Daten<br />

Die Dauer der Aufbewahrungsfrist für originär <strong>elektronische</strong> Daten (anstelle von<br />

Papierausdrucken) hat sich verlängert <strong>und</strong> die Zugriffsmethoden auf die Daten sind in den<br />

<strong>GDPdU</strong> neu geregelt.<br />

5 Revisionssicherheit definiert sich nicht allein durch das Speichermedium<br />

Das gesamte Verfahren der Erfassung, Bearbeitung, Speicherung <strong>und</strong> Reproduktion von<br />

steuerrechtlich <strong>und</strong> handelsrechtlich relevanten Daten mit allen organisatorischen, Betriebs<strong>und</strong><br />

technischen Faktoren muss revisionssicher sein.<br />

6 Elektronische Archive nur für die <strong>GDPdU</strong> sind unwirtschaftlich<br />

Der Einsatz <strong>elektronische</strong>r Archivsysteme nur zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen ist<br />

unwirtschaftlich. Elektronische Archive müssen als universeller Wissensspeicher für alle<br />

Informationen des Unternehmens nutzbar sein.<br />

7 Die <strong>GDPdU</strong> schreibt keine besonderen Medien für die Aufbewahrung vor<br />

Die Daten der normalen kaufmännischen Anwendungen können wie bisher auf denjenigen<br />

Speichern aufbewahrt werden, die nach GoBS zulässig sind. Hierzu zählen Diskette,<br />

Magnetband, Magnetplatte, digitale optische Medien <strong>und</strong> andere <strong>elektronische</strong> Speicher.<br />

8 Strukturierte Daten sind durch wahlfreien Zugriff auswertbar,<br />

unstrukturierte Dokumente nicht<br />

Der Begriff der maschinellen Auswertbarkeit bezieht sich in erster Linie auf kaufmännische<br />

Daten, die in einer Struktur vorliegen, die den direkten Zugriff auf beliebige Daten erlaubt. Die<br />

meisten Dokumente sind in diesem Sinne nicht maschinell auswertbar, da sie naturgemäß<br />

schwachstrukturiert oder unstrukturiert sind.<br />

9 Die Verantwortung für die technische Auslegung liegt beim Steuerpflichtigen<br />

Die <strong>GDPdU</strong> regeln, wie eine Prüfung durchgeführt wird <strong>und</strong> wie Daten bereitgestellt werden<br />

müssen. Sie enthält keine Vorgaben, was für Systeme beim Steuerpflichtigen vorhanden <strong>und</strong><br />

wie diese ausgelegt sein müssen.<br />

10 Eine Verfahrensdokumentation nach GoBS ist wichtig<br />

In einer Verfahrensdokumentation nach GoBS wird nachvollziehbar beschrieben, wie alle<br />

kaufmännisch relevanten Informationen entstehen, geordnet gespeichert, indiziert, geschützt,<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 89 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

wiedergef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> verlustfrei reproduziert werden können.<br />

Offene Fragen<br />

Die <strong>GDPdU</strong> wirft eine Reihe von Fragen auf, für die es noch keine konkrete oder<br />

abschließende Antwort gibt. Bei einigen Fragen ist auch kurzfristig keine Antwort zu<br />

erwarten, da erst die Praxis Handlungsrahmen, Verfahren <strong>und</strong> Umfang der <strong>elektronische</strong>n<br />

Steuerprüfung definieren wird. Die Finanzverwaltung ist auch gut beraten,<br />

sich nicht auf technische Details festzulegen, da Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen<br />

technologieunabhängig <strong>und</strong> langfristig stabil sein sollten. Im Folgenden sind einige<br />

solcher Fragen erläutert, die uns wichtig erscheinen.<br />

Was sind steuerrelevante Daten?<br />

Die Antwort des BMF auf diese Frage ist einfach: Alles was bisher steuerrelevant<br />

war, ist es auch weiterhin. Die Finanzbehörden wollen hier keine Abgrenzung<br />

vornehmen, um sich nicht die eigenen Handlungsspielräume bei Prüfungen<br />

einzuengen.<br />

Für den Steuerpflichtigen entsteht aber ein Abgrenzungsproblem, das er vorher nicht<br />

hatte. Vor dem 1.1.2002 konnte er Daten aus seiner Buchhaltung auslagern, indem<br />

er sie ausdruckte, auf Mikrofilm ausgab oder elektronisch in einem beinahe<br />

beliebigen Format ablegte. Das war sowohl nach Handels- als auch nach<br />

Steuerrecht erlaubt. Die <strong>GDPdU</strong> sehen jedoch nunmehr vor, dass originär<br />

<strong>elektronische</strong> Daten über den Aufbewahrungszeitraum auswertbar vorgehalten<br />

werden müssen. Für den Steuerpflichtigen entstehen so technologische<br />

Abhängigkeiten, die kaum vorausschauend lösbar sind. Er muss heute entscheiden,<br />

wie er welche Daten auf Jahre hinaus vorhält. Hinzu kommt, dass er häufig nicht<br />

weiß oder nachvollziehen kann, wie <strong>und</strong> wo in seinen Systemen die steuerrelevanten<br />

Daten gespeichert werden. In Stellungnahmen <strong>und</strong> Beiträgen der Finanzverwaltung<br />

werden zudem Unterlagen erwähnt, die nicht den auswertbaren Daten zuzuordnen<br />

sind, sondern <strong>elektronische</strong> Handelsbriefe <strong>und</strong> andere <strong>elektronische</strong> Dokumente<br />

umfassen können. Es bleibt daher eine Unsicherheit, welche Daten der Steuerprüfer<br />

in vielleicht erst 10 Jahren auswerten <strong>und</strong> prüfen will.<br />

In welchem Format sollen eingehende <strong>elektronische</strong> Dokumente aufbewahrt<br />

werden?<br />

Einerseits sollen Daten <strong>und</strong> Unterlagen gemäß § 146, Abs. 4 AO nicht geändert<br />

werden, andererseits sollen Daten für einen, angesichts der kurzen<br />

Innovationszyklen der Informationstechnik, sehr langen Zeitraum lesbar <strong>und</strong> sogar<br />

auswertbar vorgehalten werden. Für strukturierte Daten in Datenbanktabellen kann<br />

dies noch nachvollzogen werden, für Dokumente in proprietären Dokumentformaten<br />

wird dies jedoch schwierig. Derzeit gilt der Gr<strong>und</strong>satz: Originalformate nicht ändern,<br />

sondern so aufbewahren, wie sie entstanden sind.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 90 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Hier widerspricht die Forderung nach Unveränderbarkeit der Daten der<br />

Notwendigkeit, Unterlagen auch noch in 10 Jahren lesbar, bzw. nach <strong>GDPdU</strong> sogar<br />

auswertbar zu machen. Die Finanzbehörden fordern zum Teil heute, empfangene E-<br />

Mail mit einem Dateianhang aufzubewahren. Handelt es sich bei dem Anhang zum<br />

Beispiel um ein Kalkulationsdatei, die versionsabhängig sogar ausführbaren<br />

Programmcode enthält (Beispiel: ein Excel Spreadsheet mit aktiven Makros), ist es<br />

sehr fraglich, ob diese Datei noch korrekt in 10 Jahren angezeigt werden kann.<br />

Selbst das Vorhalten der Software, mit der diese Datei erzeugt wurde, ist technisch<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlich kaum möglich. Der Empfänger der E-Mail kann zudem nicht<br />

kontrollieren, in welchem Format <strong>und</strong> in welcher Form er eine Datei erhält. Das<br />

Unternehmen darf aber nicht aus eigenem Ermessen die Originalformate in ein<br />

seiner Meinung nach langzeitig stabileres Format wie XML, PDF oder TIFF etc.<br />

überführen, da hierbei sowohl die Auswertbarkeit der originären Kalkulationsdatei<br />

verloren geht <strong>und</strong> zweitens der Gr<strong>und</strong>satz der nachweislich unveränderten<br />

Aufbewahrung durchbrochen wird. Bleibt nur die Möglichkeit, kontrolliert eine<br />

Archivkopie (Rendition) zusätzlich zu erzeugen <strong>und</strong> unter dem gleichen Index<br />

zusammen mit dem Original wiederauffindbar zu machen.<br />

Wie sind red<strong>und</strong>ante Daten in Vor- <strong>und</strong> Nebensystemen zu handhaben?<br />

Bereits viele mittelständische Unternehmen betreiben Vor- <strong>und</strong> Nebensysteme in<br />

denen steuerrelevante Daten erzeugt werden. Hierzu können Zeiterfassungs-,<br />

Reisekostenabrechnungs-, E-Billing-, Lagerbestandsverwaltungs-, EDI-<br />

Übermittlungs-, E-Commerce-, E-Business- <strong>und</strong> viele andere Anwendungen<br />

gehören. Diese Systeme geben Daten häufig automatisiert an andere Systeme<br />

weiter, zum Beispiel zur Verbuchung. Für viele Anwender stellt sich hier die Frage,<br />

ob man die Quelldaten aus diesen Systemen löschen darf, wenn sichergestellt ist,<br />

dass alle Daten ohne Verdichtung im nachgelagerten Buchhaltungssystem abgelegt<br />

<strong>und</strong> sie dort für den Datenzugriff vorgehalten werden.<br />

Wenn eine vollständige, unverdichtete Übergabe der Daten in das kaufmännische<br />

System sichergestellt <strong>und</strong> nachvollziehbar ist, können die Quelldateien eigentlich<br />

gelöscht werden. Häufig werden sie außerdem in den Ursprungssystemen in proprietären<br />

Formaten vorgehalten, die keine direkte Auswertung zulassen. Strittig ist<br />

derzeit, wie mit originär <strong>elektronische</strong>n Daten umzugehen ist, die in einem Vor- oder<br />

Nebensystem verarbeitet <strong>und</strong> dabei transformiert werden. Die originäre Information<br />

wäre dann nach dem Löschen der Bestands- oder Übergabedateien nicht mehr<br />

vorhanden <strong>und</strong> die Prüfbarkeit gegebenenfalls eingeschränkt.<br />

Wie sollen sich verändernde Stammdaten vorgehalten werden?<br />

Zu Buchungssätzen in kaufmännischen Systemen gehören immer Stammdaten wie<br />

z.B. Kreditoren- <strong>und</strong> Debitoren-Daten, Kontenspiegel etc. Nur durch die<br />

referenzierten Stammdaten lassen sich Buchungen vollständig <strong>und</strong> richtig auswerten.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 91 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Solche Stammdaten können sich ändern. Umfirmierung von Lieferanten, Fusionen<br />

von K<strong>und</strong>enunternehmen, Aufteilung von Konten bei sich verändernder<br />

Besteuerungsgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> andere Veränderungen, die sich in den Stammdaten<br />

niederschlagen, sind über einen Zeitraum von Jahren eher der Regelfall als die<br />

Ausnahme. In mehreren Veröffentlichungen haben die Finanzbehörden darauf<br />

hingewiesen, dass frühere Stammdaten vorgehalten werden müssen. Es stellt sich<br />

nun die Frage, ob <strong>und</strong> wie solche Veränderungen versioniert <strong>und</strong> historisiert werden<br />

müssen.<br />

Heute übliche Buchhaltungsanwendungen sind auf solche Veränderungen nicht<br />

eingerichtet. Sie besitzen nicht die Möglichkeit, zu einem Buchungssatz den<br />

jeweiligen Stand der zugehörigen Stammdaten zu sichern. Die Forderung der<br />

Finanzbehörden ist daher mit heutigen Mitteln kaum zu realisieren.<br />

Was ist bei einer System- oder Software-Migration zu tun?<br />

Der technologische Wandel zwingt Unternehmen heute in mehr oder weniger<br />

kürzeren Abständen zur Aktualisierung <strong>und</strong> Anpassung ihrer Hard- <strong>und</strong><br />

Softwaresysteme. Hierbei müssen Programme <strong>und</strong> zugehörige Daten auf neue<br />

Plattformen <strong>und</strong> in aktualisierte Betriebssystemumgebungen gebracht werden. Auch<br />

Buchhaltungs- <strong>und</strong> andere kaufmännische Softwaresysteme unterliegen Updates<br />

<strong>und</strong> Anpassungen. Wie bereits mehrfach in den vorangegangenen Fragestellungen<br />

diskutiert, ergibt sich hier für den Anwender ein Widerspruch: Einerseits muss die<br />

Information unveränderbar gespeichert werden, andererseits muss sie aber auch in<br />

einer veränderten technischen Umgebung nach 10 Jahren noch vollständig lesbar<br />

bzw. auswertbar bereitgestellt werden können.<br />

Bei einer Migration von Systemen oder Anwendungen müssen Daten umkopiert<br />

werden. Hiervon sind meistens die Verwaltungs-, Zugriffs- <strong>und</strong> Stammdaten<br />

betroffen, auch wenn die Nutzdaten weiterhin unverändert auf einem Speichersystem<br />

gehalten werden können. Müssen alle Daten im Rahmen einer Migration umkopiert<br />

werden, so werden sie ausgelesen <strong>und</strong> erneut geschrieben. Hierbei verändern sich<br />

auch Systeminformationen wie z.B. das Speicherdatum <strong>und</strong> Speicherorte. Bei einer<br />

Migration von Anwendungen <strong>und</strong> Speichersystemen mit steuerrelevanten Daten <strong>und</strong><br />

handelsrechtlich relevanten Dokumenten entsteht so eine rechtliche Grauzone. Nur<br />

durch Protokollierung des gesamten Prozesses mit Nachweis, dass alle Daten<br />

vollständig <strong>und</strong> unverändert migriert wurden, kann das rechtliche Risiko<br />

eingeschränkt werden. Gehen bei einer Migration Daten verloren oder wurden Daten<br />

verändert, so liegt dies in der Verantwortung des Steuerpflichtigen. Bei<br />

Systemwechseln oder Anpassungen der vorhandenen Systeme ist daher besonders<br />

sorgfältig vorzugehen, es sind Sicherheitskopien zu fertigen, die Verfügbarkeit <strong>und</strong><br />

Vollständigkeit ausführlich zu testen sowie die Leistungen von Programmierern oder<br />

Systemhäusern entsprechend sorgfältig zu prüfen.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 92 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Wieviel Spielraum bietet der Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit?<br />

In der <strong>GDPdU</strong> ist der Gr<strong>und</strong>satz der Verhältnismäßigkeit verankert. Die<br />

Ermöglichung des Zugriffs nach Z1 <strong>und</strong> Z2 sowie die Bereitstellung von Datenträgern<br />

im Rahmen von Z3 geschehen auf Kosten des Steuerpflichtigen.<br />

Es kann vom Steuerpflichtigen jedoch nicht verlangt werden, ein seit Jahren nicht<br />

mehr installiertes Programmsystem wieder in Betrieb zu nehmen, wenn Hard- <strong>und</strong><br />

Software des Unternehmens dies nicht mehr gestatten <strong>und</strong> die Daten für die Prüfung<br />

elektronisch weiterhin auswertbar vorliegen. Auch gibt es Einschränkungen für die<br />

Bereitstellung von Arbeitsplatz <strong>und</strong> Rechnerausstattung in kleinen Unternehmen, die<br />

letztlich nach der Betriebsprüfungsordnung BPO nur eine Prüfung mittels Z3<br />

zulassen werden. Trotz einiger Aussagen von Vertretern der Finanzbehörden kann<br />

dem Steuerpflichtigen nicht auferlegt werden, nicht mehr benötigte DV-Systeme<br />

weiterhin betriebsfähig vorzuhalten, wenn die Prüfung auf Basis von Daten in neuen<br />

Systemen oder mittels Z3 erfolgen kann. Wie weit der Spielraum des Gr<strong>und</strong>satzes<br />

der Verhältnismäßigkeit reicht, wird allerdings erst die Prüfungspraxis zeigen.<br />

Begriffsklärungen<br />

AO<br />

Abgabenordnung. In der Regel ist die Abgabenordnung vom 16.03.1976 gemeint<br />

(AO 1977, BGBl. I S. 613, ber. 1977 I S. 269) mit den jüngsten Änderungen durch<br />

Gesetz vom 26.06.2001 (BGBl. I 2001 S. 1310). Vorschriften zur Aufbewahrung von<br />

Daten <strong>und</strong> Unterlagen finden sich vor allem in den §§ 146 <strong>und</strong> 147 AO. Beide<br />

Paragraphen sowie § 200 wurden mit Wirkung zum 1.1.2002 geändert.<br />

HGB<br />

Handelsgesetzbuch vom 10.05.1897 (RGBl. S. 219; BGBl. III 4100-1). Zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 30.03.2000 (BGBl. I 2000 S. 330).<br />

Aufbewahrungsrelevante Vorschriften finden sich vor allem im Dritten Buch<br />

(Handelsbücher), erster Abschnitt (Vorschriften für alle Kaufleute) in § 239 sowie in<br />

Hinblick auf aufbewahrungspflichtige Dokumente in § 257 HGB.<br />

<strong>GDPdU</strong><br />

Die „Gr<strong>und</strong>sätze zum Datenzugriff <strong>und</strong> zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ sind im<br />

B<strong>und</strong>essteuerblatt als BMF-Schreiben vom 16.7.2001 veröffentlicht worden. Die<br />

<strong>GDPdU</strong> beschreiben, wie Steuerprüfungen mit <strong>elektronische</strong>m Datenzugriff ab dem<br />

1.1.2002 durchgeführt werden.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 93 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

GoBS<br />

Die „Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“ wurden von<br />

der AWV Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung erarbeitet <strong>und</strong> mit einem<br />

zugehörigen BMF-Schreiben im B<strong>und</strong>essteuerblatt im November 1995 veröffentlicht.<br />

Die Referenzierung GoBS bezieht sich auf beide zusammengehörige Dokumente.<br />

IDEA<br />

Die Abkürzung IDEA steht für „Interactive Data Extraction and Analysis“ <strong>und</strong> ist der<br />

Name der Prüfsoftware, mit der die Finanzbehörden die Außenprüfer ausgestattet<br />

haben. Mit der IDEA-Software werden Analysen der nach Z3 überlassenen Daten<br />

durchgeführt. Der IDEA-Beschreibungsstandard definiert ein XML-Format für die<br />

Strukturierung, Übergabe <strong>und</strong> Speicherung von Daten, die mit IDEA direkt verarbeitet<br />

werden können.<br />

Außenprüfung<br />

Die <strong>GDPdU</strong> beziehen sich auf verschiedene Formen der Außenprüfung. Hierzu<br />

gehören die Allgemeine steuerliche Betriebsprüfung, die Umsatzsteuer-<br />

Sonderprüfung <strong>und</strong> die Lohnsteuer-Außenprüfung. Elektronisch geprüft werden<br />

vorrangig Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung <strong>und</strong> Lohnbuchhaltung sowie<br />

andere Bereiche des Datensystems, soweit sich hier steuerrelevante Daten befinden.<br />

<strong>Archivierung</strong><br />

Der Begriff <strong>Archivierung</strong> im Sinne <strong>elektronische</strong>r <strong>Archivierung</strong> wird lediglich in den<br />

GoBS <strong>und</strong> den <strong>GDPdU</strong> benutzt. In B<strong>und</strong>esgesetzen <strong>und</strong> anderen Verordnungen wird<br />

im Übrigen medienunabhängig nur von Aufbewahrung, Speicherung <strong>und</strong><br />

Datensicherung gesprochen.<br />

Revisionssichere <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Nach den „Gr<strong>und</strong>sätzen der <strong>elektronische</strong>n <strong>Archivierung</strong>“ des VOI Verband<br />

Organisations- <strong>und</strong> Informationssysteme werden solche <strong>elektronische</strong>n<br />

Archivsysteme als revisionssicher bezeichnet, die den Anforderungen der §§ 146,<br />

147 AO, §§ 239, 257 HGB sowie der GoBS vollständig entsprechen. Der Begriff<br />

„Revisionssicherheit“ ist gesetzlich nicht verankert <strong>und</strong> es existiert keine offizielle<br />

Zertifizierung für „revisionssichere“ Archivsystemprodukte.<br />

WORM<br />

Mit dem Begriff WORM als Abkürzung für „Write Once Read Many“ werden<br />

Speichermedien <strong>und</strong> Speichersysteme bezeichnet, die mittels physischer<br />

Eigenschaften des Mediums oder abgesicherter Software in einer geschlossenen<br />

Systemumgebung die Unveränderbarkeit <strong>und</strong> Nichtlöschbarkeit gespeicherter<br />

Informationen sicherstellen. WORM ist dabei heute als Verfahren anzusehen, da die<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 94 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

physische Eigenschaft der Unveränderbarkeit allein nicht ausreichend ist, um das<br />

geordnete, vollständige, unveränderte <strong>und</strong> abgesicherte Wiederfinden, Bereitstellen<br />

<strong>und</strong> Anzeigen von Informationen zu gewährleisten.<br />

Quellen<br />

AO Abgabenordnung<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt BGBl. I S. 613, ber. 1977 I S. 269; BGBl. I 2001 S. 1310.<br />

B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen<br />

Fragen <strong>und</strong> Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung. BMF<br />

B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen, Referat IV D2, Berlin, März 2003. Abrufbar auf der<br />

Webseite des BMF.<br />

BpO Betriebsprüfungsordnung<br />

B<strong>und</strong>essteuerblatt 2001, BStBl. Teil I, S. 368f; S. 502f<br />

<strong>GDPdU</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zum Datenzugriff <strong>und</strong> zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen<br />

BMF-Schreiben vom 16.7.2001, B<strong>und</strong>essteuerblatt 2001, BStBl. Teil I, Seite 415 ff<br />

GoBS Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme<br />

BMF-Schreiben vom 7.11.1995, B<strong>und</strong>essteuerblatt 1995, BStBl. Teil I, Seite 738 ff<br />

Henstorf, Karl-Georg; Kampffmeyer, Dr. Ulrich; Prochnow, Jan<br />

Gr<strong>und</strong>sätze der Verfahrensdokumentation nach GoBS. VOI Code of Practice 2. VOI-<br />

Schriftenreihe Kompendium Band 4, VOI Verband Organisations- <strong>und</strong><br />

Informationssysteme e.V., Darmstadt, 1999.<br />

Hentschel, Bernd<br />

Digitale Betriebsprüfung. eDatenzugriff der Finanzverwaltung. Datakontext Verlag,<br />

Frechen, 2002.<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

Stand Oktober 2002<br />

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

Entwurf IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung bei Einsatz von Electronic Commerce. IDW ERS FAIT 2.<br />

Rechnungslegung <strong>und</strong> Prüfung beim Einsatz von Informationstechnologie, IDW-<br />

Verlag GmbH, Düsseldorf, 2003.<br />

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

Entwurf IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie. IDW ERS FAIT 1.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 95 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Rechnungslegung <strong>und</strong> Prüfung beim Einsatz von Informationstechnologie, IDW-<br />

Verlag GmbH, Düsseldorf, 2003.<br />

Kampffmeyer, Dr. Ulrich<br />

<strong>GDPdU</strong> – ein Entwurf wird Realität. <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> Newsletter 20010710.<br />

<strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> Unternehmensberatung, Hamburg, 2001. Abrufbar auf der<br />

Webseite von <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong>.<br />

Kampffmeyer, Dr. Ulrich<br />

Elektronische Steuerprüfung – Was kommt auf die Unternehmen zu? BIT, Heft 5,<br />

2001, Weinbrenner Verlag, Stuttgart, 2001.<br />

Kampffmeyer, Dr. Ulrich<br />

<strong>GDPdU</strong> – Datenzugriff <strong>und</strong> Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. nfd Nachrichten für<br />

Dokumentation, Heft 8, Darmstadt, 2001.<br />

Kampffmeyer, Dr. Ulrich<br />

What an IDEA! DoQ, Heft 5, 2002, H&T Verlag, München, 2002.<br />

Kampffmeyer, Dr. Ulrich; Rogalla, Jörg<br />

Gr<strong>und</strong>sätze der <strong>elektronische</strong>n <strong>Archivierung</strong>. VOI Code of Practice 1. VOI-<br />

Schriftenreihe Kompendium Band 3, VOI Verband Organisations- <strong>und</strong><br />

Informationssysteme e.V., Darmstadt, 1997.<br />

Lindgens, Bernhard<br />

So prüft die Finanzverwaltung. Creditreform, Heft 4, 2002, Neuss, 2002.<br />

StSenkG Steuersenkungsgesetz<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt 2000, BGBl.Teil I, S. 1433 ff<br />

Tsambasis, Konstantinos<br />

Die digitalen <strong>Archivierung</strong>spflichten gemäß den Gr<strong>und</strong>sätzen §§ 145-147 AO unter<br />

Bezugnahme auf das Schreiben des B<strong>und</strong>esministers der Finanzen vom 16. Juli<br />

2001 zu <strong>GDPdU</strong> – IV D 2 – S 0316 – 136/01. Digitale Aufbewahrungspflichten,<br />

REVIDATA AG, Düsseldorf, 2002.<br />

VOI Verband Organisations- <strong>und</strong> Informationssysteme e.V.<br />

PK-DML Prüfkriterien für Dokumentenmanagement-Lösungen. VOI-Schriftenreihe<br />

Band 5, VOI Verband Organisations- <strong>und</strong> Informationssysteme e.V. in<br />

Zusammenarbeit mit dem TüVIT, Darmstadt, 2000.<br />

Zöller, Bernhard<br />

Elektronische <strong>Archivierung</strong>: Kein Druck vom Finanzamt; Computerwoche Extra<br />

August 2002, IDG Verlag, München, 2002.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 96 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Zöller, Bernhard<br />

<strong>GDPdU</strong>: Was sind revisionssichere Medien?, Rubrik Bit kontrovers, BIT, Heft 2,<br />

2003, Weinbrenner Verlag, Stuttgart, 2003.<br />

Webseiten<br />

B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen<br />

http://www.b<strong>und</strong>esfinanzministerium.de<br />

Gesetze als recherchierfähiger Volltext<br />

http://www.recht-in.de<br />

http://dejure.org/<br />

http://b<strong>und</strong>esrecht.juris.de/<br />

<strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong><br />

http://www.<strong>PROJECT</strong>-<strong>CONSULT</strong>.com<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 97 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Anschrift des Autors<br />

<strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH, Büro Hamburg<br />

Oderfelder Str. 17<br />

D-20149 Hamburg<br />

E-Mail: Ulrich.Kampffmeyer@<strong>PROJECT</strong>-<strong>CONSULT</strong>.com<br />

Autorenrecht <strong>und</strong> CopyRight<br />

Autor: Dr. Ulrich Kampffmeyer<br />

<strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> Unternehmensberatung GmbH<br />

Oderfelder Str. 17<br />

D-20149 Hamburg<br />

Tel.: 040 / 460 762 20<br />

Fax: 040 / 460 762 29<br />

E-Mail: Presse@<strong>PROJECT</strong>-<strong>CONSULT</strong>.com<br />

Web: www.<strong>PROJECT</strong>-<strong>CONSULT</strong>.com<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> Unternehmensberatung GmbH 2003. Alle Rechte vorbehalten<br />

Der gesamte Inhalt ist, sofern nicht gesondert zitiert, ein Originaltext des Autors. Jeglicher Abdruck,<br />

auch auszugsweise oder als Zitat in anderen Veröffentlichungen, ist durch den Autor vorab zu<br />

genehmigen. Die Verwendung von Texten, Textteilen, grafischen oder bildlichen Elementen ohne<br />

Kenntlichmachung der Autorenschaft ist ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht. Belegexemplare,<br />

auch bei auszugsweiser Veröffentlichung oder Zitierung, sind unaufgefordert einzureichen.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 98 von 99


<strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong><br />

Vortrag Dr. Ulrich Kampffmeyer am 26.11.2003<br />

ÜBERREUTER MANAGER AKADEMIE<br />

Tagung „Digitale Betriebsprüfung <strong>und</strong> <strong>elektronische</strong> <strong>Archivierung</strong>“<br />

Profil des Autors<br />

Dr. Ulrich Kampffmeyer, Jahrgang 1952, ist Gründer <strong>und</strong> Geschäftsführer<br />

der <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> Unternehmensberatung GmbH,<br />

Hamburg, eine der führenden produkt- <strong>und</strong> herstellerunabhängigen<br />

Beratungsgesellschaften für ECM Enterprise Content Management,<br />

BPM Business Process Management, Knowledge Management <strong>und</strong><br />

andere DRT Document Related Technologies. Er ist Gründer <strong>und</strong><br />

Managing Partner der <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> International Ltd.,<br />

London. Er beriet namhafte K<strong>und</strong>en aller Branchen im In- <strong>und</strong> Ausland<br />

bei der Konzeption <strong>und</strong> Einführung von DRT-Lösungen. Von der IT-<br />

Zeitschrift ComputerWoche wurde er im Jahr 2002 zu den 100<br />

wichtigsten IT-Machern Deutschlands <strong>und</strong> von der Fachzeitschrift<br />

DoQ im Jahr 2001 als einziger Berater zu den 25 wichtigsten Köpfen<br />

der DMS-Branche gezählt.<br />

Als Gründer <strong>und</strong> langjähriger Vorstandssitzender des VOI Verband<br />

Organisations- <strong>und</strong> Informationssysteme e.V. von 1991 bis 1998 prägte er wesentlich den deutschen<br />

Markt für Dokumenten-Management. Beim internationalen Dokumenten-Management-Anbieter<br />

Fachverband IMC war von 1993 bis 1998 Mitglied des Board of Directors. Seit dem<br />

Zusammenschluss des IMC <strong>und</strong> der AIIM 1999 hat er aktiv die AIIM International, den weltweiten<br />

Dachverband von Anwendern <strong>und</strong> Anbietern von Enterprise Content Management Lösungen,<br />

unterstützt. Von 1999 bis 2002 war er stellvertretender Vorsitzender des European Board of Directors<br />

der AIIM Europe <strong>und</strong> ist seit 2002 Mitglied des internationalen Board der AIIM International sowie<br />

Vorsitzender von mehreren AIIM Komitees.<br />

Dr. Kampffmeyer ist Mitglied des DLM-Monitoring Komitee der Europäischen Kommission, leitete das<br />

DLM Scientific Committee der DLM-Forum Konferenz in Bacelona 2002 <strong>und</strong> wirkt als Mitglied im<br />

Steering Committee des DLM-Network of Excellence mit.<br />

Dr. Kampffmeyer ist anerkannter Kongreßleiter, Referent <strong>und</strong> Moderator zu Themen wie <strong>elektronische</strong><br />

<strong>Archivierung</strong>, Records-Management, Dokumenten-Management, Workflow, Rechtsfragen, Business<br />

Re-engineering, Wissensmanagement <strong>und</strong> Projektmanagement. Auf zahlreichen nationalen <strong>und</strong><br />

internationalen Kongressen <strong>und</strong> Konferenzen wirkte er als Keynote-Sprecher mit.<br />

Er veröffentlichte zahlreiche Bücher <strong>und</strong> Artikel, beispielsweise die deutschen „Codes of Best Practice<br />

zur <strong>elektronische</strong>n <strong>Archivierung</strong>“ <strong>und</strong> das Handbuch „Dokumentenmanagement – Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong><br />

Zukunft“. Er ist Herausgeber der sechs DLM/AIIM Industry Whitepapers für <strong>elektronische</strong>s<br />

Dokumenten-, Records- <strong>und</strong> Content Management für den öffentlichen Sektor in Europa. Fachartikel<br />

in mehreren Sprachen <strong>und</strong> ständige Kolumnen werden regelmäßig in führenden Zeitschriften<br />

veröffentlicht.<br />

Dr. Kampffmeyer ist Mitglied in mehreren internationalen Standardisierungsgremien im Umfeld des<br />

Workflow-, Dokumenten- <strong>und</strong> Records-Management.<br />

K<strong>und</strong>e: UEBERREUTER Projekt: Tagung <strong>GDPdU</strong> Autor: Kff<br />

Thema: <strong>GDPdU</strong> <strong>und</strong> <strong>Archivierung</strong> Topic: Teilnehmerhandout Status: fertig<br />

Datei: Handout_Text_Ueberreuter_Kampffm Datum:<br />

eyer_<strong>GDPdU</strong>.doc<br />

28.11.2003 Version: 1.0<br />

© <strong>PROJECT</strong> <strong>CONSULT</strong> GmbH 2003 Seite 99 von 99

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!