Globalisierung - RAG Deutsche Steinkohle AG
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Konsultationsverfahren für die Verlängerung der EU-Ratsverordnung zur<br />
Genehmigung von <strong>Steinkohle</strong>beihilfen<br />
Für den sozialverträglichen Anpassungsprozess<br />
des deutschen<br />
<strong>Steinkohle</strong>nbergbaus und die Umsetzung<br />
der steinkohlepolitischen<br />
Beschlüsse muss auch weiterhin die<br />
EU-rechtliche Genehmigung der gewährten<br />
Kohlehilfen möglich sein.<br />
Rechtsgrundlage dafür ist bis zum<br />
Jahr 2010 die geltende EU-Ratsverordnung<br />
1407/2002 über staatliche<br />
Beihilfen für den <strong>Steinkohle</strong>nbergbau.<br />
Für die Zeit ab 2011 ist eine<br />
neue EU-Regelung der Kohlebeihilfen<br />
nötig. Andernfalls würden die<br />
allgemeinen Bestimmungen des<br />
EU-Vertrags Anwendung finden,<br />
die allerdings für die Zwecke des<br />
deutschen <strong>Steinkohle</strong>nbergbaus<br />
nicht ausreichen.<br />
Auf europäischer Ebene ist 2009<br />
ein Konsultationsverfahren zum<br />
Auslaufen der Gemeinschaftsregelungen<br />
der <strong>Steinkohle</strong>beihilfen<br />
eingeleitet worden. Es hat eine<br />
Reihe von kohlepolitischen und<br />
beihilferechtlichen Grundsatzfragen<br />
aufgeworfen. In diesem Zusammenhang<br />
haben der GVSt und die<br />
<strong>R<strong>AG</strong></strong> der Europäischen Kommission<br />
eine gemeinsame Stellungnahme<br />
vorgelegt.<br />
Darin betonen sie, dass ein wesentlicher<br />
Aspekt des <strong>Steinkohle</strong>finanzierungsgesetzes<br />
die Sozialverträglichkeit<br />
bei der Rückführung<br />
der Förderung ist. Ein Auslaufen der<br />
Subventionen zu einem früheren<br />
Zeitpunkt wäre angesichts der<br />
Altersstruktur der Belegschaft und<br />
der gerade in den Bergbauregionen<br />
schwierigen Arbeitsmarktsituation<br />
sozialverträglich unmöglich. Darauf<br />
weist auch der von der deutschen<br />
Bundesregierung in diesem Zusammenhang<br />
bei der EU-Kommission<br />
notifizierte Umstrukturierungsplan<br />
bis 2018 hin. Seine Genehmigung<br />
steht noch aus und ist in enger Verbindung<br />
zu sehen mit den Konsultationen<br />
in Zusammenhang mit dem<br />
Auslaufen der EU-Ratsverordnung<br />
1407/2002.<br />
Wettbewerb durch Beihilfen<br />
nicht beeinträchtigt<br />
Auch aus Sicht der EU-Kommission<br />
haben die <strong>Steinkohle</strong>beihilfen bisher<br />
nie zu Beeinträchtigungen des<br />
Wettbewerbs auf den wichtigsten<br />
Kohleabsatzmärkten geführt. Speziell<br />
in Deutschland hat sich gerade<br />
durch die stark rückläufige <strong>Steinkohle</strong>nförderung<br />
ein großer Raum<br />
für <strong>Steinkohle</strong>nimporte eröffnet.<br />
Insofern ist der Umstrukturierungsplan<br />
mit dem Gemeinschaftsrecht<br />
vereinbar. Die Kommission hat sich<br />
dieser Einschätzung nicht anschließen<br />
können.<br />
In ihrer Stellungnahme weist die<br />
deutsche <strong>Steinkohle</strong> des Weiteren<br />
darauf hin, dass der <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />
in den Ländern der EU<br />
größtenteils unter geologisch<br />
schwierigen Bedingungen stattfindet.<br />
Dies verhindert, dass sich<br />
seine Produktionskosten so weit<br />
verringern lassen, dass sie das<br />
Niveau von Importkohle aus Drittländern<br />
erreichen. Der <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />
insgesamt wäre daher dauerhaft<br />
nicht überlebensfähig, wenn<br />
keine Maßnahmen zur Gewährung<br />
staatlicher Hilfen getroffen würden.<br />
Erst recht ist er auf Beihilfen zur<br />
Rücknahme der Fördertätigkeit<br />
angewiesen, die unter Wahrung des<br />
Prinzips der Sozialverträglichkeit<br />
durchgeführt werden sollen, wie es<br />
im deutschen <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />
der Fall ist.<br />
Heimische <strong>Steinkohle</strong> bedeutet<br />
Energieversorgungssicherheit<br />
Die Europäische Kommission begründete<br />
die bestehende Verordnung<br />
bisher auch immer mit dem<br />
Beitrag der <strong>Steinkohle</strong>nförderung<br />
für die Energieversorgungssicherheit.<br />
Denn eine völlige Abhängigkeit<br />
von Importkohle aus Drittländern<br />
könnte nach Auffassung der<br />
Kommission die Risiken und Unwägbarkeiten<br />
bei der langfristigen<br />
Sicherheit der Energieversorgung<br />
der EU vergrößern. Gerade in einer<br />
immer stärker globalisierten Welt<br />
mit zunehmender Konkurrenz um<br />
die vorhandenen Ressourcen stellt<br />
die Versorgungssicherheit durch<br />
Zugang zu heimischen <strong>Steinkohle</strong>nvorkommen<br />
ein hohes Gut dar.<br />
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