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Globalisierung - RAG Deutsche Steinkohle AG

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Konsultationsverfahren für die Verlängerung der EU-Ratsverordnung zur<br />

Genehmigung von <strong>Steinkohle</strong>beihilfen<br />

Für den sozialverträglichen Anpassungsprozess<br />

des deutschen<br />

<strong>Steinkohle</strong>nbergbaus und die Umsetzung<br />

der steinkohlepolitischen<br />

Beschlüsse muss auch weiterhin die<br />

EU-rechtliche Genehmigung der gewährten<br />

Kohlehilfen möglich sein.<br />

Rechtsgrundlage dafür ist bis zum<br />

Jahr 2010 die geltende EU-Ratsverordnung<br />

1407/2002 über staatliche<br />

Beihilfen für den <strong>Steinkohle</strong>nbergbau.<br />

Für die Zeit ab 2011 ist eine<br />

neue EU-Regelung der Kohlebeihilfen<br />

nötig. Andernfalls würden die<br />

allgemeinen Bestimmungen des<br />

EU-Vertrags Anwendung finden,<br />

die allerdings für die Zwecke des<br />

deutschen <strong>Steinkohle</strong>nbergbaus<br />

nicht ausreichen.<br />

Auf europäischer Ebene ist 2009<br />

ein Konsultationsverfahren zum<br />

Auslaufen der Gemeinschaftsregelungen<br />

der <strong>Steinkohle</strong>beihilfen<br />

eingeleitet worden. Es hat eine<br />

Reihe von kohlepolitischen und<br />

beihilferechtlichen Grundsatzfragen<br />

aufgeworfen. In diesem Zusammenhang<br />

haben der GVSt und die<br />

<strong>R<strong>AG</strong></strong> der Europäischen Kommission<br />

eine gemeinsame Stellungnahme<br />

vorgelegt.<br />

Darin betonen sie, dass ein wesentlicher<br />

Aspekt des <strong>Steinkohle</strong>finanzierungsgesetzes<br />

die Sozialverträglichkeit<br />

bei der Rückführung<br />

der Förderung ist. Ein Auslaufen der<br />

Subventionen zu einem früheren<br />

Zeitpunkt wäre angesichts der<br />

Altersstruktur der Belegschaft und<br />

der gerade in den Bergbauregionen<br />

schwierigen Arbeitsmarktsituation<br />

sozialverträglich unmöglich. Darauf<br />

weist auch der von der deutschen<br />

Bundesregierung in diesem Zusammenhang<br />

bei der EU-Kommission<br />

notifizierte Umstrukturierungsplan<br />

bis 2018 hin. Seine Genehmigung<br />

steht noch aus und ist in enger Verbindung<br />

zu sehen mit den Konsultationen<br />

in Zusammenhang mit dem<br />

Auslaufen der EU-Ratsverordnung<br />

1407/2002.<br />

Wettbewerb durch Beihilfen<br />

nicht beeinträchtigt<br />

Auch aus Sicht der EU-Kommission<br />

haben die <strong>Steinkohle</strong>beihilfen bisher<br />

nie zu Beeinträchtigungen des<br />

Wettbewerbs auf den wichtigsten<br />

Kohleabsatzmärkten geführt. Speziell<br />

in Deutschland hat sich gerade<br />

durch die stark rückläufige <strong>Steinkohle</strong>nförderung<br />

ein großer Raum<br />

für <strong>Steinkohle</strong>nimporte eröffnet.<br />

Insofern ist der Umstrukturierungsplan<br />

mit dem Gemeinschaftsrecht<br />

vereinbar. Die Kommission hat sich<br />

dieser Einschätzung nicht anschließen<br />

können.<br />

In ihrer Stellungnahme weist die<br />

deutsche <strong>Steinkohle</strong> des Weiteren<br />

darauf hin, dass der <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />

in den Ländern der EU<br />

größtenteils unter geologisch<br />

schwierigen Bedingungen stattfindet.<br />

Dies verhindert, dass sich<br />

seine Produktionskosten so weit<br />

verringern lassen, dass sie das<br />

Niveau von Importkohle aus Drittländern<br />

erreichen. Der <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />

insgesamt wäre daher dauerhaft<br />

nicht überlebensfähig, wenn<br />

keine Maßnahmen zur Gewährung<br />

staatlicher Hilfen getroffen würden.<br />

Erst recht ist er auf Beihilfen zur<br />

Rücknahme der Fördertätigkeit<br />

angewiesen, die unter Wahrung des<br />

Prinzips der Sozialverträglichkeit<br />

durchgeführt werden sollen, wie es<br />

im deutschen <strong>Steinkohle</strong>nbergbau<br />

der Fall ist.<br />

Heimische <strong>Steinkohle</strong> bedeutet<br />

Energieversorgungssicherheit<br />

Die Europäische Kommission begründete<br />

die bestehende Verordnung<br />

bisher auch immer mit dem<br />

Beitrag der <strong>Steinkohle</strong>nförderung<br />

für die Energieversorgungssicherheit.<br />

Denn eine völlige Abhängigkeit<br />

von Importkohle aus Drittländern<br />

könnte nach Auffassung der<br />

Kommission die Risiken und Unwägbarkeiten<br />

bei der langfristigen<br />

Sicherheit der Energieversorgung<br />

der EU vergrößern. Gerade in einer<br />

immer stärker globalisierten Welt<br />

mit zunehmender Konkurrenz um<br />

die vorhandenen Ressourcen stellt<br />

die Versorgungssicherheit durch<br />

Zugang zu heimischen <strong>Steinkohle</strong>nvorkommen<br />

ein hohes Gut dar.<br />

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