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Finanzplatz Serbien - Raiffeisen Bank International AG

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<strong>Finanzplatz</strong><br />

<strong>Serbien</strong><br />

AUSSENWIRTSCHAF T AUSTRIA<br />

In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.


Länderprofil <strong>Serbien</strong><br />

Stand: April 2013<br />

<strong>Finanzplatz</strong> <strong>Serbien</strong><br />

Währung: Serbischer Dinar (RSD)<br />

Bruttoinlandsprodukt und Budget 2011 2012 2013e 2014f<br />

Reales BIP, in % p.a. 1,6 -1,7 1,0 2,0<br />

Nominelles BIP, in Mrd. EUR 31,1 29,6 33,2 36,5<br />

BIP pro Kopf, zu Kaufkraftparitäten in EUR 8700 8700 8800 9000<br />

Industrieproduktion, in % p.a. 2,2 -2,9 1,5 2,5<br />

Konsolidierter Budgetsaldo, in % des BIP -4,5 -5,7 -4,5 -4,0<br />

Inflation und Beschäftigung<br />

Arbeitslosenrate, Jahresdurchschnitt in % 23 26 26 24,5<br />

Durchschnittliche monatliche Bruttolöhne, in EUR 517 508 494 512<br />

Verbraucherpreise, Jahresdurchschnitt in % p.a. 11,3 7,8 13 9<br />

Handels und Leistungsbilanz<br />

Güterexporte, in Mrd. EUR 10,9 11,9 12,0 13,1<br />

Güterimporte, in Mrd. EUR 15,4 17,2 16,8 18,2<br />

Leistungsbilanz, in Mrd. EUR -2,9 -3,2 -3,2 -3,5<br />

Leistungsbilanz, in % des BIP -9,3 -10,7 -9,6 -9,6<br />

Auslandsverschuldung, in % des BIP 77,6 86,9 84,3 80,9<br />

1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes ....................................... 4<br />

2. Gesellschaftsrecht ................................................................. 6<br />

3. Steuern, Abgaben und Recht ......................................................... 9<br />

4. Schiedsgericht für Streitfälle ......................................................... 13<br />

5. Förderungen ..................................................................... 15<br />

6. Risikoabsicherung und Finanzierungen ................................................ 18<br />

7. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d. ............................. 23<br />

8. <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d. .............................................................. 26<br />

9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d.<br />

und das weltweite <strong>Raiffeisen</strong>-Netzwerk ................................................ 27<br />

Wechselkurs und Zinsen<br />

Lokalwährung/USD (Durchschnitt) 73,3 87,9 85,0 86,3<br />

Lokalwährung/EUR (Durchschnitt) 102,0 113,0 113,9 114,8<br />

3m Geldmarktsatz BELIBOR (Durchschnitt) 12,8 11,7 12,0 10,4<br />

Länderrating<br />

S&P<br />

Moody‘s<br />

Fitch<br />

n.v. - nicht verfügbar<br />

k.R. - kein Rating<br />

BBk.R.<br />

BB-<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung bzw. Haftung<br />

für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Ziel dieser Broschüre ist es, eine überblicksmäßige<br />

Erstinformation für Geschäftsbeziehungen mit <strong>Serbien</strong> zu geben. Die Inhalte dieser Publikation stellen keinerlei<br />

Beratung oder Angebot bzw. Aufforderung zur Stellung eines Angebotes dar. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit<br />

werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt.<br />

In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.<br />

Quelle:<br />

<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> <strong>AG</strong><br />

WKO: Länderreport <strong>Serbien</strong> der Aussenwirtschaft Austria.<br />

Literatur: Skok B., Gotwald A., Jungreithmeir T. (2008), Förderinstrumente für Südosteuropa. Wien: Linde Verlag<br />

Wien<br />

Redaktionsschluss: Mai 2013<br />

2<br />

3


1. Politische und wirtschaftliche<br />

Situation des Landes<br />

Langsame Annäherung zur EU<br />

Seit April 2008 besteht ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen <strong>Serbien</strong> und<br />

der EU, welches die rechtliche Grundlage für die Beziehungen zwischen ihnen regelt. Für die EU war<br />

der Abschluss dieses Abkommens sehr wichtig, da sie sich davon eine Stärkung des pro-europäischen<br />

Lagers erhofften. Nach der Auslieferung des Kriegsverbrechers Radovan Karadzic war ein großer Schritt in<br />

Richtung Mitgliedschaft getan, jedoch zeigte sich die niederländische Regierung zögerlich, da sie noch die<br />

Festnahmen von Ratko Mladic und Goran Hadzic forderte.<br />

fristig noch einen stabilen EUR/RSD-Wechselkurs gewährleistet, dürften temporäre Kursschwankungen<br />

und eine geldpolitische Lockerung zu einem etwas schwächeren Dinar führen. Die NBS beließ den<br />

Leitzins unverändert bei 11,75 % gegen Ende des ersten Quartals 2013, zum ersten Mal seit Beginn des<br />

Zinserhöhungszyklus im Juni 2012, was der Startschuss für eine geldpolitische Lockerung aufgrund fallender<br />

Inflationsraten sein könnte. Aufgrund der schlechteren wirtschaftlichen Lage und einer etwas geringeren<br />

Inflationserwartung gehen wir von einem Ende der restriktiven Geldpolitik aus und halten im Laufe<br />

des Jahres 2013 Zinssenkungen für sehr wahrscheinlich.<br />

Nachdem Mladic Ende Mai 2011 in <strong>Serbien</strong> gefasst wurde, war Hadzic somit der letzte noch vom internationalen<br />

Strafgerichtshof gesuchte Kriegsverbrecher. Im Juli 2011 ist es aber gelungen auch ihn festzunehmen.<br />

Mit der Auslieferung an den <strong>International</strong>en Strafgerichtshof in Den Haag ist man zwar einem Beitritt zur<br />

EU einen Schritt näher gekommen, aber die politischen Spannungen zwischen <strong>Serbien</strong> und dem Kosovo<br />

dürften von einigen EU-Ländern als Entschuldigung für eine weitere Verzögerung der Beitrittsverhandlungen<br />

herangezogen werden. Die Ratsversammlung der EU sprach sich am 25. Oktober 2010 einstimmig für<br />

die Unterstützung aus, <strong>Serbien</strong> als Mitglied der Europäischen Kommission in Betracht zu ziehen, was als<br />

ein wesentlicher und wichtiger Schritt zum Beitritt <strong>Serbien</strong>s in die EU angesehen wurde. Schließlich wurde<br />

im März 2012 <strong>Serbien</strong> der Status eines EU-Bewerberlandes zuerkannt. EU-Beitrittsverhandlungen sollten<br />

eigentlich im ersten Halbjahr 2013 beginnen, es konnte jedoch noch keine Einigung mit dem Kosovo gefunden<br />

werden.<br />

Nach einem Einbruch im Jahr 2009 legte die serbische Wirtschaft in den Jahren 2010 und 2011 mit 1,0 %<br />

bzw. 1,6 % p.a. nur eine kleine Verschnaufpause ein. 2012 musste <strong>Serbien</strong> noch einmal eine Schrumpfung<br />

des BIP hinnehmen. Allerdings sollte unserer Meinung nach 2013 wieder ein kleines Wachstum von 1,0 %<br />

p.a. möglich sein und dieses in den folgenden Jahren auf 3,0 % p.a. im Jahre 2015 gesteigert werden.<br />

Die wichtigsten Beiträge zur Bruttowertschöpfung kommen aus den Bereichen Verkehr, Energieversorgung<br />

verarbeitendes Gewerbe und Finanzdienstleistungen. Trotz außerordentlicher Unterstützungsmaßnahmen<br />

der Regierung für die Bauindustrie, konnten in diesem Bereich noch keine großen Erfolge erzielt werden,<br />

was angesichts der anhaltenden geringen Nachfrage auf dem Wohnungs- und Büroflächenmarkt nicht<br />

verwunderlich ist.<br />

Das Jahr 2013 hat mit der Verlautbarung eines neuen Unterstützungsprogramms für die Wirtschaft mit<br />

viel Schwung begonnen (IT-Sektor, Bauwirtschaft), das zusätzlich zum bestehenden Förderpaket für<br />

KMUs durchgezogen werden soll. Darüber hinaus wird bald ein neuer Reindustrialisierungsplan gestartet,<br />

mit dem sowohl der IT-Sektor als Kernindustrie wie auch die Automobil-, die Nahrungsmittel- und<br />

die Verteidigungsbranchen gefördert werden sollen, wobei insbesondere die drei zuletzt genannten<br />

Industriebereiche im Fokus von VAE-Investoren stehen. Parallel zum laufenden EU-Beitrittsprogramm verhandelt<br />

die Regierung mit den Regierungen in Aserbaidschan und in Angola über potentielle Investitionen.<br />

All dies könnte den RSD mittelfristig unterstützen. Obwohl die erhöhte Nachfrage nach Dinar-Anleihen kurz-<br />

4 5


2. Gesellschaftsrecht<br />

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren (max. 50)<br />

natürlichen oder juristischen Personen zwecks Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit unter der gemeinsamen<br />

Firma gegründet wird. Die Gesellschafter übernehmen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft die<br />

Haftung bis zur Höhe ihrer Einlagen.<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.)<br />

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen<br />

oder juristischen Personen zwecks Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit unter gemeinsamer Firma<br />

gegründet wird. Die Gesellschafter übernehmen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft die Haftung bis<br />

zur Höhe ihrer Einlagen. Das Mindestgrundkapital einer GmbH beträgt 100 RSD. Die Registrierungskosten<br />

(nicht die gesamten Gründungskosten) belaufen sich auf 6.600 RSD.<br />

Wesentliche Neuerungen betreffend die GmbH.<br />

Es besteht die Wahl zwischen einem monistischen und einem dualistischen System der Verwaltung/<br />

Leitung, wobei im ersten Fall die Organe der GmbH die Gesellschafterversammlung und einer oder mehrere<br />

Geschäftsführer sind, während im zweiten Fall die Organe der GmbH die Gesellschafterversammlung,<br />

der Aufsichtsrat und einer oder mehrere Geschäftsführer sind.<br />

Aktiengesellschaft (a.d.)<br />

Eine Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft, die von einer oder mehreren natürlichen und/oder juristischen<br />

Personen zwecks Verrichtung einer Geschäftstätigkeit unter gemeinsamer Firma gegründet wird.<br />

Das Grundkapital dieser Gesellschaft ist in Aktien festgelegt und aufgeteilt. Der Mindestbetrag des<br />

Stammkapitals wurde auf 3.000.000 RSD erhöht.<br />

Kommanditgesellschaft (k.d.)<br />

Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, die mit Vertrag von mindestens zwei oder mehreren<br />

natürlichen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Verrichtung einer Geschäftstätigkeit unter<br />

einer gemeinsamen Firma gegründet wird. Von den Gesellschaftern haftet mindestens eine Person uneingeschränkt<br />

(der Komplementär) für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Mindestens eine Person haftet<br />

eingeschränkt, nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Die Registrierungsgebühren (nicht die Gesamtkosten für die<br />

Gründung) für eine KG liegen bei 6.640 RSD.<br />

Partnerschaftsgesellschaft (o.d.)<br />

Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eine Gesellschaft, die durch Vertrag zwischen zwei oder mehreren<br />

natürlichen Personen und/oder juristischen Personen zum Zweck der Verrichtung einer bestimmten<br />

Geschäftstätigkeit unter einer gemeinsamen Firma gegründet wird. Die Partner haften solidarisch mit ihrem<br />

gesamten Vermögen für die Verpflichtungen der Gesellschaft, falls mit den Gläubigern nichts anderes vereinbart<br />

wurde. Die Registrierung (nicht die gesamten Gründungskosten) kostet 6.640 RSD.<br />

Repräsentanz<br />

Ausländische Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit im <strong>Bank</strong>-, Finanz- oder Versicherungswesen<br />

nachgehen sowie gewisse internationale Organisationen, können für bestimmte Zwecke eine Repräsentanz<br />

eröffnen. Eine Repräsentanz ist keine juristische Person. Die Tätigkeit wird im Auftrag des Gründers verrichtet.<br />

Mehrere Zweigstellen können gegründet werden.<br />

Zweigniederlassung („ogranak“)<br />

Durch das (neue) Unternehmensgesetz (Amtsblatt der Republik <strong>Serbien</strong> Nr. 36/11) ist auch weiterhin<br />

die Möglichkeit vorgesehen, dass sowohl serbische wie auch ausländische juristische Personen<br />

Zweigniederlassungen (Filialen, im Serbischen – „ogranak“) gründen. Die Zweigniederlassung besitzt<br />

keine Rechtspersönlichkeit. Sie kann daher nur im Namen und auf Rechnung der Hauptniederlassung tätig<br />

werden und ist integraler Bestandteil der Hauptniederlassung. Zweigniederlassungen werden durch einen<br />

Beschluss der Organe der Hauptniederlassung gegründet und sind ins Register (Firmenbuch) einzutragen.<br />

Firmenbuch<br />

Durch die Gründung der Agentur der Wirtschaftsregister „Agencija za privredne registre“ (APR), wurde das<br />

Firmengründungsverfahren, welches elektronisch abgewickelt werden kann, deutlich beschleunigt und<br />

die Kosten minimiert. Neben dem Firmenbuch werden von der APR noch zahlreiche andere öffentliche<br />

Register geführt, wie beispielsweise das Pfandrechtsregister. Diese werden elektronisch geführt und sind<br />

öffentlich einsehbar (www.apr.gov.rs). Auf der Homepage sind auch alle Antragsformulare, begleitende<br />

Rechtsvorschriften sowie Gründungsinformationen abrufbar.<br />

6 7


3. Steuern, Abgaben und Recht<br />

Investitionen und Joint Ventures<br />

Ausländische Investoren genießen hinsichtlich ihrer Investitionen grundsätzlich die gleichen Rechte und<br />

Pflichten wie Serbische. Auch für Handelsgesellschaften mit ausländischer Beteiligung kommt die nationale<br />

Rechtslage zur Anwendung. Einige Ausnahmen finden sich im Gesetz über ausländische Investitionen.<br />

Unter einer ausländischen Investition wird der Erwerb jeglicher Eigentumsrechte durch Ausländer, mit<br />

denen ein Geschäftsinteresse in <strong>Serbien</strong> verbunden ist, sowie der Erwerb von Stammaktien und Anteile<br />

an serbischen Handelsgesellschaften, verstanden. Grundsätzlich genießen ausländische Investoren vollen<br />

Rechtsschutz und Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer Investition und dürfen nur wenn aufgrund des Gesetzes<br />

ein öffentliches Interesse besteht, eingeschränkt werden. Hierbei muss jedoch eine Entschädigung gemäß<br />

dem laufendem Marktwert gewährt werden.<br />

Bestehen günstigere bilaterale beziehungsweise internationale Abkommen zwischen <strong>Serbien</strong> und einem<br />

anderen Staat genießen diese Anwendungsvorrang gegenüber den nationalen Rechtsnormen. Zwischen<br />

Österreich und <strong>Serbien</strong> gibt es ein Abkommen zur Förderung und Schutz ausländischer Investoren. Dieses<br />

sieht einerseits vor, dass jede Vertragspartei die Anleger der Gegenseite nicht weniger vorteilhaft behandeln<br />

darf als die eigenen Anleger. Andererseits garantieren die beiden Staaten den Anlegern der Gegenpartei<br />

hinsichtlich der Investitionen freien Transfer sämtlicher Zahlungen in konvertibler Währung. Im Falle von<br />

Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Investitionen ist das internationale Zentrum für Investitionsstreitigkeiten<br />

zuständig.<br />

Unter Joint Ventures versteht man die Bildung einer Tochtergesellschaft durch zwei rechtlich und wirtschaftlich<br />

getrennte Unternehmen. Die Gründung von Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) ist in <strong>Serbien</strong><br />

erlaubt und sogar eine weit verbreitete Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.<br />

Am häufigsten sind Kooperation zwischen zwei privaten Gesellschaften sowie zwischen dem Staat und<br />

einer privaten Gesellschaft. Dabei ist zu beachten, dass Kooperationen mit der öffentlichen Hand zusätzlichen<br />

Beschränkungen und Auflagen unterliegen. Bei einer Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens<br />

ist es üblich die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beziehungsweise einer<br />

Aktiengesellschaft zu wählen.<br />

An dieser Stelle ist das neue Gesetz über Public Private Partnerships und Konzessionen zu erwähnen, das<br />

im November 2011 erlassen worden ist. Bis vor kurzem war dieser Bereich in einer Vielzahl von Gesetzen<br />

unzureichend geregelt und führte zu vielen Problemen in der Anwendung. Das neue Gesetz für PPP sowie<br />

die Anpassung des Kommunalgesetzes hat zum Ziel die Durchführung von PPP zu erleichtern.<br />

Unternehmensbesteuerung<br />

Am 24. Juli 2004 traten die letzten Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die<br />

Unternehmensgewinnsteuer in Kraft. Mit dieser Novelle wurde der Körperschaftssteuersatz von 14 auf 10 %<br />

gesenkt. <strong>Serbien</strong> hat damit einen der niedrigsten Körperschaftssteuersätze Europas.<br />

Der neue serbische Finanzminister Mladjan Dinkic (seit Juli 2012 im Amt) hat die eventuelle Anhebung der<br />

Unternehmensgewinnsteuer von 10 auf 15 % angekündigt. Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad informiert<br />

Sie gerne über den Status quo.<br />

Auf Einnahmen, die ein Ausländer ohne Wohnsitz in <strong>Serbien</strong>, aus Dividenden oder anderen Kapitalerträgen,<br />

Gewinnen von Gesellschaften, Urheberrechten, Zinsen, Kapitalgewinnen, Mieteinnahmen wird eine Steuer<br />

von 20 % erhoben, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) was anderes vorsieht (siehe unten).<br />

Einnahmen aus Anteilen und Dividenden werden nicht in die Steuergrundlage mit einbezogen. Steuerpflichtige,<br />

welche mehr als 600 Mio. RSD (ca. 6 Mio. EUR) investieren und zusätzlich auf unbeschränkte<br />

Zeit 100 Personen einstellen, werden von der Zahlung der Unternehmensgewinnsteuer für zehn Jahre,<br />

proportional zu deren Einlage, befreit. Unternehmen, die mehr als 6 Mio. RSD (ca. 60.000 EUR) investieren<br />

und mindestens fünf Beschäftigte in bestimmten weniger wirtschaftlich entwickelten Regionen des<br />

Landes beschäftigen, werden für fünf Jahre von der Zahlung der Unternehmensgewinnsteuer befreit. Die<br />

Berechnung erfolgt proportional zur getätigten Investitionssumme.<br />

Umsatzsteuer/UID-Nummer<br />

Die Mehrwertsteuer wurde in <strong>Serbien</strong> am 1. Jänner 2005 eingeführt. Besteuert werden Lieferungen von<br />

Gütern und Dienstleistungen gegen Entgelt in der Republik <strong>Serbien</strong>, sowie Importe.<br />

Bei der MwSt. handelt es sich um eine allgemeine Verbrauchssteuer, die in allen Phasen der Produktion und<br />

bei jeglichem Umsatz von Gütern und Dienstleistungen bezahlt werden muss. Die Bemessungsgrundlage<br />

ist die Höhe des Preises, den der Steuerpflichtige für die gelieferten Waren und durchgeführten<br />

Dienstleistungen erhält bzw. der Wert des importierten Gutes, wie vom Zoll festgelegt.<br />

Der allgemeine MwSt.-Satz beträgt 18 %. Der ermäßigte Sondersatz von 8 % wird auf Grundnahrungsmittel,<br />

Medikamente, die von der Krankenversicherung bezahlt werden, Computer, Lehrbücher, kommunale<br />

Dienstleistungen u. ä. erhoben.<br />

Die MwSt. ist auf jeden Fall abzuführen, kann jedoch später von der eigenen Steuer abgezogen werden<br />

(Vorsteuerabzug). Näheres zum Thema Vorsteuerabzug finden Sie im Abschnitt Vorsteuererstattung/<br />

Rechnungslegung.<br />

Ein Sonderbesteuerungsverfahren ist für kleine Steuerpflichtige vorgesehen (Limit von RSD 2.000.000).<br />

Dieses Verfahren findet bei Landwirten, Reiseagenturen, Kunstwerken und Antiquitäten Anwendung.<br />

8 9


Humanitäre Organisationen, ausländische Geber und ausländische Staatsbürger sind vollständig von der<br />

Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer befreit bzw. bekommen diese vollständig rückerstattet. Ein praktisches<br />

Problem ergibt sich bei Unternehmen, die nur exportieren, welches darin besteht, dass der Steuerpflichtige<br />

aus dem Mehrwertsteuersystem ausscheidet und die Vorsteuer auf Lager und Anlagevermögen korrigieren<br />

muss. Es muss zumindest ein steuerpflichtiger Inlandsumsatz von RSD 2.000.000 zuzüglich Mehrwertsteuer<br />

erzielt werden, um im System zu bleiben.<br />

Für Unternehmen, die sich in serbischen Freihandelszonen niederlassen, besteht die Möglichkeit einer<br />

(zumindest vorübergehenden) Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer für den Import von<br />

Waren, und unter Umständen einer vollständigen Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer<br />

für Exporte.<br />

Für ausländische Unternehmer gibt es Besonderheiten, die zu beachten sind. Ein ausländischer Unternehmer<br />

kann sich nicht direkt zur Mehrwertsteuer registrieren lassen. Die Registrierung kann nur indirekt über eine<br />

Zweigniederlassung erfolgen. Es gilt die Reverse Charge Regel, die die Mehrwertsteuerpflicht auf den<br />

Leistungsempfänger überwälzt. Wesentlich ist, dass die Leistung dokumentiert ist, um der Betriebsprüfung<br />

keinen Ansatz zu geben, den Vorsteuerabzug zu versagen.<br />

Reverse Charge System<br />

In <strong>Serbien</strong> besteht das Reverse-Charge-System, bzw. der Übergang der Steuerschuld auf den inländischen<br />

Leistungsempfänger, wenn ein ausländischer Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen in <strong>Serbien</strong><br />

ausführt. Auch ausländische Unternehmer sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, dies jedoch nur unter eingeschränkten<br />

Voraussetzungen. Aus umsatzsteuerlichen Überlegungen ist zu empfehlen, Aktivitäten in<br />

<strong>Serbien</strong> möglichst über eine Tochtergesellschaft durchzuführen, um Probleme mit dem Vorsteuerabzug zu<br />

vermeiden. Diesbezüglich möchten wir auf § 3a des österreichischen UStG verweisen.<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Seit dem 01.01.2011 ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und <strong>Serbien</strong> in Kraft.<br />

Es findet auf Personen Anwendung, die in Österreich und/oder in <strong>Serbien</strong> ansässig sind. Bei natürlichen<br />

Personen wird auf den gewöhnlichen Wohnsitz abgestellt und bei juristischen Personen kommt es darauf<br />

an, in welchem Staat sich die Geschäftsleitung befindet. Unter das Abkommen fallen Steuern aus Vermögen<br />

und Einkommen. Dies sind vor allem Einkommens-, Körperschafts- und die Grundsteuer.<br />

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden gibt es zwei Methoden: einerseits die Befreiungsmethode mit<br />

Progressionsvorbehalt und andererseits die Anrechnungsmethode. Zu beachten ist, dass im vorliegenden<br />

Doppelbesteuerungsabkommen Österreich die Befreiungsmethode und <strong>Serbien</strong> die Anrechnungsmethode<br />

anwendet.<br />

Nähere Informationen über das Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie hier bzw. erhalten Sie beim<br />

AußenwirtschaftsCenter Belgrad.<br />

Vorsteuererstattung/Rechnungslegung<br />

Die MwSt. ist auf jeden Fall abzuführen, kann jedoch von der eigenen Steuerzahlast abgezogen werden<br />

(Vorsteuerabzug). Der Vorsteuerabzug kann auch für importierte Güter geltend gemacht werden, sofern die<br />

Importpapiere in der Abzugsperiode vollständig vorliegen. Die Vorsteuer kann auch in späteren Perioden<br />

geltend gemacht werden, wobei das Kalenderjahr nicht maßgeblich ist. Es gibt kein System der Jahresmehrwertbesteuerung.<br />

Die Steuererklärung kann innerhalb von fünf Jahren maximal zwei Mal für die<br />

gleiche Steuerperiode/den gleichen Berichtszeitraum geändert werden.<br />

Die Beantragung der Rückerstattung von Vorsteuern auf dem monatlichen oder quartalsmäßigen<br />

Umsatzsteuerformular löst in der Regel eine Vorsteuerprüfung aus. Schon die Beantragung der<br />

Rückerstattung kann ein Finanzstrafverfahren auslösen, sofern ein Betrag von über RSD 150.000 Vorsteuer<br />

rechtswidrig beantragt wird. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 45 Tagen (Exportunternehmen 15<br />

Tage) nach der Beantragung. In den steuerstarken Regionen wie Belgrad, ist die Rückerstattung regulär,<br />

aber in den schwächeren Gemeinden kann es zu Verzögerungen kommen.<br />

Die Mehrwertsteuerrückerstattung für Ausländer ist auf Messeleistungen beschränkt. Die Rückerstattung<br />

ist auf dem amtlichen Formular bis zum 30. Juni des Folgejahres zu beantragen. In der Praxis gibt es<br />

Abwicklungsprobleme mit der Rückerstattung durch die Behörde. Das aktuelle Antragsformular für die<br />

Rückerstattung der Mehrwertsteuer ohne Betriebsstätte in <strong>Serbien</strong> in serbischer Sprache kann unter folgendem<br />

Link heruntergeladen werden: http://www.poreskauprava.gov.rs/sr/pdv/Ref1.html.<br />

Eine Verständnisübersetzung liegt im AußenwirtschaftsCenter Belgrad auf.<br />

Die notwendigen Beilagen zum Antrag sind:<br />

• Originalbestätigung der Steuerbehörde in Österreich über die Erfassung<br />

als (umsatzsteuerpflichtiger) Unternehmer<br />

• Übersetzung der Bestätigung<br />

• Originalbelege und Kopien der Rechnungen über die Waren oder genutzten Dienstleistungen<br />

in <strong>Serbien</strong>, nach denen die MwSt. berechnet wurde<br />

• Nachweis der vollständigen Zahlung der Originale<br />

10 11


4. Schiedsgericht für Streitfälle<br />

Die Rechnungslegung basiert auf den <strong>International</strong> Accounting Standards mit gewissen Modifikationen. So<br />

wurde per jährlicher Verordnung die Abgrenzung von Kursdifferenzen ermöglicht. Es ist auch möglich ein<br />

vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu führen. Die Abgabefristen sind kürzer als in Österreich.<br />

Für den unternehmensrechtlichen Abschluss gilt der letzte Tag im Februar sowie für den steuerrechtlichen<br />

Abschluss der 15. März als Abgabetag. Aus dem unternehmensrechtlichen Abschluss wird mittels<br />

steuerlicher Mehr-Weniger Rechnung der steuerliche Abschluss ermittelt. Des Weiteren sind beim unternehmensrechtlichen<br />

sowie beim steuerlichen Jahresabschluss Größenklassen, die sich aus der Höhe der<br />

Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer ergeben, zu beachten. Es wird zwischen kleinen,<br />

mittelgroßen und großen Gesellschaften unterschieden. Der Prüfungspflicht unterliegen jedoch nur mittelgroße<br />

und große Gesellschaften.<br />

Einkommensteuer<br />

Die Steuersätze für Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie auf Einkommen aus der selbstständigen<br />

Erwerbstätigkeit betragen momentan 12 %. Im Jahre 2005 wurde auch die Einkommenssteuer<br />

auf Urheber- und ähnliche Rechte sowie gewerbliche Schutzrechte reformiert.<br />

Folgende Einkommen sind von der Steuer befreit:<br />

• Einkommen bis 7.310 RSD<br />

• Abfindungszahlungen beim Renteneintritt, bis zu den gesetzlich geregelten Maximalbeträgen<br />

• Abfindungszahlungen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses wegen mangelnder Eignung<br />

des Arbeitnehmers<br />

• einmalige Entschädigungen, die diejenige Person erhält, die wegen mangelnden Bedarfs<br />

(Arbeitskräfteüberschuss) im Restrukturierungsverfahren und bei der Vorbereitung der Privatisierung<br />

des Unternehmens aus dem Arbeitsverhältnis scheidet.<br />

<strong>Serbien</strong> hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche<br />

(New Yorker Übereinkommen) ratifiziert.<br />

Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit vollstreckbar.<br />

Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine Zuständigkeit<br />

vorher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit Ihrem ausländischen<br />

Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen.<br />

Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Ihnen die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung<br />

an: Das <strong>International</strong>e Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich.<br />

Die Schiedsklausel des <strong>International</strong>en Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich lautet (sie ist in<br />

den für österreichische Exporteure wichtigsten Fremdsprachen verfügbar):<br />

„Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung<br />

oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des <strong>International</strong>en<br />

Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren<br />

gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“<br />

Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen:<br />

• die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);<br />

• es ist............................materielles Recht anzuwenden<br />

• die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist............................<br />

Detaillierte Auskünfte:<br />

• <strong>International</strong>es Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich<br />

Dr. Manfred Heider, Tel.: 05 90 900-4398, Fax: 05 90 900-216, E-Mail: arb@wko.at,<br />

Internet: wko.at/arbitration<br />

Das Faktum, dass Sie als österreichische Firma Mitglied der Wirtschaftskammer sind, kann einen starken<br />

ausländischen Partner unter Umständen stören. In diesem Fall empfehlen wir ein anderes Schiedsgericht,<br />

wie z.B. jenes der <strong>International</strong>en Handelskammer zu vereinbaren. Diese hat ihren Sitz in Paris und ist in<br />

Österreich durch ICC Austria vertreten.<br />

12 13<br />

13


5. Förderungen<br />

Daraus ergeben sich folgende Varianten:<br />

• Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben bzw. Sie und<br />

Ihr Partner in etwa die Waage halten, empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der<br />

Wirtschaftskammer Österreich. Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, oder Ihr<br />

gleichstarker Partner ist mit der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich nicht einverstanden,<br />

empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines anderen Schiedsgerichts, wie z.B. jenes der <strong>International</strong>en<br />

Handelskammer (ICC).<br />

Die Schiedsklausel der <strong>International</strong>en Handelskammer (ICC) lautet:„All disputes arising out of or in connection<br />

with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the <strong>International</strong><br />

Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.“<br />

Auch in anderen Sprachen verfügbar.<br />

Detaillierte Auskünfte:<br />

EU-Förderungen<br />

Das laufende Unterstützungsprogramm der EU für <strong>Serbien</strong> ist das umfassende Programm IPA, Instrument<br />

für die Heranführungshilfe („Instrument for Pre-Accession Assistance“). Für die Jahre 2007 bis 2013 ist IPA<br />

mit einem Gesamtbudget von insgesamt EUR 11,5 Mrd. ausgestattet und ersetzt seit dem 1. 7. 2007 die<br />

Vorbeitrittshilfeprogramme (PHARE, ISPA und SAPARD) sowie die CARDS Förderung für die Staaten des<br />

westlichen Balkans. Für die alten Programme gibt es allerdings noch auslaufende Ausschreibungen.<br />

IPA dient der Unterstützung der EU-Kandidatenstaaten bei ihrer schrittweisen Angleichung an die<br />

Standards und die Politik der EU. Es richtet sich an die bereits anerkannten EU-Beitrittskandidaten<br />

(Kroatien, Mazedonien, Türkei) und die potenziellen Bewerber um eine EU-Mitgliedschaft (Albanien,<br />

Bosnien-Herzegovina, Kosovo, Montenegro und <strong>Serbien</strong>).<br />

IPA umfasst fünf Komponenten:<br />

• ICC Austria, <strong>International</strong>e Handelskammer<br />

Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, T 05 90 900-3701, F 05 90 900-3703,<br />

E icc@wko.at, W www.icc-austria.org.<br />

1. Übergangshilfe und Institutionsaufbau<br />

2. Grenzübergreifende Zusammenarbeit<br />

3. Regionale Entwicklung<br />

4. Entwicklung der Humanressourcen<br />

5. Entwicklung des ländlichen Raumes<br />

(<br />

(<br />

><br />

(<br />

><br />

gilt für alle Empfängerländer<br />

gilt nur für Beitrittskandidaten<br />

(<br />

Da <strong>Serbien</strong> in die Kategorie potenzielle Bewerber fällt, betreffen das Land nur die ersten beiden<br />

Komponenten. Für den Zeitraum 2007–2013 sind für <strong>Serbien</strong> insgesamt EUR 1.395,9 Mio. vorgesehen,<br />

wobei der größte Teil dieses Betrages (EUR 1.316,6 Mio.) der Komponente 1 und EUR 79,3 Mio. der<br />

Komponente 2 gewidmet sind.<br />

Die zwei anzuwendenden IPA-Förderkomponenten im Einzelnen:<br />

Ad Komponente 1) Übergangshilfe und Aufbau von Institutionen<br />

Dabei geht es um den Ausbau der ordnungspolitischen Infrastruktur (wie z. B. Schaffung einer leistungsfähigen<br />

öffentlichen Verwaltung) sowie die Schaffung von Strukturen für die Überwachung von technischen<br />

EU-Normen, Umweltvorschriften, Transportvorschriften, Arbeitsbedingungen, Lebensmittelsicherheit,<br />

Konsumentenschutz sowie Test- und Prüfinstitute.<br />

Teilnahmemöglichkeiten für Unternehmen<br />

Das Programm richtet sich grundsätzlich an die Verwaltungen der EU-Beitrittskandidaten. Die Mittel<br />

werden über EU-Delegationen der EU-Kommission dezentral vor Ort nach erfolgter EU-Kontrolle vergeben.<br />

Unternehmen können indirekt über die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen, Warenlieferungen<br />

(IT-Ausstattung, Laborgeräte etc.) oder Bauaufträgen auf Basis öffentlicher Ausschreibungen von IPA-<br />

Förderungen profitieren.<br />

15


Beispiele für Aufträge für den Aufbau von Institutionen<br />

• Technische Studien bzw. Vorarbeiten für IT-Systeme und -Lösungen<br />

• Seminare und Workshops über <strong>International</strong> Accounting Standards für Beamte, Berufsorganisationen<br />

und Universitäten<br />

• Erstellung von Informationsmaterial in Landessprache über die CE-Kennzeichnung für Produkte<br />

• Entwicklung von Softwaresystemen (z. B. für die öffentliche Wasserverwaltung)<br />

• Schulung von kommunalen Abfallwirtschaftsexperten<br />

• Lieferungen von Labor-Ausrüstung für Veterinär- oder Lebensmittelkontrollen<br />

• Lieferung von Hard- und Software für Ministerien, Sicherheitsbehörden, Gesundheitswesen,<br />

Finanzverwaltungen (z. B. Waste Management Informationssysteme)<br />

Ad Komponente 2) Grenzüberschreitende Zusammenarbeit<br />

Grenzüberschreitende Projekte mit Nachbarländern sind vorgesehen, z. B.: verstärkte regionale Integration<br />

(durch Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, der Verkehrsnetze und der Infrastruktur), Reduzierung der<br />

Umweltbelastung, Verbesserung der Lage im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt, wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit, sozialer und kultureller Austausch, Stärkung der regionalen Identität.<br />

Weitere Informationen<br />

Ansprechpartner <strong>Raiffeisen</strong> Netzwerkbank: <strong>International</strong> Desk<br />

Arbeitsplatzschaffung<br />

SIEPA Serbia Investment & Export Promotion Agency<br />

Telefon: +381 / 11 / 3398 550<br />

Fax: +381 / 11 / 3398 814<br />

E-Mail: office@siepa.gov.rs<br />

Internet: www.siepa.gov.rs/site/en/home<br />

Ministry of Finance and Economy<br />

Telefon: +381 11 364 26 00<br />

Fax: 3381 11 361 89 14<br />

E-mail: informacije@mfp.gov.rs<br />

Teilnahmemöglichkeiten für Unternehmen<br />

Wie bei Komponente 1, Erbringung von Dienstleistungen, Lieferungen und Bauaufträgen auf Basis öffentlicher<br />

Ausschreibungen.<br />

Antragstellung und Antragsfrist<br />

Es finden laufend Ausschreibungen statt. Die Ausschreibungen und die Informationen zur Antragstellung<br />

werden auf der Seite von EuropeAid veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung auch auf den<br />

Seiten der EU-Delegationen in den Empfängerländern.<br />

Link EuropeAid<br />

https://webgate.ec.europa.eu/europeaid/online-services/index.cfm?ADSSChck=1272359387919&do=<br />

publi.welcome&userlanguage=en<br />

Link zur Seite der EU-Delegation für <strong>Serbien</strong>: www.europe.rs/en.html<br />

Nationale Förderungen<br />

In <strong>Serbien</strong> genießen ausländische Investoren dieselben Rechte und Pflichten wie inländische Investoren.<br />

<strong>Serbien</strong> bietet finanzielle Anreize für Investoren:<br />

• Steuerbegünstigungen<br />

• Förderungen für Arbeitsplatzbeschaffung<br />

• Zollbefreiungen<br />

• Zollfreizonen<br />

16 17


6. Risikoabsicherung und Finanzierungen<br />

Absicherungen von Investitionen und<br />

Exportgeschäften im Ausland<br />

aws (Austria Wirtschafts Service GmbH = Förderstelle des Bundes)<br />

Die aws übernimmt im Rahmen des Ost-West-Fonds Garantien zur Absicherung des wirtschaftlichen<br />

Risikos bei Beteiligungsinvestitionen inländischer Unternehmen im Ausland.<br />

Es werden zwei Absicherungsstrukturen angeboten: die Direktgarantie oder die Finanzierungsgarantie mit<br />

bzw. ohne Risk Sharing.<br />

Finanzierungsgarantie<br />

Bei der Finanzierungsgarantie sichert die aws dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors<br />

(Kreditausfall durch Insolvenz des inländischen Unternehmens) ab. Die Finanzierungsgarantie deckt maximal<br />

80 % des Kreditbetrages ab.<br />

Österreichisches Unternehmen<br />

Kredit EUR 70<br />

Finanzierungsgarantie<br />

in Höhe von<br />

80 % des Kredits,<br />

das sind 56 Mio.<br />

Direktgarantie<br />

Im Rahmen der Direktgarantie sichert die aws einen möglichen Misserfolg (Insolvenz oder insolvenzähnlicher<br />

Tatbestand) eines Beteiligungsprojekts ab und verpflichtet sich, einen bestimmten Kapitalbetrag bis<br />

zum Garantiehöchstbetrag zur Verfügung zu stellen.<br />

Beteiligung EUR 100<br />

BANK<br />

Inland<br />

Ausland<br />

Österreichisches Unternehmen<br />

Direktgarantie EUR 50<br />

Finanzierungsgarantie<br />

zur Abdeckung des Kreditrisikos<br />

Beteiligungsunternehmen<br />

Beteiligung EUR 100<br />

Inland<br />

Abbildung 2: Ablauf Finanzierungsgarantie<br />

Direktgarantie<br />

zur Absicherung des Projektrisikos<br />

Ausland<br />

Bei Großunternehmen garantiert die aws maximal ein Drittel des Projektvolumens. Das Garantieentgelt<br />

beträgt für KMUs ab 0,3 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages. Bei Großunternehmen<br />

erfolgt eine Festlegung des Garantieentgelts nach marktkonformen Gesichtspunkten.<br />

Finanzierungsgarantie mit Risk-Sharing oder Kombination aus Direktgarantie<br />

und Finanzierungsgarantie<br />

Beteiligungsunternehmen<br />

Abbildung 1: Ablauf Direktgarantie<br />

Die aws garantiert die eingesetzten Eigenmittel bis zu 50 %, falls das Auslandprojekt scheitert. Das<br />

Garantieentgelt beträgt für KMU 0,5 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages.<br />

Bei Großunternehmen wird maximal ein Drittel des Projektvolumens garantiert. Das Garantieentgelt wird<br />

nach marktkonformen Gesichtspunkten festgelegt.<br />

Ergänzend zur Finanzierungsgarantie kann das wirtschaftliche Risiko eines Beteiligungsprojekts im Ausland<br />

abgesichert werden (Finanzierungsgarantie mit Risk Sharing). Scheitert das Beteiligungsprojekt, tritt die<br />

aws in die Finanzierung ein und gewährt eine günstigere Finanzierungsform (soft loan). Alternativ kann auch<br />

eine Barwertabfindung zur vorzeitigen Rückführung der Finanzierung angeboten werden. Zu beachten ist,<br />

dass Risk Sharing nur dann von der aws akzeptiert wird, wenn gewährleistet ist, dass die österreichische<br />

Muttergesellschaft die Beteiligung nicht vorsätzlich scheitern lassen kann (z. B. über stark überhöhte<br />

Verrechnungspreise).<br />

18 19


Österreichisches Unternehmen<br />

Beteiligung EUR 100<br />

Beteiligungsunternehmen<br />

Risk Sharing<br />

Kredit EUR 70<br />

Finanzierungsgarantie<br />

in Höhe von<br />

80 % des Kredits<br />

Inland<br />

Ausland<br />

Finanzierungsgarantie mit Risk Sharing<br />

zur Abdeckung des Kreditrisikos & zur Abdeckung<br />

des Projektrisikos<br />

Abbildung 3: Ablauf Finanzierung mit Risk Sharing<br />

Das Garantieentgelt beträgt 0,3 % pro Halbjahr des garantierten aushaftenden Kreditbetrages + zusätzlich<br />

0,2 % pro Halbjahr für das Risk Sharing (gilt für KMUs). Für Großunternehmen erfolgt die Festlegung des<br />

Entgelts nach marktkonformen Gesichtspunkten.<br />

Link: www.awsg.at<br />

Zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeite/Kredite für <strong>International</strong>isierungsprojekte:<br />

OeKB (Österreichische Kontrollbank <strong>AG</strong>)<br />

BANK<br />

Für einen nachhaltigen Erfolg im Exportgeschäft und für Investments im Ausland brauchen Unternehmen<br />

ein gutes Risikomanagement und attraktive Finanzierungen. Die OeKB bietet mit den Exporthaftungen<br />

des Bundes und mit OeKB-Refinanzierungen über die Hausbank jene Instrumente, die österreichische<br />

Unternehmen und ihre Partner im globalen Wettbewerb stärken.<br />

Durch die Abwicklung von Exporthaftungen fungiert die OeKB somit als Export Credit Agency (ECA) der<br />

Republik Österreich.<br />

Exportgarantien schützen den Unternehmer vor Zahlungsausfällen (wirtschaftliche oder politische Gründe)<br />

bei Exportgeschäften. Bei Auslandsinvestitionen sichern die Exportgarantien gegen politische Risken ab.<br />

Exporthaftungen des Bundes bieten zudem einen attraktiven Zugang zu Finanzierungsmitteln für Exportund<br />

Investitionsgeschäfte.<br />

Exporthaftungen können alle großen, mittleren und kleinen Unternehmen in Anspruch nehmen, deren abgesicherte<br />

Geschäfte positiv auf die österreichische Leistungsbilanz wirken oder im Interesse Österreichs<br />

sind.<br />

Die idealen Haftungsarten erfahren Unternehmen beim OeKB-Exportservice (www.exportservice.at) oder<br />

bei der Hausbank.<br />

Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB bietet die Möglichkeit der Refinanzierung von Exporten<br />

und Beteiligungen im Ausland. Dieses Exportfinanzierungsverfahren steht in- und ausländischen<br />

Kommerzbanken als Refinanzierungsquelle offen und wird Unternehmen im Rahmen ihrer Exportgeschäfte<br />

und Auslandsinvestitionen über diese <strong>Bank</strong>en angeboten.<br />

Die Voraussetzungen für diese Art der Finanzierung sind das Vorliegen<br />

• einer Bundeshaftung nach dem Ausfuhrfördergesetz (AFFG) oder<br />

• einer Haftung eines Kreditversicherers im Sinne des AFFG<br />

• einer Garantie der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) oder<br />

• einer Haftung einer internationalen Organisation im Sinne des AFFG<br />

sowie, dass die Finanzierung der zugrundeliegenden Lieferungen / Leistungen eine direkte oder indirekte<br />

Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken muss oder im Interesse Österreichs ist.<br />

ERP-Fonds<br />

Der ERP-Fonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und ist seit 2002 an die aws (Austria<br />

Wirtschaftsservice) angebunden.<br />

Im Rahmen von ERP-Krediten werden zinsbegünstigte Kredite mit mehrjährigen tilgungsfreien Zeiträumen<br />

angeboten:<br />

ERP-<strong>International</strong>isierungsprogramm für Direktinvestitionen im Ausland<br />

• Zielgruppe: Österreichische KMUs, Großunternehmen im Rahmen der De-Minimis-Grenzen (Förderbarwert<br />

max. EUR 200.000 innerhalb von 3 Jahren)<br />

• Gefördert werden: Investitionen oder Beteiligungen, welche die strategische Position des Antragstellers<br />

verbessern<br />

• Investitionen/Beteiligungen in folgenden Ländern: Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Bosnien-<br />

Herzegowina, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Iran, Korea, Kroatien, Libyen, Malaysien, Marokko,<br />

Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, <strong>Serbien</strong>, Sri Lanka, Thailand,<br />

Tunesien, Türkei, Ukraine<br />

• Konditionen von ERP-Krediten<br />

max. Betrag EUR 7,5 Mio.<br />

– Laufzeit: 6 Jahre<br />

- Ausnützungszeit: 0,5 Jahre<br />

- tilgungsfreie Zeit: 2–3 Jahre, Verzinsung 0,50 % p.a. fix<br />

- Tilgungszeit: 3–4 Jahre, Verzinsung 1,50 % p.a. fix<br />

20<br />

21


7. Zahlungsverkehr & Kontoführung<br />

bei der <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d.<br />

- Bei einigen Programmen werden auch mehr tilgungsfreie Jahre und längere Tilgungszeiten angeboten:<br />

Zukunftsbranchen im Technologieprogramm, Regionalprogramm mit langer Laufzeit<br />

- Zinsen und Tilgungen antizipativ<br />

- Bearbeitungsentgelt: 0,9 % des ERP-Kredits<br />

- Zu diesen Kosten kommt das Haftungsentgelt für die garantierende <strong>Bank</strong>.<br />

Österreichisches Unternehmen<br />

7.1. Cash Management-Produkte<br />

Kontoführung<br />

Landeswährung (LW) LW Einlage Fremdwährung (FW) FW Einlage<br />

Deviseninländer 3 3 3 3<br />

Devisenausländer 3 3 3 3<br />

Guthabenverzinsung 3 3 3 3<br />

Überziehungslinien 3<br />

Haftung<br />

Treuhandgeld<br />

ERP-Kredit<br />

• Förderungsfähige Projekte<br />

– Investitionen in:<br />

- Produktionsniederlassungen<br />

- Gründung von Tochterfirmen<br />

– Übernahme einer qualifizierten Beteiligungen (mind. 25 %)<br />

• Förderungsfähige Kosten<br />

– Beteiligungseinlagen<br />

– Gesellschafterdarlehen<br />

– Kaufpreis einer Beteiligung<br />

– direkt mit Investitionen verbundene Kosten<br />

BANK<br />

Abbildung 4: Abwicklung ERP-Kredit<br />

Haftungskreditvertrag<br />

Die KfW <strong>Bank</strong>engruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, Deutschland)<br />

Die KfW-<strong>Bank</strong> bietet für Investitionen im Zusammenhang mit <strong>International</strong>isierungsprojekten deutscher<br />

Unternehmen bzw. deren Tochtergesellschaften und Joint Ventures mit deutscher Beteiligung im Ausland<br />

(deutscher Anteil > 25 %) geförderte, fix verzinste Finanzierungen an, die über Partnerbanken (z. B. RZB) in<br />

Anspruch genommen werden können. Bei <strong>International</strong>isierungsprojekten kommen folgende Programme<br />

in Frage: Unternehmerkredit, KfW-Umweltprogramm und KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (die<br />

Kombination aller drei Programme ist möglich).<br />

Finanzierbar sind im Wesentlichen sämtliche Investitionen (wie z. B. Unternehmenskäufe, Investitionen in<br />

Anlagen, Maschinen, Grundstücke und Gebäude).<br />

Cash Management – lokale Produkte und Dienstleistungen<br />

Zahlungen/Eingänge<br />

• Inlandszahlungen LW<br />

• Inlandszahlungen FW*<br />

• Auslandszahlungen LW<br />

• Auslandszahlungen FW<br />

• Einzüge LW<br />

(nur zwischen Konten bei der RBSM)<br />

• Scheckinkasso<br />

• Travellerschecks<br />

• Barzahlungen/Behebungen,<br />

Anzahlungen LW<br />

• Barzahlungen/Behebungen,<br />

Anzahlungen FW*<br />

• An- und Verkauf von Valuten<br />

• Kreditkarten<br />

• Debitkarten<br />

Cash Management – Konzern-Produkte und Dienstleistungen<br />

• <strong>International</strong> Account Reporting<br />

• Cash Mangement <strong>International</strong><br />

• CMI@Web<br />

• <strong>International</strong> Disbursement Service*<br />

* mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen<br />

Electronic <strong>Bank</strong>ing<br />

• Internet <strong>Bank</strong>ing –<br />

<strong>Raiffeisen</strong> OnLine<br />

• E-<strong>Bank</strong>ing Lösung –<br />

Halcom<br />

• CMI@web<br />

• SWIFT MT 940<br />

(für Devisen In- und Ausländer)<br />

• Swift MT101<br />

(nur Erhalt)<br />

Liquiditätsmanagement<br />

* mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen<br />

• Cross-border Margin Pooling<br />

• Intra Group Payments (IGP)<br />

• Central Conversion Solution<br />

• SWIFT for Corporates (SCORE)<br />

• LCY Cash Pooling Zero<br />

Balancing<br />

(innerhalb einer juristischen Person<br />

in der Form eines summarischen<br />

Kontoausgleiches, vom Subkonto<br />

zum Hauptkonto)<br />

Link: www.kfw-foerderbank.de/<br />

22 23


7.2. Rechtliche und devisenrechtliche<br />

Bestimmungen<br />

Kontoführung<br />

• Inländische juristische Personen dürfen sowohl Konten in Fremdwährungen als auch in lokaler Währung<br />

unterhalten.<br />

• Inländische juristische Personen dürfen keine Konten im Ausland führen (außer mit Erlaubnis der NBS).<br />

• Sowohl Dinar- als auch Fremdwährungskonten können von Devisenausländern bei Kommerzbanken<br />

gehalten werden.<br />

• Girokonten in FW können von jeder juristischen Person oder jedem Unternehmer eröffnet werden.<br />

Inlandszahlungen<br />

• Der Inlandszahlungsverkehr wird seit 1. 1. 2003 durch Kommerzbanken abgewickelt.<br />

• In LW ohne Einschränkungen<br />

• In FW nur für Verkauf und Leasing von Wohnhäusern, Betriebsgrundstücken und anderen<br />

Grundstücken; Geschäftsreisen; Rückzahlung der FW-Kredite im Land; Prämieninkasso und<br />

Transaktionen von Versicherungen; Kauf und Verkauf von Wertpapieren in FW; Zahlungen in<br />

Garantiefonds der Mitglieder der Wertpapiersammelbank; Lagerstelle und Clearingstelle; für<br />

Verkauf von Konsignationsware; Zahlungen für Flugtickets; Losungsabfuhr für Services, die von<br />

der NB bestätigt werden; Zahlungen für Versicherungspolizzen; Eingangs- und Ausgangszahlungen<br />

in den und aus dem Kosovo.<br />

Auslandszahlungen<br />

• In LW sind erlaubt, der Begünstigte muss aber ein LORO Konto in RSD haben.<br />

• In FW ohne Einschränkungen mit Vorlage der Zahlungsbelege bei Deviseninländern, grundsätzlich<br />

ohne Einschränkungen ohne Vorlage der Zahlungsbelege bei Devisenausländern (allerdings<br />

müssen Devisenausländer mittels Beleg nachweisen, dass Zölle und Steuern beglichen sind).<br />

Barzahlungen/Behebungen<br />

• In FW Barbehebungen in FW sind für Geschäftsreisen nur bis zu EUR 10.000,00 pro Person erlaubt. Es<br />

gibt keine Einschränkungen mit Firmenkreditkarte. Ausnahmen bestehen für ausländische<br />

Botschaften und diplomatische Missionen, bei denen Bar-Transaktionen ohne Einschränkungen<br />

erlaubt sind. Barzahlungen in FW sind auch für Einzahlungen aus dem Kosovo erlaubt.<br />

7.3. Clearing-Mechanismus<br />

Abwicklung<br />

• Beschreibung<br />

• Art<br />

Zahlungseingänge in FW aus dem Kosovo müssen an die NBS (National <strong>Bank</strong> of Serbia) verkauft<br />

werden. Der Gegenwert in Dinar wird am Konto gutgeschrieben.<br />

Der Inlandszahlungsverkehr wurde mit 1. 1. 2003 von der staatlichen Institution<br />

ZOP an die <strong>Bank</strong>en übertragen.<br />

Der Zahlungsverkehr für juristische Personen, natürliche Personen, Unternehmen<br />

und Devisenausländer wird nur mehr von den Kommerzbanken abgewickelt.<br />

Alle Transaktionen werden von der Serbischen Nationalbank kontrolliert.<br />

Es gibt zwei Arten für die Abwicklung von Dinarzahlungsaufträgen:<br />

1) <strong>Bank</strong>interne Zahlungen – bei denen Auftraggeber und Begünstigter die<br />

Konten bei der selben <strong>Bank</strong> führen.<br />

2) Zwischenbankzahlungen – bei denen Auftraggeber und Begünstigter die<br />

Konten bei unterschiedlichen <strong>Bank</strong>en führen.<br />

a) Giro Clearing (Nettoabwicklung) – für Dinar-Zahlungsaufträge bis zu RSD<br />

250.000. Die Abwicklung findet drei mal täglich statt.<br />

b) RTGS (Echt-Zeit, Bruttoabwicklung) – für Dinar-Zahlungsaufträge über<br />

RSD 250.000. Diese Zahlungsaufträge werden sofort abgewickelt. Die<br />

Provision für diese Transaktionen ist jedoch höher.<br />

Durch das neue Clearingsystem für Inlandszahlungen werden Transaktionen<br />

entsprechend internationalen Standards abgewickelt.<br />

Netto Giro Clearing: Nettoabwicklung<br />

RTGS: Bruttoinlandsabwicklung<br />

• In LW Bei Barbehebungen über RSD 150.000,00 sind die Unternehmen verpflichtet, Originalunterlagen,<br />

die den Zahlungsgrund bestätigen (Rechnung, Vertrag), einzureichen. Die <strong>Bank</strong>en sind verpflichtet,<br />

diese zu überprüfen. Barbehebungen bzw. Bareinlagen unter RSD 150.000,00 sind ohne<br />

Einschränkungen möglich.<br />

• Valutierung<br />

• Abwicklungsvorgang<br />

Alle Inlandszahlungen werden sofort (D+0) ausgeführt und sind unwiderruflich.<br />

Für Auslandszahlungen gilt D+2, für IGP D+1<br />

Giro Clearing: 10.30, 12.30, 14.30 MEZ<br />

RTGS: 9.00–17.30 MEZ<br />

Clearing-Mitgliedschaft der <strong>Bank</strong><br />

Verpflichtend für alle <strong>Bank</strong>en in <strong>Serbien</strong>.<br />

24 25


8. <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d.<br />

9. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft<br />

in der <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d.<br />

und das weltweite <strong>Raiffeisen</strong>-Netzwerk<br />

Bilanzsumme in Mio. EUR 2.200<br />

Geschäftsstellen 85<br />

Mitarbeiter 1.765<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong> banka war 2001 die erste <strong>Bank</strong> <strong>Serbien</strong>s, die mit 100 Prozent ausländischem Kapital gegründet<br />

wurde. Als Universalbank bietet sie die ganze Palette an <strong>Bank</strong>dienstleistungen und -produkten für<br />

Firmenkunden, Klein- und Mittelbetriebe sowie Privatkunden.<br />

Die <strong>Raiffeisen</strong> banka hat sich sehr schnell zu einer der nach den wichtigsten Kennzahlen führenden<br />

<strong>Bank</strong>en im Land entwickelt. Aufgrund der Professionalität ihrer Mitarbeiter und ständiger Innovationen bei<br />

<strong>Bank</strong>produkten war sie immer eine der wichtigsten Treiber im Wachstum des serbischen <strong>Bank</strong>ensektors.<br />

Unterstützt von der <strong>Raiffeisen</strong> Leasing d.o.o, dem Pensionsfonds <strong>Raiffeisen</strong> Future a.d. und dem<br />

Vermögensverwalter <strong>Raiffeisen</strong> Invest a.d., erzielte die <strong>Raiffeisen</strong> banka 2011 sehr gute Ergebnisse. Mit<br />

Ende 2011 betreute sie ca. 508.500 Kunden. Während der Finanzkrise profitierte die <strong>Bank</strong> insbesondere<br />

von ihrer hochwertigen Kundenbasis. Die Gesamtkreditsumme erreichte Ende 2011 rund € 1,3 Milliarden,<br />

wobei die Refinanzierung dieser Kredite hauptsächlich durch die Spareinlagen von über € 1,1 Milliarden<br />

erfolgte. Global Finance ernannte die <strong>Raiffeisen</strong> banka 2011 zur „Best <strong>Bank</strong> in Serbia“.<br />

<strong>Raiffeisen</strong> banka a.d.<br />

Bulevar Zorana Djindjica 64a, 11070 Novi Beograd<br />

Tel.: +381 / 11 / 320 2100<br />

Fax: +381 / 11 / 220 7080<br />

www.raiffeisenbank.rs<br />

Gesellschafterstruktur:<br />

Indirekt <strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> 100 %<br />

Ihr Spezialist in der <strong>Raiffeisen</strong> banka a.d.<br />

Sofija Davidovic<br />

Tel: +381 / 11 / 220 7807<br />

e-mail: sofija.davidovic@raiffeisebank.rs<br />

Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft<br />

<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> <strong>AG</strong><br />

Herwig Haidn<br />

herwig.haidn@rbinternational.com<br />

Tel. +43 / 1 / 717 07 – 1574<br />

<strong>Raiffeisen</strong> <strong>Bank</strong> <strong>International</strong> <strong>AG</strong><br />

Rudolf Lercher<br />

rudolf.lercher@rbinternational.com<br />

Tel. +43 / 1 / 717 07 – 3537<br />

<strong>Raiffeisen</strong>landesbank NÖ-Wien <strong>AG</strong><br />

Ivica Bozan<br />

ivica.bozan@raiffeisenbank.at<br />

Tel. +43-5-1700-92495<br />

Thomas Stumbauer<br />

thomas.stumbauer@raiffeisenbank.at<br />

Tel: +43-5-1700-93308<br />

<strong>Raiffeisen</strong>-Landesbank Steiermark <strong>AG</strong><br />

Franz Rogi<br />

franz.rogi@rlb-stmk.raiffeisen.at<br />

Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7110<br />

Günther Geieregger<br />

guenther.geieregger@rlb-stmk.raiffeisen.at<br />

Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7170<br />

26 27


Notizen<br />

<strong>Raiffeisen</strong>-Landesbank Steiermark <strong>AG</strong><br />

Franz Rogi<br />

franz.rogi@rlb-stmk.raiffeisen.at<br />

Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7110<br />

Günther Geieregger<br />

guenther.geieregger@rlb-stmk.raiffeisen.at<br />

Tel.: +43 / 316 / 4002 – 7170<br />

<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Kärnten<br />

Michael Stegmüller<br />

michael.stegmueller@rbgk.raiffeisen.at<br />

Tel.: +43 / 463 / 99300 – 2280<br />

Herbert Schöffmann<br />

herbert.schoeffmann@rbgk.raiffeisen.at<br />

Tel.: +43 / 463 / 99300 – 2269<br />

<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Oberösterreich <strong>AG</strong><br />

Helmut Zeindlinger<br />

zeindlinger@rlbooe.at<br />

Tel.: +43 / 732 / 6596 – 3113<br />

Artem Snegirev<br />

snegirev@rlbooe.at<br />

Tel.: +43 / 732 / 6596 – 3161<br />

<strong>Raiffeisen</strong>verband Salzburg<br />

Friedrich Buchmüller<br />

friedrich.buchmueller@rvs.at<br />

Tel.: +43 / 662 / 8886 – 3860<br />

<strong>Raiffeisen</strong>-Landesbank Tirol <strong>AG</strong><br />

Andrea Zankl<br />

andrea.zankl@rlb-tirol.at<br />

Tel.: +43 / 512 / 5305 – 2230<br />

<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Vorarlberg<br />

Alexandra Welte<br />

alexandra.welte@raiba.at<br />

Tel.: +43 / 5574 / 405 - 528<br />

<strong>Raiffeisen</strong>landesbank Burgenland<br />

Wilhelm Schedl<br />

wilhelm.schedl@raiffeisen-burgenland.at<br />

Tel.: +43 / 2682 / 691 – 605<br />

28 29


Notizen<br />

Notizen<br />

30<br />

31


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