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Kalenderwoche 27 - Gemeinde Reichenbach an der Fils

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5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />

<strong>Reichenbach</strong> 11<br />

Sie finden auf Parteezy neben dem Entwurf des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es<br />

auch Erläuterungen zu den Eintragungen <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> in <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitpl<strong>an</strong>ung.<br />

Wer sich <strong>an</strong> <strong>der</strong> Diskussion beteiligen möchte, findet das<br />

Parteezy-Logo auf <strong>der</strong> Startseite von www.reichenbach-fils.<br />

de o<strong>der</strong> kommt direkt über den Link www.parteezy.de/reichenbach-fils<br />

zu Parteezy.<br />

Ein Klick und Sie sind dabei – sprechen Sie mit, beteiligen<br />

Sie sich und bringen Sie Ihre Ideen ein.<br />

Bei Fragen hilft Ihnen Ihre <strong>Gemeinde</strong>verwaltung per E-Mail<br />

unter post@reichenbach-fils.de o<strong>der</strong> telefonisch (07153/5005-<br />

35) weiter – natürlich auch, wenn Sie uns Ihre Ideen nicht<br />

über das Internet mitteilen möchten.<br />

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung zur Straßensperrung<br />

<strong>an</strong>lässlich des Dorffestes<br />

vom 12. bis 14. Juli 2013<br />

Vom 12. – 14. Juli 2013 findet im Bereich des Brunnenplatzes<br />

das Dorffest statt.<br />

Zur Durchführung des Dorffestes werden ab 12. Juli 12.00<br />

Uhr bis 14. Juli 24.00 Uhr folgende Straßen gesperrt:<br />

Schulstraße ab <strong>der</strong> Paulinenstraße<br />

Brunnenstraße<br />

Kirchstraße von <strong>der</strong> Schorndorfer Straße bis zur Gerberstraße.<br />

Bereits am 11. Juli wird die Kirchstraße ab <strong>der</strong> Schorndorfer<br />

Straße bis zur Bachbrücke gesperrt. Dies ist notwendig um<br />

den Zeltschirm aufzubauen. Diese Sperrung wird auch am<br />

Montag, den 15. Juli zumindest tagsüber noch bestehen.<br />

Wir bitten alle betroffenen Anwohner zu beachten, dass<br />

während des Bestehens <strong>der</strong> Sperrung das An- o<strong>der</strong> Abfahren<br />

<strong>der</strong> Gebäude nicht möglich ist. Auch <strong>der</strong> Lieferverkehr<br />

ist zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Sperrung ausgeschlossen.<br />

Bitte beachten Sie auch die Haltverbote ab 11. Juli, 12.00 Uhr.<br />

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.<br />

Öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />

Bebauungspl<strong>an</strong> und örtliche Bauvorschriften<br />

„S<strong>an</strong>ierung Abschnitt I – 2. Än<strong>der</strong>ung“<br />

Än<strong>der</strong>ung des Bebauungspl<strong>an</strong>es und <strong>der</strong> örtliche Bauvorschriften<br />

„S<strong>an</strong>ierung Abschnitt I“im beschleunigten Verfahren<br />

nach § 13a BauGB.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />

hat am 25.06.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den<br />

Bebauungspl<strong>an</strong> „S<strong>an</strong>ierung Abschnitt I“ im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13a BauGB zu än<strong>der</strong>n. Im beschleunigten<br />

Verfahren wird von <strong>der</strong> Durchführung einer Umweltprüfung<br />

nach § 2 Abs.4 BauGB abgesehen.<br />

Der Entwurf des Bebauungspl<strong>an</strong>es und <strong>der</strong> örtlichen Bauvorschriften<br />

„S<strong>an</strong>ierung Abschnitt I – 2. Än<strong>der</strong>ung“ wurde<br />

gebilligt. Es wurde beschlossen, die Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.<br />

Das Pl<strong>an</strong>gebiet liegt im bebauten Ortskern von <strong>Reichenbach</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> und wird wie folgt begrenzt:<br />

- im Norden durch den südlichen Fahrbahnr<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Marienstraße,<br />

- im Osten und Süden durch die bestehende Bebauung,<br />

Hauptstraße 8, 12 und 14,<br />

- im Westen durch den östlichen R<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Entwässerungsrinne<br />

des Rathausplatzes.<br />

Die Fläche des Pl<strong>an</strong>gebietes beträgt ca. 350 qm.<br />

Für den Pl<strong>an</strong>bereich ist <strong>der</strong> Lagepl<strong>an</strong> vom 17.06.2013 maßgebend.<br />

Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen<br />

Kartenausschnitt:<br />

Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung:<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Vorgabe zur Innenentwicklung und im Sinne<br />

<strong>der</strong> Nachverdichtung soll <strong>der</strong> bestehende Bebauungspl<strong>an</strong><br />

„S<strong>an</strong>ierung Abschnitt I“ geän<strong>der</strong>t werden. Durch die Verlegung<br />

<strong>der</strong> Baugrenzen soll eine Erweiterung <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

im Erdgeschoss für den Pl<strong>an</strong>bereich <strong>an</strong>gestrebt werden.<br />

Öffentliche Auslegung:<br />

Die Öffentlichkeit k<strong>an</strong>n sich über die allgemeinen Ziele und<br />

Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung<br />

im Rahmen einer öffentlichen Auslegung unterrichten und<br />

sich zum Pl<strong>an</strong>entwurf äußern.<br />

Der Entwurf des Bebauungspl<strong>an</strong>es und <strong>der</strong> örtlichen Bauvorschriften<br />

in <strong>der</strong> Fassung vom 17.06.2013 wird mit Begründung<br />

in <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 15.07.2013 bis einschließlich 19.8.2013<br />

(Auslegungsfrist)<br />

im Rathaus <strong>Reichenbach</strong> (Ortsbauamt, Zimmer 26) Hauptstraße<br />

7 in 73262 <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>,<br />

Montag 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr,<br />

Dienstag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr,<br />

Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr öffentlich ausgelegt.<br />

Während <strong>der</strong> Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich<br />

o<strong>der</strong> mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift abgegeben werden. Es<br />

wird darauf hingewiesen, dass nicht während <strong>der</strong> Auslegungsfrist<br />

abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

über den Bebauungspl<strong>an</strong> unberücksichtigt bleiben können.

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