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Kalenderwoche 27 - Gemeinde Reichenbach an der Fils

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5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />

<strong>Reichenbach</strong> 15<br />

§ 4<br />

§ 8 Verfahren und Besteuerung<br />

§ 8 Abs. 1 und Abs. 2 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

(1) „Nettokasse“ wird ersetzt durch „Bruttokasse“<br />

(2) „Nettokasse“ wird ersetzt durch „Bruttokasse“<br />

§ 5<br />

§ 9 Steuererklärung bei Besteuerung nach <strong>der</strong> Bruttokasse<br />

§ 9 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

„Nettokasse“ wird ersetzt durch „Bruttokasse“<br />

§ 6<br />

Diese Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft.<br />

Ausgefertigt:<br />

<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, den 26.06.2013<br />

Richter<br />

Bürgermeister<br />

Hinweis nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg o<strong>der</strong> eine<br />

Verletzung von aufgrund <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung erlassenen<br />

Verfahrensvorschriften beim Zust<strong>an</strong>dekommen dieser Satzung<br />

ist nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-<br />

Württemberg in <strong>der</strong> Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582)<br />

unbeachtlich; wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres<br />

seit <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung dieser Satzung gegenüber <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> geltend gemacht worden<br />

ist. Der Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, ist<br />

zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über<br />

die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die Genehmigung o<strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />

<strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind.<br />

Grabmale auf St<strong>an</strong>dfestigkeit überprüfen<br />

Die Grabnutzungsberechtigten sind verpflichtet, die St<strong>an</strong>dfestigkeit<br />

<strong>der</strong> Grabmale zu überprüfen. Durch Witterungseinflüsse,<br />

Bodensenkungen o<strong>der</strong> durch gelockerte Ver<strong>an</strong>kerungen kommt<br />

es lei<strong>der</strong> immer wie<strong>der</strong> vor, dass Grabsteine ihre St<strong>an</strong>dfestigkeit<br />

verlieren und dadurch für die Besucher <strong>der</strong> Friedhöfe eine<br />

Unfallgefahr darstellen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bittet sämtliche Grabnutzungsberechtigten,<br />

die Grabmale auf ihre St<strong>an</strong>dfestigkeit und eventuelle<br />

Mängel zu überprüfen.<br />

Durch kräftiges Anfassen o<strong>der</strong> Drücken k<strong>an</strong>n festgestellt werden,<br />

ob <strong>der</strong> Grabstein noch fest steht und sich nicht aus seiner<br />

Ver<strong>an</strong>kerung gelockert hat. Festgestellte Mängel<br />

müssen unverzüglich von einem Fachm<strong>an</strong>n beseitigt werden,<br />

und falls dies nicht sofort geschehen k<strong>an</strong>n, sind entsprechende<br />

Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (z. B. Umlegen des Grabmals).<br />

Bei Gefahr im Verzug ist die <strong>Gemeinde</strong> berechtigt, auf<br />

Kosten <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>twortlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.<br />

Die Grabnutzungsberechtigten sind für alle Schäden und Unfälle<br />

haftbar, die durch nicht verkehrssichere Grabmale verursacht<br />

werden.<br />

Zur Vermeidung von Unglücksfällen bittet die Verwaltung um<br />

Mithilfe und um Verständnis.<br />

Bauplätze Baugebiet „Am <strong>Reichenbach</strong>“<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> verkauft zwei Bauplätze<br />

im Baugebiet „Am <strong>Reichenbach</strong>“.<br />

Die Bauplätze sind ca. 471m² und 434m² groß. Die Erschließung<br />

erfolgt über den Römerweg. Die beiden Grundstücke<br />

liegen direkt am <strong>Reichenbach</strong> und zeichnen sich durch eine<br />

sehr ruhige und dennoch zentrale Lage aus. Mit wenigen<br />

Schritten ist m<strong>an</strong> in <strong>der</strong> Ortsmitte von <strong>Reichenbach</strong> mit den<br />

vielfältigsten Angeboten. Für die vorgesehene Einzelhausbebauung<br />

sind attraktive Grundstücke entst<strong>an</strong>den, welche<br />

unter wirtschaftlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten<br />

bedarfsgerecht dimensioniert und zugeschnitten sind und<br />

sich nahtlos in die umgebende Bebauung einfügen. Eine<br />

kurzfristige Bebauung ist möglich.<br />

In <strong>der</strong> letzten Sitzung hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat die Richtlinien<br />

für die Abgabe <strong>der</strong> gemeindeeigenen Bauplätze und die<br />

Grundstückspreise beschlossen.<br />

Bauplatz A: ca. 434m² Bauplatzpreis ca. 199.640 €<br />

Bauplatz B: ca. 471m² Bauplatzpreis ca. 207.240 €<br />

Der Bauplatzpreis gilt für ein voll erschlossenes Grundstück<br />

einschl. eventueller Ausgleichsbeträge.<br />

Die Richtlinien können Ihnen bei Interesse zuges<strong>an</strong>dt werden.<br />

Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt <strong>an</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> - Kämmerei<br />

Hauptstr. 7<br />

73262 <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />

o<strong>der</strong><br />

post@reichenbach-fils.de<br />

Sie erhalten d<strong>an</strong>n<br />

umgehend die<br />

Richtlinien <strong>der</strong><br />

Bauplatzvergabe<br />

und das Formblatt<br />

zur Bauplatzbewerbung<br />

zuges<strong>an</strong>dt.<br />

Bei Interesse ist<br />

Ihre schriftliche<br />

Bewerbung bis<br />

spätestens Sonntag,<br />

08. September<br />

2013<br />

beim Bürgermeisteramt<br />

<strong>Reichenbach</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, Herrn Steiger, Hauptstr. 7, 73262 <strong>Reichenbach</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, in einem verschlossenen Umschlag mit<br />

<strong>der</strong> Bezeichnung „Bewerbung Grundstück Am <strong>Reichenbach</strong>“<br />

einzureichen.<br />

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Steiger,<br />

Tel. 07153/5005-17 o<strong>der</strong> steiger@reichenbach-fils.de

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