Kalenderwoche 27 - Gemeinde Reichenbach an der Fils
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5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong> 15<br />
§ 4<br />
§ 8 Verfahren und Besteuerung<br />
§ 8 Abs. 1 und Abs. 2 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
(1) „Nettokasse“ wird ersetzt durch „Bruttokasse“<br />
(2) „Nettokasse“ wird ersetzt durch „Bruttokasse“<br />
§ 5<br />
§ 9 Steuererklärung bei Besteuerung nach <strong>der</strong> Bruttokasse<br />
§ 9 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
„Nettokasse“ wird ersetzt durch „Bruttokasse“<br />
§ 6<br />
Diese Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft.<br />
Ausgefertigt:<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, den 26.06.2013<br />
Richter<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg o<strong>der</strong> eine<br />
Verletzung von aufgrund <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung erlassenen<br />
Verfahrensvorschriften beim Zust<strong>an</strong>dekommen dieser Satzung<br />
ist nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-<br />
Württemberg in <strong>der</strong> Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582)<br />
unbeachtlich; wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres<br />
seit <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung dieser Satzung gegenüber <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> geltend gemacht worden<br />
ist. Der Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, ist<br />
zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über<br />
die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die Genehmigung o<strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
<strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind.<br />
Grabmale auf St<strong>an</strong>dfestigkeit überprüfen<br />
Die Grabnutzungsberechtigten sind verpflichtet, die St<strong>an</strong>dfestigkeit<br />
<strong>der</strong> Grabmale zu überprüfen. Durch Witterungseinflüsse,<br />
Bodensenkungen o<strong>der</strong> durch gelockerte Ver<strong>an</strong>kerungen kommt<br />
es lei<strong>der</strong> immer wie<strong>der</strong> vor, dass Grabsteine ihre St<strong>an</strong>dfestigkeit<br />
verlieren und dadurch für die Besucher <strong>der</strong> Friedhöfe eine<br />
Unfallgefahr darstellen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bittet sämtliche Grabnutzungsberechtigten,<br />
die Grabmale auf ihre St<strong>an</strong>dfestigkeit und eventuelle<br />
Mängel zu überprüfen.<br />
Durch kräftiges Anfassen o<strong>der</strong> Drücken k<strong>an</strong>n festgestellt werden,<br />
ob <strong>der</strong> Grabstein noch fest steht und sich nicht aus seiner<br />
Ver<strong>an</strong>kerung gelockert hat. Festgestellte Mängel<br />
müssen unverzüglich von einem Fachm<strong>an</strong>n beseitigt werden,<br />
und falls dies nicht sofort geschehen k<strong>an</strong>n, sind entsprechende<br />
Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (z. B. Umlegen des Grabmals).<br />
Bei Gefahr im Verzug ist die <strong>Gemeinde</strong> berechtigt, auf<br />
Kosten <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>twortlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.<br />
Die Grabnutzungsberechtigten sind für alle Schäden und Unfälle<br />
haftbar, die durch nicht verkehrssichere Grabmale verursacht<br />
werden.<br />
Zur Vermeidung von Unglücksfällen bittet die Verwaltung um<br />
Mithilfe und um Verständnis.<br />
Bauplätze Baugebiet „Am <strong>Reichenbach</strong>“<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> verkauft zwei Bauplätze<br />
im Baugebiet „Am <strong>Reichenbach</strong>“.<br />
Die Bauplätze sind ca. 471m² und 434m² groß. Die Erschließung<br />
erfolgt über den Römerweg. Die beiden Grundstücke<br />
liegen direkt am <strong>Reichenbach</strong> und zeichnen sich durch eine<br />
sehr ruhige und dennoch zentrale Lage aus. Mit wenigen<br />
Schritten ist m<strong>an</strong> in <strong>der</strong> Ortsmitte von <strong>Reichenbach</strong> mit den<br />
vielfältigsten Angeboten. Für die vorgesehene Einzelhausbebauung<br />
sind attraktive Grundstücke entst<strong>an</strong>den, welche<br />
unter wirtschaftlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten<br />
bedarfsgerecht dimensioniert und zugeschnitten sind und<br />
sich nahtlos in die umgebende Bebauung einfügen. Eine<br />
kurzfristige Bebauung ist möglich.<br />
In <strong>der</strong> letzten Sitzung hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat die Richtlinien<br />
für die Abgabe <strong>der</strong> gemeindeeigenen Bauplätze und die<br />
Grundstückspreise beschlossen.<br />
Bauplatz A: ca. 434m² Bauplatzpreis ca. 199.640 €<br />
Bauplatz B: ca. 471m² Bauplatzpreis ca. 207.240 €<br />
Der Bauplatzpreis gilt für ein voll erschlossenes Grundstück<br />
einschl. eventueller Ausgleichsbeträge.<br />
Die Richtlinien können Ihnen bei Interesse zuges<strong>an</strong>dt werden.<br />
Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt <strong>an</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> - Kämmerei<br />
Hauptstr. 7<br />
73262 <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
o<strong>der</strong><br />
post@reichenbach-fils.de<br />
Sie erhalten d<strong>an</strong>n<br />
umgehend die<br />
Richtlinien <strong>der</strong><br />
Bauplatzvergabe<br />
und das Formblatt<br />
zur Bauplatzbewerbung<br />
zuges<strong>an</strong>dt.<br />
Bei Interesse ist<br />
Ihre schriftliche<br />
Bewerbung bis<br />
spätestens Sonntag,<br />
08. September<br />
2013<br />
beim Bürgermeisteramt<br />
<strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, Herrn Steiger, Hauptstr. 7, 73262 <strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, in einem verschlossenen Umschlag mit<br />
<strong>der</strong> Bezeichnung „Bewerbung Grundstück Am <strong>Reichenbach</strong>“<br />
einzureichen.<br />
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Steiger,<br />
Tel. 07153/5005-17 o<strong>der</strong> steiger@reichenbach-fils.de