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275 Abs. 1 BGB)?

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Lösungsskizze<br />

II.<br />

Anspruch K gegen V auf Schadensersatz nach §§ 280 <strong>Abs</strong>. 1, 3, 283 S. 1 <strong>BGB</strong><br />

1. Schuldverhältnis V/K: § 433 <strong>BGB</strong> (+)<br />

2. Pflichtverletzung V: unvollständige Lieferung, § 266 <strong>BGB</strong>;<br />

• vgl. auch § 434 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>BGB</strong><br />

• wenn K beweisen kann, dass Lieferung unvollständig angekommen ist<br />

(Umschlag beschädigt = unstreitig; Eltern der K als Zeugen) (+)<br />

3. Vertretenmüssen: § 280 <strong>Abs</strong>. 1 S. 2 iVm §§ 276 – 278 <strong>BGB</strong><br />

a) Eigenes Verschulden der V: nicht, wenn V darlegt und beweist, dass sie<br />

Sammelkarten gut verpackt bei der Post abgeliefert hat<br />

• Beweislast (Frage 3): insoweit V (§ 280 <strong>Abs</strong>. 1 S. 2 <strong>BGB</strong>)<br />

WS 2012/2013<br />

Dr. Barbara v. Finckenstein

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