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Förster der Zukunft: Was wollen, können, sollen sie? Förster der - BDF

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die in den Genuss einer solchen Zahlung<br />

kommen könnten, stehen bereits fest.<br />

Allerdings wurde in einem LMS darauf<br />

hingewiesen, dass aus Haushaltsgründen<br />

diese Zahlungen erst im Haushaltsjahr<br />

2006 vollzogen werden <strong>können</strong>.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Landwirtschaft hingegen<br />

wurden die Zahlungen bereits ausgereicht.<br />

Der ÜPR hat gegenüber <strong>der</strong> Verwaltungsspitze<br />

mehrfach sehr deutlich<br />

gegen diese Ungleichbehandlung protestiert.<br />

Bei <strong>der</strong> Prämie und Zulage handelt<br />

es sich um Gehaltsbestandteile, die durch<br />

eine Beamtenrechtsreform allen Beschäftigten<br />

bereits vorher abgezogen wurden.<br />

Insofern sind diese Mittel keine dekkungsfähigen<br />

Haushaltsmittel. Der ÜPR<br />

bestand aus diesem Grund auf einer Auszahlung<br />

<strong>der</strong> Gel<strong>der</strong> noch im HH-Jahr<br />

2005 und hat dies dem Staatsministerium<br />

mitgeteilt.<br />

In einem Antwortschreiben des Ministeriums<br />

wird allerdings darauf hingewiesen,<br />

dass eine Auszahlung nur im<br />

Rahmen vorhandener Haushaltsmittel<br />

erfolgen kann. Für das HHJ 2006 ist die<br />

zusätzliche Ausreichung in Absprache mit<br />

dem Finanzministerium angestrebt. Eine<br />

Gleichbehandlung mit den Kollegen aus<br />

dem Bereich Landwirtschaft ist nicht<br />

möglich, da beide Bereiche über getrennte<br />

Haushalte verfügen.<br />

Zusammenlegung von Standorten <strong>der</strong> ÄLF<br />

Dem ÜPR wurde das Konzept zur Standortzusammenlegung<br />

übergeben. Nach<br />

Rückfragen bei allen Ämtern für Landwirtschaft<br />

und Forsten (ÄLF) gibt es bei<br />

<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Reformbeschlüsse relativ<br />

wenige Probleme. Die größten Probleme<br />

ergeben sich aus <strong>der</strong> mangelnden<br />

Haushaltsausstattung für den Geschäftsbedarf<br />

und Gebäudeunterhalt. Bei einzelnen<br />

ÄLF gibt es daher noch Klärungsbedarf.<br />

<strong>BDF</strong> stellt Beamtenvertreter<br />

Landesnachrichten<br />

Gebäudelisten und Dienstwohnungen<br />

Bereits vor dem Stichtag <strong>der</strong> Reform wurden<br />

die Gebäude <strong>der</strong> Staatsforstverwaltung<br />

zwischen Forstverwaltung und BaySF<br />

aufgeteilt. Der ehemalige HPR wurde bei<br />

<strong>der</strong> Gebäudeaufteilung nicht informiert.<br />

Auch wenn dies kein beteiligungspflichtiger<br />

Vorgang war, hätte <strong>der</strong> HPR eine Information<br />

erwartet. Dies wurde durch<br />

den ÜPR <strong>der</strong> Verwaltung mitgeteilt.<br />

Im Grundsatz kann die Forstverwaltung<br />

und auch die BaySF nur Gebäude<br />

weiterhin bewirtschaften, wenn diese für<br />

den Dienstbetrieb noch benötigt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Forstverwaltung handelt es sich<br />

dabei im Wesentlichen um Schulen,<br />

Dienstgebäude <strong>der</strong> ÄLF sowie die Forstdienststellen.<br />

Alle weiteren Gebäude,<br />

d.h. auch Forstmietanwesen, mussten als<br />

entbehrlich gemeldet werden und gehen<br />

damit in die Bewirtschaftung des Landesamtes<br />

für Finanzen über, das diese<br />

Gebäude entwe<strong>der</strong> verkauft o<strong>der</strong> weitervermietet.<br />

Bestehende Mietverhältnisse von Beschäftigten<br />

werden <strong>der</strong>zeit von <strong>der</strong> Übergabe<br />

in den Finanzhaushalt nicht berührt<br />

und es gelten die üblichen Kündigungsschutzregelungen.<br />

Bei leer stehenden<br />

Gebäuden bzw. frei werdenden Gebäuden,<br />

in die Beschäftigte <strong>der</strong> Forstverwaltung<br />

einziehen möchten, wäre ein Antrag<br />

auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung<br />

an die gebäudeverwaltende<br />

Behörde zu stellen, d.h. entwe<strong>der</strong> an das<br />

noch zuständige ALF o<strong>der</strong> das bewirtschaftende<br />

Landesamt für Finanzen (LfF).<br />

Dabei sollte auf die mit dem ehemaligen<br />

HPR seinerzeit ausgehandelte Vereinbarung<br />

zur Wohnungsfürsorge in <strong>der</strong><br />

„Dienstvereinbarung“ und „Abrede zur<br />

sozialverträglichen Umsetzung <strong>der</strong> Reform<br />

<strong>der</strong> Bayerischen Staatsforstverwaltung“<br />

verwiesen werden. Auch gilt in<br />

diesem Zusammenhang <strong>der</strong> Punkt 7:<br />

Der <strong>BDF</strong> stellt im neu gewählten Gesamtpersonalrat <strong>der</strong> Bayerischen Staatsforsten<br />

mit Gunther Hahner (Forstbetrieb Hammelburg) und Wolfgang Pröls<br />

(Forstbetrieb Waldsassen) die beiden Beamtensitze im Gesamtpersonalrat <strong>der</strong><br />

Bayerischen Staatsforsten.<br />

<strong>BDF</strong><br />

Unterstützung bei Wohnungsbeschaffung<br />

Wohnungsfürsorge aus „Verwaltung 21 –<br />

Grundsätze für personalrechtliche Maßnahmen“.<br />

Diese Vereinbarungen müsste<br />

je<strong>der</strong> Beschäftigte kennen.<br />

Verkauf von Gebäuden<br />

Für den Verkauf an den Wohnungsinhaber<br />

gibt es nach einem Schreiben des Finanzministeriums<br />

an die Landesämter<br />

für Finanzen die Möglichkeit des freihändigen<br />

Verkaufs an die Mieter. Einschlägig<br />

sind in diesem Zusammenhang auch die<br />

Richtlinien für den Verkehr mit staatseigenen<br />

Grundstücken, v.a. Punkt 1.3. ff..<br />

Weitere Informationen wären beim ÜPR<br />

zu erfragen.<br />

Verbissaufnahme und Vegetationsgutachten<br />

Diese wichtige Aufgabe ist von den Kolleginnen<br />

und Kollegen im Jahr 2006 durchzuführen.<br />

Die Personaldecke und <strong>der</strong> Gerätebestand<br />

sind dabei äußerst dünn.<br />

Auch dürfen keine Hilfskräfte hierzu beschäftigt<br />

werden. Die ÄLF sind aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />

diese Aufgabe zu organi<strong>sie</strong>ren, wobei das<br />

Staatsministerium bestrebt ist, personelle<br />

Engpässe zu decken. Der ÜPR wird über<br />

die aktuelle Situation in <strong>der</strong> Januar-Sitzung<br />

informiert werden.<br />

Einstellung von Forstreferendaren und<br />

Forstinspektoranwärtern<br />

Auch in diesem Jahr <strong>sollen</strong> junge Forstkollegen<br />

eingestellt werden. Dies war<br />

auch eine Zusage <strong>der</strong> Politik bei <strong>der</strong><br />

Forstreform. Im Rahmen des Einstellungskorridors<br />

<strong>können</strong> 20 Prozent <strong>der</strong> Altersabgänge<br />

bezogen auf die jeweilige<br />

Laufbahn wie<strong>der</strong> eingestellt werden. So<br />

wurden in diesem Jahr 4 Forstreferendare<br />

eingestellt. Die Anzahl <strong>der</strong> einzustellenden<br />

Anwärter steht <strong>der</strong>zeit noch nicht<br />

fest. Der ÜPR hofft, dass eine entsprechende<br />

Anzahl von jungen Kollegen auch<br />

dieser Laufbahn eingestellt werden.<br />

Beför<strong>der</strong>ung und Höhergruppierung<br />

In „Verwaltung 21, Grundsätze für personalrechtliche<br />

Maßnahmen“ werden unter<br />

Punkt 3 Aussagen zu anstehenden Beför-

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