Förster der Zukunft: Was wollen, können, sollen sie? Förster der - BDF
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die in den Genuss einer solchen Zahlung<br />
kommen könnten, stehen bereits fest.<br />
Allerdings wurde in einem LMS darauf<br />
hingewiesen, dass aus Haushaltsgründen<br />
diese Zahlungen erst im Haushaltsjahr<br />
2006 vollzogen werden <strong>können</strong>.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Landwirtschaft hingegen<br />
wurden die Zahlungen bereits ausgereicht.<br />
Der ÜPR hat gegenüber <strong>der</strong> Verwaltungsspitze<br />
mehrfach sehr deutlich<br />
gegen diese Ungleichbehandlung protestiert.<br />
Bei <strong>der</strong> Prämie und Zulage handelt<br />
es sich um Gehaltsbestandteile, die durch<br />
eine Beamtenrechtsreform allen Beschäftigten<br />
bereits vorher abgezogen wurden.<br />
Insofern sind diese Mittel keine dekkungsfähigen<br />
Haushaltsmittel. Der ÜPR<br />
bestand aus diesem Grund auf einer Auszahlung<br />
<strong>der</strong> Gel<strong>der</strong> noch im HH-Jahr<br />
2005 und hat dies dem Staatsministerium<br />
mitgeteilt.<br />
In einem Antwortschreiben des Ministeriums<br />
wird allerdings darauf hingewiesen,<br />
dass eine Auszahlung nur im<br />
Rahmen vorhandener Haushaltsmittel<br />
erfolgen kann. Für das HHJ 2006 ist die<br />
zusätzliche Ausreichung in Absprache mit<br />
dem Finanzministerium angestrebt. Eine<br />
Gleichbehandlung mit den Kollegen aus<br />
dem Bereich Landwirtschaft ist nicht<br />
möglich, da beide Bereiche über getrennte<br />
Haushalte verfügen.<br />
Zusammenlegung von Standorten <strong>der</strong> ÄLF<br />
Dem ÜPR wurde das Konzept zur Standortzusammenlegung<br />
übergeben. Nach<br />
Rückfragen bei allen Ämtern für Landwirtschaft<br />
und Forsten (ÄLF) gibt es bei<br />
<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Reformbeschlüsse relativ<br />
wenige Probleme. Die größten Probleme<br />
ergeben sich aus <strong>der</strong> mangelnden<br />
Haushaltsausstattung für den Geschäftsbedarf<br />
und Gebäudeunterhalt. Bei einzelnen<br />
ÄLF gibt es daher noch Klärungsbedarf.<br />
<strong>BDF</strong> stellt Beamtenvertreter<br />
Landesnachrichten<br />
Gebäudelisten und Dienstwohnungen<br />
Bereits vor dem Stichtag <strong>der</strong> Reform wurden<br />
die Gebäude <strong>der</strong> Staatsforstverwaltung<br />
zwischen Forstverwaltung und BaySF<br />
aufgeteilt. Der ehemalige HPR wurde bei<br />
<strong>der</strong> Gebäudeaufteilung nicht informiert.<br />
Auch wenn dies kein beteiligungspflichtiger<br />
Vorgang war, hätte <strong>der</strong> HPR eine Information<br />
erwartet. Dies wurde durch<br />
den ÜPR <strong>der</strong> Verwaltung mitgeteilt.<br />
Im Grundsatz kann die Forstverwaltung<br />
und auch die BaySF nur Gebäude<br />
weiterhin bewirtschaften, wenn diese für<br />
den Dienstbetrieb noch benötigt werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Forstverwaltung handelt es sich<br />
dabei im Wesentlichen um Schulen,<br />
Dienstgebäude <strong>der</strong> ÄLF sowie die Forstdienststellen.<br />
Alle weiteren Gebäude,<br />
d.h. auch Forstmietanwesen, mussten als<br />
entbehrlich gemeldet werden und gehen<br />
damit in die Bewirtschaftung des Landesamtes<br />
für Finanzen über, das diese<br />
Gebäude entwe<strong>der</strong> verkauft o<strong>der</strong> weitervermietet.<br />
Bestehende Mietverhältnisse von Beschäftigten<br />
werden <strong>der</strong>zeit von <strong>der</strong> Übergabe<br />
in den Finanzhaushalt nicht berührt<br />
und es gelten die üblichen Kündigungsschutzregelungen.<br />
Bei leer stehenden<br />
Gebäuden bzw. frei werdenden Gebäuden,<br />
in die Beschäftigte <strong>der</strong> Forstverwaltung<br />
einziehen möchten, wäre ein Antrag<br />
auf Zuweisung einer Staatsbedienstetenwohnung<br />
an die gebäudeverwaltende<br />
Behörde zu stellen, d.h. entwe<strong>der</strong> an das<br />
noch zuständige ALF o<strong>der</strong> das bewirtschaftende<br />
Landesamt für Finanzen (LfF).<br />
Dabei sollte auf die mit dem ehemaligen<br />
HPR seinerzeit ausgehandelte Vereinbarung<br />
zur Wohnungsfürsorge in <strong>der</strong><br />
„Dienstvereinbarung“ und „Abrede zur<br />
sozialverträglichen Umsetzung <strong>der</strong> Reform<br />
<strong>der</strong> Bayerischen Staatsforstverwaltung“<br />
verwiesen werden. Auch gilt in<br />
diesem Zusammenhang <strong>der</strong> Punkt 7:<br />
Der <strong>BDF</strong> stellt im neu gewählten Gesamtpersonalrat <strong>der</strong> Bayerischen Staatsforsten<br />
mit Gunther Hahner (Forstbetrieb Hammelburg) und Wolfgang Pröls<br />
(Forstbetrieb Waldsassen) die beiden Beamtensitze im Gesamtpersonalrat <strong>der</strong><br />
Bayerischen Staatsforsten.<br />
<strong>BDF</strong><br />
Unterstützung bei Wohnungsbeschaffung<br />
Wohnungsfürsorge aus „Verwaltung 21 –<br />
Grundsätze für personalrechtliche Maßnahmen“.<br />
Diese Vereinbarungen müsste<br />
je<strong>der</strong> Beschäftigte kennen.<br />
Verkauf von Gebäuden<br />
Für den Verkauf an den Wohnungsinhaber<br />
gibt es nach einem Schreiben des Finanzministeriums<br />
an die Landesämter<br />
für Finanzen die Möglichkeit des freihändigen<br />
Verkaufs an die Mieter. Einschlägig<br />
sind in diesem Zusammenhang auch die<br />
Richtlinien für den Verkehr mit staatseigenen<br />
Grundstücken, v.a. Punkt 1.3. ff..<br />
Weitere Informationen wären beim ÜPR<br />
zu erfragen.<br />
Verbissaufnahme und Vegetationsgutachten<br />
Diese wichtige Aufgabe ist von den Kolleginnen<br />
und Kollegen im Jahr 2006 durchzuführen.<br />
Die Personaldecke und <strong>der</strong> Gerätebestand<br />
sind dabei äußerst dünn.<br />
Auch dürfen keine Hilfskräfte hierzu beschäftigt<br />
werden. Die ÄLF sind aufgefor<strong>der</strong>t,<br />
im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />
diese Aufgabe zu organi<strong>sie</strong>ren, wobei das<br />
Staatsministerium bestrebt ist, personelle<br />
Engpässe zu decken. Der ÜPR wird über<br />
die aktuelle Situation in <strong>der</strong> Januar-Sitzung<br />
informiert werden.<br />
Einstellung von Forstreferendaren und<br />
Forstinspektoranwärtern<br />
Auch in diesem Jahr <strong>sollen</strong> junge Forstkollegen<br />
eingestellt werden. Dies war<br />
auch eine Zusage <strong>der</strong> Politik bei <strong>der</strong><br />
Forstreform. Im Rahmen des Einstellungskorridors<br />
<strong>können</strong> 20 Prozent <strong>der</strong> Altersabgänge<br />
bezogen auf die jeweilige<br />
Laufbahn wie<strong>der</strong> eingestellt werden. So<br />
wurden in diesem Jahr 4 Forstreferendare<br />
eingestellt. Die Anzahl <strong>der</strong> einzustellenden<br />
Anwärter steht <strong>der</strong>zeit noch nicht<br />
fest. Der ÜPR hofft, dass eine entsprechende<br />
Anzahl von jungen Kollegen auch<br />
dieser Laufbahn eingestellt werden.<br />
Beför<strong>der</strong>ung und Höhergruppierung<br />
In „Verwaltung 21, Grundsätze für personalrechtliche<br />
Maßnahmen“ werden unter<br />
Punkt 3 Aussagen zu anstehenden Beför-