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Taxordnung Taxordnung - Stadt Rorschach

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• grosse Zimmer (3. Stock) CHF 120.--<br />

• Ferienzimmer (möbliert, inkl. Bett- und Frotteewäsche) CHF 120.--<br />

In der Heimtaxe sind folgende Leistungen enthalten:<br />

• die Unterkunft in einem Zimmer (inkl. Strom, Wasser, Heizung); die Zimmer<br />

enthalten eine Nasszelle und einen Einbauschrank<br />

• Vollpension inkl. Kaffee, Tee, Wasser, zu den Mahlzeiten<br />

• das Besorgen der Bett- und Leibwäsche gemäss Wäscheplan<br />

• Zimmerreinigung gemäss Reinigungsplan<br />

• Notruf in allen Zimmer (während 24 Stunden im Tag)<br />

• die Benützung aller öffentlichen Räume des Heims<br />

• ärztlich verordnete Schon- oder Diätkost<br />

• Standplatz für einen privaten Schrank im Keller<br />

• Anschluss für Telefon und Kabel-TV in allen Zimmern.<br />

In der Heimtaxe sind die folgenden Leistungen nicht eingeschlossen:<br />

• Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial<br />

• Pflege- und Betreuungsleistungen<br />

Direkt von den Dienstleistern in Rechnung gestellt werden:<br />

• Konzessionsgebühren für Radio, TV, Telefon<br />

• Haftpflichtversicherung<br />

• Kranken- und Unfallversicherung, Krankentransporte<br />

• Sonstige Nebenleistungen und persönliche Auslagen gemäss Punkt 3.4<br />

3.2 Betreuungstaxen<br />

Die Betreuungskosten beinhalten die Tätigkeiten der MitarbeiterInnen der Pflege und Betreuung,<br />

welche nicht ausdrücklich als Pflegekosten im Sinne der Gesetzgebung ausgeschieden<br />

werden. Dazu gehören unter anderem auch Betreuungsaufgaben wie Medikamente<br />

richten, Begleiten zu Mahlzeiten. Zusätzlich sind hier die Aufwendungen gedeckt für das<br />

Aktivitätenprogramm wie Turnen, Gedächtnistraining, Spielnachmittage usw.<br />

Die Betreuungstaxen sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.<br />

3.3 Pflegetaxen<br />

Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem<br />

(BESA).<br />

Die Tarife für die krankenkassenpflichtigen und –nichtpflichtigen Leistungen werden nach<br />

BESA erfasst. Die erste Einstufung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt und danach in<br />

der Regel halbjährlich. Bei wesentlichen Veränderungen des Gesundheitszustandes werden<br />

die BESA-Einstufung und entsprechend auch die Pflegetaxe ab Eintritt der Veränderung angepasst.<br />

___________________________________________________________________________________<br />

<strong>Taxordnung</strong> Altersheim der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> 2

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