Taxordnung Taxordnung - Stadt Rorschach
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• grosse Zimmer (3. Stock) CHF 120.--<br />
• Ferienzimmer (möbliert, inkl. Bett- und Frotteewäsche) CHF 120.--<br />
In der Heimtaxe sind folgende Leistungen enthalten:<br />
• die Unterkunft in einem Zimmer (inkl. Strom, Wasser, Heizung); die Zimmer<br />
enthalten eine Nasszelle und einen Einbauschrank<br />
• Vollpension inkl. Kaffee, Tee, Wasser, zu den Mahlzeiten<br />
• das Besorgen der Bett- und Leibwäsche gemäss Wäscheplan<br />
• Zimmerreinigung gemäss Reinigungsplan<br />
• Notruf in allen Zimmer (während 24 Stunden im Tag)<br />
• die Benützung aller öffentlichen Räume des Heims<br />
• ärztlich verordnete Schon- oder Diätkost<br />
• Standplatz für einen privaten Schrank im Keller<br />
• Anschluss für Telefon und Kabel-TV in allen Zimmern.<br />
In der Heimtaxe sind die folgenden Leistungen nicht eingeschlossen:<br />
• Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial<br />
• Pflege- und Betreuungsleistungen<br />
Direkt von den Dienstleistern in Rechnung gestellt werden:<br />
• Konzessionsgebühren für Radio, TV, Telefon<br />
• Haftpflichtversicherung<br />
• Kranken- und Unfallversicherung, Krankentransporte<br />
• Sonstige Nebenleistungen und persönliche Auslagen gemäss Punkt 3.4<br />
3.2 Betreuungstaxen<br />
Die Betreuungskosten beinhalten die Tätigkeiten der MitarbeiterInnen der Pflege und Betreuung,<br />
welche nicht ausdrücklich als Pflegekosten im Sinne der Gesetzgebung ausgeschieden<br />
werden. Dazu gehören unter anderem auch Betreuungsaufgaben wie Medikamente<br />
richten, Begleiten zu Mahlzeiten. Zusätzlich sind hier die Aufwendungen gedeckt für das<br />
Aktivitätenprogramm wie Turnen, Gedächtnistraining, Spielnachmittage usw.<br />
Die Betreuungstaxen sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.<br />
3.3 Pflegetaxen<br />
Als Grundlage für die Taxgestaltung gilt das BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem<br />
(BESA).<br />
Die Tarife für die krankenkassenpflichtigen und –nichtpflichtigen Leistungen werden nach<br />
BESA erfasst. Die erste Einstufung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt und danach in<br />
der Regel halbjährlich. Bei wesentlichen Veränderungen des Gesundheitszustandes werden<br />
die BESA-Einstufung und entsprechend auch die Pflegetaxe ab Eintritt der Veränderung angepasst.<br />
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<strong>Taxordnung</strong> Altersheim der <strong>Stadt</strong> <strong>Rorschach</strong> 2