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Jahresbericht I 2012 - Raiffeisen-Volksbank Neustadt eG

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Zusammenfassende Schlussbemerkungen<br />

Der Genossenschaftsverband e.V. hat als zuständiger gesetzlicher Prüfungsverband bei der<br />

<strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Volksbank</strong> <strong>Neustadt</strong> <strong>eG</strong>, <strong>Neustadt</strong> am Rübenberge,<br />

die Prüfung nach § 53 Genossenschaftsgesetz in Verbindung mit der Prüfung des Jahresabschlusses<br />

zum 31. Dezember <strong>2012</strong> sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr <strong>2012</strong> gemäß § 340k Handelsgesetzbuch<br />

sowie die nach § 29 Kreditwesengesetz vorgeschriebenen bankaufsichtsrechtlichen Prüfungen<br />

mit folgendem Ergebnis durchgeführt:<br />

Die geschäftliche Entwicklung der Bank war im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> geprägt durch steigende Kundeneinlagen<br />

und Forderungen an Kunden. Die Bilanzsumme nahm um 8,7 % auf 81,5 Mio. EUR zu.<br />

Das Dienstleistungsgeschäft nahm insbesondere im Vermittlungsgeschäft im Bereich der Vermögensverwaltung<br />

und -beratung als auch im Kreditgeschäft eine positive Entwicklung, während sich das<br />

Wertpapier- und Depotgeschäft abschwächte.<br />

Im Warengeschäft entwickelten sich die Bezugs- und Absatzumsätze positiv.<br />

Das Rechnungswesen wird den gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht.<br />

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember <strong>2012</strong> ist ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt<br />

und durch ein vollständiges Inventar belegt. Gliederung und Bewertung entsprechen Gesetz und<br />

Satzung. Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt.<br />

Rückstellungen und Wertberichtigungen bestehen in angemessener Höhe.<br />

Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf, die Lage, die voraussichtliche Entwicklung der Bank sowie<br />

die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.<br />

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember <strong>2012</strong> wurde mit Datum vom 11. Juni 2013 mit dem uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk versehen.<br />

Die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Bestimmungen waren bei der Bank gemäß<br />

§ 20 Abs. 4 Prüfungsberichtsverordnung für das abgelaufene Jahr nicht Gegenstand der Prüfung.<br />

Den Anzeigepflichten nach dem Kreditwesengesetz sowie den sonstigen bankaufsichtsrechtlichen<br />

Vorschriften wurde entsprochen.<br />

Die Organisation der Bank ist zweckmäßig und an der Art und dem Umfang der Geschäftstätigkeit<br />

ausgerichtet. Sie gewährleistet unter Beachtung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen eine<br />

ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung.<br />

Das Interne Planungs-, Steuerungs- und Überwachungssystem sowie die Ausgestaltung der Internen<br />

Revision entsprechen den Anforderungen an eine Bank dieser Größe und Struktur.<br />

Der Vorstand hat ein angemessenes Risikomanagementsystem eingerichtet. Die wesentlichen Risiken<br />

werden laufend mit geeigneten Instrumenten und Verfahren bewertet und mit Hilfe von Risikolimiten<br />

überwacht und gesteuert.<br />

Auf der Grundlage dieser Verfahren und des vorhandenen Risikodeckungspotenzials der Bank ist die<br />

Risikotragfähigkeit sowohl unter den von ihr definierten Standard- als auch Stress-Szenarien gegeben.<br />

Im Kreditgeschäft sind keine besonderen strukturellen Risiken erkennbar.<br />

Die gesetzlichen und satzungsmäßigen Kreditgrenzen sind eingehalten.<br />

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