Jahresbericht I 2012 - Raiffeisen-Volksbank Neustadt eG
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Zusammenfassende Schlussbemerkungen<br />
Der Genossenschaftsverband e.V. hat als zuständiger gesetzlicher Prüfungsverband bei der<br />
<strong>Raiffeisen</strong>-<strong>Volksbank</strong> <strong>Neustadt</strong> <strong>eG</strong>, <strong>Neustadt</strong> am Rübenberge,<br />
die Prüfung nach § 53 Genossenschaftsgesetz in Verbindung mit der Prüfung des Jahresabschlusses<br />
zum 31. Dezember <strong>2012</strong> sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr <strong>2012</strong> gemäß § 340k Handelsgesetzbuch<br />
sowie die nach § 29 Kreditwesengesetz vorgeschriebenen bankaufsichtsrechtlichen Prüfungen<br />
mit folgendem Ergebnis durchgeführt:<br />
Die geschäftliche Entwicklung der Bank war im Geschäftsjahr <strong>2012</strong> geprägt durch steigende Kundeneinlagen<br />
und Forderungen an Kunden. Die Bilanzsumme nahm um 8,7 % auf 81,5 Mio. EUR zu.<br />
Das Dienstleistungsgeschäft nahm insbesondere im Vermittlungsgeschäft im Bereich der Vermögensverwaltung<br />
und -beratung als auch im Kreditgeschäft eine positive Entwicklung, während sich das<br />
Wertpapier- und Depotgeschäft abschwächte.<br />
Im Warengeschäft entwickelten sich die Bezugs- und Absatzumsätze positiv.<br />
Das Rechnungswesen wird den gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht.<br />
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember <strong>2012</strong> ist ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt<br />
und durch ein vollständiges Inventar belegt. Gliederung und Bewertung entsprechen Gesetz und<br />
Satzung. Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt.<br />
Rückstellungen und Wertberichtigungen bestehen in angemessener Höhe.<br />
Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf, die Lage, die voraussichtliche Entwicklung der Bank sowie<br />
die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt.<br />
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember <strong>2012</strong> wurde mit Datum vom 11. Juni 2013 mit dem uneingeschränkten<br />
Bestätigungsvermerk versehen.<br />
Die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Bestimmungen waren bei der Bank gemäß<br />
§ 20 Abs. 4 Prüfungsberichtsverordnung für das abgelaufene Jahr nicht Gegenstand der Prüfung.<br />
Den Anzeigepflichten nach dem Kreditwesengesetz sowie den sonstigen bankaufsichtsrechtlichen<br />
Vorschriften wurde entsprochen.<br />
Die Organisation der Bank ist zweckmäßig und an der Art und dem Umfang der Geschäftstätigkeit<br />
ausgerichtet. Sie gewährleistet unter Beachtung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen eine<br />
ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung.<br />
Das Interne Planungs-, Steuerungs- und Überwachungssystem sowie die Ausgestaltung der Internen<br />
Revision entsprechen den Anforderungen an eine Bank dieser Größe und Struktur.<br />
Der Vorstand hat ein angemessenes Risikomanagementsystem eingerichtet. Die wesentlichen Risiken<br />
werden laufend mit geeigneten Instrumenten und Verfahren bewertet und mit Hilfe von Risikolimiten<br />
überwacht und gesteuert.<br />
Auf der Grundlage dieser Verfahren und des vorhandenen Risikodeckungspotenzials der Bank ist die<br />
Risikotragfähigkeit sowohl unter den von ihr definierten Standard- als auch Stress-Szenarien gegeben.<br />
Im Kreditgeschäft sind keine besonderen strukturellen Risiken erkennbar.<br />
Die gesetzlichen und satzungsmäßigen Kreditgrenzen sind eingehalten.<br />
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