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SICHERHEITSBELEUCHTUNG - RZB

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DEUTSCHE NORMEN UND VORSCHRIFTEN<br />

VDE 0108 TEIL – 100 NOTBELEUCHTUNG<br />

Verkaufsstätten<br />

Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten<br />

MVkVO<br />

Verkaufsräume und Ladenstraßen >2.000 m²<br />

Definition<br />

MUSTERVORSCHRIFTEN / BAURECHT<br />

Verkaufsstätten müssen in folgenden Bereichen eine Sicherheitsbeleuchtung<br />

haben:<br />

- in Verkaufsräumen<br />

- in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und Ladenstraßen<br />

Besonderheiten<br />

keine<br />

Ausnahmen<br />

keine<br />

- in notwendigen Fluren für Kunden<br />

- in Arbeits- und Pausenräumen<br />

- in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m²<br />

- in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen<br />

- für Hinweisschilder auf Ausgänge und für Stufenbeleuchtung.<br />

Verkaufsstätten VDE 0108 Teil 100<br />

3h<br />

DS<br />

BS<br />

≤ 1,0 sec<br />

CPS<br />

LPS<br />

EB<br />

NEA < 0,5 sec<br />

EN 1838<br />

100%<br />

60 sec<br />

En<br />

50%<br />

5 sec<br />

1,0 lx<br />

Achtung!<br />

Hier sind ausschließlich Mustervorschriften<br />

aufgezeigt. Im Einzelfall kann<br />

es Vorschriften aus der LBO geben, die<br />

ebenfalls zu beachten sind.<br />

Symbollegende<br />

auf Seite 260<br />

256<br />

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