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SICHERHEITSBELEUCHTUNG - RZB

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DEUTSCHE NORMEN UND VORSCHRIFTEN<br />

ARBEITSSTÄTTENRICHTLINIEN<br />

Die neuen „Technischen Regeln für<br />

Arbeitsstätten“<br />

Flucht und Rettungswegeplan<br />

ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (04/2007)<br />

ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (08/2007)<br />

ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme<br />

(05/2009)<br />

Die Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 216 „Optische Sicherheitsleitsysteme<br />

(einschließlich Sicherheitsbeleuchtung)“ gilt bis Ende August<br />

2010 parallel zur ASR A3.4/3. Die alte Arbeitsstättenrichtlinie ASR 7/4<br />

„Sicherheitsbeleuchtung“ wurde im Mai 2009 durch die ASR A3.4/3<br />

ersetzt.<br />

ASR A1.3<br />

Inhalt<br />

1. Zielstellung<br />

2. Anwendungsbereich<br />

3. Begriffsbestimmungen<br />

4. Allgemeines<br />

5. Kennzeichnung<br />

6. Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen<br />

7. Kennzeichnung von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen<br />

Anlage(n)<br />

Richtungsangabe<br />

Rettungsweg / Notausgang<br />

Ziel<br />

Die ASR A1.3 konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Nach § 3 der<br />

Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 des Anhangs sind<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen,<br />

wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit anders nicht zu vermeiden<br />

sind.<br />

Anwendungsbereich<br />

Mit Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung wird die Richtlinie 92/58/<br />

EWG über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

am Arbeitsplatz über einen gleitenden Verweis für<br />

den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung in nationales Recht<br />

umgesetzt.<br />

Technische Änderungen vorbehalten<br />

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