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SICHERHEITSBELEUCHTUNG - RZB

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DEUTSCHE NORMEN UND VORSCHRIFTEN<br />

DIN 4844 TEIL 1 UND TEIL 2 BGV A 8<br />

Gestaltung von Rettungszeichen<br />

quadratisch<br />

rechteckig b = 2 x a<br />

a<br />

a<br />

Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

1. Geltungsbereich<br />

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

am Arbeitsplatz.<br />

g<br />

a<br />

g<br />

a<br />

2. Begriffe<br />

Leuchtdichte<br />

Sicherheitsfarbe (grün)<br />

Kontrastfarbe (weiß)<br />

Rettungszeichen<br />

- ein Sicherheitszeichen, das den Rettungsweg oder Notausgang, den<br />

Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst<br />

kennzeichnet.<br />

3. Durchführung<br />

Rettungswege sind deutlich geführte und gekennzeichnete Wege zur<br />

Flucht der Arbeitnehmer sowie zur Rettung und Bergung gefährdeter oder<br />

verletzter Arbeitnehmer von außerhalb der Gefahrbereiche.<br />

Leuchtdichte im Netzbetrieb nach DIN 4844-Teil 1 (05/2005): Mittelwert der<br />

Leuchtdichte der Kontrastfarbe mind. 500 cd/m 2<br />

4. Erkennbarkeit<br />

- Sicherheitszeichen müssen jederzeit deutlich erkennbar und dauerhaft<br />

angebracht werden. Sie müssen aus solchen Werkstoffen bestehen, die<br />

gegen die Umgebungseinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig<br />

sind.<br />

Gestaltung von Rettungszeichen<br />

Ein Rettungszeichen setzt sich immer aus der Richtungsangabe und dem<br />

Rettungsweg- / Notausgangsymbol zusammen.<br />

Richtungsangabe<br />

Rettungsweg / Notausgang<br />

- Bei unzureichender natürlicher Beleuchtung am Anbringungsort der<br />

Sicherheitszeichen muss die Erkennbarkeit durch künstliche Beleuchtung<br />

der Sicherheitszeichen sichergestellt werden.<br />

5. Instandhaltung<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Einrichtungen für die Sicherheitsund<br />

Gesundheitsschutzkennzeichnung instand gehalten werden.<br />

6. Prüfungen<br />

- Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße<br />

Einsatz und ordnungsgemäße Zustand der Sicherheits- und<br />

Gesundheitsschutzkennzeichnung regelmäßig, mindestens jedoch alle 2<br />

Jahre, geprüft werden.<br />

- Vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig, mindestens<br />

jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden.<br />

Richtungsangabe<br />

Rettungsweg / Notausgang<br />

Notausgang<br />

262<br />

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