Lehramtsreader (3.Auflage nach der neuen ... - RZ User
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Teil V: Das erste Staatsexamen<br />
Die in diesem Kapitel angegebenen Paragraphen beziehen sich auf die ”Verordnung des Kultusministeriums über die<br />
Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien”, kurz WPO.<br />
V.1 Anmeldefristen und -unterlagen (§5 - §10 WPO)<br />
Anmeldeunterlagen erhaltet ihr Studierendensekretariat, Seminarstr. 2 o<strong>der</strong> im Internet:<br />
http://www.oberschulamt-karlsruhe.de/vis/downloads/downloads.php?kid=14<br />
Die Anmeldung ist nur möglich zu den Anmeldeterminen im April und Oktober<br />
Es gibt zwei Anmeldetermine pro Kalen<strong>der</strong>jahr: 1. bis 30. April für den Herbsttermin (HE) und 1. bis 31. Oktober für den<br />
Frühjahrstermin (FR). Das Staatsexamen kann frühestens ab dem 7.Semester abgelegt werden, da<strong>nach</strong> gibt es keine<br />
Beschränkung mehr, d.h. die sogenannte Regelstudienzeit von zehn Fachsemestern kann über- und unterschritten werden.<br />
Lediglich die Orientierungsprüfung muss bis zum Ende des dritten Semesters und die Zwischenprüfung bis zum Vorlesungsbeginn<br />
des siebten Semesters abgelegt sein, sonst werdet ihr zwangsexmatrikuliert.<br />
Die Anmeldung erfolgt bei <strong>der</strong> zuständigen Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes (LLPA, www.llpa-bw.de) - für<br />
HD ist das Karlsruhe. Dort erhaltet ihr auch die Unterlagen, ihr bekommts sie aber auch, solange <strong>der</strong> Vorrat reicht, im<br />
Studierendensekretariat <strong>der</strong> Uni Heidelberg, Seminarstr. 2.<br />
Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle Karlsruhe, Kreuzstr. 11, 76133 Karlsruhe<br />
zuständig ist: Herr Ehret, Tel: 0721/9264502, juergen.ehret@rpk.bwl.de<br />
* Was muss ich einreichen, um zugelassen zu werden?<br />
Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Anmeldung müssen PrüferInnen und Prüfungsthemen noch nicht endgültig feststehen,<br />
ihr könnt auch letzte Unterlagen noch bis zum Ende <strong>der</strong> Vorlesungszeit <strong>nach</strong>reichen!<br />
Erst auf dem Schwerpunkteblatt müssen die Teilbereiche <strong>der</strong> mündlichen Prüfung eingetragen werden<br />
und erst hier müssen die PrüferInnen unterschreiben. Wo genau ihr diese Blatt erhaltet, ist in jedem<br />
Seminar an<strong>der</strong>s - meist bekommt ihr es bei <strong>der</strong> Bibliotheksaufsicht - informiert Euch aber frühzeitig,<br />
sonst wird es knapp - und denkt an die Unterschriften <strong>der</strong> PrüferInnen!<br />
Die Anmeldeunterlagen umfassen neben den Formblättern auch Merkblätter, die genau anführen, was ihr bis wann einzureichen<br />
habt. Dort erfahrt ihr auch, wofür es Formblätter gibt, was im Original und was in Kopie einzureichen ist. Wenn ihr<br />
den Zulassungsantrag fristgerecht gestellt habt, könnt ihr die meisten Unterlagen (auch Scheine) bis zum letzten<br />
Vorlesungstag des laufenden Semesters <strong>nach</strong>reichen, d.h. bis Mitte Februar (FR) bzw. Juli (HE). Sind die Unterlagen<br />
dann nicht komplett, könnt ihr nicht zugelassen werden. Die folgende Auflistung <strong>der</strong> einzureichenden Unterlagen ist vereinfacht,<br />
ihr müsst auf jeden Fall das offzielle Merkblatt aufmerksam durchlesen, um nichts zu vergessen:<br />
1. Personalbogen* (mit einem Passfoto zu versehen)<br />
2. Zulassungsantrag* (mit Angaben zu Prüfungstyp, zu prüfen<strong>der</strong> Fächerzahl, mündlichen PrüferInnen, Fach <strong>der</strong><br />
Wissenschaftliche Arbeit). Auf dem Zulassungsantrag gibt es 4 Spalten für PrüferInnen. Keine Panik: die Zahl <strong>der</strong><br />
PrüferInnen schwankt je <strong>nach</strong> Fach, d.h. evtl. bleiben Spalten frei. Die Namen <strong>der</strong> PrüferInnen müsst ihr erst auf<br />
dem Schwerpunkteblatt (13.) angeben – und das könnt ihr <strong>nach</strong>reichen.<br />
3. handschriftlicher Lebenslauf*<br />
4. Eidesstattliche Erklärung*, ob schon eine Hochschulprüfung abgelegt o<strong>der</strong> versucht wurde<br />
5. Studienbuch bzw. -bücher mit Semesterblättern aller Hochschulsemester (PS: für fehlende Semesterblätter kann<br />
man im Studierendensekretariat Blankoblätter abholen, lasst ihr sie dort abstempeln, ersetzen sie die Originale!)<br />
6. Aufstellung* über die Seminar- und Übungsscheine<br />
7. Die vorgeschriebenen Fachscheine (sowie ggf. die fachfremden, Exkursions- und Praktikums-Scheine)<br />
8. die Pädagogik- und EPG-Scheine, sowie den Nachweis über das SPS.<br />
9. Abiturzeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung,<br />
10. ggf. erfor<strong>der</strong>liche Sprach<strong>nach</strong>weise, z.B. Latinums- o<strong>der</strong> Graecumszeugnis<br />
11. Zwischenprüfungszeugnisse, evtl. Diplom o<strong>der</strong> MA-Zeugnisse, in Sport Bescheinigung über die praktisch-methodische<br />
Prüfung, (<strong>der</strong> Nachweis über das Vereinspraktikum ist erst zum Referendariat vorzulegen)<br />
12. BAföG-Bescheid und Immatrikulationsbescheinigung<br />
13. Schwerpunkteblatt*: dieses müsst ihr bis zum 1.12. (FR) bzw. 1.6. (HE) einreichen, es wird von den PrüferInnen<br />
abgezeichnet. Es reicht als Angabe <strong>der</strong> PrüferInnen aus - vorausgesetzt die Unterschrift ist leserlich; also: besser<br />
nochmals selbst die Namen <strong>der</strong> PrüferInnen in Druckbuchstaben unter die Unterschriften setzen (verhin<strong>der</strong>t viel<br />
unnötigen Stress vor <strong>der</strong> Prüfung)!<br />
* : Formblatt<br />
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