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Lehramtsreader (3.Auflage nach der neuen ... - RZ User

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V.6 Rücktritt / Nichtzulassung zur Prüfung (§ 18 WPO)<br />

Wenn nicht alle Scheine vollständig eingereicht werden können und man dem Prüfungsamt mitteilt, dass die Anmeldung<br />

nicht fristgerecht komplettiert werden kann, kann man nicht zugelassen werden und daher auch nicht durchfallen. Eine<br />

Anmldung zum nächsten Termin muss dann aber neu beantragt werden!<br />

Wenn dagegen die Anmeldung komplett ist und ein Prüfungstermin vorliegt, gilt bei Nichterscheinen (aus persönlichen<br />

Gründen) die Prüfung als durchgefallen. Ausnahme: ”unpersönliche Gründe”, sprich Gründe, die man nicht zu vertreten<br />

hat, wie Krankheit o<strong>der</strong> Unfall (die jedoch durch aussagekräftige Atteste belegt werden sollten). In diesen Fällen gilt die<br />

Prüfung auch als nicht angetreten.<br />

Wer also nicht weiß, ob er/sie die Vorbereitung rechtzeitig schafft, sollte einen wichtigen Schein (d.h. nicht irgendeinen<br />

Sitzschein, son<strong>der</strong>n einen, ohne den die Anmeldung nicht komplett ist) bis kurz vor Ablaufen <strong>der</strong> „Nachreichefrist“ zurückhalten.<br />

Dieser Schein wird erst dann eingereicht, wenn man weiß, dass man wirklich zur Prüfung antreten kann/will. Merkt<br />

man, dass man es doch nicht schafft, schickt man den Schein nicht ein, die Unterlagen sind nicht komplett - und somit<br />

fehlen die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an <strong>der</strong> Prüfung. So entgeht man <strong>der</strong> Gefahr, auf einmal zugelassen<br />

und alsbald das erste mal durchgefallen zu sein.<br />

V.7 Die Benotung (§ 16 WPO)<br />

In die Endnote fließen neben den Noten in den ersten beiden Hauptfächern (je 40-fach; Berechnung unterschiedlich je<br />

<strong>nach</strong>dem, wieviele Teilprüfungen abgelegt werden müssen) auch die Noten für die Wissenschaftliche Hausarbeit (5-fach),<br />

die pädagogischen Studien (3-fach) und das EPG (2-fach) ein.<br />

Klausurnoten und die Note <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Arbeit werden nicht sofort, son<strong>der</strong>n erst <strong>nach</strong> <strong>der</strong> mündlichen Prüfung<br />

mitgeteilt. Bei geteilter Prüfung kann die Note <strong>der</strong> 1.Prüfung/ Wissenschaftlichen Arbeit auf Nachfrage schriftlich mitgeteilt<br />

werden, mündliche Auskünfte über Noten werden nicht gegeben.<br />

Zusammensetzung <strong>der</strong> Note des ersten Staatsexamens:<br />

Endnote des 1. Hauptfaches: 40 % *)<br />

Endnote des 2. Hauptfaches: 40 % *)<br />

Abschlussarbeit 10 %<br />

1. Proseminar in Pädagogik 3 %<br />

2. Proseminar in Pädagogik 3 %<br />

EPG I 2 %<br />

EPG II 2 %<br />

Endnote 1.HF<br />

Endnote 2.HF<br />

Examensarbeit<br />

1. PS Pädagogik<br />

2. PS Pädagogik<br />

EPG1<br />

EPG2<br />

*) Die Berechnung <strong>der</strong> Endnote ist in den einzelnen Fächern verschieden: Wenn es nur eine mündliche Prüfung gibt,<br />

dann ist das die Endnote, wenn es schriftliche Klausuren gibt, dann wird im Allgemeinen die mündliche Prüfung 3 mal so<br />

schwer gewichtet wie die schriftliche Klausuren. Es werden we<strong>der</strong> Noten von Scheinen aus dem Studium noch die Note<br />

<strong>der</strong> Zwischenprüfung berücksichtigt. Wie genau die Note berechnet wird, erfahrt ihr in <strong>der</strong> Prüfungsordnung.<br />

* Geht die Note des 3.Faches in die Gesamtnote des 2.Staatsexamens ein?<br />

Das hängt davon ab, ob es notwendig ist o<strong>der</strong> nicht. Bei einem 3.Fach, das für die beiden an<strong>der</strong>en Fächer nicht<br />

vorgeschrieben ist, geht die Note nicht in die Gesamtnote ein; bei einem notwendigen, d.h. für diese Kombination<br />

vorgeschriebenen, 3.Fach jedoch schon. Wenn ihr Fragen hierzu habt, wendet euch direkt an das<br />

Landeslehrerprüfungsamt, da eine allgemeine Auskunft hier nicht gegeben werden kann.<br />

* Wann erhalte ich mein Zeugnis?<br />

Es gibt Zeugnisfesttermine: den 31. Mai und 30. November jeden Jahres (sofern diese nicht Sonn- o<strong>der</strong> Feiertage sind).<br />

Zu diesen Zeitpunkten werden die Zeugnisse verschickt.<br />

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