Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in Salzhemmendorf - Flecken ...
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(10) Werden zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellte Gegenstände gem. § 9<br />
Satz 1 von dem ausgeschiedenen Mitglied trotz schriftlicher Aufforderung nicht<br />
zurückgegeben, kann <strong>die</strong> Geme<strong>in</strong>de den Ersatz des entstandenen Schadens<br />
bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten verlangen.<br />
Anlage (zu § 13)<br />
Grundsätze über <strong>die</strong> Organisation der Jugendabteilung<br />
der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> des <strong>Flecken</strong>s <strong>Salzhemmendorf</strong><br />
§ 1<br />
Organisation<br />
Die Jugendabteilung der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> des <strong>Flecken</strong>s <strong>Salzhemmendorf</strong><br />
besteht aus den Jugendabteilungen <strong>in</strong> den Ortsfeuerwehren. Sie s<strong>in</strong>d Bestandteil der<br />
<strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> des <strong>Flecken</strong>s <strong>Salzhemmendorf</strong>.<br />
§ 2<br />
Aufgaben und Ziele<br />
(1) Aufgaben und Ziele der Jugendabteilung s<strong>in</strong>d:<br />
1. E<strong>in</strong>führung der Mitglieder <strong>in</strong> <strong>die</strong> dem Geme<strong>in</strong>wohl und dem Dienst am<br />
Nächsten gewidmete Aufgabe der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> und <strong>die</strong><br />
Vorbereitung auf <strong>die</strong> Aufgaben e<strong>in</strong>es aktiven Mitgliedes der <strong>Freiwillige</strong>n<br />
<strong>Feuerwehr</strong>,<br />
2. Erziehung der Mitglieder zur praktischen Nächstenhilfe,<br />
3. theoretische und praktische Ausbildung <strong>für</strong> den abwehrenden Brandschutz<br />
und <strong>die</strong> Hilfeleistung,<br />
4. Pflege und Förderung des Geme<strong>in</strong>schaftslebens unter den Mitgliedern,<br />
5. Durchführung der Jugendarbeit <strong>in</strong> jugendpflegerischer, kultureller und<br />
sportlicher H<strong>in</strong>sicht.<br />
(2) Bei der praktischen feuerwehrtechnischen Ausbildung an den Fahrzeugen und<br />
Geräten ist <strong>die</strong> körperliche Leistungsfähigkeit des e<strong>in</strong>zelnen Mitgliedes zu<br />
berücksichtigen. Auf <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der Unfallverhütungsvorschriften ist<br />
besonders zu achten.<br />
(3) Die Jugendabteilung gestaltet ihre jugendpflegerische Arbeit nach den Richtl<strong>in</strong>ien<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> öffentliche Anerkennung von Trägern der Jugendarbeit – RdErl.<br />
des MK vom 01.02.1989 (Nds. MBl. S. 188) <strong>in</strong> der jeweils gültigen Fassung,<br />
dem Gesetz zur Neuordnung des K<strong>in</strong>der- und Jugendhilferechts, dem