Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in Salzhemmendorf - Flecken ...
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- Durchführung der <strong>die</strong>nstlichen Veranstaltungen,<br />
- Aufstellung des Dienstplanes,<br />
- Führung des Mitgliederverzeichnisses und Dienstbuches,<br />
- Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlungen,<br />
- Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten.<br />
§ 6<br />
Mitgliederversammlungen der Jugendabteilung der Ortsfeuerwehren<br />
(1) Die Mitgliederversammlung ist bei Bedarf, jedoch m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Jahr,<br />
vom Jugendfeuerwehrwart im E<strong>in</strong>vernehmen mit dem/der Ortsbrandmeister/<strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>zuberufen. Der/<strong>die</strong> Ortsbrandmeister/<strong>in</strong> und der Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart<br />
sollen an der Mitgliederversammlung teilnehmen. An der Mitgliederversammlung<br />
können <strong>die</strong> Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Mitglieder<br />
der Jugendabteilung sowie <strong>die</strong> Mitglieder der Ortsfeuerwehr mit beratender<br />
Stimme teilnehmen. Zu der Mitgliederversammlung ist m<strong>in</strong>destens zwei<br />
Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung e<strong>in</strong>zuladen.<br />
(2) Die Mitgliederversammlung hat <strong>in</strong>sbesondere folgende Aufgaben:<br />
- Vorschlag des Jugendfeuerwehrwartes und des stellvertretenden<br />
Jugendfeuerwehrwartes,<br />
- Genehmigung des Jahresberichtes des Jugendfeuerwehrwartes,<br />
- Entgegennahme des Berichtes über <strong>die</strong> Dienstbeteiligung,<br />
- Beratung und Beschlussfassung über e<strong>in</strong>gebrachte Anträge.<br />
(3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als <strong>die</strong> Hälfte der<br />
Mitglieder anwesend ist.<br />
(4) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der Mehrheit der<br />
anwesenden Mitglieder der Jugendabteilung gefasst; Stimmengleichheit gilt<br />
als Ablehnung. Es wird offen abgestimmt. Abweichend davon wird, wenn e<strong>in</strong><br />
Mitglied es verlangt, schriftlich abgestimmt.<br />
(5) Über jede Sitzung der Mitgliederversammlung ist e<strong>in</strong>e Niederschrift zu fertigen,<br />
<strong>die</strong> vom Jugendfeuerwehrwart und der Sprecher<strong>in</strong> oder dem Sprecher der<br />
Mitglieder (§ 7) zu unterzeichnen ist. E<strong>in</strong>e Ausfertigung ist der Ortsfeuerwehr<br />
und dem Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart zuzuleiten.<br />
§ 7<br />
Sprecher<strong>in</strong> oder Sprecher der Jugendlichen