Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in Salzhemmendorf - Flecken ...
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Jugendförderungsgesetz, dem Bildungsprogramm der Deutschen Jugendfeuerwehr<br />
im Deutschen <strong>Feuerwehr</strong>verband e. V. und den Grundsätzen über<br />
<strong>die</strong> Jugendarbeit des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e.V.<br />
§ 3<br />
Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart<br />
(1) Die Jugendabteilung der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> des <strong>Flecken</strong>s<br />
<strong>Salzhemmendorf</strong> wird von dem/der Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart/<strong>in</strong> geleitet.<br />
Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart/<strong>in</strong> und Stellvertreter/<strong>in</strong> müssen aktive<br />
Mitglieder der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> der Geme<strong>in</strong>de se<strong>in</strong>; sie müssen mit<br />
Erfolg an e<strong>in</strong>em Gruppenführerlehrgang, an e<strong>in</strong>em Gruppenleiterlehrgang und<br />
sollen an e<strong>in</strong>em Lehrgang <strong>für</strong> Führungskräfte der Jugendabteilung an e<strong>in</strong>er<br />
Landesfeuerwehrschule teilgenommen haben. Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart/<strong>in</strong><br />
und Stellvertreter/<strong>in</strong> werden auf Vorschlag der Mehrheit der Jugendfeuerwehrwarte<br />
der Ortsfeuerwehren der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> des <strong>Flecken</strong>s<br />
<strong>Salzhemmendorf</strong> nach Anhörung des Geme<strong>in</strong>dekommandos von dem/der<br />
Geme<strong>in</strong>debrandmeister/<strong>in</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von drei Jahren bestellt.<br />
(2) Der/<strong>die</strong> Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart/<strong>in</strong> leitet <strong>die</strong> Jugendabteilung der<br />
<strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> des <strong>Flecken</strong>s <strong>Salzhemmendorf</strong> nach Maßgabe <strong>die</strong>ser<br />
Grundsätze. Er/sie ist <strong>in</strong>sbesondere zuständig <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
- Beratung der Ortsfeuerwehren <strong>in</strong> Angelegenheiten der Jugendabteilungen,<br />
- Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten,<br />
- E<strong>in</strong>berufung und Leitung der Sitzungen des Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrausschusses,<br />
- Leitung von geme<strong>in</strong>samen Veranstaltungen,<br />
- Vertretung der Jugendabteilung der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> des<br />
<strong>Flecken</strong>s <strong>Salzhemmendorf</strong>, soweit hier<strong>für</strong> der/<strong>die</strong> Geme<strong>in</strong>debrandmeister/<strong>in</strong><br />
zuständig ist.<br />
§ 4<br />
Ausschuss der Jugendabteilung der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong><br />
(Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrausschuss)<br />
(1) Der Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrausschuss besteht aus dem/der Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart/<strong>in</strong>,<br />
dem/der stellvertretenden Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart/<strong>in</strong><br />
und den Jugendfeuerwehrwarten der Ortsfeuerwehren als<br />
Beisitzer/<strong>in</strong>nen.