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Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in Salzhemmendorf - Flecken ...

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12<br />

Jugendförderungsgesetz, dem Bildungsprogramm der Deutschen Jugendfeuerwehr<br />

im Deutschen <strong>Feuerwehr</strong>verband e. V. und den Grundsätzen über<br />

<strong>die</strong> Jugendarbeit des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e.V.<br />

§ 3<br />

Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart<br />

(1) Die Jugendabteilung der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> des <strong>Flecken</strong>s<br />

<strong>Salzhemmendorf</strong> wird von dem/der Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart/<strong>in</strong> geleitet.<br />

Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart/<strong>in</strong> und Stellvertreter/<strong>in</strong> müssen aktive<br />

Mitglieder der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> der Geme<strong>in</strong>de se<strong>in</strong>; sie müssen mit<br />

Erfolg an e<strong>in</strong>em Gruppenführerlehrgang, an e<strong>in</strong>em Gruppenleiterlehrgang und<br />

sollen an e<strong>in</strong>em Lehrgang <strong>für</strong> Führungskräfte der Jugendabteilung an e<strong>in</strong>er<br />

Landesfeuerwehrschule teilgenommen haben. Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart/<strong>in</strong><br />

und Stellvertreter/<strong>in</strong> werden auf Vorschlag der Mehrheit der Jugendfeuerwehrwarte<br />

der Ortsfeuerwehren der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> des <strong>Flecken</strong>s<br />

<strong>Salzhemmendorf</strong> nach Anhörung des Geme<strong>in</strong>dekommandos von dem/der<br />

Geme<strong>in</strong>debrandmeister/<strong>in</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer von drei Jahren bestellt.<br />

(2) Der/<strong>die</strong> Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart/<strong>in</strong> leitet <strong>die</strong> Jugendabteilung der<br />

<strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> des <strong>Flecken</strong>s <strong>Salzhemmendorf</strong> nach Maßgabe <strong>die</strong>ser<br />

Grundsätze. Er/sie ist <strong>in</strong>sbesondere zuständig <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

- Beratung der Ortsfeuerwehren <strong>in</strong> Angelegenheiten der Jugendabteilungen,<br />

- Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeiten,<br />

- E<strong>in</strong>berufung und Leitung der Sitzungen des Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrausschusses,<br />

- Leitung von geme<strong>in</strong>samen Veranstaltungen,<br />

- Vertretung der Jugendabteilung der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> des<br />

<strong>Flecken</strong>s <strong>Salzhemmendorf</strong>, soweit hier<strong>für</strong> der/<strong>die</strong> Geme<strong>in</strong>debrandmeister/<strong>in</strong><br />

zuständig ist.<br />

§ 4<br />

Ausschuss der Jugendabteilung der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong><br />

(Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrausschuss)<br />

(1) Der Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrausschuss besteht aus dem/der Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart/<strong>in</strong>,<br />

dem/der stellvertretenden Geme<strong>in</strong>dejugendfeuerwehrwart/<strong>in</strong><br />

und den Jugendfeuerwehrwarten der Ortsfeuerwehren als<br />

Beisitzer/<strong>in</strong>nen.

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