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Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in Salzhemmendorf - Flecken ...

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(2) Bei der spielerischen Ausbildung an den Fahrzeugen und Geräten ist <strong>die</strong><br />

körperliche Leistungsfähigkeit des e<strong>in</strong>zelnen Mitgliedes zu berücksichtigen. Auf <strong>die</strong><br />

E<strong>in</strong>haltung der Unfallverhütungsvorschriften ist besonders zu achten.<br />

(3) Die Abteilung "K<strong>in</strong>der" gestaltet ihre jugendpflegerische Arbeit nach den<br />

Richtl<strong>in</strong>ien <strong>für</strong> <strong>die</strong> öffentliche Anerkennung von Trägern der Jugendarbeit, des<br />

K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfegesetzes und den hierzu erlassenen gesetzlichen<br />

Änderungen, sonstigen Regelungen und Bestimmungen.<br />

§ 3<br />

Jugendbetreuer<strong>in</strong>nen / Jugendbetreuer der Abteilung "K<strong>in</strong>der"<br />

(1) Die Abteilung "K<strong>in</strong>der" der jeweiligen Ortsfeuerwehr wird von der<br />

Jugendbetreuer<strong>in</strong> / dem Jugendbetreuer geführt. Jugendbetreuer<strong>in</strong> / Jugendbetreuer<br />

und Stellvertreter<strong>in</strong> / Stellvertreter müssen Mitglieder der <strong>Freiwillige</strong>n <strong>Feuerwehr</strong> des<br />

<strong>Flecken</strong>s <strong>Salzhemmendorf</strong> se<strong>in</strong>. Sie müssen an e<strong>in</strong>em Jugendgruppenlehrgang<br />

teilgenommen haben und e<strong>in</strong>en entsprechenden Nachweis führen.<br />

(2) Die Jugendbetreuer<strong>in</strong> / der Jugendbetreuer leitet <strong>die</strong> Abteilung "K<strong>in</strong>der" nach<br />

Maßgabe <strong>die</strong>ser Grundsätze und ist <strong>in</strong>sbesondere zuständig und verantwortlich <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong><br />

- Durchführung der Veranstaltungen,<br />

- Führung des Mitgliederverzeichnisses und des „Dienstbuches“,<br />

- Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeit,<br />

- Zusammenarbeit mit der Ortsbrandmeister<strong>in</strong> / dem Ortsbrandmeister und dem Ortskommando.<br />

§ 4<br />

Rechte und Pflichten<br />

(1) Jedes Mitglied der Abteilung "K<strong>in</strong>der" hat das Recht bei der Gestaltung der<br />

Jugendarbeit aktiv mitzuwirken und <strong>in</strong> eigener Sache gehört zu werden.<br />

(2) Jedes Mitglied übernimmt freiwillig <strong>die</strong> Verpflichtung an Dienststunden und<br />

Gruppenveranstaltungen regelmäßig, pünktlich und aktiv teilzunehmen, <strong>die</strong> im<br />

Rahmen <strong>die</strong>ser Organisationsgrundsätze gegebenen Anordnungen zu befolgen und<br />

<strong>die</strong> Kameradschaft <strong>in</strong>nerhalb der Abteilung "K<strong>in</strong>der" zu pflegen und zu fördern.<br />

§ 5<br />

Sprecher<strong>in</strong> / Sprecher der K<strong>in</strong>der<br />

Die Mitglieder der Abteilung "K<strong>in</strong>der" der Ortsfeuerwehr wählen jeweils <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer

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