Lorenzner Bote - Ausgabe Juni 2007 (2,79 MB) (0 bytes)
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Peter Siesl zu verdanken, der als erster<br />
den Abbruch bemerkt hatte und<br />
die Straße absperrte.<br />
Die Suche nach den Ursachen<br />
Der <strong>Lorenzner</strong> Landrichter Anton<br />
von Petzer hatte unverzüglich<br />
den Vorfall an die vorgesetzte Behörde,<br />
an das Kreisamt gemeldet. Eine<br />
Kommission wurde eingesetzt, um<br />
die Ursache zu klären. Das Ergebnis<br />
dieser Kommission, der neben<br />
dem <strong>Lorenzner</strong> Landrichter Anton<br />
von Petzer auch der Maurermeister<br />
Johann Komploier aus Bruneck und<br />
der Maurermeister Jakob Sagmeister<br />
aus St. Lorenzen als Sachverständige<br />
angehörten, war ziemlich eindeutig.<br />
Ursache war eine Verkettung unglücklicher<br />
Umstände, Mängel in der<br />
Bauleitung und viele Schmelzwasser<br />
und der Regen. Allerdings wurde bei<br />
der Untersuchung auch festgestellt,<br />
dass die Mauer zwar gut gebaut, in<br />
seiner Stärke aber nicht überall den<br />
vorgesehenen Maßen entsprach.<br />
Streit eskaliert bei<br />
den Behörden<br />
Der Vorsitzende der Untersuchungskommission<br />
Ing. Hirn war<br />
seiner Aufgabe wohl auch nicht ganz<br />
gewachsen. Es zeigte sich deutlich,<br />
dass die Schuld in der Zuteilung von<br />
Kompetenzen und der Oberaufsicht,<br />
was vielleicht in der persönlichen<br />
Abneigung höherer Funktionäre<br />
gelegen haben mag, zu suchen war.<br />
Die Korrespondenz zwischen dem<br />
Landgericht, dem Kreisamt und dem<br />
Landesgubernium bzw. der Baudirektion<br />
in Innsbruck wurde auffallend<br />
kühl.<br />
Oben: Planskizze,<br />
die anlässlich der<br />
Untersuchung zur<br />
Ursache des Mauereinsturzes<br />
angefertigt<br />
wurde.<br />
An der Mauer ist<br />
die mittlere der<br />
drei Ausbruchstellen<br />
heute noch<br />
gut zu erkennen.<br />
Am 8. November 1827 schrieb<br />
Kreishauptmann Theordor von Kern<br />
nach der ersten Untersuchung einen<br />
wohl etwas frechen Brief an den Guberneur<br />
Graf von Chotek nach Innsbruck:<br />
„Euer Exzellenz…. Der Erfolg<br />
dieser Untersuchung erregte Lachen,<br />
weil nachdem das ganze Protokoll geschlossen<br />
war, der als Zeuge anwesende<br />
Landrichter, die entscheidende Bemerkung<br />
machte, dass die vernommenen<br />
Kunstverständigen nicht einmahl beeidet<br />
seien, somit ihre Aussagen, die<br />
Basis des Befundes, keine Gültigkeit<br />
wegen verletzter Form haben könne.…<br />
Ich kann die Baudirektion als eine Untersuchungs<br />
Behörde nach dem höchsten<br />
Gesetze, welches Untersuchungen<br />
über Ehre und Eigentum, kurz über<br />
den Zustand der Österreichischen<br />
Staatsbürger nur geprüften und eigens<br />
bevollmächtigten Richtern anvertraut,<br />
nicht erkennen… Die Ehre des mir anvertrauten<br />
Kreisamtes fordert mich auf<br />
Eure Excellenz ghst. zu bitten, dieses<br />
illegale Verfahren gnädigst einzustellen<br />
und ich habe bis auf weiteres dem Kreiskommissar<br />
bedeutet bei diesem Machwerke<br />
von Untersuchung nicht mehr zu<br />
erscheinen…“ Der Kreishauptmann<br />
ging in seiner Stellungnahme aber<br />
noch weiter: „… derjenige untersucht,<br />
ist Richter dessen größter Vortheil es ist,<br />
den Untersuchten schuldig zu finden,<br />
um seinen Platz zu erlangen. Er kann<br />
nicht einmal nach der Gerichts Ordnung<br />
und nach dem Strafgesetze Zeuge<br />
sein, und hier wird er gar als Richter<br />
aufgestellt, und der Kreiscommissar soll<br />
also Platz machen, damit dem alten<br />
Sprichworte zufolge der Wolf den Gänsen<br />
predige…“<br />
Postwendend erhielt der Kreishauptmann<br />
drei Tage später vom<br />
Landespräsidium in Innsbruck einen<br />
scharfen Brief mit klaren Weisungen:<br />
„… Vor allem kann ich Ihnen<br />
mein Befremden über den Ton nicht<br />
<strong>Lorenzner</strong><br />
bote06-<strong>2007</strong><br />
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