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Antrag auf Befreiung/Teilbefreiung von der Zweitwohnungssteuer für ...

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GEMEINDE SCHÖFWEG<br />

Verwaltungsgemeinschaft Schönberg<br />

Gemeinde Schöfweg<br />

VGem Schönberg<br />

Steueramt<br />

Marktplatz 16<br />

94513 Schönberg<br />

Finanzadresse<br />

<strong>Antrag</strong> nach Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) <strong>auf</strong> <strong>Befreiung</strong> / <strong>Teilbefreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Zweitwohnungssteuer</strong> für das Veranlagungsjahr 2013<br />

(Der <strong>Antrag</strong> muss bis spätestens 31.01.2014 dem Steueramt vorliegen)<br />

Wegen geringen Einkommens beantrage ich die <strong>Befreiung</strong>/<strong>Teilbefreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Zweitwohnungssteuer</strong><br />

für das Veranlagungsjahr 2013, da das Einkommen des Jahres 2011 unter den Einkommensgrenzen<br />

liegt.<br />

Herr<br />

Frau<br />

Name<br />

Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Steuerpflichtige/r<br />

Ehegatte/in bzw.<br />

Lebenspartner/in<br />

Hauptwohnung<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Gesetzl. Vertreter/Betreuer<br />

(ggf. Nachweis erfor<strong>der</strong>lich)<br />

Name, Vorname<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Verbindungsdaten (*freiwillige Angabe)<br />

Telefonnummer*<br />

Mobil*<br />

Telefax*<br />

E-Mail*<br />

VGem Schönberg – Finanzabteilung / Steueramt – Stand 31.01.2013 Seite 1/3


1. Alternative: Mir / Uns liegt für das Jahr 2011 ein Einkommensteuerbescheid vor<br />

Mir/Uns liegt ein Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2011 vor, eine Kopie des Bescheides<br />

lege ich / legen wir bei. Ferner hatte ich / hatten wir folgende weitere Einnahmen:<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

Steuerpflichtige/r<br />

Ehegatte/in bzw.<br />

Lebenspartner/in<br />

im Ausland erzielte Einnahmen (brutto)<br />

Minijob (geringfügige Beschäftigung)<br />

2. Alternative: Ich war während des ganzen Jahres 2011 Schüler/in bzw. Student/in<br />

Ich war während des gesamten Jahres 2011 Schüler/in bzw. Student/in. Eine Kopie <strong>der</strong> Schulbescheinigung<br />

und/o<strong>der</strong> Immatrikulationsbescheinigung für das ganze Jahr 2011 sowie entsprechende<br />

Einkommensnachweise lege ich bei. Mein Einkommen bestand nur aus folgenden Leistungen:<br />

Wohngeld Elternunterhalt BAföG Kapitaleinkünfte unter 801 Euro (ledig)<br />

(Bei weiteren Einkünften o<strong>der</strong> bei Ehepaaren bzw. bei einer Lebenspartnerschaft bitte Alternative 4 ausfüllen)<br />

3. Alternative: Ich / wir hatte/n im Jahr 2011 keine Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1, 2 und 5a EstG<br />

Ich / wir hatte/n im ganzen Jahr 2011 keine Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1, 2 und 5a EStG, weil<br />

mein/unser Einkommen nur aus diesen Geldleistungen bestand, entsprechende Nachweise lege<br />

ich / legen wir bei:<br />

BAföG Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II Grundsicherung<br />

Elterngeld Elternunterhalt Mutterschaftsgeld Erziehungsgeld<br />

Krankengeld<br />

4. Alternative: Mir / Uns liegt kein Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2011 vor<br />

Ich / wir hatte/n im Jahr 2011 folgende Einkünfte:<br />

Bei den anzugebenden Einkünften handelt es sich um die positiven jährlichen Einkünfte abzüglich<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Werbungskosten/Betriebsausgaben. Entsprechende Nachweise für das ganze<br />

Jahr 2011 legen wir bei.<br />

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Steuerpflichtige/r<br />

Ehegatte/in bzw.<br />

Lebenspartner/in<br />

da<strong>von</strong> Gewinne aus Veräußerung<br />

<strong>von</strong> Beteiligungen<br />

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit<br />

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit<br />

Minijob (geringfügige Beschäftigung)<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

da<strong>von</strong> Zinseinkünfte<br />

da<strong>von</strong> Dividende<br />

VGem Schönberg – Finanzabteilung / Steueramt – Stand 31.01.2013 Seite 2/3


im Ausland erzieltes Einkommen<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

Sonstige Einkünfte<br />

a) gesetzliche Rentenversicherung<br />

b) landwirtschaftliche Alterskasse<br />

c) berufsständische Versorgungseinrichtung<br />

d) kapitalgedeckte Rente (Riester-Rente, etc.)<br />

e) Erwerbsunfähigkeitsrente<br />

f) Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente<br />

g) Berufsunfähigkeitsrente<br />

h) Hinterbliebenen-/Witwenrente<br />

i) Leibrente<br />

j) Betriebsrente<br />

k) Ruhegehalt pensionierter Beamter<br />

l)<br />

Sonstige Einkünfte aus privaten Altersvorsorgeverträgen<br />

a) Pensionsfonds/Pensionskassen<br />

b) Direktversicherung<br />

c) Berufsunfähigkeitsrente<br />

d) Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente<br />

e) Hinterbliebenenrente<br />

f) Leistung aus Veräußerungsgeschäften<br />

g)<br />

Alle angegebenen Einkünfte sind entsprechend zu belegen (z. B. Rentenbescheid für das Jahr<br />

2011, Rentenmitteilung bzw. Renten für das Jahr 2011, ALGII-Bescheid für das Jahr 2011, BAföG-<br />

Bescheid für das Jahr 2011). Bitte beachten Sie, dass Ihr <strong>Antrag</strong> ohne entsprechende Nachweise<br />

nicht bearbeitet werden kann.<br />

Sofern Sie im Jahr 2011 verheiratet waren bzw. Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt<br />

haben, sind auch die entsprechenden Unterlagen des Ehegatten / <strong>der</strong> Ehegattin bzw. des Lebenspartner<br />

/ <strong>der</strong> Lebenspartnerin vorzulegen.<br />

Dieser <strong>Antrag</strong> entbindet Sie nicht <strong>von</strong> Ihrer Steuerpflicht. Der im <strong>Zweitwohnungssteuer</strong>bescheid festgesetzte<br />

Betrag ist entsprechend zu entrichten. Sie können nur nachträglich <strong>von</strong> <strong>der</strong> Steuerpflicht<br />

befreit werden, wenn alle Nachweise vorliegen und diese <strong>von</strong> uns geprüft wurden. Für jedes Veranlagungsjahr<br />

ist <strong>von</strong> Ihnen ein geson<strong>der</strong>ter <strong>Antrag</strong> bis spätestens 31.01. des Folgejahres zu stellen. Eine<br />

Steuerbefreiung/-reduzierung gilt deshalb nur für das beantragte Veranlagungsjahr. Sofern die Kriterien<br />

für eine Steuerbefreiung o<strong>der</strong> –reduzierung erfüllt sind, erhalten Sie <strong>von</strong> uns einen geän<strong>der</strong>ten<br />

Bescheid.<br />

Sollten Sie eine <strong>von</strong> Ihnen erteilte Einzugsermächtigung <strong>auf</strong> Grund dieses <strong>Antrag</strong>es wi<strong>der</strong>rufen, sind<br />

Sie verpflichtet, den festgesetzten Betrag bis zur Entscheidung <strong>der</strong> Gemeinde Schöfweg pünktlich zu<br />

überweisen.<br />

Ich/wir versichere/versichern, dass oben stehende Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.<br />

Ich/wir habe/n keine weiteren Einkünfte, welche <strong>auf</strong> dem <strong>Antrag</strong> nicht erfasst sind.<br />

…………………………..<br />

…………………………….<br />

Ort, Datum Unterschrift <strong>Antrag</strong>steller/in Unterschrift Ehegatte/in<br />

bzw. Lebenspartner/in<br />

Die Erhebung <strong>der</strong> Daten beruht <strong>auf</strong> Art. 16 Datenschutzgesetz. Diese Angaben sind für die Bearbeitung erfor<strong>der</strong>lich und<br />

werden nur für diesen Zweck genutzt. Sie sind verpflichtet, die Einkommensverhältnisse konkret nachzuweisen und entsprechende<br />

Unterlagen vorzulegen (Art. 13 Abs. 1 KAG i. V. mit § 90 AO). Freiwillige Angaben sind gekennzeichnet.<br />

VGem Schönberg – Finanzabteilung / Steueramt – Stand 31.01.2013 Seite 3/3

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