Antrag auf Befreiung/Teilbefreiung von der Zweitwohnungssteuer für ...
Antrag auf Befreiung/Teilbefreiung von der Zweitwohnungssteuer für ...
Antrag auf Befreiung/Teilbefreiung von der Zweitwohnungssteuer für ...
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GEMEINDE SCHÖFWEG<br />
Verwaltungsgemeinschaft Schönberg<br />
Gemeinde Schöfweg<br />
VGem Schönberg<br />
Steueramt<br />
Marktplatz 16<br />
94513 Schönberg<br />
Finanzadresse<br />
<strong>Antrag</strong> nach Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) <strong>auf</strong> <strong>Befreiung</strong> / <strong>Teilbefreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Zweitwohnungssteuer</strong> für das Veranlagungsjahr 2013<br />
(Der <strong>Antrag</strong> muss bis spätestens 31.01.2014 dem Steueramt vorliegen)<br />
Wegen geringen Einkommens beantrage ich die <strong>Befreiung</strong>/<strong>Teilbefreiung</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> <strong>Zweitwohnungssteuer</strong><br />
für das Veranlagungsjahr 2013, da das Einkommen des Jahres 2011 unter den Einkommensgrenzen<br />
liegt.<br />
Herr<br />
Frau<br />
Name<br />
Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Steuerpflichtige/r<br />
Ehegatte/in bzw.<br />
Lebenspartner/in<br />
Hauptwohnung<br />
Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Gesetzl. Vertreter/Betreuer<br />
(ggf. Nachweis erfor<strong>der</strong>lich)<br />
Name, Vorname<br />
Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Verbindungsdaten (*freiwillige Angabe)<br />
Telefonnummer*<br />
Mobil*<br />
Telefax*<br />
E-Mail*<br />
VGem Schönberg – Finanzabteilung / Steueramt – Stand 31.01.2013 Seite 1/3
1. Alternative: Mir / Uns liegt für das Jahr 2011 ein Einkommensteuerbescheid vor<br />
Mir/Uns liegt ein Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2011 vor, eine Kopie des Bescheides<br />
lege ich / legen wir bei. Ferner hatte ich / hatten wir folgende weitere Einnahmen:<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
Steuerpflichtige/r<br />
Ehegatte/in bzw.<br />
Lebenspartner/in<br />
im Ausland erzielte Einnahmen (brutto)<br />
Minijob (geringfügige Beschäftigung)<br />
2. Alternative: Ich war während des ganzen Jahres 2011 Schüler/in bzw. Student/in<br />
Ich war während des gesamten Jahres 2011 Schüler/in bzw. Student/in. Eine Kopie <strong>der</strong> Schulbescheinigung<br />
und/o<strong>der</strong> Immatrikulationsbescheinigung für das ganze Jahr 2011 sowie entsprechende<br />
Einkommensnachweise lege ich bei. Mein Einkommen bestand nur aus folgenden Leistungen:<br />
Wohngeld Elternunterhalt BAföG Kapitaleinkünfte unter 801 Euro (ledig)<br />
(Bei weiteren Einkünften o<strong>der</strong> bei Ehepaaren bzw. bei einer Lebenspartnerschaft bitte Alternative 4 ausfüllen)<br />
3. Alternative: Ich / wir hatte/n im Jahr 2011 keine Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1, 2 und 5a EstG<br />
Ich / wir hatte/n im ganzen Jahr 2011 keine Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1, 2 und 5a EStG, weil<br />
mein/unser Einkommen nur aus diesen Geldleistungen bestand, entsprechende Nachweise lege<br />
ich / legen wir bei:<br />
BAföG Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II Grundsicherung<br />
Elterngeld Elternunterhalt Mutterschaftsgeld Erziehungsgeld<br />
Krankengeld<br />
4. Alternative: Mir / Uns liegt kein Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2011 vor<br />
Ich / wir hatte/n im Jahr 2011 folgende Einkünfte:<br />
Bei den anzugebenden Einkünften handelt es sich um die positiven jährlichen Einkünfte abzüglich<br />
<strong>der</strong> entsprechenden Werbungskosten/Betriebsausgaben. Entsprechende Nachweise für das ganze<br />
Jahr 2011 legen wir bei.<br />
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
Steuerpflichtige/r<br />
Ehegatte/in bzw.<br />
Lebenspartner/in<br />
da<strong>von</strong> Gewinne aus Veräußerung<br />
<strong>von</strong> Beteiligungen<br />
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit<br />
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit<br />
Minijob (geringfügige Beschäftigung)<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
da<strong>von</strong> Zinseinkünfte<br />
da<strong>von</strong> Dividende<br />
VGem Schönberg – Finanzabteilung / Steueramt – Stand 31.01.2013 Seite 2/3
im Ausland erzieltes Einkommen<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
Sonstige Einkünfte<br />
a) gesetzliche Rentenversicherung<br />
b) landwirtschaftliche Alterskasse<br />
c) berufsständische Versorgungseinrichtung<br />
d) kapitalgedeckte Rente (Riester-Rente, etc.)<br />
e) Erwerbsunfähigkeitsrente<br />
f) Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente<br />
g) Berufsunfähigkeitsrente<br />
h) Hinterbliebenen-/Witwenrente<br />
i) Leibrente<br />
j) Betriebsrente<br />
k) Ruhegehalt pensionierter Beamter<br />
l)<br />
Sonstige Einkünfte aus privaten Altersvorsorgeverträgen<br />
a) Pensionsfonds/Pensionskassen<br />
b) Direktversicherung<br />
c) Berufsunfähigkeitsrente<br />
d) Erwerbsmin<strong>der</strong>ungsrente<br />
e) Hinterbliebenenrente<br />
f) Leistung aus Veräußerungsgeschäften<br />
g)<br />
Alle angegebenen Einkünfte sind entsprechend zu belegen (z. B. Rentenbescheid für das Jahr<br />
2011, Rentenmitteilung bzw. Renten für das Jahr 2011, ALGII-Bescheid für das Jahr 2011, BAföG-<br />
Bescheid für das Jahr 2011). Bitte beachten Sie, dass Ihr <strong>Antrag</strong> ohne entsprechende Nachweise<br />
nicht bearbeitet werden kann.<br />
Sofern Sie im Jahr 2011 verheiratet waren bzw. Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt<br />
haben, sind auch die entsprechenden Unterlagen des Ehegatten / <strong>der</strong> Ehegattin bzw. des Lebenspartner<br />
/ <strong>der</strong> Lebenspartnerin vorzulegen.<br />
Dieser <strong>Antrag</strong> entbindet Sie nicht <strong>von</strong> Ihrer Steuerpflicht. Der im <strong>Zweitwohnungssteuer</strong>bescheid festgesetzte<br />
Betrag ist entsprechend zu entrichten. Sie können nur nachträglich <strong>von</strong> <strong>der</strong> Steuerpflicht<br />
befreit werden, wenn alle Nachweise vorliegen und diese <strong>von</strong> uns geprüft wurden. Für jedes Veranlagungsjahr<br />
ist <strong>von</strong> Ihnen ein geson<strong>der</strong>ter <strong>Antrag</strong> bis spätestens 31.01. des Folgejahres zu stellen. Eine<br />
Steuerbefreiung/-reduzierung gilt deshalb nur für das beantragte Veranlagungsjahr. Sofern die Kriterien<br />
für eine Steuerbefreiung o<strong>der</strong> –reduzierung erfüllt sind, erhalten Sie <strong>von</strong> uns einen geän<strong>der</strong>ten<br />
Bescheid.<br />
Sollten Sie eine <strong>von</strong> Ihnen erteilte Einzugsermächtigung <strong>auf</strong> Grund dieses <strong>Antrag</strong>es wi<strong>der</strong>rufen, sind<br />
Sie verpflichtet, den festgesetzten Betrag bis zur Entscheidung <strong>der</strong> Gemeinde Schöfweg pünktlich zu<br />
überweisen.<br />
Ich/wir versichere/versichern, dass oben stehende Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.<br />
Ich/wir habe/n keine weiteren Einkünfte, welche <strong>auf</strong> dem <strong>Antrag</strong> nicht erfasst sind.<br />
…………………………..<br />
…………………………….<br />
Ort, Datum Unterschrift <strong>Antrag</strong>steller/in Unterschrift Ehegatte/in<br />
bzw. Lebenspartner/in<br />
Die Erhebung <strong>der</strong> Daten beruht <strong>auf</strong> Art. 16 Datenschutzgesetz. Diese Angaben sind für die Bearbeitung erfor<strong>der</strong>lich und<br />
werden nur für diesen Zweck genutzt. Sie sind verpflichtet, die Einkommensverhältnisse konkret nachzuweisen und entsprechende<br />
Unterlagen vorzulegen (Art. 13 Abs. 1 KAG i. V. mit § 90 AO). Freiwillige Angaben sind gekennzeichnet.<br />
VGem Schönberg – Finanzabteilung / Steueramt – Stand 31.01.2013 Seite 3/3