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Rechtsgrundlagen/Leitlinien zur kompetenzorientierten ... - Schule.at

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Fall ist auf die Belastbarkeit von Schülerinnen und Schülern zu achten. Alle Hausübungen<br />

sind im Unterricht zu besprechen. Von Seiten des Lehrers/der Lehrerin ist<br />

ein möglichst häufiges und konstruktives Feedback durch verständliche und weiterführende<br />

Verbesserungen unbedingt notwendig.<br />

Hausübungen sind als Einzelleistungen im Rahmen der Mitarbeit nicht gesondert<br />

zu benoten (keine Noten entsprechend der Notendefinition).<br />

Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe, im Zusammenhang mit dem Erfassen<br />

und Verstehen unterrichtlicher Sachverhalte sowie im Zusammenhang mit<br />

der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden, können u. a. folgende<br />

sein:<br />

• aktive Teilnahme an der Übersetzungsarbeit<br />

• Präsent<strong>at</strong>ion von Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit (Schülerinnen und Schüler<br />

sind dazu anzuhalten, bei Präsent<strong>at</strong>ionen auf klare Strukturierung, entsprechende<br />

rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäqu<strong>at</strong>er Formen unter Einbeziehung<br />

moderner Technologien zu achten.)<br />

• aktives Erarbeiten von neuen Lerninhalten, z. B. von gramm<strong>at</strong>ikalischen Phänomenen<br />

• eigenständiges Sammeln von Inform<strong>at</strong>ionen (z. B. Internetrecherche)<br />

• Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung, Nachbesprechung und Dokument<strong>at</strong>ion<br />

von Projekten, Lehrausgängen und Exkursionen<br />

• eigenständige Beiträge zum Unterrichtsgeschehen<br />

• altern<strong>at</strong>ive Formen wie Portfolio<br />

Es sind sowohl Einzel- als auch Partner- und Gruppenleistungen zu berücksichtigen.<br />

Es wird dringend empfohlen, über die einzelnen Formen der Mitarbeit Aufzeichnungen<br />

zu führen. Mangelnde Anwesenheit kann auch zu einem Fehlen an Mitarbeit führen.<br />

Weihnachtsferien, der Semesterferien, der Osterferien, der Pfingstferien oder<br />

der Hauptferien erarbeitet werden müssten, dürfen … nicht aufgetragen werden.<br />

LB-VO § 4. (2) Einzelne Leistungen im Rahmen der Mitarbeit sind nicht<br />

gesondert zu benoten.<br />

LB-VO § 4. (1) Die Feststellung der Mitarbeit des Schülers im Unterricht<br />

umfasst den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit in den einzelnen Unterrichtsgegenständen<br />

und erfasst:<br />

c) Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe,<br />

d) Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von<br />

unterrichtlichen Sachverhalten,<br />

e) Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig<br />

einzuordnen und anzuwenden.<br />

Leistungsbeurteilung in L<strong>at</strong>ein und Griechisch – 59

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