Rechtsgrundlagen/Leitlinien zur kompetenzorientierten ... - Schule.at
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Fall ist auf die Belastbarkeit von Schülerinnen und Schülern zu achten. Alle Hausübungen<br />
sind im Unterricht zu besprechen. Von Seiten des Lehrers/der Lehrerin ist<br />
ein möglichst häufiges und konstruktives Feedback durch verständliche und weiterführende<br />
Verbesserungen unbedingt notwendig.<br />
Hausübungen sind als Einzelleistungen im Rahmen der Mitarbeit nicht gesondert<br />
zu benoten (keine Noten entsprechend der Notendefinition).<br />
Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe, im Zusammenhang mit dem Erfassen<br />
und Verstehen unterrichtlicher Sachverhalte sowie im Zusammenhang mit<br />
der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden, können u. a. folgende<br />
sein:<br />
• aktive Teilnahme an der Übersetzungsarbeit<br />
• Präsent<strong>at</strong>ion von Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit (Schülerinnen und Schüler<br />
sind dazu anzuhalten, bei Präsent<strong>at</strong>ionen auf klare Strukturierung, entsprechende<br />
rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäqu<strong>at</strong>er Formen unter Einbeziehung<br />
moderner Technologien zu achten.)<br />
• aktives Erarbeiten von neuen Lerninhalten, z. B. von gramm<strong>at</strong>ikalischen Phänomenen<br />
• eigenständiges Sammeln von Inform<strong>at</strong>ionen (z. B. Internetrecherche)<br />
• Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung, Nachbesprechung und Dokument<strong>at</strong>ion<br />
von Projekten, Lehrausgängen und Exkursionen<br />
• eigenständige Beiträge zum Unterrichtsgeschehen<br />
• altern<strong>at</strong>ive Formen wie Portfolio<br />
Es sind sowohl Einzel- als auch Partner- und Gruppenleistungen zu berücksichtigen.<br />
Es wird dringend empfohlen, über die einzelnen Formen der Mitarbeit Aufzeichnungen<br />
zu führen. Mangelnde Anwesenheit kann auch zu einem Fehlen an Mitarbeit führen.<br />
Weihnachtsferien, der Semesterferien, der Osterferien, der Pfingstferien oder<br />
der Hauptferien erarbeitet werden müssten, dürfen … nicht aufgetragen werden.<br />
LB-VO § 4. (2) Einzelne Leistungen im Rahmen der Mitarbeit sind nicht<br />
gesondert zu benoten.<br />
LB-VO § 4. (1) Die Feststellung der Mitarbeit des Schülers im Unterricht<br />
umfasst den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit in den einzelnen Unterrichtsgegenständen<br />
und erfasst:<br />
c) Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe,<br />
d) Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von<br />
unterrichtlichen Sachverhalten,<br />
e) Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig<br />
einzuordnen und anzuwenden.<br />
Leistungsbeurteilung in L<strong>at</strong>ein und Griechisch – 59